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ThemaArbeitszeitverordnungen der Länder9 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen758122
Datum29.03.2013 14:214452 x gelesen
Da in der Fläche die o.g. Schutzvorschriften nicht immer eingehalten werden, würde ich gerne mal wissen wie es bei den Berufsfeuerwehren in Deutschland so gehandhabt wird.

1. Ausgleich der Mehrarbeit im vorgeschriebenen Ausgleichszeitraum?
2. Einhaltung der Ruhezeit von mind. 11 Stunden zwischen zwei Schichten?
3. Opt-out - schriftliche Erklärung der Beschäftigten und Hinweis der Dienststelle auf deren Kündigungsmöglichkeit?
4. durchschnittliche Wochenarbeitszeit?
5. rechtliche Stellungnahmen von Dienststellen bei Problemen mit der Einhaltung der o.g. Rechtsvorschriften?
6. rechtsverbindliche Ausnahmeregelungen bei fehlender Anwendung und/oder Umsetzung der o.g. Rechtsvorschriften?

Grµß Rüdiger

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW772684
Datum12.09.2013 12:122556 x gelesen
Geschrieben von Bach R.1. Ausgleich der Mehrarbeit im vorgeschriebenen Ausgleichszeitraum?
2. Einhaltung der Ruhezeit von mind. 11 Stunden zwischen zwei Schichten?
3. Opt-out - schriftliche Erklärung der Beschäftigten und Hinweis der Dienststelle auf deren Kündigungsmöglichkeit?
4. durchschnittliche Wochenarbeitszeit?
5. rechtliche Stellungnahmen von Dienststellen bei Problemen mit der Einhaltung der o.g. Rechtsvorschriften?
6. rechtsverbindliche Ausnahmeregelungen bei fehlender Anwendung und/oder Umsetzung der o.g. Rechtsvorschriften?


Die Fragestellung scheint die Betroffenen zu überfordern... ;-)

Mir würde es reichen, zunächst mal zu erfahren, wo die 48 Wochenstunden bereits umgesetzt sind. Allerdings mit der Angabe, ob es sich um reinen 24Std.-Dienst handelt oder welches andere Dienstzeitmodell praktiziert wird.

In zwei Wochen gibts in Frankfurt die Möglichkeit ne kleine Umfrage bei 14 BF zu starten...

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorOlf 8R., Freiberg / Sachsen772704
Datum12.09.2013 15:222443 x gelesen
Geschrieben von Dietmar R.Die Fragestellung scheint die Betroffenen zu überfordern... ;-)


was heißt überfordern... es ist eben überall anders und jeder hat da so seine Erfahrungen, gute wie schlechte.

In Dresden wird die 48h Woche im Rahmen des 24h Dienstes umgesetzt. Dabei anfallende Überstunden werden durch Freizeitausgleich abgegolten.

Im Normalfall werden auch die 11h Ruhezeit zwischen zwei Schichten eingehalten. Von ganz wenigen Ausnahmen durch besondere Situationen mal abgesehen.

Dienstzeitmodell selbst ist 24/48h Wechseldienst im dreiwöchigem Rythmus.

Di.-Fr.-So.-Mi.-Sa.-Mo.-Do. ;)

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AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen772727
Datum12.09.2013 17:222384 x gelesen
Ich denke meine Fragestellung ist klar und strukturiert.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind inhaltlich in den verschiedenen Bundesländern fast deckungsgleich.

Es sollte für einen Einsatzbeamten möglich sein, die Punkte 1 bis x einzeln zu beantworten.

Es geht nicht um die Darlegung der Strukturen verschiedener Wehren sondern rein um die rechtlichen Aspekte.

Da die EU-Thematik schon seit zwanzig Jahren präsent ist und auch die verschiedenen Urteile aller Instanzen bis hin zum EUGH bekannt sind, sollte es kein Problem sein :-)

Grµß Rüdiger

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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen772729
Datum12.09.2013 18:042364 x gelesen
Wäre aber schon interessant wozu Du diese Daten benötigst...................dann gerne.......ggf.........



Gruß

Dirk

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AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen772734
Datum12.09.2013 19:012301 x gelesen
Die Infos sind eventuell als Diskussionsgrundlage bei den Problemen in unserer Dienststelle interessant.

Ich denke es sollte keine Probleme geben, da es sich ja nur um Informationen zur Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften handelt.

Es soll Berufsfeuerwehren geben, bei denen interne Dienstanweisungen weit über den rechtlichen Rahmenbedingungen stehen ;-)

Grµß Rüdiger

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AutorOlf 8R., Freiberg / Sachsen772751
Datum13.09.2013 08:272190 x gelesen
Geschrieben von Bach R.Ich denke meine Fragestellung ist klar und strukturiert.

Ist sie.

Geschrieben von Bach R.Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind inhaltlich in den verschiedenen Bundesländern fast deckungsgleich.

Schön, dann wäre das ja geklärt.

Geschrieben von Bach R.Es sollte für einen Einsatzbeamten möglich sein, die Punkte 1 bis x einzeln zu beantworten.

Kritik und als solche verstehe ich das ist eine sehr gute Sache...solange sie von mir kommt!!!

Die Punkte 1-x werden im vorgegebenen rechtliche Rahmen eingehalten und durchgesetzt. Darüberhinausgehende Absprachen, Dienstanweisungen etc. sind nicht vorhanden.

VLG

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AutorMart8in 8M., Delmenhorst / Niedersachsen772752
Datum13.09.2013 09:012219 x gelesen
1. in Nds

§ 14 NBesG Zusätzliche Vergütung bei verlängerter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit im Feuerwehrdienst

1Den Beamtinnen und Beamten des Feuerwehrdienstes der Gemeinden und Landkreise, deren Dienst aus Arbeitsdienst und Bereitschaftsdienst besteht, kann bei einer Verlängerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 56 Stunden eine zusätzliche Vergütung für jede geleistete Schicht gewährt werden. 2Die zusätzliche Vergütung beträgt für jede geleistete 24-Stunden-Schicht 25 Euro in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8, 35 Euro in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 und 50 Euro in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16. 3Bei kürzeren Schichten verringern sich die Beträge nach Satz 2 entsprechend.

Die Kollegen die kein OPT OUT machen haben eine 48 Std. Woche ebenfalls nach Bremer Modell hier wird jedoch zusätzlich Freizeitausgleich gewährt, ca. 17 Freischichten Extra pro Jahr.

2. Ja, Da Bremer Modell im reinen 24 Std. Dienst

3. Opt-out - schriftliche Erklärung der Beschäftigten und Hinweis der Dienststelle auf deren Kündigungsmöglichkeit

4. 56 Std.

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW772796
Datum13.09.2013 18:362136 x gelesen
Geschrieben von Bach R.Es geht nicht um die Darlegung der Strukturen verschiedener Wehren sondern rein um die rechtlichen Aspekte.

Die rechtlichen Aspekte ändern sich zumindest in NRW zum Jahresende. Die Bezahlung der Opt Out Zulage ist dann nicht mehr vorgesehen, zumindest wenn die Landesregierung die Rechtsgrundlage für die Zahlung nicht verlängert, wonach es bisher nicht aussieht.
Also steht für die Mitarbeiter die Entscheidung an, entweder die Vereinbarung über Opt Out bis zum 30.09. zu kündigen oder im neuen Jahr 6 Stunden/Woche unentgeltlich zu arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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 29.03.2013 14:21 Bach7 R.7, Weitolshausen
 12.09.2013 12:12 Diet7mar7 R.7, Essen
 12.09.2013 15:22 Olf 7R., Freiberg
 12.09.2013 17:22 Bach7 R.7, Weitolshausen
 12.09.2013 18:04 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 12.09.2013 19:01 Bach7 R.7, Weitolshausen
 13.09.2013 08:27 Olf 7R., Freiberg
 13.09.2013 18:36 Diet7mar7 R.7, Essen
 13.09.2013 09:01 Mart7in 7M., Delmenhorst
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