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ThemaKein Notarzteinsatz im grauen VW46 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz721413
Datum13.04.2012 12:3419827 x gelesen
LBM + ISIM verweigern einem Notarzt die "Blaulicht-Zulassung", weil der PKW nicht als Einsatzfahrzeug gekennzeichnet ist.

Wieso genehmigt der LBM dann den KFI's und ihren Stellvertreter SoSi auf ihren (nicht gekennzeichneten) Privat-PKW's - und die Polizei (z.B. Kripo /Chef's / SEK usw) fahren ja auch mit SoSi auf ungekennzeichneten Autos.

Sieht der LBM / das ISIM dort keine Gefahren für die Verkehrssicherheit...oder gelten dort andere Maßstäbe ?


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen721424
Datum13.04.2012 13:0214281 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.LBM + ISIM verweigern einem Notarzt die "Blaulicht-Zulassung", weil der PKW nicht als Einsatzfahrzeug gekennzeichnet ist.

Wieso genehmigt der LBM dann den KFI's und ihren Stellvertreter SoSi auf ihren (nicht gekennzeichneten) Privat-PKW's - und die Polizei (z.B. Kripo /Chef's / SEK usw) fahren ja auch mit SoSi auf ungekennzeichneten Autos.

Sieht der LBM / das ISIM dort keine Gefahren für die Verkehrssicherheit...oder gelten dort andere Maßstäbe ?


Ein Glück das dem Stadtbrandinspektors (SBI) der Freiwilligen Feuerwehr Hattersheim am Main
nie etwas passiert ist :-)


Gruß Michael

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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland721431
Datum13.04.2012 13:5213607 x gelesen
Geschrieben von Michael T.Ein Glück das dem Stadtbrandinspektors (SBI) der Freiwilligen Feuerwehr Hattersheim am Main
nie etwas passiert ist :-)


oder auch dem Wehrführer der Gemeinde Eppelborn... ;-)

Gruß
Frank


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern721433
Datum13.04.2012 13:5713357 x gelesen
Unser SBI hate bis vor wenigen Monaten auch ein getarntes Einsatzfahrzeug. Im Kreis fahren auch mit Ausnahme des KBR alle Mitglieder der Inspektion mit getarnten Fahrzeugen auf Einsatz. In Kolbermoor ist sogar ein KdoW in ziviler Ausführung, wenn auch rot. Auch im Rettungsdienst werden hier teilweise zivile Fahrzeuge genutzt, von der Polizei gar nicht zu sprechen, wobei hier ja taktische Gründe vorliegen.


Audiatur et altera pars.

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben721435
Datum13.04.2012 14:0413233 x gelesen
Hallo Thomas,

es macht durchaus einen Unterschied, ob es sich um eine Führungskraft der Feuerwehr oder einen Rettungsdienstbegeisterten handelt.

Zumindest in Bayern ist dies sogar durch entsprechende Erlasse klar geregelt.

Neben all dem Wohlwollen gegenüber dem selbstlosen Menschen der seine kostbare Freizeit dazu nutzt seine Kenntnisse der Medizin seinen Mitmenschen zu Gute kommen zu lassen, sollten wir nicht vergessen dass es sich hier um eine gegenüber den Krankenkassen abrechenbare Dienstleistung handelt. Ich verstehen die Beamten/Kreisangestellten sehr gut, die keine Lust haben Fragen nach Vorteilsnahme oder ähnlichen beantworten zu müssen. Solche unangenehmen Fragen haben schon Bundespräsidenten zu Fall gebracht.

Gruß Knut


Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: XING

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW721437
Datum13.04.2012 14:0913092 x gelesen
Geschrieben von Knut K.es macht durchaus einen Unterschied, ob es sich um eine Führungskraft der Feuerwehr oder einen Rettungsdienstbegeisterten handelt
Wo bitte liegt da der Unterschied??? Ausser, das der NA seinen Einsatz evtl. abrechnen kann? So manch ein Feuerwehreinsatz nach Verkehrsunfall kann auch abgerechnet werden. Müssen die Führungskräfte in diesem Fall auch auf die Nutzung von "Blaulicht und Horn" in ihrem privat PKW verzichten?

Geschrieben von Knut K. Ich verstehen die Beamten/Kreisangestellten sehr gut, die keine Lust haben Fragen nach Vorteilsnahme oder ähnlichen beantworten zu müssen.
Welche Vorteile siehst Du da, die sich die Bediensteten der zustä#ndigen Behörde erschleichen könnten, wenn dieser NA weiterhin seinen Dienst als zusätzlicher NA verrichtet?

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben721439
Datum13.04.2012 14:2712764 x gelesen
Hallo Christian,

ich roll Deine Fragen mal von hinten auf:

Geschrieben von Christian T.Welche Vorteile siehst Du da, die sich die Bediensteten der zustä#ndigen Behörde erschleichen könnten, wenn dieser NA weiterhin seinen Dienst als zusätzlicher NA verrichtet?

Die Frage ist nicht welche Vorteile ich hier sehe, sondern was sich die Notärzte oder sogar die HiOrg aus den Fingern saugen.

Geschrieben von Christian T.Wo bitte liegt da der Unterschied???

Der Unterschied liegt hier m.E. in den unterschiedlichen Strukturen. KBM werde ich, zumindest in Bayern, nicht durch einen Wochenkurs. Diese Position ist von den Kreisbehörden so geschaffen und abgesegnet. Damit ist dieser Personenkreis schon einmal erheblich eingedämmt. Natürlich gibt es hier auch so genannte "Aussen-Notärzte", die sicherlich in den "erlesenen" Kreis der SoSi-Nutzer aufgenommen werden können.
Aber: Die Feuerwehrführungskraft wird entsprechend einer AAO nicht als Person, sondern als Funktion alarmiert. Der "Außen-Notarzt" wird aber nicht automatisch nach Lagebild alarmiert, sondern dann wenn nach Ermessen des Disponenten ein regulärer Notarzt nicht in ausreichender Zeit verfügbar ist. Hier machen die Begriffe "ermessen" und "ausreichend" den Unterschied zu einer "Alarmierungs- und Ausrückeordnung" deutlich.

Gruß Knut


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein721451
Datum13.04.2012 15:1512328 x gelesen
Geschrieben von Knut K.Aber: Die Feuerwehrführungskraft wird entsprechend einer AAO nicht als Person, sondern als Funktion alarmiert. Der "Außen-Notarzt" wird aber nicht automatisch nach Lagebild alarmiert, sondern dann wenn nach Ermessen des Disponenten ein regulärer Notarzt nicht in ausreichender Zeit verfügbar ist.

eigentlich machen deine Worte deutlich das der KBM als Führungskraft eh kein SoSi braucht, da er ja eh nicht als erster vor Ort sein muß und je nach Anfahrtsweg (30-40km!?) sein kann!

der rückt als Führungskraft also nach. Der Einsatz muß auch ohne ihn anlaufen können.

Der NA hingegen wird weil es als Notwendig erachtet wird alarmiert, mithin Zeitkritisch, zb Medikamentengabe usw


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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen721453
Datum13.04.2012 15:1812387 x gelesen
Geschrieben von René H.eigentlich machen deine Worte deutlich das der KBM als Führungskraft eh kein SoSi braucht, da er ja eh nicht als erster vor Ort sein muß und je nach Anfahrtsweg (30-40km!?) sein kann!

Jehova!

Sag das mal den KBx


Gruß Michael

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben721458
Datum13.04.2012 15:3212265 x gelesen
Geschrieben von René H.eigentlich machen deine Worte deutlich das der KBM als Führungskraft eh kein SoSi braucht, da er ja eh nicht als erster vor Ort sein muß und je nach Anfahrtsweg (30-40km!?) sein kann!

Das war ja hier gar nicht die Frage. Da ich weiss dass meine KBM hier mitlesen enthalte ich mich meiner Meinung ;-)

Geschrieben von René H.Der NA hingegen wird weil es als Notwendig erachtet wird alarmiert, mithin Zeitkritisch, zb Medikamentengabe usw

Das stimmt, war aber auch nicht die Frage. Die Frage war nach dem Unterschied den ich sehe...

Da ich immer noch der Meinung bin, das Notärzte per se unnötiger Einsatzbalast sind möchte ich eine Diskusion über Sinn und Unsinn der jeweiligen zu alarmierenden und blaulichtbestückten Leutchen nicht heute führen...

Gruß Knut


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AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg721459
Datum13.04.2012 15:3212193 x gelesen
Folgende Situation gibt es bei uns im RD-Bereich Rhein-Neckar/Heidelberg.
Neben dem Regel-RD mit derzeit noch 5 Rettungswachen (davon 4 mit NA besetzt) existiert noch das LNA-System. Außer dem eigentlichen LNA sind hierbei noch 4 weitere Ärzte als Notarztverstärkung im Einsatz.
Diese fahren ihre Einsätze auch mit zivilen Fahrzeugen mit demontierbarem Blaulicht und fest eingebautem Horn. LNA-System des Rhein-Neckar-Kreises


Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
-------------------------------------
Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW721478
Datum13.04.2012 16:0512048 x gelesen
Auch wenn ich eigentlich nicht auf deine Postings antworten wollte...

Geschrieben von Knut K.Da ich immer noch der Meinung bin, das Notärzte per se unnötiger Einsatzbalast sind möchte ich eine Diskusion über Sinn und Unsinn der jeweiligen zu alarmierenden und blaulichtbestückten Leutchen nicht heute führen...
Da wirst du, wen auch vielleicht heute so in Zukunft, nicht rumkommen.
Ich komme aus einer Gegend wo Notärzte Mangelware waren und sind.
Ich weiß wohl, dass einige Notarzt-Notfalleinsätze auch durch den gemeinen, sprich üblich ausgebildeten und Trainierten Rettungsassistenten alleine ohne schlechteres Outcome für den PAtienten ausgegangen wären.
Ich weiß auch, dass man, mit zusätzlichem Training und zusätzlicher Schulung [1] diese Schwelle versucht anzuheben. Der Grund ist aber mitnichten, dass man den "unnötigen Einsatzbalast" Notarzt, wie du ihn bezeichnest, loswerden will. Eher ist es der Versuch bei geschaffenen Fakten mit weniger Notarzt in längerer Zeit auszukommen, ohne dass die PAtienten schlechter versorgt werden als bisher.

Und nun gilt dummerweise, dass der Rettungsdienst nicht für Lapalien zuständig ist, auch wenn er diese mehr oder weniger oft bedient.
Auch wenn man der Meinung sein sollte, dass der zusatzausgebildete Rettungsassistent mit dem "akuten Coronarsyndrom" inklusive 12-Kanal-EKG beurteilung, gabe von Gerinnungshemmern, Nitraten und Opiaten gut zurecht kommt und man daher keinen Notarzt bräuchte [2], so gibt es dann doch den Herzinfarkt mit Komplikationen. Woher kommt die Rythmusstörung? welches Medikament sollte man da verwenden? WElches nicht? Was mache ich bei Komplikationen durch dieses Antiarrythmikum?
Da haben wir jetzt auch nur eine mögliche Komplikation des akuten Coronarsyndroms angesprochen. Rythmusstörungen bei ACS sind übrigens gar nicht so selten.

Nochmal zur Ausgangsaussage von dir, Notärzte als unnötigem Einsatzbalast:
Ich habe einige Einsätze mit Notarzt gemacht, die ich auch selbst genausogut gekonnt hätte.
Ich habe aber auch viele Einsätze mit Notarzt gemacht, wo es gut war, dass er dabei war. WEnn nicht immer überlebenswichtig, so dann doch sehr oft wichtig für das spätere Outcome.
Und ich habe mich leider öfters als mir lieb ist sehr weit aus dem Fenster gelehnt und Maßnahmen ergriffen, die nicht im Notkompetenzkatalog der BÄK stehen, Maßnahmen wo ich mich selbst eigentlich nicht ausreichend trainiert für hielt.
Warum? Weil es in dieser Situation, in diesem Augenblick Notwendig war und leider keiner schnell genug zur Hand gewesen wäre, der es besser gekonnt hätte als ich. Sojemanden, üblicherweise ist es der Notarzt, ist notwendig, und kein "unnötiger Einsatzbalast!"


Manuel


[1]
Mancherorts nennt es sich "erweiterte Versorgungsmaßnahmen", anderswo "erzweiterte Notkompetenz", "zusätzliche Notfallqualifizierungsmaßnahmen", ...
[2]
Dieser Meinung bin ich im übrigen bei den momentan vorherschenden Ausbildungsbedingungen übrigens nicht!
Man war ja in einem Teil der Republik auch mal der MEinung, dass der gemeine RettAss nach 8UE Theorie-Schulung eine Analgosedierung mit Dormicum+Ketamin ausreichend sicher durchführen könnte. Wenn auch etwas anders dargestellt und ohne Einfluß meinerseits wird dort inzwischen auch die MEinung vertreten, dass das keine gute Idee war.


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein721479
Datum13.04.2012 16:0612089 x gelesen
War das hier im Forum nicht öffentlich genug!?


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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW721480
Datum13.04.2012 16:0811922 x gelesen
Geschrieben von Knut K.Da ich immer noch der Meinung bin, das Notärzte per se unnötiger Einsatzbalast sind möchte ich eine Diskusion über Sinn und Unsinn der jeweiligen zu alarmierenden und blaulichtbestückten Leutchen nicht heute führen...

Und somit brauchen wir über deinen Kommentar ja nun wirklich nicht mehr diskutieren. Und übrigens, gemäß der Alarmierungsnotwendigkeit von Rettungsdienstfahrzeugen (nur RTW, RTW und NA...) gibt es auch Vorgaben, die durchaus einer AAO gleichzusetzen sind.

Und einen Vorteil nimmt niemand in seiner Amtsstube dadurch, das ein "ergänzungs NEF" irgendwo herum fährt. Das wird (davon müssen wir einfach ausgehen!) sicherlich schon vorher geregelt gewesen sein. Dass nicht einfach DR XY mal die Leitstelle anruft und sagt....Hey Funker, ich hab n Blaulicht und einen Defi, wenn n Notfall ist schick mich mal dahin".......
Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen721487
Datum13.04.2012 16:3011887 x gelesen
Geschrieben von Sebastian S.Neben dem Regel-RD mit derzeit noch 5 Rettungswachen (davon 4 mit NA besetzt) existiert noch das LNA-System

Das existiert bei uns auch, nur hat üblicherweise immer einer aus dem Personenkreis Rufbereitschaft und der erhält dafür üblicherweise ein offizielles Lalülala- Auto. D.h. die anderen brauchen grundsätzlich kein Sosi auf irgendwelchen Autos...


Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben721506
Datum13.04.2012 17:2711720 x gelesen
Geschrieben von Christian T.gibt es auch Vorgaben, die durchaus einer AAO gleichzusetzen sind.

Das schon, der NA hat aber im Regelfall keinen räumlichen Bereich für den er zuständig ist. Das ist eben bei den Feuerwehren etwas anders geregelt. Das heisst also: Der KBM XY wird im Normalfall zu einem Ereigniss in seinem KBM-Bereich alarmiert und nicht woanders hin. Er als Person ist in seiner Funktion Bestandteil der AAO. Steht aber in der AAO dass ein NA alarmiert werden muss, steht im Normalfall nicht drin, dass in dieses oder jenes Gebiet der Notarzt Herr YZ, in das andere Frau AB geschickt wird, sondern es steht ein Notarzt.



Geschrieben von Christian T.Und einen Vorteil nimmt niemand in seiner Amtsstube dadurch, das ein "ergänzungs NEF" irgendwo herum fährt

Andersherum wird das mir bekannte Szenario draus: Notarzt XY fühlt sich auf die Füsse getreten, weil ein Außen-Notarzt vor seiner Haustüre Einsätze abwickelt. In seinem Rachfeldzug kommt er darauf, wer ihm das genemigt hat. Und weil kleine Beamte sich leichter treten lassen als leitende bekommt der gute Mann aus der Amtsstube eine verpasst. Vorteilsnahme war nur ein Beispiel, was ich durch den Zusatz "oder ähnliche" zum Ausdruck brachte!

Gruß Knut


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern721511
Datum13.04.2012 17:3511573 x gelesen
Servus,

bislang lese ich hier ja nur schmunzeld mit, aber jetzt interessiert mich das doch:

Geschrieben von Knut K.
In seinem Rachfeldzug kommt er darauf, wer ihm das genemigt hat.
Das ist für sich erst mal kein Problem, solange der Genehmigende sich an die einschlägigen Vorgaben hält.

Geschrieben von Knut K.
Und weil kleine Beamte sich leichter treten lassen als leitende bekommt der gute Mann aus der Amtsstube eine verpasst.
Und wie? Tritt in den Allerwertesten, oder was? Oder so fiese Dinge wie Dienstaufsichtsbeschwerde oder dergleichen? Da geht der Schuss dann erfahrungsgemäß eher nach hinten los...

Geschrieben von Knut K.
Vorteilsnahme war nur ein Beispiel
Wo liegt denn bitte die Vorteilsannahme, wenn er für die Genehmigung nichts bekommen hat? Denn wenn der Mitarbeiter der zuständigen Bezirksregierung (die ja für die Erteilung einer SoSi-Anlage zuständig ist) etwas von dem Außennotarzt erhalten hätte, dann wäre es tatsächlich Bestechlichkeit... und bei diesem Notarzt Bestechung. Aber ehrlich: wer ist so blöd, und setzt für so eine Kleinigkeit seinen Job auf's Spiel?

Geschrieben von Knut K.
was ich durch den Zusatz "oder ähnliche" zum Ausdruck brachte!
Und jetzt mal bitte konkret: was genau meinst Du denn damit?

Gruß
Markus


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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW721512
Datum13.04.2012 17:3611538 x gelesen
Knut sei mir nicht bös, aber irgednwie erschliesst sich mir deine Argumentation nicht.

A) Haben NEF auch ihre primären und sekundären Einsatzbereiche und so wie ich es aus unserer AAO kenne wird im Bedarfsfall ein NEF alarmiert. Dazu gehört ein Doktor, welcher in jedem Fall auch tatsächlich mit einem Hausnamen versehen ist. Und dieser Doktor erfüllt in diesem Einsatz eine für diesen Einsatz notwendige Funktion. Und dieser Notarzt wird nicht von nem Assistenten irgend eines RTW alarmiert, der den "KriminalnotarztNEF" Doktor gut leiden mag, sondern von einer Leitstelle.

B) Benötige ich bei bestimmten Einsatzlagen einen bestimmten Führungsdienst - So benötige ich die Funktion "Führungsdienst". Und auch die Person, ob KBM; stv.KBM, stv.stv.KBM oder wer auch immer trägt auch einen Hausnamen. Füllt aber dennoch nur als Funktion eine für einen Einsatz notwendige Führungsrolle aus. Und er kommt mit einem Fahrzeug - in manchen Regionen Deutschlands sogar wirklich mit einem privat beschafftem und nicht besonders gekennzeichetem aber mit Sondersignal versehenem "Kriminalfeuerwehrauto".........................

Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland721513
Datum13.04.2012 17:4312269 x gelesen
Geschrieben von Michael T.Ein Glück das dem Stadtbrandinspektors (SBI) der Freiwilligen Feuerwehr Hattersheim am Main
nie etwas passiert ist :-)


Nachtigall ick hör dir trapsen: 2007er Modell - in den Dienst gegangen 2007 und außer Dienst 2008. Ist er wohl als Jahreswagen verkauft worden?


Mein aktuelles Lieblingszitat: "Der Brand im Kernreaktor blieb unentdeckt, da die Brandmeldeanlage nachts abgeschaltet war und es keinen Verantwortlichen für den Reaktor gab."

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben721520
Datum13.04.2012 17:5611506 x gelesen
Geschrieben von Christian T.Knut sei mir nicht bös, aber irgednwie erschliesst sich mir deine Argumentation nicht.

Dann versuche ich es nochmals:

Geschrieben von Christian T.Haben NEF auch ihre primären und sekundären Einsatzbereiche
Diese Einsatzbereiche sind theoretische und mit dem Zirkel gemalte Kreise, die mit dem Einsatzgeschehen nichts zu tun haben sondern primär der Bedarfsermittlung dienen. Ist ein NEF, etwa auf der Heimfahrt, näher an einem Notfallort wird dieses alarmiert und nicht das nach "Einsatzbereich" zuständige.

Geschrieben von Christian T.So benötige ich die Funktion "Führungsdienst".

Kann sein dass es bei Euch anders ist, aber hier ist in der Regel einem Führungsdienst ein bestimmter räumlicher Bereich zugeordnet. Und wenn der KBM des Nachbarkreises vielleicht auch näher am Einsatzort wohnt, wird nicht dieser alarmiert, sondern der für diesen Ort zuständige KBM.

Jetzt deutlicher was ich meine?

Gruß Knut


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AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg721534
Datum13.04.2012 18:2212136 x gelesen
Wenn man sich so die ganzen Nachfolger anguckt, dann sind die nie länger als 2 Jahre im Dienst.

Aktuelles Modell:


Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein721538
Datum13.04.2012 18:2811419 x gelesen
Geschrieben von Knut K.Und wenn der KBM des Nachbarkreises vielleicht auch näher am Einsatzort wohnt, wird nicht dieser alarmiert, sondern der für diesen Ort zuständige KBM.

Jetzt deutlicher was ich meine?


Das der Einsatz des KBM nicht zeitkritisch ist....

SCNR bei der Steilvorlage...


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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW721580
Datum13.04.2012 19:5611486 x gelesen
Geschrieben von Knut K.Diese Einsatzbereiche sind theoretische und mit dem Zirkel gemalte Kreise, die mit dem Einsatzgeschehen nichts zu tun haben sondern primär der Bedarfsermittlung dienen
Ja und ein KBM inkl. stv. ist laut Bedarf vermutlich auch für einen Landkreis zuständig. Also hat auch er nur ein explizit ausgeweisenes Einsatzgebiet. Es sei denn, er wird auf Anforderung in den Nachbarlandkreis entsandt............
Geschrieben von Knut K.Ist ein NEF, etwa auf der Heimfahrt, näher an einem Notfallort wird dieses alarmiert und nicht das nach "Einsatzbereich" zuständige
Erstens muss die zuständige Lst. dann wissen, das eben besagtes NEF näher am Einsatzort ist und zweitens muss dieses Alarmierungssystem dann auch gefahren werden. Hier ist es nicht so, sondern jedes NEF deckt sein eigenes Einsatzgebiet ab - sollte es bereits gebunden sein, kommt das nächste, oder, wenn das auch nicht kann noch eines oder der RTH.......... Im übrigen werden weder KBM noch NEF aus dem Nachbarlandkreis alarmiert weil sie näher an der Einsatzstelle liegen. Sie werden höchstens aus dem Nachbar Landkreis alalrmiert, da sie erforderlich sind. Dort geht es nicht um Nähe, sondern um Zuständigkeit.
Und auch wenn bei euch einem Führungsdienst ein Landkreis oder räumlicher Bezirk zugeteilt ist so ändert es nichts daran, das lediglich die Funktion KBM KBI KBXYZ benötigt wird. Wenn man es so spitz auslegt, müsste ja im Bayerischen Feuerwehrgesetz stehen, das jener Landkreis vom KBM Müller zu versorgen ist, der Nachbarkreis von KBM Maier, ...... Steht dort aber sicherlich nicht. Sondern es wird von Funktionen gesprochen. Nicht von namentlich benannten Personen.

Da Notärzte für dich aber sowieso zum rettungsdienstlich nicht notwendigen Ballast gehören können wir uns diese Diskussion auch sparen - da aufgrund deiner vorherschenden Meinung nicht mit einem vernünftigen Konsens zu rechnen ist!

Christian


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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben721600
Datum13.04.2012 22:5611496 x gelesen
Geschrieben von Christian T.Hier ist es nicht so

Darum hast Du meinen Vergleich wohl auch nicht verstanden.

Geschrieben von Christian T.Steht dort aber sicherlich nicht

Es steht aber darin "werden benannt", und benennen kommt bekanntlich von Namen.

Geschrieben von Christian T.Da Notärzte für dich aber sowieso zum rettungsdienstlich nicht notwendigen Ballast gehören genauso wie KBMs, KBIs und KBRs zum feuerwehrtechnischen Balast gehören! Hat aber mit Der Ausgangsfrage überhaupt nichts zu tun und hat hier überhaupt nichts verloren.

Geschrieben von Christian T.können wir uns diese Diskussion auch sparen

Warum erhälst Du sie dann aufrecht?

Geschrieben von Christian T.da aufgrund deiner vorherschenden Meinung nicht mit einem vernünftigen Konsens zu rechnen ist

Mir ging es eigentlich nicht darum meine Meinung kund zu tun, sondern dar zu legen warum Behörden sehr wohl einen Unterschied zwischen einem Notarzt und einer Feuerwehrführungskraft machen können.

Gruß Knut


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 721701
Datum15.04.2012 10:0511316 x gelesen
Ich kenn die Gegend ja einigermaßen durfte bei Manni Schiffer meine RA Ausbildung machen und meine Prüfung ablegen.

Hier versucht man ein Problem mit einem anderen zu lösen..

Das Problem ist erst mal ein Notarztmangel. Nun bietet sich sich ein Mediziner an dort in die Bresche zu springen.

Ob er das über die Praxis abrechnet oder nicht weiß ich nicht, macht aber auch keinen Unterschied.

Spätestens bei 100 Einsätzen / a stellt sich mir die Frage warum man denn nicht ein zusätzliches Notarztsystem einrichtet. Und was ist mit den 3 RTH System? (CH 10, LAR 1+2?)


Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorFlor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz721702
Datum15.04.2012 10:4711171 x gelesen
Geschrieben von Florian B.Ob er das über die Praxis abrechnet oder nicht weiß ich nicht, macht aber auch keinen Unterschied.

Der Doc hat m.W. keine Praxis.

Geschrieben von Florian B.Spätestens bei 100 Einsätzen / a stellt sich mir die Frage warum man denn nicht ein zusätzliches Notarztsystem einrichtet. Und was ist mit den 3 RTH System? (CH 10, LAR 1+2?)

Ich weiß nicht wie es aktuell ist, aber zu meiner Zeit (bis 2010) gab es des öfteren mal Probleme das zweite Trierer NEF mit Notärzten zu besetzen, vor allem Nachts und am WE.

Von der LAR kommt m.W. nur der LAR 3 und eben der CH 10, aber das bekanntlich nur am Tag.

Grüße,
Florian


MEINE Meinung

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen721709
Datum15.04.2012 12:3911026 x gelesen
Moin,

solange wir noch Rettungsassistenten auf den RTW/MICU als höchstqualifizierte fahren lassen und keine (ich nenne sie nun mal so) Rettungspfleger mit 3 Jahren Krankenpflegeausbildung, 2 Jahren Fachausbildung Anästhesie/Intensiv, 1/2 Jahr Fachausbildung Rettungsmedizin und Minimum 2 Jahren klinische Erfahrung in entsprechenden Einsatzbereichen, sind Notärzte kein Balast, sondern notwendig. Daß es in der Schweiz und in den Niederlanden auch ohne Notärzte geht ist zwar richtig, aber die Mindestqualifikationen sind da auch ganz andere. Dort sind Rettungsassistenten halt Pflegeassistenten oder noch schlichter Fahrer.

Es mag hunderte von RA geben, die bei Standardnotfällen gut klar kommen, aber es ist eben die Ausnahme und keine Regelkompetenz.

Gruß aus dem Rheiderland

Lutz


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW721713
Datum15.04.2012 13:0610958 x gelesen
Geschrieben von Lutz R.solange wir noch Rettungsassistenten auf den RTW/MICU als höchstqualifizierte fahren lassen und keine (ich nenne sie nun mal so) Rettungspfleger mit 3 Jahren Krankenpflegeausbildung, 2 Jahren Fachausbildung Anästhesie/Intensiv, 1/2 Jahr Fachausbildung Rettungsmedizin und Minimum 2 Jahren klinische Erfahrung in entsprechenden Einsatzbereichen, sind Notärzte kein Balast, sondern notwendig. Daß es in der Schweiz und in den Niederlanden auch ohne Notärzte geht ist zwar richtig, aber die Mindestqualifikationen sind da auch ganz andere.

Nun muss man fairerweise auch anmerken, dass diese von dir aufgeführte, lange Ausbildung (insgesamt 7,5 Jahre) nicht auf jedem mobilen Rettungsmittel zufinden ist, sondern eher das Gegenstück zu unserem Notarzt ist.
Die tatsächliche Qualifikation auf dem "RTW-äquivalent" ist da etwas niedriger, wenn auch gleich deutlich höher als in Deutschland.

Ich habe ja immer noch eine Wetter laufen, dass es bis zum Ruhestand meines Ausbilders auf meiner Heimatwache kein neue RettAss-Ausbildung geben wird. Er hat noch ein paar Jahre, aber ich bin da, leider, sehr zuversichtlich, dass ich diese Wette gewinnen werde.

Die Ideen zur Reformierung der Rettungsassistentenausbildung sind ebenso vielfältig wie die Gründe dagegen.
Einigkeit scheint nur darüber zu bestehen, dass $etwas passieren müsse.

"Früher" hatte man den Vorteil, dass man eine bundesweit einheitliche Ausbildung hatte.
Geregelt durch ein Bundesgesetz(!) und eine bundeseinheitliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Das ist im Bereich der Ausbildung die Ausname!
Aber nachdem mittlerweile viele, aus der Not heraus, im jeweils eigenen Zuständigkeitsbereich etwas an der Ausbildung drehen mussten, ist es mit der Bundeseinheitlichkeit schon lange dahein. Leider.

Die Verzahnung mit der Pflegeausbildung wäre eine dieser Varianten gewesen.
WEnn man schon die Idee hatte, sämtliche bislang komplett voneinander getrennte Ausbildungsgänge [1] gemeinsam beginnen zu lassen, hätte man durchaus das auch für die "Fach-Ausbildung Notfallversorgung" (oder wie auch immer man das nennen möge) machen können. Ob ich das persönlich gut oder schlecht gefunden hätte habe ich nicht abschliesend beurteilt. Man hat aber nichteinmal dran gedacht. Dabei sind Rettungsassistenten in Aufnahme- und Notfallstationen von Krankenhäusern mittlerweile gelebte Praxis. [2]


Grüße

Manuel

[1]
Kinderkranpfleger, Krankenschwester, Altenpflegerin, Arzthelfer haben ja durchaus die eine oder andere gemeinsamkeit, so dass man sie nicht 3-3,5Jahre komplett voneinander getrennt ausbilden müsste...
[2]
Das bereitet im Detail zwar mögliche, für das Krankenhaus haftungsrechtliche Probleme denen man mit selbstgemachten Zusatzausbildungen und zertifikationen aus dem Weg geht [3]. Bis auf den häufigen, speziellen Papierkram gehören Patientenüberwachung, Assistenz bei Notfallmaßnahmen, Assistenz bei der Diagnostik, Transport von überwachungspflichtigen Patienten [4] zählen zu den originären Aufgaben eines Rettungsassistenten. Und wenn man als Krankenhaus weitestgehend speziell für den gebrauchten Bereich ausgebildetes Personal deutlich einfacher findet als examiniertes Pflegepersonal und das dann obendrein noch billiger ist [5], dann nimmt man es doch gerne :-)
[3]
"Genau dafür haben wir ihn Ausgebildet. Er kann es! Seht, hier steht es!"
[4]
Wäre ja auch interessant: im RTW über mehere Kilometer soll der RettAss es können, im Krankenhaus über ein paar Flure und alle möglichen höherqualifizierten Personen (so wie Ärzte) und Notfalleinrichtungen (so wie Intensivstation) sollte er es nicht können? Aber auch das war, und ist teilweise noch, extrem umstritten.
[5]
Wir erinnern uns: der TVÖD macht die Eingruppierung anhand der Ausbildugnsdauer fest. Übrigens war das auch ein Grund, warum bei Erziehern das zur Anerkennung zwingend notwendige Berufspraktikum offiziell ebend nicht zur Ausbildung gehört.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg721716
Datum15.04.2012 13:3311007 x gelesen
Geschrieben von Florian B.Spätestens bei 100 Einsätzen / a stellt sich mir die Frage warum man denn nicht ein zusätzliches Notarztsystem einrichtet.

Alle drei Tage ein Einsatz rechtfertigt m.E. keinen zusätzlichen NA-Standort...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland721736
Datum15.04.2012 15:1210887 x gelesen
Geschrieben von Lutz R.Es mag hunderte von RA geben, die bei Standardnotfällen gut klar kommen, aber es ist eben die Ausnahme und keine Regelkompetenz.


Oh danke, dass nicht ich das schreiben musste.

Ein System ohne Arzt kann gut gehen - muss aber nicht. Es gibt halt doch Situationen, da wäre ärztliches Handeln dem Patienten sehr zuträglich gewesen oder aber hätte eine Menge erspart.
Ein nicht unübliches Beispiel?
Bitte um Todesfeststellung per Telefon - kein Notarztsystem:
- "Wir wollen abbrechen, wir drücken seit 30 Minuten".
-"Ja, das verstehe ich - wann hatte der Patient das letzte mal Lebenszeichen?"
-"Na vor 30 Minuten bei Fahrtbeginn ein Handgelenkspuls."
- "Und jetzt?"
-"Können wir doch nicht messen, wir fahren mit 120 über die Landstraßen."
-"Dann müsst ihr anhalten und einige Minuten ohne Wiederbelebung den Puls beobachten.. wie weit seit Ihr vom Krankenhaus weg?"
-"Einige Minuten..."

Wie in der Regel entschieden wird, kann ich auf Wunsch beantworten


Mein aktuelles Lieblingszitat: "Der Brand im Kernreaktor blieb unentdeckt, da die Brandmeldeanlage nachts abgeschaltet war und es keinen Verantwortlichen für den Reaktor gab."

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen721742
Datum15.04.2012 17:2210720 x gelesen
Ich hoffe doch:

Ok, dann fahrt einfach mal durch, wenn er schon Flecken hat bitte nicht mit 120, aber ich möchte ihn mir schon eben selber ansehen...

Der NA ist auch in den Ländern mit sehr guter Ausbildung eine nicht zu verkennende Option, aber dabei kann es auch bleiben. In den Niederlanden hat es wenn ich recht informiert bin 4 NA in der Luftrettung, welche standardmäßig Dienst haben und bei besonderen Lagen hinzu gezogen werden. Ich weis nun aber nicht welche Qualifikation der Offizier vom Dienst Gesundheitswesen hat.

Was aber in meinen Augen ein Unding ist, daß in Fällen, wo ein bekannter Patient mit Krampfanfall seine Ampulle Diazepam braucht, ein NA kommen muss, weil die AAO es so vorschreibt. Genauso , wenn zur Schockprophylaxe ein Zugang gelegt wird, oder eine einfache Analgesie durchgeführt wird.


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW721745
Datum15.04.2012 17:4310711 x gelesen
Geschrieben von Lutz R.In den Niederlanden hat es wenn ich recht informiert bin 4 NA in der Luftrettung, welche standardmäßig Dienst haben und bei besonderen Lagen hinzu gezogen werden. Ich weis nun aber nicht welche Qualifikation der Offizier vom Dienst Gesundheitswesen hat.

AFAIK gibt es zusätzlich zu den RTH noch an ein paar KHs sowas wie einen Notarzt im Auto.
Der normale "Bodengebundene Joker" entspricht AFAIK in etwa dem geschilderten. Pflegeausbildung mit Fach- und Führungsausbildung. (Und IIRC auch einer gewissen organisatorischen Weisungsbefugnis)

Geschrieben von Lutz R.Was aber in meinen Augen ein Unding ist, daß in Fällen, wo ein bekannter Patient mit Krampfanfall seine Ampulle Diazepam braucht, ein NA kommen muss, weil die AAO es so vorschreibt. Genauso , wenn zur Schockprophylaxe ein Zugang gelegt wird,
Dass der bekannte Patient jetzt wie sonst auch nur eine normale Krampfdurchbrechung braucht, wird man im Voraus anhand des Meldebildes kaum sagen können.
Für den Rest gilt: Es ist eine Sache, wie es gelebt wird.
Es gibt Bereiche, da wird für den vorsorglichen Zugang [1] ein NA nachbstellt, woanders sieht man das verbringen in's Krankenhaus zur weiteren ärztlichen aus. Ebenso bei anderen, durch die übliche Kompetenz des Rettunsassistenten beherschbaren Krankheitsbilder.

Geschrieben von Lutz R.oder eine einfache Analgesie durchgeführt wird.
Zur Analgesie durch Rettungsassistenten gibt's ja verschiedenste Ansätze:
- Dormicum+Ketamin
- nur Ketamin
- nur S-Ketamin
- Paracetamol i.v.
- ASS i.v.
- Lachgas/O2-Gemisch
und, im Rahmen mehrerer Projekte in der Erprobung aber nicht weniger umstritten:
- Morphin

Der Bereich wird uns mindestens noch solange begleiten, wie es die manuelle Defibrillation durch Rettungsassistenten bis jetzt getan hat.


Manuel

[1]
Zum vorsorglichen Zugang habe ich meine Eigene Meinung, wie oft das tatsächlich akut notwendig ist.


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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz721748
Datum15.04.2012 17:4710652 x gelesen
Hallo,

wegen dem letzten Punkt muss ich jetzt doch mal, als im RD absolute Null, mal fragen:
Was ist den Analgesie?

Bitte verständlich erklären ;-)

Gruss
Ralf


Hast du Interesse an Digitalfunk und bist auch zufällig aus Rheinland-Pfalz?

Dann schau doch mal bei www.tetra.feuerwehr-polch.de rein, ein Digitalfunkforum speziell für User aus Rheinland-Pfalz.


Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW721749
Datum15.04.2012 17:5510573 x gelesen
Sorry, allerseits! [1]

Geschrieben von Ralf R.Was ist den Analgesie?

Bitte verständlich erklären ;-)


Schmerzbekämpfung. [2]


Grüße

Manuel



[1]
Ich wurde ja schonmal mit dem Hinweis auf den Namen der Domain darauf verwiesen, medizinische Fachbegriffe nicht zu verwenden. Sorry, das ist mir leider durchgegangen :-(
[2]
Und zur weiteren Erklärung:
"Algos" ist griechisch und Bedeutet "Schmerz"
Die Vorsilbe "a(n)" beraubt vom nachfolgen.
Wörtlich wird man also des Schmerzes beraubt :-)


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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland721765
Datum15.04.2012 19:4110614 x gelesen
Geschrieben von Manuel S.und, im Rahmen mehrerer Projekte in der Erprobung aber nicht weniger umstritten:
- Morphin

Wenigstens das haben wir schon lange. Funktioniert wunderbar und kann nicht meckern. D.h. was der Laie vielleicht denkt: "Opium haut Opi um." trifft nicht ein.

Um zum Hauptthema zurück zu kommen: So mancher Notarzt Einsatz wäre wohl streichbar - ein funktionierendes System mit selbstfahrendem Notarzt zu streichen, nur weil die PKW Farbe nicht gefällt....klingt mäßig durchdacht. In anderen Teilen Deutschlands fahren Streufahrzeuge mit Blaulicht - als ob da keine Unfallgefahr von ausgehen würde.


Mein aktuelles Lieblingszitat: "Der Brand im Kernreaktor blieb unentdeckt, da die Brandmeldeanlage nachts abgeschaltet war und es keinen Verantwortlichen für den Reaktor gab."

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland721767
Datum15.04.2012 20:0110535 x gelesen
Wie in der Regel entschieden wird, kann ich auf Wunsch beantworten
Ich hoffe doch:
Ok, dann fahrt einfach mal durch, wenn er schon Flecken hat bitte nicht mit 120, aber ich möchte ihn mir schon eben selber ansehen...

Nein. Es wird in der Regel gegen den Patientenbesuch entschieden - so hat man viel weniger Arbeit. Also: Telef. Empfehlung zum Abbruch und Heimfahrt der Ambulanz. Und sollte der Patient doch noch einen Puls entwickeln, dann geht die Reise von vorne los. Oder es geht direkt in den berühmten Krankenhauskeller nach dem Telefonat. Ich persönlich habe aber bei beiden Versionen meine Bedenken...


Mein aktuelles Lieblingszitat: "Der Brand im Kernreaktor blieb unentdeckt, da die Brandmeldeanlage nachts abgeschaltet war und es keinen Verantwortlichen für den Reaktor gab."

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW721777
Datum15.04.2012 20:3210676 x gelesen
Geschrieben von Frank E.In anderen Teilen Deutschlands fahren Streufahrzeuge mit Blaulicht - als ob da keine Unfallgefahr von ausgehen würde.
Die sind aber fest montiert und n Streufahrzeug ist bestimmt nicht aus nem anderen Streugutbereich in fremden Revieren unterwegs, so dass Streumeister A Streumeister B mit einer klage droht ;-)

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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Autormich8ael8 s.8, Nierendorf / RLP721932
Datum17.04.2012 08:5010390 x gelesen
Hallo,

in Remscheid gab es bis Mitte 2011 auch einen ehrenamtlichen Reserve-Notarzt mit eingenem silbernen PKW. Leider steht dieser Notarzt krankheitsbedingt nicht mehr zur Verfügung.

Unter dem nachfolgenden Link können die anschließend angefallenen notwendigen Kosten für die Sicherstellung der dort bisher ehrenamtlichen zusätzlichen Notarztvorhaltung konkret nachgelesen werden.

http://waterboelles.de/archives/10216-Rettungsdienst-muss-ohne-Dr.-Klaus-Westhof-auskommen.html

Sicherlich wäre hier auch ein Gedeankenaustausch zwischen den Berufsfeuerwehren Trier und Remscheid sowie den beiden Notärtzen hilfreich.

Mit der Hoffnung auf ein gutes Ergebnis für die notärtzliche Versorgung der Bevölkerung und der Besucher in Deutschlands ältester Stadt.

Viel Erfolg.

michael


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz722971
Datum26.04.2012 12:1410851 x gelesen
Hallo,

geht doch

MfG, Thomas

Aus SWR-Regionalnachrichten "Trier" 26.4.2012, 11:30 Uhr:

"Reservenotarzt darf weiterhin mit Privat-PKW ausrücken

Ein ehrenamtlicher Reservenotarzt aus Konz darf weiterhin mit seinem privaten PKW zu Rettungseinsätze fahren.
Das hat das Mainzer Innenministerium entschieden.

Der Landesbetrieb Mobilität hatte Anfang März den grauen Geländewagen des Reservenotarztes beanstandet.
Das Auto, so die Kritik, sei zwar mit Hinweisschildern und einem mobilen Blaulicht ausgestattet, aber es sei nicht eindeutig als orange-weißes Notarzteinsatzfahrzeug erkennbar.

Das verstoße gegen die Straßenverkehrszulassungsverordnung.
Seit März durfte er deshalb nicht mehr zu Rettungseinsätzen im Trierer Land ausrücken.

Nach Protest der Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat das Innenministerium nun entschieden, dass der Notarzt auch weiterhin mit privaten Geländewagen nutzen darf."



Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Ein Mensch, der mehr an die anderen denkt, ist dadurch selbst sehr viel ausgeglichener, ruhiger und glücklicher als Menschen, die immer nur an sich selbst denken. (Dalai Lama)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW723012
Datum26.04.2012 23:4010245 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Thomas K.Nach Protest der Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat das Innenministerium nun entschieden, dass der Notarzt auch weiterhin mit privaten Geländewagen nutzen darf."

Sind in RLP Innen- und Verkehrsministerium identisch?

falls nein: komisches Spiel.

Gruß,
Henning


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP723015
Datum27.04.2012 06:3210227 x gelesen
Geschrieben von Henning K. Sind in RLP Innen- und Verkehrsministerium identisch?Nein.

Geschrieben von Henning K.komisches SpielJa ;-)


...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz723016
Datum27.04.2012 08:2210000 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Geschrieben von Henning K.
Sind in RLP Innen- und Verkehrsministerium identisch?
Nein.


Na, irgendwie aber schon.
Nach der letzten Landtagswahl wollte König Kurt die Verantwortung über die Infrastruktur (= auch Straßen + Verkehr) nicht in die Hand der GRÜNEN geben.

Deshalb hat IM Lewentz dafür die Verantwortung übernommen.

Sein Mysterium heißt jetzt: ISIM

Innen
Sport
Infrastruktur
Ministerium

Geschrieben von Sebastian K.Geschrieben von Henning K.
komisches Spiel
Ja ;-)


Allerdings, die Richtungsänderung in der Beurteilung dieser Frage ist aber derart gravierend, dass ich von einem neuen Sachbearbeiter / Vorgesetzten beim LBM auf dem Hahn ausgehe und nicht von einer grundlegenden Richtungsänderung.

Ansonsten müssten alle KFI, Pol-Chefs, SEK und die Kripo ihre Autos umrüsten.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP723017
Datum27.04.2012 08:449987 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.Na, irgendwie aber schon.Ups, stimmt...
Ich verdränge die Mitwirkung der Grünen halt noch immer, wo es nur geht...
Ja, Verkehr macht jetzt auch das Innenmysterium. Man hat ja aus dem ehemaligen "Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau" das "Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung" gestrickt, damit die auch was wichtig klingendes unter ihren Händen hatten (Wirtschaft), und sich bei ihren Lieblingsthemen ein bisschen austoben können.

Geschrieben von Thomas K.die Richtungsänderung in der Beurteilung dieser Frage ist aber derart gravierend, dass ich von einem neuen Sachbearbeiter / Vorgesetzten beim LBM auf dem Hahn ausgehe und nicht von einer grundlegenden Richtungsänderung.Vielleicht ist man beim Besuch der ein oder anderen Autobahnmeisterei über so komische große orange LKW's gestolpert, die nach vorne blaue Frontblitzer haben, auf dem Dach aber nix blaues, was ja so regelkonform nun auch wieder nicht ist. Dann dachte man, bevor der Notarzt sich auch so eine Kiste holt, ändern wir mal lieber unsere Ansichten... ;-)


...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorMax 8B., Bitburg / RLP723027
Datum27.04.2012 09:4310043 x gelesen
Vielleicht liegt es auch einfach nur daran, dass man in RLP auf privaten!!! PKW kein SoSi verwenden darf. (bis auf ganz, ganz wenige Ausnahmen, z. B. KFI) Da gab es aktuell im Vorfeld eine riesen Diskussion beim ISIM und u. a. dem GSTB. Es wurde ausdrücklich nochmal dargelegt, wer es nutzen darf. Und es gab keine Erweiterung zum vorherigen Status! Der Pressebericht ist einfach erstmal nur reisserisch aufgemacht.

MkG Max


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz723031
Datum27.04.2012 10:429866 x gelesen
Hallo Max,

was kann es denn, wenn's wirklich um die Verkehrssicherheit geht, für eine Rolle spielen, ob ein KFI mit seinem Blauhorn-Privat-Auto rumfährt oder ein Reserve-Notarzt ?

Mal ganz unabhängig von der Notwendigkeit, ob ein KFI wirklich Blauhorn braucht.

Wenn gefährlich - dann für ALLE - und dann auch keine Ausnahme.

Dann aber auch nicht für POL, Kripo, SEK usw., auch das ist dann zu gefährlich

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP723034
Datum27.04.2012 10:569873 x gelesen
Geschrieben von Max B.Da gab es aktuell im Vorfeld eine riesen Diskussion beim ISIM und u. a. dem GSTB. Es wurde ausdrücklich nochmal dargelegt, wer es nutzen darf. Und es gab keine Erweiterung zum vorherigen Status!Ist diese Diskussion denn schon wirklich abgeschlossen? Ich dachte das läuft noch.
Andererseits würde dies erklären, warum mancherorts gerade der Wunsch nach KdoW-Förderung "an jedem dicken Baum" laut wird, bislang werden die ja nur ab B4 (und selbst da als "Ausnahme") gefördert. Das dürfte dann die neue Ersatzforderung der Blaulichtwehrleiter sein...


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 13.04.2012 12:34 Thom7as 7K., Hermeskeil
 13.04.2012 13:02 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 13.04.2012 13:52 Fran7k R7., Eppelborn
 13.04.2012 13:57 Adol7f H7., Rosenheim
 13.04.2012 17:43 ., Viskafors
 13.04.2012 18:22 Andr7é P7., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg
 13.04.2012 14:04 Knut7 K.7, Nordendorf
 13.04.2012 14:09 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 13.04.2012 14:27 Knut7 K.7, Nordendorf
 13.04.2012 15:15 ., Flensburg
 13.04.2012 15:18 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 13.04.2012 16:06 ., Flensburg
 13.04.2012 15:32 Knut7 K.7, Nordendorf
 13.04.2012 16:05 ., Dortmund
 13.04.2012 16:08 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 13.04.2012 17:27 Knut7 K.7, Nordendorf
 13.04.2012 17:35 Mark7us 7R., Höhenrain
 13.04.2012 17:36 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 13.04.2012 17:56 Knut7 K.7, Nordendorf
 13.04.2012 18:28 ., Flensburg
 13.04.2012 19:56 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 13.04.2012 22:56 Knut7 K.7, Nordendorf
 15.04.2012 12:39 Lutz7 R.7, Weener
 15.04.2012 13:06 ., Dortmund
 15.04.2012 15:12 ., Viskafors
 15.04.2012 17:22 Lutz7 R.7, Weener
 15.04.2012 17:43 ., Dortmund
 15.04.2012 17:47 Ralf7 R.7, Kirchen
 15.04.2012 17:55 ., Dortmund
 15.04.2012 19:41 ., Viskafors
 15.04.2012 20:32 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 15.04.2012 20:01 ., Viskafors
 13.04.2012 15:32 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 13.04.2012 16:30 Lüde7r P7., Kelkheim
 15.04.2012 10:05 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 15.04.2012 10:47 Flor7ian7 Z.7, Waldrach
 15.04.2012 13:33 Chri7sti7an 7F., Wernau
 17.04.2012 08:50 mich7ael7 s.7, Nierendorf
 26.04.2012 12:14 Thom7as 7K., Hermeskeil
 26.04.2012 23:40 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.04.2012 06:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.04.2012 08:22 Thom7as 7K., Hermeskeil
 27.04.2012 08:44 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.04.2012 09:43 Max 7B., Bitburg
 27.04.2012 10:42 Thom7as 7K., Hermeskeil
 27.04.2012 10:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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