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Thema | Reifenüberalterung | 16 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Mich8ael8 H.8, Großeibstadt / Bayern | 724351 | |||
Datum | 11.05.2012 11:31 | 9826 x gelesen | |||
Hallo Leute. Kann mir jemand sagen, ob es eine Vorschrift gibt, die besagt, wie alt Reifen auf einem LF16 sein dürfen? Mir ist klar, dass man solche Dinger nicht 20 Jahre fährt, aber unsere werden nächstes Jahr 10 Jahre alt, sind aber noch super. Jetzt hat mir jemand erzählt, dass es eine Frist von 10 Jahren gibt, wo die Reifen gewechselt werden müssen. Gruss aus Franken Michael | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 724352 | |||
Datum | 11.05.2012 11:35 | 7741 x gelesen | |||
Moin, Bei uns werden die Reifen der Einsatzfahrzeuge nach maximal 10 Jahren getauscht. Manche Schaeden sind von aussen nicht zu erkennen. Mag ja sein dass die Reifen nicht viele Km gelaufen haben, reinkucken kann man aber trotzdem nicht. Gruss, Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 724354 | |||
Datum | 11.05.2012 11:42 | 7651 x gelesen | |||
Hier die Empfehlung der FUK niedersachsen zum Thema Reifenüberalterung: http://www.fuk.de/downloads/info-blaetter/fahrzeuge/ Gruß, Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 724355 | |||
Datum | 11.05.2012 11:56 | 7585 x gelesen | |||
Hallo Michael, bei uns in BW ist es eindeutig vorgeschrieben zB. hier: Hinweis IM BW zu Reifen auf Feuerwehrfahrzeugen weiter unten kommt der Teil mit dem Alter der Reifen. Aus meiner Erfahrung weis ich das unser TÜV-Prüfer auf dem Gebiet sehr genau ist, ggf. schon 2 Jahre im Voraus darauf hin weist, dass die Reifen gewechselt werden müssen. Kein vernünftiger Kdt. wird ein Fahrzeug in Betrieb setzen (lassen) dessen Reifen über der Frist sind. Gruß vom See Jürgen | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 724362 | |||
Datum | 11.05.2012 13:06 | 7337 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten K.Hier die Empfehlung der FUK niedersachsen zum Thema Reifenüberalterung Mensch Carsten, Dein Material von der FUK hat Zündstoff für eine richtige Wochenenddiskussion: Verliert man wegen der Unfallkassenwarnung den Versicherungsschutz, wenn man in einem Fahrzeug verunfallt, dessen Reifen älter als 10 Jahre sind? Mein aktuelles Lieblingszitat: "Der Brand im Kernreaktor blieb unentdeckt, da die Brandmeldeanlage nachts abgeschaltet war und es keinen Verantwortlichen für den Reaktor gab." | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 724363 | |||
Datum | 11.05.2012 13:09 | 7272 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank E.Verliert man wegen der Unfallkassenwarnung den Versicherungsschutz, wenn man in einem Fahrzeug verunfallt, dessen Reifen älter als 10 Jahre sind? Moin Frank! Nein! Nur wenn gleichzeitig in Jeans statt Hupf 1/4 ausgerückt wird;-) und der Maschinist beim Fahren den Helm verkehrt herum auf hat!!! Gruß nach Schweden! (Schau mal vorbei wenn du wieder im Lande bist!) Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 724367 | |||
Datum | 11.05.2012 14:26 | 7081 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten K.und der Maschinist beim Fahren den Helm verkehrt herum auf hat!!! Und ich dachte immer man soll im Fahrzeug keinen Helm aufsetzen weil das im Falle eines Unfalls mit der Kopfstütze des Sitzes fatale Wirkung/Folgen hat :-D mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 724370 | |||
Datum | 11.05.2012 14:43 | 7395 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael H.Kann mir jemand sagen, ob es eine Vorschrift gibt, die besagt, wie alt Reifen auf einem LF16 sein dürfen? Mir ist klar, dass man solche Dinger nicht 20 Jahre fährt, aber unsere werden nächstes Jahr 10 Jahre alt, sind aber noch super. Jetzt hat mir jemand erzählt, dass es eine Frist von 10 Jahren gibt, wo die Reifen gewechselt werden müssen. das Thema hatten wir n-fach hier... Forensuche findet schnel z.B. http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=414544 ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 724395 | |||
Datum | 11.05.2012 20:08 | 7050 x gelesen | |||
Zu den Bremsern: die sitzen in der Finanzverwaltung.. Lange Standzeiten haben u.a. bei den Anhängerreifen für die 100km/h-Zulassung zur bislang einzigen "harten" Festlegung von 6 Jahren geführt. Und beim häufiger bewegten MTF (Kleinbus) wird wahrscheinlich auch im Jahr 11 nichts passieren, wenn die Tragfähigkeit nicht bis ans Limit gefordert war - einmal das Reifenalter bei der HU übersehen ist keine Katastrophe, aber muss ich immer und unbedingt alles ausreizen? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 724397 | |||
Datum | 11.05.2012 20:21 | 7096 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter M.u den Bremsern: die sitzen in der Finanzverwaltung.. Haften die dann auch dafür? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 724412 | |||
Datum | 12.05.2012 00:01 | 6868 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Peter M. Lange Standzeiten haben u.a. bei den Anhängerreifen für die 100km/h-Zulassung zur bislang einzigen "harten" Festlegung von 6 Jahren geführt. Was das Verkehrsrecht angeht: genau so ist es! Weitergehende Anforderungen des Unfallversicherungsträger und der Aufsichtsbehörden für die Feuerwehren haben keinen Einfluss auf das Verkehrsrecht (sind aber natürlich trotzdem zu beachten). Geschrieben von Peter M. einmal das Reifenalter bei der HU übersehen ist keine Katastrophe Nur der Vollständigkeit halber: Das kalendarische Alter der Reifen ist kein HU-Kriterium, zu bewerten ist dort lediglich der Zustand (dafür gibt es eine offizielle Richtlinie). Gruß, Henning | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 724419 | |||
Datum | 12.05.2012 09:31 | 6540 x gelesen | |||
Wenn es klare weitergehende Anforderungen gibt - gut. Sonst schlagen die Kämmerer zu, die eben nicht haften, ich verstehe die wiederkehrenden Fragen so, dass jemand Argumente sucht, um einen Austausch durchzuargumentieren... würden die Erbsenzähler haften, wären etliche Themen schnell gegessen. Reifen älter als 10 Jahre führt bei der öster. Form der wiederkehrenden Überprüfung zumindest zu einem Hinweis, gelegentlich zum Eintrag des "leichten Mangels" am Protokoll (heißt: die Plakette wird nicht verweigert, aber ein gewisser Handlungsbedarf ist dokumentiert) | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 724420 | |||
Datum | 12.05.2012 09:32 | 6637 x gelesen | |||
..eben nicht, darum lässt sich's ja so bequem verhindern/verzögern. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 724422 | |||
Datum | 12.05.2012 09:39 | 6783 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter M...eben nicht, darum lässt sich's ja so bequem verhindern/verzögern. eben doch... Geht ganz einfach: Technische Regel beschreibt den Austausch nach n Jahren. Kämmerer verweigert den aus Haushaltsgründen (was die tatsächlich praktisch nie machen, weils vorher schon von anderen vorauseilend kassiert oder gegen "wichtigere" Dinge ersetzt wird). Ergibt mindestens eine Protokollnotiz mit ungefähr folgendem Inhalt: Fachdienststelle besteht auf Austausch der überalterten Reifen entsprechend den Empfehlungen von ..... Wurde auf Weisung von .... nicht bewilligt. Leitung der Fachdienststelle und die beauftragten Werkstätten lehnen jede Haftung ab. Hinweis: Es haben sich dazu bereits an anderen Orten Unfälle mit Personenschäden ereignet. In Deutschland könnte man dann noch Remonstrieren, d.h. über den Kämmerer beim Bürgermeister oder Verwaltungsleiter einsteigen. Weiß nicht, ob das in Österreich auch so vorgesehen ist, vermute aber ja. und nochmal: Die Probleme an der Stelle liegen i.d.R. weniger in den Kämmereien oder der Politik, sondern ganz woanders! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 724423 | |||
Datum | 12.05.2012 09:50 | 6563 x gelesen | |||
Wenn der Leidensdruck groß genug ist, dass der Aktenvermerk auch gschrieben wird. Wie oft passiert das? (bzw. wie oft nicht, ohne Schaden/Unfall/Außerbetriebssetzung erfahren wird das nie) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 724425 | |||
Datum | 12.05.2012 10:01 | 6796 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter M.Wenn der Leidensdruck groß genug ist, dass der Aktenvermerk auch gschrieben wird. Einen Aktenvermerk über bestimmte Sachverhalte zu verfassen ist das normalste der Welt im Verwaltungshandeln. "Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten" heißt die alte Regel so schön... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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