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Thema | Notfallsanitäter- Ausbilder | 5 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Mike8 H.8, Dortmund / NRW | 734575 | |||
Datum | 15.08.2012 17:33 | 3060 x gelesen | |||
Hallo zusammen, kann mir einer sagen, was für einen Hochschulabschluss man haben muss, um Schulleiter einer staatlich annerkannten Rettungsdienstschule zu sein bzw. welchen Hochschulabschluss man benötigt, um zu unterrichten ( diese erwähnten 60 %) ? In dem Gesetzentwurf steht nur drin, dass man einen braucht, aber nicht welchen, oder ist das egal? MfG Mike | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 734593 | |||
Datum | 15.08.2012 19:40 | 1706 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike H.Gesetzentwurf Du hast dir die Frage gerade selber beantwortet. Bisher gibt es einen Referentenentwurf. Wenn in ferner Zukunft ein Gesetz da ist werden die Länder unterschiedliche Vorgaben machen. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 734619 | |||
Datum | 15.08.2012 21:35 | 1645 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo z.Wenn in ferner Zukunft ein Gesetz da ist werden die Länder unterschiedliche Vorgaben machen. Würden die Vorgaben zu den RD-Schulen tatsächlcih die Länder machen? Bislang werden wesentliche Vorgaben ja durch die RettAssAPrV, eine Verordnung auf Bundesebene, gemacht. | |||||
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Autor | Clau8s K8., Wetzlar / Hessen | 741694 | |||
Datum | 12.10.2012 17:09 | 1363 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel S.Würden die Vorgaben zu den RD-Schulen tatsächlcih die Länder machen? Frag mal jemanden, der in Hessen an einer RD-Schule tätig ist - dann weißt du, wieviel schöpferischen Spielraum dir die APrV noch immer läßt. Kurzum: Ja, die Details wurden bisher in den Ländern geregelt und das extrem unterschiedlich. Und ich habe die Befürchtung, dass sich das auch nicht ändern wird... Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 741726 | |||
Datum | 12.10.2012 21:18 | 1253 x gelesen | |||
Fast wäre mir diese Antwort durchgegangen :-) Geschrieben von Claus K. Frag mal jemanden, der in Hessen an einer RD-Schule tätig ist - dann weißt du, wieviel schöpferischen Spielraum dir die APrV noch immer läßt. Ja, ist mir bekannt. Hessen hat, soweit mir bekannt, die höchsten Anforderungen an die RettAss-Ausbildung. Sowohl an die Ausbilderqualifikationen in den Schulen, an die Schulen selbst sowie an die Durchführung der praktischen Tätigkeit. | |||||
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