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ThemaZu Recht mit Blaulicht unterwegs? war: Alarmserver - Was ist zu ...29 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
 
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen770628
Datum19.08.2013 11:159385 x gelesen
Hallo,

gehört zwar nicht direkt zum Thema / zur Frage, aber, geschrieben von Wolfgang B.:
Die Alarmierung über einen Alarmserver ist keine anerkannte Alarmierung im herkömmlichen Sinne,
daher Vergleiche das:

Ist das jetzt wieder eine bayrische Spezialität? Oder anders: In der Regel wird doch eine SMS-Alarmierung resp. -Benachtrichtigung zusätzlich verwendet, d.h. z.B. zusätzlich zur Sirene. Soll nun ein FA als nicht alarmiert gelten, weil er sich außerhalb des "Hörbereichs" der Sirene aufhält (der mit dem DME/FME gilt aber als alarmiert?)


Überhaupt wirft der Artikel bei mir diverse Fragen auf, zitiert aus dem verlinkten Artikel:

"Bei einer SMS handelt es sich nicht um eine Alarmierung. Die gibt es nur via Sirene oder Funkmeldeempfänger. Die SMS sei nur eine Information darüber, das sich ein Unfall ereignet habe. Das sei lediglich ein Benachrichtigungsservice, der von den Feuerwehren beantragt worden war.

Eine Benachrichtigung, wenn kein Einsatz notwendig ist? Was für einen Sinn soll das haben? Und weiter:

"Soll heißen: Wenn jemand aufgrund einer solchen SMS mit Blaulicht also ohne Alarmierung zu einem Einsatz fährt und einen Unfall verschuldet, dann hätte das juristische Folgen.

Genau diese Frage steht jetzt auch bei Loibl im Raum. Gemunkelt wird in Feuerwehrkreisen, dass er gar nicht von der ILS im Rahmen der Alarmierungskette gerufen worden sei, sondern über Funk von dem Unfall erfahren und sich dann entschieden habe, mit Blaulicht zu dem Einsatz zu fahren. Bei einer etwaigen juristischen Auseinandersetzung könnte das eine Rolle spielen. Dazu der Sprecher der Polizei, Stefan Scheibenzuber: Lediglich Polizeibeamte können selbst entscheiden, ob sie mit Blaulicht fahren. Bei Rettungskräften wie denen der Feuerwehr müsse eine Alarmierung vorliegen. Alles steht und fällt damit, so Scheibenzuber.

Ob es diese Alarmierung in Loibls Fall gegeben hat, wird jetzt geprüft. Sollte das nicht der Fall sein, dann handelt es sich um einen Rotlichtverstoß, nachdem es auch noch einen Unfall gegeben hat. Das kann dann richtig teuer werden, soScheibenzuber.


Sehr seltsame Aussagen eines Polizei-Pressesprechers. Ich kenne es von hier zunächst eher so, daß einerseits im Rettungsdienst Fahrten mit Sondersignal angeordnet werden - Weisungsbefugnis der RLS - weiterhin bei der Polizei meines Wissens nach auch. Gegenüber Kräften der Feuerwehr ist die FEL (/RLS) hingegen grade nicht weisungsbefugt, schon gar nicht gegenüber Führungskräften. Grade diese können sich daher, wenn sie denn meinen, das sei notwendig, selber einsetzen, ggf. auch, wenn sie über Funk von einem Einsatz Kenntnis erlangen (in diesem Fall also ohne Alarmierung). Hier könnte nun sicherlich im Nachhinein gerichtlich geprüft werden, ob das tatsächlich notwendig war und vor allem, ob hier die Nutzung von SoSi tatsächlich angezeigt war, die Voraussetzungen erfüllt waren. Die Pauschalaussage "Alles steht und fällt mit einer (förmlichen) Alarmierung" des Pressesprechers der Polizei halte ich deswegen auch für weit aus dem Fenster gelehnt. Und die Schlußfolgerungen übrigens auch: Vielleicht handelt es sich bei der Fahrt mit SoSi an sich um etwas wie z.B. einen Verbotsirrtum, ggf. Mißbrauch von Sonderrechten o.ä., aber bei dem Einfahren in die Rotlicht zeigende Kreuzung mit SoSi - eines zweifellos grundsätzlich Berechtigten, nicht von jemandem, der sich aus "Jux" ein Magnetblaulicht aufs Dach gestellt hat - dann einen normalen Rotlichtverstoß zu konstruieren? Wie geschrieben: Seltsam.


Gruß

Daniel

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AutorWolf8gan8g B8., Sünching / Bayern770631
Datum19.08.2013 11:246470 x gelesen
Der von mir verlinkte Artikel ist ein Pressetext!
er sollte nur verdeutlichen das die Alarmierung alleine vom Alarmserver zu Problemen führen kann.

Bei der Alarmierung parallel zur Sirene / Melder steht ja eine Alarmierung fest, daher kein Problem.

Nach dem betreffenden Unfall wurde meinens Wissens festgestellt das ein KBR immer die Möglichkeit hat eine Einsatzstelle anzufahren, egal ob alarmiert oder nicht.
Wohl eine vernünftige Entscheidung.

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland770633
Datum19.08.2013 11:276199 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Ist das jetzt wieder eine bayrische Spezialität?
Ich denke schon. Schau mal hier, wer sich da beim Brand eines Mähdreschers alles mitalarmiert hat.
Link
Und SMS Alarmierung + Piepser ohne Sirene findet in der besagten Wehr nun bei Kleineinsätzen statt. Ich werte die ganze Sache mal nicht.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.770636
Datum19.08.2013 11:376157 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.In der Regel wird doch eine SMS-Alarmierung resp. -Benachtrichtigung zusätzlich verwendet, d.h. z.B. zusätzlich zur Sirene. Soll nun ein FA als nicht alarmiert gelten, weil er sich außerhalb des "Hörbereichs" der Sirene aufhält (der mit dem DME/FME gilt aber als alarmiert?
Da stellt sich dann auch mal die Frage, ob bisher sichere "Hörbereiche" durch Neubauten nach EnEV/KfW-Effinzienzhaus 55 oder 40 nicht auf einmal auch außerhalb der Hörweite sind. Und SMS, wenn auch verzögert, die Mannschaftsstärke sicherstellt.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen770639
Datum19.08.2013 11:416391 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Wolfgang B.:
Der von mir verlinkte Artikel ist ein Pressetext!
er sollte nur verdeutlichen das die Alarmierung alleine vom Alarmserver zu Problemen führen kann.

Ja. Und eben dies aus einem seltsamen Pressetext zu folgern, halte ich für nicht grade zielführend. Zumal die Meldung an den Alarmserver ja auch von irgendwo her kommen muß, hier wohl von der FEL/RLS. Und was macht es dann für einen Unterschied, wenn eine Führungskraft eine Info über einen beliebigen Einsatz per FME/DME, Funk, oder SMS (Radio, Fernsehen, auf Sicht (!)) erhält und dann entscheidet "da muß ich hin, da bin ich notwendig"?


Nach dem betreffenden Unfall wurde meinens Wissens festgestellt das ein KBR immer die Möglichkeit hat eine Einsatzstelle anzufahren, egal ob alarmiert oder nicht.
Aha! Um so seltsamer die weitreichenden Aussagen des Pol.-Presesprechers (kann ja aber auch mal vorkommen).


Gruß

Daniel

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg770643
Datum19.08.2013 11:576160 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Ist das jetzt wieder eine bayrische Spezialität? Oder anders: In der Regel wird doch eine SMS-Alarmierung resp. -Benachtrichtigung zusätzlich verwendet, d.h. z.B. zusätzlich zur Sirene. Soll nun ein FA als nicht alarmiert gelten, weil er sich außerhalb des "Hörbereichs" der Sirene aufhält (der mit dem DME/FME gilt aber als alarmiert?)

Ja. Das ist "Selbstschutz" der LtS. Es gibt eben nach TR-BOS zugelassene/ vorgesehene Alarmierungsmittel. Diese hält die LtS "gesichert" vor. Würde die SMS-"Alarmierung" nun auch als Alarmierung zählen, dann müßste die LtS diesen Service bis zum Sankt Nimmerleinstag anbieten. Dazu kommt, dass das dann auch dazu führen würde, dass die Kommunen weniger Geld für die TR-BOS konformen Alarmierungswege ausgeben würden (sprich weniger FME/ DME beschaffen) und somit die eigentlich als Serviceleistung vorgesehene Textbenachrichtiung zur alleinige Alarmierung mutieren würde. Dies würde aber an die LtS wieder ganz andere Anforderungen an Dokumentation, Betriebssicherheit des Info-Systems, Betriebssicherheit seitens der Schnittstelle zum Mobilfunkbetreiber,... erfordern.

Und das alles spart man sich, wenn man das eben nur als Info-System laufen lässt und das was es ausspuckt nicht als Alarmierung, sondern nur als Textbenachrichtigung bezeichnet. Dann ist auch nur der alarmiert, der über FME/ DME bzw. Sirene alarmiert wurde.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY770654
Datum19.08.2013 12:236016 x gelesen
Servus,

da fehlt nach Angaben eines "insiders" noch die FF HEB. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorWolf8gan8g B8., Sünching / Bayern770660
Datum19.08.2013 12:336011 x gelesen
Die Frage ist jetzt ob jemand noch alarmiert ist wenn er seine Ausgabe des Melders der daheim steht per GSM weiterleitet auf sein Handy.
Oder als nächsten Schritt mit seinem Melder Meier und Huber mit in Kenntnis setzt?
Was ist wenn Meier & Huber neben ihm stehen wenn der Melder rappelt, sind die dann mitalarmiert?

Ich denke das verbinden eines Servers mit einem Melder sollte nicht die riesen Problematik sein,
die Vernunft sollte jedoch Grenzen aufzeigen. Sich zu sehr auf dieses System zu stützen ist Blödsinn.

Wenn Feuerwehr XY sich selbst per SMS alarmiert weil bei Kamerad Meierhuber die Gartenhütte brennt,
aber der Leitstelle nicht bescheid geben will sondern einfach irgendwann Feuer aus meldet,
dann ist jedoch der Supergau ausgebrochen.

Daher ist mal wieder der GMV gefragt, und ein verantwortungsvoller Umgang

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen770667
Datum19.08.2013 13:106050 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Christian F.:
Ja. Das ist "Selbstschutz" der LtS. Es gibt eben nach TR-BOS zugelassene/ vorgesehene Alarmierungsmittel. Diese hält die LtS "gesichert" vor. Würde die SMS-"Alarmierung" nun auch als Alarmierung zählen, dann müßste die LtS diesen Service bis zum Sankt Nimmerleinstag anbieten.
Sehe ich anders. Es sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, ob die Leitstelle harausstellt, daß die SMS-Alarmierung ganz klar nur eine Zusatzoption, ein freundlicher "Service", ist, oder ob sie behauptet, daß ein FA, der per SMS von einem Einsatz Kenntnis erlangt, "nicht alarmiert" ist. Letzteres widerspricht nämlich dem GMV.


Dazu kommt, dass das dann auch dazu führen würde, dass die Kommunen weniger Geld für die TR-BOS konformen Alarmierungswege ausgeben würden (sprich weniger FME/ DME beschaffen) und somit die eigentlich als Serviceleistung vorgesehene Textbenachrichtiung zur alleinige Alarmierung mutieren würde.
Nicht dazu führen würde, sondern es ist doch offensichtlich längst so! Tatsache ist, daß es sich bei einer Mitteilung per SMS nicht um einen "sicheren" Alarmierungsweg nach TR-BOS handelt. Folglich müßte sich die Kommune ja an sich sicher sein, daß eine Alarmierung z.B. per Sirene ausreicht. Ist sie bzw. sind die Akteure vor Ort aber offensichtlich nicht, wenn Behelfskonstrukte per SMS eingeführt werden. Meine Folgerung daher: Sirene reicht tatsächlich nicht / kaum, also Alarm resp. in offizieller Lesart eine Info "zusätzlich" per SMS. Offizielle Version: Alarmierung nach TR-BOS sichergestellt, SMS ist nur ein Service...


Und das alles spart man sich, wenn man das eben nur als Info-System laufen lässt und das was es ausspuckt nicht als Alarmierung, sondern nur als Textbenachrichtigung bezeichnet. Dann ist auch nur der alarmiert, der über FME/ DME bzw. Sirene alarmiert wurde.
Wie geschrieben, das ist eine günstige offizielle Lesart. Widerspricht aber leider völlig dem GMV.


Gruß

Daniel

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW770737
Datum19.08.2013 20:166016 x gelesen
Geschrieben von Daniel R. Es sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, ob die Leitstelle harausstellt, daß die SMS-Alarmierung ganz klar nur eine Zusatzoption, ein freundlicher "Service", ist, oder ob sie behauptet, daß ein FA, der per SMS von einem Einsatz Kenntnis erlangt, "nicht alarmiert" ist. Letzteres widerspricht nämlich dem GMV.


Ich verstehe dich nicht!?

Wenn die Leitstelle herausstellt, daß die SMS-Alarmierung... nur ein... ein freundlicher "Service" ist,
Dann bedeutet das genau
daß ein FA, der per SMS von einem Einsatz Kenntnis erlangt, "nicht alarmiert" ist.


zB
Jeder Alarmierung einer Meldegruppe geht zusätzlich als SMS an alle FM/SB im Verteiler.
Also die Meldegruppe "1 Mitte" mit ges. 21Meldeempfänger wird "angepiept" weil ein Müllcontainer brennt.
Als Service geht eine SMS an alle 250FM/SB raus.
Es wäre doch ziemlich blöd wenn nun alle 250FM/SB zu dem brennenden Container fahren weil sie ja davon gewußt haben!?

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorChri8sti8an 8K., Schwanewede / Niedersachsen770745
Datum19.08.2013 21:035824 x gelesen
Verstehe das Problem in deinem Beispiel nicht.

Was genau soll den SMS Service daran hindern. Die Sms nur an die Leute zu senden, die in der alarmierten Gruppe sind?

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW770747
Datum19.08.2013 21:155775 x gelesen
wenn nur der angepiepte eine SMS bekommt ist er im Einsatz und eine Nachfrage warum er beim Einsatz ist wäre unsinnig.

Dann hättest du Recht allerdings fällt es mir schwer so ....dumm zu denken.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorRein8hol8d B8., Kirchenpingarten / Bayern770784
Datum20.08.2013 00:205608 x gelesen
Hallo zusammen,

sagt mal, sind wir denn nicht schon dann alarmiert, wenn wir Kenntnis von einem Alarm bekomen? Denn, wenn ich daheim bin, was Geräuschintensives betreibe, und ein Nachbar kommt herbeigeeilt, meldet mir, das die Sirene geht (oder besser: grad ging), was dann?
Bin ich dann nicht alarmiert, weil ich es nicht selber gehört habe. Ausserdem: SMS- Alarmierung wird bei uns von der ILS ausgelöst (natürlich nur zur Verdichtung der herkömmlichen Alarmierung).

so...wat nu...

mkg

Reinhold Bauer

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen770791
Datum20.08.2013 08:315555 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Thomas M.:
Ich verstehe dich nicht!?
Ich Dich auch nicht! ;-)


Jeder Alarmierung einer Meldegruppe geht zusätzlich als SMS an alle FM/SB im Verteiler.
Also die Meldegruppe "1 Mitte" mit ges. 21Meldeempfänger wird "angepiept" weil ein Müllcontainer brennt.
Als Service geht eine SMS an alle 250FM/SB raus.
Es wäre doch ziemlich blöd wenn nun alle 250FM/SB zu dem brennenden Container fahren weil sie ja davon gewußt haben!?

Wäre es. Aber was bitte soll eine SMS an alle 250 FA, weil ein Container brennt? Wen interessiert das (außer den 21 Alarmierten)?

Jetzt mal im Ernst: Die SMS-Benachrichtigungen werden doch ggf. in aller Regel eher als zusätzliche - sicherlich nicht TR-BOS konforme - Möglichkeit zur Alarmierung genutzt, und nicht, um FA mit für sie völlig belanglosen Infos zu versorgen!? Und dann wird dies einfach Unfug:

Wenn die Leitstelle herausstellt, daß die SMS-Alarmierung... nur ein... ein freundlicher "Service" ist, dann bedeutet das genau, daß ein FA, der per SMS von einem Einsatz Kenntnis erlangt, "nicht alarmiert" ist.
Wenn die Info per SMS nicht nur Blabla ist, wovon ich jetzt mal ausgehe, ist es doch egal, auf welchem Weg ein FA von einem für ihn relevanten Einsatz Kenntnis erlang - Sirene, FME/DME, SMS, Telefon, Nachbar, auf Sicht, Brieftaube. Alarmiert ist alarmiert.


Gruß

Daniel

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW770793
Datum20.08.2013 08:415415 x gelesen
Geschrieben von Reinhold B.sind wir denn nicht schon dann alarmiert, wenn wir Kenntnis von einem Alarm bekomen?

Verständnifrage

Bekommt nur der Alarmierte eine Zusatz-SMS um den Informationsmangel billiger einfachster Meldesysteme auszugleichen?
Also die Stadt verteilt Melder die nur Piepen können und dazu gibt es dann eine SMS ?

Wenn das so ist wäre die SMS schon das "GO", allerdings kenne ich auch den Zeitverzug, eine SMS von meinem Sohn brauchte die Tage 20Std. für 2Km, also wäre ich vorsichtig alleine darauf hin "mit wehenden Fahnen durchs Dorf zu jagen"

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland770794
Datum20.08.2013 08:425496 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.wäre es. Aber was bitte soll eine SMS an alle 250 FA
Es gibt ja auch kleinere Wehren Typ 15 - 25 Aktive pro Einsatz, die vom Gemeinderat nicht adäquat mit Meldern versorgt werden. Und da bietet SMS Alarmierung bei Klein(st)einsätzen eine gute Möglichkeit, Leute heranzubekommen ohne gleich die Sirene ziehen zu müssen (Anwohnerbeschwerde Lärm).
Das ist halt leider Realität in Deutschland (oder nur Bayern?). Ob es nun besser sein könnte, sei mal dahingestellt.

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen770796
Datum20.08.2013 08:555553 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Frank E.:
Es gibt ja auch kleinere Wehren Typ 15 - 25 Aktive pro Einsatz, die vom Gemeinderat nicht adäquat mit Meldern versorgt werden. Und da bietet SMS Alarmierung bei Klein(st)einsätzen eine gute Möglichkeit, Leute heranzubekommen ohne gleich die Sirene ziehen zu müssen (Anwohnerbeschwerde Lärm).
Ja, ist klar. Hier macht es ja auch keinen Unterschied, ob die Sirene ausgelöst wird (= Alarm für alle) oder alle eine SMS erhalten. Nur SMS ohne Sirene wäre die eine Zusatzoption. SMS + Sirene hat den Vorteil, auch FA erreichen zu können, die sich zwar im Nahbereich, aber nicht im Hörbereich der Sirene aufhalten.

Das ist halt leider Realität in Deutschland (oder nur Bayern?). Ob es nun besser sein könnte, sei mal dahingestellt.
Denke mal, das ist nicht bayernspezifisch. Natürlich alles nicht TR-BOS konform und auch tatsächlich nicht sicher (weil es im Thread auch grade geschrieben wurde - Kumpel bekam vorgestern ebenfalls eine SMS von mir mit locker 26 Stunden Verzögerung), aber besser als gar nix...


Gruß

Daniel

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland770797
Datum20.08.2013 09:045421 x gelesen
Geschrieben von Daniel R. Nur SMS ohne Sirene wäre die eine Zusatzoption
Das meinte ich mit Hauptoption: Schwan auf Weiher in Not -> SMS, Ölspur-> SMS
Da ist Zeitverzug wohl eines der geringsten Probleme. Und die Arbeiter im Dorf können noch in Ruhe die Maschinen herunter fahren.
Auch da auf dem Bauhof eine Menge FA'ler arbeiten, kann es durchaus sein, dass keiner die Sirene hört, weil alle 3 Dörfer weiter arbeiten. Aber ne SMS gelesen und dann mit entsprechender Mannschaft zurück zum Bauhof / Gerätehaus zum Ölspur beseitigen. Das halte ich für eine gute Option.

Brennt es irgendwo richtig, dann geht immer die Sirene. Aber auch die kannst Du im mittelfränkischen Bergland schlecht lokalisieren. 5 Minuten Spaziergang und Du hast keine Ahnung mehr, wer welche Sirene gerade am laufen hat. Das höre ich in Niedersachsen um Welten besser.

Geschrieben von Daniel R.ebenfalls eine SMS von mir mit locker 26 Stunden Verzögerung
Das würde ein Politiker als Einzelfall bezeichnen, der unglücklich ist, bla bla bla.
Die Flash SMS haben zumindest bei mir immer gut funktioniert. Sogar bis ins Ausland.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY770798
Datum20.08.2013 09:245406 x gelesen
Servus,

ich kenne Gemeinden, da wurde heiß diskutiert wegen der SMS-Alarmierung. Da ja bei uns eine recht hohe Feuerwehrdichte besteht, sollte auch jede Ortschaft mit Sirene ausgerüstet werden. Als dann die Kommunen hörten, was heute eine Sirene einschl. Alarmumsetzer und allen "Drumherum" kostet, fragten sie nach Alternativen. Und prompt kam hier die SMS-Alarmierung ins Spiel. Zum Glück konnten die Gemeinden darauf hingewiesen werden, dass das so nicht funktioniert und sie mußten in den sauren Apfel beißen. Dazu erhielt dann die Wehr noch 1 oder 2 FME und der Rest der Mannschaft bekam dann diese SMS-Alarmierung.
Ich find´s einen Schmarr´n aber auf mich hört auch keiner. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW770805
Datum20.08.2013 10:385329 x gelesen
Geschrieben von Frank E.Geschrieben von Daniel R.
Nur SMS ohne Sirene wäre die eine Zusatzoption

Das meinte ich mit Hauptoption: Schwan auf Weiher in Not -> SMS

Das löst mein Verständnisproblem, Danke!

Eine Option die ich persönlich für so abwegig halte...gehalten habe, das sie mir nicht in den Sinn kam.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland770807
Datum20.08.2013 10:475328 x gelesen
Geschrieben von Anton K. Dazu erhielt dann die Wehr noch 1 oder 2 FME und der Rest der Mannschaft bekam dann diese SMS-Alarmierung
Genau diese Sparmassnahmen sind ja Realität. Auch die Fachkenntnisse der Hausfrauen / Rentner in den Gemeinderäten. Was soll man also tun - zumindest das rausholen, was rauszuholen ist (an Alarmierungsmöglichkeiten) und natürlich schriftlich auf die Unrechtmäßigkeiten hinweisen*. Das übliche protokollieren des Schriftverkehrs mit Hinweisen auf Unrechtmäßigkeiten der Alarmierung bla bla bla.

Aber wie es schlimmstenfalls enden kann, sehen wir gerade in Rostock. Da brauchen wir uns nichts vormachen.


* Wer schreibt, sichert sich ab und bleibt

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt770808
Datum20.08.2013 10:475454 x gelesen
Geschrieben von Frank E.Es gibt ja auch kleinere Wehren Typ 15 - 25 Aktive pro Einsatz, die vom Gemeinderat nicht adäquat mit Meldern versorgt werden. Und da bietet SMS Alarmierung bei Klein(st)einsätzen eine gute Möglichkeit, Leute heranzubekommen ohne gleich die Sirene ziehen zu müssen (Anwohnerbeschwerde Lärm).
Allerdings ist es ja so, dass SMS-Info-Wasauchimmer dauerhaft mehr oder weniger Geld kostet. Einfach immer die (ohnehin vorhandene und zu wartende) Sirene laufen lassen kostet einen Anruf, maximal ein Schreiben an die ILS.
Teurer wirds natürlich, wenn die Sirene nicht (mehr) vorhanden ist, aber deren Notwendigkeit abseits der Feuerwehralarmierung haben ja durchaus schon einige Kommunen erkannt, und es werden noch mehr werden. (Zumindest ist das zu hoffen.)
Und zur Lärmbelästigung der Anwohner: FFen dieser Größenordnung haben ja gemeinhin nicht so viele Einsätze, dass das signifikant würde.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland770815
Datum20.08.2013 11:155300 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Und zur Lärmbelästigung der Anwohner: FFen dieser Größenordnung haben ja gemeinhin nicht so viele Einsätze, dass das signifikant würde
Könnte man meinen. Aber wir kennen ja diese notorischen Nörgler. 3 Ölspuren im Jahr zu ungünstigen Zeiten - da stehen die dann dem Gemeinderat auf den Füßen. Wir sprechen hier aber natürlich über dörfliche Strukturen - nicht städtische.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW770816
Datum20.08.2013 11:245238 x gelesen
Geschrieben von Frank E.Was soll man also tun - zumindest das rausholen, was rauszuholen ist (an Alarmierungsmöglichkeiten) und natürlich schriftlich auf die Unrechtmäßigkeiten hinweisen*.
Und als nächstes packt sich jeder FM 2 Schläuche und 20Liter Wasser in den Kofferraum weil das LF eingespart werden muß?
Klar das ist Blödsinn von mir, aber ich dachte Strahlrohre und PA´s bringt die Führung mit, so ist sicher gestellt das ohne die keiner anfängt zu löschen -> ;)


Spaß bei Seite
Den SMS-Service dankend ablehnen.
Im Klartext keine Handynummer an den SMS-Verteiler geben.
Sollte das Kind schon in den Brunnen gefallen sein mitteilen das ab dem "vernünftiges Datum" die privaten Handys keine Alarm-SMS mehr empfangen werden.

Sollen sie entspr. BOS alarmieren und wenn die Sirene nervt Melder nach Vorschrift kaufen. also Punkt

In eine FW-SMS gehören für mich Informationen wie;
"Morgen die Putz und Flickstunde nicht vergessen" oder "ca. 23Uhr Treffen zur Personensuche, Alarmierung folgt" oder auch "um 8Uhr Ablösung der Einsatzkräfte Nachbarstadt bei Großbrand,Alarmierung folgt" und ganz wichtig;
"Benny ist Papa geworden!"

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen770820
Datum20.08.2013 11:365388 x gelesen
Geschrieben von Frank E.Könnte man meinen. Aber wir kennen ja diese notorischen Nörgler. 3 Ölspuren im Jahr zu ungünstigen Zeiten - da stehen die dann dem Gemeinderat auf den Füßen. Wir sprechen hier aber natürlich über dörfliche Strukturen - nicht städtische.

Dann rollt der Gemeinderat mit den Augen und die Dorfjugend hat ein neues Ziel, wie gesagt, dörfliche Strukturen, nicht städtische. Notorische Nörgler haben es gemeinhin nicht leicht in Dörfern. Die haben anschließend mit Sicherheit mehr Lärmbelästigungen als nur 3mal im Jahr die Sirene zur ungünstigen Zeit.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY770825
Datum20.08.2013 11:525380 x gelesen
Servus Thomas,

aber genau so, wie von dir geschildert, soll´s sein. Informationen rund um die Feuerwehr gehören da dazu. Ich denke, da hat auch niemand was dagegen. Was aber für mich nicht geht, ist die "Alarmierung" inclusive Roman dazu, was alles passiert ist.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW770830
Datum20.08.2013 12:285515 x gelesen
Geschrieben von Anton K. Was aber für mich nicht geht, ist die "Alarmierung" inclusive Roman dazu, was alles passiert ist.
Wer Melder ohne Textinfo hat kann vorab keine Info´s schicken denn jeder "piep" bedeutet den sofortigen schnellen Einsatz...mit Seife im Haar aber ohne Socken...wer kennt das nicht? ;)

Bei einer SMS kommt es nicht auf ein paar Worte an und
die 21Uhr SMS-Info das womöglich um 23Uhr der Melder "piept" weil es auf Personensuche geht beinhaltet für den pfiffigen FM das "Wanderkleidung" mit Taschenlampe sowie Feldflasche und Butterbrot mit Wanderkarte den Einsatz erfolgreicher und einfacher gestalten können.
Zur Vorbereitung hat er jetzt genug Zeit und Ruhe...zB um auch neue Batterien einzulegen, das Handy zu laden oder um mit seinem Arbeitgeber /Arbeit alles nötige in Ruhe zu klären.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP770833
Datum20.08.2013 13:11   5234 x gelesen
Geschrieben von Frank E. Das meinte ich mit Hauptoption: Schwan auf Weiher in Not -> SMS, Ölspur-> SMS
Da ist Zeitverzug wohl eines der geringsten Probleme. Und die Arbeiter im Dorf können noch in Ruhe die Maschinen herunter fahren.
Auch da auf dem Bauhof eine Menge FA'ler arbeiten, kann es durchaus sein, dass keiner die Sirene hört, weil alle 3 Dörfer weiter arbeiten. Aber ne SMS gelesen und dann mit entsprechender Mannschaft zurück zum Bauhof / Gerätehaus zum Ölspur beseitigen. Das halte ich für eine gute Option.
Ich nicht, denn wenn man schon davon ausgeht, dass die Leute per Handy erreichbar sind, würde ich bei solchen zeitunkritischen Dingen einfach direkt mal anrufen. Dann hab ich die Leute, die ich brauche, und nicht wie bei der SMS alle, die irgendwie gerade verfügbar sind (oder meinen, es zu sein), und die ich dann dümmstenfalls wieder unbeschäftigt heimschicken muss.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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