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ThemaEine schöne Bescherung! oder: mit der ASR A2.2 brennt nix mehr an10 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)747225
Datum11.12.2012 11:035574 x gelesen
Hallo,
rechtzeitig zur Proklamation der gefüllten Wassereimer neben dem Christbaum bescheren uns die Baua, die Feuerlöscherindustrie oder aber auch beide die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, Maßnahmen gegen Brände.

Dabei sah der Wunschzettel doch ganz anders aus:
AGBF-/ DFV-Empfehlung

Mal schaun, wann dann die Vollbrand-BGR/GUV-R 133 endlich zurückgezogen wird.

Trotzdem, ich weiß grad nicht, ob ich angesichts der Verschlimmbesserung lachen oder weinen soll,


Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorKlau8s S8., München / Bayern747226
Datum11.12.2012 11:082986 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter L.Trotzdem, ich weiß grad nicht, ob ich angesichts der Verschlimmbesserung lachen oder weinen soll,


ich auch nicht,vor allem weil sich die Nachfragen der Bürgerschaft,auf einmal wundersam vermehrt hat :-)


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern747228
Datum11.12.2012 11:112980 x gelesen
hmmmm.....

da finde ich nicht mehr etwas über die Standorte von Feuerlöschern (wie im Wunschzettel)
Die Löschmitteleinheiten pro Fläche habe ich nicht überprüft.
Was mir unangenehm auffällt, dass die Brandschutzhelfer wieder nicht ausreichend geregelt sind. Eine Mindestzahl (z.B. 5% der Belegschaft) ist wieder nicht enthalten.

Hast Du noch Punkte, die ich auf die Schnelle übersehen habe?

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY747256
Datum11.12.2012 17:132381 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Volker L.Eine Mindestzahl (z.B. 5% der Belegschaft) ist wieder nicht enthalten.

da muss ich an meine Frau denken. Die arbeitet in einer Küche. Einen Feuerlöscher hat sie einmal in ihrem Leben (bei einer Übung unserer FF) betätigt. Ich kenne meine Frau jetzt seit 33 Jahren und kann mir vorstellen, wie sie reagiert. Also nicht nur Mindestzahl vorschreiben, sondern auch Mindestaus- und Fortbildung.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorFran8k N8., Duisburg / NRW747262
Datum11.12.2012 17:462334 x gelesen
@ Volker :

Hallo Volker , wenn ich 6.2.2 richtig deute , finden wir dort Deine 5% Prozent Hürde wieder.

Hier heisst es , dass 5 % der Beschäftigten , die als Brandchutzhelfer auszubilden sind , als ausreichend anzusehen sind.

Oder wie war der Wunschzettel nach 5% zu verstehen ???

Viele Grüße vom Niederrhein

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern747266
Datum11.12.2012 18:202351 x gelesen
ja genau so - beim schnellen Überfliegen hatte auf die Zahl 5 in Ziffern Ausschau gehalten, aber nicht auf die Zahl 5 in Buchstaben - deswegen hatte ich es erst übersehen.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorFran8k N8., Duisburg / NRW747289
Datum11.12.2012 23:002206 x gelesen
Interessant finde ich in Bezug auf Baustellen die Aussage , es sind bei feuergefährlichen Arbeiten für jedes Arbeitsgerät , von dem eine Brandgefahr ausgeht (Flex / Schneidbrenner etc.) , ein Feuerlöscher mit mind. 6 LE vorzuhalten.
Wurde dies bisher immer so praktiziert ?
Das würde doch heissen , dass bei der Ausstattung mit Feuerlöscher auf Baustellen die Anzahl der Geräte zur Grundlage erfasst werden müssten ???

Und wo sind Handwerksbetriebe zu finden , bei denen jeder Beschäftigte , der mit einer Flex etc. arbeitet , eine Unterweisung im Umgang mit tragbaren Feuerlöschgeräten hat und diese auch im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung zum Beispiel dokumentieren kann ?

Und wie würde das bei Fremdfirmen aussehen , wenn diese nicht aus Deutschland stammen ???

Hat jemand Erfahrungen damit ?

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW747290
Datum11.12.2012 23:142190 x gelesen
Also wenn ich mir das so vorstelle, was mein Vater (Installateur) manchmal an Baustellen alles so liegen hat an potentiell feuergefährlichen Werkzeugen, dann müsste er zum arbeiten erstmal in den Nebenraum gehen, da er vor Feuerlöschern nicht mehr weiß, wo er noch arbeiten soll :-)
Stelle man sich nur mal eine große Baustelle mit mehreren Lüftungsbauern, Installateuren, Dachdeckern etc. vor :-)

Ich vermute, in der Praxis wird dieser Wert von 6 LE interpoliert werden und nur auf die Geräte Anwendung finden, die gleichzeitig in Betrieb sein können.

Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorFran8k N8., Duisburg / NRW747294
Datum12.12.2012 00:042094 x gelesen
hallo Christian ,
es heisst ja unter 7. abweichend für Baustellen ...

für jedes eingesetztes Arbeitsmittel ist ein Feuerlöscher vorzuhalten ...

wenn ich mir da so mehrere Gewerke vorstelle , wie Du es auch schon beschrieben hast ...

würde mich über mehrere Hinweise hierzu sehr freuen.

Und in diesem Installateurbetrieb sind alle Beschäftigten , die feuergefährliche Werkzeuge einsetzen , im Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen ???

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern747296
Datum12.12.2012 00:592157 x gelesen
Hallo Frank,

bei uns ist das Ganze folgendermaßen geregelt: Pro Arbeitsplatz mindestens einen 6kg ABC-Löscher, ein Eimer Wasser und eine Schweißschutzdecke. Das ist die Mindestausrüstung. Ggf. kann noch mehr dazu kommen bzw. im Gießereibereich satt den ABC-Löscher ein Metallbrand-Löscher und kein Eimer Wasser.
Grundsätzlich muss jede feuergefährliche Arbeit von uns genehmigt werden. Es kommt also einer von uns vor Ort, schaut alles an, gibt an auf was zu achten ist und was alles gemacht und/oder vorhanden sein muss. Stamm-Mitarbeiter brauchen in "Schweißräumen" keinen extra Genehmigungsschein.

Geschrieben von Frank N.Und wie würde das bei Fremdfirmen aussehen , wenn diese nicht aus Deutschland stammen ???Da wird's schwierig....

Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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 11.12.2012 11:03 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 11.12.2012 11:08 ., München
 11.12.2012 11:11 Volk7er 7L., Erlangen
 11.12.2012 17:13 Anto7n K7., Mühlhausen
 11.12.2012 17:46 Fran7k N7., Duisburg
 11.12.2012 18:20 Volk7er 7L., Erlangen
 11.12.2012 23:00 Fran7k N7., Duisburg
 11.12.2012 23:14 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 12.12.2012 00:04 Fran7k N7., Duisburg
 12.12.2012 00:59 ., Ergolding
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