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ThemaHelmlampen - privat besorgte 'PSA' für den Atemschutz - Haftung??2 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorFlo 8G., Schondorf / Bayern754818
Datum26.02.2013 15:003005 x gelesen
Es gibt viele Threads zu Helmlampen, Handscheinwerfer, Knick-Kopf-Lampen usw wo über den Sinn und Unsinn bzw den Vor- und Nachteil der selbigen fleissig diskutiert wurde.

Meine Frage in die Runde
Wie schaut es bei den privat beschafften Helmlampen mit der Haftung durch die Führungskräfte einer Feuerwehr aus
was passiert wenn sich die Atemschutzgeräteträger nur noch auf die Helmlampen verlassen und die Batterien diese im Einsatz verlassen es ist schwer einem zweier Trupp zu kommunizieren sein, daß neben Fluchthaube, Schlauchpaket, Feuerwehrleine, WBK, Türmarkierungsholster, Halligan-Tool und evtl Rettungstuch noch ein Handscheinwerfer mit zu nehmen ist irgendwas bleibt dann immer zurück

Handscheinwerfer und knick-Kopflampen können einheitlich im Fahrzeug geladen und der Zustand über die Anzeigen kontrolliert werden.
Wie erfolgt jedoch eine vernünftige Kontrolle des Ladezustandes der Helmlampen??
Akkus kann man in einem Rhythmus laden lassen, normale Batterien alle 3 Monate zwangstauschen???
Was ist wenn dieser tausch nicht gemacht wurde und der AGT im dunklen steht und etwas passiert . Bei der Untersuchung wird dann festgestellt Unfall wäre vermeidbar gewesen, ist nur wegen Ausfall der Helmlampe entstanden

Macht es daher mehr Sinn den Gebrauch der Helmlampen zu zulassen, sofern es die Kameraden wünschen. Den vorgeschriebenen Zwangstausch der Batterien durch diese schriftlich bestätigen zu lassen und als redundantes System die Mitnahme von min 1 Handlampe bzw Knick-Kopf-Lampe pro Atemschutztrupp vorzuschreiben.

MkG
Flo

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AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen754832
Datum26.02.2013 16:371478 x gelesen
Nicht ohne Grund hat der Reichsleuchtkörper (Handscheinwerfer) die Rückfallebene der Notbeleuchtung bei schwachem Akku, so ist zumindest ein wenig Licht im Zweifel vorhanden. Ähnlich sollte auch mit den Helmlampen meiner Meinung nach verfahren werden. Diese können aus verschiedenen Gründen ihren Geist aufgeben, daher sollten mindestens 2 Lampen im Trupp verpflichtend vorhanden sein. Dadurch wird gleich die Wahrscheinlichkeit gesenkt, dass der Trupp wegen einer leeren Batterie im Dunkeln steht.

Mit der Ausrüstung ist es wie überall im Leben. Entweder die Führungskraft schreibt genau vor, was die Leute nutzen dürfen/müssen, oder er duldet es, wenn sie machen was sie wollen. In beiden Fällen liegt die Fürsorgepflicht bei ihm.

Ein Zwangstausch kann Sinn machen, in Abhängigkeit der Einsatzhäufigkeit. Trotzdem muss flexibel auf längere Nachteinsätze reagiert werden. Besser ist in meinen Augen aber eine Ausstattung seitens der FW mit geeigneten Lampen, die auf den Fahrzeugen geladen werden und durch persönliche Lampen ergänzt werden können.
Da gibt es auch Varianten bekannter Helmlampen

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 26.02.2013 15:00 Flo 7G., Schondorf
 26.02.2013 16:37 Joha7nne7s K7., Sömmerda
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