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Thema | Helmkennzeichnung NDS Gruppenführer | 21 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 723018 | |||
Datum | 27.04.2012 08:51 | 13640 x gelesen | |||
Hi, Werden bei euch alle "gewählten" Gf mit roten Strifen am Helm gekennzeichnet oder alle mit dem Lehrgang GF? Stichwort Funktion oder Qualifikation. | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 723019 | |||
Datum | 27.04.2012 09:12 | 11071 x gelesen | |||
nur die gewählten, was m.M.n. falsch ist. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 723022 | |||
Datum | 27.04.2012 09:26 | 10932 x gelesen | |||
Inzwischen gilt ja eigentlich auch Qualifikationskennzeichnung = Helm Funktionskennzeichnung im Einsatz = Funktionsweste Das sollte m.E. nun auch konsequent in den FF umgsetzt werden. VG Alex | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 723023 | |||
Datum | 27.04.2012 09:28 | 10616 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex D.Werden bei euch alle "gewählten" Gf mit roten Strifen am Helm gekennzeichnet oder alle mit dem Lehrgang GF? Stichwort Funktion oder Qualifikation. Unabhängig davon wie´s in meiner Feuerwehr gehandhabt wird: zur FwVO gab es auf den Seiten der NABK mal eine ergänzende/erklärende Powerpoint-Präsentation (leider ist die da aktuell nicht mehr zu finden), in der klar und deutlich hervorgehoben wurde, daß es sich bei den Helmkennzeichnungen von Gruppen- und Zugführer um Qualifikationskennzeichnungen handelt und bei den Helmkennzeichnungen darüber um Funktionskennzeichnungen. Für Gruppen- und Zugführer wurde das mit dem Text jeder der den Lehrgang absolviert hat kann die entsprechende Helmkennzeichnung tragen. Aktuell dürfte aber auch die Anlage 8 weiterhelfen, da wird in der Tabelle klar unterscheiden.... Nun heißt kann ja nicht muß, es wäre aber auch so eine Art Wertschätzung die Gruppen- und Zugführer entsprechend ihrer Qualifikation zu kennzeichnen. Das heißt dann ja noch lange nicht, daß derjenige welche dann auch im Einsatz die entsprechende einsatzspezifische Funktion Gruppen-/Zugführer ausübt. Dafür gäbe es dann ja noch die entsprechenden Funktionswesten. Ansonsten einfach mal die Suchfunktion bemühen, da gibt´s viele lustige Ergebnisse. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 723024 | |||
Datum | 27.04.2012 09:31 | 10754 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker E.nur die gewählten, was m.M.n. falsch ist. Geschrieben von Alex D. Inzwischen gilt ja eigentlich auch Nur bekommt jemand seine (fachliche) Qualifikation um die Funktion ausüben zu können nicht dadurch, daß er gewählt wird.... meine ja bloß ;-) Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 723025 | |||
Datum | 27.04.2012 09:33 | 10259 x gelesen | |||
Bei uns haben das alle, bzw. alle ZF auch zwei Balken. Zum einen war das halt immer so, zum anderen kann man sich damit kenntlich von den Fußtruppen absetzen. Bessere Begründungen fallen mir gerade nicht ein. "Gewählte Gruppenführer" haben bei uns nur eine Bedeutung für das Ortskommando. Ansonsten kann jeder mit einem GF-Lehrgang die Funktion eines Einheitsführers wahrnehmen. Und dann hat er auch eine Weste an, die in deutliche sichtbarer Macht, als Aufkleber die auch noch hinter dem Visierhalter verschwinden oder bei Helmen modernerer Bauart eher als optische Auflockerung (Rallyestreifen) zu erkennen sind. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Pasc8al 8S., Wietmarschen / Niedersachsen | 723028 | |||
Datum | 27.04.2012 10:18 | 10097 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Bessere Begründungen fallen mir gerade nicht ein. Bei der Zusammenarbeit mit anderen Wehren, ist eine Qualifikationskennzeichnung imho auch sinnvoll. Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Besucht unseren Webblog Innenangriff.com | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 723029 | |||
Datum | 27.04.2012 10:31 | 9902 x gelesen | |||
Geschrieben von Pascal S.
Die Erfahrung zeigt, dass Streifen am Helm nicht immer dann auch Qualifikation kennzeichnet. Dafür muss man nicht mal unbedingt mit anderen Wehren zusammenarbeiten. ;-) Man kann Qualifikation auch durch Verhalten und Äußerungen darstellen. Und darauf verlasse ich mich dann im Zweifelsfall lieber. Ansonsten wende ich mich an den mit einer Funktionskennzeichnung. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Pasc8al 8S., Wietmarschen / Niedersachsen | 723030 | |||
Datum | 27.04.2012 10:41 | 9930 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Dafür muss man nicht mal unbedingt mit anderen Wehren zusammenarbeiten. ;-) Dafür ist man dann ja selber verantwortlich ;) Geschrieben von Christian B. Ansonsten wende ich mich an den mit einer Funktionskennzeichnung. Das sowieso, anders funktionierts ja auch nicht. Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Besucht unseren Webblog Innenangriff.com | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 723045 | |||
Datum | 27.04.2012 11:59 | 10406 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex D.Hi, Moin, Bei uns: GemBM und stv. GemBM roter Ring für die Funktion Quali ZF: zwei rote Balken Quali GF: ein roter Balken Kennzeichnung im Einsatz: EL: gelbe Weste, GF: rote Weste Mir sind Wehren bekannt, die sich nicht an die neue Feuerwehrorganisationsverordnung in Niedersachsen halten und die roten Balken nur an gewählte Führungskräfte vergeben. Dabei sind die Platzhirsche auch in diesen Wehren mittlerweile durch Westen oder abnehmbare Koller gekennzeichnet. Ich behaupte mal, dass da noch viel Statusgehabe eine Rolle spielt. Ich bin durchaus auch der Meinung, dass die Kennzeichnung der Qualifikation am Helm durchaus auch als Wertschätzung der Kameraden bezeichnet werden darf. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich einige nach der alten Regelung sichtbar degradiert gefühlt haben, wenn sie ihre "Helmdekoration" wieder abkratzen mussten, weil sie ihre Funktion aus welchen Gründen auch immer abgegeben haben. Ich finde es gut wie es jetzt geregelt ist. Welche Wehr kann es sich denn heute noch leisten motivierte, ausgebildete Führungskräfte irgendwie sichtbar zu disqualifizieren? Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | |||||
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Autor | Oliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen | 723049 | |||
Datum | 27.04.2012 12:35 | 9831 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten K.Welche Wehr kann es sich denn heute noch leisten motivierte, ausgebildete Führungskräfte irgendwie sichtbar zu disqualifizieren? Genau richtig. Leider leisten es sich in Niedersachsen (Anwesende natürlich ausgeschlossen) noch viele Feuerwehren sich das Leben bzgl. Dienstgrade, Kennzeichnungen etc selbst schwer zu machen, obwohl ein Dienstgrad oder ein oller Streifen am Helm nichts kostet aber durchaus viel für die Motivation bringen kann. Leider teilweise Korinthenkackerei hoch 10. Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 723054 | |||
Datum | 27.04.2012 13:14 | 9906 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten K.Irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich einige nach der alten Regelung sichtbar degradiert gefühlt haben, wenn sie ihre "Helmdekoration" wieder abkratzen mussten, weil sie ihre Funktion aus welchen Gründen auch immer abgegeben haben. Was ich auch schon gehört habe: "lustiger" wird´s, wenn man die Vergabe der roten Streifen an der Wahl(funtkion) festmacht, die Streifen also erst vergibt wenn die Wahl erfolgte, die Streifen nach Aufgabe der Funktion aber erhalten bleiben. Konsequenterweise müßte man die Streifen mit der Begründung auch nach der Aufgabe der Funktion wieder abkratzen. Macht man aber nicht. Klingt komisch, is aber so... Oder wenn zwar die Kordeln für die Dienstmützen gem. FwVO verteilt werden, nicht-gewählte aber qualifizierte (sprich ausgebildete) GrFü/ZuFü trotzdem keine Streifen erhalten, weil ja nicht gewählt..... Ich hab dazu meine Meinung, die ich hier aufgrund einiger stiller Mitleser aber nicht kundtun werde. ;-) Geschrieben von Carsten K. Ich finde es gut wie es jetzt geregelt ist. Na ja, ich finde es ziemlich unglücklich, daß die FwVO die Qualifikationskennzeichnung "Zugführer" mit der Funktionskennzeichnung "Ortsbrandmeister" zumindest kennzeichnungstechnisch am Helm auf eine Stufe stellt..... Daraus ergeben sich solche seltsamen Auslegungen wie oben geschildert. Kann ich in gewisser Weise auch verstehen, daß sich ein OrtsBM irgendwie als ""Chef vom Ganzen" kenntlich machen möchte. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 723057 | |||
Datum | 27.04.2012 13:35 | 10021 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars T.Na ja, ich finde es ziemlich unglücklich, daß die FwVO die Qualifikationskennzeichnung "Zugführer" mit der Funktionskennzeichnung "Ortsbrandmeister" zumindest kennzeichnungstechnisch am Helm auf eine Stufe stellt..... Daraus ergeben sich solche seltsamen Auslegungen wie oben geschildert. Kann ich in gewisser Weise auch verstehen, daß sich ein OrtsBM irgendwie als ""Chef vom Ganzen" kenntlich machen möchte. Moin Lars! Als OrtsBM ist man der eigenen Feuerwehr (bzw. der Nachbarwehr) ja hoffentlich ausreichend bekannt;-)....für den Rest der Welt kann man den Ortsbrandmeister mit einem Rückenschild "Ortsbrandmeister" und/oder einem Aufkleber am Helm kenntlich machen. Im Einsatz spielt das ja eh keine so große Rolle. der OrtsBM wird sich, wenn es denn erforderlich ist, schon irgendwie in Szene setzten.....vermute ich zumindest! Viele Grüße! Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 723065 | |||
Datum | 27.04.2012 14:48 | 9761 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten K.Als OrtsBM ist man der eigenen Feuerwehr (bzw. der Nachbarwehr) ja hoffentlich ausreichend bekannt;-)....für den Rest der Welt kann man den Ortsbrandmeister mit einem Rückenschild "Ortsbrandmeister" und/oder einem Aufkleber am Helm kenntlich machen. Im Einsatz spielt das ja eh keine so große Rolle. der OrtsBM wird sich, wenn es denn erforderlich ist, schon irgendwie in Szene setzten.....vermute ich zumindest! Davon können wir wohl ausgehen, daß der OrtsBM mind. in der eigenen Feuerwehr ausreichend bekannt ist... Dann kann man aber ja mußtmaßen, warum die Qualifikationskennzeichnung gem. FwVO nicht konsequent und flächendeckend umgesetzt wird. Das Geschrieben von Carsten K. Mir sind Wehren bekannt, die sich nicht an die neue Feuerwehrorganisationsverordnung in Niedersachsen halten und die roten Balken nur an gewählte Führungskräfte vergeben. Dabei sind die Platzhirsche auch in diesen Wehren mittlerweile durch Westen oder abnehmbare Koller gekennzeichnet. Ich behaupte mal, dass da noch viel Statusgehabe eine Rolle spielt.wäre ein äußerst schwacher und enttäuschender Grund. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 723104 | |||
Datum | 28.04.2012 09:01 | 9794 x gelesen | |||
FWVO Nach FwVO wird die Fachliche Qualifikation von GF und ZF gekennzeichnet, allerdings gleichzeitig auch die Funktion, zB Ortsbrandmeister. Es geht in NDS also langsam in die richtige Richtung, es fehlt allerdings an der notwendigen Konsequenz, die Helmkennzeichnung ausschließlich an der Qualifikation festzumachen. Wahrscheinlich wollte man mit der FwVO keinem Ortsfürsten auf die Füße treten.... In NRW seit 1978 geregelt: Runderlaß des Innenministeriums Meines Wissens erfolgte dieser Runderlaß aufgrund von Erkenntnissen aus dem großen Heide-Waldbrand 1976, um überregional die Qualifikation von Führungskräften erkennbar zu machen (?). Weiß jemand ob die Info korrekt ist? | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen | 733823 | |||
Datum | 09.08.2012 15:01 | 8992 x gelesen | |||
Wird die Helmkennzeichnung in Niedersachsen nach der Fachlichen Qualifikation vergeben ? So lese ich das aus dem unten stehenden Text zur Helmkennzeichnung. Anderseits steht dort ein verweis auf §15 Abs. 4 der Feuerwehrverordnung. Demanch wären das nur gewählte Funktionen. Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen was Rechtens ist ? (4) Für die Dauer der Wahrnehmung einsatzspezifischer Funktionen werden Kennzeichnungen gemäß Anlage 8 Abschnitte A und B getragen. Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen A. Helmkennzeichnung Rote Streifen 70 mm lang/10 mm hoch, Ringe 10 mm hoch Nr. Fachliche Qualifikation, Funktion Kennzeichnung 1 Fachliche Qualifikation 1.1 Gruppenführerin oder Gruppenführer Ein Streifen auf beiden Helmseiten über dem umlaufenden Reflexstreifen. 1.2 Zugführerin oder Zugführer Zwei Streifen auf beiden Helmseiten, je ein Streifen unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen. 2 Funktion 2.1 Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister Zwei Streifen auf beiden Helmseiten je ein Streifen unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen. 2.2 a) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister b) Bereitschaftsführerin oder Bereitschaftsführer Ein Ring über dem umlaufenden Reflexstreifen. 2.3 a) Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter b) Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister c) Regierungsbrandmeisterin oder Regierungsbrandmeister Zwei Ringe, je ein Ring unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen. Die den unter den Nummern 2.1 bis 2.3 aufgeführten Funktionen zugeordnete Kennzeichnung gilt auch für die stellvertretenden Funktionen. | |||||
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Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 733826 | |||
Datum | 09.08.2012 15:20 | 8726 x gelesen | |||
Die VO-Änderung hatte zum Ziel, die Kennzeichnung für GF und ZF in Nds. qualifikationsbezogen durchzuführen. Das geht/ging(?) auch aus einer Präsentation zur neuen FwVO auf der Internetseite der NABK hervor. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 733827 | |||
Datum | 09.08.2012 15:26 | 10474 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin M.Wird die Helmkennzeichnung in Niedersachsen nach der Fachlichen Qualifikation vergeben? Ja. Auch. Die Helmkennzeichung aus Anlage 8a ist bis einschließlich ZF eine Qualifikationskennzeichnung (in der FwVO steht auch was davon, daß jeder der die Qualifkation hat, die entsprechenden Streifen am Helm haben kann), wird blöderweise ab OrtsBM aufwärts aber mit einer Funktionskennzeichnung vermischt. Mit der Qualfikationskennzeichnung am Helm gem. Anlage 8 A wäre also ersichtlich, wer eine einsatzspezifische Funktion à là GF/ZF aufgrund seiner Qualifikation wahrnehmen kann/darf und mit der Funktionskennzeichnung gem. Anlage 8 B (die Du ja selbst nennst, aber nicht aufzählst, das müßten die Funktionswesten sein) wird ersichtlich wer´s tatsächlich gerade ist.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 733844 | |||
Datum | 09.08.2012 17:05 | 8959 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars T.Nur bekommt jemand seine (fachliche) Qualifikation um die Funktion ausüben zu können nicht dadurch, daß er gewählt wird.... meine ja bloß ;-) Da stimme ich Dir zu. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Jemand wird erst dann zum Lehrgang geschickt, wenn er gewählt wurde. Und mal ganz ehrlich: Wenn ich zum GrF gewählt wurde, die Lehrgänge erfolgreich abgeschlossen habe, ein paar Jahre das Amt ausgeübt habe, und dann aus beruflichen oder privaten Gründen oder warum auch immer nicht mehr die (gewählte) Funktion ausübe, kratze ich nicht meine Helmkennzeichnung runter. Denn sie bedeutet nichts anderes, als dass ich die Qualifikation besitze. Ist dann bei einem Einsatz kein anderer oder zu wenig GrF anwesend, kann ich mit der Kennzeichnung vom EL ganz einfach anhand der Helmkennzeichnung als qualifiziert erkannt werden. Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee Markus | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen | 733862 | |||
Datum | 09.08.2012 20:34 | 8829 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Ludger F--- Die VO-Änderung hatte zum Ziel, die Kennzeichnung für GF und ZF in Nds. qualifikationsbezogen durchzuführen. Das geht/ging(?) auch aus einer Präsentation zur neuen FwVO auf der Internetseite der NABK hervor. Hat jemand die Präsentation ? auf der seite der NABK ist diese nicht zu finden. | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen | 733864 | |||
Datum | 09.08.2012 21:02 | 8810 x gelesen | |||
Man lese zwischen den Zeilen !!! Anlage 8 (zu § 15 Abs. 4) Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen A. Helmkennzeichnung Rote Streifen 70 mm lang/10 mm hoch, Ringe 10 mm hoch Nr. Fachliche Qualifikation, Funktion Kennzeichnung 1 Fachliche Qualifikation 1.1 Gruppenführerin oder Gruppenführer Ein Streifen auf beiden Helmseiten über dem umlaufenden Reflexstreifen. 1.2 Zugführerin oder Zugführer Zwei Streifen auf beiden Helmseiten, je ein Streifen unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen. 2 Funktion 2.1 Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister Zwei Streifen auf beiden Helmseiten je ein Streifen unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen. 2.2 a) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister b) Bereitschaftsführerin oder Bereitschaftsführer Ein Ring über dem umlaufenden Reflexstreifen. 2.3 a) Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter b) Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister c) Regierungsbrandmeisterin oder Regierungsbrandmeister Zwei Ringe, je ein Ring unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen. Die den unter den Nummern 2.1 bis 2.3 aufgeführten Funktionen zugeordnete Kennzeichnung gilt auch für die stellvertretenden Funktionen. (4) Für die Dauer der Wahrnehmung einsatzspezifischer Funktionen werden Kennzeichnungen gemäß Anlage 8 Abschnitte A und B getragen. (4) Für die Dauer der Wahrnehmung einsatzspezifischer Funktionen werden Kennzeichnungen gemäß Anlage 8 Abschnitte A und B getragen. Funktion gleich ab OrtsBM ! darunter Qualifikation !!! Manchmal muss man 3 mal Lesen ! | |||||
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