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ThemaKollegendiebstahl im Amt19 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorEric8 M.8, Berlin / Berlin734126
Datum12.08.2012 22:178040 x gelesen
Liebe Kollegen,

Folgender Sachverhalt:
Auf einer Gruppenwache einer BF hängt die Feuerschutzkleidung offen in der Fahrzeughalle (Bitte keine Diskussion über S/W-Trennung-Ist dort halt leider noch so und geht nicht anders).
Zum Dienstantritt wurde bemerkt, das ein Messer (Wert ca. 60-70 Euro) von der Feuerschutzjacke entwendet wurde.
Es war mittels Karabiner an der Antennenschlaufe der Funkgerätetasche links gegen Verlust gesichert. Das Messer hing nie offen an der Jacke, sondern war in der Tasche. Der Karabiner war jedoch nach wie vor an der Jacke, lediglich das Messer wurde entwendet.

Ein Täter wurde bisher nicht gefunden. Mittels Aushang wurde der "Kollege" ausdrücklich gebeten, es wieder mit Fristsetzung von 8 Tagen zurückzugeben. Sofern dies nicht geschehen sollte, wird der Diebstahl der AL gemeldet.
Ein Zugriff Externer ist auszuschliessen.

Vorerst habe ich folgende Fragen:

- Inwieweit kann man zivilrechtlich vorgehen?
- Inwiefern ist der Dienstherr in der Pflicht dem nachzugehen und zu reagieren, zumal kein Täter gefunden ist derzeit? (In der Vergangenheit kam es schon zu mehreren "kleineren" Diebstählen)



MkG
Eric Martini

Sauver ou périr

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AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen734129
Datum12.08.2012 22:436099 x gelesen
Man könnte wohl eine ANzeige gegen Unbekant stellen. Mit dem ergebnis das die Ermittlungen eingestellt werden.

Der Dienstherr würde wohl, ähnlich wie mein Arbeitgeber (freie Wirtschaft) darauf hinweisen, dass Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt liegengelassen werden sollten.

Es ist leider überall so, dass wenn mehr als zwei Menschen zusammen sind ist es schwer, den Täter zu ermitteln und viele sehen ihre Cahance etwas "mitgehen" zulassen. Es fängt bei den Kullis an und geht über Material, Werkzeug und Wahre bis hin zu Geld und großen/offensichtlichen Diebstählen.

Nur ist es immer sehr Bitter, wenn man selbst oder direkte Kollegen beklaut werden und man das schwarze Schaf in der eigenen Abteilung hat (jekleiner, desto schlimmer).

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AutorMich8ael8 W.8, Hamminkeln / NRW734131
Datum12.08.2012 23:125653 x gelesen
Hallo!

Würde mich dem so anschließen.

Unbeaufsichtig... ganz schlecht.

Zudem Bedenken: (zivilrechtliche) Anzeige gegen Unbekannt -> Diebstahl = StGB = Straftat -> Eröffnung Strafverfahren = Gesetzt muss ermitteln = Sheriff schickt Brief an alle "Kollegenen" zur Anhörung in Sache XY (zu der sie nicht erscheinen müssen).

Mangel an Beweisen, Einstellung des Verfahren. Alle sind genervt weil sie Post vom Gewaltmonopolisten bekommen haben ;-)

Grüße
Michael

Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können.

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AutorEric8 M.8, Berlin / Berlin734132
Datum12.08.2012 23:135652 x gelesen
Geschrieben von Felix H.Man könnte wohl eine ANzeige gegen Unbekant stellen. Mit dem ergebnis das die Ermittlungen eingestellt werden.

Schon klar, aber da stellt sich die Frage ob das der Betreffende oder der Dienstherr machen kann/darf/muss.

Geschrieben von Felix H.Der Dienstherr würde wohl, ähnlich wie mein Arbeitgeber (freie Wirtschaft) darauf hinweisen, dass Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt liegengelassen werden sollten.

Kommt er der Sache dann genügend nach?
Wenn der Dienstherr keine Möglichkeit bereitstellt seine PSA sicher unterzubringen, genügt es nicht das er den Hinweis herausgibt Wertgegenstände unbeausfsichtigt zu lassen. Zumal ist das in einer Feuerwache recht schwer, da man seine PSA nicht überall mit hinnehmen kann.

Sauver ou périr

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AutorMich8ael8 W.8, Hamminkeln / NRW734134
Datum12.08.2012 23:195413 x gelesen
Noch eine kleine Anmerkung am Rande:

Hier lesen wirklich SEHR viele Leute mit.
Wenn Deine Vorgesetzten das hier nicht lesen "der Denunziant schläft nie"

Viele Grüße
Michael

Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können.

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AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen734135
Datum12.08.2012 23:215365 x gelesen
Anzeigen kann selbstvertändlich der Geschädigte. Ich würde den Arbeitgeber jedoch in Kenntnis setzten.

Der Arbeitgeber wird euch doch Spinde/Wertfächer für eure Privatkleidung zurverfügenung stellen?
Und Das Mitbringen privater Sachen ist leider eigenes Risiko.
Bei beschädigung im Einsatz würde der Arbeitgeber doch auch sagen, "selbstschuld hättest du nicht bitbringen brauchen".

Ich möchtenicht das der eindruck entsteht, ich würde es nicht schlim finden, wenn geklaut wird, doch es ist eben imo. eigenes Risiko, Wertgengenstände unbeaufsichtigt zu lassen.

Es würde mich noch interessieren, ob es wärend der Wachschicht passiert ist, also ob der Eigentümer auch anwesend war und wann/wie der Diebstahl entdeckt wurde?

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AutorEric8 M.8, Berlin / Berlin734137
Datum12.08.2012 23:265285 x gelesen
Geschrieben von Felix H.Es würde mich noch interessieren, ob es wärend der Wachschicht passiert ist, also ob der Eigentümer auch anwesend war und wann/wie der Diebstahl entdeckt wurde?

Kurz und knapp:
Mittwoch war alles ok, Sonntag bemerkt
2 Wachabteilungen waren im Dienst in der Zwischenzeit.

Sauver ou périr

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AutorEric8 M.8, Berlin / Berlin734138
Datum12.08.2012 23:275349 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Hier lesen wirklich SEHR viele Leute mit.
Wenn Deine Vorgesetzten das hier nicht lesen "der Denunziant schläft nie"


Ich bin lange genug schon aktiv im Forum, das ich das weiss.
Und ich habe damit auch kein Problem ;-)

Sauver ou périr

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AutorEric8 M.8, Berlin / Berlin734140
Datum12.08.2012 23:485571 x gelesen
Wollte noch etwas ausführlicher Antworten:

Geschrieben von Felix H.Der Arbeitgeber wird euch doch Spinde/Wertfächer für eure Privatkleidung zurverfügenung stellen?
Selbstverständlich hat er das, ausser für Helm, Feuerschutzjacke, -Hose, Stiefel, und Feuerwehrhaltegurt.

Geschrieben von Felix H.Und Das Mitbringen privater Sachen ist leider eigenes Risiko.
Nun ja, dem stimme ich grundsätzlich zu.
Unabhängig von diesem Fall sind auch in der Vergangenheit vom Dienstherr zur Verfügung gestellte Gegenstände abhanden gekommen (z.B. Helmlampe)

Geschrieben von Felix H.Es würde mich noch interessieren, ob es wärend der Wachschicht passiert ist, also ob der Eigentümer auch anwesend war und wann/wie der Diebstahl entdeckt wurde?

Wie im anderen Post beantwortet lagen 3 Tage dazwischen.
Bemerkt wurde es morgens als es an die Wachübernahme ging. Es fiel auf, das der Karabiner lose an der Jacke hing.

Sauver ou périr

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AutorMark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein734168
Datum13.08.2012 10:205027 x gelesen
Ich sehe das so:
In den (offenen) Spind gehören ausschließlich Sachen/Gegenstände, die seitens des Dienstherren zur Verfügung gestellt wurden.
Kommen die abhanden, stellt der Dienstherr Ersatz und gut ist. Wie der dann mit dem Diebstahl umgeht, ist seine Sache.

Private Gegenstände (Rettungsmesser, besondere Lampen, etc. ...) gehören nicht in den offenen Teil des Spindes.

Hier würde ich eine separate Gürteltasche empfehlen, die man nach Ende der Schicht mit nach Hause nehmen, oder in das abschließbare Spindfach legen kann.

Gut, ist vielleicht etwas aufwändig, das vor und nach jeder Schicht entsprechend bereit- oder wegzulegen, aber es erspart Ärger.

Ich kenne auch etliche Kameraden, die sich von ihrem privaten Geld eigene Ausrüstungsgegenstände zulegen (Messer, Keile, Biel-Tool, etc. ...).
Von denen hat das aber keiner offen im Gerätehaus liegen. Entweder sie nehmen es nach dem Einsatz oder Dienst mit nach Hause oder schließen es ein.

Wir haben bei uns z.B. gar keine Möglichkeit, Wertgegenstände wegzuschließen.
Die Einsatzkleidung/PSA hängt offen in der Fahrzeughalle.
Entsprechend kann jeder, der Zugang zum Gerätehaus hat, auch jederzeit unbemerkt an die Sachen.
Da mir das zu heikel ist, habe ich in Absprache mit der WF meine Klamotten zu Hause, bzw. im Auto.

Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee

Markus

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AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen734174
Datum13.08.2012 10:364942 x gelesen
Bei uns ähnlich, jedoch mit Umkleiderum.
Auch ich habe etllichen Kram (Helmlampe,Messer,Bandschlinge+Karabiner usw.) in und an meiner PSA, den die Stadt mir nicht stellt und ich wäre ebenfalls auf 180, wenn man mich um meine Helmlampe o.Ä. erleichtern würde.
Mir wäre das ausräumen meiner Privatdinge zu umständlich, auch da ich in der FF nie sagen kann, von wo aus und wie ich ins Gerätehaus komme - sprich nicht weiß, wie ich meine Sachen am sinnigsten lagern könnte.
Doch bis jetzt, toi toi toi ist alles gut gegangen.

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AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen734178
Datum13.08.2012 10:484884 x gelesen
Das ist leider um so ärgerlicher, da noch mehr Leute.
Es könnte jedoch sein, dass ein Kollege das Messer irgendwo findet.
Entweder der reumüttige Dieb, aber meist doch ein Kollege, der es wirklich findet, da der Dieb es loswerden wollt und irgendwo abgelegt hat.

Du wirst bestimmt schon darum gebeten haben, die Augen offen zu halten, falls du es doch irgendwo in Gebäude verloren hast? Finderlohn wirkt oft wunder.


Kleine OT-Geschichte noch als Idee für alle:
Mein Bruder ist Fachkraft für Veranstaltungstechnik, in diesem Beruf kommtes fast täglich dazu, in ganz Deutschland mit verschiedensten anderen Firmen auf einer Produktion zu arbeiten. Und wie bekannt, hat Werkzeug Beine, wenn man es nicht beobachtet. Im Jahr 2011 hatte mein Bruder ein Rekord Jahr, wenn es um die Neubeschaffung eines Letherman-Tool geht. Die Dinger sind in einer Tour "weggelaufen". Um diese Serie zu beenden, hat seine Freundin ihm sein Nächstes mit Namensgravur geschenkt. Dieses bleibt komischerweise eher liegen und wir von vielen anderen auch gefunden und zurück gebracht. Es fällt übrigens auch ehrlichen Menschen leichter etwas zurück zugeben, wenn sie wissen wo hin es gehört.

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AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW734181
Datum13.08.2012 11:085268 x gelesen
Geschrieben von Eric M. - Inwieweit kann man zivilrechtlich vorgehen?

Zivilrechtlich besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Gegenstandes, bei Unmöglichkeit der Herausgabe entsprechend Schadensersatz, etwa aus § 985 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB iVm § 242 Abs. 1 StGB, § 812 I S. 1 Var. 2 BGB. Zivilrechtliches Vorgehen zur Ermittlung des Täters ist mir nicht bekannt, aber auch wirklich nicht mein Steckenpferd.

__
Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung.

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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg734299
Datum13.08.2012 23:304702 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Eric M.- Inwieweit kann man zivilrechtlich vorgehen?

Du magst zwar einen zivilrechtlichen Anspruch haben (Herausgabe, Schadensersatz) aber Dir fehlt der Anspruchsgegner. Wen willst Du verklagen? Ohne Dieb - erstmal nix zu machen.

Geschrieben von Eric M.- Inwiefern ist der Dienstherr in der Pflicht dem nachzugehen und zu reagieren, zumal kein Täter gefunden ist derzeit?

Es gibt eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Allerdings hat er ja schon Möglichkeiten geschaffen, wie Du Wertgegenstände sichern kannst. Er könnte ein Disziplinarverfahren einleiten, dafür müsste er aber einen verdächtigen haben. Überwachungsmaßnahmen sind ganz schwierig. Ein Dienstherr kann natürlich auch mit der Polizei in Konktakt treten und mit dieser Maßnahmen abstimmen, insbesondere wenn so etwas sich häuft.

Dem Geschädigten steht es frei, eine "Anzeige" zu erstatten. Die Wirkung unter den Kollegen kann natürlich heftig werden. Einen Täter zu ermitteln dürfte jedoch schwer fallen.

Fazit: Schwierig, schwierig.

Gruß
Sven

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AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen734337
Datum14.08.2012 10:354511 x gelesen
Geschrieben von ---Marc---
Folgender Sachverhalt:
Auf einer Gruppenwache einer BF hängt die Feuerschutzkleidung offen in der Fahrzeughalle (Bitte keine Diskussion über S/W-Trennung-Ist dort halt leider noch so und geht nicht anders).
Zum Dienstantritt wurde bemerkt, das ein Messer (Wert ca. 60-70 Euro) von der Feuerschutzjacke entwendet wurde.
Es war mittels Karabiner an der Antennenschlaufe der Funkgerätetasche links gegen Verlust gesichert. Das Messer hing nie offen an der Jacke, sondern war in der Tasche. Der Karabiner war jedoch nach wie vor an der Jacke, lediglich das Messer wurde entwendet.

Hallo Felix,
da steht nichts von Privat. Das ist Feuerwehrdienstkleidung. Von daher ist das eigentlich nicht privates Risiko. ich nenne das Kameradendiebstahl und das ist noch etwas härter als "normaler" Diebstahl.
Ich kenne auch einen Fall, wo ein Vorgesetzter längere Zeit seine Kollegen/ Mitarbeiter beklaut hat. Dann wurde er durch polizeiliche Massnahmen erwischt, - weil man das mit der leitung der Polizei gemeldet hat - und vor Gericht eigentlich auch verurteilt. Leider ist durch zweimalige Berufung immer noch kein Ende in Sicht. Das hat eine ganze Abteilung in Wallung gebracht. Und das MIsstrauen wächst. Und das Hauptopfer ist mit der Gewissheit gegangen, dass nicht der Täter böse ist, sondern das Opfer zu schweigen hat.

Gruß
Ralf Leistner

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AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen734339
Datum14.08.2012 11:024429 x gelesen
Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich um ein privates Messer.

Wenn es sich jedoch entgegen meiner Vermutrung um Eigentum des Dienstherren handelt, so w+rde ich den Diebstahl bei diesem melden und dieser müsste dann Maßnahmen ergreifen.

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AutorEric8 M.8, Berlin / Berlin734345
Datum14.08.2012 11:344441 x gelesen
Morsche,
Das hast du richtig verstanden. Das Messer ist privat beschafft. Die Dienstkleidung naturlich nicht.

Da es nicht das erste mal ist und in der Vergangenheit privates sowie dienstliches entwendet wurde, bin ich der Meinung, das der Dienstherr gefordert ist, geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Im Gründe ist das "Stören des Betriebsfriedens".

Sauver ou périr

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AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen734363
Datum14.08.2012 13:054359 x gelesen
Das einfachte wäre für den Dienstherren wohl das anschaffen von Wertfächern/Spinden o.Ä.
Hier könnte jeder Kollege seine PSA/Privatkram außerhalb seiner Arbeitszeit einschließen.
Wie macht ihr das eigentlich mit anderen (privaten) Gegenständen wie Privatkleidung/Duschkram/2. T-Shirt/Badelatschen/Buch etc.?

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AutorEric8 M.8, Berlin / Berlin734372
Datum14.08.2012 13:564367 x gelesen
Wie es schon erwähnt wurde ist die FSK, Helm und Hier frei zugängig. Alles andere an Privat- und Dienstkleidung ist in Schränke untergebracht.

Sauver ou périr

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 12.08.2012 22:17 Eric7 M.7, Berlin
 12.08.2012 22:43 Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck
 12.08.2012 23:12 ., Hamminkeln
 12.08.2012 23:13 Eric7 M.7, Berlin
 12.08.2012 23:19 ., Hamminkeln
 12.08.2012 23:27 Eric7 M.7, Berlin
 12.08.2012 23:21 Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck
 12.08.2012 23:26 Eric7 M.7, Berlin
 13.08.2012 10:48 Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck
 12.08.2012 23:48 Eric7 M.7, Berlin
 13.08.2012 10:20 Mark7us 7K., Emmelsbüll-Horsbüll
 13.08.2012 10:36 Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck
 14.08.2012 10:35 ., Pfungstadt
 14.08.2012 11:02 Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck
 14.08.2012 11:34 Eric7 M.7, Berlin
 14.08.2012 13:05 Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck
 14.08.2012 13:56 Eric7 M.7, Berlin
 13.08.2012 11:08 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 13.08.2012 23:30 Sven7 T.7, Hamburg
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