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ThemaFörderung des Ehrenamts soll Staatsziel in Bayern werden11 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW771086
Datum22.08.2013 11:314559 x gelesen
"Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl." - so soll es in Zukunft in der bayerischen Verfassung stehen und dem Ehrenamt mehr Gewicht verleihen.

Bei der Landtagswahl am 15. September 2013 entscheiden die Wählerinnen und Wähler nicht nur über die zukünftige Zusammensetzung des bayerischen Parlaments, sondern - per Volksentscheid - auch über fünf neue Staatsziele, die künftig Verfassungsrang erhalten sollen.

So will unter anderem eine Initiative, bestehend aus Mitgliedern fast aller Fraktionen des Bayerischen Landtags, erreichen, dass in Artikel 121 der Verfassung des Freistaats Bayern die Förderung des Ehrenamts als Staatsaufgabe aufgenommen wird. Bisher verpflichtet der Artikel 121 lediglich alle Bürger zur Übernahme von Ehrenämtern, insbesondere als Vormund, Waisenrat, Jugendpfleger oder Schöffe. Nun soll er um den Satz "Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl" ergänzt werden.

Quelle LFV Bayern

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern771088
Datum22.08.2013 12:002723 x gelesen
Was auch immer die Quintessenz daraus sein wird, wenn es konkret für mich bedeutet, dass mein kommunaler Arbeitgeber kein Problem damit hat, dass ich wegen Jugendarbeit oder Fortbildungen (als Fortbildender) nicht zum Dienst erscheinen kann und mich freistellt, dann fände ich es gut. Aber zumindest wird ja jetzt schon bei Einsätzen und Fortbildungen (als "Schüler") schon ziemlich großzügig mit dem Ehrenamt umgegangen.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY771089
Datum22.08.2013 12:062764 x gelesen
Servus,

bei denjeniegen, die im öfeentlichen Dienst beschäftigt sind, gibt´s eigentlich keine Probleme, wenn die zu Weiterbildungen, Lehrgängen oder Einsätzen freigestellt werden. Ob diese Gesetzesänderung aber bei den privaten Arbeitgebern ankommen, ist was ganz Anderes. Da sehe ich die großen Probleme.
Und a bisserl eher vor der Wahl hätten sie schon drauf aufmerksam machen können ;-) Es sind ja insgesamt 5 Gesetzesänderungen, die da zur Abstimmung stehen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMari8nus8 R.8, Hartpenning / Bayern771096
Datum22.08.2013 13:032506 x gelesen
Geschrieben von Anton K. Es sind ja insgesamt 5 Gesetzesänderungen, die da zur Abstimmung stehen.

Hier gibts die komplette Liste: PDF

Klingt alles gut, aber obs nen Unterschied macht...?

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken771098
Datum22.08.2013 13:302413 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Und a bisserl eher vor der Wahl hätten sie schon drauf aufmerksam machen können ;-)

Das Problem, Anton, ist, früher interessiert sich kaum einer dafür. Und ich wag mal zu behaupten, daß sich mit den Volksentscheiden bisher noch kaum einer beschäftigt hat. Ich übrigens auch nur ganz am Rande :-)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY771108
Datum22.08.2013 14:302449 x gelesen
Servus,

mein Sohn ist ja Wahlleiter in einer mittelfränkischen Gemeinde. Der hat´s mir vor 1 Woche erzählt. Vorher habe ich nichts gewußt, obwohl ich mit den "Nürnberger Nachrichten" eine recht gute Tageszeitung abonniert habe. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz771147
Datum22.08.2013 22:592209 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael R."Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl." - so soll es in Zukunft in der bayerischen Verfassung stehen und dem Ehrenamt mehr Gewicht verleihen.
Ohh, da bin ich aber mal gespannt wie ein Flitzebogen, ob dann die staatlichen und kommunalen Behörden und Einrichtungen Feuerwehrleute bei der Einstellung bevorzugen (bei gleicher Qualifikation) und versuchen bei bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnissen diese für den ehrenamtlichen FW-Dienst zu rekrutieren.

An der Zeit wäre das - nicht nur in Bayern.

MfG, Thomas

Gehören Fußballer, deren Trainer und Funktionäre auch zum "Gemeinwohl" ?
Dann wird's schwierig...

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP771150
Datum22.08.2013 23:102331 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.kommunalen Behörden und Einrichtungen Feuerwehrleute bei der Einstellung bevorzugen (bei gleicher Qualifikation) und versuchen bei bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnissen diese für den ehrenamtlichen FW-Dienst zu rekrutieren.
Da nützt es nicht, wenn der Rat das will. (Wenn er es mal verstanden hat).
Da liegen immer noch eine Hürde namens Personalrat im Weg.
In einer Großstadt in meiner Nähe soll das der Personalrat z.B. nicht wollen.
Und die Lösung, eine eigene Alarmgruppe aus Beschäftigten der Verwaltung (ca. 15 FM) wird auch schon seit Jahren nicht verfolgt.

Dies ist meine Meinung.

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz771153
Datum22.08.2013 23:152144 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Personalrat
Wohnen die PR-Mitglieder in der Stadt oder werden sie von einer FW aus dem Umland geschützt.

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP771154
Datum22.08.2013 23:222126 x gelesen
Kann ich leider nicht sagen. Aber inntressante Frage.
Auf jeden Fall haben die Feuerwehren im Umland um diese große Stadt ein besseres Ansehen bei ihren Bürgern und Räten.
Aber das wirst Du evt. ja mal mitbekommen haben ;-)

Dies ist meine Meinung.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg778331
Datum04.12.2013 10:022100 x gelesen
Guten Tag

ähnliches plant man auch in Hessen; in den Koalitionsverhandlungen in Hessen sehen CDU und Grüne ebenfalls die Aufnahme des Ehrenamts in die Landesverfassung vor.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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