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ThemaFeuerwehrzufahrt26 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Erklärung Halte- und Parkverbot bei Wikipedia
  •  
    AutorAndr8eas8 E.8, Oberrieden / Hessen778551
    Datum07.12.2013 18:379948 x gelesen
    Hallo zusammen.
    kurze Frage bezüglich der richtigen Beschilderung vor Gerätehäusern / Parkverbote.
    Wie muss das Schild beschriftet sein das zusätzlich zum Absoluten Halteverbot angebracht wird?
    - Feuerwehrausfahrt frei halten!
    oder
    - Feuerwehrzufahrt frei halten!

    Gibt es da rechtliche Unterschiede?
    Mann soll es nicht glauben, aber selbst wenn am Feuerwehrhaus in großen Buchstaben FEUERWEHR dran steht, werden die Tore immer wieder zugeparkt.

    Vielen Dank schon mal für Eure Info's

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW778553
    Datum07.12.2013 18:567054 x gelesen
    Hallo!

    Rein amtlich gesehen braucht es kein Zusatzzeichen zum Halteverbot. Beide Vorschläge für das Zusatzzeichen sind im Verkehrszeichenkatalog nicht enthalten, würden also kein amtliche- sondern lediglich eine erklärende Bedeutung haben. Ich würde es auch noch einfacher machen: "FEUERWEHRAUSFAHRT"

    Letztlich muss es aber ohnehin die Behörde entscheiden, die die Schilder auch anordnet.

    Spannender als die Beschilderung der eigentlich Ausfahrt ist eine rechtsichere Beschilderung der für Einsatzkräfte frei zu haltenden Parkplätze...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP778554
    Datum07.12.2013 19:48   6907 x gelesen
    Geschrieben von Andreas E. kurze Frage bezüglich der richtigen Beschilderung vor Gerätehäusern / Parkverbote.
    Wie muss das Schild beschriftet sein das zusätzlich zum Absoluten Halteverbot angebracht wird?

    Mein Vorschlag wäre:
    Das hier ist ein Feuerwehrtor - nur Vollidioten parken davor!
    ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorRalf8 B.8, Gescher / NRW778557
    Datum07.12.2013 20:516756 x gelesen
    Das hört sich zwar gut an wird aber nicht bringen , den genau von denen fahren sehr viele durch durch die Gegend.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY778561
    Datum07.12.2013 23:106538 x gelesen
    Servus,

    aber dann kann man ganz ungestraft zu einem Deppen mal "Depp" sagen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorChri8sto8phe8r Z8., Templin / Brandenburg778572
    Datum08.12.2013 13:116301 x gelesen
    Moin moin,

    zum Thema "Feuerwehrzufahrt" gibt es in der Beschilderung leichte Unterschiede, größer ist jedoch der Unterschied bei dem entsprechenden Bußgeld.

    Das reine Parken in einem "Absoluten Halteverbot Zeichen 283" kostet im Grundtatbestand 15, mit behinderung 25.

    Das Parken in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt hingegen 35 oder bei behinderung 50 + Punkte in Flensburg.

    Bei uns steht zusätzliche zum Zeichen 283 noch " Feuerwehrzufahrt, Stadt Templin, Der Bürgermeister" wobei der Text ab Stadt Templin deutlich kleiner aufgedruckt ist.

    Hoffe ich konnte weiterhelfen ;)

    "Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an"

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg778573
    Datum08.12.2013 13:27   6408 x gelesen
    Geschrieben von Andreas E.Mann soll es nicht glauben, aber selbst wenn am Feuerwehrhaus in großen Buchstaben FEUERWEHR dran steht, werden die Tore immer wieder zugeparkt.



    Egal was Du für Schilder aufhängst. Solche Halteverbote wirken nur, wenn sie durchgesetzt werden. d.h. wenn man Verstöße konsequent anzeigt und ahndet

    a) Täglich mehrfach Streife durch das Ordnungsamt insb. zu kritischen Zeiten d.h. auch abends/ nachts
    b) Wenn Fahrer vor Ort erreichbar (da z.B. Eltern die Kinder in Kindergarten/ Schule abgeben "nur" Ticket.
    c) Wenn Fahrer nicht erreichbar unverzüglich Standortveränderung durch Abschleppunternehmen
    d) Wenn Ordnungsamt nicht erreichbar, dann muss die Feuerwehr ggf. über die Polizei die o.g. Maßnahmen selbst einleiten (dürfen)

    Und ganz wichtig. Dazu bedarf es Kommunalpolitiker (insb. Bürgermeister) und Beamte auf dem Rathaus, die Rückgrat und Arsch in der Hose haben, um die ganzen Meckerer die das dann als Behördenwillkür und Bürgerfeindlichkeit bezeichnen einfach zu ignorieren und das konsequent weiter durchzuziehen.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY778602
    Datum08.12.2013 20:365990 x gelesen
    Geschrieben von Christian F. ggf. über die Polizei die o.g. Maßnahmen selbst einleiten (dürfen)


    Die Pol. ist so weit ich weiß für Parkplätze abseits der Straße nicht zuständig.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg778603
    Datum08.12.2013 20:425876 x gelesen
    Deshalb schrieb ich ja "ggf." und "dürfen" für die beiden möglichen Fälle
    d.h. 1. wenn die quer am Straßenrand vor der Ausfahrt parken, dann Polizei. 2. Wenn auf dem Privatgrund der Gemeinde vor dem Feuerwehrhaus, dann Auftrag der Gemeinde an den Abschlepper durch die Feuerwehr als von der Gemeinde dazu bevollmächtigte Stelle.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz778607
    Datum08.12.2013 21:495798 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.1. wenn die quer am Straßenrand vor der Ausfahrt parken, dann Polizei.

    Dazu habe ich schon die Aussage der Polizei erlebt: "Geht uns nix an... warum haben sie uns überhaupt angerufen?" Obwohl eine Ausfahrt in eine der beiden möglichen Fahrtrichtung durch einen Falschparker im absoluten Halteverbot nicht mehr möglich war, wurden die Beamten nicht tätig. Die Polizei dein "Freund und Helfer", daß je nach Ausrückerichtung dann ein Umweg inklusive Engstelle und massivem Zeitverlust im Minutenbereich aufgetreten wäre hat auch nicht als Argument gezogen.


    Geschrieben von Christian F.2. Wenn auf dem Privatgrund der Gemeinde vor dem Feuerwehrhaus, dann Auftrag der Gemeinde an den Abschlepper durch die Feuerwehr als von der Gemeinde dazu bevollmächtigte Stelle.

    Das macht wohl leider fast keine Verwaltung mit.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg778609
    Datum08.12.2013 22:245845 x gelesen
    Geschrieben von Steffen W.Die Polizei dein "Freund und Helfer", daß je nach Ausrückerichtung dann ein Umweg inklusive Engstelle und massivem Zeitverlust im Minutenbereich aufgetreten wäre hat auch nicht als Argument gezogen.



    Hmmm. Da hätte es bei mir aber baldmöglichst ein 4-Augengespräch mit dem Dienstgruppenleiter und mit dem zuständigen Chef der PD gegeben. Ich weiß, dass die Polizei das wegen des Schreibkrams und des Risikos, dass sie ggf. nach einem erfolgreichen Widerspruchsverfahren auf den Kosten sitzen bleibt gerne vermeidet (zumal sie nur ersatzweise für den ruhenden Verkehr zuständig ist, weil die Gemeinde nachts/ am WE ggf. keinen Vollzugsdienst hat). Aber das Risiko müßte sie m.E. einfach übernehmen.

    Alternative wäre dann auch eine statistisch auffällige Zunahme der PKW-Brände vor dem Feuerwehrhaus. So das Modell "Berlin Kreuzberg" mit dem Grillanzünder auf dem Reifen ;-)



    Geschrieben von Steffen W.Das macht wohl leider fast keine Verwaltung mit.

    Komisch, dass selbst Supermärkte das so machen. Die haben Rahmenverträge mit Abschlelpunternehmen, die die Fahrzeuge mitnehmen und als Pfand behalten, bis der Abgeschleppte bezahlt hat. Der Rest wäre dann Sache des Privatklageweges des Abgeschleppten gegen den Auftraggeber... Ich mag dieses Vorgehen auch nicht und wundere mich auch, dass da nicht schon der eine oder andere Abschleppunternehmer der das mitmacht von einem Abgeschleppten zum Dank abgefackelt wurde. Aber rein von der Abwickelung her scheint es für den Auftraggeber sehr praktisch und nahezu risikolos zu sein...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8B., Magdeburg / Sachsen-Anhalt778610
    Datum08.12.2013 22:485982 x gelesen
    Geschrieben von Christopher Z. Bei uns steht zusätzliche zum Zeichen 283 noch " Feuerwehrzufahrt, Stadt Templin, Der Bürgermeister" wobei der Text ab Stadt Templin deutlich kleiner aufgedruckt ist.

    § 12 Abs.1 Nr.5 StVO spricht von einem Halteverbot vor "amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten" und das geschieht durch ein Siegel oder die Bezeichnung der ausstellenden Behörde.

    Beispielbild

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY778612
    Datum08.12.2013 23:135759 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Komisch, dass selbst Supermärkte das so machen. Die haben Rahmenverträge mit Abschlelpunternehmen, die die Fahrzeuge mitnehmen und als Pfand behalten, bis der Abgeschleppte bezahlt hat.

    Dieses vorgehen ist illegal. Ein Abschleppunternehmer aus Augsburg ist dafür zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP778613
    Datum08.12.2013 23:505592 x gelesen
    Geschrieben von Steffen W.Dazu habe ich schon die Aussage der Polizei erlebt: "Geht uns nix an... warum haben sie uns überhaupt angerufen?" Obwohl
    Bei uns so , das Ordnungsamt Nachts ( zw. 21-8 Uhr) nicht tätig werden darf und Pol. nur tätig wird, wenn FW mit Roten Autos bereits da steht eine Aussage, die ich kenne.

    Bei einer blockierten Ausfahrt/Garage ist es laut Polizei einem Blockiertem zuzumuten mit 15-20 Zügen vorbeizufahren , bzw. je nach Ziel mit dem Taxi/ÖPNV zu fahren und dann die Kosten auf dem Zivilwege vom Störer einzufordern.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP778614
    Datum08.12.2013 23:555581 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Und ganz wichtig. Dazu bedarf es Kommunalpolitiker (insb. Bürgermeister) und Beamte auf dem Rathaus, die Rückgrat und Arsch in der Hose haben, um die ganzen Meckerer die das dann als Behördenwillkür und Bürgerfeindlichkeit bezeichnen einfach zu ignorieren und das konsequent weiter durchzuziehen.
    Vor allem bedarf es eines Städt. Personalrates der da mitspielt. Das ist bei uns einer der Gründe, warum nachts und an Sonn-/Feiertagen keine Kontrollen stattfinden. Des weiteren ist von der Politik die Priorität der Parkkontrollen auf den Innenstadtbereich gelegt (Stichwort abgelaufene Parkuhr).

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW778615
    Datum09.12.2013 00:055640 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.§ 12 Abs.1 Nr.5 StVO spricht von einem Halteverbot vor "amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten" und das geschieht durch ein Siegel oder die Bezeichnung der ausstellenden Behörde.

    Ich halte eine Feuerwehrausfahrt allerdings nicht für ein Element der Menge Feuerwehrzufahrt.

    Da finde ich das vom TE angesprochene Zeichen 283 deutlich passender...

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW778616
    Datum09.12.2013 01:185575 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Bei einer blockierten Ausfahrt/Garage ist es laut Polizei einem Blockiertem zuzumuten mit 15-20 Zügen vorbeizufahren , bzw. je nach Ziel mit dem Taxi/ÖPNV zu fahren und dann die Kosten auf dem Zivilwege vom Störer einzufordern.
    Ich habe das ja durchaus schon gemacht, was für den Störer knapp 1000 Taxikosten bedeutete. Ich stelle mir aber gerade vor wie 9 Feuerwehrmänner mit allem Gerödel ins Taxi umsteigen :-)
    Naja, den Löschzug zu Fuß, mit Schläuchen, Standrohr, Leitern und Atemschutz habe ich ja auch schon gesehen.

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg778617
    Datum09.12.2013 07:425522 x gelesen
    Hallo zusammen!

    Geschrieben von Steffen W.Dazu habe ich schon die Aussage der Polizei erlebt: "Geht uns nix an... warum haben sie uns überhaupt angerufen?" Obwohl eine Ausfahrt in eine der beiden möglichen Fahrtrichtung durch einen Falschparker im absoluten Halteverbot nicht mehr möglich war, wurden die Beamten nicht tätig. Die Polizei dein "Freund und Helfer", daß je nach Ausrückerichtung dann ein Umweg inklusive Engstelle und massivem Zeitverlust im Minutenbereich aufgetreten wäre hat auch nicht als Argument gezogen.

    Verhalten kenne ich so auch. Allerdings hatte ich bei den Beamten eher das Gefühl keinen Bock auf die Schreibarbeit zu haben.
    Das beste war dann, dass nicht mal eine mündliche Verwarnung gegen die zwischenzeitlich aufgetauchten Fahrer der blockierenden Fahrzeuge ausgesprochen wurde.

    Gruß Patrick

    Das war meine Meinung

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen778620
    Datum09.12.2013 10:545380 x gelesen
    Ich bitte auf die korrekte Bezeichnung zu achten "Absolutes Haltverbot" Hier mussten alle Schilder neu gefertig werden, da sie mit "Absolutes Halteverbot" beschriftet waren und daher ungültig.

    Bitte darauf zu achten auch wenn der Deutsche dazu neigt bei zusammengesetzten Wörtern Fugenlaute zu verwenden.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt778621
    Datum09.12.2013 10:595347 x gelesen
    Was muss da neu beschriftet werden? Der Text steht doch nicht drauf.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen778622
    Datum09.12.2013 11:245317 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Was muss da neu beschriftet werden? Der Text steht doch nicht drauf.

    Zusatzschild mit Amtssiegel
    "Feuerwehrzufahrt Absolutes Haltverbot nach StVO ..."

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorSeba8sti8an 8M., Erlangen / Bayern778624
    Datum09.12.2013 12:445258 x gelesen
    Geschrieben von Sascha H.Dieses vorgehen ist illegal. Ein Abschleppunternehmer aus Augsburg ist dafür zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

    Bei dem "Parkplatz-Sheriff" sowie auch der Parkräume KG geht es ja nicht um den Abschleppvorgang an sich, sondern um vollkommen überzogene Forderungen für Falschparker bzw. Parkplatznutzer (es sollen ja sogar Leute zur Kasse gebeten worden sein, die den Parkplatz nur befuhren). Von daher => Äpfel und Birnen

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen778625
    Datum09.12.2013 13:045205 x gelesen
    Geschrieben von Sascha H.Dieses vorgehen ist illegal. Ein Abschleppunternehmer aus Augsburg ist dafür zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

    Das OLG sieht das aber anders

    Aufhebung Strafurteil

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen778626
    Datum09.12.2013 13:095266 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit L.Das OLG sieht das aber anders

    Der BGH auch

    BGH Urteil

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP778641
    Datum09.12.2013 23:244919 x gelesen
    Geschrieben von Patrick W.keinen Bock auf die Schreibarbeit zu haben.
    so geben die das hier auch offen zu. Polizei macht die Arbeit(Knotens schreiben, Geld eintreiben)
    und das Geld bekommt dann die Kommune, die sich weigert tätig zu werden.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP778642
    Datum09.12.2013 23:255049 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit L.der Deutsche dazu neigt bei zusammengesetzten Wörtern Fugenlaute zu verwenden.
    Klar: Die SchiebEleiter ;-)

    Dies ist meine Meinung.

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