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ThemaAGT ohne gültige G 26/Leistungsüberprüfung bei der BF - was tun?9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Rechtsgrundlage Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen §§ 4, 10 // insbesonderen § 10 (1) Nr. 2 und (2)
  • Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 2.1 3.5 Tabelle 1e
  •  
    Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall755345
    Datum03.03.2013 12:085803 x gelesen
    Bei einer BF werden die AGT aufgrund mangelnder Termine durch den Arbeitsmedizinischen Dienst (Arbeitgeberseits) oft nicht innerhalb der laut BG Regelungen geforderten 36 Monate untersucht.

    Hierzu folgende Frage an die geneigte Forumsgemeinde:

    Wie steht es mit der rechtlichen Mitverantwortung von Gruppen- und Fahrzeugführern als direkte Aufsichtsperson im Einsatz, wenn man trotz besseren Wissens den Mann unter PA losschickt obwohl er nicht untersucht ist?

    Wie steht es im Falle der geforderten Leistungsüberprüfungen, die auch nicht umgesetzt werden?

    Gibt es eine Möglichkeit, das Ganze soweit rechtlich sicher kund zu tun dass man sozusagen aus der Nummer raus wäre oder ist man IMMER mit dran weil man davon weiß?

    Hat jemand ähnliches erlebt und gab es Abhilfemöglichkeiten / was wurde getan?

    Gruss

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern755348
    Datum03.03.2013 12:173808 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = a.Wie steht es mit der rechtlichen Mitverantwortung von Gruppen- und Fahrzeugführern als direkte Aufsichtsperson im Einsatz, wenn man trotz besseren Wissens den Mann unter PA losschickt obwohl er nicht untersucht ist?



    Zu der rechtlichen Mitverantwortung dürfte es erst gar nicht kommen, da ,wenn alles ordnungsgemäß beachtet wird,diese Einsatzkräfte gar nicht als AGT eingeteilt werden dürfen,ich kann mir auch nicht vorstellen ,das die verantwortliche Führungskraft für die Diensteinteilung nur auf das Wort vertraut,die Bestätigung muss ja vorgelegt werden.Ausserdem muss der zu Untersuchende rechtzeitig eigenverantwortlich von sich aus auf die Dienststelle zukommen und warnend darauf hinzuweisen das in Kürze die G26 abläuft,Information ist immer eine Bring-Holschuld.
    Geschrieben von = anonym = a.Hat jemand ähnliches erlebt und gab es Abhilfemöglichkeiten / was wurde getan?


    Es ist jederzeit möglich,bei einem Stau,andere Arbeitsmediziner zusätzlich damit zu betrauen,was aus eigener Erfahrung auch gemacht wird.
    Gruß Klaus


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg755350
    Datum03.03.2013 12:183575 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = a.Wie steht es mit der rechtlichen Mitverantwortung von Gruppen- und Fahrzeugführern als direkte Aufsichtsperson im Einsatz, wenn man trotz besseren Wissens den Mann unter PA losschickt obwohl er nicht untersucht ist?

    Voll mit dabei.


    Geschrieben von = anonym = a.Wie steht es im Falle der geforderten Leistungsüberprüfungen, die auch nicht umgesetzt werden?


    Dito.


    Geschrieben von = anonym = a.Gibt es eine Möglichkeit, das Ganze soweit rechtlich sicher kund zu tun dass man sozusagen aus der Nummer raus wäre oder ist man IMMER mit dran weil man davon weiß?


    Wenn Du davon weißt kannst Du Dich nicht einfach durch Meldung befreien. Du meldest, es wird Dir angewiesen es trotzdem zu tun, Du remonstrierst.


    Das einfachste ist, wenn die jeweiligen Betroffenen einfach nicht unter AT arbeiten. Fertig. Es gibt Arbeitsmediziner auch abseits des Instituts zu dem man bisher gegangen ist. Da muß der Dienstherr eben etwas kreativer sein.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorRalf8 K.8, Köln / NRW755358
    Datum03.03.2013 12:593352 x gelesen
    Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten.

    Im Zweifel vom Vorgesetzten schriftlich geben lassen, das Kollege X trotz abgelaufener G.26 als AGT eingesetzt werden soll. Ich glaube dann erledigt sich das ganz schnell von alleine.

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    AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW755376
    Datum03.03.2013 20:492541 x gelesen
    Also ich habs schon erlebt, das die Kollegen nicht tauglich waren da sie keinen Termin gemacht haben bzw. diesen Termin verpasst haben.
    Maßnahme: Umbesetzung innerhalb der Wachabteilung und der/die Kollegen besetzten eine Funktion, bei der Atemschutz i.d.R nicht notwendig ist.
    Solltet ihr irgendwann keine AGT mehr haben wird sich der Dienstherr ganz schnell was einfallen lassen.
    Zumal es eigentlich auch im eigenen Interesse eines jeden klar denkenden Mitarbeiters liegen sollte, nicht ohne gültige G26 eingesetzt zu werden.

    Gruß
    Christian

    Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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    AutorOlf 8R., Freiberg / Sachsen755382
    Datum04.03.2013 08:162186 x gelesen
    Geschrieben von Klaus S.Es ist jederzeit möglich,bei einem Stau,andere Arbeitsmediziner zusätzlich damit zu betrauen,was aus eigener Erfahrung auch gemacht wird.

    Möglich ja, gemacht wird das nicht immer und überall. Die Bürokratie läßt grüßen.

    Da gibts dann nur eins, kein Einsatzdienst bis zur Aktualisierung der Untersuchung Punkt.

    Gruß
    Olf

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern755390
    Datum04.03.2013 09:23   2012 x gelesen
    Geschrieben von Olf R.Möglich ja, gemacht wird das nicht immer und überall. Die Bürokratie läßt grüßen.

    Dann muss man die Bürokratie an das erinnern :

    Im Beamtenrecht ist der Dienstherr gehalten, für das Wohl des Beamten und seiner Familie zu sorgen (§ 78 Bundesbeamtengesetz (BBG)) und § 45 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)). Für Landesbeamte finden sich Regelungen in den Landesbeamtengesetzen. Für Soldaten besteht eine ähnliche Fürsorgepflicht (§ 31 Soldatengesetz (SG)).

    und erst wenn das verletzt wird :

    Geschrieben von Olf R.Da gibts dann nur eins, kein Einsatzdienst bis zur Aktualisierung der Untersuchung Punkt.


    es ist immer nur komisch , das man annimmt das dies nicht umgesetzt werden kann weil irgendwelche Hürden das behindern und das dann auch noch akzeptiert wird,anstatt den Dienstherrn freundlich darauf hinzuweisen.
    Ich weiss das dies funktioniert,wenn man(n) will.
    Grüßle
    Klaus


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY755400
    Datum04.03.2013 10:021886 x gelesen
    Servus Klaus,

    ist zwar etwas OT aber wenn der Dienstherr gegenüber seinen Soldaten eine Fürsporgepflicht hat, warum läßt Herr dé Maiziere seine Frauen und Männer "im Regen" stehen? Wahrscheinlich aus politischem Kalkül.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern755405
    Datum04.03.2013 10:121899 x gelesen
    Du sollst doch hier nicht politisch werden :-) Ausserdem kann ich(will ich) das nicht beantworten.
    Ich finde es einfach nicht in Ordnung, das der Mainstream einfach langsam in die Richtung geht,alles bequem auf den Dienstherrn bzw. Dienststellenleitung zu schieben und die eigene Verantwortung(bewusst) zu vernachlässigen.
    Mir kann doch keiner weismachen, das es im Bestreben,mancher Dienstherrn bzw.Dienststellenleitungen ist, bei sowieso schon vorhandenen schwachen Stellenstrukturen ,bewusst AGT Stellen wochenlang nicht besetzen zu können,weil eine Untersuchung aus was weiß ich für Gründen nicht zeitnah stattfinden kann? Oder gar die Mißachtung durch den Mitarbeiter verlangt ?

    Sicher mache ich mir dann schon Gedanken wenn ich mit 53 im HLF 9x am Wachtag die Schnüffelbüchse aufnehmen muss, derweil der 30jährige frisch vom Lehrgang ASW fährt, aber die Gedanken tausche ich dann mit dem Zuständigen aus und nicht mit der Phantasie.



    Gruß Klaus


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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     03.03.2013 12:08 = an7ony7m =7 a7., 3
     03.03.2013 12:17 ., München
     04.03.2013 08:16 Olf 7R., Freiberg
     04.03.2013 09:23 ., München
     04.03.2013 10:02 Anto7n K7., Mühlhausen
     04.03.2013 10:12 ., München
     03.03.2013 12:18 Chri7sti7an 7F., Wernau
     03.03.2013 12:59 Ralf7 K.7, Köln
     03.03.2013 20:49 Chri7sti7an 7T., Herten
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