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ThemaGebührenbescheid der Feuerwehr über 543,33 Euro für 0,3m² Spanplatte49 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThom8as 8E., Hohenstein / Thüringen740043
Datum27.09.2012 21:5916975 x gelesen
http://nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=116648

Der Einsatz von drei Fw-Fahrzeugen für den Notverschluss einer zerschlagenen Scheibe von 50*60cm ist aus meiner persönlichen Sicht doch mit sehr viel taktischer Reserve gefahren worden. Der Gebührenbescheid über 543,33 Euro zum "Kostenersatz" ist für die Hauseigentümerin sicher auch nicht wirklich lustig. Ich möchte diesen Artikel mal zum Anlass nehmen der Forumsgemeinde ein paar Fragen zu stellen, ich bitte um sachliche Beiträge.

Muss bei solchen Forderungen der Bürger nicht irgendwann Angst haben, die 112 wählen, da der folgende Kostenbescheid ein unkalkulierbares Risiko dar stellt?

Schaden solche Gebührenbescheide unserem Ansehen als Feuerwehr?

Wie wird der Kostenersatz bei euch gehandhabt?

Hat der Bürger uns als kommunale Einrichtung Feuerwehr, nicht schon mit seinen Steuern und Abgaben finanziert? (Kostenersatz für das Material außen vor)

Grüße aus dem thüringer Südharz

Thomas E.

... Erst wenn das letzte Feuerwehrauto eingespart wurde und kein Freiwilliger mehr ein Ehrenamt ausübt, dann merken wir, dass Geld allein kein Feuer löschen kann!

Ich vertrete hier nur meine persönliche Meinung (Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1.GG), nicht die meiner Feuerwehr, der Gemeinde oder des Kreisfeuerwehrverbandes Nordhausen e.V.

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht / Schleswig-Holstein740045
Datum27.09.2012 22:0113440 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Thomas E.Hat der Bürger uns als kommunale Einrichtung Feuerwehr, nicht schon mit seinen Steuern und Abgaben finanziert? (Kostenersatz für das Material außen vor)

Frage:
Ist das eine orginäre Feuerwehr-Aufgabe?

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen740047
Datum27.09.2012 22:0413110 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Schaden solche Gebührenbescheide unserem Ansehen als Feuerwehr

Warum sollten sie?
Die kommen ja nicht von der Feuerwehr sondern von der Kommune...


Geschrieben von Thomas E.Wie wird der Kostenersatz bei euch gehandhabt?

k.A. habe noch keinen bekommen, alles Sache der Finanzabteilung des Rathauses. Was die aus den Einsatzberichten zaubern...

Geschrieben von Thomas E.Hat der Bürger uns als kommunale Einrichtung Feuerwehr, nicht schon mit seinen Steuern und Abgaben finanziert? (Kostenersatz für das Material außen vor)

Er hat diverse Pflichten...
Alles im entsprechenden gesetz geregelt. Im HBKG § 61 z.B. steht was zum Thema Kosten...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorMarc8ell8 K.8, Tellingstedt OT Rederstall / Schleswig-Holstein740054
Datum27.09.2012 22:3612703 x gelesen
Hallo liebe Forengemeinde,
also mal ehrlich wäre ich in der Situation der Hausbesitzer , wäre mein erster gang zu einem Anwalt denn die Stadt würde von mir nicht einen Cent bekommen. Glasereien und Tischlereien mit entsprechender Notbereitschaft gibt es in der Stadt (mit Berufsfeuerwehr) wohl nicht???

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW740055
Datum27.09.2012 22:4312359 x gelesen
Hallo Thomas!

Sicher finanziert der Bürger die Einrichtung Feuerwehr schon über seine Steuern etc. - Aber nur für "pflichtige" Aufgaben der Feuerwehr.
Wir helfen ihm in Not, löschen sein Haus, retten ihn vom Dach, sägen umsonst den umgestürzten Baum auf der Strasse vor seiner Garageneinfahrt klein und weiß der Henker was noch alles. Aber ob so etwas wie das sichern einer Scheibe mit im "All in Paket Feuerwehr" sein soll? Ich persöhnlich denke Nein. Wobei ich hier kein Urteil oder Statement zu der besagten Rechnung abgeben möchte.
Nur, wenn nichts zu tun gewesen wäre, warum wurde die Scheibe dann zugemacht? Oder hätte die zerschlagene Scheibe doch für andere gefährlich sein können, Einbrecher eingeladen oder was weiß ich?............

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen740057
Datum27.09.2012 22:4612625 x gelesen
Geschrieben von Marcell K.also mal ehrlich wäre ich in der Situation der Hausbesitzer , wäre mein erster gang zu einem Anwalt denn die Stadt würde von mir nicht einen Cent bekommen. Glasereien und Tischlereien mit entsprechender Notbereitschaft gibt es in der Stadt (mit Berufsfeuerwehr) wohl nicht???

Wenn der Hausbesitzer die Feuerwehr geholt hat...
Gefahr im Verzug war oder oder oder...
Ganz so einfach ist es auch nicht....

Wenn auch die Stadt Kassel jetzt eigentlich neben jeden festinstalierten Blitzer nen beamten stellen muss, weil sie veraltete Technik einsetzt, ist es doch relativ selten, dass sowas durchgeht...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen740068
Datum27.09.2012 23:3712234 x gelesen
Hallo,

wenn das ein guter Anwalt in die Hände bekommt und Widerspruch einlegt, wird das interessant. Da gibt es inzwischen soo manches Urteil,, dass den Kommunen die Kostenbescheide um die Ohren gehauen hat.Und das hier könnte auch so ein Fall werden, wenn man di eRechtsprechung ansieht.

Gruß
Ralf Leistner

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AutorDenn8is 8E., Menden, aktuell Charlotte / NW / NC, USA740072
Datum28.09.2012 02:0312012 x gelesen
Da ich zur Zeit bei einer amerikanischen FW bin mal ein paar ggf interessante Fakten wie das hier so ist:
Nach Auskunft der zuständigen Abteilungsleiterin für Finanzen wird die komplette FW über Steuern finanziert, es gibt hier keine Kostenbescheide oä an den Bürger. Als ich nachfragte bzw erklärte wie das in D ist wurde mir sinngemäß geantwortet, der Bürger zahlt Steuern, also helfen wir ihm worin immer diese Hilfe besteht.
Auch bei den Einsätzen die ich in den letzten Tagen mitgefahren bin konnte ich oft beobachten, dass die FW auch oft auch in anderen Sachen hilft, zB kleine Reperaturen machen oder aufräumen, wenn man schon vor Ort ist. Da interessiert auch keinen ob das Aufgabe der FW ist oder das jemand anderes machen könnte, die FW hilft dem "Kunden" und der ist zufrieden.
Übrigens macht die FW hier praktisch die ganze rettungsdienstliche Erstversorgung (da hier 4 Minuten Hilfsfrist für die erste Einheit am Einsatzort ist sind die entsprechend schnell da, alle Fahrzeuge haben Notfalltaschen, AED und ein paar Sachen mehr, die Ambulance kommt so durchschnittlich 10 min später und macht praktisch nur noch den Transport) und auch das dabei verbrauchte Material wird meinen Infos nach aus der Steuer bezahlt.
Ich muss mal sehen ob mal nachschauen kann wie hoch das jährliche Budget ist, ich denke die Steuer ist schon höher als in D, damit ist aber dann pauschal alles abgedeckt. Überhaupt herrscht hier eine ganz andere Hilfeleistungskultur, die Mitarbeiter sind sehr motiviert und die Bevölkerung ist stolz auf ihre FW, man wird oft sehr freundlich begrüßt und auch in Problemvierteln ist die FW als Helfer bekannt.Auch von Seiten der Stadt wird die FW anscheinend nicht als (finanziell) notwendiges Übel gesehen.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740076
Datum28.09.2012 05:4012114 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Wenn der Hausbesitzer die Feuerwehr geholt hat...

Die wurde von der Pol geholt, der Besitzer wußte laut Zeitungsartikel nix von dem Einsatz...

Geschrieben von Christian F.Gefahr im Verzug war oder oder oder...

Die Scheibe war wohl schon einige Zeit kaputt....

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740077
Datum28.09.2012 05:4312069 x gelesen
Geschrieben von Marcell K.Glasereien und Tischlereien mit entsprechender Notbereitschaft gibt es in der Stadt (mit Berufsfeuerwehr) wohl nicht???

Nein! Natürlich nicht...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP740082
Datum28.09.2012 05:5912042 x gelesen
Geschrieben von Marcell K.also mal ehrlich wäre ich in der Situation der Hausbesitzer , wäre mein erster gang zu einem Anwalt denn die Stadt würde von mir nicht einen Cent bekommen.Die Stadt schreibt keine Rechnung, sondern einen Gebührenbescheid. Dies hat den Vorteil, dass da direkt mit draufgeschrieben wird, welche Möglichkeiten der Gebührenschuldner hat dagegen vorzugehen. Wer dafür schon einen Anwalt braucht, soll mir recht sein.
Wer aber als ersten Ansprechpartner einen Fraktionsvorsitzenden wählt, hat da irgendwas nicht gelesen/verstanden, oder andere Motive.
Wenn dieser Fraktionsvorsitzende dann wiederum daraus eine Anfrage bastelt, und die in die Medien gibt, in der er quasi eingesteht, eine Rechtsgrundlage nicht so richtig zu verstehen, deren letzte Aktualisierung er immerhin vor knapp einem halben Jahr noch in den Gremien behandelt hat, dann muss ich schon schmunzeln.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP740083
Datum28.09.2012 06:0611951 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Der Einsatz von drei Fw-Fahrzeugen für den Notverschluss einer zerschlagenen Scheibe von 50*60cm ist aus meiner persönlichen Sicht doch mit sehr viel taktischer Reserve gefahren worden.Die Kostenberechnung bzw. den Einsatz an sich kann ich so nicht nachvollziehen. Dass man aber, wenn man eh nur mit 5 Männern Hauptamt fährt (BF bei 45.000 Ew. würde ich generell als "großzügige Vorhaltung" bezeichnen), bei einer solchen Beschäftigung wenigstens das HLF noch mitnimmt, macht schon noch Sinn. Nur wie gesagt, zu berechnen wäre es durch sein reines Parken am Einsatzort nicht.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740088
Datum28.09.2012 06:3311926 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Die Kostenberechnung bzw. den Einsatz an sich kann ich so nicht nachvollziehen.

Das können sehr sehr viele andere auch nicht.

Hab mich da gestern erst mit einem meiner zukünftigen Service Provider drüber unterhalten....

Ne Handwerkerrechnung in dem Fall,

1h a 80 fürn Gesellen 1h a 40min für den Azubi. 10 Material, 10 Anfahrt wenn das Nachts war mal 2
macht "abzockerische" 200 inkl MWst für die Leistung Fenster provisorisch verschließen...

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg740092
Datum28.09.2012 07:4711951 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Thomas E.Muss bei solchen Forderungen der Bürger nicht irgendwann Angst haben, die 112 wählen, da der folgende Kostenbescheid ein unkalkulierbares Risiko dar stellt
Wenn ich einen Notdienst anrufe, um mir etwas reparieren zu lassen, muss ich auch damit rechnen, dass erhebliche Kosten auf mich zukommen. Und bei den "echten" Notfällen, für die der Notruf da ist, muss ich keine Angst haben.

Geschrieben von Thomas E.Schaden solche Gebührenbescheide unserem Ansehen als Feuerwehr?
Nein. Nur wenn ein Politiker einer Kleinstpartei (aus Langeweile? Weil er persönlich betroffen ist?)einen riesen Wind drum macht.

Geschrieben von Thomas E.Wie wird der Kostenersatz bei euch gehandhabt?
So wie es in unserer Kostensatzung und im Feuerwehrgesetz steht.

Geschrieben von Thomas E.Hat der Bürger uns als kommunale Einrichtung Feuerwehr, nicht schon mit seinen Steuern und Abgaben finanziert? (Kostenersatz für das Material außen vor)
Dieser Logik folgend, dürfte ich nirgendwo mehr auf dem Rathaus oder so Gebühren bezahlen. Aber so ist es nun mal nicht in Deutschland.
Es gibt gesetzliche Vorgane, welche Einsätz kostenpflichtig sind oder welche nicht. Dann gibt es Kostensatzungen, in denen die Kosten festgelegt sind.

Am Personal-, Material- und Fahrzeugeinsatz der Feuerwehr kann ich auch nichts kritisieren. Das Festschrauben am Ramen ist bei uns auch normal.
Die Frage ist nur, was die Polizei veranlasst hat, hier die Feuerwehr zu holen, wenn die Scheibe schon seit mehreren Tagen defekt war.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein740093
Datum28.09.2012 07:5411806 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.
Wenn ich einen Notdienst anrufe, um mir etwas reparieren zu lassen, muss ich auch damit rechnen, dass erhebliche Kosten auf mich zukommen. Und bei den "echten" Notfällen, für die der Notruf da ist, muss ich keine Angst haben.


Beim Notdienst kann ich aber vorher erfragen was das kostet...

Geschrieben von Thorsten H.Am Personal-, Material- und Fahrzeugeinsatz der Feuerwehr kann ich auch nichts kritisieren.

Sagen wir mal so er ist für Bagatellen üblich...

Geschrieben von Thorsten H.Das Festschrauben am Ramen ist bei uns auch normal.

Unsere Handwerker lösen das meist anders


Geschrieben von Thorsten H.Die Frage ist nur, was die Polizei veranlasst hat, hier die Feuerwehr zu holen, wenn die Scheibe schon seit mehreren Tagen defekt war.


Vermutlich Wassersuppe?

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen740095
Datum28.09.2012 08:0211674 x gelesen
Morgen

Recht regelmäßig läßt doch die Polizei zwecks Eigentumssicherung offene Autos abschleppen ohne große Bockstürze zu machen den Halter hinterherzulaufen. Und auch die Abschleppunternehmen machen dies nicht aus Nächstenliebe sondern gegen Gebühr.

Peter

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü740096
Datum28.09.2012 08:1011776 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thorsten H.Am Personal-, Material- und Fahrzeugeinsatz der Feuerwehr kann ich auch nichts kritisieren.

Also das einzige nicht kritisierungswürdige ist die Spanplatte...Um die festzuschrauben brauche ich weder 3 Fahrzeuge noch 5 Mann. Von den verwendeten Fahrzeugen reden wir mal lieber nicht..

Geschrieben von Thorsten H.Das Festschrauben am Ramen ist bei uns auch normal.

Das geht aber mit Hilfe von Leisten aber auch ganz anders. Ohne dabei den Rahmen zu beschädigen.

Sollte dies hier bei uns der Fall sein kommt das KEF-T (Kleineinsatzfahrzeug-Türe) mit 2(!) Mann und verschließt das Fenster. Im Normalfall ohne es zu beschädigen.
Wo da jetzt bei besagter Feuerwehr das Problem liegt das genauso zu handhaben kann ich nicht so ganz nachvollziehen zumal der erwähnte "GW" ja einem KEF entsprechen dürfte.

Geschrieben von Thorsten H.Geschrieben von Thomas E.
Schaden solche Gebührenbescheide unserem Ansehen als Feuerwehr?

Nein. Nur wenn ein Politiker einer Kleinstpartei (aus Langeweile? Weil er persönlich betroffen ist?)einen riesen Wind drum macht.


Schaden tun sie schon...weil da war eben nicht die Stadtverwaltung vor Ort sondern die roten Löschwagen mit den blauen Töpfen auf dem Dach.


Gruß Andi

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.740097
Datum28.09.2012 08:1411631 x gelesen
Geschrieben von René H.Beim Notdienst kann ich aber vorher erfragen was das kostet...
Programmtip für heute Abend: NDR-Reportage über Schlüsseldienste

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü740098
Datum28.09.2012 08:2511649 x gelesen
...hier mal die Gebührensatzung der FW Stuttgart.

Das wären dann grob über den Daumen runde 110 Euro an Kosten und nicht das fünffache davon.

Gruß Andi

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg740101
Datum28.09.2012 08:4711603 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Andreas R.Schaden tun sie schon...weil da war eben nicht die Stadtverwaltung vor Ort sondern die roten Löschwagen mit den blauen Töpfen auf dem Dach.

Mir ist klar, dass die Person, die über den Gebührenbescheid sauer ist, im Allgemeinen nicht zwischen Feuerwehr und Stadtverwaltung unterscheidet. Aber da es sich dabei um Einzelfälle handelt, gehe ich nicht davon aus, dass eine Kostenensatzung und deren Umsetzung dem Ansehen der Feuerwehr im Allgemeinen schadet.
Weil ansonsten schadet auch das Fahren mit Sonderisgnal dem Ansehen der Feuerwehren, weil einzelne Personen sich daran stören und deshalb sauer sind.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg740105
Datum28.09.2012 09:2112397 x gelesen
Hallo zusammen!

Geschrieben von Stephan S.Frage:
Ist das eine orginäre Feuerwehr-Aufgabe?


IMHO ja, da Amtshilfe für Polizei, da durch diese angefordert wurde.

Gruß Patrick

Das war meine Meinung

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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen740107
Datum28.09.2012 09:5012163 x gelesen
Hallo,

die Sache wird zum Anwalt / gericht gehen und dort geklärt werden denke ich mal.
Angemessen wären imho 2 Mann und ein KEF oder KLAF oder ähnliches. Mehr würd ich als Bürger auch nicht bezahlen wollen....

Nicht umsonst werden Kostensatzungen immer differenzierter..........

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AutorFerd8ina8nd 8H., Hamburg / Hamburg740109
Datum28.09.2012 09:5611479 x gelesen
Moin

Geschrieben von Andreas R.Um die festzuschrauben brauche ich weder 3 Fahrzeuge noch 5 Mann. Von den verwendeten Fahrzeugen reden wir mal lieber nicht..

Bei der Personalstärke der BF Nordhausen laut Homepage 10-11 Beamte/WA und einer Schichtstärke von 1/6 wage ich mal die Vermutung, dass der GW nicht festbesetzt ist.
Dahingehend könnte ich mir vorstellen, dass es nötig ist das HLF nachzuführen, wenn der GW aufgrund der Beladung gebraucht wird. Insgesamt dann vielleicht etwas unglücklich gelöst weil man 5 Mann/Frau auf 2 Fzg. mitnimmt aber aus meiner Sicht nachvollziehbar. Warum der ELW/KdoW mitging kann ich mir auch nicht erklären, da fehlen aber einfach auch Informationen.

Geschrieben von Andreas R.Sollte dies hier bei uns der Fall sein kommt das KEF-T (Kleineinsatzfahrzeug-Türe) mit 2(!) Mann und verschließt das Fenster.

Das ist aber in Stuttgart fest besetzt, macht den ganzen Tag nichts anderes als Kleineinsätze und zieht somit weder Personal auf dem Löschzug ab, noch wird es für andere Einsätze benötigt. Und auch in S fährt zur Türöffnung m.W. ja auch noch ein HLF dazu obwohl das KEF-T vom Personal her ausreichen würde.

Da hier leider jede Menge Hintergrundinfos fehlen ist das allerdings alles wie so oft nur Spekulation und eine von vielen möglichen Varianten.


Meines Erachtens und aufgrund der spärlichen Infos ist das Einzige was da schief gelaufen ist die Tatsache, dass der Eigentümer/Bewohner nicht informiert wurde welche Kosten auf ihn zukommen.
In der Regel klärt die Leitstelle und spätestens vor Ort der Fahrzeugführer über eine mögliche Kostenpflicht auf.

grüße Ferdinand

Sie vergleichen da Äpfel mit Dirnen !

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AutorFerd8ina8nd 8H., Hamburg / Hamburg740110
Datum28.09.2012 10:0011446 x gelesen
Moin.

Geschrieben von René H.Beim Notdienst kann ich aber vorher erfragen was das kostet...


Das kannst du bei der Leitstelle auch bzw. vor Ort den Fahrzeugführer fragen der dich zwar nicht unbedingt über den genauen Kostenpunkt aber zumindest über eine mögliche Gebührenpflicht aufklärt.
In diesem Fall fiel diese Möglichkeit leider aus, weil der Bewohner/Eigentümer nicht vor Ort war.

Gruß
Ferdinand

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü740111
Datum28.09.2012 10:0111478 x gelesen
Hallo Ferdi,


Geschrieben von Ferdinand H.Dahingehend könnte ich mir vorstellen, dass es nötig ist das HLF nachzuführen, wenn der GW aufgrund der Beladung gebraucht wird. Insgesamt dann vielleicht etwas unglücklich gelöst weil man 5 Mann/Frau auf 2 Fzg. mitnimmt aber aus meiner Sicht nachvollziehbar.

Das ist aber nicht das Problem vom Bürger. Siehe auch diverse Urteile was Ölspuren nach VU angeht wo manche meinten sie müssten GUCKEN 5 draus machen.


Geschrieben von Ferdinand H.Und auch in S fährt zur Türöffnung m.W. ja auch noch ein HLF dazu obwohl das KEF-T vom Personal her ausreichen würde.

Wenn Du mir jetzt noch sagst wie Du auf das arme Sprinterle eine Schiebleiter, eine Steckleiter und die medizinischen Koffer draufkriegst...;-)

Gruß Andi

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AutorFerd8ina8nd 8H., Hamburg / Hamburg740112
Datum28.09.2012 10:1111496 x gelesen
Moin.

Geschrieben von Andreas R.Das ist aber nicht das Problem vom Bürger. Siehe auch diverse Urteile was Ölspuren nach VU angeht wo manche meinten sie müssten GUCKEN 5 draus machen.

Das habe ich ja nicht behauptet. Wenn die FW jetzt das Fenster in 4m Höhe hätte verschließen müssen wäre ja auch eine Leiter nötig gewesen -> HLF/DLK + GW ;-)
Wie ich schon sagte viel zu wenige Informationen über den Einsatz um da pauschal als Außenstehender irgendwelche sinnvollen Begründungen zu suchen.
Eine Möglichkeit wäre gewesen nur die tatsächlich benötigten Mittel abzurechnen. Da fehlt mir nun aber wieder die Gebührensatzung der Gemeinde Nordhausen.

Geschrieben von Andreas R.Wenn Du mir jetzt noch sagst wie Du auf das arme Sprinterle eine Schiebleiter, eine Steckleiter und die medizinischen Koffer draufkriegst...;-)


Auf unseren GW (Iveco Daily/Ford Transit) ist auch Material zur med. EV verlastet UND sogar eine Klappleiter !
Mit der Begründung könnte man sich das KEF-T in S zur Türöffnung ja auch sparen, da das HLF ja alles dabei hat und in der Regel auch noch schneller da ist.

MfG Ferdi

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg740113
Datum28.09.2012 10:1311919 x gelesen
Hallo,

also keine originäre Aufgabe sondern "nur" Amtshilfe. Ist ja auch nicht verwunderlich, denn Eigentumssicherung ist nun 'mal originäre Aufgabe der Polizei.
Dann stellt sich die Folgefrage, ob die angeforderte Behörde dazu in der Lage ist, die erbetene Amtshilfe zu erbringen. Hält die Feuerwehr keine Spanplatten für Fenster und Türen vor, ist sie es nicht. Also muss die Pol nach jemand anders gucken.

Ist jetzt hier aber egal, da die angeforderte Fw ja wohl eine Holzplatte hatte.

Thomas

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen740114
Datum28.09.2012 10:2111626 x gelesen
Geschrieben von Andreas R.Also das einzige nicht kritisierungswürdige ist die Spanplatte...Um die festzuschrauben brauche ich weder 3 Fahrzeuge noch 5 Mann. Von den verwendeten Fahrzeugen reden wir mal lieber nicht..

Zugunsten der Feuerwehr gehe ich mal davon aus, dass man bei der dünnen Personaldecke das HLF inclusive Besatzung mitgenommen hat um die Einsatzbereitschaft für wichtigere Einsätze beizubehalten.

Alles in allem zu wenig Information zum Sachverhalt. Welche Informationen hatte die Feuerwehr, die Leitstelle. Wie waren die Gesamtumstände, wo befand sich das Fenster? usw usf.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorThom8as 8E., Hohenstein / Thüringen740119
Datum28.09.2012 11:1811484 x gelesen
Um die Disskussion nicht in die falsche Richtung abdriften zu lassen: Es geht nicht darum, der FW bzw. deren Träger die Möglichkeit des Kostenersatzes im Rahmen von Gebührenbescheiden zu nehmen, dieser Kosteneersatz ist lt. den meisten Brandschutzgesetzen der Länder möglich und soll auch nicht in Frage gestellt werden. Wirklicher Kostenersatz heißt doch Ersatz der durch diesen Einsatz entstandenen Kosten? Hier die Kostensatzung der betreffenden Stadt.

http://www.nordhausen.de/_daten/dokumente/2012/07/6632_0712_84214628.pdf

Gruß
Thomas E.

... Erst wenn das letzte Feuerwehrauto eingespart wurde und kein Freiwilliger mehr ein Ehrenamt ausübt, dann merken wir, dass Geld allein kein Feuer löschen kann!

Ich vertrete hier nur meine persönliche Meinung (Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1.GG), nicht die meiner Feuerwehr, der Gemeinde oder des Kreisfeuerwehrverbandes Nordhausen e.V.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW740121
Datum28.09.2012 11:2611303 x gelesen
Moin,

für mich zeichnen sich noch einige Fragen auf, die mir der zitierte Artikel nicht beantwortet:

- WIe und warum wurde die POL auf die zerstörte Scheibe aufmerksam?
- In welchem Geschoss des Hauses befindet sich das Fenster?
- Wie war das Alarmstichwort zu diesem Einsatz und wie sieht diesbezüglich die AAO aus?

Ansonsten stecke ich das für mich in die Tasche: "Wichtig machen"

Bevor man als Fraktionsvorsitzender das Ding an den Pranger stellt, sollten ihm die Informationswege in der Verwaltung und auch die Ansprechpartner bekannt sein. Oder wollte man da lieber dem BM ans Bein pinkeln?

Gruß

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW740141
Datum28.09.2012 12:3211344 x gelesen
Geschrieben von Marcell K.allo liebe Forengemeinde,
also mal ehrlich wäre ich in der Situation der Hausbesitzer , wäre mein erster gang zu einem Anwalt denn die Stadt würde von mir nicht einen Cent bekommen. Glasereien und Tischlereien mit entsprechender Notbereitschaft gibt es in der Stadt (mit Berufsfeuerwehr) wohl nicht???


Schwieriges Thema , wir bieten das als Einsatzoption der Polizei an, es kommt immer wieder vor das gerade Nachts oder an Feiertagen die Polizei keinen Notdienst erreicht. Wenn man aus einer Großstadt kommt ist das sicherlich verwunderlich aber bei uns in der Gegend doch der Fall. Die Polizei ist auf uns zugekommen und hat uns gefragt ob wir so etwas übernehmen nachdem Sie Nachts keinen Schreiner bekommen haben.
Bezahlt werden Maximal drei Helfer mit MTW, denke so ein Einsatz würde bei uns mit Material ca 100 Kosten. Wir machen das aber nur nach 21 Uhr bis 6 Uhr Morgens oder Sonntags und Feiertags

Gunnar

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern740146
Datum28.09.2012 13:0011214 x gelesen
Diese Gebührensatzung ist aber auch sehr komisch. Da kostet ein MTW gut 50 Euro mehr als die DLK, außerdem stark schwankende Preise zwischen Fahrzeugen gleichen bzw ähnlichen Typs.
Man könnte aber auch soweit gehen und das als "besondere THL" einstufen und einfach nur pauschal 150 Euro nehmen.

Audiatur et altera pars.

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht / Schleswig-Holstein740147
Datum28.09.2012 13:1511156 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Adolf H.Diese Gebührensatzung ist aber auch sehr komisch.
Warum?
Geschrieben von Adolf H.Da kostet ein MTW gut 50 Euro mehr als die DLK, außerdem stark schwankende Preise zwischen Fahrzeugen gleichen bzw ähnlichen Typs.
Ich denke mal da werden Alter, Spritverbrauch, Reperaturanfälligkeit etc. mit berechnet.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern740149
Datum28.09.2012 13:3511136 x gelesen
Eine DLK mit Anschaffungspreis 700k gegenüber einem MTW mit grob geschätzt 40-50k kann doch niemals solche Preisunterschiede hervorrufen, vor allem weil Wartung und Spritverbrauch bei der DL um einiges höher ausfallen.

Audiatur et altera pars.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen740151
Datum28.09.2012 13:3811086 x gelesen
Für einmal TSF kann ich mir auch schon fast DLK + TLF bestellen

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW740154
Datum28.09.2012 13:5111130 x gelesen
Hallo,

ich finde es ziemlich unglücklich, für Typgleiche Fahrzeuge unterschiedlichste Gebühren aufzurufen.

Dazu finde ich die schon ziemlich heftig.

In Dinslaken ist Staffelung je nach Fahrzeugtyp.

siehe hier


Gruß

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg740156
Datum28.09.2012 13:5611206 x gelesen
Ganz Süß ist auch der 1. Punkt unter "9. Kostenersatz im Bereich Gefahrenvorbeugung"

Geschrieben in "Satzung über den Kostenersatz für Hilfs- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Nordhausen" Anleiterprüfung zur Sicherstellung des 2. Rettungswagens

Steht der 2. RTW auf dem 1. oder warum muss man da anleitern?

Gruß Patrick

Das war meine Meinung

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht / Schleswig-Holstein740158
Datum28.09.2012 14:1011087 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Adolf H.Eine DLK mit Anschaffungspreis 700k gegenüber einem MTW mit grob geschätzt 40-50k kann doch niemals solche Preisunterschiede hervorrufen, vor allem weil Wartung und Spritverbrauch bei der DL um einiges höher ausfallen.
Frage:
Wie kannst du eine Kostensatzung aus der Ferne beurteilen?

Da gibt es zu viele Einflussfaktoren.

Mal als Beispiel:

-Einsatzhäufigkeit
-Spritverbrauch/Jahr
-Laufleistung/Jahr
-Reperaturkosten/Jahr
-Alter
-etc.

Kostensatzung die "geschätzt" werden bestehen vor einem klagefreudigen Schuldner/Versicherung definitiv nicht.
Und wenn man das mal ordentlich dokumentiert und durchrechnet kann sowas wie bei Nordhausen schon mal bei rauskommen.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen740163
Datum28.09.2012 14:5811069 x gelesen
Interessant was manche hier meinen was man alles in eine Gebührensatzung einfliessen lassen könnte...............

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht / Schleswig-Holstein740164
Datum28.09.2012 15:1210996 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Dirk R.Interessant was manche hier meinen was man alles in eine Gebührensatzung einfliessen lassen könnte...............
Wie erstellt man denn sonst eine Gebührensatzung die nicht rechtlich anfechtbar ist?

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW740166
Datum28.09.2012 15:1810992 x gelesen
ELW 36,-
MTW 51,-

verwundert kuck

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP740168
Datum28.09.2012 15:3210955 x gelesen
Die Rechtsgrundlage, das ThürBKG, nennt ausdrücklich "Pauschalbeträge". Das Kommunalabgabengesetz habe ich mir jetzt nicht angesehen, aber ich befürchte mal, da hat man im zeitgenössischen Betriebswirtschaftswahn im kommunalen Bereich festgehalten, dass man auch kostspielige Kosten- und Leistungsrechnungen erstellen, einzelfahrzeugbezogene Kostensätze berechnen und festschreiben kann.
Klar, auf den ersten Blick alles rechtskonform, aber ich warte und wette, dass die darauf beruhenden Gebührenbescheide in der Folge mind. genauso kassiert werden wie die auf unsinnig gewählten Pauschalbeträgen, weil der Bürger am Ende genausowenig Verständnis für unverhältnismäßige Gebühren haben wird wie dafür, dass er dann für dieses LF 8, das seinen Keller auspumpte, 2,18 pro Stunde mehr bezahlen soll wie sein Nachbar beim gleichen Unwetter für dieses LF 8.
Aber dann kann man ihm wenigstens noch sagen: Sei froh, dass die Tauchpumpen nicht nur mit MTW's gebracht wurden, die kosten 1. deutlich mehr und 2. hätte da dein Nachbar einen Preisvorteil fast in Höhe eines weiteren Fahrzeuges haben können...

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW740170
Datum28.09.2012 16:0210876 x gelesen
Ist doch logisch. Der MTW ist wichtiger. Damit kommt das arbeitende Volk.......

Duckundwech....

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg740172
Datum28.09.2012 16:5110837 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Martin D.ich finde es ziemlich unglücklich, für Typgleiche Fahrzeuge unterschiedlichste Gebühren aufzurufen.

Es gibt Gebührenrechnungen/Kostensatzungen, die nach Kosten des Fahrzeugs/Anzahl der Einsätze erstellt werden. Da ein MTW evtl. sehr wenige Einsätze hat kann der dann teurer werden als alle anderen Fahrzeuge.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen740173
Datum28.09.2012 17:0610815 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Es gibt Gebührenrechnungen/Kostensatzungen, die nach Kosten des Fahrzeugs/Anzahl der Einsätze erstellt werden. Da ein MTW evtl. sehr wenige Einsätze hat kann der dann teurer werden als alle anderen Fahrzeuge.

Ja wenn nur die Einsätze gerechnet werden, nimmt man richtigerweise alle anderen Fahrten hinzu und rechnet das auf die AfA um kann er eigentlich nie teurer sein als eine Drehleiter

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP740175
Datum28.09.2012 17:3710752 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Es gibt Gebührenrechnungen/Kostensatzungen, die nach Kosten des Fahrzeugs/Anzahl der Einsätze erstellt werden. Diese wären damit schon direkt für die Rundablage. Divisor darf nicht die Einsatzzahl sein, es gibt mittlerweile genügend Rechtssprechung darüber dass auch die einsatzfreien Zeiten zu berücksichtigen sind, vereinfacht gesagt weil die Kommunen nicht nur zum Einsatz einer Feuerwehr verpflichtet sind, sondern vorrangig auch zu deren Bereithaltung.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü740176
Datum28.09.2012 17:5310815 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ferdinand H.Auf unseren GW (Iveco Daily/Ford Transit) ist auch Material zur med. EV verlastet UND sogar eine Klappleiter !
Mit der Begründung könnte man sich das KEF-T in S zur Türöffnung ja auch sparen, da das HLF ja alles dabei hat und in der Regel auch noch schneller da ist.



Also ich weiß ja nicht wie lang eure Klappleiter ist, die Schiebleiter auf den HLF hat 14 Meter. Die HLF sind , wie Du ja schon anmerkst, schneller da als das KEF-T, deshalb werden sie ja auch mitalarmiert, sie haben aber nicht dasselbe Türöffnungswerkzeug wie das KEF-T, den Namen trägt es ja nicht umsonst.
Es gab davon ab durchaus auch Zeiten in denen die jeweilige DLK ab einer bestimmten Geschoßhöhe automatisch zur Hilo mitfuhr.

Gruß Andi


Gruß Andi

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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW740178
Datum28.09.2012 19:2610827 x gelesen
Geschrieben von Michael R.ELW 36,-
MTW 51,-

verwundert kuck


Die Aufstellung der Gebührensätze pro Leistung bzw. Einsatzmittel bringt erfahrene Verwaltungsmitarbeiter ins Schwitzen, insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen VG Urteile. Ich würde mir nicht zutrauen aus der Ferne eine Kalkulation anhand der Beträge zu beurteilen. Anders sieht es natürlich mit allgemeinen Punkten in einer Satzung aus.
Die aufgeführten Sätze sind belegbar und bisher unangefochten.

Gruß

Udo Walbrodt

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg740199
Datum29.09.2012 10:3110517 x gelesen
Geschrieben von Stephan S.Wie kannst du eine Kostensatzung aus der Ferne beurteilen?

Wenn man weiß wie Kalkulation geht, dann ist das recht problemlos.


Geschrieben von Stephan S.-Einsatzhäufigkeit

Da nach der aktuellen VG-Rechtsprechung die Einsäte nicht mehr der wesentliche Berechnungsfaktor ist sondern auch die reine "Vorhaltezeit" mit einbezogen wird ist das vergleichsweise unwichtig. Das hat auch dazu geführt, dass ein Feuerwehrfahrzeug mit Besatzung wie z.B. eine DLK billiger in der Verrechnung wäre als ein Hubarbeitsbügne mit drei Garten-/ Landschaftsbauern wenn ich Bäume schneiden will... ;-)


Geschrieben von Stephan S.-Spritverbrauch/Jahr

Ist bei Großfahrzeugen pro km immer höher als beim MTW


Geschrieben von Stephan S.-Laufleistung/Jahr

Wenn er mehr fährt, dann wird er auch öfters abgerechnet.


Geschrieben von Stephan S.-Reperaturkosten/Jahr

Sind bei einer DLK auch deutlich höher als bei einem MTW.



Also man kann vermurkste Gebührensatzungen schon ganz gut erkennen. Und es bietet sich da immer an, gleiche Fahrzeuge und Leistungen auch gleich zu bepreisen. Das macht es einfacher in der Handhabung und deutlich weniger angreifbar.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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 27.09.2012 21:59 Thom7as 7E., Hohenstein
 27.09.2012 22:01 Step7han7 S.7, Geesthacht
 28.09.2012 09:21 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 28.09.2012 09:50 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 28.09.2012 10:13 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 27.09.2012 22:04 Chri7sti7an 7F., Fürth
 27.09.2012 22:36 Marc7ell7 K.7, Tellingstedt OT Rederstall
 27.09.2012 22:46 Chri7sti7an 7F., Fürth
 28.09.2012 05:40 ., Flensburg
 28.09.2012 05:43 ., Flensburg
 28.09.2012 05:59 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.09.2012 12:32 ., Wüstenrot
 27.09.2012 22:43 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 27.09.2012 23:37 ., Pfungstadt
 28.09.2012 02:03 Denn7is 7E., Menden, aktuell Charlotte
 28.09.2012 06:06 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.09.2012 06:33 ., Flensburg
 28.09.2012 07:47 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 28.09.2012 07:54 ., Flensburg
 28.09.2012 08:02 Pete7r L7., Frankenberg
 28.09.2012 08:14 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 28.09.2012 10:00 ., Hamburg
 28.09.2012 11:26 ., Dinslaken
 28.09.2012 08:10 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 28.09.2012 08:25 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 28.09.2012 08:47 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 28.09.2012 09:56 ., Hamburg
 28.09.2012 10:01 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 28.09.2012 10:11 ., Hamburg
 28.09.2012 17:53 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 28.09.2012 10:21 ., Frankfurt
 28.09.2012 11:18 Thom7as 7E., Hohenstein
 28.09.2012 13:00 Adol7f H7., Rosenheim
 28.09.2012 13:15 Step7han7 S.7, Geesthacht
 28.09.2012 13:35 Adol7f H7., Rosenheim
 28.09.2012 13:38 ., Frankfurt
 28.09.2012 13:51 ., Dinslaken
 28.09.2012 15:18 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 28.09.2012 16:02 ., Dinslaken
 28.09.2012 19:26 Udo 7W., Dinslaken
 28.09.2012 16:51 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 28.09.2012 17:06 ., Frankfurt
 28.09.2012 17:37 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.09.2012 14:10 Step7han7 S.7, Geesthacht
 29.09.2012 10:31 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.09.2012 13:56 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 28.09.2012 14:58 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 28.09.2012 15:12 Step7han7 S.7, Geesthacht
 28.09.2012 15:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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