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ThemaBewegungsfahrten alleine?34 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMart8in 8G., Niedertrebra / Thüringen752184
Datum29.01.2013 22:2817960 x gelesen
Liebe Kameraden.

Ist es einem Gerätewart oder maschinisten untersagt aus irgendeinem Grund untersagt alleine eine bewegungsfahrt zu machen? Gibt es da von der Feuerwehr unfallkasse oder vom Gesetzgeber Vorschriften?

Danke für antworten! Mkg Martin

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY752186
Datum29.01.2013 22:3815067 x gelesen
Servus,

ich denke, das kommt auf das Fahrzeug (die Größe) an.
Als ich den Führerschein Klasse 2 gemacht habe, war das Wichtigste, dass bei jedem cm Rückwärtsfahrt der Einweiser ausstieg zum Einweisen. Auch beim Bund durfte kein LKW ohne Beifahrer bewegt werden. Aber im Feuerwehrbereich ist mir bis jetzt keine Verordnung über den Weg gelaufen, der solche Bewegungsfahrten untersagt. Wenn du aber rangierst oder rückwärts fährst, dann brauchst du einen Einweiser. Wo du den her bekommst, ist dein Problem.
Wir haben es uns aber zur Gewohnheit gemacht, mindestens 2 FM(SB) auf eine Bewegungsfahrt zu schicken. Grund heirfür ist die Tatsache, dass da schon einige Besatzungen Hilfe leisten mußten. Und das geht zu Mehreren besser als alleine.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMart8in 8G., Linz / Oberösterreich752188
Datum29.01.2013 22:5214541 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Wenn du aber rangierst oder rückwärts fährst, dann brauchst du einen Einweiser. Wo du den her bekommst, ist dein Problem.

Steht genau wo?

Die StVO sagt darüber folgendes aus:
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Also ist ein Einweiser nicht zwingend erforderlich, solange der Fahrer eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen kann.

Gruß
Martin

Besuchen Sie die Freiwillige Feuerwehr Ebelsberg im Internet:
www.feuerwehr-ebelsberg.org

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen752190
Datum29.01.2013 22:5814193 x gelesen
Geschrieben von Martin G.
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
(Hervorhebung durch mich)

Das Erforderlichenfalls ist aber bei den von Anton erwähnten (Groß-)Fahrzeugen angesagt. Durch Aufbau und dem damit verbundenen vergrößerten toten Winkel ist ein Einweiser erforderlich, will man die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Kinder...) ausschließen. Außerdem gilt beim Rückwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht (das ich z.B. schon mit der Polizei durch, nachdem mir jemand beim Ausparken (sie wollte rückwärts ausparken) ins Firmenfahrzeug gefahren ist).

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorMart8in 8G., Linz / Oberösterreich752193
Datum29.01.2013 23:0613857 x gelesen
Geschrieben von Lars T.Das Erforderlichenfalls ist aber bei den von Anton erwähnten (Groß-)Fahrzeugen angesagt. Durch Aufbau und dem damit verbundenen vergrößerten toten Winkel ist ein Einweiser erforderlich, will man die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Kinder...) ausschließen. Außerdem gilt beim Rückwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht (das ich z.B. schon mit der Polizei durch, nachdem mir jemand beim Ausparken (sie wollte rückwärts ausparken) ins Firmenfahrzeug gefahren ist).

Meiner Meinung nach heißt "erforderlichenfalls" nicht "zwingend". Man müßte sich sonst nämlich bei jedem Abbiegevorgang einweisen lassen. §9 (5) unterscheidet nämlich nicht zwischen Rückwärtsfahren und Abbiegen und auch nicht zwischen PKW und LKW.

Besuchen Sie die Freiwillige Feuerwehr Ebelsberg im Internet:
www.feuerwehr-ebelsberg.org

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz752195
Datum29.01.2013 23:1613628 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin G.Meiner Meinung nach heißt "erforderlichenfalls" nicht "zwingend".
Das ist sicher richtig, aber wenn du alleine rückwärts fährst und triffst die Oma, weil Du die im Spiegel nicht gesehen hast (sehen konntest) --> dann hast Du ein Problem.

Im Grunde sollte jeder LKW eine Rückfahrkamera haben...

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY752196
Datum29.01.2013 23:1913668 x gelesen
Servus,

ob ein Einweiser zwingend erforderlich ist, sagt dir spätestens der Richter bei der Verhandlung. Und da gibt´s mittlerweile viele Urteile, wo festgestellt wurde, dass es grob fahrlässig ist, wenn ohne Einweiser rangiert wird. Für mich ist das dann so zwingend, wie wenn es in der StVO steht.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMart8in 8G., Niedertrebra / Thüringen752203
Datum30.01.2013 07:2313337 x gelesen
Ja ok da habt ihr Recht. Jedoch frage ich mich, ob es eine Feuerwehrdienstvorschrift oder einen Vermerk in einer gibt, wo geregelt ist, dass man zu Zweit zu fahren hat? Unser Auto ist ein Iveco Daily StLf. Mir geht es darum: Mach ich eine Bewegungsfahrt alleine und ohne mein Verschulden fährt mir einer rein oder ich setze die Karre aus irgendeinem Grund in Graben, kann dann die Versicherung oder die Feuerwehrunfallkasse sagen, sie sind alleine gefahren, somit besteht kein Versicherungsschutz mehr, dein Pech?

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW752205
Datum30.01.2013 07:3713168 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin G.Mir geht es darum: Mach ich eine Bewegungsfahrt alleine und ohne mein Verschulden fährt mir einer rein oder ich setze die Karre aus irgendeinem Grund in Graben, kann dann die Versicherung oder die Feuerwehrunfallkasse sagen, sie sind alleine gefahren, somit besteht kein Versicherungsschutz mehr, dein Pech?

ganz klar: nein.

Was aber auf jeden Fall zählt, sind dienstliche Anordnungen der örtlichen Vorgesetzten. Wenn es die gibt, sind sie einzuhalten, auch wenn sie nur mäßig gut begründet sind. Ob es die gibt, kann hier vermutlich niemand beantworten.

Gruß,
Henning

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz752211
Datum30.01.2013 08:2613222 x gelesen
Hallo,

zum Einen hat das nichts mit der Führerscheinklasse zu tun, denn es geht schlicht und einfach nur darum, dass man jemanden hat, der dorthin sieht, wo ich als Fahrer nicht hinsehe: Hinter das Auto, wenn dieses keine Sichtmöglichkeit direkt dahinter hat (Heckfenster). Dies trifft bei Feuerwehren auch auf die meisten Kleinfahrzeuge (z.B. TSF, KLF, viele ELW, u.U. auch MTF, wenn der Laderaum mit Material so zu ist, dass man durch die Heckfenster nichts mehr sieht) zu.

Zum Zweiten brauchst du keinen "Einweiser", der dir angibt, wo oder wie du fahren soll. Das gibt's (oder gab's) nur beim Bund. Im zivilen Leben brauchst du einen Sicherungsposten, der nichts anderes macht, als ein vorher verabredetes Zeichen gibt, wenn irgendeine Gefahr in dem Bereich auftritt, die du als Fahrer nicht überblicken kannst. So wird das üblicherweise auch in den Fahrschulen beim LKW-Führerschein gelehrt, da ist eine Voraussetzung ein Fahrzeug ohne Sicht nach hinten, was beim PKW-Schein eben üblicherweise nicht vorkommt.

Gruß,
Michael

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY752213
Datum30.01.2013 08:3513011 x gelesen
Servus,

ich kann mich da an ein Urteil eines hohen deutschen Gerichtes erinnern, das einen LKW-Fahrer zu einer Strafe verurteilte. Grund war die Tatsache, dass der Mann rückwärts auf einer Straße fuhr und keine Person ihn einwies. Daraus folgte ein Unfall mit Todesfolge. Ob ich den Typen dann Einweiser oder Sicherungsposten nenne, macht erst mal nichts aus. Wichtig ist, dass er da ist.

Und irgendwie hat das schon was mit dem Führerschein zu tun. Ich habe ja alle Führerscheinklassen mindestens 2-mal gemacht. Bei der Klasse 3 wurde nie über einen Einweiser/ Sicherungsposten gesprochen, beim 2er war er neben der Kenntnis der Druckluftbremse das Wichtigste.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz752216
Datum30.01.2013 08:4212865 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton K.ich kann mich da an ein Urteil eines hohen deutschen Gerichtes erinnern, das einen LKW-Fahrer zu einer Strafe verurteilte. Grund war die Tatsache, dass der Mann rückwärts auf einer Straße fuhr und keine Person ihn einwies. Daraus folgte ein Unfall mit Todesfolge. Ob ich den Typen dann Einweiser oder Sicherungsposten nenne, macht erst mal nichts aus. Wichtig ist, dass er da ist.

Doch. Ein Einweiser trägt die Verantwortung für die Kommandos, die er gibt und er gibt dir an, wie du zu fahren hast (Lenkbewegungen). Der Sicherungsposten zeigt nur an, was da ist.

Geschrieben von Anton K.Und irgendwie hat das schon was mit dem Führerschein zu tun. Ich habe ja alle Führerscheinklassen mindestens 2-mal gemacht. Bei der Klasse 3 wurde nie über einen Einweiser/ Sicherungsposten gesprochen, beim 2er war er neben der Kenntnis der Druckluftbremse das Wichtigste.

Ebenso wie es druckluftgebremste Fahrzeuge im Bereich der Klasse 3 gibt (übliche 7,5Tonner), ist das auch mit sem Sicherunsposten unabhängig von der FS-Klasse. Lag wie schon geschrieben nur daran, dass das Prüfungsfahrzeug der Klasse 3 (oder auch jetzt B) üblicherweise ein PKW ist und daher hinten Fenster hat und man da keinen Posten braucht. Als Prüfungsfahrzeug der Klasse 2 (jetzt C) war schon immer ein Fahrzeug vorgeschrieben, das keine freie Sicht nach hinten hat (Koffer, Plane/Spriegel, o.ä.). Als Fahrer ist man wie schon in einem anderen Beitrag bemerkt immer in der Verantwortung, manchmal braucht man je nach Fahrzeug (zumindest bei den älteren, die nicht über zig Zusatzspiegel verfügen) auch beim vorwärtsfahren einen Sicherungsposten. Passiert was, ist der Fahrer immer (mit-)schuldig.

Gruß,
Michael

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW752223
Datum30.01.2013 08:5413307 x gelesen
Geschrieben von Martin G.Steht genau wo?

i.d.R. in entsprechenden Dienstanweisungen..

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW752232
Datum30.01.2013 09:2112698 x gelesen
Geschrieben von Michael W.ist der Fahrer immer (mit-)schuldig.
Dem kann ich nur zustimmen.

Aber wo ist das Problem einen zweiten mitzunehmen. Solange es nur auf der Straße gerade aus geht ist das doch kein Problem alleine zu fahren. Geschieht täglich Milionenfach. Der zweite muss ja eigentlich nichts besonderes Wissen. Ein wunderbares Feld für 15/16 Jährige aus der JF. Der bekommt eine kurze Einweisung und alle sind auf der sicheren Seite.

Bevor jetzt jemand kommt mit "das darf der nicht", die StVO hat da nix gegen.

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AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg752235
Datum30.01.2013 09:2912636 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Harald S.Aber wo ist das Problem einen zweiten mitzunehmen. Solange es nur auf der Straße gerade aus geht ist das doch kein Problem alleine zu fahren. Geschieht täglich Milionenfach. Der zweite muss ja eigentlich nichts besonderes Wissen. Ein wunderbares Feld für 15/16 Jährige aus der JF. Der bekommt eine kurze Einweisung und alle sind auf der sicheren Seite.

Bevor jetzt jemand kommt mit "das darf der nicht", die StVO hat da nix gegen.


Ist bestimmt eine motivierende Sache. Das einzige was dagegen sprechen würde, wäre eine Dienstanweisung, wie U.C. weiter oben schon schrieb.

Gruß

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY752236
Datum30.01.2013 09:3012638 x gelesen
Servus,

zu meiner Bundeswehrzeit haben das "Innendienstkranke" gemacht. Aber muss (sollte) man als Einweiser nicht 18 Jahre unbd / oder im Besitz eines Führerscheins sein?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern752237
Datum30.01.2013 09:3212589 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Aber muss (sollte) man als Einweiser nicht 18 Jahre unbd / oder im Besitz eines Führerscheins sein?
Als Einweiser ja, als Sicherungsposten nicht.

Audiatur et altera pars.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW752238
Datum30.01.2013 09:3712549 x gelesen
Geschrieben von Frank B.Ist bestimmt eine motivierende Sache. Das einzige was dagegen sprechen würde, wäre eine Dienstanweisung, wie U.C. weiter oben schon schrieb.

Die kann man aber leichter ändern als ein Gesetz.

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg752239
Datum30.01.2013 09:4112755 x gelesen
Hallo zusammen!

Geschrieben von Anton K.Aber muss (sollte) man als Einweiser nicht 18 Jahre unbd / oder im Besitz eines Führerscheins sein?

Ich weiß gerade nicht mehr, wer mir das gesagt hat, aber ich hab es auf jeden Fall als vertrauenswürtige information in meinem Hinr abgelegt:

Der Einweiser braucht nicht nur einen Führerschein, sondern den Führerschein, der für das Fahrzeug passt, dessen Fahrer er einweist.
Fürs Rückwärtsfahren alleine ist ein Sicherungsposten ausreichend, der entweder dafür sorgt, dass z. B. keine Personen hinter das rückwärtsfahrende fahrzeug laufen oder den Fahrer entsprechend warnt, so dass dieser anhalten kann.

Noch was zum Thema Rückfahrkamera: Ist die wirklich ausreichend?
Eine bekannte von mir, die Tochter eines Heizölhändlers ist und deshlab auch ab und zu Tankwagen fährt, hat mir vor Jahren mal gesagt, dass die Kamera nur eine Rangierhilfe sei, aber den Sicherungsposten nicht ersetze.

Gruß Patrick

Das war meine Meinung

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz752242
Datum30.01.2013 09:4812610 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Patrick W.Der Einweiser braucht nicht nur einen Führerschein, sondern den Führerschein, der für das Fahrzeug passt, dessen Fahrer er einweist.

Das kann bestenfalls in einer internen Dienstanweisung geregelt sein.

Geschrieben von Patrick W.Noch was zum Thema Rückfahrkamera: Ist die wirklich ausreichend?
Eine bekannte von mir, die Tochter eines Heizölhändlers ist und deshlab auch ab und zu Tankwagen fährt, hat mir vor Jahren mal gesagt, dass die Kamera nur eine Rangierhilfe sei, aber den Sicherungsposten nicht ersetze.


Wie ich schon geschrieben hatte: Wenn was passiert, ist sowieso der Fahrer (mit-)schuldig. Egal ob mit oder ohne Sicherungsposten bzw. mit oder ohne Kamera. Lt. StVO muss er lediglich sicherstellen, dass er alle Bereiche um das Fahrzeug einsieht, das kann auch mit einer Kamera erfolgen. Passiert trotzdem was, wird man im Zweifelsfall die Haftung aus der allgemeinen Betriebsgefahr des Fahrzeuges heranziehen.

Gruß,
Michael

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW752244
Datum30.01.2013 09:5512519 x gelesen
Geschrieben von Patrick W.Noch was zum Thema Rückfahrkamera: Ist die wirklich ausreichend?

Wenn kein Unfall passiert juckt es auch keinen. Wenn etwas passiert entscheidet eine Rückfahrkammera/Sicherungsposten darüber wie viel Schuld du dir aufgeladen hast.

Blind Rückwärts fahren => viel Schuld
Trotz Einweiser umgefahren => wenig Schuld.

Im Endeffekt die Frage 20 Tagessätze oder 200.>

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen752248
Datum30.01.2013 10:2212663 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Martin G.:
Ist es einem Gerätewart oder maschinisten untersagt aus irgendeinem Grund untersagt alleine eine bewegungsfahrt zu machen? Gibt es da von der Feuerwehr unfallkasse oder vom Gesetzgeber Vorschriften?
Ganz klare und eindeutige Antwort: Nein.


Ansonsten: Ziemlich typische Diskussion bzw. Diskussionsverlauf mal wieder... (und nein, ich möchte an sich nicht in das Lamentieren über die Qualität des Forums einstimmen - ich finds ok; ist nur so). Finde es aber total gut und mutig, wie "das Forum" hier - ganz grundsätzlich natürlich und ganz zu recht - tausende, ach: zehntausende und mehr (!), neue (gering- und hochqualifizierte) Arbeisplätze schafft: Wie sind die meisten Fernverkehrs-LKW besetzt, wie die LKW im Nah- und Lieferverkehr? In der Realität! Da werden wir ja aber dann demnächst - bzw. ab sofort, denn vorgeschrieben ist das in der Tat ja schon immer - immer zwei Nasen im Führerhaus sehen. Einen der fährt, und einen Sicherungsposten (gering qualifizert) oder Einweiser (ebenfalls Berufskraftfahrer, hochqualifiziert). Bin mal gespannt, ab wann Rewe, Aldi usw. zu zweit ausrücken.


Gruß

Daniel

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AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG752252
Datum30.01.2013 10:3512526 x gelesen
Geschrieben von Michael W.So wird das üblicherweise auch in den Fahrschulen beim LKW-Führerschein gelehrt, da ist eine Voraussetzung ein Fahrzeug ohne Sicht nach hinten,

Bei uns ist es so, dass auch bei der Prüfungsfahrt der Experte aussteigen muss, wenn ich mit dem LKW / Fw-Fz rückwärts fahre. Wenn ich die Experte nicht rausschicke und ohne Sicht rückwärts fahre, kann bin ich durchgefallen !

Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY752254
Datum30.01.2013 10:5612552 x gelesen
Servus Daniel,

wir wollen keine neuen Arbeitsplätze schaffen. Da gibt´s Qualifiziertere dafür.
Aber ich bin ja auch schon viele Kilometer mit dem LKW alleine gefahren und weiß auch dass die Mehrzahl der Fahrer das so hält. Dagegen gibt´s ja auch nichts zu sagen. Ein Problem gibt´s nur, wenn es in bestimmten Situationen zu Unfällen, v.a. mit Personenschaden. Da wird der Staatsanwalt schon mal nachfragen, wieso da nicht eine Person da war, die eingewiesen hat. Nicht mehr und nicht weniger wurde hier diskutiert.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorStef8an 8B., Baiersdorf / Bayern752257
Datum30.01.2013 11:0414532 x gelesen
Geschrieben von ---Martin Geyer--- Ist es einem Gerätewart oder maschinisten untersagt aus irgendeinem Grund untersagt alleine eine bewegungsfahrt zu machen? Gibt es da von der Feuerwehr unfallkasse oder vom Gesetzgeber Vorschriften?

Wie schon mehrfach hier nun festgestellt, darfst Du natürlich allein fahren, sofern es in Deiner Feuerwehr keine anders lautenden Regelungen gibt. Aber vielleicht ein paar grundsätzliche Überlegungen dazu:

Wozu machst Du denn eigentlich eine Bewegungsfahrt?

a) ... weil das Fahrzeug ansonsten mangels Einsatz- oder Übungshäufigkeit nur wenig gefahren wird?

b) .... zu eigenen Schulungszwecken, um mit dem Fahrzeug vertraut zu werden / zu bleiben?

c) ... um als Gerätewart einen möglicherweise vorhandenen Defekt, der nur während der Fahrt auftritt, erkennen zu können (bzw. nach erfolgter Instandsetzung feststellen zu können, ob diese erfolgreich war)?

Egal, ob es sich bei a) jetzt um das einzige Fahrzeug einer u.U. kleineren Wehr mit vielleicht nur geringem Einsatzaufkommen handelt oder um ein Sonderfahrzeug bei einer größeren Feuerwehr, das einfach nur selten aus dem Stall kommt, ist es doch wahrscheinlich, dass Du als Fahrer nicht die gleiche Routine damit hast wie mit dem Privat-Kfz. Und dann ist es doch schon mal einfach ein besseres Gefühl, noch jemand dabei zu haben - vielleicht sogar jemanden, der Dir noch den einen oder anderen Tipp im Umgang mit dem Fahrzeug geben kann.

Das Ganze ist natürlich bei Begründung b) umso wichtiger. Hier ist beispielsweise bei uns in der Feuerwehr der Personenkreis sogar auf erfahrene Begleiter beschränkt.

Und bei c) finde ich, dass es bei einem möglicherweise während der Fahrt auftretenden Defekt durchaus auch von Vorteil ist, noch jemanden dabei zu haben, der den Fehler bestätigen oder mir im Notfall wie auch immer zur Hand gehen kann.

Und - was man natürlich nicht hoffen mag: Sollte bei der Bewegungsfahrt wider Erwarten tatsächlich mal was schief gehen, egal ob selbst verschuldet oder durch andere, hast Du wenigstens auch noch einen Zeugen dabei...

Gruß aus Franken

Stefan

Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat.
(Sir Winston Churchill)

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AutorDani8el 8W., Iserlohn / NRW752261
Datum30.01.2013 11:2412639 x gelesen
Hallo,
ich denke du hast einen Punkt vergessen d)...als Versorgungsfahrt, z.B. an die Tanke Sprit nachfüllen, in die Waschanlage das Fahrzeug reinigen, Getränke für Einsatzstellenversorgung aufzufüllen. Dienstpost aus dem Rathaus/der Hauptwache(sofern nicht im gleichen Ort) abholen/hinbringen, defekten Schlauch oder sonstiges an der Hauptwache tauschen

Klar ist bei manchen Punkten ne 3. Hand hilfreich, aber das meiste aus den Punkten ist ja nur Kleinarbeit die eine Person locker alleine erledigen kann.

Wie gesagt, im Unfallfall ist eine 2. Person als Zeuge ganz nett, aber das man mit einer Person ein Fahrzeugfahren kann, wird aktuell in jeder Sekunde im Logistiksektor mehrfach bewiesen.

Gruß
Daniel

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AutorStef8an 8B., Baiersdorf / Bayern752268
Datum30.01.2013 12:2812458 x gelesen
Da magst Du schon recht haben.

Aber ich denke, man muss da zwischen den Feuerwehren unterscheiden, bei denen die von Dir genannten Tätigkeiten einfach regelmäßig bis täglich erledigt werden, wobei sich dann der Gerätewart sowohl fahrtechnisch als auch in der Planung seiner Arbeit durchaus mit einem Logistikprofi messen kann, und wo dann, zumindest mit den dafür regelmäßig benutzten Fahrzeugen, wohl auch das Thema "Bewegungsfahrt" im eigentlich Sinn in den Hintergrund tritt.

Im Gegensatz dazu soll es durchaus noch Feuerwehren geben, bei denen gleich auf der Rückfahrt vom Einsatz vollgetankt, das Fahrzeug im Anschluss per Hand gereinigt und dann nach einem Streicheln über die Motorhaube das Gerätehaus bis zum nächsten Einsatz sorgsam verschlossen wird. Die Dienstpost wird vom Briefträger zum Kommandanten nach Hause gebracht - und die Einsatzstellenversorgung von Einsatzfall zu Einsatzfall über den örtlichen Wirt oder mit im Einsatz befindlichen Getränkehändler gemanagt. ;-)

Dass dann in so oder ähnlich gelagerten Fällen die Routine für die einzelnen Fahrer etwas zu wünschen übrig lassen dürfte, steht meine Meinung nach außer Frage. Und dann hat auch der Gedanke an einen Beifahrer für die Bewegungsfahrt seine Berechtigung.

Gruß Stefan

Meine eigene Meinung, sonst nichts...
https://www.facebook.com/stefan.brunner.9421?ref=tn_tnmn

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AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg752271
Datum30.01.2013 13:0712384 x gelesen
Geschrieben von Stefan B.m Gegensatz dazu soll es durchaus noch Feuerwehren geben, bei denen gleich auf der Rückfahrt vom Einsatz vollgetankt, das Fahrzeug im Anschluss per Hand gereinigt und dann nach einem Streicheln über die Motorhaube das Gerätehaus bis zum nächsten Einsatz sorgsam verschlossen wird. Die Dienstpost wird vom Briefträger zum Kommandanten nach Hause gebracht - und die Einsatzstellenversorgung von Einsatzfall zu Einsatzfall über den örtlichen Wirt oder mit im Einsatz befindlichen Getränkehändler gemanagt. ;-)
Ist bei uns genauso der Fall. Fahrroutine bekommen die Kameraden, die nicht täglich auf nem großen Lkw sitzen, über Bewegungsfahrten, die regelmäßig auf freiwilliger Basis abgehalten werden. Hier sitzt dann einer der 3 Berufskraftfahrer, die wir haben, als Beifahrer daneben. Weiterhin versuchen wir, jedes Jahr 1-2 Kameraden zum Fahrsicherheitstraining zu schicken, das unser Kreisfeuerwehrverband zusammen mit dem ADAC anbietet.
Außerdem wird geschaut, dass die nicht so erfahrenen Fahrer so oft wie möglich im Übungsdienst die Löschfahrzeuge lenken. Als Einweiser fungiert immer der Beifahrer, d.h. im Einsatz- und Übungsdienst der Gruppen- oder Staffelführer.

Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
-------------------------------------
Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW752274
Datum30.01.2013 14:0312221 x gelesen
Hallo @all

gerade Geschrieben von Daniel R.Rewe, Aldi haben da schon lange drauf reagiert und einige (viele?) andere auch, denn die haben Rückfahrkameras. Sieht man mittlerweile oft bei Fahrzeugen, die im Auslieferverkehr eingesetzt werden.

Grüße aus dem schönen Bergischen Land

Markus

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü752308
Datum30.01.2013 20:0012111 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael W. manchmal braucht man je nach Fahrzeug (zumindest bei den älteren, die nicht über zig Zusatzspiegel verfügen) auch beim vorwärtsfahren einen Sicherungsposten.


Kleine Anekdote am Rande:
Die BF Stuttgart fuhr im LZ der FW 3 Bad Cannstatt in der Zeit bevor der Zug zwei HLF hatte mit HLF und TLF 24/50. Wenn dann in Cannstatt auf dem Wasen Frühlings- bzw. Volksfest war wurde während dieser Wochen zusätzlich ein TLF 8 auf Unimog einer FF-Abteilung auf der Wache stationiert. Bei Alarmen die aufs Festgelände führten wurde der Zugtanker durch den Unimog ersetzt da der tote Winkel des AK-Fahrgestells für Fahrten in den Menschenmassen unverantwortlich groß war.


Gruß Andi

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY752316
Datum30.01.2013 20:3112040 x gelesen
Servus,

ich habe jahrelang mit einem Fahrlehrer, im Rahmen des Verkehrsunterrichts, Schüler unserer Schule über den toten Winkel von LKW aufgeklärt.Unterrichtsfahrzeug war unser LF 16. Sind eigentlich riesig, diese "Toten Winkel".

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW752320
Datum30.01.2013 21:5111850 x gelesen
Hätte ich auch so gemacht aber aus einem anderen Grund. Einmal sieht ein Unimog BÖSE aus. zum zweiten sehen die Reifen BÖSE aus und zum dritten ist das Motorgeräusch im Schleichgang BÖSE.

Hört sich witzig an, ist es aber nicht. Die Vollverkleideten LKW heute erscheinen ganz Harmlos. Da erkennt der Normalbürger keine Gefahr, also reagiert er so. Wenn ich mit dem Trecker im Karnevalszug unterwegs bin springt mir niemand freiwillig vor den Hinterreifen, und wenn ich Platz haben will gebe ich einfach mal dick Standgas und die Leute verschwinden von alleine.

Schade, das es nicht erlaubt ist ein Loch in den Auspuff zu bohren. In Menschenmassen fahre ich immer mit der höchst möglichen Drehzahl.

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AutorBori8s-A8ndr8eas8 T.8, Lk Osnabrück - Bad Essen / Niedersachsen752321
Datum30.01.2013 21:5412172 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Und irgendwie hat das schon was mit dem Führerschein zu tun. Ich habe ja alle Führerscheinklassen mindestens 2-mal gemacht. Bei der Klasse 3 wurde nie über einen Einweiser/ Sicherungsposten gesprochen


Und es wurde auch nicht über ein Handyverbot gesprochen, trotzdem weißt du es jetzt! :)

DOCH es wurde schon darüber gesprochen!
Bis 1999 war sogar eine Fragebogenfrage expliziet dazu zu beantworten, die nun etwas verändert es immernoch gibt. Und das im ALLGEMEINEN (nicht klassenspezifischen) Teil.

Es kann auch sein,dass es (bei dir)im Unterricht nicht angesprochen wurde, da der Fahrschüler laut FahrschAusbO §3(1) und §4(1) sich auch Wissen selbst aneignen muß! (Wie bei der Feuerwehr auch)

Ich denke,dass die oben zitierten Aussagen gerade nicht so wirklich im Ausgangsthread als entscheidend anzusehen sind.
Denn in erster Linie ob ein Beifahrer dabei sein muß bei irgendwelchen "Nichteinsatzfahrten" hängt nicht von dem Fahrzeug oder Führerschein ab, sondern in erster Linie von der Dienstanweisung des Vorgesetzten.
Die StVO greift immer,egal ob mit oder ohne Beifahrer. Und da gibt es vorallem den §1

MfG
Boris Temme

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AutorStep8han8 S.8, Selfkant / NRW755115
Datum28.02.2013 19:0411670 x gelesen
Fahrsicherheitstraining direkt mit der Modulausbildung im Kreis Heinsberg Link dazu Aachener Zeitung Fahrsicherheitstraining beim Kreisfeuerwehrverband Heinsberg

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 29.01.2013 22:28 Mart7in 7G., Niedertrebra
 29.01.2013 22:38 Anto7n K7., Mühlhausen
 29.01.2013 22:52 Mart7in 7G., Linz
 29.01.2013 22:58 Lars7 T.7, Oerel
 29.01.2013 23:06 Mart7in 7G., Linz
 29.01.2013 23:16 Thom7as 7K., Hermeskeil
 29.01.2013 23:19 Anto7n K7., Mühlhausen
 30.01.2013 07:23 Mart7in 7G., Niedertrebra
 30.01.2013 07:37 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 30.01.2013 08:54 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 30.01.2013 08:26 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 30.01.2013 08:35 Anto7n K7., Mühlhausen
 30.01.2013 08:42 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 30.01.2013 09:21 Hara7ld 7S., Köln
 30.01.2013 09:29 Fran7k B7., Sydower Fließ
 30.01.2013 09:37 Hara7ld 7S., Köln
 30.01.2013 09:30 Anto7n K7., Mühlhausen
 30.01.2013 09:32 Adol7f H7., Rosenheim
 30.01.2013 09:41 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 30.01.2013 09:48 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 30.01.2013 09:55 Hara7ld 7S., Köln
 30.01.2013 20:00 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 30.01.2013 20:31 Anto7n K7., Mühlhausen
 30.01.2013 21:51 Hara7ld 7S., Köln
 30.01.2013 21:54 Bori7s-A7ndr7eas7 T.7, Lk Osnabrück - Bad Essen
 30.01.2013 10:35 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
 30.01.2013 10:22 Dani7el 7R., Peine
 30.01.2013 10:56 Anto7n K7., Mühlhausen
 30.01.2013 14:03 Mark7us 7B., Gummersbach
 30.01.2013 11:04 Stef7an 7B., Baiersdorf
 30.01.2013 11:24 Dani7el 7W., Iserlohn
 30.01.2013 12:28 Stef7an 7B., Baiersdorf
 30.01.2013 13:07 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 28.02.2013 19:04 Step7han7 S.7, Selfkant
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