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Thema | Wachbuch in der FF Pflicht?? | 4 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | nich8t m8ehr8 a.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 731320 | |||
Datum | 22.07.2012 14:01 | 4903 x gelesen | |||
Hallo Leute, Ist die Führung eines Wachbuches zur Dokumentierung von Einsätzen, Übungen, Diensten, Arbeitseinsätzen etc. in der Freiwilligen Feuerwehr gesetzlich geregelt und Pflicht? MfG Marcel | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 731326 | |||
Datum | 22.07.2012 14:32 | 3539 x gelesen | |||
Hallo Marcel, was verstehst du unter einem Wachbuch? Eine gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt. Eine Pflicht könnte ich eher von der UVV ableiten. Oben genannte Dinge erfasse ich alle in einem Feuerwehr-Personalprogramm. Wie sonst kann ich die Dienststunden der Kameraden erfassen? Gerade wichtig für die TM2 Ausbildung. Was ist der Hintergrund deiner Frage? BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Henr8ik 8L., Möderitz / M - V | 731354 | |||
Datum | 22.07.2012 16:25 | 2925 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Unter dem Wachbuch scheint es sich um das Dienstbuch zu handeln, in dem alle Vorgänge einer Feuerwehr aufgezeichnet werden, einschließlich der Anwesenheitslisten. Eine Verpflichtung ist mir nicht bekannt, jedoch jedem zu empfehlen es Ordentlich zu führen. MfG Henrik | |||||
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Autor | nich8t m8ehr8 a.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 731412 | |||
Datum | 22.07.2012 19:22 | 2664 x gelesen | |||
Hallo Leute, Genau um so ein Dienstbuch handelt es sich. Danke schon mal für eure hilfreichen Antworten =) Grüße Marcel | |||||
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