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ThemaFrage zu Löschwasserschaden durch Brand auf Nachbargrundstück11 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
Autorbern8d j8., o ramstadt / hessen780033
Datum03.01.2014 12:555995 x gelesen
Hallo zusammen,

es geht um die Haftungsfrage hinsichtlich erheblicher Mengen Löschwasser und dadurch entstandener Schäden an meinem Bauwerk.

Bei Löscharbeiten durch die FFW auf dem Nachbargrundstück wurde mein Hühnerhaus ( gemauert, errichtet mit Baugenehmigung, funktionierende Drainage etc. ) sowie darin befindlicher Inhalt in Mitleidenschaft gezogen.

Es sind grosse Mengen Hühnerfutter trotz Lagerung auf Paletten unbrauchbar geworden und die Mauern sind komplett feucht ;-(
Dem Federvieh ist zum Glück nichts passiert, die sind einfach eine Etage höher umgezogen.
Wenn es jetzt doch noch Frost gibt, dürften die Schäden noch grösser werden.

Wer sind hier mögliche Ansprechpartner für die Schadensmeldung / Regulierung bzw. welche Faktoren sind wesentlich um hier eine mögliche Haftung zu klären ?

Sollte man zwecks Beweissicherung/en vielleicht überlegen, Anzeige gegen unbekannt zu stellen ?
Dann muss die Polizei doch kommen und den Schaden aufnehmen - oder ?

Ich denke nicht, dass irgendwer etwas falsch gemacht hat - es war einfach zu viel Wasser als die natürliche Umgebung und mein Bauwerk hätten ableiten können.

Gruss in die Runde
Hoinz

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz780036
Datum03.01.2014 13:024083 x gelesen
Geschrieben von bernd j.Wer sind hier mögliche Ansprechpartner für die Schadensmeldung / Regulierung bzw. welche Faktoren sind wesentlich um hier eine mögliche Haftung zu klären ?
In erster Linie die örtliche Feuerwehr, bzw. deren Träger.

Geschrieben von bernd j.Sollte man zwecks Beweissicherung/en vielleicht überlegen, Anzeige gegen unbekannt zu stellen ?
Dann muss die Polizei doch kommen und den Schaden aufnehmen - oder ?

Ich gebe Bürgern bei Schäden immer mit auf den Weg ausreichende Fotos anzufertigen, am besten noch während wir tätig sind. Manchmal lassen sich Kollateralschäden einfach nicht vermeiden, dazu sollte der Träger aber versichert sein. Daher halte ich es nicht nötig die Polizei mit ins Boot zu nehmen. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass man Schäden durch Feuerwehreinsätze am besten immer im Zwiegespräch mit dem Träger reguliert. Da gibt es seltenst Schwierigkeiten.

MfG
Daniel

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780037
Datum03.01.2014 13:113982 x gelesen
Servus,

Geschrieben von bernd j.Wer sind hier mögliche Ansprechpartner für die Schadensmeldung / Regulierung bzw. welche Faktoren sind wesentlich um hier eine mögliche Haftung zu klären ?

die Feuerwehr, bzw die Gemeinde.

Mach dir enügend aussagekräftige Fotos, lass dir das von Zeugen (nicht unbedingt FM(SB)) bestätigen. Normalerweise wird so ein Schaden durch die Brandversicherung des Brandleiders reguliert.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorLars8 J.8, Krefeld / NRW780046
Datum03.01.2014 15:393460 x gelesen
Geschrieben von bernd j.Sollte man zwecks Beweissicherung/en vielleicht überlegen, Anzeige gegen unbekannt zu stellen ?
Dann muss die Polizei doch kommen und den Schaden aufnehmen - oder ?


Eine Anzeige wird aber nur bei strafbaren Handlungen aufgenommen und mehr als Fotos wird eine normale Streifenwagenbesatzung als Beweissicherung davon auch nicht fertigen. Ob diese Dir dann für spätere zivilrechtliche Ansprüche zur Verfügung gestellt werden, ist die nächste Frage.

Da ich aber mal davon ausgehe, dass die Feuerwehr nicht vorsätzlich Deinen Garten geflutet hat, sondern es ungewollte Folge der Löscharbeiten war, kommt hier eine Sachbeschädigung (welche es als fahrlässige Straftat nicht gibt) nicht in Frage. Somit musst du deine Ansprüche, welche dir Vermutlich nach dem BGB zustehen, auf dem Zivilrechtsweg geltend machen - entsprechend wird die Polizei zwar vor Ort erscheinen, aber Dir genau das mitteilen und wieder fahren, wenn nicht schon die Leitstelle am Telefon die Sache so erklärt und abschließt.

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AutorHein8o K8., Ahrensbök / Schleswig-Holstein780051
Datum03.01.2014 16:023391 x gelesen
Hallo,
also nach meiner Meinung nach ist die Gebäudeversicherung des Brandopfers auch für die Folgeschäden zuständig - also mal das Gespräch mit den " Brandopfer" und seiner Versicherung führen.
Wenn die Feuerwehr auch nach deiner Meinung keinen fehler gemacht hat, sind hier auch keinerlei Schadensforderungen zu stellen.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg780053
Datum03.01.2014 16:143576 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Heino K.also nach meiner Meinung nach ist die Gebäudeversicherung des Brandopfers auch für die Folgeschäden zuständig - also mal das Gespräch mit den " Brandopfer" und seiner Versicherung führen.
kann ich so bestätigen.

In grauer Vorzeit (Anfang der 70iger Jahre), ich war da noch ein braver Bub, brannte in unserer direkten Nachbarschaft ein Schuppen *). Die Feuerwehr konnte das Übergreifen des Brandes auf unseren Schuppen durch eine Riegelstellung verhindern.

Dazu wurde durch unsere Scheune eine B-Leitung gelegt. Zwischen der Scheune und unserem Schuppen wurde ein Verteiler gesetzt und ein Trupp (?) dann dann mit einem C-Rohr das Übergreifen auf unseren Schuppen verhindert.

Dafür sind die auf das Dach des Schuppens gestiegen und haben mit dem C-Rohr abgeschirmt. Bei dieser Aktion sind einige Dachplatten kaputtgegangen.

Kurz nach dem Brand war ein Vertreter der Gebäudebrandversicherung da und hat den Schaden aufgenommen. Der wurde dann auch von der Versicherung reguliert.

MkG
Jürgen

*) vorbeugend: ich hatte ein Alibi und war zum Zeitpunkt des Brandausbruchs nicht daheim. Die Brandursache wurde soweit ich weis nie geklärt. Einige Wochen nach dem Brand lagen aber schon Pläne für einen grösseren Neubau auf dem Tisch ;-()

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJoch8en 8W., Leutenbach / Baden Württemberg780071
Datum03.01.2014 22:232822 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.In grauer Vorzeit (Anfang der 70iger Jahre) damals gab es aber (zumindest bei uns in der Gegend) noch die Württembergische Gebäudebrandversicherung (eine Pflichtversicherung mit Monopolstellung). Von daher ist es schwierig zu sagen, ob die sich damals überhaupt Gedanken gemacht haben, welchem Vertrag sie das anlasten müssen, weil zahlen mussten die so oder so.

MkG
Jochen
http://feuerwehr.leutenbach.de

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW780075
Datum03.01.2014 23:412755 x gelesen
Geschrieben von bernd j.Sollte man zwecks Beweissicherung/en vielleicht überlegen, Anzeige gegen unbekannt zu stellen ?
(...)
Ich denke nicht, dass irgendwer etwas falsch gemacht hat


In dieser Konstellation würdest du dich mit einer Strafanzeige selber strafbar machen, im Falle einer Verurteilung drohen dir dann Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Insofern würde ich ein solches Vorgehen eher nicht empfehlen.

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen780076
Datum04.01.2014 00:112674 x gelesen
Warum würde er sich da selber einer Straftat schuldig machen?

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen780078
Datum04.01.2014 00:452642 x gelesen
Moin,

Geschrieben von bernd j.Es sind grosse Mengen Hühnerfutter trotz Lagerung auf Paletten unbrauchbar geworden und die Mauern sind komplett feucht ;-(

es war einfach zu viel Wasser als die natürliche Umgebung und mein Bauwerk hätten ableiten können.


wie soll man sich das Vorstellen? Das Löschwasser lief vom Brandobjekt in Richtung deines Stalls bzw. sammle sich in einer Senke wo der Stall steht und lief dann dort rein? In dessen Keller/tieerliegende Bereiche etc.?

Wenn es da reinkam, wie kam es dann wieder raus? Hat die Feuerwehr es dir abgepumpt oder du selbst? Im ersten Falle dürften ja die gefluteteten Futtervorräte wohl wem von der Fw aufgefallen sein. Sollte sich ohne viel Aufwand von der Fw bestätigen lassen.

Also als erstes erstmal schön Foos für sich selber machen, etwaige Rechnungen für kurzfristige Schadensbegrenzungsversuche aufbewahren. zur sicherheit auch mal die eigene Gebäudeversiherung informieren, inwiefern hier möglicherweise ein Leistunsall vorliegen könnte bzw. die deswegen bei der Regulierung mireden wollen. Zum anderen sich an die Versicherung des nachbarn wenden, ist ja nun offenbar ein Folgeschaden aus dem dortigen Brand.


Gruß,
Thorben

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen780079
Datum04.01.2014 01:312648 x gelesen
Hallo,

hier wird wohl auf § 145d StGB angespielt - "Vortäuschen einer Straftat". Vielleicht auch ein bißchen heftig. Denn die "Gefahr", sich hier selber strafbar zu machen, schätze ich mal sehr gering ein. Schlicht weil die Polizei die Anzeige kaum aufnehmen, sondern nur freundlich darauf hinweisen wird, daß es hier nichts anzuzeigen gibt (weil sich halt niemand strafbar gemacht hat).


Gruß

Daniel

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