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ThemaAuch eine Feuertreppe11 Beträge
RubrikJux + Tollerei
 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY765716
Datum22.06.2013 16:126679 x gelesen
Servus Leute,

schaut euch doch mal diese Feuertreppe an. Schaut doch gut aus.;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP765718
Datum22.06.2013 18:063810 x gelesen
Als Handwerker: Es sieht wohl so aus, als ob die Architekten-Pläne 1:1 umgesetzt wurden.
In der Baugenehmigung stand nur: Es muss eine Feuertreppe vorhanden sein.
Von funktional stand da bestimmt mal wieder nix;-)

Oder wie ich immer sage: Die haben es Studiert, wir nur gelernt.
Anton, da stimmst Du mir doch bestimmt zu?!

Dies ist meine Meinung.

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern765885
Datum25.06.2013 08:493421 x gelesen
Wendeltreppen sind im verlauf von Flucht- und Rettunsgwegen nicht zulässig. Also wie man sieht eine Architektenlösung. Und wir wissen (und sehen es wieder einmal) - baulicher Brandschutz ist kein Pflicht(prüfungs)fach im Architekturstudium....

Mal eine provokante Frage: warum setzten sich die Feuerwehrverbände nicht dafür ein, dass der VB ein Pflichtfach mit Prüfung im Architekturstudium wird ????

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen765889
Datum25.06.2013 09:183254 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Mal eine provokante Frage: warum setzten sich die Feuerwehrverbände nicht dafür ein, dass der VB ein Pflichtfach mit Prüfung im Architekturstudium wird ????

Gegenfrage: Wozu solch ein Pflichtfach? Gibt es dann auch für die geprüften Leute eine "Belohnung"? Darf der Architekt dann auch eigenständig an Stelle einer anderen Autorität die Unterschrift unter ein Brandschutzkonzept setzen?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)765899
Datum25.06.2013 11:10   3014 x gelesen
Kollege!

Scheint ja eine interessante Konstruktion zu sein, vielleicht eine Sanierungslösung für einen Sonderbau. Die Befestigungslöcher neben den Öffnungsabschlüssen passen zwar (noch) nicht zu den Handläufen, sonst kann das aber auch eine pfiffige Lösung sein. Brandschutztechnisch wäre hier ggf. nur zu hinterfragen, ob die Treppe in Verbindung mit den dargestellten Öffnungsabschlüssen den Anforderungen des § 35, Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 MBO genügt.

Geschrieben von Volker L. Wendeltreppen sind im verlauf von Flucht- und Rettunsgwegen nicht zulässig.
Sagt wer bzw. steht außer in der VStättV oder VkV wo?

Geschrieben von Volker L.baulicher Brandschutz ist kein Pflicht(prüfungs)fach im Architekturstudium Wozu auch, ist ja völlig überbewertet. Man muss sich als Architekt auf die wesentlichen Dinge im Leben konzentrieren und das lernen, was in der Regel 99% aller Architektur-Hochschulabgänger zwingend brauchen, um nach dem bestandenen Malkurs in einem Architekturbüro zu unterirdischen Löhnen Bauleitung zu betreiben oder Entwürfe für Bausparkassen-Einheitshäuschen zu erstellen. Deshalb wurde z.B. an einer Hochschule angeblich auch das Wahlpflichtfach Bauordnung und Brandschutz zugunsten gestalterischer und städtebaulicher Anteile gestrichen. Mittlerweile geht es sogar soweit, dass man aufgrund festgestellter Brandschutzprobleme bei fakultätsübergreifenden Projekten von Architektur- Bauingenieur- und Versorgungstechnikstudenten für die VS-Studenten das Fach "Grundlagen des baulichen Brandschutzes" verpflichtend und mit entsprechend gewerteter Prüfung (nicht nur bestanden oder vergeigt) eingeführt hat. (Find ich aus ganz persönlichen Gründen prima!!!)

Geschrieben von Volker L.Mal eine provokante Frage: warum setzten sich die Feuerwehrverbände nicht dafür ein, dass der VB ein Pflichtfach mit Prüfung im Architekturstudium wird ???? Weil das die Feuerwehrverbände mal gelinde gesagt einen feuchten XXXzensiertXXX nix angeht. Das wäre Sache der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer Bau.
Provokante Gegenfrage I: Vielleicht sollten sich die Feuerwehrverbände dann auch einsetzen für Tempo 100 auf Autobahnen oder für die ausschließliche Verwendung biologisch abbaubarer, nicht schmierender Öle und Kraftstoffe für Kraftfahrzeige oder für regelmäßigen Krallenkurzschnitt bei baumkletteraffinen Katzen? Da würden weitaus mehr Schäden und Kosten vermieden werden.
Provokante Gegenfrage II: Setzt sich denn der Werkfeuerwehrverband dafür ein, dass die brandschutztechnische Planung bei Industriebauten nur noch durch erfahren Brandschutzfachplaner erfolgt? Oder ist auch da jedem sein Hemd am Nächsten und man nimmt den Billigsten (und noch nicht mal den Günstigsten)
Hinweis: Es gibt sogar Werkfeuerwehren, die sind zu Tode beleidigt, wenn sie zwar staatlich/bezirklich anerkannt sind, bei der Brandschutzplanung gemäß Industriebaurichtlinie aber nicht berücksichtigt werden können, weil sie nicht die erforderliche Stärke/Anwesenheit/Hauptamtlichkeit haben. (Nein, auch ein trotziges auf-den-Boden-stampfen mit beleidigtem "Wir sind aber eine ANERKANNTE Werxfeuerwehr" in Verbindung mit hektischem Wedeln mit dem Anerkennungsbescheid bewirkt nicht die Zulässigkeit der Vergrößerung von Brandabschnitten)
Da wäre im Umkehrschluss die eine oder andere UE Baurecht hilfreich (oder ein Blick ins Gesetz, der die Rechtsfindung bekanntermaßen ungemein erleichtert.)

Geschrieben von Uwe S.Gegenfrage: Wozu solch ein Pflichtfach? Gibt es dann auch für die geprüften Leute eine "Belohnung"? Darf der Architekt dann auch eigenständig an Stelle einer anderen Autorität die Unterschrift unter ein Brandschutzkonzept setzen?
Welche "Autorität" braucht man denn, um ein Brandschutzkonzept zu unterschreiben?
Das darf der Architekt auch so, ganz ohne Pflicht und Belohnung, er muss nur seinen Malkurs bestanden haben. Siehe auch § 65 und 66 MBO bzw. entsprechende Art./§ der jeweiligen LBO. Es ist immer wieder interessant, dass aufgrund plakativ dargestellter Einzel-Schadensfälle der ganzen Bauwelt das brandschutztechnische Verständnis abgesprochen wird. Täglich gibt es aber auch das andere Beispiel, dass man Feuerwehrlern aufgrund ihres Realitätsverlustes aufgrund einseitiger Freizeitgestaltung sämtliche Kenntnis des Bauwesens und Baurechts absprechen muss. (und nein, zweimal Minus ergibt nicht unbedingt Plus!)

Grüßla,
FP
(LB f. VB a. d. TH N)

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland765904
Datum25.06.2013 11:482729 x gelesen
Geschrieben von ---Volker L.--- Wendeltreppen sind im verlauf von Flucht- und Rettunsgwegen nicht zulässig.

Also hier wurde gerade am Erweiterungsbau des Landesarbeitsgerichtes ein zweiter Flucht- und Rettungsweg per außenliegender Wendeltreppe realisiert und das Gebäude ist inzwischen in Betrieb.

Gruß Philip

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY765906
Datum25.06.2013 12:252631 x gelesen
Servus H.P.,

wer braucht denn ein Architektur- oder Ingenieurstudium, geschweige denn einen Techniker oder Meister, wenn es auch Bauzeichner können?
Selbst mehrfach erlebt. Wie hat mal da ein Künstler seines Faches erzählt. "Ich brauche doch den Text einer Vorschrift nicht zu kennen. Ich muß wissen, wo der Text steht." ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt765950
Datum26.06.2013 02:132140 x gelesen
Geschrieben von Philip K.Geschrieben von Volker L.: Wendeltreppen sind im verlauf von Flucht- und Rettunsgwegen nicht zulässig.

Also hier wurde gerade am Erweiterungsbau des Landesarbeitsgerichtes ein zweiter Flucht- und Rettungsweg per außenliegender Wendeltreppe realisiert und das Gebäude ist inzwischen in Betrieb.

Es ist auch möglich, sowas zu bauen. Nur sollte man da sehr vorsichtig sein, über welche Personenzahlen da spricht, die die Treppe benutzen sollen. Für bis ca. 20 Personen geht das schon. Darüber hinaus geht es in die Richtung, dass mehrere Personen nebeneinander die Treppe benutzen müssten. Und das ist bei einer Wendeltreppe o.ä. natürlich ziemlich ungünstig.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW765985
Datum26.06.2013 11:391984 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Gegenfrage: Wozu solch ein Pflichtfach?

....weil sie dann manchmal vielleicht wüssten, was sie verzapfen? Unabhängig von dieser Treppe ist es tatsächlich so, das oftmals Dinge von Architekten geplant werden, die aufgrund der einfachsten Regeln im Bauwesen in der Form überhaupt nicht umsetzbar sind.
N Bekannter von mir (Bauingenieur) sagt immer: Architekten sind Menschen, die vor dem Rechnen im Inegenieursstudium aufgehört haben und beim Zeichnen war bei denen Ende. Fazit: Sie machen schöne Bilder, wissen aber nicht, was sie tun :-)

Viele Grüße
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern765995
Datum26.06.2013 12:301853 x gelesen
Wie in jeder Berufsgruppe: es gibt gute und sehr kompetente Vertreter dieser Zunft und es gibt das absolute Gegenteil davon.

Aus den 1930iger (!)Jahren gibt es folgenden Spruch über die fachlich weniger glorreichen Vertreter: "Er nahm sich einen bunten Hut und dünkte sich etwas Besseres"

Aber es gab und gibt Architekten, die ein sehr solides und belastbares Fachwissen haben und deren Lösungsvorschläge "Hand und Fuß haben". Aber Qualität kostet seinen Preis und oftmals wissen auch Auftraggeber nicht worauf sie bei der Auftragsvergabe achten müssen.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW765997
Datum26.06.2013 12:341860 x gelesen
Bitte nicht falsch verstehen, es sollte auch nicht auf alle Architekten bezogen sein, sondern auf die, die einem im Gedächtniss bleiben .-)
Und das mit guten und schlechten Beispielen kennen wir aus eigenen Reihen ja auch :-)

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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 22.06.2013 16:12 Anto7n K7., Mühlhausen
 22.06.2013 18:06 Volk7er 7C., Trier
 25.06.2013 08:49 Volk7er 7L., Erlangen
 25.06.2013 09:18 Uwe 7S., Bürstadt
 26.06.2013 11:39 Chri7sti7an 7T., Herten
 26.06.2013 12:30 Volk7er 7L., Erlangen
 26.06.2013 12:34 Chri7sti7an 7T., Herten
 25.06.2013 11:48 Phil7ip 7K., Saarbrücken
 26.06.2013 02:13 ., Thierstein und Magdeburg
 25.06.2013 11:10 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 25.06.2013 12:25 Anto7n K7., Mühlhausen
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