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ThemaPropangasflasche(n) mit Gasherd im Imbissbetrieb18 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorHart8mut8 W.8, Wülfrath / NRW758321
Datum01.04.2013 13:3910672 x gelesen
Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen war ein Feuerwehrmann in meinem Imbiss und hat mich auf fehlende Sicherheit bzgl. meiner Kochstelle hingewiesen.

Ich habe zwei Gasflaschen a 11kg im Imbiss, wovon eine nur Ersatzfdlasche ist, es wird ein Gasherd betrieben,d er eine maximale Leistung von 20KW hat. Der Gasherd ist mit einem Gewerbe-Druckminderer für Schlauchbruch-Sicherheit und Übertemperatur-Sicherung ausgestattet.
Über der Kochstelle befindet sich eine groß ausgelegte Absaugung.

Nun sagte mir der Feuerwehrmann, dass dieser Druckminderer beim Betrieb einer derartigen Kochgerätes nicht ausreichend wäre. Es müsse in diesem Fall ein Druckminderer zum Einsatz kommen, der bei zu großem Druck im Raum (z.B. durch ausgeschaltete oder defekte Absaugung) die Gaszufuhr unterbinde.

Ich habe nun im Internet nach entsprechenden Gerätschaften gesucht, kann aber nichts darüber finden.

Kann mir jemand diese Forderung an die Gas-Installation bestätigen oder verneinen? Kann mir jemand Tipps geben, wo ich mich zu derartrigen Druckminderern informieren kann, wo ich Dienstleistung bei der Installation eines solchen Gerätes finden kann?

Ich bedanke mich im Vorraus

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Wagener

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg758331
Datum01.04.2013 14:228775 x gelesen
Ich denke, das eine "Ferndiagnose" zur Situation anhand der gegebenen Daten nicht so einfach möglich ist.

Für entsprechende Informationen empfehle ich einen Blick in das Flüssiggasportal der BGN sowie speziell in die ASi 8.04

Und, bitte nicht alles glauben, was so erzählt wird.
Im Zweifel helfen die Kollegen der BGN und der Gewerbeaufsicht gerne weiter.



Grüße
Udo Burkhard
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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg758337
Datum01.04.2013 14:498550 x gelesen
Achso, für NRW ist natürlich noch die Feuerungsverordnung (FeuVO) zu beachten.
Insbesondere § 4 Abs. 2 ist für Küchen interessant.

Grüße
Udo Burkhard
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AutorHart8mut8 W.8, Wülfrath / NRW758338
Datum01.04.2013 14:518566 x gelesen
Die ASI 8.04 habe ich schon komplett durchgesehen. Da findet sich nur etwas zu den "Gewerbe-Druckminderern" mit den genannten Sicherheits-Addons und wie viele Gasflaschen in einem Raum betrieben bzw. gelagert werden dürfen.

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg758341
Datum01.04.2013 15:018568 x gelesen
Richtig.
Und dann müssten doch eigentlich die Fragen beantwortet sein, oder? :)

Die Vorgabe zur Verwendung eines "Gewerbereglers" mit Überdrucksicherung und thermischer Sicherung kommt aus der BGV D34 sowie aus den Vorschriften der TRF 2012.
In der TRF und der genannten FeuVOsind auch die genauen Bestimmungen zur Aufstellung und zur Lüftung festgelegt, hierzu bitte den Gasinstallateur des Vertrauens befragen.

Grüße
Udo Burkhard
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AutorHart8mut8 W.8, Wülfrath / NRW758347
Datum01.04.2013 15:568384 x gelesen
Alles klar ...

Die Feuerungsverordnung NRW scheint das zu enthalten,w as der Mann meinte, aber so klar ist das nicht...

Ich muss wohl mal einen Fachmann ranholen, bleibt mir wohl nicht erspart :)

Danke ...

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg758359
Datum01.04.2013 16:458240 x gelesen
Viel Erfolg!
Und die Dichtigkeitsprüfung nach jedem Flaschenwechsel nicht vergessen! :)

Grüße
Udo Burkhard
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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW758361
Datum01.04.2013 16:588257 x gelesen
Lassen wir mal die Vorschriften weg und bleiben beim gesunden Menschenverstand. Wenn ich eine Gasfeuerung betreibe benötigt diese erst mal Sauerstoff, und das nicht zu knapp. Wenn ich nun einen relativ dichten Raum habe, kann es passieren, das die Abluft im Raum einen Unterdruck entstehen lässt. Daher wird die Abluft nicht mehr zum Kamin heraus gegeben, vielmehr werden die Verbrennungsgase in die Umgebung abgegeben. Hierdurch entsteht ein Sauerstoffmangel, der zum einen Gesundheitliche Konsequenzen hat, zum anderen bei der nun unvollständigen verbrennung CO entstehen lässt.
Dieses Gas ist Hochgiftig und Explosiv.
Daher sollte sich die Feuerquelle und die Dunstabzughaube erst einschalten, wenn ausreichend Luftzufuhr vorhanden ist.
Nicht
- weil es in irgend einer Vorschrift steht
- weil der Schornsteinfeger da rumnervt
- weil die Versicherung sonst nicht zahlt
sondern weil dein Überlebenswille und Verstand es einfach möchte ;-)

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg758366
Datum01.04.2013 17:308146 x gelesen
Tja, wenn immer alles so einfach wäre ...

Grüße
Udo Burkhard
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AutorHart8mut8 W.8, Wülfrath / NRW758368
Datum01.04.2013 17:578131 x gelesen
Meine Räumlichkeit hat imme rgenügend Luftzufuhr, denn die Türe ist nur angelehnt und öffnet sich automatisch, wenn ich die Lüftung anmache und das Fenster geschlossen ist ... :) Das Fenster ist aber immer geöffnet, wenn gekocht wird ...

Nach der NRW-Verordnung sieht es so aus, dass ich eine Lüftungsöffnung von 150 Quadratzentimeter benötige. Sowas sollte sich leicht bewerkstelligen lassen ...

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW758378
Datum01.04.2013 19:228010 x gelesen
Geschrieben von Hartmut W.Nach der NRW-Verordnung sieht es so aus, dass ich
... eine sachkundige Person anrufe der die Anlage entspr. Gasprüfung nach BGV D 34 (VBG 21) überprüft.
also Punkt.


Ergo ist es möglich das der FWler recht hat, ein kurzer Stopp beim Prüfer (Adresse steht zB im letzten Prüfbericht) und nach einem Blick der nichts kosten sollte ist alles ...sicher.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern758397
Datum01.04.2013 21:198194 x gelesen
Ich denke, der Kollege meinte eine Schlauchbruchsicherung,
welche bei einem plötzlichem Schlauchbruch die Leitung schließt.
Bekommst du i.d.R. bei jedem Fachhandel.
Die richtigen Vorschriften hierzu bekommst du bei der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht.
Die sind froh um jeden, der mit ihnen spricht und von ihnen Infos haben möchte.
Viel Spaß beim Kochen.....

Übrigens, ich nehm ein halbes......;-))


Gruß Markus

In Treue fest!

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AutorHart8mut8 W.8, Wülfrath / NRW758405
Datum01.04.2013 22:308109 x gelesen
Ne, der hat schon ganz explizit erklärt, dass Absaugung mit Drucksensor ausgestattet werden müsse, damit der Herd nur geht wenn die Absaugung läuft.

Was ich halt komisch finde ist, dass ich bei Google keine Links zu irgendsolchen Installationen finde. Jede Gyros-Bude hat ne Gasflasche und nen Gyrosgrill und ne Absaugung... Ich werd mal nen Profi fragen und auch die von der BGN ...

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen758406
Datum01.04.2013 22:368126 x gelesen
Geschrieben von Hartmut W.Ne, der hat schon ganz explizit erklärt, dass Absaugung mit Drucksensor ausgestattet werden müsse, damit der Herd nur geht wenn die Absaugung läuft.


So kenne ich das allerdings von den entsprechenden Installationen ind er Gastronomie auch. herd geht erst dann an, wenn die "Abzugshaube" läuft.

Im Privathaushalt beim Kamin hast du es wieder anders, da darf die Abzugshaube erst laufen, wenn ein Fenster geöffnet ist....

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen758410
Datum02.04.2013 09:307757 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Hartmut W.Die Feuerungsverordnung NRW scheint das zu enthalten,w as der Mann meinte, aber so klar ist das nicht...Ja, da bist du erstmal auf dem richtigen Weg.

Geschrieben von FeuVO§4(2) Der sichere Betrieb der raumluftabhängigen Feuerstätten darf durch den Betrieb von Raumluft absaugenden Anlagen wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere als erfüllt, wenn ...
c) die Abgase der Feuerstätten über die Luft absaugenden Anlagen abgeführt werden oder ......
Das kommt bei dir in Betracht, da dein Herd mit 20kW NB kein Haushaltkochgerät nach TRGI mehr ist. Das bedeutet m.E. weiterhin das du eine ausreichende Verbrennungsluftzuführung sicherstellen musst (dazu aber später).

... weiterhin
Geschrieben von FeuVo§ 7
Abgasanlagen

(1) Abgasanlagen müssen nach lichtem Querschnitt und Höhe, soweit erforderlich auch nach Wärmedurchlasswiderstand und Beschaffenheit der inneren Oberfläche, so bemessen sein, dass die Abgase bei allen bestimmungsgemäßen Betriebszuständen ins Freie abgeführt werden und gegenüber Räumen kein gefährlicher Überdruck auftreten kann.

.....

(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 sind Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe ohne Abgasanlage zulässig, wenn durch einen sicheren Luftwechsel im Aufstellraum gewährleistet ist, dass Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Dies gilt insbesondere als erfüllt wenn

a) durch maschinelle Lüftungsanlagen während des Betriebs der Feuerstätten ein Luftvolumenstrom von mindestens 30 m³/h je kW Nennleistung aus dem Aufstellraum ins Freie abgeführt wird oder

b) besondere Sicherheitseinrichtungen verhindern, dass die Kohlenmonoxid-Konzentration in den Aufstellräumen einen Wert von 30 ppm überschreitet; .....


Ergo:

Druckschalter allein reicht nicht.
1. Deine Dunstabzugsanlage muss in der Lage sein 600m³/h Luft aus dem Aufstellraum des Herdes zu entnehmen und
2. darf dabei m.E. im Aufstellraum keinen größeren Unterdruck als 4Pa Aufbauen

Um 1. sicherzustellen muß deine Abluftanlage dementsprechend dimensioniert sein (z.B. rechnerischer Nachweis) und bei mehrstufigen Ventilatorleistungen darf das Gas auch erst bei der Stufe freigegeben werden, bei der die Förderleistung von 600m³/h erreicht ist.
Um 2. sicherzustellen kann entweder ein Drucksensor verbaut werden der bei Unterdrücken von >4Pa die Gaszufuhr ebenfalls trennt, ist rechnerisch über unverschließbare (oder zwangsweise beim Betrieb des Herdes geöffnete) zu schaffende Zuluftöffnungen nachzuweisen das ausreichend Zuluft nachströmen kann ohne das ein zu hoher Unterdruck im Aufstellraum entsteht oder ein ständig wirksamer Sensor im Aufstellraum zu verbauten der bei CO-Konzentrationen >30ppm die Gaszufuhr des Gasgerätes stoppt (<-letzteres m.E. im Mom mit bauaufsichtl. Zulassung in D nicht am Markt).

Solltest du noch weitere Gasgeräte gleichzeitig im selben Aufstellraum betreiben können sind deren Nennwärmebelastungen auf die Mindestförderleistung der Dunstabzugsanlage bzw. der Zuluftöffnungen aufzurechnen!

So als kleines Nachosterbonbon, was auf dich zukommt wenn du es nach grobem Drüberlesen (deshalb auch keine Gewährleistung auf Vollständigkeit und Korrektheit) der BO, FeuVO, TRGI, ... einigermaßen baurechtlich unbedenklich herstellen möchtest (Ein weiterer Blick in die TRF, diverse DVGW-AB dürfte auch nicht schaden ..).

Gruß Jan

PS.: Das wäre außerdem zu beachten, ist aber m.E. nicht soooo kriegsentscheidend:
Geschrieben FeuVO § 9
Abführung von Abgasen

(1) Die Mündungen von Abgasanlagen müssen

a) den First um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein; ein Abstand von der Dachfläche von 40 cm genügt, wenn nur raumluftunabhängige Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind, die Summe der Nennleistungen der angeschlossenen Feuerstätten nicht mehr als 50 kW beträgt und das Abgas durch Ventilatoren abgeführt wird,

b) Dachaufbauten, Gebäudeteile, Öffnungen zu Räumen und ungeschützte Bauteile aus brennbaren Baustoffen, ausgenommen Bedachungen, um mindestens 1 m überragen, soweit deren Abstand zu den Abgasanlagen weniger als 1,5 m beträgt,...


... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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AutorBjör8n P8., Markt Schwaben / Bayern758579
Datum03.04.2013 21:577541 x gelesen
Hallo,

das ist ja das, was in ASI 8.04 unter Punkt 10 (Seite 45/46): Kopplung an die technische Lüftung. Aber eine Raumdrucküberwachung ist da nicht gefordert, Nur eine (elektrische) Kopplung. Lüfter-Motor an ->Herd geht.

Aber für Fahrzeuge ist auch die Tabelle auf Seite 44 interessant:Danach reichen auch entsprechend ausgelegte Öffnungen aus. Nur wenn diese fehlen ist eine technische Lüftung notwendig.

Also vielleicht doch mal mit einem Fachmann durchsprechen was wirklich gefordert ist.

Björn

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AutorFrie8dri8ch 8S., Ortenberg / Hessen758624
Datum04.04.2013 17:447459 x gelesen
Hallo,
Sie brauchen keine Angst zu haben, den vorgeschriebenen Gewerbegasregler haben Sie, alles andere gilt für großküchen. Sonst hätte Ihnen die Gerwerbeaufsicht das schon längst zugemacht.
Gruß von einen Gas und Wasserinstallationsmeister.

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen758627
Datum04.04.2013 18:047162 x gelesen
Moin!

*Kopfschüttel*
Geschrieben von Friedrich S....alles andere gilt für großküchenDas vereinfacht meine Arbeit in den nächsten Jahren wesentlich. Die FeuVO, TRGI (als eingeführte techn. Regel), etc. gilt nur in Großküchen ... hätt ich auch schon drauf kommen können ;-)

Geschrieben von Friedrich S.Sonst hätte Ihnen die Gerwerbeaufsicht das schon längst zugemacht.Die haben da sicher das Fachverständniss! Für was leisten wir uns eigentlich Brandschutzbehörden, Bauordnungsämter, etc.? Kann ja die Gewerbeaufsicht mit machen ....

Gruß von mir!

... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


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 01.04.2013 13:39 Hart7mut7 W.7, Wülfrath
 01.04.2013 14:22 Udo 7B., Aichhalden
 01.04.2013 14:49 Udo 7B., Aichhalden
 01.04.2013 14:51 Hart7mut7 W.7, Wülfrath
 01.04.2013 15:01 Udo 7B., Aichhalden
 01.04.2013 15:56 Hart7mut7 W.7, Wülfrath
 01.04.2013 16:45 Udo 7B., Aichhalden
 02.04.2013 09:30 Jan 7K., Niederlungwitz
 01.04.2013 16:58 Hara7ld 7S., Köln
 01.04.2013 17:30 Udo 7B., Aichhalden
 01.04.2013 17:57 Hart7mut7 W.7, Wülfrath
 01.04.2013 19:22 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 01.04.2013 21:19 Mark7us 7G., Kochel am See
 01.04.2013 22:30 Hart7mut7 W.7, Wülfrath
 01.04.2013 22:36 Chri7sti7an 7F., Fürth
 03.04.2013 21:57 Björ7n P7., Markt Schwaben
 04.04.2013 17:44 Frie7dri7ch 7S., Ortenberg
 04.04.2013 18:04 Jan 7K., Niederlungwitz
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