alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaICE rammt PKW37 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorAndr8eas8 D.8, Oldenburg / NS740915
Datum05.10.2012 10:1622673 x gelesen
Schwerer Unfall mit ICE bei Köthen

Zeitung MZ

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen740928
Datum05.10.2012 11:2519786 x gelesen
Der Zusammenstoß von Pkw/LKW/Landmaschine mit Zug/Rangiereinheit(DB) kommt (leider) recht regelmäßig vor (teilweise mehrmals pro Woche), was ist in diesem speziellen Fall besonders interessant?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz740937
Datum05.10.2012 12:1419791 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.was ist in diesem speziellen Fall besonders interessant? In diesem Fall sicherlich die spezielle Technik die gebraucht würde um den Fahrer zu befreien. Der hatte wohl das zweifelhafte "Glück" nicht mehr gerettet werden zu müssen.
Weiter fällt auf, dass es immer noch schlecht gesicherte ICE Trassen in D gibt, wenn auf andere Seite Bahnhöfe für Millarden von Euros gebaut werden..

Grüße
Stefan

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü740938
Datum05.10.2012 12:1719408 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Uwe S.Der Zusammenstoß von Pkw/LKW/Landmaschine mit Zug/Rangiereinheit(DB) kommt (leider) recht regelmäßig vor (teilweise mehrmals pro Woche), was ist in diesem speziellen Fall besonders interessant?

Besonders ist in dem Fall der ICE, diese fahren ja im Normalfall auf Schnellfahrstrecken die keine höhengleichen (=auf Straßenniveau befindlichen) Bahnübergänge besitzen dürfen. Von daher ist die Wahrscheinlichkeit das ein ICE einen PKW erwischt eher gering.



Gruß Andi

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 B.8, Michelbach / Saarland740973
Datum05.10.2012 17:1719077 x gelesen
ob ICE oder nicht
hier geht es auch nicht darum ob ICE´s nur auf Schnellfahrtrassen fahren.

ICE Triebzüge fahren genauso wie alle anderen Züge auf Bahnstrecken die nach EBO für max 160km/h zugelassen sind ( das heißt hier dürfen ach ebenerdige Bahnüberführungen vorhanden sein ).

Hier kann man wieder nur einmal sagen, die Bahn muss vor den Straßenverkehrsteilnehmern mehr geschützt werden.... ( nicht umgekehrt...)

Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder!

Feuerwehr Michelbach

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H./Weissach / Baden-Württemberg740976
Datum05.10.2012 17:2219219 x gelesen
Geschrieben von Stefan J.Weiter fällt auf, dass es immer noch schlecht gesicherte ICE Trassen in D gibt, wenn auf andere Seite Bahnhöfe für Millarden von Euros gebaut werden..
Was heißt hier schlecht gesichert? Ein Bahnübergang mit Halbschranken ist gesichert, man muss schon bewusst ausweichen um auf die Gleise zu gelangen. Bei defektem Bahnübergang hilft auch eine bessere Sicherung nichts, ganz zu schweigen davon, dass man trotzdem nach rechts und links gucken sollte beim Überqueren einer Bahnlinie. Das soll keine Schuldzuweisung in diesem konkreten Fall sein, ich weiß nicht wie der PKW auf die Gleise gekommen ist.
Natürlich gäbe es ohne Bahnübergänge bzw. wenn alles mit Vollschranken gesichert wäre weniger Unfälle, aber wir leben nunmal in keiner Vollkaskogesellschaft, siehe aktuelle Diskussion zur Fahrradhelmpflicht in den Medien.

Gruß Alex

Mein Wohnort ist mit meiner Feuerwehr nicht identisch!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü740978
Datum05.10.2012 17:3018854 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jens B.ob ICE oder nicht
hier geht es auch nicht darum ob ICE´s nur auf Schnellfahrtrassen fahren.


Uwe wollte wissen was daran besonderes ist, darum gings...

Gruß Andi

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt740979
Datum05.10.2012 17:3718773 x gelesen
Geschrieben von Stefan J.den Fahrer zu befreien
Oder die Fahrerin. Das ist laut Volksstimme noch nicht geklärt...

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz740985
Datum05.10.2012 18:2718854 x gelesen
Geschrieben von Jens B.Hier kann man wieder nur einmal sagen, die Bahn muss vor den Straßenverkehrsteilnehmern mehr geschützt werden.... ( nicht umgekehrt...) Endlich mal jemand, der mich versteht :-)

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz740988
Datum05.10.2012 18:3719022 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Ein Bahnübergang mit Halbschranken ist gesichert, man muss schon bewusst ausweichen um auf die Gleise zu gelangen. Lese das genau und frag dich dann nochmal was Sicherung bedeutet.

Geschrieben von Alexander H.Bei defektem Bahnübergang hilft auch eine bessere Sicherung nichts, Wenn es im Fehlerfall keine Sicherung gibt ist was im System falsch

Geschrieben von Alexander H.Natürlich gäbe es ohne Bahnübergänge bzw. wenn alles mit Vollschranken gesichert wäre weniger Unfälle, aber wir leben nunmal in keiner Vollkaskogesellschaft, Nein tun wir nicht, da gebe ich dir vollkommen recht - die Vollkasko nutzt dir nichts wenn du tot bist

Grüße
Stefan

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H./Weissach / Baden-Württemberg740990
Datum05.10.2012 18:5118889 x gelesen
Geschrieben von Stefan J.Lese das genau und frag dich dann nochmal was Sicherung bedeutet.
Ich habe das allgemein verstanden. Dir fehlen Unterführungen, Vollschranken, Zäune und sonstiges Zeug das vor äußeren Eingriffen schützt. Oder was meinst du tatsächlich?

Gruß Alex

Mein Wohnort ist mit meiner Feuerwehr nicht identisch!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW741005
Datum05.10.2012 20:3518879 x gelesen
Geschrieben von Stefan J.Lese das genau und frag dich dann nochmal was Sicherung bedeutet.
Halbschranken sind eine vollwertige technische Sicherung eines Bahnübergangs. Geschlossene Halbschranken müssen bewußt umfahren/umgangen werden, um eine Gefährdung hervorzurufen. Forderst Du demnächst auch ausfahrbare Panzersperren an Straßenkreuzungen, falls mal ein Straßenverkehrsteilnehmer die Sicherung "Rote Lampe" bewußt ignoriert?

Geschrieben von Stefan J.Wenn es im Fehlerfall keine Sicherung gibt ist was im System falsch
Im Fehlerfall gibt es immer eine Redundanz. Im Extremfall (Vollausfall der Bü-Technik) wird der Bü vom Triebfahrzeugführer selbst gesichert (Halt vorm Bü, Achtungspfiff, langsame Fahrt bis Bü-Mitte.

Geschrieben von Stefan J.Nein tun wir nicht, da gebe ich dir vollkommen recht - die Vollkasko nutzt dir nichts wenn du tot bist
Gewisse nicht versicherbare Risiken gehören zum und kosten unter Umständen das Leben. Mir tut es aber in solchen Fällen immer um den Triebfahrzeugführer (+Familie) leid - denn der hat nach dem Fehlverhalten des Pkw-Fahrers vielleicht richtig damit zu kämpfen.

Gruß

Christoph

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 B.8, Lebach / Saarland741006
Datum05.10.2012 20:3918675 x gelesen
tja leider is das so....
hab als Fahrdienstleiter leider ständig mit sowas zu tun....

Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMalt8e B8., Celle / Niedersachsen741019
Datum06.10.2012 08:5018675 x gelesen
Die Rückfallebene der BÜ-Sicherung seitens des Straßenverkehrs ist das Andreaskreuz und die damit verbundenen Pflichten des Fahrzeugführers. Und gleich an erster Stelle steht da, dass Schienenverkehr Vorrang hat. Deshalb habe ich vor einen halben Ewigkeit in der Fahrschule gelernt vor dem befahren eines BÜ noch mal nach rechts und links zu schauen und Bremsbereit zu sein.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland741020
Datum06.10.2012 09:3818456 x gelesen
Geschrieben von Malte B.Die Rückfallebene der BÜ-Sicherung seitens des Straßenverkehrs ist das Andreaskreuz und die damit verbundenen Pflichten des Fahrzeugführers.
Jepp. Wobei Du es in Hustedt oder im Waldkater noch leicht hast, die Züge dort fahren ja verglichen mit der Geschwindigkeit in Garßen wie im Zeitlupentempo.
Da ich hier in Schweden der Technik (und vor allem der Wartung) nur begrenzt vertraue, schaue ich auch immer doppelt, bevor ich einen Bahnübergang befahre. Bei mir im Ort fährt der Zug um die 90km/h und es ist kurvig und bewaldet
-> schwer einsehbar, aber wenn einem das Leben und die Familie lieb ist...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorArmi8n W8., Kaufering / Bayern741021
Datum06.10.2012 09:5318508 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Natürlich gäbe es ohne Bahnübergänge bzw. wenn alles mit Vollschranken gesichert wäre weniger Unfälle, aber wir leben nunmal in keiner Vollkaskogesellschaft, siehe aktuelle Diskussion zur Fahrradhelmpflicht in den Medien.

Bevor die Diskussion losgeht, weshalb es nicht mehr Vollschranken gibt:
Die Vollschranken wurden abgeschafft und durch Halbschranken ersetzt, damit keine Fahrzeuge durch sich schließenden Schranken eingeschlossen werden und den Bahnübergang noch verlassen können.
In der Schweiz werden beispielsweise noch Vollschranken eingesetzt und während meiner Zeit, wo ich in der Schweiz gearbeitet habe, habe ich mehrfach in der Zeitung von Unfällen gelesen, wo Fahrzeuge nicht mehr herunterkamen und 1x sogar Live gesehen (Die Personen konnten zum Glück noch rechtzeitig aussteigen)

Gruß
Armin

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen741024
Datum06.10.2012 10:1618505 x gelesen
Geschrieben von Stefan J.Wenn es im Fehlerfall keine Sicherung gibt ist was im System falsch

Bei vielen Bahnübergängen wird zuerst der Bahnübergang geschlossen und erst dann die Zugfahrt freigegeben.

Es gibt aber auch Bahnübergänge, bei denen erst die Annäherung des Zuges zum Schließen des BÜ führt. Will heißen, dass der Triebfahrzeugführer auf den offen stehenden Bahnübergang zufährt und dass der Schließvorgang erst recht spät ausgelöst wird. Bei guten Sichtverhältnissen kann es sein, dass der Triebfahrzeugführer sogar selber sieht, wie der Bahnübergang schließt. Wenn es nun wirklich zum Totalausfall kommt, dann kann es dazu kommen, dass der Zug einen nicht gesicherten Bahnübergang passiert (der Bremsweg würde auch bei Vollbremsung niemal reichen). Auch wenn das nicht sehr warscheinlich ist, das Risiko ist akzeptiert. Der übrige Verkehr hat dadurch auch den Vorteil, dass diese Bahnübergänge nicht so lange geschlossen sind.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen741025
Datum06.10.2012 10:4618484 x gelesen
Geschrieben von Malte B.Die Rückfallebene der BÜ-Sicherung seitens des Straßenverkehrs ist das Andreaskreuz und die damit verbundenen Pflichten des Fahrzeugführers.

Das ist richtig. Allerdings ist das Andreaskreuz leider keine vollwertige Rückfallebene.

Geschrieben von Malte B.Und gleich an erster Stelle steht da, dass Schienenverkehr Vorrang hat.

Auch das ist richtig. Allerdings gibt es Gerichtsurteile, dass vorhandene Bahnübergänge dennoch funktionieren müssen. Die Definition, dass wegen eines vorhandenen Andreaskreuzes jeder Zusammenstoß am Bahnübergang durch den beteiligten Straßenverkehr verschuldet ist, kann daraus nicht abgeleitet werden.

Geschrieben von Malte B.Deshalb habe ich vor einen halben Ewigkeit in der Fahrschule gelernt vor dem befahren eines BÜ noch mal nach rechts und links zu schauen und Bremsbereit zu sein.

Vor einer "halben Ewigkeit" hat sich die Bundesbahn auch darum gekümmert, dass das Unkraut durch großzügigen Einsatz von giftiger Chemie zurückgedrängt wurde. Da gab es ein Sichtdreieck und man konnte tatsächlich vor dem Einfahren in das Profil der Strecke sehen, ob kein Zug kam. Seitdem die Firma DB Bahn Mopilitü Lojisticks ... heißt und nur noch sehr zurückhaltend ihre Gleise pflegt, kann man leider vom Fahrersitz eines normalen PKW leider erst dann die Strecke einsehen, wenn man schon mitten auf dem Gleis steht. Dementsprechend kann man nur noch auf das korrekte Funktionieren der Schranken / Blinklichter hoffen.

Nur zur Klarstellung: Ich will jetzt nicht die Autofahrer verteidigen, die trotz funktionierender Technik über einen BÜ fahren. Die wären eher für den Darwin-Award zu nominieren. Mich stört nur die Einstellung, dass durch das Verkehrszeichen 201 alles eindeutig geregelt ist.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen741026
Datum06.10.2012 11:3418333 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.
Mich stört nur die Einstellung, dass durch das Verkehrszeichen 201 alles eindeutig geregelt ist.
Na ja, das ist genau wie Stoppschildern: da halten 75% auch nicht wirklich an und stoppen. Und nur weil sich die Mehrheit nicht dran hält, wird es dadurch nicht richtiger.

Bei uns hinter´m Haus verläuft auch eine Bahnstrecke. Früher als die Strecke noch der DB gehörte, fuhr da morgens 10:30Uhr ein Zug in die eine Richtung und um 14:30Uhr kam der Zug wieder zurück. Irgendwann wurde die Strecke privatisiert und gehört heute einem regionalen Verkehrsbetrieb mit Bussen und Bahnen.
Heute fährt da nur noch der Moorexpress, ausschließlich am Wochenende. Allerdings fahren da auch (nachts) unregelmäßig Züge, da der Verkehrsbetrieb hier in der Nähe einen Wartungsstützpunkt hat.
Nun alle Einheimischen wissen "eigentlich", daß auf der Strecke unregelmäßig Züge verkehren. Dennoch hatten wir vor Jahren gleich vier Unfälle (alles Einheimische) innerhalb eines Jahres an zwei Bahnübergängen (fast ausnahmslos unbeschrankt und ohne Lichtzeichenanlage).

Für mich hat vor allem ein unbeschrankter und ohne Lichtzeichenanlage ausgestatteter Bahnübergang fast den Charakter eines Stoppschildes. Wenn ich aber sehe wie manch einer über die Bahnübergänge brettert ("gestern kam auch kein Zug"), dann würde ich sie durchaus dafür
Geschrieben von Uwe S.Ich will jetzt nicht die Autofahrer verteidigen, die trotz funktionierender Technik über einen BÜ fahren. Die wären eher für den Darwin-Award zu nominieren.
nominieren.

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg741028
Datum06.10.2012 11:5818362 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Es gibt aber auch Bahnübergänge, bei denen erst die Annäherung des Zuges zum Schließen des BÜ führt. Will heißen, dass der Triebfahrzeugführer auf den offen stehenden Bahnübergang zufährt und dass der Schließvorgang erst recht spät ausgelöst wird. Bei guten Sichtverhältnissen kann es sein, dass der Triebfahrzeugführer sogar selber sieht, wie der Bahnübergang schließt.

Hallo,
nach meiner Kenntnis gab es immer schon bei der Bahn die Einrichtung, dass gesicherte Bahnübergänge (Schranken, Blinklicht) bei geschlossenem Bahnübergang dem Lokführer durch ein weisses Blinklicht signalisiert werden. Zu meiner Schulzeit war das noch der Schrankenwärter, der sich (bei Dunkelheit) mit der weissen Petroleumlaterne nebens Gleis stellte und sie hin und her drehte. Und das war 1960 ff. Hier müssten eigentlich genug Bahnsachverständige sein, die sich dazu äussern könnten, ob der Standort dieses Blinklichtes in einem, dem Bremsweg des Zuges angepassten Abstand vor dem Bahnübergang stehen.

Zu Schweden: Bei einem Kurzbesuch vor einigen Jahren fiel mir auf, dass dort an Bahnübergängen für die Autofahrer rote und weisse Blinklichter existieren. Weiss blinkt, wenn frei, also als Funktionskontrolle. Das war in der Nähe von Ystad. Nein ich habe nicht Kurt Wallander, sondern Bornholm besucht.

Viele Grüße,

Michael Schuckart

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen741031
Datum06.10.2012 12:0718324 x gelesen
Geschrieben von Michael S.Zu meiner Schulzeit war das noch der Schrankenwärter, der sich (bei Dunkelheit) mit der weissen Petroleumlaterne nebens Gleis stellte und sie hin und her drehte. Und das war 1960 ff.

Die gibt es zum Teil tatsächlich immer noch und das mitten in der Großstadt



Bahnwärter Frankfurt NIed

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz741033
Datum06.10.2012 12:2218328 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Bei vielen Bahnübergängen wird zuerst der Bahnübergang geschlossen und erst dann die Zugfahrt freigegeben. Ja ist klar, dass ist aber nur da der Fall wo der BÜ in einer Fahrstraße liegt un i.d.R. nicht auf der freien Strecke

Geschrieben von Uwe S.Es gibt aber auch Bahnübergänge, bei denen erst die Annäherung des Zuges zum Schließen des BÜ führt. Will heißen, dass der Triebfahrzeugführer auf den offen stehenden Bahnübergang zufährt und dass der Schließvorgang erst recht spät ausgelöst wird Das ist abhängig von der Streckengeschwindigkeit

Geschrieben von Uwe S. Wenn es nun wirklich zum Totalausfall kommt, dann kann es dazu kommen, dass der Zug einen nicht gesicherten Bahnübergang passiert Das darf nach meinem Verständnis eben nicht passieren. Wenn das technische Sicherungssystem bei einem nicht überwachten BÜ versagt sollte es eigentlich eine Bü Signalisierung geben, die den Triebfahrzeugführer dazu veranlasst selbst zu sichern. Solche Systeme gibt es ja

Geschrieben von Uwe S.Auch wenn das nicht sehr warscheinlich ist, das Risiko ist akzeptiert das ist nicht akzeptiert sondern diktiert.

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz741034
Datum06.10.2012 12:2518233 x gelesen
Geschrieben von Armin W.Die Vollschranken wurden abgeschafft und durch Halbschranken ersetzt, damit keine Fahrzeuge durch sich schließenden Schranken eingeschlossen werden und den Bahnübergang noch verlassen können. Das ist die kostengünstigere Alternative zur Freiraumüberwachung - bei der Japaischen Bahn gibt es dieser Hinsicht bessere Lösungen

Grüße
Stefan

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz741035
Datum06.10.2012 12:3518430 x gelesen
Geschrieben von Christoph H.Halbschranken sind eine vollwertige technische Sicherung eines Bahnübergang Das ist eine Sicherungsmaßnahme, aber aus meiner Sicht sicherlich nicht vollwertig.
Geschrieben von Christoph H.Geschlossene Halbschranken müssen bewußt umfahren/umgangen werden, um eine Gefährdung hervorzurufen Das ist bei Sicherungsmaßnehmen immer der Fall, hinsichtlich der Manipulation können systeme aber verbessert werden
Geschrieben von Christoph H.Im Fehlerfall gibt es immer eine Redundanz Gibt es die bei wirklich allen Systemen im gleichen Maße (Fü oder Hp abhängige Systeme gegenüber TF Sicherung)

Geschrieben von Christoph H.Gewisse nicht versicherbare Risiken gehören zum und kosten unter Umständen das Leben Auch das ist richtig, aber welche Risiken muß ich akzeptieren und welche sind vermeidbar?

Gruß
Stefan

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen741036
Datum06.10.2012 12:3518347 x gelesen
Geschrieben von Stefan J.Das darf nach meinem Verständnis eben nicht passieren. Wenn das technische Sicherungssystem bei einem nicht überwachten BÜ versagt sollte es eigentlich eine Bü Signalisierung geben, die den Triebfahrzeugführer dazu veranlasst selbst zu sichern. Solche Systeme gibt es ja

Tja, es gibt Anlagen, bei denen dem Triebfahrzeugführer nur signalisiert wird, dass die Anlage prinzipiell funktionsbereit ist. ÜSOE-Anlagen (Wikipedia) Das ganze macht dann Sinn, wenn die Wartung der Anlage so gut ist, dass ein Spontanausfall genau im Annäherungsmoment des Zuges extrem unwarscheinlich ist. Der Vorteil liegt in der Verkürzung der Schaltzeiten, d.h. der Straßenverkehr wird nicht so lange behindert. Mit dem überschaubaren Restrisiko kann ich leben.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz741038
Datum06.10.2012 12:4818371 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Mit dem überschaubaren Restrisiko kann ich leben. Woran machst du das fest? Auf Nebenstrecken mit Vmax bis?

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken741042
Datum06.10.2012 14:5918195 x gelesen
Nur so zur Info:

Für die Infrastruktur ist das EIU (Eisenbahn Infrastruktur Unternehmen) zuständig, dass ist meist die DB-Netz, aber auf Nebenbahnen oft auch andere EIUs. Drauf fahren können dann alle, die Trassen bestellt haben (und bezahlen).

Ob IC(E) oder 'normaler' Zug ist im übrigen hier auch irrelevant, da bei Geschwindikeiten > 160 keine schienengleichen Übergänge mehr erlaubt sind.


Tomy

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland741045
Datum06.10.2012 15:4118220 x gelesen
Geschrieben von Michael S.Zu Schweden: Bei einem Kurzbesuch vor einigen Jahren fiel mir auf, dass dort an Bahnübergängen für die Autofahrer rote und weisse Blinklichter existieren. Weiss blinkt, wenn frei, also als Funktionskontrolle
In unserer Region blinken die weißen Lampen auch ständig. Aber ob es der Funktionskontrolle gilt oder einfach mehr als Warnung kann ich gar nicht sagen. * Doch gerade im Dunkeln sieht man Übergänge schon sehr gut aus großer Entfernung, wenn keine Bäume im Weg sind. Insofern geht der Zug mit seinen Fernscheinwerfern fast unter bei den vielen hellen Lampen an Übergängen.
Und dann gibt es ja noch die Akustik:
Ich empfehle, sich IM ZUG nie einen Platz nahe bei der Lok zu suchen oder aber ständig Kopfhörer zu tragen. Dir fliegen die Ohren weg, wenn die Lok Signal gibt. Ist allerdings auch lustig anzusehen, wenn morgens die älteren Leute (ich sag mal nicht Pensionäre) vor Schreck jedes mal aus den Sitzen fallen.
___
* also einen Stromausfall würde man natürlich bemerken

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW741051
Datum06.10.2012 20:0218055 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Malte B.Die Rückfallebene der BÜ-Sicherung seitens des Straßenverkehrs ist das Andreaskreuz und die damit verbundenen Pflichten des Fahrzeugführers. Und gleich an erster Stelle steht da, dass Schienenverkehr Vorrang hat.

Das ist aber auch nur die halbe Wahrheit.

Für die Sicherheit am Bahnübergang sind beide Seiten verantwortlich:
Der Straßenverkehr muss dem Schienenverkehr Vorrang gewähren.
Der Schienenverkehr muss dafür sorgen, dass der Straßenverkehr ihn auch rechtzeitig wahrnehmen kann.

Das kann über technische Sicherungen (Blinklicht, Lichtzeichen, Schranke) erfolgen oder (bei Ausfall dieser) dadurch, dass der Zug vor dem Bahnübergang anhält und akustisch Signal gibt. Wenn weiteres Personal auf dem Zug vorhanden ist, muss der Bahnübergang sogar durch Posten gesichert werden. So jedenfalls mein Verständnis von §11 EBO.

Bei Ausfall der technischen Sicherung einfach mit Streckenhöchstgeschwindigkeit durchrauschen und sagen "ich hab aber Vorfahrt!" ist jedenfalls nicht rechtskonform.

Gruß,
Henning

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW741059
Datum06.10.2012 21:5518206 x gelesen
....wenn aber doch eine Halbschranke keine Sicherung ist, da ich sie bewusst umfahren kann, dann müssen wir aber an Bahnübergängen demnächst über mobile Wände nachdenken.
Schliesslich können ganze Schranken von Fußgängern auch unter oder überstiegen werden.
Ich weiß nicht, wieso im konkreten Fall der Unfall passierte. Aber eine geschlossene Schranke -ob halb oder ganz-ist nunmal eine Barriere die dazu da ist, den Verkehr vor Gefahren aufzuhalten. UNd wenn man sich dieser Sicherung nicht für wenige Minuten unterordnet sondern sie bewusst ignoriert.......Sorry, aber wenn ich auf nem Schiessplatz zwischen Schützen und Scheiben spazierengehe muss ich mich nicht wundern, wenns mich trifft.
Flüsse und Kanäle werden auch nicht umzäunt um nicht hineinzufallen. Man weiß einfach, das nach dem Ende der Uferböschung Wasser kommt und es gefährlich ist. Das weiß man auch an Bahngleisen.....

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz741061
Datum06.10.2012 22:2618144 x gelesen
Geschrieben von Christian T.....wenn aber doch eine Halbschranke keine Sicherung ist Das hab ich doch überhaupt nicht gesagt.
Grüße
Stefan

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW741062
Datum06.10.2012 22:5818035 x gelesen
...dann Asche auf mein Haupt. Ich habe es so verstanden, als ob du nen BÜ mit Halbschranken als nicht ausreichend gesichert ansiehst!

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen741066
Datum07.10.2012 11:5718103 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Mit dem überschaubaren Restrisiko kann ich leben.

Geschrieben von Stefan J.Woran machst du das fest?

Nur zur Erinnerung: Ich habe die Aussage bezogen auf selbstüberwachte Anlagen, bei denen das Überwachungssignal (welches üblicherweise signalisiert, dass der Bahnübergang geschlossen ist) dem Lokführer nur signalisiert, dass die Anlage funktionsbereit ist und dass der Bahnübergang bis zum Erreichen durch die Zugspitze (vermutlich) gesichert sein wird.

Ich habe die Aussage nach der Überlegung Risiko = Eintrittswarscheinlichkeit x zu erwartender Schaden getroffen.

Zu der Frage der Eintrittswarscheinlichkeit: Auch ohne die exakten Wartungsprotokolle der Anlagen speziell zu kennen gehe ich davon aus, dass Ausfälle sehr selten sind [1]. Zusätzlich kommt noch hinzu, dass für die Eintrittswarscheinlichkeit nur die Fälle zu betrachten wären, in denen der Ausfall in dem Moment passiert, in dem sich gerade ein Zug annähert. Somit ergibt sich für mich eine eher geringe Eintrittswarscheinlichkeit (ohne das nun genau in Zahlen angeben zu wollen / zu können).

Nun zu der Frage des zu erwartenden Schadens. Es kann sein, dass sich zum Zeitpunkt des Ereignisses "Zugspitze passiert nicht gesicherten Bahnübergang" gerade kein Verkehrsteilnehmer auf dem Bahnübergang befindet (bestmöglicher Fall). Es kann sein, dass sich ein oder zwei PKW dort befinden, oder es kann sein, dass sich gerade ein Tanklastzug und ein Reisebus genau auf dem Bahnübergang begegnen (vermutlich schlechtestmöglicher Fall). Ferner könnte es noch einen Unterschied machen, ob der Zug ein Güterzug oder ein Personenzug ist. Insgesamt gehe ich von einem mittleren zu erwartenden Schaden von vielleicht 4 getöteten Personen und 4 verletzten Personen aus. Unfälle dieser Größenordnung schaffen es nur dann in die Tagesschau, wenn in Berlin gerade Sommerpause ist. Damit werte ich den zu erwartenden Schaden als "mäßig".

So, was ergibt nun die Gleichung Risiko = Warscheinlichkeit x Schaden? Da die Eintrittswarscheinlichkeit gering ist und der Schaden auch eher mäßig wäre würde die Gleichung ein eher kleines Risiko ergeben. Nur so als Vergleichsgedanke: Die Gesellschaft akzeptiert im Straßenverkehr, dass ein Fahrzeugführer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 20km/h überschreitet, ohne ernsthafte Konsequenzen anzudrohen [2].

Geschrieben von Stefan J.Auf Nebenstrecken mit Vmax bis?

Die Unterscheidung nach Haupt- bzw. Nebenbahn macht recht wenig Sinn, da auch auf Nebenbahnen recht "zügig" gefahren werden darf. Die Unterscheidung nach Vmax der Strecke macht auch recht wenig Sinn, da oft genug selbst bei gut einsehbarer Strecke der Bremsweg deutlich über dem einsehbaren Streckenstück liegt. Wenn ich als ein zuständiger Sachbearbeiter bzw. Gesetzgeber über die Frage zu entscheiden hätte, dann würde ich - da ich den möglichen Schaden kaum beeinflussen kann - eine Vorgabe für die vom Hersteller zu garantierende höchstmögliche Ausfallwarscheinlichkeit machen.

[1]
Da ich nebenbei auch (etwas) Eisenbahnfreak bin lese ich regelmäßig auch Eisenbahn-Foren. Dort liest man halt extrem häufig von Verkehrsteilnehmern, die gesicherte Bahnübergänge befahren / begehen. Ausgefallene Bahnübergangsanlagen (mit Ausnahme des Falls Fahrzeug reißt Schranke ab/um) kommen da so gut wie nie vor.

[2]
Bis 20km/h über Vmax innerorts bringt noch keine fahrerlaubnisrelevanten Punkte in Flensburg.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H./Weissach / Baden-Württemberg741074
Datum07.10.2012 14:4517874 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.[1]
Da ich nebenbei auch (etwas) Eisenbahnfreak bin lese ich regelmäßig auch Eisenbahn-Foren. Dort liest man halt extrem häufig von Verkehrsteilnehmern, die gesicherte Bahnübergänge befahren / begehen. Ausgefallene Bahnübergangsanlagen (mit Ausnahme des Falls Fahrzeug reißt Schranke ab/um) kommen da so gut wie nie vor.

Defekte Bahnübergänge kommen schon vor. Ich hatte mal den Fall, dass wir einen BÜ passieren mussten bei dem die Schranken oben blieben. Mein Lokführer bekam dann einen Befehl zum Befahren des Bahnübergangs und als wir den BÜ passierten war auch schon der Notfallmanager vor Ort und kümmerte sich um das Problem. Also ganz auszuschließen ist das nie. Wenn es ungenügend gesicherte Bahnübergänge gibt interveniert im Idealfall auch das EBA.

Gruß Alex

Mein Wohnort ist mit meiner Feuerwehr nicht identisch!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H./Weissach / Baden-Württemberg741075
Datum07.10.2012 14:4817852 x gelesen
Geschrieben von Stefan J.Das hab ich doch überhaupt nicht gesagt.
Und was meintest du denn mit ungenügend gesicherten ICE-Trassen? Ich weiß immer noch nicht auf was du hinaus wolltest.

Gruß Alex

Mein Wohnort ist mit meiner Feuerwehr nicht identisch!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY741077
Datum07.10.2012 16:3017887 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Jens B.ICE Triebzüge fahren genauso wie alle anderen Züge auf Bahnstrecken die nach EBO für max 160km/h zugelassen sind

und ich habe gedacht, auf solchen Strecken gibt´s keine ebenerdigen Bahnüberführungen mehr. Schon wieder was dazu gelernt.
Und ich sage nicht, dass hier das Geld besser angelegt wäre als in einem neuen unterirdischen Bahnhof.;-) Aber zu überlegen wäre es schon, dass sich die Bahn da was überlegt und nicht alles den Kommunen überläßt.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW741087
Datum07.10.2012 19:3917790 x gelesen
Geschrieben von Anton K.ich habe gedacht, auf solchen Strecken gibt´s keine ebenerdigen Bahnüberführungen mehr.
Wie schon hier geschrieben - höhengleiche Kreuzungen dürfen erst bei Geschwindigkeiten >160km/h auf der Schiene nicht mehr vorhanden sein.

Geschrieben von Anton K.Aber zu überlegen wäre es schon, dass sich die Bahn da was überlegt und nicht alles den Kommunen überläßt.
Hast Du Dich informiert, bevor Du diese - in meinen Augen pauschale - Aussage getätigt hast?

Geschrieben im Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) § 13  (1) Wird an einem Bahnübergang eine Maßnahme nach § 3 [kurz: Bü-Rückbau, Anmerkung durch mich] durchgeführt, so tragen die Beteiligten je ein Drittel der Kosten. Das letzte Drittel der Kosten trägt bei Kreuzungen mit einem Schienenweg einer Eisenbahn des Bundes der Bund, in allen sonstigen Fällen das Land.

Und bitte einmal hier:
Bestand an Bahnübergängen 1994-2010

Gruß

Christoph

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
xxx

 05.10.2012 10:16 Andr7eas7 D.7, Oldenburg
 05.10.2012 11:25 Uwe 7S., Bürstadt
 05.10.2012 12:14 Stef7an 7J., Birlenbach
 05.10.2012 17:22 Alex7and7er 7H., Hohentengen a.H./Weissach
 05.10.2012 18:37 Stef7an 7J., Birlenbach
 05.10.2012 18:51 Alex7and7er 7H., Hohentengen a.H./Weissach
 05.10.2012 20:35 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 06.10.2012 12:35 Stef7an 7J., Birlenbach
 06.10.2012 21:55 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 06.10.2012 22:26 Stef7an 7J., Birlenbach
 06.10.2012 22:58 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 07.10.2012 14:48 Alex7and7er 7H., Hohentengen a.H./Weissach
 06.10.2012 08:50 Malt7e B7., Celle
 06.10.2012 09:38 ., Viskafors
 06.10.2012 10:46 Uwe 7S., Bürstadt
 06.10.2012 11:34 Lars7 T.7, Oerel
 06.10.2012 14:59 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 06.10.2012 20:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.10.2012 10:16 Uwe 7S., Bürstadt
 06.10.2012 11:58 Mich7ael7 S.7, Lörrach
 06.10.2012 12:07 ., Frankfurt
 06.10.2012 15:41 ., Viskafors
 06.10.2012 12:22 Stef7an 7J., Birlenbach
 06.10.2012 12:35 Uwe 7S., Bürstadt
 06.10.2012 12:48 Stef7an 7J., Birlenbach
 07.10.2012 11:57 Uwe 7S., Bürstadt
 07.10.2012 14:45 Alex7and7er 7H., Hohentengen a.H./Weissach
 06.10.2012 09:53 Armi7n W7., Kaufering
 06.10.2012 12:25 Stef7an 7J., Birlenbach
 05.10.2012 17:37 ., Thierstein und Magdeburg
 05.10.2012 12:17 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 05.10.2012 17:17 Jens7 B.7, Michelbach
 05.10.2012 17:30 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 05.10.2012 18:27 Stef7an 7J., Birlenbach
 05.10.2012 20:39 Jens7 B.7, Lebach
 07.10.2012 16:30 Anto7n K7., Mühlhausen
 07.10.2012 19:39 Chri7sto7ph 7H., Hagen
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt