News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Hauptamtlicher Kreisbrandinspektor als Schwerbehinderter? | 8 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 728623 | |||
Datum | 21.06.2012 20:29 | 8582 x gelesen | |||
Hallo zusammen, auf Wiesbaden 112 ist derzeit eine Stelle für den hauptamtlichen Kreisbrandinspektor ausgeschrieben: KBI gesucht Anforderungen und Tätigkeit sind unter anderem: - Leiter der technischen Einsatzleitung - abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen Feuerwehrtechnischen Dienst - Tauglichkeit nach Grundsatz G 26.3 Darunter steht: Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Meine Frage: Schließt sich das in Summe, mit den zuvor genannten Anforderungen nicht aus? Danke und schöne Grüße Flo Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
| |||||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 728625 | |||
Datum | 21.06.2012 20:34 | 5159 x gelesen | |||
Hallo Florian, Nein schliesst sich nicht, ich war 5 Jahre mit 40% Grad Behinderung eingestuft und Schwerbehindertenausweis und trotzdem voll einsatzdiensttauglich. siehe hier Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
| |||||
Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 728631 | |||
Datum | 21.06.2012 20:50 | 5340 x gelesen | |||
Im Grunde genommen, ja. Der Satz steht aber grundsätzlich in allen Ausschreibungen, meist direkt neben den Sätzen für mehr Frauen und mehr Migranten. | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 H.8, Ditzingen / Baden-Württemberg | 728638 | |||
Datum | 21.06.2012 22:09 | 4596 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian F.Meine Frage: Schließt sich das in Summe, mit den zuvor genannten Anforderungen nicht aus? ...nicht ganz. Natürlich denkt man bei jemand mit "Tauglichkeit nach G 26.3" an einen kerngesunden Menschen. Aber man kann zum Beispiel nach einer durchgemachten (=kurativ behandelten!) Tumorerkrankung die Ansprüche der G 26.3 erfüllen und dennoch laut Definition "schwerbehindert" (z.B. Op von Darm, Prostata, Blase...) sein. Daher: formal korrekt. Andreas | |||||
| |||||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 728655 | |||
Datum | 21.06.2012 23:33 | 4258 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes K.Im Grunde genommen, ja. Der Satz steht aber grundsätzlich in allen Ausschreibungen, meist direkt neben den Sätzen für mehr Frauen und mehr Migranten. Und ist der einzige der drei, der nicht gegen europäisches und bundesdeutsches Gesetz verstößt Geschrieben von ---AGG--- § 1 Ziel des Gesetzes Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 728657 | |||
Datum | 22.06.2012 00:06 | 4383 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Florian F. Meine Frage: Schließt sich das in Summe, mit den zuvor genannten Anforderungen nicht aus?Ich erinnere mich dunkel an einen Beitrag vor Jahren hier, in dem ein BF-Anwärter (?) berichtete, schwerbehindert zu sein. Er war wegen eines bestimmten Medikamentes zeitweilig zeugungsunfähig, was einen recht hohen GdB auslöste - ansonsten aber topfit. Es wird aber wohl trotzdem die Ausnahme sein, dass Schwerbehinderte die G 26.3 schaffen. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 728662 | |||
Datum | 22.06.2012 07:04 | 4009 x gelesen | |||
Hallo zusammen, vielen Dank für Eure Antworten und die Beispiele. Jetzt ist das Ganze klarer. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
| |||||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 728664 | |||
Datum | 22.06.2012 07:12 | 3970 x gelesen | |||
Hallo Florian, was mir noch einfällt ,die psychischen Krankheiten,die auf den "ersten Blick" die G26 nicht berühren. Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
| |||||
|