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ThemaSH: Ländlicher Raum: Den Feuerwehren geht das Personal aus41 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Ländlicher Raum: Den Feuerwehren geht das Personal aus
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  • Programm DFV 2020 Strategien für eine sichere Zukunft
  • ZEIT: Jugend, schwer entflammbar
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg778937
    Datum16.12.2013 13:3416656 x gelesen
    dürfte nicht nur in Schleswig-Holstein so sein:

    Ländlicher Raum: Den Feuerwehren geht das Personal aus

    Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren in ländlichen Regionen ist besonders an Werktagen gefährdet. Immer weniger Menschen haben Zeit - oder Lust - auf die manchmal unbequeme Verantwortung.

    Keine Zeit, kein Interesse und Arbeitsplätze fern des Wohnorts in Schleswig-Holstein gibt es in ländlichen Bereichen immer weniger ehrenamtliche Feuerwehrleute. Es wird zunehmend schwieriger, genug Einsatzkräfte bereit zu halten, sagt Holger Bauer, Pressesprecher des Landesfeuerwehrverbands. Im Jahr 2002 hatten wir 7263 aktive Mitglieder, 2012 waren es nur noch 6531, also 732 weniger, errechnet Annelie Sievers, Geschäftsführerin des Kreisfeuerwehrverbands Schleswig-Flensburg. Wir haben ganz klar Mitgliederprobleme, erklärt Kreisbrandmeister Christian Albertsen vom benachbarten Kreisverband Nordfriesland. Im gleichen Zeitraum sank dort die Zahl von 5671 um 395 auf 5276 Aktive. Im Süden ist die Tendenz ähnlich. Im Kreis Steinburg verminderte sich allein von 2006 bis 2012 die Zahl der Einsatzkräfte um 265 auf 3413. ...


    vollständiger Artikel auf p.gifwww.shz.de

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen778944
    Datum16.12.2013 14:3211331 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.SH: Ländlicher Raum: Den Feuerwehren geht das Personal aus

    Geschrieben von Jürgen M.dürfte nicht nur in Schleswig-Holstein so sein:

    Nee Jürgen, das wurde hier ausgiebig diskutiert
    Also auch die anderen BL haben ihre Probleme.
    Aber wir in Sachsen haben jetzt die Lösung gefunden. "Die LINKE" will nächstes Jahr für eine Änderung der Mindestgröße (momentan bei BF´s 1,65 m) für Feuerwehrleute sorgen. Das bringt uns ja dann unheimlich mehr Personal ein.....

    BR Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt778947
    Datum16.12.2013 14:3611095 x gelesen
    Dein Link kann nicht stimmen. Er verweist auf diese Diskussion.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen778952
    Datum16.12.2013 15:1611010 x gelesen
    Sorry,

    aber hier sollte der richtige LINK sein

    BR Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH778955
    Datum16.12.2013 15:3511032 x gelesen
    Moin,

    und auch in Schleswig-Holstein nicht nur in ländlichen Bereichen sondern sehr wohl auch in eher städtisch geprägten Gegenden!

    Gruß,
    Mitja

    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW778956
    Datum16.12.2013 15:4210862 x gelesen
    Hallo Mitja,

    und das nicht nur in SH sondern auch in NRW, RLP, SA, TH usw.

    GRuß

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    AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein778958
    Datum16.12.2013 17:00   11089 x gelesen
    Moin,

    das Thema scheint "modern" geworden zu sein. Mit fällt auf, dass es seit kurzem gerade von vielen LFV mit einer großen Dramatik vorgetragen wird, nachdem diese es in der Vergangenheit eher verharmlost haben. Gleichzeitig präsentieren die LFV den aufgeschreckten Politikern aber auch gleich einen Lösungsvorschlag: eine vom jeweiligen LFV getragene landesweite Werbekampagne - man braucht nur noch reichlich Geld aus der Landeskasse und schon wird alles gut...

    Verbandspolitisch mag das durchaus geschickt sein, kann man so doch die Existenz des eigenen Verbandes rechtfertigen und seine Bedeutung erhöhen. Auch finde ich viele der kreativen Werbeideen wirklich ansprechend und hilfreich.

    Gleichzeitig ist die Strategie aber auch gefährlich: In der öffentlichen Wahrnehmung entsteht der Eindruck, dass es außer erfolgreicher Mitgliederwerbung und Verlust der öffentlichen Sicherheit keine weitere Alternative gibt. Damit werden strukturelle und organisatorische Veränderungen als Lösungsweg für ein hohes Sicherheitsniveau mit weniger Personal von vornherein ausgeblendet. Dabei spricht einiges dafür, dass zumindest mittelfristig sich der Rückgang der aktiven FF-Angehörigen auch mit den besten Werbekampagnen fortsetzen wird.

    Zwei kleine Belege für meine These: Vor einigen Tagen sprach ich mit einem jungen Landtagsabgeordneten, der eine Veranstaltung des Feuerwehrverbandes besucht hatte. Er war fest davon überzeugt, dass wir "in 10 bis 20 Jahren" den Brandschutz in SH nur noch durch ein flächendeckendes Netz von BF-Wachen aufrechterhalten können. Man müsse sich jetzt schon Gedanken über die Finanzierung machen.
    Von mehreren Gemeinden war in der Zeitung zu lesen, dass die Beschaffung von sinnvollen Fahrzeugen und die Ertüchtigung von Gerätehäusern durch die Politik zurückgestellt worden ist, weil man zunächst abwarten will, ob die Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung erfolgreich sind.

    Ob es das ist, was der LFV mit seiner Öffentlichkeitsarbeit erreichen will? Wohl eher nicht.

    Viele Grüße von der Ostsee

    Rainer

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW778968
    Datum16.12.2013 20:0510567 x gelesen
    Hallo Rainer,

    zu mal diese Webemaßnahmen eher nen zweifelhaftes Ergebniss bringen. Wenn ich mich nicht arg täusche gab es diesbezüglich ja auch hier einige Erfahrungsberichte.

    Meine persönliche Meinung ist, dass man auf das Problem des Mitgliederschwunds nicht auf ganz Deutschland die Haube mit DER einen Lösung stülpen kann.

    Vor eingen Tagen erfahren, dass eine Kommune hier in der nahen Umgebung zwei ehemalige "Werkfeuerwehrleute" in den Dienst gestellt hat, die nehmen ihrem eigentlichen Job in verschiedenen Funktionen tagsüber auch mit den ersten Abmarsch bilden. Das kann sicherlich eine Lösung sein. Und wenn ich mir Gerätehäuser anschaue, die an / in den Bauhof intregriert sind, fallen mir auch da Lösungen ein.

    Nur entscheidend ist: Es muss gewollt sein. Und dann bekommt die Stelle halt nicht der "Star" - Handballer vom örtlichen Sportverein sondern ein aktiver Feuerwehrmann.

    Gruß

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP778980
    Datum16.12.2013 22:4510414 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.Und wenn ich mir Gerätehäuser anschaue, die an / in den Bauhof intregriert sind, fallen mir auch da Lösungen ein
    Das muss dann auch gewollt sein( von Rat, Bürgermeister und Personalrat).
    In unserer Stadtverwaltung (1500 Personen auf 1200 Stellen) arbeiten auch mehrere FW-Angehörige. Schon vor Jahren hat unser Stadtfeuerwehrobmann ein Konzept vorgelegt, mit den Wehrleuten die alleine im Rathaus (ca. 15 ) arbeiten eine eigene Alarmgruppe zu bilden, die dann mit einem dort Stationierten MTF abrücken.
    Passiert ist: gar nix. Wohl nicht gewollt.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein779082
    Datum18.12.2013 16:14   10158 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Martin D.Und wenn ich mir Gerätehäuser anschaue, die an / in den Bauhof intregriert sind, fallen mir auch da Lösungen ein.

    Das haben wir alles ja auch schon einmal gehabt: Ich kenne mindestens drei Gemeinden in SH, bei denen man vor etwa 20 Jahren nur dann eine Stelle auf dem Bauhof oder als Hausmeister bekam, wenn man in der FF war oder zumindest bereit war einzutreten. Eine Ausnahme wurde mal für den Sanitätsgruppenführer der örtlichen DRK-Bereitschaft gemacht...

    Die heutigen Amtsnachfolger in den Rathäusern behaupten, das ginge alles nicht (mehr). Angeblich ist die FF-Mitgliedschaft kein zulässiges Auswahlkriterium. Außerdem gingen die hoheitlichen Aufgaben des Bauhofes (Winterdienst, Pumpennotdienst usw.) den hoheitlichen Fw-Aufgaben vor. Also: Wer auf dem Bauhof Rufbereitschaft hat, darf nicht mit zum Einsatz ausrücken.

    Ich habe das rechtlich nicht geprüft, halte diese Aussagen aber für ein fatales Zeichen gegenüber privaten Arbeitgebern. Warum sollen diese denn dann FF-Angehörige einstellen bzw. freistellen, wenn der kommunale Träger der Pflichtaufgabe noch nicht einmal selbst mit gutem Beispiel vorangeht?

    Vielleicht muss das Rad aber einfach auch nur noch einmal neu erfunden werden. Siehe hier:

    Eckpunktepapier MV

    Auf Seite 10 wird die "Verpflichtung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes" zur Sicherstellung der Tageseinsatzbereitschaft vorgeschlagen. Wenn das möglich ist, dann kann eine FF-Mitgliedschaft als Einstellungskriterium für kommunale Beschäftigte wohl kaum unzulässig sein.

    Viele Grüße von der Ostsee

    Rainer

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    AutorStef8an 8R., Pirna / Sachsen779100
    Datum18.12.2013 20:4110124 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Rainer K.Das haben wir alles ja auch schon einmal gehabt: Ich kenne mindestens drei Gemeinden in SH, bei denen man vor etwa 20 Jahren nur dann eine Stelle auf dem Bauhof oder als Hausmeister bekam, wenn man in der FF war oder zumindest bereit war einzutreten. Eine Ausnahme wurde mal für den Sanitätsgruppenführer der örtlichen DRK-Bereitschaft gemacht...

    Die heutigen Amtsnachfolger in den Rathäusern behaupten, das ginge alles nicht (mehr). Angeblich ist die FF-Mitgliedschaft kein zulässiges Auswahlkriterium.


    Ja, das mit dem Zugang zum ÖD ist relativ klar geregelt. Näheres zum Thema haben hier in Sachsen zuletzt die Weißwasseraner Revolutionäre veröffentlicht Bela woda (S. 21 f.).
    Aus meiner Sicht bleibt nur, die Tätigkeits-/Stellenbeschreibung mit einem Feuerwehranteil zu versehen - mit all den sich daraus ergebenden Konsequenzen (z.B. Qualifikation, Vertretung, Eingruppierung, ...).

    Grüße

    Stefan

    "Wer den Sumpf trocken legen will, darf die Frösche nicht fragen."

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    AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein779123
    Datum19.12.2013 16:419870 x gelesen
    Moin,

    klar ist: Wir sind in allen Lebensbereichen auf einen hochqualifizierten öffentlichen Dienst angewiesen. Darum muss bei der Personalauswahl die fachliche Qualifikation im Vordergrund stehen.

    Es muss doch aber einer Kommune, die die Pflichtaufgabe Brandschutz zu erfüllen hat und dafür eine Freiwillige Feuerwehr unterhält, erlaubt sein, den Ausschreibungstext zu ergänzen um den Satz "Die aktive Mitwirkung in der Freiwilligen Feuerwehr ist ausdrücklich erwünscht." oder so ähnlich.

    Letztlich zieht diese Bestimmung nur bei ansonsten gleichwertigen Bewerbern, aber sie gibt ein klares Zeichen der Motivation an die Aktiven und an private Arbeitgeber. Das wäre schon einmal ein Anfang. Ergänzt werden könnte ein solcher Einstieg durch den Aushang von Stellenausschreibungen im Gerätehaus, Ausbildungs- und Jobbörsen für JF-Mitglieder usw. Die Kommunalverwaltung kann hier mit gutem Beispiel vorangehen und private Arbeitgeber am Standort einbeziehen.

    Voraussetzung ist natürlich, dass man sich der Probleme bewusst ist und die Bereitschaft hat, auch unbequeme Wege zu gehen. Der Erfolg solcher Maßnahmen wird erst nach Jahren sichtbar, darum muss man rechtzeitig anfangen, bevor plötzlich die örtliche Wehr abgemeldet ist.

    Viele Grüße

    Rainer

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP779124
    Datum19.12.2013 17:359710 x gelesen
    Geschrieben von Rainer K.Der Erfolg solcher Maßnahmen wird erst nach Jahren sichtbar, darum muss man rechtzeitig anfangen, bevor plötzlich die örtliche Wehr abgemeldet ist.Man sollte sich aber auch des realen Stellenwerts der Einzelmaßnahme "Kommunale Arbeitsplätze" bewußt sein. Wenn ich mir die Fälle in Erinnerung rufe, die hier im Forum diskutiert wurden über Standorte mit Personalproblemen bis hin zur vollzogenen Schließung, dann waren das selten bis nie Orte, in denen du ein Rathaus mit hauptamtlichen Mitarbeitern finden wirst. Und der Trend geht auch da eher zu größeren, gemeinsam verwalteten Gebieten. Und die positiven Beispiele von "Rathausfeuerwehren", die man findet, findet man in größeren Städten/Orten, oder mit expliziten Hinweisen, dass das nur eine zweite/dritte Welle sein kann, jenseits aller gesetzlichen oder realistischen Fristen.
    Dazu wird mir hier die Formulierung "gleichwertige Bewerber" schon zu oft genutzt, denn wie diese Gleichartigkeit begründet wird, und was danach noch alles an irgendwie zu berücksichtigenden Faktoren aufkommen kann, da ist die Feuerwehrmitgliedschaft nur eine von sehr vielen. Dazu der stark gewandelte grundsätzliche Dienstleistungsgedanke bzw. der allgemeine Anspruch gegenüber Verwaltungen, deren Personalvorhaltung, -fluktuation und -probleme...
    Deine Wortwahl "ein Anfang" und "mit gutem Beispiel voran" trifft es, aber mehr ist es nicht, und mehr wirds auch nicht werden. Den Brandschutz im ländlichen Raum wird man nie mit den Verwaltungsmitarbeitern sichern können.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen779125
    Datum19.12.2013 18:259522 x gelesen
    Geschrieben von Rainer K.Es muss doch aber einer Kommune, die die Pflichtaufgabe Brandschutz zu erfüllen hat und dafür eine Freiwillige Feuerwehr unterhält, erlaubt sein, den Ausschreibungstext zu ergänzen um den Satz "Die aktive Mitwirkung in der Freiwilligen Feuerwehr ist ausdrücklich erwünscht." oder so ähnlich.

    Letztlich zieht diese Bestimmung nur bei ansonsten gleichwertigen Bewerbern, aber sie gibt ein klares Zeichen der Motivation an die Aktiven und an private Arbeitgeber.

    Mit dieser zwischen den Zeilen stehenden Einschränkung wäre ich aber sehr vorsichtig.
    Angenommen, ich würde mich da als THW-Helfer bewerben und würde im Nachhinein erfahren, dass meine Ablehnung, trotz gleicher oder sogar höherer Qualifikation, der Tatsache geschuldet ist, dass ich nicht in die Feuerwehr eintreten möchte, hätte ich wohl einen recht reibungslosen Klageweg vor mir.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine derartige Zwangskopplung zulässig ist, kann mich aber auch irren.

    Andereseits könnte ich mich aber auch mit dem Bekenntnis zu Feuerwehr bewerben, um dann nach Zuschlag zu erkennen, dass die Tätigkeit in der FF wohl doch nicht meinen Neigungen entspricht, ohne dass ich dem Arbeitgeber damit einen Entlassungsgrund liefere.

    Gruss
    Jürgen Wenzel

    4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen und Das THW in Google Earth
    Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY779126
    Datum19.12.2013 18:5810334 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Sebastian K.Den Brandschutz im ländlichen Raum wird man nie mit den Verwaltungsmitarbeitern sichern können.

    ganz sicher nicht. Aber das kommt es auch stark auf den Bürgermeister an. Unser BGM stellt grundsätzlich keine Kraft für die FF frei. Der Arbeitgeber meines Sohnes dagegen war heilfroh, dass die im Rathaus einen Mitarbeiter bekamen, der voll ausgebildet war, Atemschutzträger und GF-Lehrgang hatte. Mittlerweile konnte er über die Kommune den FS C machen, für die ganzen Fahrzeuge der Kommune.
    Aber bei uns scheitert´s ja schon an den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs. Vor 25 Jahren war die Bereitschaft zur FF zu gehen, eine der Einstellungsvoraussetzungen. Auf die Art und Weise haben wir 4 bis 5 sehr gute Feuerwehrkameraden erhalten. Aber die gehen halt auch schon langsam in den Ruhestand und dann schaut´s ganz mau aus.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW779129
    Datum19.12.2013 20:539416 x gelesen
    Hallo Anton,

    wie mein Mitarbeiter heute mittag so schön sagte: Geht nicht, gibts nicht.

    Nehmen wir den zuvor genannten Einwand der Rufbereitschaft am Bauhof. Da spricht ja nichts gegen. Wenn dort 4,5 oder 6 FFler beschäftigt sind (Und damit meine ich auch die Sekretärin vom Leiter), dann ist das schon mal ein Stamm der mir weiterhilft. Und wie so oft im Leben kann vorgelebtes auch Nachahmer finden.

    Gruß

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    AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg779135
    Datum19.12.2013 22:209286 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen W.Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine derartige Zwangskopplung zulässig ist, kann mich aber auch irren.
    Natürlich, da kann ich rechtlich auch kein verlässliches Statement abgeben.

    Geschrieben von Jürgen W.
    Andereseits könnte ich mich aber auch mit dem Bekenntnis zu Feuerwehr bewerben, um dann nach Zuschlag zu erkennen, dass die Tätigkeit in der FF wohl doch nicht meinen Neigungen entspricht, ohne dass ich dem Arbeitgeber damit einen Entlassungsgrund liefere.


    Auch das ist möglich, natürlich.

    Aber vielleicht fangen wir einfach mal an, konstruktiv nach Lösungen zu suchen und Wege zu probieren. Und stecken den Kopf nicht schon vorher in den Sand. Natürlich können wir (und das werden wir hier wohl auch) seitenweise irgendwelche für-und-wider-Diskussionen führen, und vielleicht werden wir auch die Erfahrung machen, das unsere 'tollen' Ideen ausgehebelt werden können. Aber wenn wir es nicht versuchen, dann werden wir damit auch keine Erfahrungen sammeln und uns auch nicht weiterentwickeln können.

    Gruß
    Frank

    Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP779139
    Datum19.12.2013 23:309374 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.Nehmen wir den zuvor genannten Einwand der Rufbereitschaft am Bauhof. Da spricht ja nichts gegen. Wenn dort 4,5 oder 6 FFler beschäftigt sind (Und damit meine ich auch die Sekretärin vom Leiter), dann ist das schon mal ein Stamm der mir weiterhilft.Gerade der Bauhof ist ein Stamm, der mir weiterhilft, eben in 2., 3.,... Welle, mit Sondergeräten (Bagger, LKW, Absperrmaterial, aktuell Winterdienst...). Bauhöfe sind, wie Rathäuser, an einem/wenigen Orten konzentriert untergebracht. Wenn du Glück hast, arbeitet da einer Vollzeit in der Werkstatt, bei Kommunen bis 20.000 Ew. vielleicht 2 oder drei... Der Rest fährt mit dem oder dem durch die gesamte Gemeinde, braucht entsprechend bis zu seinem Gerätehaus, oder wenn man's auf die Spitze treibt bis zu irgendeinem Gerätehaus oder gleich der Einsatzstelle, Anfahrtszeit + Rüstzeit. Die, die "normal schnelle" Fahrzeuge haben, brauchen auch oft erstmal entsprechende Abrüstzeit, z.B. bei Arbeiten im Verkehrsraum, wenn dieses Fahrzeug erstmal aus den Absicherungsmaßnahmen heraus genommen werden muss, ohne diese lückenhaft zu hinterlassen...

    Geschrieben von Martin D.Geht nicht, gibts nicht.Will das gar nicht prinzipiell schlecht reden hier, nur sind das eben Erfahrungen, die hier in meiner 11.500-Ew-Kommune, verteilt auf 11 Orte, mit 1x Rathaus und 1x Bauhof (da mittlerweile zweistellige Anzahl FM beschäftigt) gemacht wurden und werden. Ob etwas ein Erfolgsmodell ist, hängt stark von den Erwartungen ab. Von 12 Feuerwehrleuten kannst du, kurz vor Feierabend oder Arbeitsbeginn, 10 für den ersten Abmarsch (in eben diesem einen Ort von 11) haben, normal erwarten kannst du 0-1, für eine vertretbare 2. Welle, die sagen wir mal nach 15min eintrifft, hast du immer noch keine Staffel daraus zusammen.
    Als Rathausmensch ist meine Quote schon etwas besser, auf den Publikumsverkehr werde ich auch in meinem Sachgebiet recht selten losgelassen, aber auch da gab es schon einige Situationen, wo die Arbeit dann einfach vorgehen musste. Fristen, dringende Sitzungsvorbereitungen, der Wahlsonntagsalarm als Wahlsachbearbeiter um 17:55 Uhr war natürlich auch lustig ;-)...

    Diese Verfügbarkeiten und Zeiten muss man einfach im Kopf haben, wenn man die Mitwirkung von kommunalen Beschäftigten in den Feuerwehren überlegt. Die ganzen Rahmenbedingungen werden zu schnell unter den Tisch gekehrt, es heißt zu schnell "Kommune muss Feuerwehr, also muss sie eben". Die Probleme in der praktischen Umsetzung fangen dann aber schon weit vor Stellenausschreibungen, Stellenbeschreibungen/-bewertungen oder Arbeitsverträgen an.
    Das Thema ist sehr vielschichtig, geht auch öfters mal durch kommunale Spitzenverbände, Arbeitgeberverbände...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP779140
    Datum19.12.2013 23:439199 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen W.Angenommen, ich würde mich da als THW-Helfer bewerben und würde im Nachhinein erfahren, dass meine Ablehnung, trotz gleicher oder sogar höherer Qualifikation, der Tatsache geschuldet ist, dass ich nicht in die Feuerwehr eintreten möchte, hätte ich wohl einen recht reibungslosen Klageweg vor mir.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine derartige Zwangskopplung zulässig ist, kann mich aber auch irren.
    Vor Gericht und auf hoher See...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP779141
    Datum19.12.2013 23:479156 x gelesen
    Wie gesagt, es muss gewollt sein. In unserer Stadt läßt z.B. der Personalrat bei Internen Stellenausschreibungen Bewerber aus den reihen der FF nicht zu.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP779143
    Datum19.12.2013 23:599192 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.In unserer Stadt läßt z.B. der Personalrat bei Internen Stellenausschreibungen Bewerber aus den reihen der FF nicht zu.Wahrscheinlich aufgrund dieser (o.ä.) Aussagen:
    ...Der Hauptausschuss beschloss am 21. Februar 2012, die Beschlussvorlage zur Berücksichtigung von Bewerbungen von langjährigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren Rostock bei internen Stellenausschreibungen der Hansestadt Rostock (2012/BV/3132) der Bürgerschaft zur Beschlussfassung zu empfehlen.
    Am 06. März 2012 wurde die Beschlussfassung zurückgestellt.
    Die Prüfung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern ergab, dass die Berücksichtigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr bei internen Stellenausschreibungen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist....

    Gibt allerdings auch genügend Verwaltungen, die das anders sehen (oder die es schlicht nicht interessiert, solange kein Ärger droht).
    Eine entsprechende Aussage aus unserm Bundesland kenne ich nicht.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP779144
    Datum20.12.2013 00:239282 x gelesen
    Sehr wahrscheinlich deswegen nicht;-)
    Hier kennt man das unter dem Namen " Trierer Model".
    Die Kölner sagen einfach Klüngel dazu.
    Mir sind hier im Umkreis 2 Städte ( 20.000 EW und 15.000 EW)bekannt,
    wo eine sehr starkes Interesse daran besteht FW-Leute in der Verwaltung/Bauhof zu haben.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern779152
    Datum20.12.2013 08:27   9593 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Gerade der Bauhof ist ein Stamm, der mir weiterhilft, eben in 2., 3.,... Welle, mit Sondergeräten (Bagger, LKW, Absperrmaterial, aktuell Winterdienst...). Bauhöfe sind, wie Rathäuser, an einem/wenigen Orten konzentriert untergebracht. Wenn du Glück hast, arbeitet da einer Vollzeit in der Werkstatt, bei Kommunen bis 20.000 Ew. vielleicht 2 oder drei... Der Rest fährt mit dem oder dem durch die gesamte Gemeinde, braucht entsprechend bis zu seinem Gerätehaus, oder wenn man's auf die Spitze treibt bis zu irgendeinem Gerätehaus oder gleich der Einsatzstelle, Anfahrtszeit + Rüstzeit. Die, die "normal schnelle" Fahrzeuge haben, brauchen auch oft erstmal entsprechende Abrüstzeit, z.B. bei Arbeiten im Verkehrsraum, wenn dieses Fahrzeug erstmal aus den Absicherungsmaßnahmen heraus genommen werden muss, ohne diese lückenhaft zu hinterlassen...

    Man kann auch 1000 Gründe finden und konstruieren um sich drum herum zu drücken, es gibt sicher 1000 Möglichkeiten warum es gerade nicht schnell geht, aber in der Regel sieht die Arbeit halt doch anders aus. Der handelsübliche Bauhof hat auch keine Verkehrsabsicherung auf der BAB zu leisten wo er nicht weg kann und es gibt genug Gemeinden die nicht so große Flächen haben wie ihr in der Eifel sondern wo der ganze Ort kompakter und dadurch die Wege kürzer sind.


    Geschrieben von Sebastian K.Will das gar nicht prinzipiell schlecht reden hier, nur sind das eben Erfahrungen, die hier in meiner 11.500-Ew-Kommune, verteilt auf 11 Orte, mit 1x Rathaus und 1x Bauhof (da mittlerweile zweistellige Anzahl FM beschäftigt) gemacht wurden und werden

    Eben, klassische Flächengemeinde mit keinem richtig großen Ort, das ist aber nicht überall so.


    Geschrieben von Sebastian K.Als Rathausmensch ist meine Quote schon etwas besser, auf den Publikumsverkehr werde ich auch in meinem Sachgebiet recht selten losgelassen, aber auch da gab es schon einige Situationen, wo die Arbeit dann einfach vorgehen musste. Fristen, dringende Sitzungsvorbereitungen, der Wahlsonntagsalarm als Wahlsachbearbeiter um 17:55 Uhr war natürlich auch lustig ;-)...

    Tja und da haben wir den Salat, am Wahlsonntag wird das Verständniss sicher groß sein, es gibt aber durchaus Dinge die ein Verwaltungsmensch als wichtig ansieht die dann aber halt doch mal verschoben werden können oder anderweitig nachgeholt werden können. Meine Erfahrung zeigt das Verwaltungsmitarbeiter da oft nicht sonderlich kreativ bei der Lösungssuche sind, oder halt eben unflexibel ........


    Geschrieben von Sebastian K.Diese Verfügbarkeiten und Zeiten muss man einfach im Kopf haben, wenn man die Mitwirkung von kommunalen Beschäftigten in den Feuerwehren überlegt. Die ganzen Rahmenbedingungen werden zu schnell unter den Tisch gekehrt, es heißt zu schnell "Kommune muss Feuerwehr, also muss sie eben". Die Probleme in der praktischen Umsetzung fangen dann aber schon weit vor Stellenausschreibungen, Stellenbeschreibungen/-bewertungen oder Arbeitsverträgen an.
    Das Thema ist sehr vielschichtig, geht auch öfters mal durch kommunale Spitzenverbände, Arbeitgeberverbände...


    Naja, es ist in meinen Augen definitiv eine Frage des wollens, und ggf. muß man dann halt mal Druck machen. Im übrigen vertrete ich ganz klar die Meinung das auch der Publikumsverkehr im Rathaus durchaus mal wegen Feuerwehreinsatz eingeschränkt werden kann, bei der Grippewelle gehts ja auch, gelle? Wenn man das dem Bürger klar macht warum es heute einfach einen Engpass gibt dann wird er das entweder verstehen oder es ist sowieso ein Stänkerer dem man es nicht recht machen kann.
    Ich gebe dir zwar recht das man das Thema nicht nur einseitig betrachten kann, aber meine Erfahrung ist das man es sich von kommunaler Seite generell zu einfach macht. Der selbstständige Zimmermannsmeister soll doch bitteschön zum Einsatz kommen, der Bauhofmitarbeiter der in der FF ist sammelt zur gleichen Zeit 300m von der Einsatzstelle entfernt Müll zusammen, weils sein Chef so will und es bis zur Gemeinderatssitzung dort aufgeräumt sein muß. Da muß man dann halt auch mal dem Gemeinderat verklickern warum es nicht alles erledigt wurde .......

    Du siehst, es gibt immer 2 Seiten, und die Verwaltung sollte immer bedenken wem sie zu dienen hat: Dem Bürger!

    Eigenes erleben bestärkt mich darin das man das den Verwaltungen viel mehr einbläuen muß das sie sich nicht selbst verwalten sondern die Gemeinde, und das sind alle Bürger. Anton hat meine Erfahrungen ja indirekt bestätigt in seinem Beitrag.

    Viele Grüße
    Christian




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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW779158
    Datum20.12.2013 09:129565 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.dürfte nicht nur in Schleswig-Holstein so sein:

    "Ländlicher Raum: Den Feuerwehren geht das Personal aus"


    nein, geht allen "deutschsprachigen Feuerwehrmodellen" ähnlich, aktuell Thema auch hier http://www.feuerwehrobjektiv.at/component/content/article/64
    (außerdem einiges zu interessanten Fw-Haus-Objekten...)

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen779165
    Datum20.12.2013 09:589056 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Unser BGM stellt grundsätzlich keine Kraft für die FF frei
    Und verhält sich damit widerrechtlich, wenn ich euer Brandschutzgesetz nicht völlig falsch lese. Gerade dem Bürgermeister sollte eine ggf. höher angesiedelte Aufsichtsbehörde so etwas nicht durchgehen lassen! Denn, wenn der das schon nicht macht, dann darf er sich auch nicht wundern, wenn er demnächst mit einer Tagalarmbereitschaft gegen 0 dasteht.

    Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP779169
    Datum20.12.2013 11:149227 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Der handelsübliche Bauhof hat auch keine Verkehrsabsicherung auf der BAB zu leisten wo er nicht weg kann und es gibt genug Gemeinden die nicht so große Flächen haben wie ihr in der Eifel sondern wo der ganze Ort kompakter und dadurch die Wege kürzer sind.1. Am Rand der Eifel, bitte! ;-)
    2. Klar gibt es andere Strukturen, aber ich denke, dass die Kommunen, in denen die Orte mit entsprechenden Brandschutzproblemen vornehmlich oder besonders oft zu finden sind, schon eher uns hier entsprechen. Wenns größer wird, wird auch eine vernünftige Berücksichtigung der kommunalen Mitarbeiter einfacher. Positivbeispiel: Rheinbach, Auszug aus dem Jahresbericht 2012:
    Tagsüber sind bei der Stadtverwaltung Rheinbach 28 FA, darunter 4 StBI, 1 HBM und 1 OBM verfügbar. Hierunter sind auch die Kameraden aus benachbarten Feuerwehren, die ihre Bereitschaft zur tätigen Mithilfe in Rheinbach erklärt haben. Durch die aktive Teilnahme der städtischen Mitarbeiter während der Hauptarbeitszeit unter der Woche, ist die Ausrückstärke verbessert worden....
    Zu Mannschaftstransportzwecken und zur schnellen Erkundung von Einsatzstellen steht am Rathaus jederzeit ein Feuerwehreinsatzfahrzeug (MTF) bereit.


    Geschrieben von Christian S.gibt aber durchaus Dinge die ein Verwaltungsmensch als wichtig ansieht die dann aber halt doch mal verschoben werden können oder anderweitig nachgeholt werden können. Meine Erfahrung zeigt das Verwaltungsmitarbeiter da oft nicht sonderlich kreativ bei der Lösungssuche sind, oder halt eben unflexibel ........ Oder so flexibel, wie sie (politisch) eben sein dürfen. Denn zwischen dem
    Wenn man das dem Bürger klar macht warum es heute einfach einen Engpass gibt dann wird er das entweder verstehen oder es ist sowieso ein Stänkerer dem man es nicht recht machen kann.und demdie Verwaltung sollte immer bedenken wem sie zu dienen hat: Dem Bürger! gibt es ein ordentliches Spannungsfeld. Stänkerer sagst du, Bürger sagen andere (ich würde dir ja zustimmen, aber dann hagelts sicher Fragezeichen aus Köln zu meiner beruflichen Eignung).
    Die modernen Dienstleistungsverwaltungen sollen zum Bürger nach Hause fahren, damit der nicht alle 10 Jahre seinen Ausweis im Rathaus verlängern lassen muss. Es gibt Stellenausschreibungen, da werden bestimmte Sprachkenntnisse gefordert, damit sich niemand mit der Amtssprache herumärgern muss, der es nicht will. Es gibt Ausweitungen der Öffnungszeiten, die sich fast schon regelmäßig im Nachhinein aufgrund der Frequentierung dann als "eigentlich überflüssig, aber politisch..." herausstellen (und Politiker/Bürger, die trotzdem von 24h-Service träumen, nicht online, sondern tatsächlich live im Rathaus). So wie der Brandschutz eine Pflichtaufgabe ist, ist es je nach Bundesland auch Erhalt und Pflege der Sportstätten, und man kann froh sein, dass es die Rinderbesamung nicht mehr ist...
    Das alles bildet dann einen lustigen Kreislauf mit den Ansprüchen sowohl der Bürger als auch der Stänkerer. Wer was ist, wechselt natürlich gerne je nach Thema und subjektiver Betroffenheit. Dem gleichen Bürger wird der Brandschutz wahrscheinlich wichtiger sein, wenn seine Bude brennt, aber wenn er sich eine Wochen später dann über die Möglichkeit der sozialen Unterstützung im Rathaus erkundigen will, der Sachbearbeiter aber gerade ein paar Strohballen löscht,...
    Und drumherum dann noch die Politik, die irgendwie versucht, irgendwelche dieser Ansprüche zu bündeln und durchzusetzen. Natürlich gilt auch hier, wer was ist, wechselt...
    Und in diesen Rahmen musst du dann die Einbindung der kommunalen Mitarbeiter irgendwie einfügen.

    Geschrieben von Christian S.Du siehst, es gibt immer 2 Seiten, und die Verwaltung sollte immer bedenken wem sie zu dienen hat: Dem Bürger!
    Eigenes erleben bestärkt mich darin das man das den Verwaltungen viel mehr einbläuen muß das sie sich nicht selbst verwalten sondern die Gemeinde, und das sind alle Bürger.
    Das Verwalten aller Bürger umfasst die o.g. Individualansprüche, und längst nicht nur den Brandschutz. Selbst wenn Feuerwehren dann mal ganz offen die Segel streichen, dann sollte man doch eigentlich erwarten, dass in diesen Kommunen für die Zeit alle Kräfte (finanziell und politisch) gebündelt auf die Behebung des Missstandes hinarbeiten, und andere Themen zurückgestellt werden. Schaut man sich z.B. mal an, wo es in der Vergangenheit Pflichtfeuerwehren oder ersatzlose Standortauflösungen gab, sieht die Welt anders aus.
    Der Vorsitzende des Sportvereins, der Sozialhilfeersuchende, der bauwillige Bürger, der Bürger, der nach 10 Jahren seinen Personalausweis mal erneuern lassen muss,... die stellen sich alle mit dir in eine Reihe, und dann wird im Kanon gesungen: "die Verwaltung sollte immer bedenken wem sie zu dienen hat: Dem Bürger! Eigenes erleben bestärkt mich darin das man das den Verwaltungen viel mehr einbläuen muß das sie sich nicht selbst verwalten sondern die Gemeinde, und das sind alle Bürger." ;-)

    Geschrieben von Christian S.Der selbstständige Zimmermannsmeister soll doch bitteschön zum Einsatz kommen,Tja, soll er. Steht im Gesetz (und da steht sogar was von "müssen", nicht nur "sollen"), das letztlich auch allen Bürgern dienen soll. In diesen Gesetzen stehen, ohne jetzt in allen 16 nachgesehen zu haben, mit Sicherheit auch Konsequenzen drin, für diejenigen die aus irgendwelchen Gründen nicht kommen, oder für die Arbeitgeber, die sie nicht gehen lassen. Wie oft kommt es vor, dass solche Konsequenzen mal wirklich durchgezogen werden? Ich würde daraus herleiten, dass die Erwartung der Kommunen/Gesellschaft eigentlich ja gar nicht "soll kommen" oder gar "muss kommen" ist, sondern schon lange "es wäre ganz doll lieb, wenn die, die es irgendwie einrichten könnten, bitteschön zum Einsatz kommen".
    Mit der gleichen Priorität auf den Brandschutz, wie man es bei den Verwaltungsmitarbeitern legen kann (wenn alles drumherum mitspielen würde), könnte man auch diese Gesetze durchsetzen. Die dienen letztlich auch allen Bürgern, auch die daraus resultierenden Eingriffe und Ansprüche gegen Arbeitgeber, Selbständige etc... Das man es auf der Seite nicht konsequenter macht, hat am Ende die gleichen Ursachen, wie die Einbindung der Verwaltungsmitarbeiter.

    Und ja, wenn ich mit freien Sitzplätzen ausrücke, schaue ich auch öfters nach links und rechts (meistens nach hinten), und überlege, welche Kollegen da noch gut hinpassen würden. Dass diese Plätze trotzdem frei sind, liegt nicht an fehlender Flexibilität, fehlendem Willen oder dem Hang zum Verwaltungsselbstverwalten. Vielleicht wäre es für einen fundierten Beitrag zur Sicherstellung des Brandschutzes sogar noch deutlich einfacher, wenn die heutigen Verwaltungen insgesamt weitaus unflexibler und eigensinniger sein dürften...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz779171
    Datum20.12.2013 11:288976 x gelesen
    Hinter dem Begriff "Bauhof" kann sich so einiges verbergen. ;-) In größeren Orten sind dort entsprechende Arbeitsgeräte und mehrere Mitarbeiter usw. In einem Flächenland wie RLP mit vielen kleinen Orten kann das aber auch folgendermaßen aussehen (wenn nicht zentral über VG organisiert). In diesen Orten besteht der Bauhof aus einem Traktor mit Anhänger (+Kleingeräten) und einem Mitarbeiter...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP779173
    Datum20.12.2013 11:438934 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.In größeren Orten sind dort entsprechende Arbeitsgeräte und mehrere Mitarbeiter usw. In einem Flächenland wie RLP mit vielen kleinen Orten kann das aber auch folgendermaßen aussehen (wenn nicht zentral über VG organisiert). In diesen Orten besteht der Bauhof aus einem Traktor mit Anhänger (+Kleingeräten) und einem Mitarbeiter...Eben. Damit hat man dann auf diesen einen Ort bezogen einen, den man einbinden könnte. Wobei ich da die These wage, in den meisten Fällen ist der eh schon dabei.



    Vor einigen Jahren war bei dem Thema eines meiner Beispiele ein beim Bauhof stationiertes TLF 16/25 in Andernach, aktuell gibt die Homepage und Google da nix her. Weiß jemand, wie sich das dort entwickelt hat?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY779174
    Datum20.12.2013 12:018895 x gelesen
    Servus,

    ich muss das etwas relativieren.
    Neim letzten BGM war es so geregelt, dass die bereits vorhandenen FM als Bauhofmitarbeiter ausrücken durften. Die anderen wg. evtl. anfallender Lohnkosten nicht. Aus dem Rathaus wurde wg. evtl. wegfallender Ansprechpartner und auch evtl. anfallender Lohnkosten kein Angestellter gesichtet.
    Da sich daran grundsätzlich nichts geändert hat, bin ich davon ausgegangen, dass das immer noch so ist. Mir wurde jedoch erklärt, dass dem nicht so sei.
    Aber wenn ich mir die Liste der Aktiven so anschaue, dann ist immer noch niemand aus dem Rathaus dabei. Und vom Bauhof sind´s auch nur die, die schon seit zig Jahren aktiv sind.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorKars8ten8 H.8, Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern779175
    Datum20.12.2013 12:109032 x gelesen
    Geschrieben von ---Martin Drechsler--- und das nicht nur in SH sondern auch in NRW, RLP, SA, TH usw.

    und nun rechnet man noch die Karteileichen und dann sieht das gleich noch viel drastischer aus....

    Mfg Karsten

    Ich vertrete hier ausschließlich nur meine private Meinung.Respekt ist eine Tugend die leider immer mehr verkommt!!

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    AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein779185
    Datum20.12.2013 14:359166 x gelesen
    Moin,

    ich habe gerade eine Prognose gelesen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bei der Bundesagentur für Arbeit:

    Bis 2060 wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 - 65 J.) in SH um ein Drittel (!) abnehmen (= 600.000 Personen). Das sind auch die für den aktiven Feuerwehrdienst geeigneten Altersgruppen.

    Ich sehe bislang keine plausible Erwartung, dass nicht auch die aktiven FF-Angehörigen (mindestens) im gleichen Umfang (d.h. um rund 16.600 FA) zurückgehen.

    Wir kommen nicht darum herum, uns auf diese Entwicklung rechtzeitig durch organisatorische Veränderungen einzustellen, denn stoppen oder umkehren können wir sie nicht mehr (dazu hätten wir uns erfolgreicher vermehren müssen ;-)).

    Viele Grüße

    Rainer

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    AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein779187
    Datum20.12.2013 15:27   9077 x gelesen
    Moin,

    Deine Einwände sind berechtigt, aber sie gelten gleichermaßen auch für Beschäftigte bei privaten Arbeitgebern (Kundendienst, Montage, Baustellen usw.). Dagegen hilft nur die große Zahl: Je mehr Aktive grundsätzlich zur Verfügung stehen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass im Einsatzfall genügend EK erscheinen. Also müssen wir um jeden einzelnen Arbeitsplatz für einen FA im Ort kämpfen.

    Wir müssen uns aber auch von der Illusion verabschieden, dass wir überall im ländlichen Raum rund um die Uhr eine landesweit einheitliche Hilfsfrist erreichen können. Ob der Weg - je nach örtlichen Gegebenheiten - zu Zentralfeuerwehren geht, die auch tagsüber ausreichend Mannschaft mobilisieren können aber lange Anfahrtswege haben, oder zur Rudelbildung am Einsatzort mit mehreren Fahrzeugen unterschiedlicher Standorte in Truppbesetzung, die z.B. in SH verfolgte Zielsetzung, innerhalb von 10 Minuten ausreichend Mannschaft und Gerät für den "kritischen Wohnungsbrand" vor Ort zu haben, wird sich nicht überall aufrecht erhalten lassen. Die Politik muss es den Bürgern nur deutlich sagen, denn es gibt ja für jeden einzelnen den Ausweg, selbst in der FF aktiv zu werden.

    Solange den Bürgermeistern aber unterschwellig mit Organisationsverschulden gedroht wird, wird sich jeder einen Feuerwehrbedarfsplan hinschreiben (lassen), nach dem zumindest auf dem Papier noch alles gerade so in Ordnung ist (das soll es sogar bei den BF im Lande geben). Damit wird aber der Weg zu zukunftsfähigen Lösungen (mit abgestufter Hilfsfrist) versperrt bis die "Potemkinschen Dörfer" irgendwann in sich zusammenstürzen.

    Die Verbände haben Angst vor dieser Botschaft, weil sie (nicht ganz unbegründet) befürchten, dass kleine FF, die für die Erreichung künftiger Hilfsfristen nicht notwendig sind, zur Disposition gestellt werden könnten. Dieses darf es natürlich nicht geben: Wir werden künftig jeden einzelnen FA dringend brauchen, egal wo er sich befindet. Wenn man an der ehrenamtlichen Basis der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr festhalten will, muss es auch hier einen Paradigmenwechsel geben: Die Ausstattung muss dahin, wo es ausreichend geeignete Einsatzkräfte für die Bedienung gibt. Ich kann nur jeder Gemeinde raten, funktionierende Feuerwehren mit ausreichender Mannschaftsstärke unbedingt zu erhalten und vernünftig auszustatten - selbst wenn der Standort einsatztaktisch vielleicht nicht optimal ist. Fehlt es an Mannschaft, ist teure Technik aber wertlos. Das darf nicht durch geschönte Bedarfspläne kaschiert werden.

    Viele Grüße von der immerhin trockenen Ostsee

    Rainer

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP779249
    Datum21.12.2013 23:088871 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Tagsüber sind bei der Stadtverwaltung Rheinbach 28 FA, darunter 4 StBI, 1 HBM und 1 OBM verfügbar. Hierunter sind auch die Kameraden aus benachbarten Feuerwehren, die ihre Bereitschaft zur tätigen Mithilfe in Rheinbach erklärt haben. Durch die aktive Teilnahme der städtischen Mitarbeiter während der Hauptarbeitszeit unter der Woche, ist die Ausrückstärke verbessert worden....
    Zu Mannschaftstransportzwecken und zur schnellen Erkundung von Einsatzstellen steht am Rathaus jederzeit ein Feuerwehreinsatzfahrzeug (MTF) bereit.

    Genau so war das Konzept unseres Obmanns. Als Ergänzung zum Löschzug BF bzw. zum Besetzten der Wache und nachbringen von Sonderfahrzeugen.
    Aber: es muss gewollt sein.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorJens8 G.8, Weißwasser / Sachsen785435
    Datum23.03.2014 18:41   9377 x gelesen
    Das Problem besteht sicher in vielen Bereichen von Deutschland. Es gibt natürlich Ausnahmen zum Beispiel in kleineren Orten in denen die Feuerwehr historisch gewachsen ist und auch attraktive Arbeitsplätze am Ort sind. Es gibt von vielen Bundesländern entsprechende Strategiepapiere und Denkschriften wie wir mit dieser Entwicklung umgehen können und sollen. Wir weisen als Feuerwehr und als Gruppe "Zukunft Brandschutz" in Sachsen seit vielen Jahren bei den Aufsichtsbehörden auf die mangelnde Einsatzbereitschaft hin. Was passiert? Nichts. Eine Abfrage der Qualitätskriterien der Feuerwehren erfolgt nicht. Unangekündigte Überprüfungen von Einsatzzeiten und -stärken erfolgen nicht. Bundes- oder landesweite Statistiken über den Erreichungsgrad der Feuerwehren gibt es zumindest in Sachsen-offiziell nicht. Wenn den Feuerwehren das Personal ausgeht, sollte dies doch quantitativ dargestellt werden? Dies würde die Situation sicher offensichtlicher und greifbarer auch für politische Entscheidungsträger machen. Veränderungen und Strukturanpassungen in diesem wichtigen Bereich sind aber scheinbar gar nicht gewollt..?

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    AutorStef8an 8R., Pirna / Sachsen785443
    Datum23.03.2014 21:258823 x gelesen
    Geschrieben von Jens G.Wir weisen als Feuerwehr und als Gruppe "Zukunft Brandschutz" in Sachsen seit vielen Jahren bei den Aufsichtsbehörden auf die mangelnde Einsatzbereitschaft hin. Was passiert? Nichts. Eine Abfrage der Qualitätskriterien der Feuerwehren erfolgt nicht. Unangekündigte Überprüfungen von Einsatzzeiten und -stärken erfolgen nicht. Bundes- oder landesweite Statistiken über den Erreichungsgrad der Feuerwehren gibt es zumindest in Sachsen-offiziell nicht. Wenn den Feuerwehren das Personal ausgeht, sollte dies doch quantitativ dargestellt werden? Dies würde die Situation sicher offensichtlicher und greifbarer auch für politische Entscheidungsträger machen. Veränderungen und Strukturanpassungen in diesem wichtigen Bereich sind aber scheinbar gar nicht gewollt..?

    Hallo Jens,

    im Rahmen der Änderungen des SächsBRKG im Jahr 2012 wurde mit § 8 Abs. 5 SächsBRKG das Innenministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen zur Erhebung, Vorlage und Verarbeitung statistischer Daten der örtlichen Brandschutzbehörden, der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden und der Rettungszweckverbände zum Leistungsstand, der Einsatzbereitschaft sowie zur Einsatzdokumentation der Feuerwehren und des Rettungsdienstes zu treffen.
    Meine Revosax-Recherche hat hier bisher keine entsprechende Verordungsregelung angezeigt. Mithin scheint es noch keine zu geben. Es fehlt also schlicht die Rechtsgrundlage. Dies dürfte nach dem Lesen der Gesetzesbegründung zu § 8 Abs. 5 auch auf die Zeit vor dieser Gesetzänderung zu treffen.

    Du müsstest/"Zukunft Brandschutz" müsste also zunächst eine breit wirkende Verordnungsregelung fordern.

    Denn gemeinhin gilt doch: Ohne Rechtsgrundlage ist (zumindest theoretisch im öffentlichen Raum) keine Datenerhebung möglich, ohne Datenbasis ist keine Erkenntnis zum Ist-Stand möglich, ohne (auch rechtlich) belastbare Ist-Stands-Kenntnis ist keine Aussage zur Verbesserung der Situation z.B. bis 2020 möglich.

    Oder geht das heute auch anders?

    Grüße

    Stefan

    "Wer den Sumpf trocken legen will, darf die Frösche nicht fragen."

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg785444
    Datum 23.03.2014 21:31   9280 x gelesen
    Geschrieben von Jens G. Dies würde die Situation sicher offensichtlicher und greifbarer auch für politische Entscheidungsträger machen. Veränderungen und Strukturanpassungen in diesem wichtigen Bereich sind aber scheinbar gar nicht gewollt..?

    Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Denn dann müßte man ja was tun. Da die Suche nach EA-Kräften in bisheriger Form wohl nicht so erfolgreich ist, wie man es gerne hätte müßte man entweder eine Pflichtfeuerwehr aufstellen, bezahlte Kräfte in irgend einer Form einstellen (und sei es im Nebenamt irgend wo im vorhandenen öffentlichen Dienst) oder endlich das naheliegendste tun. Die Hilfsfristen flexibilisieren. Oder (am bestend) alles gemeinsam kombiniert.

    Das ganze System läuft einfach nicht mehr so, wie es die letzten zig Jahre gelaufen ist. Nur traut sich keiner an einen Systemwechsel.

    Von den Ordensständerversammlungen ist nichts zu erwarten. Die verhindern sogar bei der Neuregelung gesetzlicher Vorschriften, dass Möglichkeiten geschaffen werden zukunftsfähige Strukturen zu etablieren. Da wird lieber noch um den Erhalt des allerletzten TSA- oder TSF-Standortes gekämpft. Obwohl das überhaupt nichts bringt.

    Und es hat jeder Kommandant/ Wehrführer/ Wehrleiter selbst in der Hand, seine Wehr als nicht mehr einsatzbereit abzumelden. Und wenn sich ggf. alle diese Kräfte zusammen auf den Marktplatz der Kreisstadt stellen und das pressewirksam zeigen (die die uneingeschränkt einsatzfähig sind - also qualifiziert 24/7 - auf die eine Seite, die die es nicht sind auf die andere Seite), dann kann sich da auch mal langsam was bewegen. Denn solange das nicht offen kommuniziert wird gerät die Politik nicht unter Druck und kann immer sagen "wir wußten von nichts".

    Und wir alle wissen, wie es wirklich läuft. Da wird auch nach der hundsmiserabelst abgelaufenen Großübung selbst gegenseitig vor versammelter Mannschaft (und vor allem der Politik) die Hucke voll gelogen, dass sich die Balken biegen. Da werden Einsatzbereitschaften und Leistungsfähigkeiten vorgegaukelt, die real ohne monatelange Vorplanung überhaupt nicht vorhanden sind. Und die Politik ist zum einen fachlich nicht in der Lage, das zu erkennen. Der kann man Scheiße gelb anstreichen und als Gold verkaufen. Zum anderen wollen sie es oft auch gar nicht wissen (s.o.). Da hat man bei diversen Dienstbesprechungen oder Hauptversammlungen lieber schöne Gruppenfotos nach dem Tagesordnungspunkt "Ehrungen/ Beförderungen", als dass man sich mit Problemen befassen muss, die nicht einfach lösbar sind und bei deren Lösung man sich keine Freunde macht und, das ist das Hauptproblem, dass die die es betrifft sie(also die Feuerwehren selbst) meist nicht mal gelöst haben wollen. Denn das hätte für sie i.d.R. Konsequenzen die sie dumpf im Inneren spüren können. d.h. Schließung von Standorten, Verlust ihrer Posten und Pöstchen. Und wenn wir uns dann anschauen, was da oftmals in verantwortlichen Positionen sitzt, wie die Machtstrukturen sind, was man alles nicht können muss um trotzdem Verantwortung übernehmen zu dürfen,... Was soll sich da wirklich verbessern?

    Man wird den Karren also unaufhaltsam gegen die Wand fahren. In den einen Ecken des Landes früher, in den anderen später. Das Problem ist, dass man das als Außenstehender nur schwer erkennen kann. Denn Feuerwehr unterliegt keinen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Wir machen einfach irgend was. Kritik kommt i.d.R. nicht. Und wenn, dann wird sie mit den üblichen Scheinargumenten wie "wir machen das doch ehrenamtlich" niedergebügelt. Und da es in den Gegenden in denen heute schon Personalprobleme bestehen so oft nicht brennt, bemerkt man auch die Probleme als Außenstehender nicht. Und irgend wann stehen dann ja auch ein paar (viele) Feuerwehrautos rum. Irgendwann. Dann wird irgend was an Feuer mit viel Wasser ersäuft. Und dann wird in der Presse gejubelt. Denn woher soll der Reporter des Regionalblattes denn was anderes wissen. Und selbst wenn, s.o., Feuerwehr ist im Zweifel sakrosankt. Weil - die machen das ja ehrenamtlich.


    Und Du wunderst Dich wirklich, dass sich nichts ändert?

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorJens8 G.8, Weißwasser / Sachsen785446
    Datum23.03.2014 21:528786 x gelesen
    Diese Antworten und Auswertungen erwarten wir ja von der Projektgruppe Feuerwehr 2020, die mit dem Ziel der Gestaltung der Feuerwehren in Sachsen beauftragt wurde.Ein sammeln von Daten zu Zwecken einer statistischen Erhebung bedarf doch nur einem guten Willen und einem wichtigen Zweck. Sicherlich dürfen datenschutzrechtliche Belange nicht berührt werden. Überregional haben wir das in unserer Region ja schon vor Jahren gemacht. In Zukunft könnte uns auch Mobicat weiter helfen. Deshalb wird wohl auch das BRKG angepasst worden sein um Daten hier zu nutzen. Fakt ist, das allein der Wille fehlt von den Verantwortlichen.
    Eine sachsenweite Einführung von Mobicat wäre ein wichtiger Schritt...

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 785473
    Datum24.03.2014 10:268563 x gelesen
    Die passende Zusammenfassung für den sehr passenden Beitrag lautet:

    wenn ich keine Temperatur messe, stelle ich kein Fieber weg.

    Geschrieben von Christian F.Und wir alle wissen, wie es wirklich läuft

    Vergiss nicht: Da werden in Powerpoint die tollsten Konzepte und Ideen visualisuert und eingeführt obwohl sich jeder bewußt ist das es nicht funktioniert.

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorStef8an 8R., Pirna / Sachsen785506
    Datum25.03.2014 00:178220 x gelesen
    Geschrieben von Jens G.Diese Antworten und Auswertungen erwarten wir ja von der Projektgruppe Feuerwehr 2020, die mit dem Ziel der Gestaltung der Feuerwehren in Sachsen beauftragt wurde.Ein sammeln von Daten zu Zwecken einer statistischen Erhebung bedarf doch nur einem guten Willen und einem wichtigen Zweck. Sicherlich dürfen datenschutzrechtliche Belange nicht berührt werden. Überregional haben wir das in unserer Region ja schon vor Jahren gemacht. In Zukunft könnte uns auch Mobicat weiter helfen. Deshalb wird wohl auch das BRKG angepasst worden sein um Daten hier zu nutzen.

    Hallo Jens,
    es geht hier aus meiner Sicht weniger um Datenschutz. Es geht hier um Zuständigkeiten und Befugnisse. Du kannst nicht von der sächsischen Verwaltung per se erwarten, dass sie Daten sammelt, die sie gar nicht haben darf. Dass man sich an die geltenden Regeln hält, zeigt ein konkretes Beispiel: Frau Landtagsabgeordnete Friedel hat zu einem Feuerwehreinsatz Näheres gefragt ( Details) und im Wesentlichen mitgeteilt bekommen, dass zum Einsatz der Feuerwehr keine Erkenntnisse vorliegen. In anderen Antworten auf ähnliche Landtagsanfragen wirst Du ähnliche Aussagen finden, mit dem Hinweis auf kommunale Selbstverwaltung, nur Rechtsaufsicht usw.

    Allerdings frage ich mich als kleiner Feuerwehrmann, wie man denn da auf der Istsituation basierende Empfehlungen für eine positivere Entwicklung des sächsischen Feuerwehrwesens bis 2020 vorlegen will. Man müsste ja schließlich den Ausgangspunkt kennen, um zu sagen, wo man von dort aus hin will. Da hilft auch Mobikat nix, denn man darf ja nicht wissen, was da für die Gemeinden und deren Feuerwehren gemessen wird.

    VG

    Stefan

    "Wer den Sumpf trocken legen will, darf die Frösche nicht fragen."

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern797300
    Datum22.10.2014 17:177664 x gelesen
    Es droht die 5.te Pflichtfeuerwehr in Deutschland, NTV über Friedrichsstadt in SH

    Grüßle

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 797301
    Datum22.10.2014 17:497541 x gelesen
    Link 1


    Link 2 auch interesant

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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