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Thema | schon wieder OPTA | 13 Beträge | |||
Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
Autor | Mart8in 8N., Winterberg / NRW | 710999 | |||
Datum | 18.01.2012 09:07 | 5920 x gelesen | |||
Hallo, bei der Umsetzung der OPTA Richtlinie sind bei uns einige Fragen aufgekommen, wie die Ortskennung zu verwenden ist. Muss zwingend bei mehreren Standorten diese verwendet werden oder kann diese auch weggelassen werden oder auch etwas anders verwenden? Zitat aus der Richtlinie: Örtliche Zuordnung Kreisangehörige Kommunen erhalten dreistellige alphanumerische Abkürzungen gemäß ..... Sie werden im Klartext ausgesprochen. Sind mehrere Standorte in einer Kommune vorhanden, so werden diese mit zwei numerischen Zeichen, die bei 01 beginnend jeweils aufsteigend und ohne Lücke vergeben werden, gekennzeichnet. Die Vergabe der 00 (gesprochen Null) ist z. B. für übergeordnete Führungsdienste der Kommune zulässig. Die alphanumerische Abkürzungen und die Standortkennzahlen gehören stets untrennbar zusammen und dürfen z. B. auch bei Fahrzeugbeschriftungen nicht getrennt werden, da die Eindeutigkeit des Rufnamens sonst nicht mehr vorhanden ist. Zitatende Meiner Ansicht nach kommen drei Möglichkeiten in Betracht: 1. Man zählt jeden Standort hoch, dh überall dort wo ein Fahrzeug steht, auch die kleinste Löschgruppe. 2. Man arbeitet mit taktischen Zügen dh, man fasst Standorte zusammen Dies wäre bei uns ganz praktisch, da wir uns so organisiert haben. 3. Man läßt die Ortskennung bei 1 stehen. Dies hat meiner Ansicht nach folgende Vorteile: In der Sprechweise kann die "1" wegfallen, wegen Redundance. Die alten Funkrufnamen sin wiedererkennbar, da die Ordnungszahl gleich bleiben kann Beispiel 1-47-1 wird dann zu Florian x-Stadt TSF 1 Ich bin auf Eure Sichtweise mal gespannt,.... Gruß aus Winterberg Martin | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 711012 | |||
Datum | 18.01.2012 09:58 | 3979 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin N.1. Man zählt jeden Standort hoch, dh überall dort wo ein Fahrzeug steht, auch die kleinste Löschgruppe. so war der Plan... Geschrieben von Martin N. 2. Man arbeitet mit taktischen Zügen dh, man fasst Standorte zusammen wenn die faktisch immer zusammenarbeiten kann man das natürlich auch so machen, wäre der erste Schritt zur Zusammenlegung... (oh Gott...) Geschrieben von Martin N. 3. Man läßt die Ortskennung bei 1 stehen. Dies hat meiner Ansicht nach folgende Vorteile: das geht so lange gut, solange es nur an einem Standort dieses Fahrzeug gibt. Gibts nur ein FAhrzeug kann man auch Florian X-Stadt TSF sprechen. Das geht insgesamt so lange gut, bis man ggf. mit anderen anders reden muss (Verbände). Insgesamt frage ich mich nur, wie man eigentlich in anderen Bundesländern mit entsprechend Funksystemen bisher "überlebt" hat... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 711045 | |||
Datum | 18.01.2012 11:18 | 3717 x gelesen | |||
Servus Ulrich, man kann die OPTA aber änder,n oder? Wenn z.B. ein Fahrzeug an einen anderen Standort verlegt oder an eine andere (Gemeinde)-Feuerwehr abgegeben wird. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Mart8in 8N., Winterberg / NRW | 711071 | |||
Datum | 18.01.2012 12:35 | 3586 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Cimolino--- nulldas geht so lange gut, solange es nur an einem Standort dieses Fahrzeug gibt. Gibts nur ein FAhrzeug kann man auch Florian X-Stadt TSF sprechen.Das geht insgesamt so lange gut, bis man ggf. mit anderen anders reden muss (Verbände). Verstehe ich nicht. Es gibt doch nur 1 mal das "Florian X-Stadt TSF 1" Das zweite TSF heißt folgkich dann "Florian X-Stadt TSF 2" usw Eine Eindeutigkeit ist doch gegeben? Martin | |||||
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Autor | Nico8 M.8, Langhagen / Mecklenburg-Vorpommern | 711087 | |||
Datum | 18.01.2012 13:19 | 3462 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Martin N. Das zweite TSF heißt folgkich dann "Florian X-Stadt TSF 2" usw Steht es dann aber am zweiten Standort oder ist es das zweite TSF am ersten Standort? Eindeutigkeit sieht anders aus... Gruß Nico ------------------------------- Mein Text, meine Meinung! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8L., Erfurt / Thüringen | 721456 | |||
Datum | 13.04.2012 15:27 | 3796 x gelesen | |||
Hi, die OPTA ist durch eine Leitstelle mit Festanbindung oder die Autorisierten Stellen der Länder änderbar. Das geht auch über spezielle Kurzmitteilungen, die Karte sollte nur in einem eingeschalteten Gerät liegen. Gruß Alexander Wer will findet Möglichkeiten - die anderen finden Gründe | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 721472 | |||
Datum | 13.04.2012 15:54 | 3528 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander L.die OPTA ist durch eine Leitstelle mit Festanbindung oder die Autorisierten Stellen der Länder änderbar. Das geht auch über spezielle Kurzmitteilungen, die Karte sollte nur in einem eingeschalteten Gerät liegen Woher stammt die Info und wie sicher ist die funktional belegt - oder ist das Powerpoint-Engineering der Zukunftsplanung von vor 2006 o.ä.? Mein Kenntnisstand dazu ist - ja das war so ungefähr mal der Plan - es ist aber noch offen, wie das im Betrieb hinterher tatsächlich sein wird (das Betriebskonzept für NRW ist noch gar nicht verabschiedet!) - insbesondere ob die Autorisierten Stellen (AS) das überhaupt schaffen, was sie alles machen sollen, die Details müssen dazu m.W. nämlich erst noch vereinbart werden - manche reden auch daher statt dessen von Aufgaben für das Nutzereigene Management (NEM) der entsprechend dazu ertüchtigten (Soft-/Hardware und Personal) Stellen, auch hier gibts m.E. mehr Ideen als echte tatsächliche Umsetzungen und wir können das z.B. noch nicht. (Weder technisch, noch personell!) - Ob und wie und wozu man spezielle Kurzmitteilungen (SDS) im System wirklich nutzen können wird, ist eine wieder ganz andere Fragen - was davon dann ggf. für Fernwirken genutzt werden kann, kommt danach... Lasse mich gern durch praktische Vorführung bzw. Belege entsprechender Ergebnisse (dann am liebsten mit den zugehörigen Details: FuG, benutzte Hard-/Software usw.) anderer Dienststellen eines besseren belehren.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andr8e K8., Dormagen / NRW | 728852 | |||
Datum | 25.06.2012 19:58 | 3361 x gelesen | |||
Also in NRW gibt es die Möglichkeit der Repersonalisierung. Wobei die Geburts-OPTA bestehen bleibt und nur die Alias OPTA geändert werden kann. Der Vorgang ist kostenlos. Wichtig ist es, die Trägerrahmen der BSI-Karten zu verwahren. Siehe Erlass MIK NRW 26.03.2012 | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 728855 | |||
Datum | 25.06.2012 20:33 | 3412 x gelesen | |||
Geschrieben von Andre K.Wobei die Geburts-OPTA bestehen bleibt und nur die Alias OPTA geändert werden kann Die Geburts-OPTA kann auch nicht geändert werden, da sie im System nur einmalig vorhanden sein darf. Die Alias-OPTA hingegen kann durch jede berechtigte Stelle, die über das Programmiertool verfügt, per Datenupdate geädert werden. Dieses wird schon der Sicherheit wegen immer netzgebunden sein. Anders, als es vorher erklärt wurde, sind dies nur in der Einführungsphase die Taktisch Technischen Betriebsstellen (TTB) der Autorisierten Stellen (ASS) und später ist es auch nur im Ausnahmefall die TTB. Diese Aufgaben werden später im Wirkbetrieb auf die jeweilige Institution heruntergebrochen. Und ja, die BSI-Karte (SIM-Karte) nennt sich schon seit einiger Zeit BOS-Sicherheitskarte. Gruss Jürgen Wenzel 4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen und Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk / Virtueller CB-Funk: Virtueller CB-Funk | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 728865 | |||
Datum | 25.06.2012 21:59 | 3184 x gelesen | |||
Moin, Red mal Klartext, wer sind denn nun die "authorisierten Stellen", die "TTB" etc. in der Welt da draußen, die das können/sollen/dürfen? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 728873 | |||
Datum | 25.06.2012 22:30 | 3097 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben G.Red mal Klartext, wer sind denn nun die "authorisierten Stellen", die "TTB" etc. in der Welt da draußen, die das können/sollen/dürfen? Hallo Torben, ich hätte auch geantwortet, wenn du etwas höflicher gefragt hättest, bin aber auch davon ausgegangen, daß diese Begriffe mittlerweile geläufig sind. Die Autorisierte Stelle Digitalfunk (ASD), wie es genau heisst, ist die oberste ausführende Stelle für alles was den Digitalfunk angeht. Sie wird in den meisten BL von der Polizei gestellt und untersteht den Landesinnenministerium. Dieser ASD ist die taktisch technische Betriebsstelle (TTB) unterstellt. Die TTB ist die ausführende, steuernde und leitende Kraft für alle den technischen Betrieb betreffenden Belange. Neben dem Funkbetrieb überwacht sie in Zusammenarbeit mit den Netzmanagementcentern (NMC) in Hannover und Berlin auch noch den Netzbetrieb, die Funktion der BS mit zugehörigen Links und sorgt im Zusammenhang mit dem Netzbetreiber (Alcatel-Lucent) für die Störungsbeseitigung. Gruss Jürgen Wenzel 4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen und Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk / Sprachplattform: Virtueller-CB-Funk | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 728874 | |||
Datum | 25.06.2012 22:30 | 3058 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorben G. Red mal Klartext, wer sind denn nun die "authorisierten Stellen", die "TTB" etc. in der Welt da draußen, die das können/sollen/dürfen? ... z.Zt. nur die AS (autorisierten Stellen) der Länder bzw. des Bundes - i.d.R. irgendwo bei der zentralen polizeitechnischen Stelle angesiedelt (Hessen: PTLV). In der Ziel-Organisation gibt es dann deren mehr die das können werden/sollen - welche, das sind ist vom Konzept der Länder abhängig (in HE auf Landkreisebene vorgesehen) Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Andr8e K8., Dormagen / NRW | 728879 | |||
Datum | 25.06.2012 23:12 | 3089 x gelesen | |||
Schau mal ins Betriebskonzept V1.2 und in den Erlass vom MIK 27.04.2012 danach sollte es klaar sein wer was ist. Zumindest für NRW Ich handel als Privatperson! Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung. | |||||
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