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ThemaWachbuch in der FF Pflicht??4 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
Autornich8t m8ehr8 a.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt731320
Datum22.07.2012 14:014903 x gelesen
Hallo Leute,

Ist die Führung eines Wachbuches zur Dokumentierung von Einsätzen, Übungen, Diensten, Arbeitseinsätzen etc. in der Freiwilligen Feuerwehr gesetzlich geregelt und Pflicht?

MfG Marcel

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen731326
Datum22.07.2012 14:323539 x gelesen
Hallo Marcel,

was verstehst du unter einem Wachbuch?
Eine gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt. Eine Pflicht könnte ich eher von der UVV ableiten.
Oben genannte Dinge erfasse ich alle in einem Feuerwehr-Personalprogramm. Wie sonst kann ich die Dienststunden der Kameraden erfassen? Gerade wichtig für die TM2 Ausbildung.
Was ist der Hintergrund deiner Frage?

BR Jens

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorHenr8ik 8L., Möderitz / M - V731354
Datum22.07.2012 16:252925 x gelesen
Hallo zusammen,

Unter dem Wachbuch scheint es sich um das Dienstbuch zu handeln, in dem alle Vorgänge einer Feuerwehr aufgezeichnet werden, einschließlich der Anwesenheitslisten.
Eine Verpflichtung ist mir nicht bekannt, jedoch jedem zu empfehlen es Ordentlich zu führen.

MfG Henrik

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Autornich8t m8ehr8 a.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt731412
Datum22.07.2012 19:222664 x gelesen
Hallo Leute,

Genau um so ein Dienstbuch handelt es sich.
Danke schon mal für eure hilfreichen Antworten =)

Grüße Marcel

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 22.07.2012 14:01 ., Magdeburg
 22.07.2012 14:32 Jens7 N.7, Ohorn
 22.07.2012 16:25 Henr7ik 7L., Möderitz
 22.07.2012 19:22 ., Magdeburg
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