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ThemaESP Pflicht ab 01.11.2014 und EU535 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorStef8an 8R., Goslar / NDS776781
Datum08.11.2013 07:3116024 x gelesen
Hallo zusammen,
ich habe gestern mitbekommen, dass ja ab dem 1. November 2014 die EU Regelung in Kraft tritt, dass bei Nutzfahrzeugen ab 3,5t eine ESP-Pflicht besteht. Wie lösen die Hersteller dieses i.V. mit den EU5 Fahrgestellen. So gab es wohl eine Vetriebsmeldung seitens MB, dass für den Atego kein ESP i.V. mit EU5 angeboten wird sondern nur i.V. mit EU6. Problem wäre hier natürlich die Mehrkosten und die Höhe. Den das Fahrzeugdach steigt hier um 8cm. Also wären, egal bei welchem Aufbauhersteller, unter normalen Bedingungen keine Bauhöhen unter 3,00m umsetzbar. Gestern habe ich jedoch von einem Kommunalverkäufer seitens MB gehört, dass MB weiterhin wohl nun doch den EU5 Atego bis Ende 2016 fertigt und auch entsprechend mit ESP ausstattet. Bei MAN sei die Nachrüstung bei EU5-Modellen der Baureihen TGL und TGM problemlos möglich.

Würde dieses EU-Regelung bedeuten, dass Fahrzeuge ohne ESP die sich in der Fertigung beim Aufbauhersteller befinden, jedoch erst nach dem 31.10.2014 zugelassen werden können, da sie da erst komplett fertiggestellt sind, nicht mehr zulassungsfähig sind?

Habt ihr hier schon Infos gehört?

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AutorStef8an 8R., Goslar / NDS776784
Datum08.11.2013 08:5413445 x gelesen
Ich habe bisher keine klare Regelung gefunden.

Nehmen wir mal an, wir bestellen ein HLF 10, nach erfolgreicher Ausschreibung, Ende Januar 2014 mit einem Atego in EU5 ohne ESP. Das Fahrgestell wird z.B. im Mai 2014 (also vor dem 01.11.2014) an den Aufbauhersteller geliefert und dort aufgebaut und im Dezember 2014 an die Feuerwehr ausgeliefert. Ist zu diesem Zeitpunkt dann das Fahrzeug aufgrund des fehlenden ESP zulassungsfähig?

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AutorStef8an 8R., Goslar / NDS776786
Datum08.11.2013 10:0313171 x gelesen
Meiner Meinung nach kann das Fahrgestell nicht schon vorher zugelassen werden, da es dann wieder Probleme mit der Ausnahmegenehmigung für EURO 5 gibt, da diese nur für komplette Feuerwehrfahrzeuge gilt und nicht für reine Fahrgestelle oder irre ich da?!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz776787
Datum08.11.2013 11:3813161 x gelesen
Hallo,

1. Eine Aussschreibung für ein komplettes Fahrzeug machen, damit ist der Aufbauhersteller Generalunternehmer, in der Leistungsbeschreibung wird ein zum Zeitpunkt der Auslieferung den gelten Vorschriften entsprechenden, zulassungsfähiges Fahrzeug verlangt. Damit liegt das Problem nicht bei euch.

2. Es gibt nicht nur im Bereich der Feuerwehren Aufbaudauern vom Fahrgestell zum Komplettfahrzeug von tweilweise mehr als einem Jahr. Dafür gibt es Ausnahmeregelungen, zuletzt auch im Rahmen von Einzelgenehmigungen. Die kann eine Zulassungsbehörde erteilen. Unser Fahrzeug wurde auch erst Mitte 2010 zugelassen und hatte noch Euro4, obwohl damals eigentlich schon Euro5 Vorschrift war. Das Fahrgestell war Mitte 2009 gebaut worden, eine Ausnahmegenehmigung kein Problem.

Gruß,
Michael

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AutorStef8an 8R., Goslar / NDS776789
Datum08.11.2013 11:4113022 x gelesen
Also siehst du hier auch kein Problem der Zulassung wenn das Fahrzeug im Januar 2014 bestellt wurden aber erst z.B. Ende November 2014 zugelassen wird und kein ESP besitzt, ja?!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW776839
Datum08.11.2013 17:4113110 x gelesen
Geschrieben von Stefan R.Also siehst du hier auch kein Problem der Zulassung wenn das Fahrzeug im Januar 2014 bestellt wurden aber erst z.B. Ende November 2014 zugelassen wird und kein ESP besitzt, ja?!

Wäre ich zuständige Behörde für Ausnahmegenehmigungen, würde ich erstmal ein paar Fragen stellen:

- war die Änderung der Vorschriften beim Beginn des Ausbaus schon bekannt?
- hat sich der Zeitraum zwischen Bestellung und Zulassung unvorhersehbar verlängert?
- kann das Fahrzeug (und mit welchem Aufwand) auf die neue Vorschriftenlage nachgerüstet werden?

und vielleicht auch:
- wie relevant sind die neuen Vorschriften für die betreffende Anwendung?

(hier in NRW sind übrigens die Bezirksregierungen zuständig, da kann nicht jede Zulassungsbehörde für sich was genehmigen...)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz776846
Datum08.11.2013 19:0312764 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning K.Wäre ich zuständige Behörde für Ausnahmegenehmigungen, würde ich erstmal ein paar Fragen stellen:

Was wäre die Alternative? Das Fahrzeug verschrotten? In der Regel werden solche Genehmigungen problemlos erteilt. Passiert z.B. auch zu Hauf für Fahrzeuge, die vom Hersteller "auf Halde" produziert wurden oder beim Händler halt noch unangemeldet im Ausstellungsraum stehen. Wurde auch zuhauf damals bei EU-Importen ohne Leuchtweitenregulierung genehmigt, als das in D schon Pflicht war. Selbst da war die Nachrüstung technisch zu aufwändig, bei ESP wird sie wenn überhaupt möglich noch aufwändiger.

Geschrieben von Henning K.(hier in NRW sind übrigens die Bezirksregierungen zuständig, da kann nicht jede Zulassungsbehörde für sich was genehmigen...)

Ja, in der Regel läuft das über Bezirks- oder Landesregierung.

Gruß,
Michael

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AutorStef8an 8R., Goslar / NDS776847
Datum08.11.2013 19:1512689 x gelesen
Das Problem ist, wenn wir ein EU6 mit ESP nehmen würden, können wir keine Bauhöhe von 2,95m nehmen. Diese Bauhöhe ist nur mit einem EU5 Atego möglich x

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW776866
Datum09.11.2013 10:2913240 x gelesen
Geschrieben von Stefan R.ich habe gestern mitbekommen, dass ja ab dem 1. November 2014 die EU Regelung in Kraft tritt, dass bei Nutzfahrzeugen ab 3,5t eine ESP-Pflicht besteht.

M.W. gilt das so nicht zwingend für Fw-Fahrzeuge...

Begründung:

In den einschlägigen Vorschriften tauchen m.W. immer die Begriffe N1, N2, N3 o.ä. auf, die dann "fällig" wären, z.B. hier beschrieben http://www.eurotransport.de/news/automatisch-sicher-6473708.html...
Die Klassen sind hier erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse

M.W. ist ein Fw-Fahrzeug kein Nutzfahrzeug zur Güterbeförderung...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW776874
Datum09.11.2013 13:1912831 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.M.W. ist ein Fw-Fahrzeug kein Nutzfahrzeug zur Güterbeförderung...

Eine eindeutige Antwort auf diese Frage (am besten noch mit entsprechende Rechtsgrundlage) hat mir bisher auch noch keiner gegeben, aber:

Da es die sonstigen Kfz als eigene Fahrzeugklasse nur national gibt, gehe ich erstmal davon aus, dass es sich bei Feuerwehr-Fahrzeugen nach EU-Recht (und nur noch das ist inzwischen für neue Genehmigungen anzuwenden) um N-Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung handelt.

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AutorStef8an 8R., Goslar / NDS776877
Datum09.11.2013 14:2112795 x gelesen
Ich frage speziell aus dem Grund, da ich von der Fa. Schlingmann ein Infoangebot erhalten habe, dass folgenden Satz enthält:
Das Fahrzeug ist nur auf einem MAN TGL 12XXX 4x2 oder MAN TGM 15.XXX 4x2 umsetzbar. Im Fahrgestell muss bei Euro 5 unbedingt ESP mit ausgeschrieben sein, da sonst eine Zulassung nach dem 31.10.2014 nicht mehr möglich ist.

Das mit dem MAN Fahrgestell aus dem Grund, da MB wohl keinen Atego EU5 mit ESP anbieten wird. Inwieweit dieses richtig ist, weiß ich nicht offiziell. Die Fa. Ziegler sieht z.B. kein Problem der Zulassung nach dem 31.10.2014 auch ohne ESP. Die Frage ist, ob jemand Infos von MB hat ob nun der Atego EU5 ESP erhält oder nicht. Ich denke MB könnte es sich nicht leisten mehrere Jahre (bis 2016) nur noch den deutlich teueren EU6 anzubieten und MAN und Iveco hier den Vortritt zu lassen.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW776878
Datum09.11.2013 14:4912928 x gelesen
Geschrieben von Stefan R.Die Frage ist, ob jemand Infos von MB hat ob nun der Atego EU5 ESP

oder ob das überhaupt notwendig ist... wir hatten das auch in einem Fachgremium diskutiert, da kam der Hinweis, den ich vorhin gegeben habe...

Bitte einfach mal über den zuständigen MB-Vertrieb bei den entsprechenden Fachbetreuern für den LKW-Bau in Stuttgart nachhören lassen....

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorStef8an 8R., Goslar / NDS776879
Datum09.11.2013 14:5312910 x gelesen
Ja ok! Aber es muss doch klar geregelt sein ob ESP notwendig ist oder nicht. Leider habe ich von verschiedenen Seiten immer andere Meldungen gehört. Ebenso von dem Vertrieb von MB. Dort war die klare Aussage, dass MB solange den Atego EU5 baut, bis die EU5 Sondergenehmigung für Feuerwehrfahrzeuge ausläuft. Aber leider kein Kommentar ob mit oder ohne ESP oder ob ESP unbedingt Pflicht sein muss.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern776907
Datum10.11.2013 09:3912667 x gelesen
Geschrieben von Stefan R.Aber leider kein Kommentar ob mit oder ohne ESP oder ob ESP unbedingt Pflicht sein muss.

Dann mußt halt nachfragen und dir das Ergebniss schriftlich geben lassen. Eine Info dann hier an dieser Stelle hilft eventuell anderen.
Wenn MB verkaufen will geben sie auch Auskunft.


Gruß
CS




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AutorStef8an 8R., Goslar / NDS776962
Datum11.11.2013 09:4212579 x gelesen
Ich habe zu dem Thema mal eine Nachricht an das KBA gerichtet, ob die ESP-Pflicht auch für Feuerwehrfahrzeuge gilt.

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AutorStef8an 8R., Goslar / NDS777018
Datum12.11.2013 13:5812469 x gelesen
Hier die Antwort des KBA:

Hallo Herr XXX,

Ausnahmen zu einem typgenehmigten Fahrzeug bei Nichterfüllung von Einzelrechtsakten erhalten Sie vom Hersteller des Basisfahrzeugs, der diese die Ausnahmen beim KBA beantragen kann.
Ich empfehle Ihnen, die Bereitschaft zur Beantragung dieser Ausnahmen durch den Hersteller bestätigen zu lassen, wenn Ihnen kein Fahrzeug mit einer neueren Bremsanlage angeboten werden kann.
Alternativ könnten Sie mit Ihrer Zulassungsstelle abklären, ob es dort nicht auch eine tolerante Lösung gibt wie beim Abgas.
Die Zulassung selbst liegt nicht in der Zuständigkeit des KBA sondern der der Länder


Von Mercedes-Benz habe ich noch keine Rückmeldung.

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AutorStef8an 8M., Schongau / Bayern777047
Datum13.11.2013 10:5312415 x gelesen
Hallo,

laut Info eines MAN-Vertriebsmitarbeiters vor einem guten Jahr ist ESP bei Allradfahrzeugen technisch (noch?) gar nicht möglich. Das hat sich aktuell auch in einer Ausschreibung für ein TLF 4000 bestätigt, weder beim MAN TGM noch beim Mercedes Benz Axor (beide als 4x4) wurde ESP angeboten.
Ich mir die technischen Probleme auch erklären: Allradantrieb, zwei oder drei Differentialsperren; da kann man nicht so ohne weiteres mal schnell ein einzelnes Rad abbremsen...

Auch folgender Satz würde das bestätigen:
Geschrieben von Stefan R.da ich von der Fa. Schlingmann ein Infoangebot erhalten habe, dass folgenden Satz enthält:
"Das Fahrzeug ist nur auf einem MAN TGL 12XXX 4x2 oder MAN TGM 15.XXX 4x2 umsetzbar. Im Fahrgestell muss bei Euro 5 unbedingt ESP mit ausgeschrieben sein, da sonst eine Zulassung nach dem 31.10.2014 nicht mehr möglich ist."
Es ist hier die Rede von 4x2, da ist ESP technisch schon lange möglich (für Sattelzüge auch schon lange im Angebot, im Gliederzug war das Problem lange Zeit nur der Anhänger woraufhin ESP zuerst ausschließlich für Sattelzüge angeboten wurde; Solomaschinen wurden nicht gesondert berücksichtigt).


Kann es vielleicht sein, dass die EU-Regelung nur für Fahrzeuge mit Straßenantrieb gelten soll?


Dass Mercedes ESP nur in Kombination mit EU6 anbieten will, hat vermutlich weniger technische sondern eher kaufmännische Gründe: Sie wollen die Variantenvielfalt in den Steuergeräten einschränken. Eine entsprechende Marktnachfragen kann solche Bestreben aber auch ganz schnell ändern.

Grüße,

Stefan

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz777049
Datum13.11.2013 11:5112251 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan M.Ich mir die technischen Probleme auch erklären: Allradantrieb, zwei oder drei Differentialsperren; da kann man nicht so ohne weiteres mal schnell ein einzelnes Rad abbremsen...

Wo liegt das Problem. Auch bei ABS wird ein einzelnes Rad abgebremst, bei eingeschalteter Differentialsperre (oder mehreren) ist das System halt außer Kraft gesetzt. Bei Allrad-PKW ist EPS technisch auch kein Problem, warum sollte es dann bei LKW eines sein? Mag aber durchaus sein, dass es bisher (noch) keiner verbaut.

Geschrieben von Stefan M.Dass Mercedes ESP nur in Kombination mit EU6 anbieten will, hat vermutlich weniger technische sondern eher kaufmännische Gründe: Sie wollen die Variantenvielfalt in den Steuergeräten einschränken.

Eher die Variantenvielfalt der angebotenen Austattungen. Warum sollte man ein Modell, das zukünftig in Deutschland/der EU (alter Atego) nicht mehr angeboten wird, noch technisch aufrüsten mit Dingen, die dort, wo das Fahrzeug noch angeboten wird, sowieso kaum jemand verlangt?

Gruß,
Michael

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AutorStef8an 8M., Schongau / Bayern777055
Datum13.11.2013 12:4612268 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Auch bei ABS wird ein einzelnes Rad abgebremstNein, genau das Gegenteil: Bei ABS wird die Bremse eines einzelnen Rades gelöst.

Geschrieben von Michael W.bei Allrad-PKW ist ESP technisch auch kein Problem, warum sollte es dann bei LKW eines sein? Weil Allrad-PKW keine drei Differentialsperren haben.

Dazu kommt noch, dass es LKW in zig verschiedenen Radständen und Achskombinationen gibt. Alles Parameter, die für ESP relevant sind. Da tut sich ein PKW-Hersteller wesentlich leichter, zumal da auch noch viel höhere Stückzahlen dahinter stehen.

Grüße,

Stefan

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz777056
Datum13.11.2013 13:0712248 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan M.Nein, genau das Gegenteil: Bei ABS wird die Bremse eines einzelnen Rades gelöst.

Klar. Letztenendes ist es aber egal, da bei eingesetzter Differentialsperre die gleiche Auswirkung besteht: Ein möglicher Eingriff ist nicht wirksam. Daher wird im Normalfall bei eingelegter Sperre das ABS abgeschaltet. Wo liegt da das Problem, das mit ESP genauso zu machen? Abschaltbares ESP ist kein technisches Problem, gibt's auch heute in vielen Fahrzeugen.

Geschrieben von Stefan M.Weil Allrad-PKW keine drei Differentialsperren haben.
Es gibt durchaus noch Geländewagen mit 3 Sperren. Beispiel Mercedes G in der aktuellen Ausführung inkl. ESP. Technisch kein Problem, egal, ob Allrad-PKW, -Geländewagen oder LKW. In Allrad-PKW baut keiner mehr eine "echte" Differentialsperre ein, weil es schlicht zu teuer ist und man mit einer elektronischen Sperre (über das ESP) ähnliches erreichen kann.

Geschrieben von Stefan M.Dazu kommt noch, dass es LKW in zig verschiedenen Radständen und Achskombinationen gibt. Alles Parameter, die für ESP relevant sind. Da tut sich ein PKW-Hersteller wesentlich leichter, zumal da auch noch viel höhere Stückzahlen dahinter stehen.

Glückwunsch. Du hast den wahren Grund doch noch erkannt. Technisch ist es jedenfalls kein Problem.

Gruß,
Michael

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen777115
Datum13.11.2013 21:1412237 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Michael W.Letztenendes ist es aber egal, da bei eingesetzter Differentialsperre die gleiche Auswirkung besteht: Ein möglicher Eingriff ist nicht wirksam. Daher wird im Normalfall bei eingelegter Sperre das ABS abgeschaltet. Wo liegt da das Problem, das mit ESP genauso zu machen? Abschaltbares ESP ist kein technisches Problem, gibt's auch heute in vielen Fahrzeugen.
Ob abgeschaltet oder nicht, wirksam ist es bei mechnischer (100%)Sperren eh nicht.

Es gibt durchaus noch Geländewagen mit 3 Sperren. Beispiel Mercedes G in der aktuellen Ausführung inkl. ESP. Technisch kein Problem, egal, ob Allrad-PKW, -Geländewagen oder LKW.
Es wäre schon mal interessant wie sich hier Werbung und Wirklichkeit verhält?
Bei manchen Allradspezialisten liest sich das nämlich wesentlich nüchterner.

Technisch ist es jedenfalls kein Problem.
Was ich stark in Zweifel stelle, wenn man gleiche Wirkung wie mechanische Sperren über mehr als ein Diffenzial in Vergleich nimmt.

Daneben sind ESP und seine abgeleiteten Helferlein natürlich reine Leistungsvernichter mit Verschleißpartnern (Bremsen), aber Leistung ist im Einsatzbereich notwendiger Sperrenunterstützung häufig eine zwingende Notwendigkeit!

mkg hwk

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz777146
Datum14.11.2013 08:1712181 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hanswerner K.Es wäre schon mal interessant wie sich hier Werbung und Wirklichkeit verhält?
Bei manchen Allradspezialisten liest sich das nämlich wesentlich nüchterner.


Soweit mir bekannt, hat der G wirklich noch rein mechanische Sperren, keinen Elektronikschnickschnack an dieser Stelle (was man bei den Preisen eigentlich auch erwarten kann).

Geschrieben von Hanswerner K.Was ich stark in Zweifel stelle, wenn man gleiche Wirkung wie mechanische Sperren über mehr als ein Diffenzial in Vergleich nimmt.

Daneben sind ESP und seine abgeleiteten Helferlein natürlich reine Leistungsvernichter mit Verschleißpartnern (Bremsen), aber Leistung ist im Einsatzbereich notwendiger Sperrenunterstützung häufig eine zwingende Notwendigkeit!


Die genau gleiche Wirkung wirst du nicht erreichen können, allerdings wird dir rein mechanische Sperren bei einem Softcore-Offroader keiner mehr bezahlen wollen. Dort, wo man die braucht, hast du da schon sämtliche Plastikverkleidungen rund ums Auto abgerissen. Leistung ist kein Problem, haben doch sowieso alle heute genügend.

Im LKW-Bereich sieht es da schon etwas anders aus, da ist ja selbst bei reinen Heckantriebsfahrzeugen eine zuschaltbare Sperre noch weit verbreitet. Allerdings hab ich so langsam Zweifel, ob es genügend Fahrer gibt, die überhaupt wissen, wozu man sowas braucht und wie man's vernünftig einsetzt.

Gruß,
Michael

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen777190
Datum14.11.2013 18:2712141 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Michael W.
Soweit mir bekannt, hat der G wirklich noch rein mechanische Sperren
Ja das haben die, wie auch noch manch Andere!

Das ist ja gerade das Problem aus der Überschrift des Themas. Wenn ESP Pflicht wird, geht das nicht mehr mit den mechan. Sperren ... (zumindest in dem Verkehrsraum, wo dieses verpflichtend ist).
Und was nun? Abhalftern auf:
Die genau gleiche Wirkung wirst du nicht erreichen können,

Im LKW-Bereich sieht es da schon etwas anders aus, da ist ja selbst bei reinen Heckantriebsfahrzeugen eine zuschaltbare Sperre noch weit verbreitet.
Ja und was wird hier?

mkg hwk

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz777192
Datum14.11.2013 19:1011940 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hanswerner K.Das ist ja gerade das Problem aus der Überschrift des Themas. Wenn ESP Pflicht wird, geht das nicht mehr mit den mechan. Sperren ... (zumindest in dem Verkehrsraum, wo dieses verpflichtend ist).

Darin liegt eigentlich kein Problem, wenn man es vernünftig umsetzt. Siehe Unterfahrschutz bei LKW. Eigentlich Pflicht, gibt es jedoch Ausnahmen, wo dies mit dem Verwendungszweck nicht vereinbar ist. Es wäre z.B. eine Kopplung an eine Geschwindigkeit unter 25 oder 40km/h denkbar. Kommt man drüber, schalten sich die Sperren automatisch ab und das ESP wieder ein.
Ich glaube kaum, dass man im LKW-Bereich die Differentialsperren abschaffen kann, nur weil ESP Pflicht wird.

Gruß,
Michael

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW777194
Datum14.11.2013 20:2012198 x gelesen
Mahlzeit zusammen!

Um mal etwas mehr Substanz in die Diskussion zu bringen:

Nach kurzer google-Recherche ist die Rechtsgrundlage für die ESP-Pflicht offensichtlich die Verordnung (EG) Nr. 661/2009.

Dort findet sich in Kapitel III:

Artikel 12 Elektronische Fahrdynamik-Regelsysteme

(1) Fahrzeuge der Klassen M 1 und N 1 müssen mit einem elektronischen Fahrdynamik-Regelsystem ausgerüstet werden, das den Vorschriften dieser Verordnung und ihrer Durchführungsmaßnahmen entspricht.

(2) Mit Ausnahme von Geländefahrzeugen gemäß Anhang II Teil A Nummern 4.2 und 4.3 der Richtlinie 2007/46/EG müssen folgende Fahrzeuge mit einem elektronischen Fahrdynamik- Regelsystem ausgerüstet werden, das den Vorschriften dieser Verordnung und ihrer Durchführungsmaßnahmen entspricht:

a) Fahrzeuge der Klassen M 2 und M 3 , außer Fahrzeuge mit mehr als drei Achsen, Gelenkbusse und Busse der Klassen I oder A,

b) Fahrzeuge der Klassen N 2 und N 3 , außer Fahrzeuge mit mehr als drei Achsen, Sattelzugmaschinen mit einer Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 t und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung gemäß Anhang II Teil A Nummern 5.7 und 5.8 der Richtlinie 2007/46/EG,

c) Fahrzeuge der Klassen O 3 und O 4 , die über eine Luftfederung verfügen, außer Fahrzeuge mit mehr als drei Achsen, Anhänger für Schwerlasttransporte und Anhänger mit Bereichen für stehende Fahrgäste.


Daraus lese ich:
1. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung sind ausgenommen
2. anerkannte Geländefahrzeuge über 3,5t sind ausgenommen

und mir scheint die ganze Diskussion hier irgendwie, äh, seltsam.

Oder liest jemand die Vorschrift anders als ich?

(ja, offensichtlich mindestens ein Aufbauhersteller....)

Da die ganzen EU-Rechtsakte alles andere als einfach zu lesen und anzuwenden sind, halte ich es ja durchaus für möglich, dass meine zugegeben recht oberflächliche Recherche zu einem falschen oder unvollständigen Ergebnis geführt hat, insofern wäre ich für Ergänzungen und Korrekturen durchaus dankbar!

P.S.: interessant finde ich übrigens, dass auch Spurhalte-Warnsysteme und Notbrems-Assistenzsysteme vorgeschrieben werden.
P.P.S.: ebenfalls interessant, dass nun für die M+S-Reifen bestimmte Eigenschaften vorgeschrieben werden (sollen?)...

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AutorStef8an 8R., Goslar / NDS777195
Datum14.11.2013 20:3312040 x gelesen
Das würde ja bedeuten, dass es sich bei einem
Feuerwehrfahrzeug um ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung handelt und keine ESP Pflicht besteht richtig?!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW777196
Datum14.11.2013 20:5312610 x gelesen
Geschrieben von Stefan R.Das würde ja bedeuten, dass es sich bei einem
Feuerwehrfahrzeug um ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung handelt und keine ESP Pflicht besteht richtig?!


Im Gegensatz zu UC halte ich ein Feuerwehrfahrzeug für ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung nach Nummer 5.8 der entsprechenden Richtlinie. Demnach würde keine ESP-Pflicht bestehen.

UC dagegen hält das Feuerwehrfahrzeug weiterhin für ein sonstiges Kfz, das sich in keine der EU-Fahrzeugklassen einordnen lässt und für das deswegen die ESP-Pflicht nicht gilt.

Egal wer von uns beiden nun Recht hat: eine ESP-Pflicht scheint es für Feuerwehrfahrzeuge über 3,5t nicht zu geben?!

(wobei das Feuerwehrfahrzeug hier ein speziell für die Zwecke der Feuerwehr gestaltetes Fahrzeug ist; hü-LKW oder -Busse unterliegen IMNSHO der ESP-Pflicht im gleichen Rahmen wie für zivile Anwender)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW777197
Datum14.11.2013 20:5712065 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Egal wer von uns beiden nun Recht hat: eine ESP-Pflicht scheint es für Feuerwehrfahrzeuge über 3,5t nicht zu geben?!

ahja, der Vollständigkeit halber:

Schlingmann scheint da anderer Meinung zu sein, allerdings kenne ich deren Argumentationsweg nicht.
(*wink* hier liest doch bestimmt jemand von Schlingmann mit?)

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AutorStef8an 8R., Goslar / NDS777198
Datum14.11.2013 21:2112046 x gelesen
Genau daher hatte ich auch die Info!

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AutorPete8r M8., Wien / Wien777208
Datum15.11.2013 10:1912065 x gelesen
Mein Kenntnisstand /aus einem anderen Konzern): ESP-Pflicht ist über die Geländegängigkeits-Schiene und bei Straßenfahrzeugen wohl auch über eine der beiden beschriebenen Varianten zu verneinen; Brems- und Spurhalteassistent sind da heikler, da hilft ev. nur die Geländegängigkeit..

Ein paar Worte zum ABS: Quersperre schaltet das ABS ab, punkt, aus. Für die Längssperre allein (oder den zuschaltbaren Allradantrieb) gibt es Regelstrategien, die eine ev. trägere ABS-Regelung ermöglichen und die abstimmen und einbauen ist kein Hexenwerk, s'ist nur deutlich aufwändiger und nicht jeder Hersteller will die Kosten targen.

Wer ernsthaft Geländewagen/-LkW baut, kann das.

Ich habe Verständnis für den Normengeber, wenn der den 08/15-SUV nicht von der Schaufel lassen will, aber bei Sonderfahrzeugen könnten die Verfasser durchaus etwas weniger bürokratisch sein: Ja, da muss ich alle möglichen Systeme durch GMV und Schulung ersetzen, und ja, dabei werden Fehler gemacht - aber ich brauche die "erhöhte Mobilität" eben, und irgendeinen tod sterben wir alle.

Grüsse
Peter

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AutorStef8an 8R., Goslar / NDS777215
Datum15.11.2013 11:3711959 x gelesen
Das klingt doch schonmal gut. Also hat der Aufbauhersteller nur für Verunsicherung gesorgt, anstatt sich das Gesetz genauer durchzulesen bzw. sich abzusichern.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW777227
Datum15.11.2013 16:4011961 x gelesen
Geschrieben von Peter M.Mein Kenntnisstand /aus einem anderen Konzern): ESP-Pflicht ist über die Geländegängigkeits-Schiene und bei Straßenfahrzeugen wohl auch über eine der beiden beschriebenen Varianten zu verneinen; Brems- und Spurhalteassistent sind da heikler, da hilft ev. nur die Geländegängigkeit..

Gibt es denn eine entsprechende Befreiung nach Artikel 14 Absatz 3 der hier diskutierten Verordnung?

Geschrieben von Peter M.Ja, da muss ich alle möglichen Systeme durch GMV und Schulung ersetzen, und ja, dabei werden Fehler gemacht - aber ich brauche die "erhöhte Mobilität" eben, und irgendeinen tod sterben wir alle.

Gerade beim Notbrems- und Spurhalteassistenten sehe ich eigentlich keine besonderen (technischen) Gründe, die gegen eine Implementierung in Einsatzfahrzeuge sprechen?

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg777230
Datum15.11.2013 18:3711942 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Gerade beim Notbrems- und Spurhalteassistenten sehe ich eigentlich keine besonderen (technischen) Gründe, die gegen eine Implementierung in Einsatzfahrzeuge sprechen?

Außer, dass wir manchmal bewußt Dinge machen müssen (z.B. ausweichen auf den Standstreifen), die diese Helferleins als Fahrfehler erkennen und reagieren?

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorPete8r M8., Wien / Wien777236
Datum15.11.2013 20:4311909 x gelesen
Die Ausnahmen zum Notbremsassistenten stehen in der VO(EU) 347/2012:
Erfasst sind vom ursprünglichen Zeitplan nur Fahrzeuge > 8t hzGG mit Druckluftbremse und Luftfederung an der Hinterachse; die anderen kommen später dran. geländefahrzeuge und Fahrzeuge mit mehr als 3 Achsen sind draußen.

Die Ausnahmen zu den Spurhaltesystemen stehen in der VO(EU) 351/2012:
Fahrzeuge bis 8t, Geländefahrzeuge und Fahrzeuge mit mehr als 3 Achsen sind draußen

Im Gelände hat der Zauber wirklich nichts verloren, sorry, und im übrigen Danke an Christian.

Grüsse
Peter

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW777237
Datum15.11.2013 21:3611905 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Außer, dass wir manchmal bewußt Dinge machen müssen (z.B. ausweichen auf den Standstreifen), die diese Helferleins als Fahrfehler erkennen und reagieren?

Ein normaler LKW wird wesentlich öfter Fahrspuren wechseln und Seitenstreifen befahren, als ein durchschnittliches Feuerwehrfahrzeug überhaupt bewegt wird. Das Argument kann mich irgendwie nicht überzeugen.

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