alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaWasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr nach Bayerischem Wassergesetz4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8O., Kaikenried / Bayern740524
Datum02.10.2012 12:102847 x gelesen
Hallo zusammen,

es gibt den Artikel 50 im "Bayerischen Wassergesetz" mit folgendem Wortlaut, der mich neugierig hat werden lassen:

"Abschnitt 6
Schutz vor Hochwasser und Dürre, Wasser- und Eisgefahr
...
Art. 50
Verpflichtungen der Gemeinden
(1)
1Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet. 2Sie haben insbesondere nach Bedarf Hilfskräfte, Materialien, Werkzeuge, Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.
(2)
Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, haben dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die dafür erforderlichen Hilfsmittel (Abs. 1 Satz 2) bereitzuhalten."

sowie der "Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts - VwVBayWG -":

"66. Verpflichtungen der Gemeinden

66.1 Allgemeines
Die Beistandspflicht der benachbarten Gemeinden nach Art. 66 Abs. 1 und die
Vorsorgepflicht der hochwasserbedrohten Gemeinden nach Art. 66 Abs. 2 sind
Pflichtaufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Gemeinden (Art. 8 GO).
Aufsichtliche Maßnahmen sind im Benehmen mit dem WWA zu treffen. Die KVB weisen
die Gemeinden auf ihre Pflichten hin.

66.2 Vorsorgepflicht der bedrohten Gemeinden
Der Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr ist so zu organisieren, dass im Ernstfall
ausreichende Hilfskräfte und Hilfsmittel verfügbar sind und deren planmäßiger Einsatz
gewährleistet ist. Der Hilfsdienst muss personell und sachlich so ausgestattet sein,
dass er insbesondere folgende örtlich anfallenden Arbeiten übernehmen kann:
Freihalten des Abflussquerschnitts des Gewässers;
Beseitigen von Abflusshindernissen an Brücken, Wehren und anderen Engstellen des
Gewässers; heraus genommenes Treibzeug darf auch unterhalb des Hindernisses nicht
wieder in das Gewässer eingebracht werden;
Schließen und Überwachen von Hochwasserschützen, Dammbalkenverschlüssen in
Dämmen/Deichen und anderen zum Schutz gegen Wassergefahr bestehenden, aber
nicht ständig betriebenen Anlagen;
Überwachen, Instandhalten und notfalls Ausbessern, Verstärken und Erhöhen von
Hochwasserdeichen; Errichten von Notdeichen. "



nunmal eine Frage an alle bayerischen Kameraden im Forum:

- Hat jemand den Kommentar zu dem genannten Artikel zur Hand? (Der komplette Kommentar zum BayWG kostest im Handel zwischen 160 und 200, zu teuer, wenn man nur eine Info über einen einzelnen Artikel sucht)
- In welchen Gemeinden wurde ganz "offiziell" eine solche Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr aufgestellt?
- Bedienen sie sich dabei den örtlichen Feuerwehren, d.h. die gemeindliche(n) Feuerwehr(en) sind auch gleichzeitig Wasserwehr/Dammwehr/Murenabwehr ?
- Oder gibt es auch Gemeinden, wo diese parallel zu den Feuerwehren aufgestellt wurden (als eigenständige Organisation, z.B. Wasserwehr Hinterniedertupfing) ? Oder wo durch eine andere Organisation (z.B. THW über vertragliche Regelung) diese Aufgabe übernommen wird.
- Sind diese speziell ausgerüstet und wenn ja, mit was?

Danke schonmal für eure Hilfe!

Gruß
Jürgen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen740525
Datum02.10.2012 12:201530 x gelesen
Hallo,

ich kenne Wasserwehren aus anderen Bereichen, auch in RLP und im hessischen Ried. Diese sind im Regelfall eher in beobachtende Aufgaben als in echte Intervention eingebunden. Wasserwehren stellen quasi die "Deichläufer", unterstützen bei der Aufstellung von Schutzwänden oder sonstigen vorgesehenen Schutzmaßnahmen und überwachen diese. Oftmals gibt es hierfür keine spezielle Ausrüstung, manchmal ist wohl auch PSA vorhanden. Die übertragung dieser Aufgabe an die FW ist sicher möglich, taktisch aber nicht zwingend sinnvoll, weil es ja sein kann, dass ich Überwachungs- und Interventionskräfte gleichermaßen benötige.

Hier in der Gegend (nicht Bayern) gab es sogar mal kürzlich den Versuch, eine Wassserwehr neu aufzustellen. Hierzu ein Zeitungsartikel. Was daraus geworden ist weiß ich aber nicht. Zeigt aber, dass diese Aufgaben in vielen Wassergesetzen, nicht nur dem bayrischen, verankert ist.

"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern740546
Datum02.10.2012 13:431536 x gelesen
Geschrieben von Jürgen O.- Bedienen sie sich dabei den örtlichen Feuerwehren, d.h. die gemeindliche(n) Feuerwehr(en) sind auch gleichzeitig Wasserwehr/Dammwehr/Murenabwehr ?

Hier ist die Feuerwehr für die Dammwehr zuständig. Den einzelnen Wehren sind im Voraus ihre Kontrollabschnitte zugeteilt, die dann gemäß Einsatzplan je nach Meldestufe überwacht werden. Aktuelle Pegelstände kommen direkt vom WWA.

Audiatur et altera pars.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern740568
Datum02.10.2012 15:501354 x gelesen
Servus Jürgen,

Geschrieben von Jürgen O.
- In welchen Gemeinden wurde ganz "offiziell" eine solche Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr aufgestellt?
bei uns im Landkreis ist mir keine Gemeinde bekannt, die hier ausdrücklich eine "Einheit" aufgestellt hat. Im Regelfall werden diese Aufgaben (z.B. bei der Eisabwehr, Deiche haben wir hier an Fließgewässern keine) vom kommunalen Bauhof oder der Feuerwehr gestellt. Bei Hochwasserschutzeinrichtungen (z.B. Hochwasserrückhaltebecken) gibt es innerhalb der Verwaltungen vorbenannte Ansprechpartner.

Geschrieben von Jürgen O.
- Bedienen sie sich dabei den örtlichen Feuerwehren, d.h. die gemeindliche(n) Feuerwehr(en) sind auch gleichzeitig Wasserwehr/Dammwehr/Murenabwehr ?
Dies wird der Regelfall sein, die letzten Erfahrungen bei der Eisabwehr (Grundeis) sind einige Jahre alt, damals waren da vorrangig Feuerwehren und THW im Einsatz, unterstützt durch Privatfirmen mit Bagger etc.

Geschrieben von Jürgen O.
- Oder gibt es auch Gemeinden, wo diese parallel zu den Feuerwehren aufgestellt wurden (als eigenständige Organisation, z.B. Wasserwehr Hinterniedertupfing) ? Oder wo durch eine andere Organisation (z.B. THW über vertragliche Regelung) diese Aufgabe übernommen wird.
Wie gesagt, bei uns im Landkreis definitiv nicht...

Geschrieben von Jürgen O.
- Sind diese speziell ausgerüstet und wenn ja, mit was?
Wir arbeiten an einer Empfehlung, die im kommenden Jahr mit den Gemeinden erörtert werden sollen. Hintergrund sind die "Hochwassereinsätze" der vergangenen Jahre. Wir wollen dabei auf eine Art "Grundvorhaltung" abzielen, die in jeder Gemeinde entsprechend ihres Gefährdungspotentials vorhanden sein soll (u.a. Handwerkszeug, gefüllte Sandsäcke etc.).

Gruß
Markus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 02.10.2012 12:10 Jürg7en 7O., Kaikenried
 02.10.2012 12:20 Matt7hia7s O7., Waldems
 02.10.2012 13:43 Adol7f H7., Rosenheim
 02.10.2012 15:50 Mark7us 7R., Höhenrain
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt