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Thema | Geräteprüfung Mehrzweckzug | 12 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Helm8ut 8B., Jünkerath / RLP | 747920 | |||
Datum | 18.12.2012 12:44 | 9448 x gelesen | |||
Hallo Forum, ich hoffe hier auf Aufschlussreiche Antworten zu meinen Fragen. In jüngster Vergangenheit wurden bei Überprüfungen von Mehrzweckzügen div. Züge ausgemustert. Hierbei wurde vom zuständigen Gerätewart Argumentiert, das die Auf- und Ab-schlösser des Zuges geöffnet werden müssen, und anschließend die Sollwerte des Herstellers Messteschnisch überprüft werden. Da sich div. Schlösser aber nicht öffnen lassen, weil diese vernietet sind und weiterhin für diese Züge keine Ersatzteile mehr verfügbar sind wären die Züge auszumustern. Meine Info besagt: Der Mehrzweckzug ist durch eine Sachkundige Person nach den Richtlinien des Herstellers jährlich zu überprüfen(Sachkunde für "Greifzug" liegt vor) . Wer ist nun Sachkundig? Der auf einer Feuerwehrschule ausgebildete Gerätewart? Nur der von der Herstellerfirma ausgebildete Sachkundige? Bei einem Gespräch beim THW wurde mir gesagt, das der Zug lediglich mit einer Prüflast beaufschlagt wird (mit Zugkraftmesser), und bei nicht nachlassen der Last der Zug o.K. ist. Die gleiche Aussage bekam ich vom Lieferanten(Hersteller) eines Billigzuges. Ich hoffe nun hier auf belastbares Material, da ich nicht nachvollzihen kann das man zur Überprüfung von im Prinzip gleichen Geräten für jedes einzelne Fabrikat(Greifzug, Wadra, Pfaff Silberblau etc.) einen Sachkundelehrgang vom Hersteller benötigt. | |||||
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Autor | Joha8nne8s J8., Weidhausen / Bayern | 747924 | |||
Datum | 18.12.2012 14:19 | 7390 x gelesen | |||
Ich empfehle als Literatur die GUV-V D8 "Winden, Hub- und Zuggeräte". Dort finden sich zu prüfende Bauteile sowie einige Hinweise zur Sachkunde. | |||||
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Autor | Helm8ut 8B., Jünkerath / RLP | 747929 | |||
Datum | 18.12.2012 15:08 | 7367 x gelesen | |||
Hallo, diese Vorschrift ist mir bekannt. Da wird aber nirgendwo etwas dazu geschrieben das man für die Prüfung des Gerätes(Handbetriebenes Hubgerät) einen Sachkundenachweis des Herstellers benötigt. Vielleicht hat ja der eine oder andere Prüfunterlagen der Hersteller, und könnte mir diese zur Verfügung stellen. Schöne Grüße Helmut | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 747932 | |||
Datum | 18.12.2012 15:55 | 7262 x gelesen | |||
Moin, fündig wird man z.B. hier. Zum Mehrzweckzug siehe Kap. 10, Seite 116, Sachkunde unter Rechtsgrundlagen, Kap. 1. Gruß Volker | |||||
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Autor | Helm8ut 8B., Jünkerath / RLP | 747933 | |||
Datum | 18.12.2012 16:19 | 7606 x gelesen | |||
Hallo, so steht das auch in den RLP Vorgaben. 1 Prüfgrundlagen Die Prüfung des Mehrzweckzuges erfolgt auf der Grundlage der UVV Winden, Hub- und Zuggeräte (GUV-V D8) und der Betriebsanleitung des Herstellers. Die Fristen, die in der GUV-G 9102 genannt sind, sind zu beachten.. In einer Bedienungsanleitun Greifzug steht: 6.2.2 Sicherheitsüberprüfung Die Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte, VBG 8, schreibt vor: Die Betriebssicherheit des GREIFZUG ® -Gerätes mindestens einmal jährlich, jedoch entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf auch zwischenzeitlich, durch einen Sachkundigen überprüfen lassen. Eine genaue Prüfanleitung oder ein Nachprüfbares Maß an den Schlössern kann ich da nirgendwo herauslesen, es ist hier m.E. nur eine Sichtprüfung gefordert. Schöne Grüße Helmut | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 747950 | |||
Datum | 18.12.2012 23:46 | 6663 x gelesen | |||
Geschrieben von Helmut B.Bei einem Gespräch beim THW wurde mir gesagt, das der Zug lediglich mit einer Prüflast beaufschlagt wird (mit Zugkraftmesser), und bei nicht nachlassen der Last der Zug o.K. ist. So machen wir das auch. Da wir keine Meßtechnik dafür haben, wird das beim Prüfen der Seilwinde durch den SAchkundigen mit erledeigt... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Helm8ut 8B., Jünkerath / RLP | 748285 | |||
Datum | 21.12.2012 13:38 | 6689 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich habe jetzt einige wenige weitere Informationen aus dem Netz. Bei Greifzug (Tractel) steht einmal "von einem von Tractel zugelassenen Sachkundigen" weiter unten in der Bedienungsanleitung steht aber wieder nur der Sachkundige nach BGV D8. Wie handhabt ihr das in euren Wehren? Ist der Sachkundige nach BGV für alle Mehrzweckzüge Sachkundig oder hat er für jedes einzelne Fabrikat einnen Sachkundenachweis des jeweiligen Herstellers? Alternativ würden mir evtl. vorhandene Prüfanleitungen von div. Herstellern helfen. Hierzu habe ich im Netz leider noch nichts gefunden. Schöne Grüße Helmut | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen | 748286 | |||
Datum | 21.12.2012 13:52 | 6566 x gelesen | |||
Bei uns wird an den Mehrzweckzügen einmal im Jahr die schon genannte Sicht und Funktionsprüfung durchgeführt. Hab mich im alten Betrieb mal mit nem Kollegen der Fa. Carl Stahl unterhalten die das Hebezeugs usw. geprüft haben. Von dem wurde ich auf den Sachkundigen des Herstellers verwiesen, wenn ich das Gerät auseinander nehmen will und jedes Teil prüfen möchte. Für die Sichtprüfung reicht die Fachkunde des GW Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson. | |||||
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Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 748305 | |||
Datum | 21.12.2012 16:43 | 6591 x gelesen | |||
Qualifikation zum Sachkundigen bei der genannten Fa. kostet schlappe 850.- Evtl. lieber bei einer Fremdfirma prüfen lassen, Gruß HeiLo Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Großalmerode / Hessen | 748597 | |||
Datum | 27.12.2012 10:30 | 6521 x gelesen | |||
Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Winden, Hub- und Zuggeräte hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Winden, Hub- und Zuggeräten beurteilen kann. kann der Gerätewart machen sofern er einen Lehrgang besitzt. GUV G-9102 besagt: Mehrzweckzug jährlich Sicht und Funktionsprüfung 3) BGV/GUV-V D8 DIN 14 800-5 3) Empfehlung: Zur Sicherstellung der Schutzfunktion und Funktionsfähigkeit durch eine unterwiesene Person zu prüfen. Wer sich nicht Sicher ist, sollte mal den Technischen Prüfdienst zu Rate ziehen, ist übriges Kostenlos. Bei uns ist der Mehrzweckzug kommplett zerlegbar: T35 W enn keine Abnutzungen and den Klauen zu sehen sind und alles GUT in Gefettet ist sollte mann mit diesen Zug keine Probelme bekommen. | |||||
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Autor | Helm8ut 8B., Jünkerath / RLP | 748624 | |||
Datum | 27.12.2012 14:22 | 7426 x gelesen | |||
Nach meinen Recherchen ist die BGV/GUV-V D8 sowie die GUV G-9102 maßgebend für die Überprüfung. Wobei einmal eine Sicht und Funktionsprüfung, das andere mal eine Prüfung nach Bedienungsanleitung des Herstellers(nicht Maßangaben oder dergleichen) gefordert ist. Nirgendwo steht etwas Über Nachmessen von Seilschlössern etc. Lediglich in Dokumentationen für Sachverständige kann mann solche Informationen erhalten. Ist nun die Sichtprüfung, ggf. mit Belastungsprüfung ausreichend als jährliche Prüfung? Vor allem weill mein Gerätewart, sowie der Prüfdienst der Auffassung sind, das für jedes Fabrikat eine Sachkundeschulung beim jeweiligen Hersteller erfolgen muss!!! Die DIN beschreibt nur den Gerätesatz Mehrzweckzug, nicht aber den Zug selbst. Daher ist es M.E. Geldschneiderei solche Behauptungen zu vertreten. Ich komme für mich zu der Erkenntnis, das die geforderte jährliche Prüfung mit der Sicht- und Funktionsprüfung erledigt ist. Im Fehlerfall, sowie bei Überlastung etc. im Einsatz würde der Zug sowiso zum Hersteller gesandt oder ausgemustert. Schöne Grüße Helmut | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Großalmerode / Hessen | 748643 | |||
Datum | 27.12.2012 18:29 | 6285 x gelesen | |||
Hallo Helmut, normalerweise reicht eine Sicht und Funktionsprüfung mit Dukomentation aus. Wenn mann den Zug zerlegt und dann ALLE Teile reinigt und diese dann ordentliche in Fett einlegt solte mann an den Zuge noch lange Freude haben. MkG Thomas | |||||
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