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Thema | Kunststoffkanister Feuerwehr Aussonderung | 30 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 505825 | |||
Datum | 26.08.2008 14:58 | 24363 x gelesen | |||
In der GUV-G 9102 steht: nach GGVS müssen Kunststoffkanister aus PE alle 5 Jahre ausgeondert werden. Ich habe irgendwo gelesen, dass es für die Feuerwehren da eine Ausnahme gibt. Wer kann mir die Qualle nennen? | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 505837 | |||
Datum | 26.08.2008 16:18 | 19804 x gelesen | |||
Es gibt ein Schreiben des IM Sachsen aus 2006, in dem über die Verwendungsdauer von Kunststoffkanistern entsprechende Aussagen getroffen werden: (Link). Ob diese Verfahrensweise sinnvoll ist, lassen wir mal dahingestellt. Das müssen die Verantwortlichen vor Ort entscheiden und im Schadenfall auch (ggf. persönlich) verantworten. Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Rain8er 8S., Brachstedt / Sachsen/Anhalt | 505840 | |||
Datum | 26.08.2008 16:34 | 19570 x gelesen | |||
Hallo Jürgen von einer Sonderregelung ist mir nichts Bekannt habe unser HLF am FR. zurück bekommen. der Prüfer beim FTZ hat meine nicht mehr geprüft (6 Jahre) alt.er sagt das die Kanister ausgetauscht werden müssen. ist jedenfalls im Saalekreis (Sachsen-Anhalt) so. Gruß Rainer | |||||
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Autor | Chri8sto8phe8r M8., Ostrau / Sachsen-Anhalt | 505846 | |||
Datum | 26.08.2008 16:48 | 19100 x gelesen | |||
Dann machen wir wohl bald ne Schaumübung mit euch ? Bei uns im altem Heizhaus !? | |||||
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Autor | Alex8 L.8, Schweich / RLP | 505847 | |||
Datum | 26.08.2008 16:49 | 19553 x gelesen | |||
Geschrieben von ---ISM RLP--- Anwendung des ADR auf die Fahrzeuge der Feuerwehr und des Quelle des Dokuments MkG Alex | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 505848 | |||
Datum | 26.08.2008 16:56 | 19136 x gelesen | |||
Ja danke, das ist das Dokument. Warum ist es denn bei der aktuellen Fassung der GUV-G 9102 nicht berücksichtigt worden? Das Schreiben vom ISM ist doch von 2006. Gilt das etwa (wieder) nicht überall? Macht wieder jeder ein eigenes Süppchen...?! | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 505877 | |||
Datum | 26.08.2008 18:25 | 18866 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzWarum ist es denn bei der aktuellen Fassung der GUV-G 9102 nicht berücksichtigt worden? Vielleicht, weil die zuständigen Unfallversicherungsträger der Meinung sind, das die Bestimmungen des ADR aus Gründen der Sicherheit für Personal, Umwelt, ... Geltung haben und somit die 5-Jahres-Reglung in der GUV-G Version vom April 2007 drin gelassen haben? Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 H.8, Plößberg / Bayern | 505880 | |||
Datum | 26.08.2008 18:38 | 18948 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, uns wurde vor kurzem auf dem GW-Lehrgang gesagt das man die PE Kanister so lange nehmen darf wie sie auch Funkionstüchtig sind. Also Sichtprüfung des GW reicht damit sie länger hergenommen werden dürfen. Ein Prüfnachweis darüber wäre aber sicherlich nicht schlecht! Aber ob dies nur in BY so ist oder auch wo anders kann ich dir leider nicht sagen. mfg Max | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 505895 | |||
Datum | 26.08.2008 19:02 | 18865 x gelesen | |||
Geschrieben von Maximilian HaasEin Prüfnachweis darüber wäre aber sicherlich nicht schlecht! Und wenn was ausläuft und die Karre abfackelt oder ein Gewässer verseucht wird oder gar eine Person zu schaden kommt eine Begründung dafür, warum der Kanister bei der Feuerwehr länger halten soll und wie man das fachmännisch als Gerätewart geprüft hat (Röntgenblick?) Ich würde mir als Gerätewart den Schuh nicht anziehen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 H.8, Plößberg / Bayern | 505902 | |||
Datum | 26.08.2008 19:11 | 18865 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerIch würde mir als Gerätewart den Schuh nicht anziehen... Hab ich ja auch nie behauptet, ich habe lediglich die Frage vom Jürgen beantwortet. Aber ich schätze ganz ehrlich das ein PE Kanister früher durch Abnutzung kaputt geht als wie durch Risse des Materials. mfg Max | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 505921 | |||
Datum | 26.08.2008 20:05 | 18917 x gelesen | |||
Geschrieben von Maximilian Haasas ein PE Kanister früher durch Abnutzung kaputt geht Was für GGVS-Kanister habt ihr denn in so häufigem Einsatz? Ich habe zB 5L Kanister 2Stk Kombikanister 5/3Liter 10L. Kanister fast täglich im Anhänger rumfliegen (im Sinn des Wortes-> pssst) Die werden ausgetauscht wenn das Gewinde hin ist oder der Rüssel mal wieder neu muß, also alle 5-6 Jahre Aber das einer am Korpus auch nur im Ansatz brüchig wird???? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 505969 | |||
Datum | 27.08.2008 08:41 | 18943 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardVielleicht, weil die zuständigen Unfallversicherungsträger der Meinung sind, das die Bestimmungen des ADR aus Gründen der Sicherheit für Personal, Umwelt, ... Geltung haben und somit die 5-Jahres-Reglung in der GUV-G Version vom April 2007 drin gelassen haben? Bleibt die Frage welche Vorschrift höher zu berweten ist. Das ISM hat ja das Rundschreiben verfasst, dass nicht nach ADR zu verfahren sei. Wiegt die GUV da höher? Ich denke nicht, da das ja nur Regelungen des Unfallversicherungsträgers sein können, der sich wieder auf die GGVS bezieht, die ja das ISM eingeschränkt hat. Oder sehe ich her was falsch? | |||||
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Autor | Thom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz | 505973 | |||
Datum | 27.08.2008 09:07 | 18608 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzBleibt die Frage welche Vorschrift höher zu berweten ist. Das ISM hat ja das Rundschreiben verfasst, dass nicht nach ADR zu verfahren sei. Wiegt die GUV da höher? Ich denke nicht, da das ja nur Regelungen des Unfallversicherungsträgers sein können, der sich wieder auf die GGVS bezieht, die ja das ISM eingeschränkt hat. So ein Rundschreiben gab es auch mal in RLP, hab das mal in den Threadcontainer gepackt, Stellungnahme des ISM RLP, dort ist keine rede vom GUV. oder hier direkt der Link. MfG Thomas MfG Thomas Conrad Dies ist meine persönliche Meinung ------------------------------------------------- Feuerwehr Zweibrücken | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 505974 | |||
Datum | 27.08.2008 09:11 | 18562 x gelesen | |||
Ich denke, das würde im Ernstfall ein Gericht entscheiden. Fakt ist, das nach geltendem UVV-Recht (und staatlichem Arbeitsschutzrecht) der Unternehmer (in dem Fall die Kommune) bei Maßnahmen zum Arbeitsschutz den, wie es so schön heisst, "Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse" zu berücksichtigen hat; er muss es nicht, wenn er dem Unfallversicherungsträger gegenüber nachweisen kann, das seine getroffenen Maßnahmen das gleiche Schutzziel erreichen oder "besser" sind. Die GGVSE / ADR gibt den "Stand der Technik" in Bezug auf Gefahrguttransporte wieder. Auch die GUV-G9102 spiegelt den Stand der Technik in Bezug auf die Arbeitsmittelprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung wieder. Wenn du dich also an diese Vorgaben hälst, besteht eine "Vermutungswirkung" hinsichtlich der Einhaltung der genannten Forderungen (wichtig für eine eventuelle Haftung). Und mal ehrlich, zugelassene Kunststoff-Kanister sind zu Preisen ab 5 Euro zu bekommen - ich verstehe nicht, warum man sich da so eine Mühe macht, Schlupflöcher zu finden - aber diese Probleme gibt es nicht nur bei der Feuerwehr .... Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 505975 | |||
Datum | 27.08.2008 09:18 | 18680 x gelesen | |||
Interessant finde ich das Schreiben des IM RLP in Bezug auf die Arbeitsmittelprüfung - auf die das IM Sachsen nicht eingeht. Wobei sich mir die Frage stellt, wie prüfe ich Kunststoff-Kraftstoffkanister auf ausreichende Festigkeit? Wenn der beim Zusammendrücken knistert, ist es ja wohl deutlich zu spät .... *nachdenk* Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Gerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen | 505998 | |||
Datum | 27.08.2008 11:55 | 18719 x gelesen | |||
Um welche Kanister geht es hier eigentlich genau? Benzin/Diesel-Kanister oder Schaummittelkanister? | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 506176 | |||
Datum | 27.08.2008 21:04 | 18720 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit PetersUm welche Kanister geht es hier eigentlich genau? Otto-und Dieselkraftstoffe | |||||
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Autor | Hage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 506179 | |||
Datum | 27.08.2008 21:22 | 18673 x gelesen | |||
Hallo, nach ADR gilt das max. Alter von 5 Jahren für alle Gafahrgutverpackungen aus Kunststoff, also nicht nur für Kraftstoffkanister. Gruß! Hagen Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle. | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Bielefeld / NRW | 759112 | |||
Datum | 09.04.2013 19:54 | 16964 x gelesen | |||
Hallo, habe mich auch gerade etwas mit dem Thema beschäftigt. Habe für NRW das hier gefunden: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=6238&lid=DE&bid=BAS& Gruss | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 759115 | |||
Datum | 09.04.2013 20:58 | 19171 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit P.Um welche Kanister geht es hier eigentlich genau? um beides: Die Gebinde haben eine maximale Haltbarkeit von 5 Jahren, dies gilt auch für die Schaummittelkanister. Aus diesem Grund müssen wir in unserer Firma auch ständig die Nachfragen beantworten warum im Datenblatt steht maximale Lagerdauer 5 Jahre aber Löschmittel für 10 oder 20 Jahre verwendbar. liegt ganz einfach daran, dass die Kunststoffe durch Umwelteinflüsse auch wenn sie trocken und dunkel stehen immer gleich temperiert sind trotzdem spröde werden. Dies gilt vor allem dann wenn sich in den Behältern Lösemittel befinden, Glykole beim Schaummittel, Kraftstoffe sind selbst gute Lösemittel. Die Lösemittel greifen mit der Zeit die Weichmacher in den Kunststoffen an, lösen sie heraus, der Kanister verliert an Stabilität, da die Quervernetzungen fehlen. Ich hoffe ich konnte ein bißchen zur Aufklärung beitragen Gruß Gerrit Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 759142 | |||
Datum | 10.04.2013 08:23 | 16563 x gelesen | |||
Moin. Die im KomNet-Dialog 6328 (aus 07/2010) getroffenen Aussagen sind zwar im Grundsatz richtig, berücksichtigen jedoch nicht alle Aspekte. Grundsätzlich gilt: Transporte im Rahmen der Freistellungen nach ADR Kapitel 1.1.3.1 sind unter den in diesen Absätzen genannten Bedingungen völlig von den Vorschriften des ADR befreit. Heisst, es sind noch nicht einmal geprüfte Behälter erforderlich. Sobald jedoch ein Transport außerhalb dieser Ausnahmen (z.B. Fahrt zu Festveranstaltungen, Fahrten zur internen Versorgung, Fahrten zur externen Versorgung, ... ) stattfindet, sind die Bestimmungen des ADR einzuhalten! Abweichungen sind nur durch ausdrücklichen Ländererlass nach GGVSEB § 5 möglich. Das ist der eine Aspekt. Der zweite Aspekt ist die Thematik "Arbeitsschutz". Sofern keine eindeutige Aussage in einer Feuerwehrdienstvorschrift getroffen wurde, muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. In dieser Gefährdungsbeurteilung ist der Stand der Technik und der Unfallverhütung angemessen zu berücksichtigen, also auch die 5-Jahres-Frist in ADR 4.1.1.15 und die GUV-G 9102. Fazit: Egal wie du es drehst und wendest, du kommst um die Aussonderung nach Ablauf der 5-Jahresfrist nicht herum. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 759148 | |||
Datum | 10.04.2013 10:28 | 16501 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Grundsätzlich gilt: Seit Jan.13 gibt es die SV 363 ADR, entfällt damit nicht die Freistellung oder gilt das nur für Maschinen ? Sorry ich habe mich damit (immer) noch nicht beschäftigt. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 759151 | |||
Datum | 10.04.2013 12:34 | 16377 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Grundsätzlich gilt: Nur: Geschrieben von ---ADR--- 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Wenn ich mir das anschaue fällt hier eigentlich nur Absatz e in unsere Möglichkeiten, und selbst wenn man so frei ist sich für einen der anderen Absätze zu entscheiden scheitert man dennoch an dem Satz: Geschrieben von ---ADR--- vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. fraglich ob das durch überlagerte Gebinde Gewährleistet wird. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 759165 | |||
Datum | 10.04.2013 13:53 | 16137 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit L.Wenn ich mir das anschaue fällt hier eigentlich nur Absatz e in unsere Möglichkeiten,Das ist der Fall zur Rettung von Menschenleben oder zum Schutz der Umwelt; also faktisch bei Nutzung von § 35 / § 38 StVO. Andere Tätigkeiten (Brandwache, ...) kannst du unter 1.1.3.1. c) packen, hast da aber die Einschränkung mit der internen / externen Versorgung. Geschrieben von Gerrit L. Geschrieben von ---ADR--- "vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern." fraglich ob das durch überlagerte Gebinde Gewährleistet wird.Naja, ausreichende Ladungssicherung, Behälter ist dicht und ohne Anhaftungen. Der Fall des "Unfalls" findet keine Berücksichtigung. Unter dem Aspekt könnten durchaus auch "nicht-ADR-Behälter" oder überlagerte Behälter eingesetzt werden - aber spätestens, wenn du aus den Freistellungen raus bist und nach 1.1.3.6 transportieren musst, hast du dann ein Problem. Aus den Gründen dürfte die Aussonderungsfrist aus der Logik heraus eigentlich gar nicht zu Diskussionen führen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Gerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen | 759167 | |||
Datum | 10.04.2013 14:05 | 16231 x gelesen | |||
Leichenschänder...! ;) Trotzdem danke für die Infos! Natürlich alles meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Wimsheim / Ba-Wü | 765054 | |||
Datum | 14.06.2013 18:07 | 15591 x gelesen | |||
hallo zusammen, wie macht ihr das denn mit den gelben schaummittelkanistern, wenn sie leer sind? schickt ihr die wieder zum befüllen? oder kauft ihr immer wieder neue? lg markus | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 765056 | |||
Datum | 14.06.2013 18:10 | 15510 x gelesen | |||
Wir befüllen sie selbst aus großen Gebinden. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Herten / NRW | 765059 | |||
Datum | 14.06.2013 18:29 | 15552 x gelesen | |||
Wir füllen sie auch aus größeren Gebinden (200l Fass) selber nach. Defekte/spröde/brüchig oder rissig gewordene Kanister werden ausgesondert und ersetzt. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 765075 | |||
Datum | 14.06.2013 19:18 | 15474 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian T.Wir füllen sie auch aus größeren Gebinden (200l Fass) selber nach. Spannend ist, was der HErsteller sagt. Ich hatte mal vor einigen jahren bei einem Mandanten den Fall, da wurden auch fröhlich die 1m³ IBC nachgefüllt. Als mal übers Wochenende das Teil undicht wurde und der agressive Stoff ausgelaufen ist und die gesamte Halle (Stahlbauweise, Metallverarbeiter mit Halbfertig- und Fertigprodukten), Maschinen,...) innen korrodiert war hat diue Versicherung mal ins kleingedruckte geshaut und siehe da: Die Dinger waren vom Hersteller nur als Einweggebinde vorgesehen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Herten / NRW | 765078 | |||
Datum | 14.06.2013 19:23 | 15612 x gelesen | |||
Sind die Kanister Einweggebinde? Mir wäre in der Hinsicht nichts bekannt. Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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