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Thema | Privat versichern als Brandmeisteranwärter | 4 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Marc8el 8H., Kerpen / NRW | 736439 | |||
Datum | 30.08.2012 08:53 | 6069 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich fange am 01.10.12 eine Ausbildung zum Brandmeisteranwärter an. Mein Dienstherr riet mir jetzt das ich mich besser privat versichern sollte. Jetzt meine Frage an euch, da ich mit sowas null Erfahrung habe. Muß bzw. sollte ich mich wirklich privat Krankenversichern??? Wenn ja, muss ich mich komplett privat versichern oder reicht es nur private Zusatzversicherungen für z.B.: Zahnersatz, Berufsunfähigkeit u.ä. abzuschliessen. Danke schonmal für eure Hilfe kameradschaftliche Grüße Marcel | |||||
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Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 736450 | |||
Datum | 30.08.2012 09:39 | 3053 x gelesen | |||
Hi Marcel ! Also als erstes - du bist nicht gezwungen dich Privat zu versichern, du kannst auch freiwillig Pflichtversichert sein/bleiben und zwar auch in der KK in der du jetzt bist. Habe das System von meinem alten Herren übernommen und das klappt mit meiner KK wunderbar. Vorteil Familie kann mitversichert werden, beim normalen Arztbesuch Karte auf den Tisch und fertig, - keine Rechnung, keine Beihilfe usw., wenn es mal ins Krankenhaus geht kann man sich "privat" einbuchen lassen. Für einen Single natürlich "teuer" aber einmal in der Privaten wird es schwer bis unmöglich raus zu kommen. Wohin die Kostenreise geht weiss man auch nicht. Würde alles mal in Ruhe mit deiner jetzigen KK besprechen aber wie gesagt - du mußt nicht in die Private KK | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 736458 | |||
Datum | 30.08.2012 09:55 | 2856 x gelesen | |||
Allerdings! Bleib bloß freiwillig in der Gesetzlichen! Spätestens mit Familie und 1-2 Kinder wirst du die Private bereuen! Ich bin als Handwerksmeister auch freiwillig bei der AOK. | |||||
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Autor | Andr8eas8 G.8, Wuppertal / NRW | 736607 | |||
Datum | 30.08.2012 21:09 | 2629 x gelesen | |||
Hallo zusammen, also ich würde mich zuerst mal bei deinem Dienstherrn informieren ob du Beihilfe berechtigt bist! In NRW ist es meistens so das 50% der Rechnungskosten durch die Beihilfe bezahlt werden und für die restlich 50% kannst du dich Privat versichern. Übernimmt die Beihilfe z.B. ein spezielle Behandlung nicht gibt es Tarife bei der PV(Privatversicherung) die diese kosten komplett übernehmen! Also ich musste mich zu 50% versichern bin noch nicht Verheiratet/ und das Kind ist auch noch nicht da;-)! Waren 2006 als ich Anwärter war ca 60(50% Privatversichert). Als fertiger Brandmeister zahle ich ca. 170 habe aber einen Tarif der Leistung übernimmt die eine Gesetzlich nicht übernimmt z.B beim Zahnarzt ! Wenn du später Verheiratet bist zahlt die Beihilfe für deine Frau 70% für Kinder klaube ich sogar 80%. Wenn du 2 Kinder und verheiratet bist hast erhöht sich glaube ich bei dir auch die Beihilfe auf 70%! Aber genaueres erfährst du sicher bei deinem Dienstherrn/ Beihilfestelle deines Dienstherren Gruss Andreas | |||||
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