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ThemaVerkehrssicherungsanhänger58 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorMart8in 8E., Ergolding / Bayern777764
Datum24.11.2013 17:5715991 x gelesen
Kann mir jemand die "Bedienungsanleitung für VSA" mitteilen???

Ich weiß, wie ein VSA aufgebaut wird, NUR es gab eine Aussage, daß bei Einsätzen auf Autobahnen, der VSA bereits VOR der Autobahn aufgestellt/-gebaut wird.
Das soll heißen, das Fahrzeug bleibt vor bzw. auf der Auffahrt stehen, klappt den VSA hoch und fährt dann mit max. 60 Km/h auf die Autobahn auf und fährt zur Unfallstelle.

Ist das Wirklich so die Vorschrift oder nur ein "Wunschdenken" einiger Verantwortichen??

Wenn es die Vorschrift ist, vielleicht weiß dann der Ein oder Andere, wo man dies nachlesen kann!?!?!?!?!?

Vielen Dank schon mal im Voraus

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen777770
Datum24.11.2013 19:5812872 x gelesen
...warten wir mal auf einen FAchmann mit Landeskenntnissen.


Geschrieben von Martin E.Das soll heißen, das Fahrzeug bleibt vor bzw. auf der Auffahrt stehen, klappt den VSA hoch und fährt dann mit max. 60 Km/h auf die Autobahn auf und fährt zur Unfallstelle.

Die Straßenwärter bei uns machen das genau nicht. Die haben aber auch voll ferngesteuerte Absperrtafel bei den sowohl das Aufrichten, die Richtung des Pfeils als die genauen Blinkmuster per Fernsteuerung vom Fahrerhaus zu steuern sind.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorJuli8an 8P., Oberschöllenbach / Bayern777773
Datum24.11.2013 20:5212857 x gelesen
Da gehen die Taktiken ein bisschen auseinander... Wenn ich einen VSA mit automatischer Aufstellvorrichtung habe, dann fährt man bis kurz vor die Einsatzstelle und klappt dann wärend der langsamen Fahrt auf.

Bei manueller Aufstellung kommt es auf die Entfernung zwischen Autobahnauffahrt zur Einsatzstelle an.

Bei kurzer Distanz empfielt sich es an der Auffahrt aufzuklappen. Das hat den Vorteil das das Verkehrsaufkommen an der Auffahrt geringer als auf der Autobahn ist. Demnach auch sicherer... Aber Vorsicht in Kurven, der VSA ist verdammt Kopflastig wenn er aufgeklappt ist.
Wichtig dabei ist aber das ich trotzdem die Fernbedinung im Fahrzeug habe, das ich an der Einsatzstelle sofort den richtigen Pfeil schalten kann.

Bei längeren Distanzen sollte man ihn erst an oder kurz davor (an einer für den Bediener sicheren Stelle) in Betrieb nehmen.

Das Optimum sind aber immernoch die neuen automatischen Aufstellvorrichtungen. Somit kann wärend der Anfahrt der VSA aufgeklappt werden und an der Einsatzstelle kann die komplette Besatzung des Sicherungsfahrzeuges und den Gefahrenraum im und um das Fahrzeug verlassen ohne noch zwischen Fahrzeug und VSA treten zu müssen.

Dies ist meine Meinung. Sollte sie mit deiner nicht übereinstimmen, ist das nun mal so.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP777774
Datum24.11.2013 21:1012406 x gelesen
Wäre es , statt VSA , nicht sinnvoller die BAB von der Pol. komplett sperren zu lassen, die Einsatzstelle anzufahren und dann dort, je nach Lage entweder eine Absicherung aufzubauen/aufbauen zu lassen oder gesperrt zu lassen?
Bei uns i.d.R. gibt EL bei Ausrücken Befehl, BAB ab Abfahrt von Pol sperren zu lassen.

Dies ist meine Meinung.

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AutorMart8in 8E., Ergolding / Bayern777775
Datum24.11.2013 21:2812393 x gelesen
Also Leute,

es handelt sich hierbei um einen "alten" VSA! Mechanisch!

Es geht darum, daß ein Vertreter aus der Kreisebene behauptet, der VSA gehört vor der Auffahrt aufgestellt und dann erst aufgefahren.

Nun meine Frage: gibt es da irgendwo ein Gesetz, Bestimmung, DIN, Vorschrift,...???
Wenn ja, wo????

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP777776
Datum24.11.2013 21:3112162 x gelesen
Meine erst Anlaufadresse wäre das Autobahnamt in Montabauer/WW oder bei der für euch zuständigen Autobahnmeisterei.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP777777
Datum24.11.2013 21:3312062 x gelesen
Geschrieben von Martin E.Es geht darum, daß ein Vertreter aus der Kreisebene behauptet,Mit welcher "Gesetz, Bestimmung, DIN, Vorschrift,...???" begründet der denn seine Behauptung?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz777778
Datum24.11.2013 21:3512025 x gelesen
Geschrieben von Martin E.Es geht darum, daß ein Vertreter aus der Kreisebene behauptet, der VSA gehört vor der Auffahrt aufgestellt und dann erst aufgefahren.

Nun meine Frage: gibt es da irgendwo ein Gesetz, Bestimmung, DIN, Vorschrift,...???


Wenn jemand eine solche Behauptung aufstellt, dann soll er doch auch nachweisen wo diese so begründet ist in irgendwelchen Regularien. Eines der üblichen Probleme in der Feuerwehr, jemand mit "höheren Weihen" stellt eine Behauptung auf, weigert sich diese mit Fakten zu belegen und irgendwer im "Fußvolk" darf es ausbaden.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP777779
Datum24.11.2013 21:3712061 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Wäre es , statt VSA , nicht sinnvoller die BAB von der Pol. komplett sperren zu lassen, die Einsatzstelle anzufahren und dann dort, je nach Lage entweder eine Absicherung aufzubauen/aufbauen zu lassen oder gesperrt zu lassen?Ist das nicht ein bisschen übertrieben? Ich stelle mir gerade die Autobahnen in Deutschland vor, wenn bei jedem Aufbau von Unfall- und Baustellenabsicherungen erstmal vollgesperrt wird.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMart8in 8E., Ergolding / Bayern777780
Datum24.11.2013 21:4612022 x gelesen
Ich meine, auf der einen Seite hat er ja recht! Sicherheit der einzelnen Feuerwehrler, aber andererseits bringt es doch nichts, den VSA aufzustellen, auf die Autobahn aufzufahren, evtl. das Kreuz oder den Pfeil nach ??? zu stellen und mit 60 km/h ca. womöglich 12 km auf der rechten Spur dahin zu zuckeln. Oder???
Blödsinn!!!!

Unsere Wehr machte das schon immer so, daß wir auffahren, per Funk beim ersten Fahrzeug nachfragen, wo sich der VSA aufzustellen hat, (blaue Kilometerschilder), kurz davor auf den Standstreifen, aufklappen und langsam einfahren auf die betreffende Spur!
So funktionierte es schon immer. Jetzt haben wir einen mit Motor. Viiiiiiiiiel einfacher und sicherer!!!

Aber was ist, wenn es keinen Motor gibt? Dann passierts genauso wie in der Vergangenheit!! Oder?

Also, was soll dann die Aussage???
Ich bräuchte halt nur etwas Schriftliches zum Widerlegen!!

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AutorJuli8an 8P., Oberschöllenbach / Bayern777781
Datum24.11.2013 21:4911938 x gelesen
Geschrieben von ---Volker C.--- Bei uns i.d.R. gibt EL bei Ausrücken Befehl, BAB ab Abfahrt von Pol sperren zu lassen
Das ist normalerweise nicht so ohne weiteres möglich. Da die Pol. normalerweise daran interessiert ist den Verkehrsfluss soweit wie möglich am laufen zu halten. Da ist ne Vollsperrung ja ein quasi "Supergau".

Geschrieben von ---Martin E.--- Nun meine Frage: gibt es da irgendwo ein Gesetz, Bestimmung, DIN, Vorschrift,...???
Wenn ja, wo????

Also es gibt keine Bestimmung Wo und Wann du deinen VSA aufzuklappen hast. Es gibt nur Bestimmungen wie die Absicherung auszusehen hat. Im Gewerblichenbereich z.B. RSA 95
Bei der Fw Bayern sieht das so aus Siehe Absicherung mit VSA (ich bin ein Link)

Dies ist meine Meinung. Sollte sie mit deiner nicht übereinstimmen, ist das nun mal so.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP777782
Datum24.11.2013 21:4911819 x gelesen
Geschrieben von Martin E. Ich bräuchte halt nur etwas Schriftliches zum Widerlegen!!Nein, der andere braucht etwas zum Belegen.
Euer VSA wurde doch vom Landkreis bei euch stationiert, wieso solltest du dann irgendwelchen Behauptungen und "Bedienungsanleitungen" von Kreisvertretern hinterher laufen?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg777783
Datum24.11.2013 21:5011955 x gelesen
Geschrieben von Martin E.Ich bräuchte halt nur etwas Schriftliches zum Widerlegen!!

Anders herum. Wer so etwas behauptet muss beweisen, dass das gilt. Derjenige muss also die entsprechende Vorschrift vorlegen können. Denn wenn es die Vorschrift gar nicht gibt, wie willst Du sie dann durch eine Vorschrift widerlegen?

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP777785
Datum24.11.2013 22:1911807 x gelesen
Naja, da wir hier ja jetzt nicht so die Vielfahrer-Autobahn haben und die Sicherheit der Helfer an erster Stelle steht, ist es doch egal ob da jetzt ein paar Leute im Stau stehen. Das war übrigens auch die Lehrmeinung hier.

Dies ist meine Meinung.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP777786
Datum24.11.2013 22:2011668 x gelesen
Geschrieben von Julian P.Das ist normalerweise nicht so ohne weiteres möglich
Und warum nicht? Nur weil die Polizei das nicht will?

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP777787
Datum24.11.2013 22:2211778 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Das war übrigens auch die Lehrmeinung hier.Von wem gelehrt?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP777788
Datum24.11.2013 22:3311778 x gelesen
Bei uns im örtlichen TF und TH Lehrgang.

Dies ist meine Meinung.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern777789
Datum24.11.2013 23:0011693 x gelesen
Völlig praxisfremd, mit Verlaub.


Gruß
CS




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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen777790
Datum24.11.2013 23:0611604 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Bei uns im örtlichen TF und TH Lehrgang.

Interessant ist das ihr scheinbar gößere Kräfte oder kleinere Abschnitte der Geradeauspolizei habt...

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP777791
Datum24.11.2013 23:1511603 x gelesen
Haben wir eben nicht. Aber : Nur eine 2 spurige Autobahn, die im Stadtgebiet beginnt bzw. eine Autobahn, die von Pol sehr dicht bestreift wird, und keine so hohe Einsatzdichte dort. Landespolizei ,Sollstärke 18 Beamte, relativ ist schnell vor Ort. Und eine sehr hohe Dichte von BuPo.
Autobahnpol. ist da eher sehr dünn vertreten.
Da durch Trümmer/ Unfallbeteiligte meistens eh beide Spuren blockiert sind, eh Vollsperrung nötig.

Dies ist meine Meinung.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP777792
Datum24.11.2013 23:1711618 x gelesen
Für uns nicht. Eigenschutz geht vor.

Dies ist meine Meinung.

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen777793
Datum24.11.2013 23:2511593 x gelesen
Luxus pur
Hier fährt die eigentliche Lapo nicht auf die Bahn. Hätte allerdings dann immer noch nicht die Stärke und Schnelligkeit.

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP777794
Datum24.11.2013 23:4911616 x gelesen
Luxus und Polizeistärke sind auch hier 2 Dinge, die nicht zusammengehören.
da Autobahnpol. aber nur eine Streife hat und wenn die zu einer Unfallaufnahme in der Eifel ist, kann es bei denen schon mal ein paar Stündchen dauern. Und auch deswegen gilt hier die Nächste-Fahrzeug-Taktik. Wie gesagt, Einsätze auf Autobahn sind nicht so häufig.

Dies ist meine Meinung.

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AutorMart8in 8E., Ergolding / Bayern777796
Datum25.11.2013 00:2511950 x gelesen
Hey Leute,

es ging mir eigentlich nur darum, ob es irgendwelche Vorschriften, Regeln,... zum Aufstellen bzw zum Einsatz für einen VSA gibt, weil unser KBI die Vorgehensweise moniert hat!

Es ging mir nicht um den Einsatz von Polizei oder Ähnlichem!

Fakt ist: es gibt anscheinend nichts!!!!!!!


Schade!!!

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AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY777820
Datum25.11.2013 11:3411724 x gelesen
Hallo Martin,

da gibt es auch nichts. Einzig das Merkblatt "Absicherung" gibt ein wenig was her. Wann der VSA aufgeklappt wird steht da aber auch nicht drin. Schon bei der Auffahrt macht dies aber m.E. keinen Sinn. Wir warten mit dem VSA bis fest steht wo die Einsatzstelle ist und fahren dann auf, aufgeklappt wird dann per Fernbedinung ca. einen Kilometer vor der EST. In eurem Fall würde ich raus auf den Standstreifen und da dann aufklappen und weiter fahren. Kontaktiere mal die zuständige Autobahnmeisterei. Wir haben mit unserer in Sachen Ausbildung sehr gute Erfahrungen gemacht. Deren Regelwerke kommen für uns noch am nächsten zum Tragen.

Gruß

Daniel

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AutorMart8in 8E., Ergolding / Bayern777849
Datum25.11.2013 21:5311358 x gelesen
Servus Daniel,

vielen lieben Dank für Deinen Beitrag!!!!!!!

Ich schaue bei der Autobahnmeisterei vorbei und informiere mich!

Vielen Dank nochmals!!

Grüße aus Bayern

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg777858
Datum26.11.2013 07:5111259 x gelesen
Ist es nicht so, dass es sogar genau so 'rum sein muss? Ich erinnere mich, gelesen zu haben, dass genau das zu frühe Aufrichten nicht zulässig ist, sondern das Aufrichten erst in angemessen kurzer Entfernung vor der Arbeitsstelle geschehen darf (jetzt 'mal aus Sicht einer Autobahnmeisterei). Das ist ja auch nachvollziehbar: angenommen, die Arbeitsstelle befindet sich auf dem linken Fahrstreifen. Dann muss der Pfeil auf dem VSA nach rechts weisen. Jetzt fährt aber der Lkw langsam auf dem rechten Fahrstreifen zur Arbeitsstelle, ein sich nähernder Autofahrer sieht den Pfeil und wird auf den Seitenstreifen verwiesen.... Deshalb darf m. E. ein mechanischer VSA erst kurz vor der ESt überhaupt aufgeklappt werden - sei es auf einem Parkplatz, sei es an der Einfahrt, wenn sie kurz genug davor ist, oder sei es im ungünstigsten Fall auf dem Seitenstreifen.
Und deshalb ist es bei den automatischen VSA mit Fernsteuerung so, dass die ungefähr den genannten Kilometer vor der ESt aufgeklappt werden, was natürlich die sichertste Variante ist.

Thomas

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY777866
Datum26.11.2013 11:2811277 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Für uns nicht. Eigenschutz geht vor.

Gehe ich also richtig in der Annahme, dass die FF Trier bevor sie auf die BAB auffährt diese von der Pol. sperren lässt!?


- Wartet ihr dann so lange an der Einfahrt bis die BAB gesperrt ist? Dass kann dann schon mal 30min. dauern. Schließlich ist es für die Pol. auch gefährlich eine Vollsperrung aufzubauen.

- Was macht ihr wenn die Pol. eine Vollsperrung verweigert. Schließlich steht die Pol. verkehrsrechtlich über der Feuerwehr. Fahrt ihr dann wieder heim weil es zu gefährlich ist?

- Was macht ihr wenn die Fahrtrichtung unklar ist. Wird dann die BAB in beide Richtungen gesperrt?

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AutorJan 8P., Gelnhausen / Hessen777878
Datum26.11.2013 13:1911151 x gelesen
Ich möchte nur Kurz auf den Unfall bei uns 2008 verweisen : http://www.feuerwehr-forum.de/index.php?n=526871

Wir hatten damals einen Manuell aufzubauen VSA. Uns ist in der Aufbauphase ein PKW in den VSA gefahren, dabei gab es zum glück nur einen leicht Verletzten.
Seither haben wir einen VSA mit elektrische und zum Thema Aufstellung, es gibt keine greifbare Vorschrift wann der VSA Aufzustellen ist nur wo.


Das mit der Vollsperrung ist nicht wirklich das Gelbe vom Ei und wirklich nur sehr selten wirklich Notwendig.

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AutorChri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg777883
Datum26.11.2013 14:0811070 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Schließlich steht die Pol. verkehrsrechtlich über der Feuerwehr

Wo steht das?

Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY777884
Datum26.11.2013 14:2411042 x gelesen
Geschrieben von Christian H.Wo steht das?

Zitat

Die Polizei hat hinsichtlich der Verkehrsregelung die Federführung und insoweit
die alleinige Entscheidungsgewalt.

Quelle: 6.3 Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr Seite 4

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt777885
Datum26.11.2013 14:3311033 x gelesen
Verkehrsregelung ist nicht Straßensperrung!
Verkehrregelung geht, die meisten Feuerwehren in der BRD gar nichts an.
Aber Straßen kann ich als Feuerwehr im Rahmen eines Einsatzes sperren, wie ich das für angemessen halte.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY777889
Datum26.11.2013 15:0311022 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Verkehrsregelung ist nicht Straßensperrung!
Verkehrregelung geht, die meisten Feuerwehren in der BRD gar nichts an.
Aber Straßen kann ich als Feuerwehr im Rahmen eines Einsatzes sperren, wie ich das für angemessen halte.


Richtig. Aber die Pol. muss nicht den Handlanger spielen und es Ausführen. Dazu kommt noch dass die Pol. anordnen kann das die Sperre aufgehoben wird und der Verkehr an der Einsatzstelle vorbei geleitet wird.

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen777890
Datum26.11.2013 15:1410987 x gelesen
Geschrieben von Sascha H. Dazu kommt noch dass die Pol. anordnen kann das die Sperre aufgehoben wird und der Verkehr an der Einsatzstelle vorbei geleitet wird.

Sagt wer?

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AutorAndr8eas8 K8., Breitenworbis / Thüringen777895
Datum26.11.2013 15:3611301 x gelesen
Hallo,

wir überlegen auch uns einen VSA zuzulegen, da wir häufig auf der BAB zu tun haben.
Wenn die Pol da ist haben sie max. ein Auto und das steht kurz vor der E- Stelle, also keine Absicherung!
Jetzt kam die Frage vorm Kauf eines VSA auf ob wir den überhaupt einsetzen dürfen, rein rechtlich.
Unser KBI hat es an das Landesverwaltungsamt weiter gegeben, um den Einsatz prüfen zu lassen.
Wenn ich aber hier lese das mehrere Fw diesen Nutzen, frage ich mich warum?
Gibt es für Thüringen eine andere Regelung?

Gruß
Andreas

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen777896
Datum26.11.2013 15:3911006 x gelesen
Abgesehen von By, dürfte bei dir/uns max. was blitzen und als Kreuz für die Sperrung blinken. ;-)

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg777898
Datum26.11.2013 16:0111092 x gelesen
Das heißt übersetzt:
Ein Pfeil auf dem VSA (Blinkpfeil oder der große blaue) ist als Verkehrsregelung anzusehen und das dürfen nur wenige Feuerwehren.
Das blinkende X ist eine Sperrung und die blitzenden Weitwarnleuchten eine Warnung, das dürfen alle Feuerwehren.

Thomas

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AutorAndr8eas8 K8., Breitenworbis / Thüringen777900
Datum26.11.2013 16:0210984 x gelesen
Hallo Peter,

na das wäre ja schon mal was und würde uns reichen. Einfach den Hänger in 600 m Entfernung auf den Standstreifen. So ist unser Konzept dafür, auch nur mit dem X geschalten keine Pfeile.

Gruß
Andreas

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen777910
Datum26.11.2013 16:4710934 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.na das wäre ja schon mal was und würde uns reichen. Einfach den Hänger in 600 m Entfernung auf den Standstreifen. So ist unser Konzept dafür, auch nur mit dem X geschalten keine Pfeile.

Ist zwar auch nett, halte ihn aber direkt kurz vor/an der ES für sinnvoller aufgestellt.

Peter

PS:Danke Thomas :-)

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen777911
Datum26.11.2013 16:5110987 x gelesen
...dafür ist das X nicht da...

Das X wird verwendet, wenn der VSA auf dem Seitenstreifen steht, weil der Standstreifen gesperrt ist. Also eigentlich gibt es keine Behinderung ( Spiegelberührung oder Luftzug mal vernachlässigt).

Steht der VSA auf einer regulären Fahrspur und diese ist von anderen Verkehrsteilnehmern nicht mehr zu benutzen, wird der weisende Richtungspfeil verwendet.

600 m davor wäre was für einen Vorwarner, aber auch der zeigt Richtungen an.

Wenn man sich so an den der Befugnis einen blauer Pfeil zu drehen aufhängt, könnte man sich quasi von der Behörde eine Dauererlaubnis geben lassen....

Grüße

Lüder Pott


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AutorChri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg777916
Datum26.11.2013 17:0310939 x gelesen
Wenn ich an eine Einsatzstelle mit meinem LF komme, stelle ich dieses zur Absicherung der Einsatzstelle und meiner Kameraden schräg hin und sperre somit schonmal 2 Spuren. Somit bleibt nur noch ein kleiner Bereich, damit Sonderfahrzeuge (Kran, usw.) oder Rettungsdienst durchkommen. Das Fahrzeug ist in Benutzung (Lichtmast, Stromkabel, Brandschutz). Somit kann die Polizei lange fordern. Der Schutz der Opfer und meiner Kameraden geht vor.
Das Beispiel zeigt, daß die Polizei viel anordnen kann, wenn diese es überhaupt darf, aber es nicht auch heißt, daß dies getan werden kann.

Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt777917
Datum26.11.2013 17:0610907 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Aber die Pol. muss nicht den Handlanger spielen und es Ausführen.

Doch, an einer Feuerwehreinsatzstelle muss die Polizei gemäß DV100 genau das. Als Feuerwehr sage ich, welchen Platz ich benötige und die Polizei muss da entsprechend ihren Möglichkeiten unterstützen.
Erst wenn ich als Feuerwehr sage ich brauche den Platz nicht mehr, darf die Polizei die Sperrung wieder aufheben.

Sicher wird man im Normalfall vernünftig miteinander reden, sich absprechen und, wenn machbar, auch die Bedenken der Polizei hinsichtlich Verkehrsfluss etc. berücksichtigen.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern777923
Datum26.11.2013 17:2310914 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Richtig. Aber die Pol. muss nicht den Handlanger spielen und es Ausführen. Dazu kommt noch dass die Pol. anordnen kann das die Sperre aufgehoben wird und der Verkehr an der Einsatzstelle vorbei geleitet wird.

Wenn ich mit der gelben Weste sage aus dem Grund X bleibt dicht dann bleibt ihm gar nichts anderes über als dicht zu lassen.
Und ein Amtshilfeersuchen kann er auch schlecht ablehnen, es sei denn ihm fehlen die dafür notwendigen Ressourcen.
Also so einfach isses auch nicht .....


Gruß
CS




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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen777928
Datum26.11.2013 18:2110909 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sascha H.Aber die Pol. muss nicht den Handlanger spielen und es Ausführen. Dazu kommt noch dass die Pol. anordnen kann das die Sperre aufgehoben wird und der Verkehr an der Einsatzstelle vorbei geleitet wird.

... für Hessen: Nein, da:

§ 42 Abs. 2 HBKG sagt:
"Die technische Einsatzleitung ist befugt, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um an der Einsatzstelle ungehindert tätig sein zu können, soweit nicht entsprechende Maßnahmen von den Polizeidienststellen oder anderen Stellen getroffen werden. Werden
Sicherungsmaßnahmen von den Polizeidienststellen oder anderen zuständigen Stellen angeordnet oder aufgehoben, so hat dies im Einvernehmen mit der technischen Einsatzleitung zu erfolgen."

Ergo: wenn der EL der Feuerwehr nicht damit einverstanden ist hebt die Polizei gar nichts auf was mal vorher gesperrt wurde - und schon gar nicht die eigene Sicherung der Fw.

Gruß
Gerhard

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen777930
Datum26.11.2013 18:2610882 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard B.Ergo: wenn der EL der Feuerwehr nicht damit einverstanden ist hebt die Polizei gar nichts auf was mal vorher gesperrt wurde - und schon gar nicht die eigene Sicherung der Fw.

... was hier auch in der Regel gut funktioniert und auf die freundliche Frage: "Können wir ... " wird in aller Regel auch eine einvernehmliche Lösung gefunden.

Gruß
Gerhard

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP777932
Datum26.11.2013 18:3110885 x gelesen
Geschrieben von Gerhard B.auf die freundliche Frage: "Können wir ... " wird in aller Regel auch eine einvernehmliche Lösung gefunden.Das klappt sogar in den Ländern, wo der eine dem anderen grundsätzlich mal gar nix zu sagen hat ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern777940
Datum26.11.2013 20:0110919 x gelesen
Hallo Gerhard

Geschrieben von Gerhard B.und auf die freundliche Frage: "Können wir ... "

Das ist meistens genau der Punkt, unabhängig von gesetzlichen Regelungen und Zuständigkeitsgeplänkel.

So wias´d in Woid ei´schrei´st, aa so kiammt´s aussa.

Mit Grüssen aus meiner oberbayrischen Heimat Oberbayern.

WErner

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP777948
Datum26.11.2013 23:0810857 x gelesen
>Geschrieben von Sascha H.Gehe ich also richtig in der Annahme, dass die FF Trier bevor sie auf die BAB auffährt diese von der Pol. sperren lässt!?
Nein. In den vielen Fällen lässt der EL ( geh.D. BF) je nach Lage (Zeit/Meldung/Ort etc) die Leitstelle die Pol. darüber informieren, das die Auffahrt durch Pol. nach Möglichkeit zu sperren sei.
Geschrieben von Sascha H.- Wartet ihr dann so lange an der Einfahrt bis die BAB gesperrt ist? Dass kann dann schon mal 30min. dauern. Schließlich ist es für die Pol. auch gefährlich eine Vollsperrung aufzubauen
Nein. Durch die Anfahrtssituation ist es sehr oft möglich, das Pol. zuerst da ist.
Eine Vollsperrung ist einfach aufzubauen. Da eine Innerstädt. Straße in die Autobahn übergeht/ Tempo 50 langt es einfach nur der Verkehr an der letzten Möglichkeit abgeleitet werden. Dies ist aber auch oft nicht mehr nötig, da im betreffenden Abschnitt so schnell Staus entstehen, das die Autofahrer von ganz alleine abfahren. Geschrieben von Sascha H.- Was macht ihr wenn die Pol. eine Vollsperrung verweigert. Schließlich steht die Pol. verkehrsrechtlich über der Feuerwehr. Fahrt ihr dann wieder heim weil es zu gefährlich ist?
Wir belegen i.d.R. den Platz, den wir zu Arbeiten benötigen. Wenn die Pol. dann der Meinung ist, das noch Platz ist um den Verkehr vorbeizuleiten , dann tut sie das.
Geschrieben von Sascha H.Wird dann die BAB in beide Richtungen gesperrt? Nein.
Zur Anmerkung: Unsere "Hausautobahn ist jetzt nicht mit den Autobahnen in deinem Bereich vergleichbar.

Dies ist meine Meinung.

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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern778034
Datum28.11.2013 14:0110760 x gelesen
Hallo Martin,

ich drücke dir die Daumen, dass der "Vertreter aus der Kreisebene" nun nicht persönlich beleidigt ist, weil du hier im Forum schreibst.

Weiter Infos bekommst du von mir per PN.

Viele Grüße,
Albert

Hier geschriebene Beiträge werden von mir nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht. Für Kritik habe ich immer ein offenes Ohr und erwarte (insbesondere von Führungskräften), dass mir diese persönlich mitgeteilt wird.

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AutorStef8an 8B., Baiersdorf / Bayern778037
Datum28.11.2013 16:2210815 x gelesen
Hallo Martin,

mal eine Gegenfrage: Wie oft ist es denn bei Euch der Fall, dass Ihr mit dem VSA auf die BAB fahrt und der Verkehr an der ESt noch so schnell fließt, dass Ihr beim Aufstellen des VSA wirklich gefährdet seid?

Bei uns auf der A73 müssen wir in der Regel mit dem VSA bereits durch den Stau fahren. Und an der ESt geht´s dann für die anderen Autofahrer allenfalls mit Stop-and-go vorbei, wenn der VSA aufgestellt wird.


Gruß aus Franken

Stefan

Meine eigene Meinung, sonst nichts...
https://www.facebook.com/stefan.brunner.9421?ref=tn_tnmn

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY778040
Datum28.11.2013 18:2510636 x gelesen
Geschrieben von werner n.So wias´d in Woid ei´schrei´st, aa so kiammt´s aussa.

Genau dieses. So bekommen wir trotzdem die nötige Sicherheit im Einsatz. Auch ohne FwDV 100. Mir reicht es schon genug wenn sich die Pol. untereinander über die Zuständigkeit die Köpfe einschlagen.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY778041
Datum28.11.2013 18:4310569 x gelesen
Von welcher Gefährdung redet ihr denn eigentlich die ganze Zeit. Was machen eure Verkehrsteilnehmer was unsere nicht machen?

Unsere in Stau stehenden Verkehrsteilnehmer fahren meistens brav und artig mit ca. 30 - 50 km/h (je nachdem ob er ein Handyvideo macht oder nicht) an uns vorbei. In welcher Hinsicht gefährdet mich dieses Fahrzeug?

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern778045
Datum28.11.2013 21:0110692 x gelesen
Kommt schon des Öfteren vor. Gerade außerhalb der Stoßzeiten.

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AutorJuli8an 8P., Oberschöllenbach / Bayern778077
Datum29.11.2013 14:1410528 x gelesen
Ob schon Stau an der Est (Was natürlich aus Sicht der Einsatzkräfte perfekt ist, da der Verkehr nicht mehr schnell läuft) oder nicht ist eigentlich egal. Wichtig ist nur das der VSA an einem (für die Einsatzkraft die ihn bedient) "relativ" sicheren Ort aufgebaut wird. Fakt ist : Eine Vorschrift Wo und Wann das zu geschehen hat gibt es nicht!!! Die Zeit die zwischen Zugfahrzeug und VSA bzw. daneben (zum einschalten und aufbauen) verbracht wird, sollte so kurz wie möglich sein...
Und danach ist noch wichtig den Sicherheitsabstand zwischen Sicherung und eigentlicher Est bzw. Arbeitsraum einzuhalten. VSA mit Zug/ Pufferfahrzeug >50m, VSA ohne Zug/Pufferfahrzeug >100m (aber ohne Fhzg hat der VSA meiner Meinung und Erfahrung nach nichts auf der Autobahn verloren...)

Dies ist meine Meinung. Sollte sie mit deiner nicht übereinstimmen, ist das nun mal so.

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AutorMart8in 8E., Ergolding / Bayern778250
Datum02.12.2013 22:0710449 x gelesen
Servus Stefan,

Das mit dem Stau und der Gefährdung beim Aufstellen hält sich schon in Grenzen.
Einen direkten Stau haben wir selten, eher einen zähfließenden Verkehr!

Die Gefährdung besteht aber dennoch!
Ich muß sagen, ich haben einen großen Respekt bei Einsätzen auf der Autobahn mit dem VSA!
Wir hatten einen mechanischen VSA. Seit einiger Zeit einen Automatischen.
Gezogen wurde und wird er immer noch von unserem größten Fahrzeug. TLF 24/48!

Bei einem LKW-Brand hat es im Vorfeld schon geheißen, wird der VSA auf der Fahrspur abgehängt und dann zur Einsatzstelle vorgefahren.
Ich habe mich gegen diese Maßnahme geweigert. Ich werde auf der BAB KEINEN Anhänger abhängen, mich zwischen Fahrzeug und Anhänger stellen, knien, die Stützen runter drehen und dann vorfahren.

Bei uns wurde es immer so gehandhabt: am Standstreifen halten, Anhänger mechanisch aufstellen und dann wieder in die Autobahn einfahren.

Bei einen der letzten Einsätze einer Nachbarwehr hat jemand aus der Kreisführung diese Wehr beobachtet, diese "Vorgehensweise" festgestellt und sich ganz verwundert bei mir geäußert.

Ich habe ihm die letzten Jahre unserer Wehr erklärt, BAB-Einsätze mit VSA, daß wir das GENAUSO gemacht haben.

Seine Aussage mir gegenüber war, daß wir das schon immer falsch gemacht haben.

Und aus dem Grund habe ich das Thema ins Forum mal eingestellt.

Grüße an Dich, Stefan
und an ALLE Leser und Mitschreiber

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen778256
Datum02.12.2013 23:1010356 x gelesen
Geschrieben von Martin E.Seit einiger Zeit einen Automatischen.
Gezogen wurde und wird er immer noch von unserem größten Fahrzeug. TLF 24/48!


Das ist halt Kaese, weil eben das TLF oft vorne gebraucht wird. Entweder geht der VSA mit - dann hat keine Wirkung mehr. Oder er muß abgekuppelt werden, dann steht er ohne ausreichendes Gewicht alleine rum und fliegt sogar noch beim Unfall als Geschoß in der Gegend rum.


Geschrieben von Martin E.Ich werde auf der BAB KEINEN Anhänger abhängen, mich zwischen Fahrzeug und Anhänger stellen, knien, die Stützen runter drehen und dann vorfahren.

Das ist aber ne sehr kurze Zeitspanne, im Gegensatz zu der Gefahr wenn ein VSA stundenlang auf der BAB steht.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorJuli8an 8P., Oberschöllenbach / Bayern778301
Datum03.12.2013 17:1110437 x gelesen
Geschrieben von ---Martin E.--- Bei uns wurde es immer so gehandhabt: am Standstreifen halten, Anhänger mechanisch aufstellen und dann wieder in die Autobahn einfahren.
...Ich habe ihm die letzten Jahre unserer Wehr erklärt, BAB-Einsätze mit VSA, daß wir das GENAUSO gemacht haben.
Seine Aussage mir gegenüber war, daß wir das schon immer falsch gemacht haben...

Das ist doch eine "relativ" sichere Möglichkeit zur Mechanischen-Inbetriebnahme des VSA (Relativ aus dem Grund: Weil was ist schon sicher auf der Autobahn ;) ). Und wenn das immer so gemacht wird auch von der Ausbildung und Einsatztaktik prima für den 08/15 Feuerwehrmann umsetzbar. Wichtig dabei ist nur frühzeitig auf der Standspur zu stehen. Damit man nicht gezungen ist quer über die z.B. drei Fahrbahnen auf die linke Spur zu wechseln sondern dies schön im Verkehrsfluss (Spur für Spur und nicht drei auf einmal) zu machen.

Geschrieben von ---Martin E.--- Gezogen wurde und wird er immer noch von unserem größten Fahrzeug. TLF 24/48!
Respekt! Endlich einer der es verstanden hat. Das Pufferfahrzeug ist unsere Lebensversicherung!!! Nicht umsonst nehmen wir bei der Autobahn vorwiegend 18-Tonner aufwärts....


Geschrieben von ---Lüder P.--- Oder er muß abgekuppelt werden, dann steht er ohne ausreichendes Gewicht alleine rum und fliegt sogar noch beim Unfall als Geschoß in der Gegend rum.
Mit dem Gewicht muss ich dir Recht geben, aber da sind wir wieder bei dem Thema Abstand... Das bei vielen FW´s leider auch sehr oft sehr Stiefmütterlich behandelt wird.
Trotzdem wie oft kommt es vor das man zu einem LKW-Brand muss (meist sind es doch eher VU´s). Und wenn es dann doch der Fall ist dann sollte halt der VSA an der Feuerwache vom TLF abgekuppelt werden. Und mit einem anderen Fhzg., das ich nicht zwingend vorne brauche, zur Est gefahren werden.
Aber abkuppeln auf der Autobahn sollte eigentlich ein absolutes NO-GO sein.

Dies ist meine Meinung. Sollte sie mit deiner nicht übereinstimmen, ist das nun mal so.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 778413
Datum05.12.2013 07:0310302 x gelesen
Geschrieben von Martin E.
Bei einen der letzten Einsätze einer Nachbarwehr hat jemand aus der Kreisführung diese Wehr beobachtet, diese "Vorgehensweise" festgestellt und sich ganz verwundert bei mir geäußert.

Ich habe ihm die letzten Jahre unserer Wehr erklärt, BAB-Einsätze mit VSA, daß wir das GENAUSO gemacht haben.

Seine Aussage mir gegenüber war, daß wir das schon immer falsch gemacht haben.


Wo ist das Problem? Entweder er hat eine Quelle wie es zu machen ist oder er erstellt eine Dienstanweisung mit seinem Namen drunter..

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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