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ThemaMaibaumtransport!!!13 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMart8in 8E., Ergolding / Bayern724311
Datum10.05.2012 21:0510555 x gelesen
Hallo Kollegen,

unsere Feuerwehr hat am 01.05 selbstverständlich einen Maibaum aufgestellt. Wir haben ihn bereits am 30.04. geholt um ihn zu beschmücken und eine ordentliche Maibaumwache abzuhalten.
NUR: wir haben ihn diesmal aus ca. 35 km Entfernung geholt, und davon waren ca. 32 km nur Bundesstraße.
Wir haben den Transport, zwecks Überlänge, bei der Polizei gemeldet. Die kamen dann auch, wie es soweit war, machten eine Abnahme und eine Polizeibegleitung bis vor´s Feuerwehrhaus.
Mir war die Sache zu Gefährlich und machte deßhalb nicht mit.
Jetzt meine Frage:
Was ist, wenn etwas passiert. Meine Kollegen sagten, da es von der Polizei abgenommen ist, gibt es keinerlei Probleme.
unser Maibaum"Waggerl" ist ca 70 Jahre alt. Was, wenn doch was passiert wäre? Hätte es die Feuerwehr auch erwischt? Gibt es jemanden, der evtl. Gerichtsurteile hat? (sollte es solche überhaupt geben!).

Bitte gebt mir Bescheid!

Grüße aus Niederbayern

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW724312
Datum10.05.2012 21:147290 x gelesen
Geschrieben von Martin E.Hätte es die Feuerwehr auch erwischt?
Ja, zumindest den FW Verein, den Fahrer und die Polizisten.

Allerdings kann man das Risiko doch sehr verringern.

- TÜV Blick aufsetzen
- Geringe Fahrgeschwindigkeit
- Nachfolgende Fahrzeuge
- Verkehr warnen

trotzdem kann es doch noch schief gehen.


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)724313
Datum10.05.2012 21:227172 x gelesen
Hallo,
da ich gerade nicht genau weiß, in welcher Rubrik meiner schier unendlichen Sammlung an Gerichtsurteilen ich suchen soll, könntest Du mir vielleicht mal ein Beispiel geben von dem Horrorszenario (Geschrieben von Martin E.Was, wenn doch was passiert wäre?) das Du erwartet hättest.
Info: Zu dem Fall "einer der 32 Burschen, die während der Fahrt unter erheblichem Alkoholeinfluss rittlings auf dem Maibaum sitzen, erleidet nach dem 20. Abspielen von Bier her, Bier her, oder ich fall um! durch den Quetschnspieler, der gegen die Fahrtrichtung auf dem Traktor sitzt, einen Gehörsturz" find ich gerade kein Gerichtsurteil.

SCNR,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
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AutorMart8in 8E., Ergolding / Bayern724317
Datum10.05.2012 23:376494 x gelesen
Servus Franz-Peter,

es ist so, was wäre passiert, wenn z. B. ein Autofahrer überholt hätte und es wäre zu einem Unfall gekommen? Oder: Das Maibaum"Waggerl" wäre gebrochen, und es wäre ein Unfall passiert(mit anderen Verkehrsteilnehmern)?!
Oder: ist wirklich durch die Polizeifreigabe die Feuerwehr bei einem Unfall aus dem "Schneider"?

Fragen, Fragen, Fragen


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AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY724318
Datum10.05.2012 23:486235 x gelesen
Hallo Martin,

sehe hier kein Problem. Transport war angemeldet und abgenommen. Sollte es zu einem Unfall mit einem Dritten kommen tritt die KFZ-Haftpflcht des Zugfahrzeugs ein. Ich gehe jetzt mal davon aus hier keine "alkoholisierten Begleiter" dabei sind.

Gruß

daniel


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz724321
Datum10.05.2012 23:586142 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel M.KFZ-Haftpflcht des Zugfahrzeugs

Richtig - für die finanziellen Folgen...

Und die stafrechtlichen ?? Die treffen den für den Transport Verantwortlichen.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Ein Mensch, der mehr an die anderen denkt, ist dadurch selbst sehr viel ausgeglichener, ruhiger und glücklicher als Menschen, die immer nur an sich selbst denken. (Dalai Lama)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW724322
Datum11.05.2012 00:106134 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Thomas K.Und die stafrechtlichen ?? Die treffen den für den Transport Verantwortlichen.

und ggf. die Durchführenden (den Fahrer) und den Halter des Zugfahrzeugs.

Je nach örtlicher Zuständigkeitslage auch die Polizeibeamten, falls die eben doch nicht zur Erteilung der notwendigen Ausnahmegenehmigungen befugt waren...

Da der OP sich aber nicht zu näheren Details des Transpotes geäußert hat, bleibt alles weitere Kaffeesatzleserei.
Wenn der Transportwagen z.B. von Tieren gezogen wurde, dürfte die Sache nicht all zu kritisch gewesen sein.

Im Raum stehen ja ggf. Dinge wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz und Steuerhinterziehung (sowie diverse Verkehrsordnungswidrigkeiten). Möglicherweise wäre es also auch besser, hier keine Details zu nennen.

Gruß,
Henning


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)724323
Datum11.05.2012 00:466117 x gelesen
Hallo,
Gibt es in der Nähe des Maibaumaufstellorts eine Maibaumschule, in der geeignete Bäume hochgezüchtet werden, der jeweils hübscheste dann am 30.04. unfall- und gefährdungsfrei gefällt werden kann, dann mit Muskelkraft über Nicht-Verkehrsflächen zum Aufstellort verbracht wird und dort ebenfalls unfall- und gefährdungsfrei aufgestellt wird?
Angesichts der Tatsache, dass es von Ergolding mindestens 2 km bis zum nächstgelegenen Wald ist, scheint mir ein Maibaumtransport auf irgend einer Straße wohl eher der wahrscheinlichere Weg. Ist der gleiche Transport auf dieser Strecke vielleicht ungefährlicher oder ist nur das Risiko kleiner, dass das gleiche wie von Dir beschrieben passieren könnte? Hast Du die Frage jetzt erstmals (nicht im Forum sondern in der Feuerwehr) gestellt oder wie lief das die letzten Jahre ab? Sicher hat man sich da bei Euch schon mal Gedanken drüber gemacht, weil ja Auf- und Abbauen und sogar das Stehen eines Maibaums durchaus mehr Gefahren in sich bergen als das Holen.

Nachdem beim Maibaumritual vom Absägen bis zum Stehenbleiben ja durchaus das eine oder andere schon passiert ist, leider auch mit Personenschaden, gibt es sicher entsprechende Urteile. Diese fallen aber je nach Einzelfall und -schaden auch verschieden aus, sodass man keine pauschale Aussage treffen kann. Vielleicht kann man aber mal über den Vereinstellerrand hinaus googeln.
(Wenn ich Dir rate, dich an unseren Justitiar des LFV zu wenden, dann nagelt mich der bei unserem nächsten Zusammentreffen mit 200er Ratzenschwänz an den nächstbesten Maibaum!)


Ergo:(lding;-)) Die Feuerwehr überlässt das Maibaumaufstellen (einschließlich "Wagerl") im nächsten Jahr dem Schützenverein!
(oder ersatzweise: sdndfdn!)

Grüßla, FP


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AutorFran8k S8., Bergkamen / NRW724332
Datum11.05.2012 07:036015 x gelesen
Hallo,

mich würde als erstes interessieren wie lang der Maibaum oder das ganze Gespann war. da gibt es nämlich durchaus einiges zu beachten bei Transporten mit Überbreite/Überlänge/Übergewicht. Stellvertretend sei hier die Ausnahmegenehmigung für das Fahrzeug nach §70 StVzO...--- Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist erforderlich, wenn das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination, wegen der durch seine Verwendung spezifizierten Bauweise, von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung abweicht (z. B. Mähdrescher Überbreite) und ebenso für die eigentliche Fahrt eine Erlaubniss nach §29 StVO --
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO gestattet lediglich, ein Fahrzeug zu bauen und in den Verkehr zu bringen, das von den Höchstgrenzmaßen der Bau- und Betriebsvorschriften abweicht. Eine solche Ausnahmegenehmigung berechtigt jedoch noch nicht, bei tatsächlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgrenzmaße der StVZO, öffentliche Straßen zu befahren. In diesen Fällen liegt eine übermäßige Straßenbenutzung i. S. d. § 29 Abs. 3 StVO vor, für die es einer Erlaubnis bedarf. Unter welchen Voraussetzungen diese Erlaubnis erteilt wird, regelt die Verwaltungsvorschrift (VwV) zum § 29 Abs. 3 StVO.


Also nur Polizei schauen lassen ist da wohl nicht ausreichend, da die überhaupt nicht die Grundsatzentscheidung treffen können. Die können bei einer entsprechenden Nichteinhaltung der in den Genehmigungen gemachten Auflagen (Fahrtstrecke, Sicherungsfahrzeug eventuell Begleitfahrzeug nach BF3) den Transport stoppen, aber nicht ihn genehmigen. Der Antrag nach §70 und §29 ist beim Straßenverkehrsamt/untere Verkehrsbehörde zu stellen und dann zu genehmigen, kostet nur für die Fahrterlaubniss so um 300 Euronen. Und dann greift die normale Haftpflichtversicherung die zuständig ist, ansonsten wird diese bei einem Schaden egal ob Sach- oder Personenschaden immer den Halter des Fahrzeugs in vollem Regress nehmen.

mfg

Frank (der Windkraftanlagen durch Europa hat kutschieren lassen)


ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY724336
Datum11.05.2012 07:355736 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Franz-Peter L.Wenn ich Dir rate, dich an unseren Justitiar des LFV zu wenden, dann nagelt mich der bei unserem nächsten Zusammentreffen mit 200er Ratzenschwänz an den nächstbesten Maibaum!

das möchte ich sehen. Dafür fahre ich quer durch ganz Bayern.;-)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW724339
Datum11.05.2012 07:525752 x gelesen
Guten Morgen,

Geschrieben von ---Henning K.--- und ggf. die Durchführenden (den Fahrer) und den Halter des Zugfahrzeugs.

richtig.

Geschrieben von ---Martin E.--- NUR: wir haben ihn diesmal aus ca. 35 km Entfernung geholt, und davon waren ca. 32 km nur Bundesstraße.

Das ist hier eigentlich unerheblich: Ob ich den Baum mit einem Wagen quer durchs ganze Land transportiere oder nur auf die andere Straßenseite bringe, die Verantwortlichkeiten bleiben dieselben.

Geschrieben von ---Martin E.--- Hätte es die Feuerwehr auch erwischt?

Was meinst Du? Wenn die Feuerwehr Halter des Fahrzeuges ist, ist sie u.U. mit im Boot. Oder geht es Dir um den Versicherungsschutz der Beteiligten Kameradinnen und Kameraden? Meines Erachtens ist so eine Aktion Brauchtumspflege und hat nichts mit dem regulärem Feuerwehrdienst zu tun. Insofern wäre die Bayerische Landesunfallversicherung als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erstmal raus (Flyrer UVV).

Hoffe das hilft Dir weiter!

Euch allen ein ruhiges Wochenende,

Carsten


Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg848631
Datum28.04.2019 22:181369 x gelesen
hallo,

hier gab es beim Maibaumtransport einen Unfall :-(

Ich denke da hat der Autofahrer die A...karte gezogen. Die gute Absicherung durch die Feuerwehr wurde von der Polizei extra erwähnt:

Maibaum angefahren - Feuerwehrmann leicht verletzt [ Einsatzbericht / Allmersbach im Tal ]

Am Samstagmorgen gegen 9:00 Uhr war die Feuerwehr Allmersbach damit beschäftigt, den Stamm eines Maibaums zum Festplatz im Wiesental zu verbringen ...


MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 10.05.2012 21:05 Mart7in 7E., Ergolding
 10.05.2012 21:14 Hara7ld 7S., Köln
 10.05.2012 21:22 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 10.05.2012 23:37 Mart7in 7E., Ergolding
 10.05.2012 23:48 Dani7el 7M., Luhe-Wildenau
 10.05.2012 23:58 Thom7as 7K., Hermeskeil
 11.05.2012 00:10 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.05.2012 07:52 ., Dinslaken
 11.05.2012 00:46 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 11.05.2012 07:35 Anto7n K7., Mühlhausen
 11.05.2012 07:03 Fran7k S7., Bergkamen
 28.04.2019 22:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
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