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Thema | Vorschädigung am Knie? war Herzinfarkt im Dienst | 13 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Denn8is 8E., Menden, aktuell Charlotte / NW / NC, USA | 741906 | |||
Datum | 15.10.2012 14:06 | 7027 x gelesen | |||
Hier ein weiterer Fall einer Leistungsverweigerung durch die UK, der FA hat für sich die Konsequenzen gezogen Link mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 741908 | |||
Datum | 15.10.2012 14:31 | 5556 x gelesen | |||
Ist das eigentlich Zufall, dass ich bisher noch von keinem solchen Fall aus Bayern gehört habe? Ist da die KUVB kulanter, passiert hier weniger, oder wird nur nichts bekannt? MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Thor8ste8n G8., Bayreuth / Franken | 741909 | |||
Datum | 15.10.2012 14:47 | 5386 x gelesen | |||
Das Ehrenamt in den Mühlen der Bürokratie und der Versicherungen Mindelheimer verletzt sich auf dem Weg zur Wache: Versicherung will nicht zahlen Zumindest der Forchheimer Fall wurde hier IIRC diskutiert! Gruß Thorsten Alles hier Geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt nicht die Meinung der Organisation, der Einrichtung oder des Unternehmens, der/dem ich angehöre, wider! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 741910 | |||
Datum | 15.10.2012 14:51 | 5386 x gelesen | |||
Servus, dann müßtest du ab und zu mal "quer" am Donnerstag Abend (wird am Samstag auf 3sat wiederholt) anschauen. Da ist auch schon wiederholt was gekommen. Warum sollte Bayern anders (besser!) sein? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 741912 | |||
Datum | 15.10.2012 14:54 | 5312 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Ist das eigentlich Zufall, dass ich bisher noch von keinem solchen Fall aus Bayern gehört habe? Nein, Du hast meine Postings nicht richtig gelesen ;-) Einen solchen Fall habe ich auch schon als Feuerwehrarzt bearbeitet. D.h. übernommen, als das Kind schon tief in den Brunnen gefallen war. Mit gleichen Kosten für den Selbstständigen wie in dem Artikel oben und allen Fehlern, die ich hier versuche zu verhindern: - schlechte Dokumentation - Falsche Kodierung (M17 für Arthrose, aber keine Arthrose beim Spiegeln beschrieben, d.h. keine Knorpelschäden, wie sie bei Arthrose üblich sind). - Keine Proben an den Pathologen geschickt - einfach nichts entnommen. - Keine Diagnostik mit MR, welches DEUTLICH einen adäquaten Schaden beweisen kann, wenn er deutlich vorliegt. - Schlechtes OP Ergebnis durch den BG zugelassenen Operateur ---> Und da hatte ich die BG bei den Hörnern!!! Wiederaufnahme des Falls, Beantragung von Rentenanspruch usw. Ein gutes OP Ergebnis wäre mir und dem Patienten aber lieber gewesen. Grüße Frank | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 741913 | |||
Datum | 15.10.2012 15:00 | 5327 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis E.Hier ein weiterer Fall einer Leistungsverweigerung durch die UK, der FA hat für sich die Konsequenzen gezogen Ähm, das ist aber nicht der erste Fall dieser Art. Ich meine wir hätten hier schon mal einen Fall östlich der Elbe diskutiert, in dem ein FA aus dem Fharzeug ausstieg, sich das Knie verdreht hatte und die FUK die Zahlung wegen einer angeblichen Vorschädigung verweigerte. Hab neulich schon erfolglos die Foren-Suche bemüht, um den Fall zu suchen.. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 741915 | |||
Datum | 15.10.2012 15:13 | 5255 x gelesen | |||
Quer schau ich schon öfter. Das kam aber noch nicht. Aber gut, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. ;-) MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 741933 | |||
Datum | 15.10.2012 18:03 | 5201 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dennis E. der FA hat für sich die Konsequenzen gezogen Recht hat er damit... MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 741983 | |||
Datum | 16.10.2012 09:45 | 5133 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Geschrieben von Thomas K. Recht hat er damit... Definitiv, nur befürchte ich, dass es der Versicherung so ziemlich am Ar... vorbei gehen wird. Ich sehe hier eigentlich irgendwo den Gesetzgeber in der Pflicht sowas abzustellen. Wenn ein Unfall im Dienst passiert muss die Unfallkasse einfach gezwungen sein zu zahlen, egal ob vorschädigung oder nicht, sowiso, wenn diese nicht bekannt ist! Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Wuppertal / NRW | 741984 | |||
Datum | 16.10.2012 09:51 | 4999 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick W.Ich sehe hier eigentlich irgendwo den Gesetzgeber in der Pflicht sowas abzustellen. Wenn ein Unfall im Dienst passiert muss die Unfallkasse einfach gezwungen sein zu zahlen, egal ob vorschädigung oder nicht, sowiso, wenn diese nicht bekannt ist! JA, der Gesetzgeber ist in der Pflicht. Da für die gesetzl. Unfallversicherung auf der gleichen Grundlage existiert wie die Berufsgenossenschaften ist es eher unwahrscheinlich, dass sich im SGB VII etwas ändert. Allerdings kann jedes Bundesland, sogar jede Gemeide, sich entschließen eine Dienst-Unfallversicherung wie in RLP ab zu schließen. Viele Grüße Sebastian Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. Sir Winston Churchill (1874 - 1964) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 741987 | |||
Datum | 16.10.2012 11:20 | 5405 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick W.Wenn ein Unfall im Dienst passiert muss die Unfallkasse einfach gezwungen sein zu zahlen, egal ob vorschädigung oder nicht, sowiso, wenn diese nicht bekannt ist! Da es sich hier nicht um eine spezialgesetzliche Regelung für die Feuerwehr handelt, sondern um das SGB VII wäre das m.E. sinnlos. Geschrieben von Patrick W. Ich sehe hier eigentlich irgendwo den Gesetzgeber in der Pflicht sowas abzustellen. Es wäre Aufgabe des Dienstherren, eine entsprechende (Gruppen-)Versicherung abzuschließen und dabei bestimmte Ausschlüsse wegzuverhandeln. Es liegt also in der Hoheit jeder Gemeinde hier eine Zusatzversicherung für Todesfall und Berufsunfähigkeit abzuschließen. Und da kann jetzt mal jeder selbst schauen, welche Prämien er bei privater Vorsorge dafür bezahlt - und was bei ihm selbst alles ausgeschlossen ist und was an Vorerkrankungen beim Abschluß der Versicherung dokumentiert wurde. Nur einfach wird das nicht. Denn wenn Du jegliche Vorschädigung als unbeachtlich ausschließt, dann wird das schlicht unbezahlbar. Wenn dann der Fliesenleger nach 30 Jahren Tätigkeit im Beruf im Jahr 31 bei einer Tätigkeit in der FF einen Bandscheibenvorfall hat und das über die "Feuerwehrberufsunfähigkeitsversicherung" abgefangen haben will, dann wird das extrem kostspielig was die Prämien betrifft. Also kommst Du dann über sehr genaue Untersuchungen bezüglich Vorschädigungen und Ausschlüsse z.B. bei bestimmte Berufen wieder nicht herum wenn es bezahlbar sein soll. Nicht umsonst dreht der Amtsarzt einen BF-Bewerber durch die Mangel und lehnt ihn bei Zweifeln an der Gesundheitlichen Eignung ab. Denn der muß berücksichtigen, dass jemand der heute nicht ganz gesund ist zukünftig ggf. ein höheres Ausfallrisiko hat wes dann zu Folgekosten für den Dienstherren führt. Und wir dürfen nicht vergessen, dass es hier ja nicht um Fälle geht, bei denen jemand dann auf den Kosten seiner Heilbehandlung sitzen bleibt. Das zahlt seine private oder gesetzliche Krankenversicherung. Ebenso die Kosten für eine ggf. erforderliche Anschlußheibehandlung. Und ja, ich weiß, die Leistungen der BG gehen weiter. Krankenkasse macht nur gesund, BG macht wieder arbeitsfähig. Aber jegliches Lebensrisiko aufzufangen nur weil die Wirkung davon im Feuerwehrdienst eintritt ist m.E. nicht realisierbar und wenn, dann nur sehr teuer und mit entsprechenden Auflagen (z.B. jährliche ärztliche Untersuchung die über die G26.3 deutlich hinaus geht). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 741989 | |||
Datum | 16.10.2012 12:10 | 4867 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Wenn dann der Fliesenleger nach 30 Jahren Tätigkeit im Beruf im Jahr 31 bei einer Tätigkeit in der FF einen Bandscheibenvorfall hat und das über die "Feuerwehrberufsunfähigkeitsversicherung" abgefangen haben will ...dann erachte ich das nur als Recht und billg. Denn die Unterstellung das sich der Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 741990 | |||
Datum | 16.10.2012 12:39 | 4831 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Denn die Unterstellung das sich der Bandscheibenvorfall mit 100%er Sicherheit ereignet finde ich ....vermessen. Wenn die betreffende Person gegen ein solches Ereignis abgesichert sein will, dann doch vermutlich für ihr gesamtes Leben. Auch wenn der Bandscheibenvorfall passiert, wenn er gerade die Kiste Sprudel aus dem Auto hebt. Und zwar mit den selben Folgen. Dann hat er aber ohnehin eone private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Oder dieses Risiko ist ihm egal. Wenn er sich aber für die restlichen 95% seines Lebens nicht absichert, warum soll dann der Dienstherr der vielleicht 5% (wären immerhin 8h/Woche) der Zeit in Anspruch nimmt und Unfälle i.e.S. ausdrücklich heute schon versichert sind dann um eine Absicherung bemühen? Dazu die Frage: Gilt diese Absicherung dann nur für die Zeit des Dienstes (5%) oder auch für die 95% übriger (privaten) Zeit? Wie gesagt. Kann man alles machen, wird aber m.E. sehr, sehr teuer und nicht weniger konfliktbeladen, als die heutige Regelung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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