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ThemaAufzüge im Brandfall - war: Flughafenbrand Nairobi29 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW769675
Datum07.08.2013 16:259701 x gelesen
Geschrieben von Ralf R.Wäre das in einem "hochentwickelten" Land passiert, dann wären Frau und Herr Mustermann sicher aus dem Taxi gestiegen und hätten die Flammen ignoriert - man hat ja schließlich gebucht und Termine. Aber die widrigen Umstände wären bestimmt direkt per Twitter und Facebook den guten Freunden kurz vor dem versterben durch verbrennen oder ersticken mitgeteilt worden.

Oder einfach mal an den Brand Flughafen Düsseldorf zurückdenken !
Dorst sind Reisende aus Sicheren Bereichen mit dem Aufzug in den Tod gefahren
ohne das sie eine Chance zur Flucht hatten.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW769676
Datum07.08.2013 16:268212 x gelesen
Moin,

was allerdings wieder zu der Theorie passt, dass das Verhalten der Menschen im Ausnahmezustand (Brand) nicht planbar ist....

Gruß

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW769679
Datum07.08.2013 16:368296 x gelesen
Geschrieben von Martin D.was allerdings wieder zu der Theorie passt, dass das Verhalten der Menschen im Ausnahmezustand (Brand) nicht planbar ist....

Wenn du im Keller "unten" in einen Aufzug steigst, weißt du woher das es oben brennt ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen769680
Datum07.08.2013 16:458092 x gelesen
Am Feueralarm?! Denn dann sollte man ja keine Aufzüge nutzen, eben aus solchen Gründen.

Feueralarm wird ja im ganzen Gebäude ausgelöst oder?

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW769681
Datum07.08.2013 16:478157 x gelesen
Geschrieben von Stefan R.Am Feueralarm?! Denn dann sollte man ja keine Aufzüge nutzen, eben aus solchen Gründen.

Heute werden Aufzüge per BMA i.d.R. auf EG gefahren und gehen dann außer Funktion.
Ausnahme FW-Aufzug per Schlüsselschalter.
Wo in eurem Bereich wird das auch so gemacht, bzw. warum nicht ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen769682
Datum07.08.2013 16:518149 x gelesen
Ich bezog mich nur auf deine Frage, woher man wissen soll, dass es oben brennt (oder brennen könnte).

Wenn die Fahrstühle an die BMA angeschlossen sind, um so besser. Aber das wird noch nicht immer so gewesen sein. Den Feueralarm im ganzen Gebäude gibts sicher schon länger.

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW769683
Datum07.08.2013 16:568065 x gelesen
Geschrieben von Stefan R.Ich bezog mich nur auf deine Frage, woher man wissen soll, dass es oben brennt (oder brennen könnte).

Und ich denke an die örtliche Werkfeuerwehr die Ortskentnis besaß und sich doch mit der Lageerkundung schwer tat.
In Komplexen Gebäudekomplexen ist das nicht immer alles so eindeutig.

In Köln der LVR-Turm z.b. gibt den Räumungsalarm auch nur für einzelne Abschnitte aus und nicht für den gesamten Turm gleichzeitig.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern769685
Datum07.08.2013 17:138014 x gelesen
die heutigen Aufzugssteuerungen im Brandfall sind auch ein Ergebnis dieses Brandfalles

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen769687
Datum07.08.2013 17:447922 x gelesen
Geschrieben von Volker L.die heutigen Aufzugssteuerungen im Brandfall sind auch ein Ergebnis dieses Brandfalles
Offenbar ist die Programmierung dieser Brandfallsteuerungen nicht immer ganz einfach: Klick

MfG

Frank

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt769714
Datum08.08.2013 08:217682 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Heute werden Aufzüge per BMA i.d.R. auf EG gefahren
Wobei genau das in meinen Augen auch in die Hose gehen kann. Es ist nämlich recht ungünstig den Aufzug in das EG zu fahren, wenn es genau dort brennt bzw. sich der Rauch dort befindet und noch Personen im Aufzug sind.
Für vernünftiger halte ich hier die Variante, in die nächst brand- bzw. rauchfreie Etage zu fahren. Damit umgeht man auch das Problem von Rauch im Fahrstuhlschacht und damit auch im Fahrstuhl selbst.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern769723
Datum08.08.2013 10:107625 x gelesen
Die Botschaft ist zwar verständlich - doch an der praktischen Umsetzung wird es scheitern.
Ein einzelfallabhängiges Anfahren eines Stockwerkes ist im voraus nicht programierbar. Somit müsste in jedem Einzelfall rund um die Uhr sichergestellt sein, dass eine kompetente Person entscheidet, in welchem Stockwerk heute die Aufzüge zu halten haben und abgeschaltet werden. In der Praxis kannst du das nicht sicherstellen. Daher die "zweitbeste Lösung" die aber organisatorisch sichergestellt weredn kann.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen769725
Datum08.08.2013 10:367576 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Ein einzelfallabhängiges Anfahren eines Stockwerkes ist im voraus nicht programierbar.

Auch wenn ich weder von Aufzügen noch von Brandmeldeanlagen spezielle Kenntnisse habe lehne ich mich jetzt mal aus dem Fenster und sage: Ja, das geht - man muss es nur wirklich wollen.

Bei der Konstellation, dass von der BMA an die Fahrstuhlsteuerung nur die kleinstmögliche Information, nämlich 1 Bit (Feuer ja/nein) übergeben wird, ist es natürlich nicht möglich. Sobald aber mehr Informationen (Feuer ja/nein, Feuer im EG ja/nein) von der BMA an die Fahrstuhlsteuerung gehen, halte ich es für möglich eine durchaus sinnvolle Abhängigkeit zu schaffen. Nur wenn die einschlägigen Normen das nicht fordern und alles kostenoptimiert gebaut werden muss, dann werden doch nur wenige Institutionen das haben wollen.

Aber dann mal die Frage: Sollte nicht das pauschale Anfahren des EG in den meisten Fällen sehr sinnvoll sein? Wenn man davon ausgeht, dass der Brand früh genug erkannt wird (hinreichend viele Rauchwarnmelder vorhanden), dann ist doch der Weg aus der Fahrstuhlkabine heraus bis nach draußen doch selbst bei Feuer im EG vermutlich noch frei. Was wäre denn mit einer Person, die genau in dem Moment im EG steht und auf den Fahrstuhl wartet, die muss dann von da aus auch noch flüchten können. Hat der Fahrstuhl dann einmal das EG erreicht, so fährt er dann von da aus auch nicht mehr los. Oder sehe ich das jetzt ganz falsch?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern769728
Datum08.08.2013 10:507567 x gelesen
Der Aufzug bleibt im EG mit offenen Türen stehen und lässt sich nicht mehr fahren. Ausnahmen sind besondere Aufuüge die mit einer Feuerwehrsteuerung versehen sind. Also bewußte Sonderfahrten im Barndfall ducrh die Einsatzkräfte.

Eien BMA registiert üblicherweise eien Ja/Nei Meldung in Bezug auf eine Brandindikation. Je nach Komplexität der Software der BMA kann man die Meldungen noch weiter verifizieren und verarbeiten (Alarmausdrucke, Ansteuerungen der Gebäudetechnik). Ist eine Frage was gewünscht und bezahlt wird.

Einsatztaktisch sollte man sich an dem Grundsatz orientieren so einfach wie möglich, damit es auch unter erschwerten Bedingungen noch halbwegs sicher funktioniert. KISS => keep it simple stupid.
Wenn Du eine halbwegs sinnvolel Standardsituation vorfindest können sich die Einsatzkräfte sicherer in der Situation bewegen und vorgehen, als wenn Du jedesmal objektabhängig x- Varianten in Betracht ziehen musst.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW769735
Datum08.08.2013 13:407409 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Wobei genau das in meinen Augen auch in die Hose gehen kann. Es ist nämlich recht ungünstig den Aufzug in das EG zu fahren, wenn es genau dort brennt bzw. sich der Rauch dort befindet und noch Personen im Aufzug sind.

Üblicherweise geht man dabei davon aus das die BMA das Feuer zu einem Zeitpunkt detektiert, wo eine Flucht über die Baulichen Fluchtwege möglich ist.

Geschrieben von Andreas K.Für vernünftiger halte ich hier die Variante, in die nächst brand- bzw. rauchfreie Etage zu fahren. Damit umgeht man auch das Problem von Rauch im Fahrstuhlschacht und damit auch im Fahrstuhl selbst.

Dies erfordert eine "besondere Auswertung" um das dann Bedarfsweise steuern zu können.
Außerdem was hast du gewonnen wenn die Passagiere dann oberhalb vom Feuer stehen ?
Damit das funktioniert müssen sie dann ja immer noch selbst die Fluchtwege wie oben beschrieben nutzen können.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW769736
Datum08.08.2013 13:517414 x gelesen
Hallo Volker,

ist es nicht so, das es zwei Arten von Brandfallsteuerungen für Aufzüge gibt?
Variante 1:
Fahrstühle fahren ins EG, Türen bleiben offen, bis BMA Alarm abgeschaltet
Variante 2:
Fahrstühle fahren in das oberhalb der auslösenden Meldergruppe befindliche Geschoß (oder unterhalb der MG liegende Geschoß, je nachdem, von wo sie gerade kommen), Türen öffnen, Fahrstuhl bleibt ebenfalls stehen bis BMA Alarm zurückgestellt wurde.
Variante 1 ist Standard, Variante 2 wird meines Wissens nach nur auf Bestellerwunsch einprogrammiert, da teurer und nur bei modernen BMA möglich.
Ich meine es schimpft sich "intelligente Brandfallsteuerung".

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt769746
Datum08.08.2013 14:327319 x gelesen
Was ich gewonnen habe? Eine ganze Menge:
1. Die Passagiere werden auf keinen Fall in der Brandetage abgesetzt.
2. Die Passagiere sind nicht im unsicheren, eventuell verrauchten Fahrstuhl/Fahrstuhlschacht.
3. Die Passagiere können die Flucht über die sicheren baulichen Rettungswege antreten.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt769747
Datum08.08.2013 14:367302 x gelesen
Die praktische Umsetzung ist steuerungstechnisch nicht kompliziert. Die BMA weiß, welcher Melder meldet und kann an die Fahrstuhlsteuerung je Etage ein Bit übergeben, das die Etage sicher ist und gut. Den Rest kann man in der Fahrstuhlsteuerung relativ leicht lösen.
Organisatorischer Aufwand während des Betriebes = 0

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG769755
Datum08.08.2013 17:137262 x gelesen
Geschrieben von Christian T.Variante 2:
Fahrstühle fahren in das oberhalb der auslösenden Meldergruppe befindliche Geschoß (oder unterhalb der MG liegende Geschoß, je nachdem, von wo sie gerade kommen), Türen öffnen, Fahrstuhl bleibt ebenfalls stehen bis BMA Alarm zurückgestellt wurde.

Hm. Ich komme als Feuerwehr ins Gebäude mit 4 Fahrstühle. Keiner ist im EG, aber ich sollte ja kontrollieren, dass diese sicher leer sind. Viel Spass beim Suchen über 6 Etagen...
Ich weiss nach nicht, ob die Steuerung wirklich funktioniert hat.

Da ist mir die Variante 1 lieber....

Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW769759
Datum08.08.2013 17:527288 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Was ich gewonnen habe? Eine ganze Menge:
1. Die Passagiere werden auf keinen Fall in der Brandetage abgesetzt.
2. Die Passagiere sind nicht im unsicheren, eventuell verrauchten Fahrstuhl/Fahrstuhlschacht.
3. Die Passagiere können die Flucht über die sicheren baulichen Rettungswege antreten.


Wo erfolgt das genau so ? Wie wird das angesteuert ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW769760
Datum08.08.2013 17:567220 x gelesen
Geschrieben von Christian T.Variante 1:
Fahrstühle fahren ins EG, Türen bleiben offen, bis BMA Alarm abgeschaltet


Dürfte heute der Standard sein

Geschrieben von Christian T.Variante 2:
Fahrstühle fahren in das oberhalb der auslösenden Meldergruppe befindliche Geschoß (oder unterhalb der MG liegende Geschoß, je nachdem, von wo sie gerade kommen), Türen öffnen, Fahrstuhl bleibt ebenfalls stehen bis BMA Alarm zurückgestellt wurde.


Das erfordert schon mehr Datenaustausch zw. BMA und Aufzugsteuerung.
Variante geht einfacher
=> nur ein Signal BMA Auslösung => Notfallsteuerung auf vordefinierte Stellung fahren.

mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt769767
Datum08.08.2013 20:177240 x gelesen
Ich weiß nicht, ob das so realisiert wird. Aber nur so macht es in meinen Augen Sinn.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW769770
Datum08.08.2013 20:207228 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Ich weiß nicht, ob das so realisiert wird. Aber nur so macht es in meinen Augen Sinn.

Wie kontrollierst Du dann als FW ob die Aufzüge leer sind wenn du mit dieser Steuerung nie weißt wo du den Aufzug suchen musst ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW769778
Datum09.08.2013 07:327062 x gelesen
Moin,

in dem ich im EG auf das Display schaue, wo der gerade stecken dürfte.....

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt769781
Datum09.08.2013 08:047048 x gelesen
Priorität hat ersteinmal die Sicherheit der Mitfahrenden und erst an zweiter Stelle steht für mich die Kontrollmöglichkeit für die Feuerwehr.
Das ist aber auch relativ einfach. Eine entsprechende Anzeige/Display gibt es ja bereits bei den meisten Aufzügen. Andernfalls oder bei Defekt muss ich halt kontrollieren. Da ich im Rahmen der Lagerkundung auch einen Blick mindestens in die Stockwerke über und unter der Brandetage werfen. Da sollte ich den Fahrstuhl dann auch irgendwie finden.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern769788
Datum09.08.2013 09:117036 x gelesen
Genau aus diesem Grund haben wir konsequent die Variante 1

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorKlau8s S8., München / Bayern769792
Datum09.08.2013 09:47   8290 x gelesen
Was ist eine Brandfallsteuerung für einen Aufzug?

Mit der Brandfallsteuerung eines Aufzuges soll verhindert werden, dass bei einem festgestellten
Brand (Gefahr) in einem Gebäude der Aufzug weiterhin als Bewegungsmittel
genutzt werden kann. Man unterscheidet drei Arten von Brandfallsteuerungen.
Während die DIN EN 81-73 das Verhalten von Aufzügen im Brandfall beschreibt,
wird in der VDI-Richtlinie 6017 die Steuerung von Aufzügen näher beschrieben.
1. Statische Brandfallsteuerung
Bei der statischen Brandfallsteuerung fährt der Aufzug mittels eines Befehls direkt in
die vorher festgelegte Bestimmungshaltestelle (Brandfallhaltestelle) und bleibt dort mit
offenen Türen stehen.
Der Befehl kann dabei von einer im Gebäude u.U. nur aus Handfeuermeldern bestehenden
Brandmeldeanlage nach DIN 14 675 oder auch nur von einem einzelnen
Druckknopfmelder (Gehäuse gelb) an der Bestimmungshaltestelle (Brandfallhaltestelle)
ausgelöst werden.

2. Halbdynamische Brandfallsteuerung
Bei einer halbdynamischen Brandfallsteuerung wird mindestens die festgelegte Bestimmungshaltestelle
(Brandfallhaltestelle) mit einem automatischen Brandmelder
(Rauchmelder) überwacht. Sofern dieser Brandmelder eine Rauchentwicklung detektiert
hat, wird der Aufzug in dem darüber liegenden Geschoss mit offenen Türen stillgelegt.

3. Dynamische Brandfallsteuerung
Die dynamische Brandfallsteuerung setzt das Vorhandensein einer Brandmeldeanlage
nach DIN 14 675 voraus. Mit dieser müssen mindestens alle Bereiche (Rauchabschnitte)
vor den Aufzügen in jedem Geschoss mit automatischen Brandmeldern (Rauchmeldern)
überwacht werden.
Nur dann kann sichergestellt werden, dass beim Auslösen einer Brandmeldeeinrichtung
in dem Gebäude, der Aufzug nicht in einem verrauchten Geschoss stehen bleibt
und seine Türen öffnet.
Grundsätzlich fährt der Aufzug dabei immer in die vorher festgelegte Bestimmungshaltestelle
(Brandfallhaltestelle), die sich normalerweise immer in dem Geschoss mit dem
kürzesten gesicherten Ausgang direkt ins Freie befindet.
Hat in diesem Geschoss eine Brandmeldeeinrichtung angesprochen, wird in dem
nächsten darüber liegenden rauchfreien Geschoss angehalten und der Aufzug dort mit
offenen Türen stillgelegt.

Muss eine Brandfallsteuerung in einem bestehenden Aufzug nachgerüstet werden?

Grundsätzlich nein! Wenn aber der Aufzug dem heutigen Stand der Technik angepasst
oder entsprechend den Anforderungen nach der Betriebssicherheitsverordnung nachgerüstet
wird, muss auch der Einbau einer Brandfallsteuerung neu bewertet werden.
Empfehlungen für den Bestand
Bei Gebäuden die von einer größeren Anzahl von Personen (über 50) genutzt werden
und die über eine Brandmeldeanlage, die bei der alarmauslösenden Stelle für die Feuerwehr
aufläuft verfügen, sollte mindestens eine statische Brandfallsteuerung nachträglich
realisiert werden.
Bei allen anderen Gebäuden mit Personenaufzügen, sollte jeweils im Erdgeschoss ein
gelber Druckknopfmelder (RAL 1004) mit der Aufschrift Brandfallsteuerung Aufzug
angebracht werden. (siehe auch DIN EN 81-73 Punkt 5.8.1)
Beim Drücken dieses Druckknopfmelders soll der Aufzug in das Eingangsgeschoss
(Brandfallhaltestelle) fahren und dort mit offenen Türen solange stehen bleiben, bis ein
verantwortlicher des Gebäudes (z.B. Hausmeister, Wartungsdienst des Aufzuges) diesen
wieder zurücksetzt (siehe auch DIN EN 81-73 Punkt 5.7). Empfohlen wird hier mittels
einer Sirene oder Hupe die Auslösung der Brandfallsteuerung zumindest im Eingangsgeschoss
zu signalisieren.
Bei neueren Aufzügen mit Verbindung zu einer ständig besetzten Stelle, sollte die Auslösung
der Brandfallsteuerung mittels Druckknopfmelder, an diese parallel weitergemeldet
werden.
Hinweis: Da diese Möglichkeit für die Nutzer eines Gebäudes neu ist, sollte die Funktion
mittels eines Merkblattes z.B. der Hausverwaltung an alle Gebäudenutzer vorher
mitgeteilt werden.

So, dann haben wir noch keine Außenaufzüge,Evakuierungsaufzüge, Feuerwehraufzüge,Bettenaufzüge Hochhausaufzüge.etc.
Noch keine Entrauchung von Fahrschächten, die Fahrschachttüren noch nicht besprochen und noch keine Anlagen für die Fahrschachtentrauchung.Keine Prüfung von Feuerwehraufzügen.

Es gibt noch viel zu tun,lassen wir es liegen.
Gruß Klaus

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg769833
Datum09.08.2013 13:597058 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Genau aus diesem Grund haben wir konsequent die Variante 1

Und was ist, wenn das EG brennt?
Aus diesem Gesichtspunkt finde ich die Variante 2 schon besser. Macht zwar die Kontrolle etwas aufwändiger, aber immerhin schicke ich keinen Aufzug in die brennende Etage

Gruß Patrick

Das war meine Meinung

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AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW769862
Datum10.08.2013 00:077001 x gelesen
Hallo Klaus,

ganz allgemein heißt es in unsere LBO " Die Türen von Fahrstühlen müssen eine Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern"........
Gibt es irgend ein Regelwerk, das dieses festlegt und näher beschriebt, wie so etwas geprüft wird? Bisher hab ich mit meinem kleinen VB Sachverstand da noch nichts passendes gefunden.

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorKlau8s S8., München / Bayern769864
Datum10.08.2013 08:296935 x gelesen
Hallo Christian,

da kann ich dir am Montag was zu kommen lassen, da spielen ja mehrere Faktoren mit rein, wie hier in Bayern z.B die Feuerbeschauverordnung,Prüfung von Bauteilen ,Rauchaustritt aus denselben,wir sind da sehr aktiv momentan,da aus gegebenen Anlass besonders Augenmerk darauf gelegt wird ,besonders auf die Rauchausbreitung und Rauchableitung aus den Fahrschächten, ob du das vom Baurecht her 1 zu 1 auf euer Baurecht übertragen kannst muss sich euer VB anschauen.
Gruß Klaus

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