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Thema | Europaweite Ausschreibung nicht mehr notwendig | 6 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Helm8ut 8R., Dietzenbach / Hessen | 766375 | |||
Datum | 02.07.2013 15:06 | 5329 x gelesen | |||
Eben als PM des DRK LV Westfalen-Lippe Nr. 31/2013 hjerausgegeben Durchbruch auf europäischer Ebene für Rettungsdienst in NRW Die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und Ministerrat zur Novellierung des europäischen Vergaberechtes haben zu einem Durchbruch bei der Bereichsausnahme für den Rettungsdienst geführt. Das bedeutet: Künftig sind europaweite Ausschreibungen für den Rettungsdienst nicht mehr notwendig. Mit ihrer Entscheidung haben Kommission, Parlament und Rat die Bedeutung des Rettungsdienstes als Bestandteil des Zivil- und Katastrophenschutzes gewürdigt. So kann die Notfallrettung direkt an Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz und andere gemeinnützige Organisationen übertragen werden, erläutert der Präsident des DRK-Landesverbandes Nordrhein Hans Schwarz das Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen des DRK in Nordrhein-Westfalen. Rettungsdienst und Katastrophenschutz gehören zusammen. Es ist gut, dass die europäischen Institutionen dies anerkannt haben und damit die erforderliche Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen bei unserer Arbeit weiterhin ermöglichen, freut sich der Präsident des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe Dr. Jörg Twenhöven über den gemeinsamen Brüsseler Erfolg. Der jetzt gefundene Kompromiss muss noch vom Europäischen Parlament angenommen werden. Danach bedarf er der formellen Beschlussfassung durch den Ministerrat. Nach ihrer Veröffentlichung kann die Richtlinie direkt im Rettungsgesetz in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Die Landesregierung hatte im Vorfeld signalisiert, eine Bereichsausnahme im Landesrettungsgesetz umzusetzen, wenn diese auf europäischer Ebene beschlossen werde. Gemeinsam können wir nun endlich die im Rettungsdienst bewährten Strukturen erhalten, indem wir diese europarechtssicher gestalten, so Dr. Jörg Twenhöven. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 766379 | |||
Datum | 02.07.2013 16:17 | 2519 x gelesen | |||
Moin, hat welche Vor - und Nachteile für die Bürger? Gruß | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 766473 | |||
Datum | 03.07.2013 18:25 ![]() | 2053 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Martin D. hat welche Vor - und Nachteile für die Bürger? Vorteile: Es ändert sich nix! Nachteile: Es ändert sich nix! Doch, das DRK hat es damit durch erfolgreiche Lobbyarbeit geschafft, dass private Anbieter keinen Fuß in die Tür "Rettungsdienst" bekommen und somit die Kasse dann doch weiter klingeln kann. Wäre doch auch zu doof gewesen, wenn man über eine Ausschreibung seine Wirtschaftlichkeit mit anderen Anbietern vergleichen. Sind mit Hilfsorganisationen und gemeinnützigen Organisationen auch gGmbH gemeint!? Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Andr8e S8., München / Bayern | 767099 | |||
Datum | 11.07.2013 13:06 | 1766 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Doch, das DRK hat es damit durch erfolgreiche Lobbyarbeit geschafft, dass private Anbieter keinen Fuß in die Tür "Rettungsdienst" bekommen Private Anbieter haben schon länger einen Fuß in der Türe. Wenn eine Kommune ausschreiben will, kann sie das ja weiterhin machen. Sie muss es aber nicht und das ist auch richtig so. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 767124 | |||
Datum | 11.07.2013 17:24 | 1405 x gelesen | |||
Geschrieben von Andre S.Sie muss es aber nicht und das ist auch richtig so. Das mußt Du mir jetzt im Hinblick auf die m.E. quasi-mafiösen Strukturen in diesem Bereich (z.B. Beschränkung auf bestimmte Leistungserbringer per Landesrettungsdienstgesetz) mal erklären... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 781589 | |||
Datum | 22.01.2014 23:01 | 1523 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Helmut R. Der jetzt gefundene Kompromiss muss noch vom Europäischen Parlament angenommen werden Siehe: -> DFV " EU lässt den Rettungsdienst in öffentlicher Hand " " Kreise und Großstädte können jetzt einfacher mit den gemeinnützigen Hilfsorganisationen im Rettungsdienst zusammenarbeiten. Das hat das Europäische Parlament beschlossen. Damit erkennt die Europäische Union die Notfallrettung als hoheitliche Tätigkeit und festen Bestandteil des Zivil- und Katastrophenschutzes an. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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