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ThemaFrage zur G 26.3 Untersuchung10 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorKevi8n H8., Herten / NRW723495
Datum03.05.2012 10:5716661 x gelesen
Hallo Miteinander,

um es kurz zu machen: Ich habe nach dem langen Auswahlverfahren nun die Möglichkeit/ die Chance erhalten bei einer Berufsfeuerwehr hier bei mir die Ausbildung zum Brandmeister an zugehen.
Mir steht jetzt nur noch die ärztliche Untersuchung im Wege und da bin ich wirklich beunruhigt, denn:

vor ca 4 Wochen wurde bei mir Bluthochdruck fest gestellt, bin zur Zeit noch in Behandlung um die Ursache fest zustellen. Nehme täglich 1x 5 mg Lisinopril-Tabletten (seit dem Befund). Seit dem hat sich der Blutdruck auch auf "normal" gesenkt.

Nun würde ich gerne wissen, ob meine Sorgen berechtigt sind und in wie weit ich dem untersuchenden Arzt davon berichten muss - ich denk mir das so: wenn die am Tag der Untersuchung keinen erhöhten Blutdruck feststellen,... ok .


Noch kurz zu meiner Person:
Bin männlich, 21 Jahre alt. Treibe täglich Sport - 77 kg auf 184 cm, achte sehr auf meine Ernährung. - Also körperlich bin ich fit, würd ich meinen, 10 km in 45 min< ist akzeptabel wie ich finde...


Nun denn, ich hoffe auf baldige Antworten ;)


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AutorHart8mut8 H.8, Münstermaifeld / RLP723497
Datum03.05.2012 11:0213803 x gelesen
bei der Anamnese des untersuchenden Arztes gehören IMHO auch die Vorgeschichte und eventuelle Erkrankungen wie Bluthochdruck und die verschriebenen Medikamente dazu...
Aber ich glaube nicht, dass das ein KO Kriterium sein dürfte... Immerhin ist es eine sehr weit verbreitete "Krankheit", die 20-50% der Bevölkerung heimsucht.


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AutorGogo8rje8 K.8, Göttingen / Niedersachsen723715
Datum05.05.2012 10:2412776 x gelesen
Hallo Kevin,

also ich kann dir sagen, dass dies DEFINITIV ein auschlussgrund ist. auch wenn dein Blutdruck medikamentös gut eingestellt ist!
wenn du also die chance haben willst MUSST du es illegalerweise verschweigen. dies soll keine ermutigung dazu sein!musst du selber wissen.

ich habe schon sehr viele deswegen bei der bf scheitern sehen!
grüße,
schorse


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW723735
Datum05.05.2012 13:0212692 x gelesen
Hallo Georgi!

Geschrieben von Georgi K.ich habe schon sehr viele deswegen bei der bf scheitern sehen!
Genau unter diesem Gesichtspunkt muss man unterscheiden.

Denn gefragt hat Kevin explizit nach der G26.3.

Geschrieben von Georgi K.also ich kann dir sagen, dass dies DEFINITIV ein auschlussgrund ist. auch wenn dein Blutdruck medikamentös gut eingestellt ist!
In dieser Absolutheit halte ich deine aussage bezogen auf die G26.3 für falsch.
Ich kenne mehrere Personen, die nach Ansicht des Arztes voll Einsatzdiensttauglich sind. Trotz hohem Blutdruck.
Jetzt ist Bluthochdruck nicht gleich Bluthochdruck, Medikamentöse Behandlung nicht gleich medikamentöse Behandlung und Ursache nicht gleich Ursache.

Bezogen auf die Berufung in das Beamtenverhältnis wird es dagegen im bestenfall nicht einfach werden.
Im Gegensatz zur Prüfung der Einsatzdiensttauglichkeit geht es hier ja auch um die Wirtschaftlichkeit für den Dienstherren. Personen, bei denen der Dienstherr davon ausgehen muss, dass diese nicht die beabsichtige "Rendite" bringen (weil sie zu früh zuviel Geld kosten und zu schnell zu wenig Arbeitsleistung erbringen) werden rausfallen.


Geschrieben von Georgi K.wenn du also die chance haben willst MUSST du es illegalerweise verschweigen. dies soll keine ermutigung dazu sein!musst du selber wissen.
Ich gehe einen Schritt weiter:
Ich möchte ausdrücklich davon abraten!
Vor allem, weil ich für Ehrlichkeit bin.
Davon abgesehen ist das nicht nur Betrug, sondern beim verlust sämtlicher erworbener Versorgungsbezüge, eventuellen Regressforderungen auch kurz vor'm finanziellen Ruin.
Wenn es schon schwer fällt für ein paar Wochen ein Geschenk für die eigene Frau geheim zu halten, sehe ich es auch nicht als wahrscheinlich an, dass man es schafft eine Erkrankung über grob vier Jahrzehnte vor seinem Dienstherren geheim zu halten.


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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen723753
Datum05.05.2012 16:5512242 x gelesen
Da der Name hier im Forum schon in Verbindung mit dem "Problem" genannt, wurde, wird es sich nicht mehr verschweigen lassen.


Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland723766
Datum05.05.2012 18:0512349 x gelesen
Oh je. Jetzt mal langsam:

Gleich ein ACE Hemmer - wahrscheinlich bei Deinem Gewicht wohl eher "Stressbedingter Weisskittel Hochdruck".
Mein Tip: Lasse Kaffee usw. Kauf Dir schnell ne vernünftige Druckmanschette und messe selbst täglich mehrfach und notiere die Werte. Messe natürlich an beiden Armen - Fehlbestimmungen durch Muskelanspannung sind ja ausgeschlossen.
Messe auch Deine Herzfrequenz in Ruhe.
Ferndiagnostisch wäre wahrscheinlich sogar ein Betablocker (Stress als Ursache!) oder ein Calcium Antagonist doch besser angebracht. Aber ich will Dich von der Medizin wegbekommen!
Ich denke, Dich würde ich mit "beruhigendem Bescheid" (so vom schwedischen übersetzt) deutlich besser behandeln können.
Nochwas: Gewichtheber haben unter Anspannung Drück über 200 systolisch! Merkst Du was ich meine?


Mein aktuelles Lieblingszitat: "Der Brand im Kernreaktor blieb unentdeckt, da die Brandmeldeanlage nachts abgeschaltet war und es keinen Verantwortlichen für den Reaktor gab."

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AutorGogo8rje8 K.8, Göttingen / Niedersachsen724050
Datum08.05.2012 13:4112276 x gelesen
Hi Manuel,
NATÜRLICH würde ich persönlich ebenfalls nichts verschweigen!
Und es ist ein großer Unterschied, ob ich die G26 vor der Einstellung oder als fertig ausgebildeter und jahrelang "dienender" Kollege mache.
sicherlich haben viele meiner Kollegen ebenfalls ein Blutdruckproblem über die Jahre entwickelt und nehmen auch teilweise Medikamente.
Die bestehen die G26 trotzdem, ABER bei der G26, bei der es um eine Anstellung zum Brandmeisteranwärter geht habe ich noch nie erlebt, dass der Doc ein Auge zudrückt.
Grüße,
Georgi


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AutorPete8r S8., Trebur / Deutschland750550
Datum15.01.2013 19:2111463 x gelesen
Da wäre meine Frage aber auch ganz klar ob es hinsichtlich der Verbeamtung Probleme bei folgendem Fall gibt.
Man beginnt seine Brandmeisterausbildung, und bekommt während der Ausbildung Bluthochdruck diagnostiziert. Führt dies dann auch zu einem Ausscheiden? Und alles war umsonst?
Denn eine G26.3 bekommt man meines Wissen trotzdem, allerdings nicht mehr auf drei Jahre geschrieben sondern nur noch auf ein Jahr Gültigkeit.

Weil dann wäre ja die ganze Ausbildung umsonst. Geld, Zeit etc, denn auch andere Beamten, sprich Lehrer, werden mit bekanntem behandeltem Bluthochdurck verbeamtet.

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen750553
Datum15.01.2013 19:3011209 x gelesen
Geschrieben von Peter S.Man beginnt seine Brandmeisterausbildung, und bekommt während der Ausbildung Bluthochdruck diagnostiziert. Führt dies dann auch zu einem Ausscheiden? Und alles war umsonst?
Denn eine G26.3 bekommt man meines Wissen trotzdem, allerdings nicht mehr auf drei Jahre geschrieben sondern nur noch auf ein Jahr Gültigkeit.


Kommt wahrscheinlich auf den Arbeitsmediziner und danach auf den Amtsarzt an. Auf jeden Fall ist der Kollege während seiner Ausbildung sowieso noch in der Probezeit und kann daher jederzeit gekündigt werden. Vor der Verbeamtung auf Lebzeit ist er auch noch recht einfach aus dem Dienst zu entfernen. Ich habe aber auch noch nie erlebt, dass jemand der während der Ausbildung eine dauerhafte Einschränkung seiner Diensttauglichkeit erlitten hat weiterbeschäftigt wurde.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg750556
Datum15.01.2013 19:3311471 x gelesen
Geschrieben von Peter S.Weil dann wäre ja die ganze Ausbildung umsonst. Geld, Zeit etc, denn auch andere Beamten, sprich Lehrer, werden mit bekanntem behandeltem Bluthochdurck verbeamtet.

Nur, wenn der Amtsarzt mitspielt. Und da geht es eben darum, ob der Lehrer auch mit bekanntem und medikamentös behandelbarem Blutdruck seine Tätigkeit bis zum erreichen des Pensionsalters ausführen kann.

Beim FM ist das dann schon fraglich. Und bevor der Dienstherr dann einen nicht mehr (voll) dienstfähigen Feuerwehrbeamten mit sagen wir 40 Jahren zu versorgen hat (der im Zweifel vielleicht noch freie Heilfürsorge genießt) wird er sich aus rein monetären Gesichtspunkten vermutlich gegen eine Übernahme als Lebenszeitbeamten entscheiden. Selbst die 18 Monate vergebliche Ausbildung kommen ihn dann noch billiger, als das was sich daraus ergeben kann. Aber wie immer wird das eine Einzelfallbetrachtung sein.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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 03.05.2012 10:57 Kevi7n H7., Herten
 03.05.2012 11:02 Hart7mut7 H.7, Münstermaifeld
 05.05.2012 10:24 Gogo7rje7 K.7, Göttingen
 05.05.2012 13:02 ., Dortmund
 05.05.2012 16:55 Anne7tte7 S.7, Griesheim
 08.05.2012 13:41 Gogo7rje7 K.7, Göttingen
 15.01.2013 19:21 Pete7r S7., Trebur
 15.01.2013 19:30 Dani7el 7H., Schriesheim
 15.01.2013 19:33 Chri7sti7an 7F., Wernau
 05.05.2012 18:05 ., Viskafors
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