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Thema | HLF 20/16 | 24 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Fran8k M8., Hamburg / Hamburg | 747280 | |||
Datum | 11.12.2012 21:35 | 16345 x gelesen | |||
Hallo wer kann mir die genaue Bedeutung der Bezeichnung HLF 20/16 sagen? HLF ist klar 20 ist Pumpenleistung bei 10 bar pro minute 16 ??? Warum 16, wenn der Tankinhalt aber trotzdem 2350 Liter beträgt? DAnke im Vorraus keine | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 747281 | |||
Datum | 11.12.2012 21:37 | 11159 x gelesen | |||
Hallo, schaust Du hier Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | |||||
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Autor | Fran8k M8., Hamburg / Hamburg | 747282 | |||
Datum | 11.12.2012 21:41 | 10479 x gelesen | |||
Danke!!!!!!!!!!!!!!!!!! also Mindesttankvolumen, er kann also auch mehr haben. keine | |||||
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Autor | Math8ias8 O.8, Oberpleichfeld / Bayern | 747283 | |||
Datum | 11.12.2012 21:52 | 10209 x gelesen | |||
Hallo! Eigentlich stellt es schon das Tankvolumen dar. Ist ja nicht wie z.B. beim StLF mit bis zu gekennzeichnet. Wird bei uns übrigens auch so umgesetzt. D.h. ein HLF 20/16 hat 1600l Wasser. Gruß Mathias Über eueren Besuch auf ff-oberpleichfeld.de freuen wir uns natürlich sehr! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 747333 | |||
Datum | 12.12.2012 13:05 | 9516 x gelesen | |||
Guten Tag Neuerdings werden in den aktuellen Normblättern allerdings statt der Pumpenleistung und der Löschwasservorrates nur noch die Pumpenleistung angegeben. Hatten wir aber ja schon mal vor Jahrzehnten. Siehe auch: -> FM " Neue Normen für LF und HLF " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 747337 | |||
Datum | 12.12.2012 13:24 | 9070 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Neuerdings werden in den aktuellen Normblättern allerdings statt der Pumpenleistung und der Löschwasservorrates nur noch die Pumpenleistung angegeben. In den Normen selbst steht sehr wohl noch eine Vorgabe für den Tank drin. Die taucht nur wegen OPTA nicht mehr in der Fahrzeugbezeichnung auf. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 747344 | |||
Datum | 12.12.2012 15:00 | 9496 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.n den Normen selbst steht sehr wohl noch eine Vorgabe für den Tank drin. Die taucht nur wegen OPTA nicht mehr in der Fahrzeugbezeichnung auf. die OPTA ist der eine Grund, der andere ist, dass es zu viele verschiedene Tankvarianten bei den (H)LFs gab... wieviele LF 20/16 haben z.B. einen Tank mit 1.600 L? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht / Schleswig-Holstein | 747369 | |||
Datum | 12.12.2012 19:13 | 8611 x gelesen | |||
Mal ne Frage in die Runde, der Mehrzweckzug ist aus der Norm verschwunden, oder irre ich mich? Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Erlangen / Bayern | 747380 | |||
Datum | 12.12.2012 21:13 | 8408 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Stephan S. Mal ne Frage in die Runde, der Mehrzweckzug ist aus der Norm verschwunden, oder irre ich mich? Du irrst. DIN 14530-27:2011-06 (also HLF20 von Juni 2011) findet sich unter 7. Arbeitsgerät der Mehrzweckzug Z 16 als Option. Allerdings nur im HLF20 nicht im LF20 und leider ohne Fußnote welche den Z16 bei der (diskussionswürdigen maschinellen Zugeinrichtung) zur Pflicht macht. Grüße Matthias | |||||
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Autor | pete8r e8., isselburg / nrw | 747402 | |||
Datum | 13.12.2012 05:31 | 8158 x gelesen | |||
Geb ich Dir recht ,aber der Tank ist ja meistens größer gewählt als wie in der DIN vorgeschrieben solang dafür nicht auf andere DIN-Beladung verzichtet wurde oder das Gewicht des fahrzeuges erhöht wurde denk ich mal ist es ein eher kleines Problem . In anderen Beiträgen ewähntest Du ja schon oft genug die Problematik der immer mehr werdenden Fahrzeugen die wegen SPEZIELLER Örtlicher Gegebenheiten extrem von der DIN abweichen und bei Überörtlicher Hilfe keienr mehr weiß was da genau für ein fahrzeug kommt,da ist die Frage in wie weit die Opta da rauf zugeschnitten werden kann. Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!! | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Sangerhausen / Sachsen-Anhalt | 747418 | |||
Datum | 13.12.2012 10:36 | 7808 x gelesen | |||
Beim durchschauen der Listen habe ich kein Staffel-TLF gefunden. Ich weis sehr wohl um den Unsinn eines solchen Fahrzeuges. Nur mir ist so, als wenn in irgendeinen Gespräch soetwas mal angeklungen ist. Also das Staffel-TLF wieder in die Norm kommen/gekommen sind. Kann dazu jemand eine Aussage treffen? Der Sinn einer solchen Aufnahme in die Norm verschiest sich mir. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 747419 | |||
Datum | 13.12.2012 10:40 | 8030 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael G.Also das Staffel-TLF wieder in die Norm kommen/gekommen sind. Nein, mir nichts bekannt (aktuell mit Sicherheit nicht, Planungen kenne ich auch keine). Es gibt aber Landesregelungen, vgl. Hessen StLF 20/25 (faktisch ein etwas aufgebohrtes TLF 16/25, praktisch irgendwas wie LF 20/25 in unterschiedlichsten Varianten und den alten Problemen)... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 747420 | |||
Datum | 13.12.2012 10:57 | 7597 x gelesen | |||
Geschrieben von peter e.aber der Tank ist ja meistens größer gewählt als wie in der DIN vorgeschrieben solang dafür nicht auf andere DIN-Beladung verzichtet wurde oder das Gewicht des fahrzeuges erhöht wurde denk ich mal ist es ein eher kleines Problem Das geht eben nicht... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 747421 | |||
Datum | 13.12.2012 11:00 | 7690 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.vgl. Hessen StLF 20/25 Das aber nur noch in einem Nebensatz ind er Förderrichtlinie erwähnt wird. Geschrieben von Ulrich C. faktisch ein etwas aufgebohrtes TLF 16/25, praktisch irgendwas wie LF 20/25 in unterschiedlichsten Varianten und den alten Problemen Faktisch anderswo ein Standardfahrzeug.... Daher gibts auch nur 1 oder 2 Fahrzeuge mit Staffelkabine, die anderen Fahrzeuge sind entweder tatsächlich LF 20/16 (Bad Orb sogar mit Haspel!) oder Fahrzeuge z.B. für den österreichischen Markt (TLFA 3000). D.h. bei Magirus Standard (mit Lohr), bei Rosenbauer sowieso... Es ist halt ein StLF 10/6 mit großem Tank. Nicht mehr und nicht weniger. es ist halt ein Fahrzeug rein für Brandbekämpfung und / oder kleine technische Hilfeleistungen. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 747422 | |||
Datum | 13.12.2012 11:29 | 7758 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Faktisch anderswo ein Standardfahrzeug.... Daher gibts auch nur 1 oder 2 Fahrzeuge mit Staffelkabine, die anderen Fahrzeuge sind entweder tatsächlich LF 20/16 (Bad Orb sogar mit Haspel!) oder Fahrzeuge z.B. für den österreichischen Markt (TLFA 3000). D.h. bei Magirus Standard (mit Lohr), bei Rosenbauer sowieso... Genau, siehe hier und lese den Text dazu. Das hat mit dem eigentlichen Hessen StLF 20/25 nicht mehr viel zu tun. Gruß Michael | |||||
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Autor | pete8r e8., isselburg / nrw | 747448 | |||
Datum | 13.12.2012 17:41 | 7430 x gelesen | |||
Was soll genau nicht gehen???Standart DIN Beladung HLF20/16 mit 2000l Wasser oder eventuell auch mehr bis zu 2500l Wasser und das im Gewichtsbereich (Fahrgestell Laut DIN) dat geht .Unser HLF 20/16 hat 2100L Wasser ,Standart Din Beladung ,und verdammt viel TH Beladung drauf und das bei 14,5 Tonnen. Unser LF 16/12 hat auch die damalige Standart Beladung drauf mit 1600l Wasser und das auf dem Fahrgestell nach DIN (12Tonnen) Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 747494 | |||
Datum | 14.12.2012 09:54 | 7231 x gelesen | |||
Servus, bist du damit selbst auf die Waage gefahren? Ich bezweifle das etwas, es könnte einigermaßen knapp werden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | pete8r e8., isselburg / nrw | 747497 | |||
Datum | 14.12.2012 10:35 | 7138 x gelesen | |||
Jepp....haben wir gemacht bei der Fahrzeugabnahme....... kenn ne Hauptamtliche Wache da steht auch nen Hlf Din Beladung -und 2500l wasser und auch dort 14,5 Tonnen Fahrgestell. Ist denk ich mir aber auch egal es ging mir nur darum ,das wenn man ein LF20 nachfordert da was kommt was man eventuell anders geplant hat ,kann ja schon sein das anstatt ein Allrad ein STraßenfahrgestell ankommt, und dann dieses FAhrzeug eben halt nicht über den unbefestigten Feldweg zu seinen geplanten Einsatzort fahren kann.Ich denke das man leider mit den neuen Funkrufnamen nicht alles abdecken kann um das Fahrzeug ganz genau zu beschreiben. Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8O., Wuppertal / NRW | 766380 | |||
Datum | 02.07.2013 16:18 | 6876 x gelesen | |||
in dem Zusammenhang eine Frage, die mich seit dem Umsetzen der OPTA-Rufnamen beschäftigt: Ein bestehendes LF 20/16 (was zur Zeit seiner Normung ja einen Mindestlöschwassertank von 1600l hatte) mit 1600l Löschwassertank heißt ja nun (wie auch LF16, etc) nach OPTA "LF20". Das ändert aber doch nichts daran, dass das Fahrzeug weiterhin ein LF 20/16 bleibt, korrekt? Denn streng nach Norm hat das "ECHTE" LF20 ja mindestens 2000l Wasser an Bord.... Mit kameradschaftlichen Grüßen Christian Oertel | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 766381 | |||
Datum | 02.07.2013 16:26 | 6499 x gelesen | |||
Hallo Christian, wenn es einen Hilfeleistungssatz mit Zubehör an Bord hat, dann kann es auch als HLF20 geführt werden..... Wenn ich mir die Umwandlungen im Kreise hier so anschaue, dann fällt mir dazu nur ein: Jedem König sein Reich. Gruß | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8O., Wuppertal / NRW | 766383 | |||
Datum | 02.07.2013 16:39 | 6372 x gelesen | |||
Also dass es in unserem Fall "nur" ein LF bleibt, kann ich nachvollziehen, da der geforderte längere Rettungszylinder fehlt. Es ging mir nur darum, ob das Auto ein LF20/16 bleibt. Die aktuelle Norm DIN 14530-11 des LF20 sagt ja: "Die Änderung der Fahrzeugbezeichnung von LF 20/16 in LF 20 wurde vorgenommen, weil die bundesweite Einführung des digitalen BOS-Funks eine einheitliche und verbindliche Bezeichnung von Fahrzeugen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes verlangt." Jedoch stoße ich mich bei diesem Satz daran, dass ein LF 20/16 laut (alter) Norm nur 1600l haben musste, das aktuelle LF20 hingegen mindestens 2000l. Das ist sicherlich recht unerheblich, mich interessiert nur wie diejenigen sich das gedacht haben, die das neu genormt haben. Die Frage lautet daher noch immer, ob ein LF20/16 nun auch neben dem neuen Funkrufnamen ein LF20 ist oder doch ein LF20/16 bleibt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Christian Oertel | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 766386 | |||
Datum | 02.07.2013 16:56 | 6544 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian O.Das ist sicherlich recht unerheblich, mich interessiert nur wie diejenigen sich das gedacht haben, die das neu genormt haben. Die Opta-Tabellen dazu sind doch eindeutig, oder? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8O., Wuppertal / NRW | 766389 | |||
Datum | 02.07.2013 17:26 | 6409 x gelesen | |||
denen zufolge bleiben die Fahrzeugbezeichnungen bestehen, und werden nur unter den OPTA-Namen "gesammelt". Das entspricht auch meiner eigenen Auffassung und so handhaben wir es auch. Auffällig ist aber, dass in Berichten, Webauftritten etc. häufig nur noch von (H)LF20 bzw. (H)LF10 gesprochen wird, und diese tatsächlich aus den alten Normen stammen. Dh. viele vertreten also die Auffassung, dass der OPTA-Name nun auch die Fahrzeugbezeichnung ist. Mit kameradschaftlichen Grüßen Christian Oertel | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 766393 | |||
Datum | 02.07.2013 19:15 | 6299 x gelesen | |||
Namen sind Schall und Rauch. Wenn $Cheffe sagt, ab morgen heisst das 35 JAhre alte TLF16/25 "HLF20", dann ist das erstmal so. Es gibt keine Vorschrift, die das verbietet und mir wäre auch kein Fall bekannt, in dem die Fachaufsicht gegen solche Namensgebungen eingeschritten wäre. (Wir haben jahrelang einen "ELW2" auf Opel-Omega gehabt, der nach Norm wohl eher ein KdoW war...) Mir sind auch schon verschiedene Fälle zu Ohren gekommen, in denen tatsächlich die Feuerwehren ihre Fahrzeugbezeichnungen den OPTA-Kennungen angepasst haben. Eigentlich ein geniales Prinzip: alle dürfen sich über modernste Autos freuen, und man brauchte nicht eine europaweite Ausschreibung zu machen :-D | |||||
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