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ThemaEinsatzfahrt ohne Alarmeirung(Einsatzauftrag)1 Betrag
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen771313
Datum25.08.2013 13:462067 x gelesen
Also so ein Verhalten würde ich sehr negativ finden.
Falls man gerade im z.B. Ausbildungsdienst ist und sofort Einsatzbereit ist, kann man sich der Leitstelle anbieten.
Wenn die Leitstelle das Angebot annimmt bekommt man dann auch einen Auftrag.

Von sich aus, wenn möglich noch mit Sondersignal zu eine "zufällig im Funk" abgehörten Einsatz zu fahren könnte rechtliche Konsequenzen für den Gruppenführer/Einheitsführer bedeuten.

Also anbieten der Leitstelle ja, warten ob die auf das zusätzliche Angebot zurückgreifen und dann auf Anordnung Leitstelle losfahren wer der richtige Weg.
Ausnahme, man fährt auf Bewegungsfahrt/Übungsfahrt mit einer Einsatzfähigen Mannschaft zufällig an einer Einsatzstelle vorbei (Unfall, Brand) wo augenscheinlich noch keine anderen Kräfte vor Ort sind, dann kurz Lage an Leitstelle und mit den Erstmassnahmen beginnen. Befindet sich das Einsatzgebiet im eigenen Ausrückebereich werden die nachrückenden Kräfte mit unterstützen, fährt man zum Beispiel überregional an sowas ran übergibt man natürlich dann an die Einheimischen Kräfte.

Mit kameradschaftlichen Gruß

Dominic Wenkel

FFw Nohra VG Hainleite

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 25.08.2013 13:19 Step7han7 M.7, Dorsten Einsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag)
 25.08.2013 13:46 Domi7nic7 W.7, Nohra
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