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Thema | Gemeinde/Stadtjugendfeuerwehrwart | 19 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Jens8 S.8, Reichshof / NRW | 744517 | |||
Datum | 12.11.2012 19:33 | 5588 x gelesen | |||
Einen schönen guten Abend, ich hätte da auch mal wieder eine Frage, in der Hoffnung, dass mir da einer weiterhelfen kann. Kann man als Gemeindejugendfeuerwehrwart gleichzeitig stellvertretender Einheitsführer einer Löschgruppe sein? Meines Erachtens geht das eigentlich nicht, wenn ich mir den § 14 Absatz 3 LVO FF in Verbindung mit § 16 LVO FF anschaue. §14 Abs. 3 LVO FF Die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugendfeuerwehrwart und die Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwartin oder der Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwart werden durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr als Beauftragte für die Jugendfeuerwehr bestellt. Gruppen- und Zugführerinnen bzw. Gruppen- und Zugführer werden für die Dauer von jeweils 6 Jahren bestellt. § 16 LVO FF Doppel- und Mehrfachfunktionen sind nur zulässig, soweit Interessenkonflikte nicht zu befürchten sind und eine ordnungsgemäße Wahrnehmung aller Funktionen durch die Angehörige oder den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr gewährleistet ist. Als Einheitsführer geht es definitiv nicht, aber gilt das auch für den Stellvertreter? Besten Dank schon einmal für eure Antworten! :-) VkG | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 744520 | |||
Datum | 12.11.2012 19:40 | 3806 x gelesen | |||
Warum soll das nicht gehen? Sowohl als Einheitsführer als auch als Stellvertreter?! Wenn er nicht eine der beiden Sachen schleifen lässt oder anderweitig einen Interessenkonflikt zeigt sehe ich persönlich keine Probleme. MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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Autor | Jens8 S.8, Reichshof / NRW | 744522 | |||
Datum | 12.11.2012 19:48 | 3759 x gelesen | |||
Ein Wehrführer musste seine Position mal abgeben (in der Nachbarkommune), nur weil er gleichzeitig bei der Leitstelle gearbeitet hat. Hier wurde als Argument genommen, dass es einen Interessenkonflikt gebe. Warum auch immer! Deshalb denke ich, dass man als Gemeindejugendfeuerwehrwart nicht gleichzeitig stellv. Einheitsführer sein kann. Hier besteht für mich ein viel größerer Interessenkonflikt! Oder nicht? | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 744524 | |||
Datum | 12.11.2012 19:59 | 3703 x gelesen | |||
Bei Leitstellenmitarbeitern geht es aber um Einsatztätigkeiten. Gerade bei Großschadensereignissen fallen Pflichten in der ILS als auch als Wehrführer an. Das Amt des Jugendwartes bringt keine solche Kollision mit sich. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 744526 | |||
Datum | 12.11.2012 20:23 | 3636 x gelesen | |||
Servus, es ist ja auch im BayFwG klar geregelt, dass Leitstellenmitarbeiter nicht gleichzeig Kommandant einer Feuerwehr sein dürfen. Finde ich auch gut so. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 744527 | |||
Datum | 12.11.2012 20:33 | 3510 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Jens S. Deshalb denke ich, dass man als Gemeindejugendfeuerwehrwart nicht gleichzeitig stellv. Einheitsführer sein kann. Hier besteht für mich ein viel größerer Interessenkonflikt! Oder nicht? Welcher Interessenkonflikt besteht da? Beide sollten das gleiche Intersse haben. Problematisch wird es höchstens, vom Zeitaufwand. Aber wenn man das im Griff hat sehe ich kein Problem Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 744528 | |||
Datum | 12.11.2012 20:36 | 3484 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Thorsten H. Welcher Interessenkonflikt besteht da? Beide sollten das gleiche Intersse haben. Man könnte natürlich konstruieren das der GJW dann "seine" JF bevorzugt....wobei die Betonung da glaub ich auf konstruieren liegt/liegen dürfte.... Gruß Andi | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8J., Langenfeld (Rheinl.) / NRW | 744529 | |||
Datum | 12.11.2012 20:40 | 3486 x gelesen | |||
Die Konstellation "Gemeindejugendfeuerwehrwart gleichzeitig stellvertretender Einheitsführer einer Löschgruppe" ist möglich. Dabei sind keine Interessenkonflikte zu befürchten. Stellvertretender Wehrführer und Löschzugführer geht ja auch. Vergleich dazu auch den Kommentar zur LVO FF NRW von Klaus Schneider. | |||||
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Autor | Jörg8 B.8, Münchberg / Bayern | 744536 | |||
Datum | 12.11.2012 21:17 | 3501 x gelesen | |||
Wo steht denn das? Ich habe mal nachgelesen und nichts geunden. Kannst Du mir auf die Sprünge helfen? Danke Jörg | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 744538 | |||
Datum | 12.11.2012 21:25 | 3432 x gelesen | |||
Servus, im Gesetzt steht da nichts explizites drin, aber in den Ausführungsbestimmungen und Vollzugsbekanntmachungen. Leider schaffe ich das heute nicht mehr zum Raussuchen, aber morgen probier ich´s am, wenn´s mir etwas besser geht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 744555 | |||
Datum | 12.11.2012 21:46 | 3349 x gelesen | |||
Ich habe beides in meine unmittelbaren Umgebung. Und mir ist nicht bekannt, das es da Probleme gibt. MkG Thomas | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 744565 | |||
Datum | 12.11.2012 22:00 | 3448 x gelesen | |||
Geschrieben von VollzBekBayFwG8.2.4 Angehörige Freiwilliger Feuerwehren, die gleichzeitig hauptberufliche Mitglieder Kann man wohl auch auf Mitarbeiter einer Leitstelle übertragen. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 744568 | |||
Datum | 12.11.2012 22:16 | 3388 x gelesen | |||
Bin begeistert/erstaunt, was die Kommandanten in Bayern für wichtige Menschen sind. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 744573 | |||
Datum | 12.11.2012 22:47 | 3369 x gelesen | |||
Servus Sebastian, das sind sie auch. Bayern ist halt doch immer etwas anders.;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Baiersdorf / Bayern | 744584 | |||
Datum | 13.11.2012 08:35 | 3257 x gelesen | |||
Hallo, guten Morgen, das "...in der Regel...nicht geeignet..." kann für ganz schön Wirbel sorgen: siehe hier: http://www.feuerwehr-baiersdorf.de/cms/berichte-baiersdorf/555-feuerwehr-weiter-ohne-bestaetigten-2-kommandanten Gruß Stefan Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. (Sir Winston Churchill) | |||||
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Autor | Jörg8 B.8, Münchberg / Bayern | 744587 | |||
Datum | 13.11.2012 09:18 | 3166 x gelesen | |||
Danke, jetzt seh ich klarer! Jörg | |||||
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Autor | Jörg8 M.8, Rahden / NRW | 744636 | |||
Datum | 13.11.2012 18:11 | 3070 x gelesen | |||
Hallo Bei mir ist das so: Ich hab mit meiner Person kein Problem, das ich bei uns der Stadtjugendfeuerwehrwart bin. Gleichzeitig mach ich bei uns im LZ den Gerätewart und bin auch innerhalb des Zuges einer von 3 Gruppenführer. Und solange ich die Arbeit mache, die man von mir verlangt, ist mir das egal, was in den Verordnungen/Gesetzen steht. Sicherlich ist es wünschenswert, die Funktionen auf mehrere Schulter zu verteilen, aber muß man sich mit aller Gewalt an Verordnungen halten, wenn es die Personaldecke der einzelnen kleinen Löschgruppen nicht hergibt? Da sollte man vielleich mal den Gesunden Menscherverstand einschalten und in sich gehen, was man selber zuleisten instande ist. Gruß Jörg | |||||
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Autor | Jose8f L8., Bamberg / Deutschland | 744667 | |||
Datum | 13.11.2012 23:28 | 3009 x gelesen | |||
Hier dazu meine Gedanken: Eine Freiwillige Feuerwehr dient auch im Katastrophenschutz und ist regelmäßig auch über längere Zeiträume und auch außerhalb des eigenen Landkreises eingesetzt. (So kann z.B. eine Wehr ein Kontingent zu einem Hochwasser in einem anderen Bundesland abstellen und gleichzeitig einen Gefahrguteinsatz bewältigen müssen. Auch solche Einsätze können sich über Tage hinziehen.) Auch den Kräften einer Feuerwache kann es passieren, dass diese länger als die normale Schicht im Einsatz bleiben. Als Beamte stehen diese grundsätzlich "ohne zeitliche Beschränkung" ihrem Dienstherrn zur Verfügung. So könnte im Extremfall eine Wachabteilung woanders hin abgestellt werden und die beiden anderen im 24/24-Wechsel in Dienst gehen bzw. nur noch für Ruhephasen abgelöst werden. (Ähnlich einer Bundeswehreinheit, die in einen Einsatz geht. Das Dienstrecht ist gleich - wenn sich nichts geändert hat.) Die Übernahme eines weiteren Amtes im Katastrophenschutz ist daher vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Formulierung "in der Regel" gibt es für "die große Ausnahme": Weil z.B. ein Stellvertreter für die Ausbildung und "normale" Einsätze sonst nicht zur Verfügung steht. Grundsätzlich müssen daher die Freiwilligen Feuerwehren ohne Leute in der Führung auskommen, die im Krisenfall nicht abkömmlich sind. (Es gilt auch für Reservisten der Bundeswehr, die ein Amt (Kommando) übernommen haben: Keine Führungsfunktion im Einsatz einer Feuerwehr.) Grundsätzlich steht sehr viel im KOMMENTAR zum Bayer. Fw-Gesetz, den es sicher auch in der Erlanger Wache gibt. (Ohne diesen, z.B. nur mit einer VollzBek, ist das argumentieren wenig hilfreich.) Grundsätzlich könnte ein Kommandant einem Antragsteller schon die Aufnahme in die Fw versagen, wenn dieser woanders bereits Mitglied ist: § 8 (AusfV BayFwG) Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr 1 .... 2 Sie sollen nicht bereits aktives Mitglied beim Technischen Hilfswerk oder einer gemäß Art. 7 Abs. 3 Nr. 5 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes zur Katastrophenhilfe verpflichteten Organisation sein. 3 .... | |||||
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Autor | Jose8f L8., Bamberg / Deutschland | 744669 | |||
Datum | 13.11.2012 23:54 | 3001 x gelesen | |||
Hier ein paar Testfragen: - Es ist gerade Jugendübung, da geht der Alarmwecker/Sirene: Was machst Du; wer übernimmt die Verantwortung über die Jugend? - Der "Chef" fällt wegen eines gebrochenen Beines aus: Funktioniert Jugend und aktive Wehr gleichzeitig? - Der "Chef" ist nicht erreichbar (Lehrgang): Du möchtest für die Jugend etwas einkaufen, wer genehmigt das dann? - Ein Jugendlicher möchte sich beschweren (Persönlichkeitsrechte z.B. du hättest den Ausdruck "Du Weichei"gebraucht), bei wem macht er das in der Abwesenheit des Nr.1. - bei Dir? ... es gibt sicher noch mehr. Sind alle Fragen zufriedenstellend geregelt, dann sollte es eigentlich möglich sein. Ein starker Stellvertreter bei der Jugend vorausgesetzt. | |||||
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