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Thema | zusätzliche Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) am Heck eines MTW | 52 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Nils8 S.8, Dautphetal / Hessen | 727870 | |||
Datum | 14.06.2012 14:13 | 22414 x gelesen | |||
Hallo, wir bauen einen Opel Vivaro zum MTW aus, fast alle MTWs, die man so landläufig und im Internet sieht haben am Heck im oberen Bereich zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) neben den serienmäßig verbauten. Ist dies irgendwo vorgeschrieben? Alle bisherigen Recherchen haben eigentlich die normalen Regelungen zu Tage gebracht, wonach keine zusätzlichen verbaut werden müssten?! Thx, Nils | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 727873 | |||
Datum | 14.06.2012 15:15 | 19255 x gelesen | |||
Unser MTW hat so was nicht. Da er immer seinen TÜV bekommt kann ich mir nicht vorstellen das es dafür eine Vorschrift gibt. Gruß Ralf Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 727879 | |||
Datum | 14.06.2012 16:25 | 18992 x gelesen | |||
Muß nicht, ist aber besser.... | |||||
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Autor | Gera8ld 8W., Bischofsheim / Hessen | 727881 | |||
Datum | 14.06.2012 16:42 | 19008 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils S.Nils Schöbener, Dautphetal Hallo Nils, wendet euch an doch einfach mal an den Technischen Prüfdienst Hessen, die machen ja auch die Abnahme von "Eurem" Auto... Die sind alle super nett, und hilfsbereit! medical airport service GmbH Hessenring 13a 64546 Mörfelden-Walldorf Tel. +49 (0)6105 3413 0 info@medical-gmbh.de Gruß Gerald Alles was ich hier schreibe, ist weder die Meinung meines Arbeitgebers, noch die meiner Feuerwehr und schon garnicht die meiner Frau, sondern meine EIGENE Meinung, frei nach meinem Motto "Mir doch Egal" Gefundene Rehchtchraipveller dürfen gerne behalten werden :-) | |||||
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Autor | Matt8hia8s S8., Ulm / Baden-Württemberg | 727884 | |||
Datum | 14.06.2012 17:01 | 18750 x gelesen | |||
Die zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeiger sind bei jedem Fahrzeug, egal ob PKW, Transporter oder LKW Sonderoption und können sogar über den Hersteller nachgerüstet werden. Allerdings müssen diese dann abgenommen werden, da sich u.U. die Fahrzeugabmessungen (Höhe) ändern und zusätzliche Blinker eingetragen werden müssen. Die Norm für Feuerwehrfahrzeuge wäre die DIN EN 1846. Allerdings habe ich da jetzt noch nicht nachgeschaut, ob die da Pflicht sind. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 727887 | |||
Datum | 14.06.2012 17:08 | 18892 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils S.wir bauen einen Opel Vivaro zum MTW aus, fast alle MTWs, die man so landläufig und im Internet sieht haben am Heck im oberen Bereich zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) neben den serienmäßig verbauten. Vgl. (Entwurf) DIN 14502-2 (Entwurf deshalb, weil die Grundanforderungen eigentlich in der DIN EN 1846 geregelt sind, da aber nicht alle Fahrzeuge enthalten sind und einiges fehlt). Da steht dann auch drin, dass das Fzg z.B. ein FuG haben muss... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Dautphetal / Hessen | 727890 | |||
Datum | 14.06.2012 18:02 | 18377 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.Da steht dann auch drin, dass das Fzg z.B. ein FuG haben muss... Diese Normen kann man ja zwar kaufen, was aber nicht so unbedingt in meinem Interesse ist, dazu will ich auch keine "liegen gelassene Kopie finden"... Gibt es irgendwo legale Zusammenfassungen, was für Feuerwehrfahrzeuge da so grundsätzlich gefordert ist? MTWs werden in der DIN ja auch nicht speziell behandelt?! | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 727893 | |||
Datum | 14.06.2012 18:20 | 18117 x gelesen | |||
Die DIN darfst du in jeder Auslegestelle kostenlos einsehen. An Universitäten Fachhochschulen Bibliotheken Verlag | |||||
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Autor | Patr8ick8 H.8, Moringen / Niedersachsen | 727894 | |||
Datum | 14.06.2012 18:20 | 18260 x gelesen | |||
Du könntest in eine Normenauslegestelle des Beuth Verlages gehen. Dort kann jeder Einblick in die Normen nehmen und sich ggf. Notizen machen. | |||||
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Autor | Hart8mut8 H.8, Münstermaifeld / RLP | 727898 | |||
Datum | 14.06.2012 18:45 | 18193 x gelesen | |||
Wir haben gerade auch einen MTF erhalten und auch dort hat der Landesprüfdienst (bei der Abnahme) die fehlenden Blinker beanstandet. Sie wurden nun nachgerüstet. Ich kann auch bestätigen, dass der zuständige Abnahmebeamte hilfbereit Auskunt gegeben hat. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 727900 | |||
Datum | 14.06.2012 18:57 | 18373 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils S.Diese Normen kann man ja zwar kaufen, was aber nicht so unbedingt in meinem Interesse ist, dazu will ich auch keine "liegen gelassene Kopie finden"... Gibt es irgendwo legale Zusammenfassungen, was für Feuerwehrfahrzeuge da so grundsätzlich gefordert ist? MTWs werden in der DIN ja auch nicht speziell behandelt?! Ja, die gibts, die Zusammenfassungen finden sich in den genannten DINs - und ich finds immer unglaublich, dass man bei Fahrzeugbeschaffungen im 5-6-stelligen Bereich keinen 2-3-stelligen übrig hat, um sich die Grundlagen zu holen. Könnte man übrigens auch kreisweit regeln... Ansonsten: In die genannten Auslegestellen fahren und nachgucken, oder jemand beauftragen, der die Dinger sich kauft, weil er davon lebt, anderen zu helfen... Kein aktuelles Buch hat alle Infos, grobe Zusammenfassungen zu technischen Hintergründen findest Du aber hier http://www.amazon.de/Handbuch-Feuerwehr-Fahrzeugtechnik-Manfred-Gihl/dp/3170127373 (1995) und http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatzfahrzeuge_-_technik.html (2005) Aber auch da muss man die entweder (ggf. auch gebraucht) kaufen, oder sich irgendwo leihen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Flo 8G., Schondorf / Bayern | 727901 | |||
Datum | 14.06.2012 18:59 | 17952 x gelesen | |||
eine kleine Anmerkung wenn Ihr das Dach des Fahrzeuges nicht durchborhren wollt, dann fragt doch mal nach ob Ihr die Blinker nicht innerhalb einbauen könnt, jedoch mit Einschränkungen!!! sind dann zwar nur nach hintengerichtet und bei geöffneter Heckklappe nicht wirksam die Farge ist immer die zu welchem Zweck nehmt Ihr das Fahrzeug primär??? Einsätze oder Versorgungs udn Ausbildungsfahrten??? je nachdem würde ich die entsprechenden Lichter in der geeigneten Form nachrüsten mkG Flo | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 727902 | |||
Datum | 14.06.2012 19:05 | 18059 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmut H.Wir haben gerade auch einen MTF erhalten und auch dort hat der Landesprüfdienst (bei der Abnahme) die fehlenden Blinker beanstandet.Mit welcher Begründung? ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 727904 | |||
Datum | 14.06.2012 19:11 | 17895 x gelesen | |||
Geschrieben von Flo G.sind dann zwar nur nach hintengerichtet und bei geöffneter Heckklappe nicht wirksam Das ist aber das Argument, warum welche dazu sollen... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Dautphetal / Hessen | 727905 | |||
Datum | 14.06.2012 19:13 | 18090 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.und ich finds immer unglaublich, dass man bei Fahrzeugbeschaffungen im 5-6-stelligen Bereich keinen 2-3-stelligen übrig hat, um sich die Grundlagen zu holen Würde es sich um ein entsprechendes Fahrzeug handeln, wäre das wohl obligat, aber für einen MTW, wo die einzig offene Frage ist, ob man zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger am Heck verbauen muss, greife ich auch durchaus sehr gerne auf andere Quellen/anderes Wissen zurück ;-)... Eine doch sehr "umfangreiche" Beladeliste haben ja beispielsweise auch der ein oder andere LFV veröffentlicht... Ansonsten ist bei diesem Fahrzeug alles klar, die Beschaffung einer DIN scheint mir hier etwas überflüssig... | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Dautphetal / Hessen | 727906 | |||
Datum | 14.06.2012 19:14 | 18249 x gelesen | |||
Guter Tipp, warum bin ich nicht selbst drauf gekommen?! Bei einer vorherigen Beschaffung war dies auch schon sehr hilfreich... Danke für den Stupps :-)! | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 727908 | |||
Datum | 14.06.2012 19:21 | 17945 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Matthias S. Allerdings müssen diese dann abgenommen werden, da sich u.U. die Fahrzeugabmessungen (Höhe) ändern und zusätzliche Blinker eingetragen werden müssen. Nein, müssen sie nicht, sofern zugelassene Leuchten in zulässiger Art und Weise verbaut werden. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 727909 | |||
Datum | 14.06.2012 19:23 | 18085 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils S.Würde es sich um ein entsprechendes Fahrzeug handeln, wäre das wohl obligat, aber für einen MTW, wo die einzig offene Frage ist, ob man zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger am Heck verbauen muss, greife ich auch durchaus sehr gerne auf andere Quellen/anderes Wissen zurück ;-) woher willst Du wissen - oder wir raten - was ggf. noch an Fragen offen ist, wenn Du die Grundlagenanforderungen (die stehen nun mal allgemein in der DIN 14502-2) nicht kennst? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 727911 | |||
Datum | 14.06.2012 19:28 | 17933 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Nils S. Ansonsten ist bei diesem Fahrzeug alles klar, die Beschaffung einer DIN scheint mir hier etwas überflüssig... Wenn du jedes x-beliebige Fahrzeug, das ein paar Leute und ein wenig Ausrüstung transportieren kann, als MTW bezeichnest, dann trifft das sicherlich zu. Wenn du aber ein norm- bzw. vorschriftenkonformes Fahrzeug willst (in RLP gibt es dazu z.B. eine TR für das MTF, die verweist auch zum Teil auf DIN), dann musst du diese Grundlagen eben auch beachten. Sonst gäbe es das Blinker-Problem auch nicht... Gruß, Michael | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Dautphetal / Hessen | 727912 | |||
Datum | 14.06.2012 19:38 | 17993 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Wenn du jedes x-beliebige Fahrzeug, das ein paar Leute und ein wenig Ausrüstung transportieren kann, als MTW bezeichnest, dann trifft das sicherlich zu. Auf die Fahrzeuge, die ich als MTW bezeichne, sprich ein serienmäßiger Kleinbus >3,5to mit acht bzw. neun Sitzplätzen, einem BOS-Funkgerät, Blaulicht und Tonfolgeanlage, einem Feuerlöscher und weiterem Krims-Krams, der überhaupt noch rein passt in Bezug auf zulässiges Gesamtgewicht und acht bzw. neun Personen als Mitfahrer, wird es dann wohl zutreffen... | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 727913 | |||
Datum | 14.06.2012 19:43 | 17894 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Nils S. Auf die Fahrzeuge, die ich als MTW bezeichne, sprich ein serienmäßiger Kleinbus >3,5to mit acht bzw. neun Sitzplätzen, einem BOS-Funkgerät, Blaulicht und Tonfolgeanlage, einem Feuerlöscher und weiterem Krims-Krams, der überhaupt noch rein passt in Bezug auf zulässiges Gesamtgewicht und acht bzw. neun Personen als Mitfahrer, wird es dann wohl zutreffen... Wenn das Teil z.B. eine offizielle Landesabnahme als MTF braucht weil es z.B. nur dann offiziell als FW-Fahrzeug eingesetzt werden darf, gibt es da noch ein paar Dinge mehr zu beachten. Nicht alles rote mit blauen Lampen auf dem Dach ist ein normkonformes Feuerwehrfahrzeug... Gruß, Michael | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 727915 | |||
Datum | 14.06.2012 20:36 | 17911 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich bitte um Vorsicht mal eben einen Geschrieben von Nils S. serienmäßiger Kleinbus >3,5to zu einem normgerechten Feuerwehrfahrzeug, das als solches auch zugelassen und versichert werden soll, umzubauen. Gerade beim Gewicht (Achslasten) kann es da böse Überraschungen geben. Feuerwehrs rechnet nämlich mit derzeit (unrealisitischen) 90 kg pro Insasse. Das führt dann zu Einträgen in der Zulassungsbescheinigung (früher Fzg-Schein) wie: "Fzg darf bei Einsatzfahrten nur mit 7 Personen besetzt werden". Selbst so gelesen. Gruß vom See Jürgen | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 727916 | |||
Datum | 14.06.2012 20:44 | 17732 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.gibt es da noch ein paar Dinge mehr zu beachten Z.B. könnte man wie hier vor einigen Tagen geschehen über die Farbe diskutieren... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Hart8mut8 H.8, Münstermaifeld / RLP | 727920 | |||
Datum | 14.06.2012 21:00 | 17841 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmut H.Wir haben gerade auch einen MTF erhalten und auch dort hat der Landesprüfdienst (bei der Abnahme) die fehlenden Blinker beanstandet.Mit welcher Begründung? Geschrieben von Sebastian K. Mit welcher Begründung? Ohne nähere Angabe, denke mir aber dass die folgenden Normen Hinweise dazu enthalten. DIN 14 502-2 DIN EN 1846-2 Technische Richtlinie Nr. 3 MTF RP Anforderung an Feuerwehrfahrzeuge in RLP | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 727921 | |||
Datum | 14.06.2012 21:06 | 17753 x gelesen | |||
Bei den letztgenannten definitiv nicht, da habe ich heute nachmittag auch mal nachgesehen und mich gewundert, da ich das anders in Erinnerung hatte. Aber landesseitig wird das derzeit nicht gefordert. Bei unserem letztbeschafften MTW haben wir nämlich auch keine, danach war der Prüfdienst da, hat das aber nicht beanstandet. Auch bei einem ELW, der keine hat, gab es keinen Hinweis. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Hart8mut8 H.8, Münstermaifeld / RLP | 727922 | |||
Datum | 14.06.2012 21:11 | 17735 x gelesen | |||
Wer war denn als Prüfer da? Sollte in RLP doch einheitlich sein... Gerne auch per PN | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 727935 | |||
Datum | 14.06.2012 22:09 | 18061 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerald W.Technischen Prüfdienst Hessen, die machen ja auch die Abnahme von "Eurem" Auto... Warum sollten die? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 727937 | |||
Datum | 14.06.2012 22:21 | 17980 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Warum sollten die? Die Neuabnahme ist nicht zwingend... bei den regelmäßigen Überprüfungen am Standort könnte es Diskussionen geben, zB über Gewichte und Zulassung... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 727938 | |||
Datum | 14.06.2012 22:25 | 17855 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder P.bei den regelmäßigen Überprüfungen am Standort könnte es Diskussionen geben, zB über Gewichte und Zulassung... Das vielleicht... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 727963 | |||
Datum | 15.06.2012 07:52 | 17809 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen G. Feuerwehrs rechnet nämlich mit derzeit (unrealisitischen) 90 kg pro Insasse. Das führt dann zu Einträgen in der Zulassungsbescheinigung (früher Fzg-Schein) wie: "Fzg darf bei Einsatzfahrten nur mit 7 Personen besetzt werden"Auch wenn es jetzt vielleicht kleinkariert ist, aber was unterscheidet die Einsatzfahrt in dem Fall von einer normales Fahrt? Mit kameradschaftlichem Gruß Axel Urban | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 727964 | |||
Datum | 15.06.2012 08:16 | 17539 x gelesen | |||
Hallo Nils, Geschrieben von Nils S. Blaulicht und Tonfolgeanlage, Auch hier gibt es z.B. Vorschriften, an die man sich eigentlich halten sollte (stark untertrieben), da man sonst u.U. auch gegen so Kleinigkeiten wie die StVZO verstösst. Wenn man meint, ein "Feuerwehrfahrzeug" selbst ausbauen zu müssen (und ja, wir haben das auch schon selbst gemacht, allerdings haben wir uns die erforderlichen Normen besorgt, und auch befolgt bzw. uns Hilfe bei befreundeten Fachbetrieben geholt), dann sollte man das gefälligst so machen, wie es richtig ist. Falls man den Aufwand nicht betreiben will, dann bleibt der MTW halt weiß, lila, grün, sonstwas und erhält keine Sondersignalanlage und nur ein 4m-Handfunkgerät. Dann kann ich Ihn wenigstens auch noch von Sponsoren bekleben lassen. mkg WErner | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 727965 | |||
Datum | 15.06.2012 08:38 | 17755 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils S.sprich ein serienmäßiger Kleinbus >3,5to Größer 3,5 t? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 727967 | |||
Datum | 15.06.2012 08:45 | 17484 x gelesen | |||
Geschrieben von Axel U.Auch wenn es jetzt vielleicht kleinkariert ist, aber was unterscheidet die Einsatzfahrt in dem Fall von einer normales Fahrt? Auch wenn ich nicht weiß, was sich der Autor der Zeilen bei der Auflage gedacht hat, so wäre für mich vorstellbar, dass bei einer Einsatzfahrt eine Überprüfung des tatsächlichen Gewichtes nicht möglich ist. Also wird eine konservative Abschätzung vorgenommen. Handelt es sich um eine "normale" Dienstfahrt, so können mehr Personen mitfahren. Sollte der Fahrer, der vor Fahrtantritt selbstverständlich den Zustand von Fahrzeug und Ladung prüft, Bedenken wegen der Zuladung haben, so können diese Bedenken vor Antritt der Fahrt ausgeräumt oder das Gewicht verringert werden. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 727971 | |||
Datum | 15.06.2012 09:12 | 17397 x gelesen | |||
Die harte Mütze, die vollständige PSA.... DH der Prüfer sagt sich das der FA da im normalen Anzug drin sitzt Ausserdem wie vorher schon geschrieben kann man bei ner normalen Fahrt vorher fragen wer was wiegt.... 1 Hänfling + 1 Wuchtbrumme entspricht dann ggf 2 NORM-FA a 90KG Kommen nur Wuchtbrummen aka jeder 4. laut Fl Käseblatt, dann ist das Auto im Einsatzfall überladen... axo von meiner Person dürften dann halt nur 6 + Fahrer mitfahren.... :D | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 727975 | |||
Datum | 15.06.2012 09:55 | 17433 x gelesen | |||
Hallo Uwe, deine Antwort trifft den Nagel auf den Kopf. Tatsächlich war an diesem Fahrzeug (Fiat Ducato 6-Sitzer mit Pritsche) die Vorderachslast als Feuerwehrfahrzeug (=90kg Pro Insasse rechnerisches Mindestgewicht) um 30 kg überschritten. Bei normalen Fahrten obliegt es tatsächlich dem Fahrer abzuwägen ob das Fahrzeug mit der aktuellen Beladung (Geräte, Gepäck, Insassen) die zulässigen Gewichte erreicht oder nicht. Konsequenzen? Im normalen Betrieb, zb. Fahrzeugkontrollen gelten bis zu 5% Toleranz bis es ein Bußgeldgeld gibt - ist wohl uninteressant. Bei einem Unfall in dem nachträglich in aller Ruhe eine ev. Gewichtsüberschreitung als (mit)-ursächlich gefunden wird? Dann gilt der Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" Gruß vom See Jürgen | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Dautphetal / Hessen | 727978 | |||
Datum | 15.06.2012 11:02 | 17358 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.Größer 3,5 t? ... | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Dautphetal / Hessen | 727979 | |||
Datum | 15.06.2012 11:03 | 17244 x gelesen | |||
Geschrieben von werner n.dann bleibt der MTW halt weiß, lila, grün, sonstwas und erhält keine Sondersignalanlage genau so machen wir's... :-) | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 727980 | |||
Datum | 15.06.2012 11:16 | 17568 x gelesen | |||
Moin Nils, mal so ganz unabhängig davon, ob es irgendwo geschrieben steht: Ich denke, daß die zusätzlichen Blinker schon deshalb mit drauf sollten, weil sie als Warneinrichtung schon eine deutlich bessere Sichtbarkeit und damit eine höhere Sicherheit zur Folge haben. Auch wärend der Fahrt (die ja nicht unbedingt in durchschnittlicher Fahrweise verläuft) ist es gut, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer sehen wo ich lang fahren möchte, je eher desto besser. Schon aus diesem Grunde würde ich auf die Zusatz-Blinker nicht verzichten (zumal die nun wirklich nix kosten, ich meine, daß ihr da sogar unter 100 bleibt). Schlimmstenfalls müsst ihr mit dem Blinkerstrom ein Relais ansteuern und ein Kabel mit 12V zusätzlich durchs Auto ziehen. Das ist aber alles kein Hexenwerk. Fragt da mal bei Opel oder Renault nach, wie die das machen würden. Und das würde ich auch schon deshalb jetzt machen, weil die Zusatz-Blinker ggf eingetragen werden müssen (Änderung der Fahrzeughöhe) und man das dann besser in einem Abwasch machen kann, als später zusätzlich Geld aus zu geben, weil der Prüfer eben doch gemeckert hat. Das wäre dann doppelt ärgerlich. Warum würdet ihr überhaupt auf die Dinger verzichten wollen ? Oder braucht ich Argumente gegenüber dem Kämmerer ? Gruß aus dem Rheiderland Lutz | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Dautphetal / Hessen | 727981 | |||
Datum | 15.06.2012 11:25 | 17340 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz R.Warum würdet ihr überhaupt auf die Dinger verzichten wollen ? Die Leuchten beim Vivaro liegen schon relativ hoch, die technische Umsetzung an sich ist kein Problem, wurde schon mehrfach gemacht. Es ginge rein um die Sache, dass wir natürlich ungern die Karosserie durchbohren wollen, wobei auch das machbar wäre. Die Überlegungen, ob wir es machen oder nicht, sind noch nicht abgeschlossen, mit der Anfrage hier gings erstmal generell darum, ob wir überhaupt überlegen müssen, oder ob es so und so festgeschrieben ist. Es kommt nun auch darauf an, wie wir die SoSi-Anlage insgesamt verbauen, danach werden wir uns für oder gegen die Blinker entscheiden und dazu vorab den technischen Prüfdienst befragen. | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 727983 | |||
Datum | 15.06.2012 11:54 | 17221 x gelesen | |||
kleinen Tipp Blinker ähnlich MB "G" vom Kotflügel verbauen... Die bleiben länger Heil wie die üblichen Mickey Maus Ohren.... | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 727984 | |||
Datum | 15.06.2012 11:58 | 17259 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils S.Es kommt nun auch darauf an, wie wir die SoSi-Anlage insgesamt verbauen Nur so als Tip: Ich habe schon mehrfach gesehen, daß diese Blinker auf Blaulichtbalken (Hela RTK und Wandel und Goltermann/jetzt Pintsch Bamag meine ich) montiert wurden. Auf das Lautsprechermodul könnt ihr ja verzichten, ggf ist aber auch LED-Anzeige oder integriert weitere Warnlichter interessant. Bohren müsst ihr ja sowieso (Sosi, Funk,ggf. Arbeitsscheinwerfer). Auf einen guten Korrosionsschutz muss man da allerdings achten, das ist sicherlich richtig. Baut ihr ein Fahrzeug aus, welches euch in die Hände gefallen ist und wo der Ausbau nichts kosten darf, oder ist das eine reguläre Beschaffung? Soll es wirklich nur ein MTW werden oder soll auch etwas ELW-arbeit möglich sein ? Bezüglich des Funks müsst ihr da nämlich aufpassen, mit der digitalen Funktechnik soll es ja zu den tollsten Sachen kommen ( Wenn gefunkt wird funktioniert die Sosi nicht mehr oder umgekehrt, irgendwelche Verbraucher werden eingeschaltet etc. ) Da wäre es natürlich ärgerlich, wenn sowas ausgerechnet auf einem Fahrzeug passiert, was 2 oder mehr (digitale) Funkgeräte verbaut hat. Wenn dann evtl auch noch Fax oder so mit rein soll... Im Zweifelsfalle würde ich so was einen Ausbauer machen lassen, dann hat der den schwarzen Peter, wenn es nicht funktioniert. Gruß aus dem Rheiderland Lutz | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 727985 | |||
Datum | 15.06.2012 11:59 | 17251 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.Blinker ähnlich MB "G" vom Kotflügel verbauen.. Ich weis nicht, was genau du meinst, aber ich kann mir vorstellen, daß du das wieder prüfen lassen und zulassen musst, wenn du Mercedesteile in einem Renault oder Opel verbaust. | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 727986 | |||
Datum | 15.06.2012 12:09 | 17158 x gelesen | |||
Nö wenn sich da rechtlich nix geändert hat.... gibt die ja auch als universal Blinker von Hella und co... https://www.google.de/search?q=blinker+mercedes+g&oe=utf-8&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&um=1&ie=UTF-8&hl=de&tbm=isch&source=og&sa=N&tab=wi&ei=hgnbT68mi8CzBp-E7N0J&biw=1280&bih=847&sei=lwnbT8WcEMaGswaS6JSpCQ | |||||
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Autor | Oliv8er 8I., Voerde / NRW | 727987 | |||
Datum | 15.06.2012 12:17 | 17401 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils S.Es ginge rein um die Sache, dass wir natürlich ungern die Karosserie durchbohren wollen, wobei auch das machbar wäre. Wir haben den baugleichen Renault Trafic als MTW. Dort sind diese Mickeymouse-Zusatzblinker an den Kunststoffabdeckungen links und rechts oben verbaut. Die kann man einfach durchbohren ohne Regenwasser den Weg ins Innere frei zu machen. Ausserdem sind diese Kunststoffteile bei einem Rückbau schnell ausgetauscht. Der Verkabelungsaufwand hält sich auch in Grenzen. Wenn ihr kein "Check-Control" in dem Fahrzeug habt, sollte es ausreichen, die Blinker parallel zu den vorhandenen zu schalten. So ist es bei unserem Trafic-MTW gemacht. Der E-Satz der AHK ist nochmals parallel geschaltet. Erkundigt euch, ob ggf. das Blinker-Relais getauscht werden muss. Hatte das mal bei einem PKW als ich eine AHK nachgerüstet habe. MTW: http://feuerwehr-voerde.de/index.php?option=com_content&view=article&id=77:mtflz3&catid=62:fahrzeugelz3&Itemid=122 Blinker: http://static.rkl.de/A137I10.html | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 727993 | |||
Datum | 15.06.2012 13:43 | 17201 x gelesen | |||
das Geschrieben von Jürgen G. wie: "Fzg darf bei Einsatzfahrten nur mit 7 Personen besetzt werden". Selbst so gelesen. in Verbindung mit dem Geschrieben von Jürgen G. war ein Fiat Ducato 6-Sitzer mit Pritsche sorgt dann doch für ein gewisses Erstaunen bei mir. :-) Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Andr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg | 727995 | |||
Datum | 15.06.2012 13:52 | 17175 x gelesen | |||
Ich denke sowas meint er: VW T5 mit Zusatzblinker Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung! Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr! | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 727999 | |||
Datum | 15.06.2012 14:15 | 17194 x gelesen | |||
genau..... wenn die nicht sogar von M....... sind.... :D | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 728000 | |||
Datum | 15.06.2012 14:20 | 17156 x gelesen | |||
Hi Christian, hast natürlich recht. War aus dem Gedächtnis zitiert. Sinngenäß steht dort "darf nur mit 5 Personen" besetzt werden. Gruß Jürgen | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 728013 | |||
Datum | 15.06.2012 18:50 | 17082 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Lutz R. ich kann mir vorstellen, daß du das wieder prüfen lassen und zulassen musst, wenn du Mercedesteile in einem Renault oder Opel verbaust. Zu prüfen wäre eher, ob die besagten Blinker auch als hintere Fahrtrichtungsanzeiger zugelassen sind oder nicht vielleicht nur als vordere. (bzw. ob das die zuständigen Prüfstellen interessiert...) Ich gehe aber davon aus, dass die einschlägigen Hersteller genau solche Leuchten im Programm haben. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 728014 | |||
Datum | 15.06.2012 19:12 | 17086 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Zu prüfen wäre eher, ob die besagten Blinker auch als hintere Fahrtrichtungsanzeiger zugelassen sind oder nicht vielleicht nur als vordere. Das Ding braucht schlicht und einfach ein Prüfzeichen als Blinker und muss in der vom Hersteller vorgeschriebenen Einbaulage eingebaut werden. Von welchem Hersteller oder ob vorne oder hinten spielt dabei keine Rolle, solange das Ding an einer erlaubten Position eingebaut ist. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 728017 | |||
Datum | 15.06.2012 22:29 | 17273 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Michael W. Das Ding braucht schlicht und einfach ein Prüfzeichen als Blinker und muss in der vom Hersteller vorgeschriebenen Einbaulage eingebaut werden. Von welchem Hersteller oder ob vorne oder hinten spielt dabei keine Rolle, solange das Ding an einer erlaubten Position eingebaut ist. Fahrtrichtungsanzeiger werden in verschiedenen Kategorien genehmigt. Aus dem Kopf: 1, 1a und 1b für vorne, 2a und 2b für hinten, 11 und 12 entsprechend für Krafträder, 3-6 seitliche Fahrtrichtungsanzeiger für verschiedene Anwendungen. Näheres in der ECE-Regelung NR. 6 bzw. in den TA zur Fahrzeugteileverordnung. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Gera8ld 8W., Bischofsheim / Hessen | 728060 | |||
Datum | 16.06.2012 16:42 | 16908 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.
Hallo Christian, jepp, Fehler meinerseits..., ist ja kein "bezuschusstes" Fahrzeug. Aber bei einer Überprüfung durch den Prüfdienst könnte es Probleme geben. Und wie ich bereits schrieb, einfach dort nachfragen, und es gibt eine qualifizierte Auskunft. Grüße Gerald Alles was ich hier schreibe, ist weder die Meinung meines Arbeitgebers, noch die meiner Feuerwehr und schon garnicht die meiner Frau, sondern meine EIGENE Meinung, frei nach meinem Motto "Mir doch Egal" Gefundene Rehchtchraipveller dürfen gerne behalten werden :-) | |||||
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