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ThemaEuropaweite Ausschreibung nicht mehr notwendig6 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorHelm8ut 8R., Dietzenbach / Hessen766375
Datum02.07.2013 15:065329 x gelesen
Eben als PM des DRK LV Westfalen-Lippe Nr. 31/2013 hjerausgegeben

Durchbruch auf europäischer Ebene für Rettungsdienst in NRW

Die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und Ministerrat zur Novellierung des europäischen Vergaberechtes haben zu einem Durchbruch bei der Bereichsausnahme für den Rettungsdienst geführt. Das bedeutet: Künftig sind europaweite Ausschreibungen für den Rettungsdienst nicht mehr notwendig.

Mit ihrer Entscheidung haben Kommission, Parlament und Rat die Bedeutung des Rettungsdienstes als Bestandteil des Zivil- und Katastrophenschutzes gewürdigt. So kann die Notfallrettung direkt an Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz und andere gemeinnützige Organisationen übertragen werden, erläutert der Präsident des DRK-Landesverbandes Nordrhein Hans Schwarz das Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen des DRK in Nordrhein-Westfalen.

Rettungsdienst und Katastrophenschutz gehören zusammen. Es ist gut, dass die europäischen Institutionen dies anerkannt haben und damit die erforderliche Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen bei unserer Arbeit weiterhin ermöglichen, freut sich der Präsident des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe Dr. Jörg Twenhöven über den gemeinsamen Brüsseler Erfolg.

Der jetzt gefundene Kompromiss muss noch vom Europäischen Parlament angenommen werden. Danach bedarf er der formellen Beschlussfassung durch den Ministerrat.

Nach ihrer Veröffentlichung kann die Richtlinie direkt im Rettungsgesetz in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Die Landesregierung hatte im Vorfeld signalisiert, eine Bereichsausnahme im Landesrettungsgesetz umzusetzen, wenn diese auf europäischer Ebene beschlossen werde.

Gemeinsam können wir nun endlich die im Rettungsdienst bewährten Strukturen erhalten, indem wir diese europarechtssicher gestalten, so Dr. Jörg Twenhöven.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW766379
Datum02.07.2013 16:172519 x gelesen
Moin,

hat welche Vor - und Nachteile für die Bürger?

Gruß

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW766473
Datum03.07.2013 18:25   2053 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Martin D.hat welche Vor - und Nachteile für die Bürger?

Vorteile: Es ändert sich nix!

Nachteile: Es ändert sich nix! Doch, das DRK hat es damit durch erfolgreiche Lobbyarbeit geschafft, dass private Anbieter keinen Fuß in die Tür "Rettungsdienst" bekommen und somit die Kasse dann doch weiter klingeln kann. Wäre doch auch zu doof gewesen, wenn man über eine Ausschreibung seine Wirtschaftlichkeit mit anderen Anbietern vergleichen.

Sind mit Hilfsorganisationen und gemeinnützigen Organisationen auch gGmbH gemeint!?

Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorAndr8e S8., München / Bayern767099
Datum11.07.2013 13:061766 x gelesen
Geschrieben von Christian R.Doch, das DRK hat es damit durch erfolgreiche Lobbyarbeit geschafft, dass private Anbieter keinen Fuß in die Tür "Rettungsdienst" bekommen

Private Anbieter haben schon länger einen Fuß in der Türe. Wenn eine Kommune ausschreiben will, kann sie das ja weiterhin machen. Sie muss es aber nicht und das ist auch richtig so.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg767124
Datum11.07.2013 17:241405 x gelesen
Geschrieben von Andre S. Sie muss es aber nicht und das ist auch richtig so.

Das mußt Du mir jetzt im Hinblick auf die m.E. quasi-mafiösen Strukturen in diesem Bereich (z.B. Beschränkung auf bestimmte Leistungserbringer per Landesrettungsdienstgesetz) mal erklären...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg781589
Datum22.01.2014 23:011523 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Helmut R.

Der jetzt gefundene Kompromiss muss noch vom Europäischen Parlament angenommen werden


Siehe:

-> DFV " EU lässt den Rettungsdienst in öffentlicher Hand "


" Kreise und Großstädte können jetzt einfacher mit den gemeinnützigen Hilfsorganisationen im Rettungsdienst zusammenarbeiten. Das hat das Europäische Parlament beschlossen. Damit erkennt die Europäische Union die Notfallrettung als hoheitliche Tätigkeit und festen Bestandteil des Zivil- und Katastrophenschutzes an. "


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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