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ThemaAktuelle Nettobesoldung Brandmeister und real. Aufstiegsmöglichkeiten5 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorMarc8el 8D., Alsdorf / NRW777585
Datum21.11.2013 19:426962 x gelesen
Hallo,

zu dem ersten Thema in der Überschrift findet man ja nicht gerade wenig Material, allerdings recht viel verwirrendes. Zunächst ein wenig zu dem, was ich bislang weiß:

Dass der Beruf des Brandmeisters ein Amt in Besoldungsstufe A7 darstellt und dies bundesweit bis auf die genauen Geldbeträge geregelt und für jedes Land (hier NRW) einsehbar ist, ist mir bewusst. Auch, dass es vom DLZ des Bundes einen Rechner für die Beamtenbezüge gibt, ist mir bewusst. Allerdings gibt es dort keine Möglichkeit der Angabe von 48 Stunden Regelarbeitszeit.

Nutze ich den Rechner unter https://bezuegerechner.bva.bund.de/ , komme ich ohne genauere Angaben (ledig, Dienststufe 1, logischerweise Lohnsteuerklasse I) auf einen ausgerechneten Betrag von etwas über 1.800 Netto. Kirchensteuer zahle ich nicht, Steuerfreibeträge u.ä. habe ich aus Unkenntnis ausgelassen.
Da drauf müssten ja noch die Feuerwehrzulage sowie die DUZ-Zulagen. Abzüglich mindestens der Beträge, die für die private Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Das liegt aber sehr deutlich über dem, was ich so an Nettobeträgen bisher (auch in diesem Forum) lesen konnte. Das ging in die Richtung 1.500 - PKV.

Meine Fragen: Habe ich irgendwas an Abzügen oder Zulagen vergessen, die ich hier einkalkulieren muss? Gelten die 48 Stunden trotzdem als normale Vollzeit oder werden 7 Stunden davon als Überstunden gewertet, was die Bezüge ja deutlich positiv beeinflussen würde?


Dann noch die Frage: Ich will keinen aggressiven Karrierismus in der Feuerwehr betreiben, hoffe jedoch darauf, im Laufe der Zeit auch mit dem nötigen Ehrgeiz höhere Positionen bekleiden zu können und eventuell auch in den gehobenen Dienst aufsteigen zu können. Kann mir jemand sagen, wie realistisch die Aussichten auf höher dotierte Ämter zu gegebenem Zeitpunkt ist? Wird hier gern befördert oder sitzt auch hier die Sparschere? Oder ist das stark bedarfsabhängig?


Ich freue mich auf Antworten. Vorzugsweise bitte von den Leuten, die dazu konkrete Aussagen machen können. Ich möchte niemandes Hilfsbereitschaft ungeehrt lassen, aber irritiert bin ich diesbezüglich schon genug.


Grüße

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AutorChri8sti8an 8G., Berlin / Berlin777588
Datum21.11.2013 20:125007 x gelesen
Hallo Marcel,

nach abgeschlossener Ausbildung erhältst Du im Einstiegsamt "Brandmeister" Bezüge der Besoldungsstufe A7. Hinzu kommen i.d.R. eine allgemeine Stellenzulage und ggf. eine "Feuerwehrzulage". Abgezogen werden Steuer und Solizuschlag.

Deine Arbeitszeit richtet sich nach Deiner Verwendung. Im Einsatzdienst also i.d.R. 48 h/w und im (reinen) Bürodienst i.d.R. 40h/w. Die Besoldung bleibt jeweils die selbe. Es könnte aber sein, dass im reinen Bürodienst o.g. Zulagen wegfallen.

Je nach geleistetem Dienst erhältst Du dann noch "DuZ".

Genauer will ich jetzt nicht werden, da es ganz viele unterschiedliche Details-Regelungen gibt und es eine allgemeine Antwort sein soll, ohne Dich zu verwirren. Somit sind die 1.800 netto wohl realistisch.

Von Deinem Einkommen musst Du dann die private Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung bezahlen. Je nach Bundesland bzw. BF erhältst Du anteilig oder komplett Beihilfe, so dass Du die PKV nicht zu 100% finanzieren musst.

Die Beförderungssituation ist wohl eher bedarfsabhängig. Da aber allerorten Bewerbermangel herrscht, sollte sich die Beförderungssituation perspektivisch aber günstig entwickeln. Allerdings kommt es auch auf Deine Leistungen an.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

LG Christian

Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun.

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AutorPete8r S8., Köln / NRW777590
Datum21.11.2013 20:164940 x gelesen
Geschrieben von Marcel D.
Da drauf müssten ja noch die Feuerwehrzulage sowie die DUZ-Zulagen.
50 % der Feuerwehrzulage nach einem Jahr Einsatzdienst und 100 % nach 2 Jahren.
Der DUZ wird nur gezahlt, wenn er auch geleistet wurde. Urlaub, Krank etc. wird nichts gezahlt. Über das Jahr gesehen im monatlichen Schnitt ca. 200 €.

Gelten die 48 Stunden trotzdem als normale Vollzeit oder werden 7 Stunden davon als Überstunden gewertet,
29 Stunden sind als Vollarbeitszeit (Arbeits- und Ausbildungsdienst) anzurechnen und 19 Stunden als Bereitschaftsstunden mit 50 %iger Bezahlung. Entspricht einer Bezahlung von 38,5 Vollzeitstunden. Hier im § 2 nachzulesen.

Kann mir jemand sagen, wie realistisch die Aussichten auf höher dotierte Ämter zu gegebenem Zeitpunkt ist?
Kommt darauf an wie Du Dich anstellst und wie groß die Feuerwehr ist. Ebenfalls wie viele Stellen in absehbarer Zeit besetzt werden müssen. Hier sind mehrere Faktoren von Bedeutung. Die Besoldung erfolgt amtsangemessen. Sie ist nicht an die Funktion gekoppelt.

Wird hier gern befördert oder sitzt auch hier die Sparschere?
Entschuldige bitte, hier muss ich lachen. Zeige mir den Kämmerer der die Finanzen zur Beförderung gerne zur Verfügung stellt.
Wenn Du Oberbrandmeister bist, den B IV hast und auf eine Planstelle A 10 kommst hast Du beamtenrechtlich das Amt eines OBM und Anspruch auf die entsprechende Besoldung eines OBM. Viele Kollegen können ein Lied davon singen. Probleme gibt es keine, sofern Du bei einer Kommune beschäftigt bist, die noch einen ausgeglichenen Haushalt hat.

Gruß
Peter

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AutorRalf8 K.8, Köln / NRW777653
Datum22.11.2013 16:036175 x gelesen
Konkretes Rechenbeispiel für NRW:

Fertiger Brandmeister A7, Erfahrungsstufe 1, SK I, ledig, keine Kinder, 48 Std./Woche, Tabelle 2014, inklusive Kirchensteuer:

Grundbetrag Brutto: 2024 Euro
allg. Stellenzulage mD: 19 Euro
Feuerwehrzulage: 127 Euro

Brutto gesamt: 2171 Euro

Abzüge Gesamt: 337 Euro (Inkl. Kirchensteuer)

Netto: 1.833 Euro

Abzgl. PKV: ca. 200 Euro
Zzgl. DUZ: ca. 200 Euro (Steuerfrei)

Also Netto ca.: 1.833 Euro.

Hinzuzurechnen ist ggfls:

- Familienzuschlag (Verheiratet, Kinder)
- Höhere Erfahrungsstufe (Alter, Berufliche Vorerfahrung etc)
- Zulagen für Mehrarbeit (Opt-Out etc)

Beförderungssituationen bei meiner BF (NRW, keine Haushaltssicherung):

Nach ca. 5 Jahren jeder A8
Mit bestandenem B3 sofort A9
Einzelne Stellen ungeprüft A9 (Für Lebensältere Kollegen)
Einzelne Stellen A9Z

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AutorSven8 H.8, Schwerte / 827687
Datum16.02.2017 10:312531 x gelesen
Guten Morgen,

das Thema hier ist zwar schon etwas eingestaubt, aber meine Frage(n) passen hier glaube ich ganz gut rein, da die Suche zu den Themen "Verdienst, A7, NRW" zwar Ergebnisse hergibt, aber meine Frage(n) nicht beantwortet.

Kurz zu meiner Person:

Ich heiße Sven, bin 30 Jahre alt und wohne in Schwerte. Seit Ende letzten Jahres bewerbe ich mich für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehem. m. D.) bei verschiedene BF in NRW.

Derzeit bin ich noch Soldat (SaZ 12) und scheide zum 01.01.2018 aus dem aktiven Dienst aus, habe somit ab dem 01.08.2017 (Rechtsanspruch BFD + 5 Monate Ermessenszeitraum) die Möglichkeit eine Ausbildung zu beginnen.

Leider kann (oder will) mir keiner genau sagen, wie sich meine Besoldung nach abgeschlossener Ausbildung demnächst darstellen könnte. Ich sage hier bewusst könnte, da ich nicht davon ausgehe, dass mir jemand auf den Cent genau sagen kann, was sich in meiner Lohntüte befinden wird. Ich habe zwar schon den ein oder anderen Online-Rechner bemüht, aber der spuckt mir für meinen jetzigen Sold, unter Angabe der konkreten Werte, ein falsches Ergebnis aus. Teilweise mit einer Abweichung von fast 500 !

Vielleicht könntet ihr mir einen groben Anhalt geben, da meine Situation bestimmt keinen Einzelfall darstellen sollte und ich nicht der erste Soldat bin, der diesen Werdegang in Betracht zieht.

Also nun zur Situation:

Besoldungsstufe: A7 Z (OFw)
mit Erfahrungsstufe: 4 (wird die Erfahrungsstufe angerechnet?)

Steuerklasse: 1 Kirchensteuer: entfällt Kinderfreibeträge: 0,5
Steuerfreibeträge: keine

Amtszulage Soldat: 50,20

Fam.-Stand: ledig, 1 Kind

Demnach kommen noch hinzu:

Kindergeld: 192
FamZ: 118,97


Ich hoffe es kann jemand mit diesen Daten was anfangen, evtl. ja Herr Kaufmann, der bereits ein Rechenbeispiel gebracht hat.

Vielen Dank vorab!

Gruss Sven

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