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Thema | Unfall bei Einsatz | 7 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Heid8i Z8., Wernberg-Köblitz / Bayern | 779931 | |||
Datum | 01.01.2014 21:16 | 7290 x gelesen | |||
Hallo, wer weiss eigentlich über die Entschädigung bei Unfällen im Einsatz bescheid. Bei Selbständigen richtet sich die Ausfallentschädigung nach dem ausgewiesenen Gewinn der Einkommensteuererklärung. bei Neugründern, die noch keinen Gewinn erwirtschaften bedeutet die Entschädigung null, oder bei wenig Gewinn auch bei Landwirten, die wenig Gewinn erwirtschaften fast null. Mir ist es leider so ergangen. Ich habe zwar von der kommunalen Unfallversicherung Geld erhalten, aber den Ausfallschaden hat ein Gutachter berechnet, dieser nimmt den Durchnitt der letzten Jahre, und wenn hier ein oder zwei Verlustjahre dabei waren, ist der errechnete Nettogewinn sehr wenig. Schmerzensgeld wird auch nicht gezahlt. Ich wurde nach 8 Monaten von einen Tag auf den anderen von einem Gutachter der BG gesund geschrieben, und mußte arbeiten, obwohl ich dadurch meine gesundheitlichen Probleme noch mehr verschlimmerte, nur damit mein Firma nicht am Ende ist. Ich hätte alles verloren, wenn ich auf das Urteil warten müßte, denn das dauert anscheinend wirklich 2 Jahre bis zur Gerichtsverhandlung . Auch wenn dann Schmerzensgeld und Entschädigung gezahlt wird, was nützt es dann noch, wenn die Firma Konkurs ist, und das Privatvermögen weg ist. Man muß sich das vorstellen, sogar das Haus würde versteigert werden, wenn die Darlehen nicht mehr getilgt werden können. Dieses ist ein unhaltbarer Zustand, der eigentlich gesetzlich geregelt sein müßte. Hat jemand schon solche Erfahrungen gemacht? | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 779936 | |||
Datum | 02.01.2014 10:22 ![]() | 3544 x gelesen | |||
Hallo Heidi, die rückwirkende Berechnung des Verdienstausfalles bei Selbstständigen, also bezogen auf das IST der vergangenen Jahre, ist m.E. ein notwendiges Übel. Als Selbtsständige trägst du dieses Risiko ja auch, wenn du nicht verletzt bist. So kann es ja auch ohne Verletzung nach zwei schlechten Jahren noch ein drittes geben. Wichtig ist hier sicherlich, sich entsprechend abzusichern - wenn der Betrieb von Dir als Einzelperson abhängt und eine Krankheit oder eine Verletzung (die ja auch unabhänig vom Feuerwehrdienst eintreten kann) ein existenzielles Risiko bedeutet, dann ist m.E. jeder gut beraten, sich im Voraus darauf einzustellen und sich ggf. entsprechend abzusichern, etwa durch eine private Zusatzunfallversicherung in entsprechender Höhe. Auch kleine Betriebe sollten ein Risikomanagement betrieben und sich fragen, welche existenzbederohenden Risiken ggf. bestehen und wie die vermieden oder abgemildert sind. Vielleicht gibt es ja sogar eine Betriebsunterbrechungsversicherung schon? Warum also nicht auch eine Versicherung für den wichtigsten Produktionsfaktor Mensch? Is that you, John Wayne? Is this me? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 779937 | |||
Datum | 02.01.2014 11:12 ![]() | 2849 x gelesen | |||
Geschrieben von Heidi Z.wer weiss eigentlich über die Entschädigung bei Unfällen im Einsatz bescheid. Hilft zwar hinterher weniger, aber ich weiß so viel, dass eine zusätzlich private Vorsorge (Unfallversicherung, Berufsunfähigkeit, ...) nicht verkehrt ist. Geschrieben von Heidi Z. Ich habe zwar von der kommunalen Unfallversicherung Geld erhalten, Ist zwar nicht toll, aber am Ende kann man ja auch nicht aus den letzten zehn Jahren die drei besten als Berechnungsgrundlage nehmen. Geschrieben von Heidi Z. Ich wurde nach 8 Monaten von einen Tag auf den anderen von einem Gutachter der BG gesund geschrieben, und mußte arbeiten, obwohl ich dadurch meine gesundheitlichen Probleme noch mehr verschlimmerte, nur damit mein Firma nicht am Ende ist. Dafür müsste es auch in Deiner Unfallkasse einen Widerspruchs- und Einspruchsausschuss geben. Geschrieben von Heidi Z. Dieses ist ein unhaltbarer Zustand, der eigentlich gesetzlich geregelt sein müßte. Wird er aber nicht. Das ist das Risiko eines Selbstständigen oder Freiberuflers, der sich gegen solche absichern muss. Und nicht immer ist der Ausstieg aus der Solidargemeinschaft (Krankenkasse oder Rentenversicherung) der optimale Weg. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 779944 | |||
Datum | 02.01.2014 12:21 | 2523 x gelesen | |||
Hallo Heidi, leider bist du jetzt auf dem Boden der Tatsachen angekommen........ Tut mir Leid für dich. Die BG schreibt i.d.R. sehr schnell gesund, da sie die Kosten vom Hals haben möchte. Ich spreche hier auch aus eigener Erfahrung. Leider haben die Selbstständigen meistens vergessen oder sind das Risiko bewusst eingegangen, daß sie sich für den Ernstfall richtig versichern oder absichern. Die Gründe hierfür sind die oftmals nicht gewollten finanziellen Belastungen, die hiermit einhergehen. Leider läuft das Leben aber nicht wie im Fernsehen...... Gerichtsverhandlungen dauern bis zum Beginn keine 2 Jahre.....(woher hast du denn diese Info???) Aber sie können sich gewaltig in die Länge ziehen. Diesen Kaugummi halten leider nur die wenigsten durch und gehen daher oftmals einen Vergleich ein, da einem entweder die Mittel für die Sachverständigen oder auch das Gericht ausgehen, oder auch nur die Lust verliert....... so long....... gleiches gilt auch für die Mitarbeiter, welche man als Cheffe für den Einsatz freistellt...... Gesetzlich bekommt man "nur" die Kosten für den Deckungsbeitrag, aber keinen Gewinn oder dergleichen..... Ist auch Klasse..... So als Motivation, Mitarbeiter freizustellen....... Aber das ist eine andere Geschichte...... Ich wünsche dir alles gute und laß den Kopf nicht hängen....... Gruß Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 779945 | |||
Datum | 02.01.2014 12:27 | 2621 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.Betriebsunterbrechungsversicherung Die kann evtl. gewisse Gewinneinbußen ausgleichen, aber die Kunden bringt sie nicht zurück. Deswegen ist der Kundenverlust das Hauptproblem für jedes Unternehmen, und die größte Gefahr bei einer Betriebsunterbrechung. Die Lösung ist eher (auch), vorher zu überlegen, wie man die Kunden behält, bzw. wie man dafür sorgt, dass sie schnell zurück kommen. Das gilt natürlich nicht nur für selbstständige Feuerwehrleute, sondern im Prinzip für jedes Unternehmen. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 779956 | |||
Datum | 02.01.2014 13:28 | 2605 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Linus D. Die kann evtl. gewisse Gewinneinbußen ausgleichen, aber die Kunden bringt sie nicht zurück. Deswegen ist der Kundenverlust das Hauptproblem für jedes Unternehmen, und die größte Gefahr bei einer Betriebsunterbrechung. da hast du sicherlich recht - und deswegen plädiere ich ja für ein gewisses Maß an Risikomanagement, auch bei kleineren Unternehmen. Da kann die Betriebsunterbrechungsversicherung ein Baustein sein, aber nie die gesamte Lösung. Dazu gehört auch, zu wissen wo und wie schnell man bestimmte, ggf. besondere Maschinen wieder her bekommt, wenn es die mal zerlegt oder wenn die mal geklaut werden, wie lange das dauert und und und. Das persönliche Risiko beim alleine arbeitenden Selbstständigen wird man auch nur begrenzt abdecken können - aber es hilft halt auch schon, sich dessen bewusst zu sein. Is that you, John Wayne? Is this me? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 779964 | |||
Datum | 02.01.2014 14:59 | 2390 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.Das persönliche Risiko beim alleine arbeitenden Selbstständigen wird man auch nur begrenzt abdecken können - aber es hilft halt auch schon, sich dessen bewusst zu sein. Normalerweise findet beim Bilanz- bzw. Jahresgespräch mit der Hausbank inzwischen auch eine Bewertung (neudeutsch: Rating) statt. Unter anderem werden dann auch solche Dinge wie Absicherung, Versicherung oder Vertretungsregelung abgefragt. Okay, die Bank wird keinen Zwingen was abzuschliessen. Aber zumindest taucht das Thema auf und man sollte sich dann Gedanken darüber machen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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