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Thema | Freistellung für Hochwasser | 14 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Sasc8ha 8H., Gummersbach / NRW | 764564 | |||
Datum | 10.06.2013 11:16 | 6972 x gelesen | |||
Hallo miteinander, Hab da mal eine frage ich arbeite im Krankenhaus in einer Notaufnahme und mich würde interessieren wie das geregelt ist wenn ich zum Einsatz bzw. aktuelle zim Hochwasser müsste. Hoffe auf viele Antworten Gruß Sascha | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Herten / NRW | 764567 | |||
Datum | 10.06.2013 11:33 | 4771 x gelesen | |||
Hallo Sascha, generell bist Du gemäß FSHG bei einem solchem Einsatz wie zu jedem anderen Einsatz auch vom Arbeitgeber frei zu stellen. Aber, bei einer so langfristigen Geschichte sollte deine Freistellung dennoch vorab mit deiner Stationsleitung bzw. PDL abgeklärt werden! Viel Glück Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Gummersbach / NRW | 764576 | |||
Datum | 10.06.2013 12:00 | 4442 x gelesen | |||
Danke schon mal mir erzählte mal ein Arbeitskollege das, dass Schwierigkeiten mit dem Krankenhausgesetz gibt. Stimmt das? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Herten / NRW | 764581 | |||
Datum | 10.06.2013 12:12 | 4357 x gelesen | |||
? k.A. Gabs die Probleme sonst? Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Gummersbach / NRW | 764582 | |||
Datum | 10.06.2013 12:14 | 4152 x gelesen | |||
bin bin jetzt noch nicht von der Arbeit weg gewesen | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 764583 | |||
Datum | 10.06.2013 12:17 | 4217 x gelesen | |||
Hallo, ich persönlich würde mit meinen Vorgesetzten sprechen, wie es denn aussehen würde, wenn die Anfrage kommt, ob man fahren dürfte. Ich habe meinerseits diesen Weg gewählt und eine entsprechende Freigabe erhalten. Wäre es ein eher "Nein" gewesen, hätte ich damit auch leben können. Hochwasser geht vorbei... meinen Job würde ich gerne behalten. Gruß | |||||
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Autor | Patr8ick8 H.8, München / Bayern | 764584 | |||
Datum | 10.06.2013 12:25 | 4371 x gelesen | |||
Ist zwar nicht mein direkter Arbeitgeber aber habe da ein kleine Frage zu der Problematik- ich bin nebenbei noch Schöffenrichter. Habe dieses Problem letzte Woche einmal angesprochen und bekam ein klares "nein, kannst nicht weg" zu hören. Gelten hier dann andere Gesetze als sonst? | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 764585 | |||
Datum | 10.06.2013 12:33 | 4285 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick H.Habe dieses Problem letzte Woche einmal angesprochen und bekam ein klares "nein, kannst nicht weg" zu hören. Gelten hier dann andere Gesetze als sonst? Die Schöffen sind zur Teilnahme an den Hauptverhandlungen verpflichtet. Hiervon sind sie nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen entbunden, wenn sie durch bestimmte gesetzliche Gründe (z.B. bei Verwandtschaft mit Zeugen oder Angeklagten) oder wegen einer Besorgnis der Befangenheit ausgeschlossen werden oder vom Vorsitzenden von der Teilnahme befreit wurden, weil sie (körperlich) verhindert sind, bei Gericht zu erscheinen (Unfall, Krankheit usw.), oder ein Erscheinen bei Gericht nicht zuzumuten ist (weit entfernte Abwesenheit, wichtige berufliche Verpflichtung u.ä.). Ansonsten müssen persönliche Verpflichtungen und Interessen hinter dem Schöffendienst zurückstehen. Die Entbindung von der Teilnahme wird sehr streng gehandhabt, weil nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG niemand seinem gesetzlichen Richter (zu dem auch die Schöffen gehören) entzogen werden darf. Schöffenamt Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 764586 | |||
Datum | 10.06.2013 12:42 | 3994 x gelesen | |||
Hierzu noch §54 GVG Ich denke man kann dann darüber streiten, eine Alarmierung durch KatS-Alarm (unabwendbares Ereignis?) ist denke ich durch den Paragraphen abgedeckt nicht aber eine freiwillige Meldung zum Hochwassereinsatz. Ebenso, wenn dir bereits ein fester Termin zugesandt wurde. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Herten / NRW | 764598 | |||
Datum | 10.06.2013 14:25 | 3714 x gelesen | |||
So siehts aus, darum ganz zu Anfang auch der Hinweis, es mit der Stationsleitung und der Pflegedirektion abzuklären! Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 764601 | |||
Datum | 10.06.2013 15:10 | 3627 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit L.Ansonsten müssen persönliche Verpflichtungen und Interessen hinter dem Schöffendienst zurückstehen Naja, aber der Hochwassereinsatz ist ja nun einmal kein persönliches Interesse und auch keine persönliche Verpflichtung, sondern eine Art von öffentlichem Amt... Insofern ist es mal wieder die schöne deutsche Art, alles zu vermischen, und keine klare "Rangfolge" (Gesetz A vor B vor C, usw.) vorzugeben... Das würde Vieles einfacher machen... Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 764607 | |||
Datum | 10.06.2013 16:13 | 3501 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix H.Insofern ist es mal wieder die schöne deutsche Art, alles zu vermischen, und keine klare "Rangfolge" (Gesetz A vor B vor C, usw.) vorzugeben... Das würde Vieles einfacher machen... Manchmal hilft der GMV. - Gehe ich als einzelner FM (SB) in einem besonderen Fall nicht zum Feuerwehreinsatz, dann übernimmt ein anderer FM (ggf. aus dem Nachbarort) diese Aufgabe und der Einsatz wird regelgerecht abgearbeitet. - gehe ich als Schöffe nicht zum Prozess, dann platzt dieser ggf. Also ich würde da als Schöffe meinen Dienst versehen und fertig. Das gilt bei anderen Tätigkeiten ebenso. Wir alle sind als einzelner genommen nicht sooooo wichtig, dass wir nicht auch mal fehlen können. Vor allem bei Groß-/ Flächenlagen mit mehrwöchogem Charakter. Da ist der einzelne noch deutlich weniger wichtig, als beim Gebäudebrand am Dienstag Morgen um 10:30 Uhr. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 764609 | |||
Datum | 10.06.2013 16:34 | 3231 x gelesen | |||
Ich würde das GG hier deutlich als höheres Rechtsgut ansehen als die Hilfeleistungsgesetze der Länder. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 764610 | |||
Datum | 10.06.2013 16:46 | 3350 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Wir alle sind als einzelner genommen nicht sooooo wichtig, dass wir nicht auch mal fehlen können. Vor allem bei Groß-/ Flächenlagen mit mehrwöchogem Charakter. Da ist der einzelne noch deutlich weniger wichtig, als beim Gebäudebrand am Dienstag Morgen um 10:30 Uhr. Sehr gut beschrieben, so ähnlich versuche ich es auch immer jüngeren, neuen Kameraden zu erklären, die meinen bei jedem noch so kleinen Einsatz ganz vorne mit dabei sein zu müssen und auf Nachfrage keine wirkliche Anwort geben können außer die angebliche Notwendigkeit als Einsatzkraft zur Verfügung zu stehen weil es sonst zu wenig geben würde. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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