alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaRechtliche Definition für eine 'Angemessene Sanitätswache'4 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorMarc8o S8., Niederneisen / 728746
Datum23.06.2012 02:103834 x gelesen
Hallo,
ich suche eine gut formulierte rechtlich Definition, was man unter einer angemessenen Sanitätswache zu verstehen hat. Keine Handreichung zur Dimesionierung, sondern eine in Juristendeutsch abgefasste allgemeine Definition, die auf Veranstaltungen zwischen 5000 und 20000 Personen (Bühnenkonzerte) zutreffend ist.

Eine klare Definition hilft dabei, die Sanitätswache nicht zu gering, aber auch nicht zu hoch anzusetzen. Dabei muss man erkennen, wo der Übergang zum außergewöhnlichen Ereignis ist, also auch ab wann die Stadt oder der Landkreis in der Verantwortung kommt, deutlich wird.


Grüße
Marco

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPhil8ipp8 E.8, Augsburg / Bayern728747
Datum23.06.2012 08:002578 x gelesen
Hallo.

Das ist eine Formulierung in der sich die Auflagebehörde relativ einfach aus der Affäre zieht. Damit liegt nämlich die Haftung und die Beweislast beim Durchführenden des Sanitätswachdienstes.
Wenn genaue Auflagen drinstehen liegt die Last bei der ausstellenden Behörde.

Zur Bemessung kannst du neben deiner Gefährdungsanalyse und den bisherigen Erfahrungswerten aucauers Mauerer-Schema oder den Kölner Algorithmus hernehmen.

Grüße aus Augsburg

ESCHE


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen728750
Datum23.06.2012 09:502373 x gelesen
Moin,

das Maurer-Schema ist in Deutschland und Östereich anerkannt und findet auch bei der gerichtlichen Rechtsfindung Anwendung. Es ist sicherlich kein Fehler , in einer Genehmigung auf dieses Schema hin zu weisen. Ich würde es mir wünschen, damit hätten dann nämlich Diskussionen um die notwendige Größe ein Ende. Das mit dem Hinweis, daß man bei veränderten Besucherzahlen die Stärke nach oben zu korrigieren hat.

Gruß aus dem Rheiderland

Lutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW728801
Datum24.06.2012 12:432059 x gelesen
Geschrieben von Lutz R.das Maurer-Schema ist in Deutschland und Östereich anerkannt und findet auch bei der gerichtlichen Rechtsfindung Anwendung.

Nur zur eigenen Argumentationsverstärkung:
Hast du hierzu Beispiele? [1]

Geschrieben von Lutz R.Ich würde es mir wünschen, damit hätten dann nämlich Diskussionen um die notwendige Größe ein Ende. Das mit dem Hinweis, daß man bei veränderten Besucherzahlen die Stärke nach oben zu korrigieren hat.
Das Maurer-Schema ist IMO ein guter Richtwert.
Es geht aber IMO nicht's über einen guten Fachplaner, inklusive eigener Erfahrungen oder Erfahrungen anderer mit dieser oder ähnlichen Veranstaltungen, sowie der Kentniss der Örtlichkeit [2]

Zum Hinweis, dass mit dem Begriff "ausreichender Sanitätsdienst ist sicherzustellen" die Beweislast beim Veranstalter liegt:
Ich glaube, das wird örtlich teilweise doch sehr unterschiedlich gehandhabt.
Damit die genehmigenden Behörde genaue Anforderunegen machen kann, muss sie im Endeffekt selbst die Planung für den Sanitätswachdienst durchführen. Das kostet Personal mit Qualifikation und Zeit. Damit Geld.
Je nach Veranstaltung wird ein "ausreichender Sanitäsdienst" gefordert, dessen Stärke im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes vor der endgültigen Genehmigung der Behörde vorzulegen ist, die dann 'nur noch' eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen braucht.


Grüße

Manuel


[1]
Ich vermute mal, dass es verwaltungsgerichtliche Verfahren waren, weil die Behörde einen größeren Sanitätsdienst forderte, als der Veranstalter freiwillig stellen und bezahlen wollte?
[2]
Ich meine jetzt nicht die Typischen "Örtlichen Gegebenheiten" aus dem Feuerwehrbereich. Je nach Ausdehnung, Zugangsmöglichkeiten, Gelände bzw. Gebäudestruktur kann sich der Sanitätsdienst doch teilweise erheblich unterscheiden.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 23.06.2012 02:10 Marc7o S7., Niederneisen
 23.06.2012 08:00 Phil7ipp7 E.7, Augsburg
 23.06.2012 09:50 Lutz7 R.7, Weener
 24.06.2012 12:43 ., Dortmund
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt