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Thema | erneute Ausschreibung ? | 2 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Arth8ur 8S., Mödling / Lower Austria | 755775 | |||
Datum | 07.03.2013 21:34 | 2622 x gelesen | |||
so eine Frage an die Auschreibungsexperten: man hat eine Fahrezug augeschrieben, vergeben und es kommte die Lieferung, nun soll ein baugleiches Fahrzeug noch einmal bestellt werden. Es gibt doch da eine Frist innerhalb der ich nicht noch einmal ausschreiben muss(Ausschreibung war ohne Option) Wie lange ist diese Frist? und ab wann beginnt sie zu laufen? Gruss Arthur www.ff-wr-neudorf.at http://www.facebook.com/home.php?ref=home#!/pages/Freiwillige-Feuerwehr-Wiener-Neudorf/116446291702110 | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 755810 | |||
Datum | 08.03.2013 09:28 | 1343 x gelesen | |||
Geschrieben von Arthur S.man hat eine Fahrezug augeschrieben, vergeben und es kommte die Lieferung, Man hat EIN Fzg ausgeschrieben... Ich kenne die österreichischen Regeln nicht, aber in Deutschland lautet eins = eins... In der dt. VOL gibts Möglichkeiten, bei bestimmten Bedingungen mehr (zusätzliche Leistungen) freihändig zu vergeben (national bis 20%, EU-weit bis 50 %), vgl. VOL/A § 3 (EG), in beiden Fällen bleibt m.E. 1 = 1. Hätte man daher z.B. eu-weit 2 Fahrzeuge (auch ohne Option) ausgeschrieben, könnte man bis zu ca. 3 Jahre nach dem ersten Verfahren noch ein weiteres gleiches beauftragen, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Nichts davon hilft Dir/Euch weiter... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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