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ThemaHelmkennzeichnung NDS Gruppenführer21 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen723018
Datum27.04.2012 08:5113640 x gelesen
Hi,
Werden bei euch alle "gewählten" Gf mit roten Strifen am Helm gekennzeichnet oder alle mit dem Lehrgang GF? Stichwort Funktion oder Qualifikation.


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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen723019
Datum27.04.2012 09:1211071 x gelesen
nur die gewählten, was m.M.n. falsch ist.


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen723022
Datum27.04.2012 09:2610932 x gelesen
Inzwischen gilt ja eigentlich auch
Qualifikationskennzeichnung = Helm
Funktionskennzeichnung im Einsatz = Funktionsweste
Das sollte m.E. nun auch konsequent in den FF umgsetzt werden.

VG
Alex


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen723023
Datum27.04.2012 09:2810616 x gelesen
Geschrieben von Alex D.
Werden bei euch alle "gewählten" Gf mit roten Strifen am Helm gekennzeichnet oder alle mit dem Lehrgang GF? Stichwort Funktion oder Qualifikation.
Unabhängig davon wie´s in meiner Feuerwehr gehandhabt wird: zur FwVO gab es auf den Seiten der NABK mal eine ergänzende/erklärende Powerpoint-Präsentation (leider ist die da aktuell nicht mehr zu finden), in der klar und deutlich hervorgehoben wurde, daß es sich bei den Helmkennzeichnungen von Gruppen- und Zugführer um Qualifikationskennzeichnungen handelt und bei den Helmkennzeichnungen darüber um Funktionskennzeichnungen. Für Gruppen- und Zugführer wurde das mit dem Text jeder der den Lehrgang absolviert hat kann die entsprechende Helmkennzeichnung tragen. Aktuell dürfte aber auch die Anlage 8 weiterhelfen, da wird in der Tabelle klar unterscheiden....
Nun heißt kann ja nicht muß, es wäre aber auch so eine Art Wertschätzung die Gruppen- und Zugführer entsprechend ihrer Qualifikation zu kennzeichnen. Das heißt dann ja noch lange nicht, daß derjenige welche dann auch im Einsatz die entsprechende einsatzspezifische Funktion Gruppen-/Zugführer ausübt. Dafür gäbe es dann ja noch die entsprechenden Funktionswesten.

Ansonsten einfach mal die Suchfunktion bemühen, da gibt´s viele lustige Ergebnisse.


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen723024
Datum27.04.2012 09:3110754 x gelesen
Geschrieben von Volker E.
nur die gewählten, was m.M.n. falsch ist.
Geschrieben von Alex D.
Inzwischen gilt ja eigentlich auch
Qualifikationskennzeichnung = Helm
Funktionskennzeichnung im Einsatz = Funktionsweste
Das sollte m.E. nun auch konsequent in den FF umgsetzt werden.

Nur bekommt jemand seine (fachliche) Qualifikation um die Funktion ausüben zu können nicht dadurch, daß er gewählt wird.... meine ja bloß ;-)


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.723025
Datum27.04.2012 09:3310259 x gelesen
Bei uns haben das alle, bzw. alle ZF auch zwei Balken. Zum einen war das halt immer so, zum anderen kann man sich damit kenntlich von den Fußtruppen absetzen. Bessere Begründungen fallen mir gerade nicht ein.

"Gewählte Gruppenführer" haben bei uns nur eine Bedeutung für das Ortskommando. Ansonsten kann jeder mit einem GF-Lehrgang die Funktion eines Einheitsführers wahrnehmen. Und dann hat er auch eine Weste an, die in deutliche sichtbarer Macht, als Aufkleber die auch noch hinter dem Visierhalter verschwinden oder bei Helmen modernerer Bauart eher als optische Auflockerung (Rallyestreifen) zu erkennen sind.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorPasc8al 8S., Wietmarschen / Niedersachsen723028
Datum27.04.2012 10:1810097 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Bessere Begründungen fallen mir gerade nicht ein.

Bei der Zusammenarbeit mit anderen Wehren, ist eine Qualifikationskennzeichnung imho auch sinnvoll.


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.

Besucht unseren Webblog Innenangriff.com

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.723029
Datum27.04.2012 10:319902 x gelesen
Geschrieben von Pascal S.
Bei der Zusammenarbeit mit anderen Wehren, ist eine Qualifikationskennzeichnung imho auch sinnvoll.


Die Erfahrung zeigt, dass Streifen am Helm nicht immer dann auch Qualifikation kennzeichnet. Dafür muss man nicht mal unbedingt mit anderen Wehren zusammenarbeiten. ;-) Man kann Qualifikation auch durch Verhalten und Äußerungen darstellen. Und darauf verlasse ich mich dann im Zweifelsfall lieber. Ansonsten wende ich mich an den mit einer Funktionskennzeichnung.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorPasc8al 8S., Wietmarschen / Niedersachsen723030
Datum27.04.2012 10:419930 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Dafür muss man nicht mal unbedingt mit anderen Wehren zusammenarbeiten. ;-)

Dafür ist man dann ja selber verantwortlich ;)

Geschrieben von Christian B.Ansonsten wende ich mich an den mit einer Funktionskennzeichnung.

Das sowieso, anders funktionierts ja auch nicht.


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.

Besucht unseren Webblog Innenangriff.com

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AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen723045
Datum27.04.2012 11:5910406 x gelesen
Geschrieben von Alex D.Hi,
Werden bei euch alle "gewählten" Gf mit roten Strifen am Helm gekennzeichnet oder alle mit dem Lehrgang GF? Stichwort Funktion oder Qualifikation.


Moin,

Bei uns: GemBM und stv. GemBM roter Ring für die Funktion

Quali ZF: zwei rote Balken

Quali GF: ein roter Balken

Kennzeichnung im Einsatz: EL: gelbe Weste, GF: rote Weste

Mir sind Wehren bekannt, die sich nicht an die neue Feuerwehrorganisationsverordnung in Niedersachsen halten und die roten Balken nur an gewählte Führungskräfte vergeben. Dabei sind die Platzhirsche auch in diesen Wehren mittlerweile durch Westen oder abnehmbare Koller gekennzeichnet. Ich behaupte mal, dass da noch viel Statusgehabe eine Rolle spielt.
Ich bin durchaus auch der Meinung, dass die Kennzeichnung der Qualifikation am Helm durchaus auch als Wertschätzung der Kameraden bezeichnet werden darf. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich einige nach der alten Regelung sichtbar degradiert gefühlt haben, wenn sie ihre "Helmdekoration" wieder abkratzen mussten, weil sie ihre Funktion aus welchen Gründen auch immer abgegeben haben. Ich finde es gut wie es jetzt geregelt ist. Welche Wehr kann es sich denn heute noch leisten motivierte, ausgebildete Führungskräfte irgendwie sichtbar zu disqualifizieren?

Carsten


Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen723049
Datum27.04.2012 12:359831 x gelesen
Geschrieben von Carsten K.Welche Wehr kann es sich denn heute noch leisten motivierte, ausgebildete Führungskräfte irgendwie sichtbar zu disqualifizieren?

Genau richtig.
Leider leisten es sich in Niedersachsen (Anwesende natürlich ausgeschlossen) noch viele Feuerwehren sich das Leben bzgl. Dienstgrade, Kennzeichnungen etc selbst schwer zu machen, obwohl ein Dienstgrad oder ein oller Streifen am Helm nichts kostet aber durchaus viel für die Motivation bringen kann. Leider teilweise Korinthenkackerei hoch 10.


Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen723054
Datum27.04.2012 13:149906 x gelesen
Geschrieben von Carsten K.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich einige nach der alten Regelung sichtbar degradiert gefühlt haben, wenn sie ihre "Helmdekoration" wieder abkratzen mussten, weil sie ihre Funktion aus welchen Gründen auch immer abgegeben haben.
Was ich auch schon gehört habe:
"lustiger" wird´s, wenn man die Vergabe der roten Streifen an der Wahl(funtkion) festmacht, die Streifen also erst vergibt wenn die Wahl erfolgte, die Streifen nach Aufgabe der Funktion aber erhalten bleiben. Konsequenterweise müßte man die Streifen mit der Begründung auch nach der Aufgabe der Funktion wieder abkratzen. Macht man aber nicht. Klingt komisch, is aber so...

Oder wenn zwar die Kordeln für die Dienstmützen gem. FwVO verteilt werden, nicht-gewählte aber qualifizierte (sprich ausgebildete) GrFü/ZuFü trotzdem keine Streifen erhalten, weil ja nicht gewählt.....
Ich hab dazu meine Meinung, die ich hier aufgrund einiger stiller Mitleser aber nicht kundtun werde. ;-)

Geschrieben von Carsten K.
Ich finde es gut wie es jetzt geregelt ist.
Na ja, ich finde es ziemlich unglücklich, daß die FwVO die Qualifikationskennzeichnung "Zugführer" mit der Funktionskennzeichnung "Ortsbrandmeister" zumindest kennzeichnungstechnisch am Helm auf eine Stufe stellt..... Daraus ergeben sich solche seltsamen Auslegungen wie oben geschildert. Kann ich in gewisser Weise auch verstehen, daß sich ein OrtsBM irgendwie als ""Chef vom Ganzen" kenntlich machen möchte.


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen723057
Datum27.04.2012 13:3510021 x gelesen
Geschrieben von Lars T.Na ja, ich finde es ziemlich unglücklich, daß die FwVO die Qualifikationskennzeichnung "Zugführer" mit der Funktionskennzeichnung "Ortsbrandmeister" zumindest kennzeichnungstechnisch am Helm auf eine Stufe stellt..... Daraus ergeben sich solche seltsamen Auslegungen wie oben geschildert. Kann ich in gewisser Weise auch verstehen, daß sich ein OrtsBM irgendwie als ""Chef vom Ganzen" kenntlich machen möchte.

Moin Lars!

Als OrtsBM ist man der eigenen Feuerwehr (bzw. der Nachbarwehr) ja hoffentlich ausreichend bekannt;-)....für den Rest der Welt kann man den Ortsbrandmeister mit einem Rückenschild "Ortsbrandmeister" und/oder einem Aufkleber am Helm kenntlich machen. Im Einsatz spielt das ja eh keine so große Rolle. der OrtsBM wird sich, wenn es denn erforderlich ist, schon irgendwie in Szene setzten.....vermute ich zumindest!

Viele Grüße!

Carsten


Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen723065
Datum27.04.2012 14:489761 x gelesen
Geschrieben von Carsten K.
Als OrtsBM ist man der eigenen Feuerwehr (bzw. der Nachbarwehr) ja hoffentlich ausreichend bekannt;-)....für den Rest der Welt kann man den Ortsbrandmeister mit einem Rückenschild "Ortsbrandmeister" und/oder einem Aufkleber am Helm kenntlich machen. Im Einsatz spielt das ja eh keine so große Rolle. der OrtsBM wird sich, wenn es denn erforderlich ist, schon irgendwie in Szene setzten.....vermute ich zumindest!
Davon können wir wohl ausgehen, daß der OrtsBM mind. in der eigenen Feuerwehr ausreichend bekannt ist... Dann kann man aber ja mußtmaßen, warum die Qualifikationskennzeichnung gem. FwVO nicht konsequent und flächendeckend umgesetzt wird.

Das
Geschrieben von Carsten K.
Mir sind Wehren bekannt, die sich nicht an die neue Feuerwehrorganisationsverordnung in Niedersachsen halten und die roten Balken nur an gewählte Führungskräfte vergeben. Dabei sind die Platzhirsche auch in diesen Wehren mittlerweile durch Westen oder abnehmbare Koller gekennzeichnet. Ich behaupte mal, dass da noch viel Statusgehabe eine Rolle spielt.wäre ein äußerst schwacher und enttäuschender Grund.


Gruß
Lars

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AutorRalf8 K.8, Köln / NRW723104
Datum28.04.2012 09:019794 x gelesen
FWVO

Nach FwVO wird die Fachliche Qualifikation von GF und ZF gekennzeichnet, allerdings gleichzeitig auch die Funktion, zB Ortsbrandmeister.

Es geht in NDS also langsam in die richtige Richtung, es fehlt allerdings an der notwendigen Konsequenz, die Helmkennzeichnung ausschließlich an der Qualifikation festzumachen.
Wahrscheinlich wollte man mit der FwVO keinem Ortsfürsten auf die Füße treten....

In NRW seit 1978 geregelt:

Runderlaß des Innenministeriums

Meines Wissens erfolgte dieser Runderlaß aufgrund von Erkenntnissen aus dem großen Heide-Waldbrand 1976, um überregional die Qualifikation von Führungskräften erkennbar zu machen (?). Weiß jemand ob die Info korrekt ist?


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AutorMart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen733823
Datum09.08.2012 15:018992 x gelesen
Wird die Helmkennzeichnung in Niedersachsen nach der Fachlichen Qualifikation vergeben ? So lese ich das aus dem unten stehenden Text zur Helmkennzeichnung.

Anderseits steht dort ein verweis auf §15 Abs. 4 der Feuerwehrverordnung. Demanch wären das nur gewählte Funktionen.

Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen was Rechtens ist ?

(4) Für die Dauer der Wahrnehmung einsatzspezifischer Funktionen werden Kennzeichnungen gemäß Anlage 8 Abschnitte A und B getragen.

Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen

A. Helmkennzeichnung

Rote Streifen 70 mm lang/10 mm hoch, Ringe 10 mm hoch
Nr. Fachliche Qualifikation, Funktion Kennzeichnung
1 Fachliche Qualifikation
1.1 Gruppenführerin oder Gruppenführer Ein Streifen auf beiden Helmseiten über dem umlaufenden Reflexstreifen.
1.2 Zugführerin oder Zugführer Zwei Streifen auf beiden Helmseiten, je ein Streifen unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen.
2 Funktion
2.1 Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister Zwei Streifen auf beiden Helmseiten je ein Streifen unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen.
2.2
a) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister
b) Bereitschaftsführerin oder Bereitschaftsführer
Ein Ring über dem umlaufenden Reflexstreifen.
2.3
a) Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter
b) Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister
c) Regierungsbrandmeisterin oder Regierungsbrandmeister
Zwei Ringe, je ein Ring unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen.

Die den unter den Nummern 2.1 bis 2.3 aufgeführten Funktionen zugeordnete Kennzeichnung gilt auch für die stellvertretenden Funktionen.

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AutorLudg8er 8F., Melle / Niedersachsen733826
Datum09.08.2012 15:208726 x gelesen
Die VO-Änderung hatte zum Ziel, die Kennzeichnung für GF und ZF in Nds. qualifikationsbezogen durchzuführen. Das geht/ging(?) auch aus einer Präsentation zur neuen FwVO auf der Internetseite der NABK hervor.

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen733827
Datum09.08.2012 15:2610474 x gelesen
Geschrieben von Martin M.
Wird die Helmkennzeichnung in Niedersachsen nach der Fachlichen Qualifikation vergeben?
Ja. Auch.

Die Helmkennzeichung aus Anlage 8a ist bis einschließlich ZF eine Qualifikationskennzeichnung (in der FwVO steht auch was davon, daß jeder der die Qualifkation hat, die entsprechenden Streifen am Helm haben kann), wird blöderweise ab OrtsBM aufwärts aber mit einer Funktionskennzeichnung vermischt.

Mit der Qualfikationskennzeichnung am Helm gem. Anlage 8 A wäre also ersichtlich, wer eine einsatzspezifische Funktion à là GF/ZF aufgrund seiner Qualifikation wahrnehmen kann/darf und mit der Funktionskennzeichnung gem. Anlage 8 B (die Du ja selbst nennst, aber nicht aufzählst, das müßten die Funktionswesten sein) wird ersichtlich wer´s tatsächlich gerade ist....

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
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Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorMark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein733844
Datum09.08.2012 17:058959 x gelesen
Geschrieben von Lars T.Nur bekommt jemand seine (fachliche) Qualifikation um die Funktion ausüben zu können nicht dadurch, daß er gewählt wird.... meine ja bloß ;-)

Da stimme ich Dir zu.

Aber wie sieht es in der Praxis aus?

Jemand wird erst dann zum Lehrgang geschickt, wenn er gewählt wurde.

Und mal ganz ehrlich:
Wenn ich zum GrF gewählt wurde, die Lehrgänge erfolgreich abgeschlossen habe, ein paar Jahre das Amt ausgeübt habe, und dann aus beruflichen oder privaten Gründen oder warum auch immer nicht mehr die (gewählte) Funktion ausübe, kratze ich nicht meine Helmkennzeichnung runter.
Denn sie bedeutet nichts anderes, als dass ich die Qualifikation besitze.
Ist dann bei einem Einsatz kein anderer oder zu wenig GrF anwesend, kann ich mit der Kennzeichnung vom EL ganz einfach anhand der Helmkennzeichnung als qualifiziert erkannt werden.

Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee

Markus

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AutorMart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen733862
Datum09.08.2012 20:348829 x gelesen
Geschrieben von ---Ludger F--- Die VO-Änderung hatte zum Ziel, die Kennzeichnung für GF und ZF in Nds. qualifikationsbezogen durchzuführen. Das geht/ging(?) auch aus einer Präsentation zur neuen FwVO auf der Internetseite der NABK hervor.

Hat jemand die Präsentation ? auf der seite der NABK ist diese nicht zu finden.

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AutorMart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen733864
Datum09.08.2012 21:028810 x gelesen
Man lese zwischen den Zeilen !!!

Anlage 8
(zu § 15 Abs. 4)

Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen

A. Helmkennzeichnung

Rote Streifen 70 mm lang/10 mm hoch, Ringe 10 mm hoch
Nr. Fachliche Qualifikation, Funktion Kennzeichnung
1 Fachliche Qualifikation
1.1 Gruppenführerin oder Gruppenführer Ein Streifen auf beiden Helmseiten über dem umlaufenden Reflexstreifen.
1.2 Zugführerin oder Zugführer Zwei Streifen auf beiden Helmseiten, je ein Streifen unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen.
2 Funktion
2.1 Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister Zwei Streifen auf beiden Helmseiten je ein Streifen unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen.
2.2
a) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister
b) Bereitschaftsführerin oder Bereitschaftsführer
Ein Ring über dem umlaufenden Reflexstreifen.
2.3
a) Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter
b) Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister
c) Regierungsbrandmeisterin oder Regierungsbrandmeister
Zwei Ringe, je ein Ring unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen.

Die den unter den Nummern 2.1 bis 2.3 aufgeführten Funktionen zugeordnete Kennzeichnung gilt auch für die stellvertretenden Funktionen.

(4) Für die Dauer der Wahrnehmung einsatzspezifischer Funktionen werden Kennzeichnungen gemäß Anlage 8 Abschnitte A und B getragen. (4) Für die Dauer der Wahrnehmung einsatzspezifischer Funktionen werden Kennzeichnungen gemäß Anlage 8 Abschnitte A und B getragen.

Funktion gleich ab OrtsBM ! darunter Qualifikation !!!

Manchmal muss man 3 mal Lesen !

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 27.04.2012 08:51 Alex7 D.7, Helpsen
 27.04.2012 09:12 Volk7er 7E., Eydelstedt
 27.04.2012 09:26 Alex7 D.7, Helpsen
 27.04.2012 09:31 Lars7 T.7, Oerel
 09.08.2012 17:05 Mark7us 7K., Emmelsbüll-Horsbüll
 09.08.2012 20:34 Mart7in 7M., Klint LK Cuxhaven
 09.08.2012 21:02 Mart7in 7M., Klint LK Cuxhaven
 27.04.2012 09:28 Lars7 T.7, Oerel
 27.04.2012 09:33 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 27.04.2012 10:18 ., Wietmarschen
 27.04.2012 10:31 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 27.04.2012 10:41 ., Wietmarschen
 27.04.2012 11:59 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
 27.04.2012 12:35 Oliv7er 7H., Meppen
 27.04.2012 13:14 Lars7 T.7, Oerel
 27.04.2012 13:35 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
 27.04.2012 14:48 Lars7 T.7, Oerel
 09.08.2012 15:01 Mart7in 7M., Klint LK Cuxhaven
 09.08.2012 15:20 Ludg7er 7F., Melle
 09.08.2012 15:26 Lars7 T.7, Oerel
 28.04.2012 09:01 Ralf7 K.7, Köln
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