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ThemaBöse Abzocke mit Lebensrettern - Versicherungen zermürben Feuerwehren46 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • HR: Streit um Feuerwehr-Rechnungen
  • Bericht auf Osthessen-News.de "Böse Abzocke..."
  • Bericht in der HNA: "Versicherung fordert Belege..."
  • Stellungnahme Havariekommisariat zum Thema "Feuerwehr u Versicherer"
  • TVNEWS-HESSEN: Versicherungen treten Ehrenamt mit Füßen
  • HNA Kommentar: "Schikane statt Respekt"
  • Artikel auf Feuerwehrleben: "Ehrenamt - Kompliment oder Ausrede?"
  • Beitrag vom hr in der Hessenschau vom 13.1.2014
  •  
    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen780590
    Datum10.01.2014 02:2119971 x gelesen
    Die Gemeinde Kirchheim beklagt die Kostenübernahmepraxis der Versicher:
    Link
    Geht es weiteren Gemeinden ebenso?

    Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
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    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
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    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz

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    AutorHolg8er 8E., Hofheim / Bayern780592
    Datum10.01.2014 06:1715315 x gelesen
    Guten Morgen,

    ja, uns geht es in einem Fall auch so.

    Umgestürzter LKW

    Die Fragen die hier von der Versicherungsgesellschaft in der Summe gestellt werden, haben für mich den Anschein Zahlungen zu verzögern, eventl. zu kürzen bzw. ganz zu versagen.

    Bei genannten Einsatz waren erheblich Kräfte für Verkehrsumleitung notwendig da just zu diesem Zeitpuntk massive Baumaßnahmen in Hofheim wie auch auf der Bundesstraße in Gange waren.

    Es werden Fragen nach der genauen Bezeichnung des Ölbindemittels gestellt, die Menge wurde in der Rechnung ja schon mitgeteilt. Aber jetzt wird auch noch nach dem Entsorgungsbeleg gefragt, welcher mit der Höhe der eingesetzten Menge übereinstimmen müsste. Wir sammeln aber und fahren gebrauchtes Bindemittel sporadisch immer wieder zur Entsorgung.

    Für was dann die Versicherung Kopien des Fahrzeugscheine der eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge braucht, entzieht sich meiner Kenntnis. Ob die Versicherung Fahrzeugscheine des Bergekranes anfordert wäre interessant zu wissen.

    Gruß

    Holger Eiring
    www.ffw-hofheim.de

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780594
    Datum10.01.2014 07:2014491 x gelesen
    Guten Morgen Ulrich,

    anders gefragt:

    Warum soll es den Feuerwehren anders ergehen als anderen Versicherungsnehmern?

    Gruß

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen780602
    Datum10.01.2014 09:4014215 x gelesen
    Nun, zunächst betrifft das ja die Gemeinde und nicht die Feuerwehr..
    Weiterhin frage ich mich, was dazu geführt haben könnte, dass die Versicherer genauer hinschauen.
    Mir als Beitragszahler ist es schon wichtig in Solidargemeinschaft nur für etwas zu zahlen, was notwendig war.
    Versicherungsunternehmen sind nicht dafür da, dass man die eingezahlten Prämien am Ende wieder rausbekommt.
    Und ohne jetzt jemanden konkret zu meinen: gab es nicht schon Fälle, bei denen mal eine kaputte Brille oder ein Handy oder auch
    Schon mal eine Überhose oder Handschuhe bei einem kostenpflichtigen Einsatz mit abgerechnet wurde, obwohl gar kein Schaden war?
    Sicherlich ist das für eine Gemeinde sehr schwierig und es bedarf einer Regelung, denn so wie in Kirchheim iund auch anderswo ist das nicht tragbar.

    Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780603
    Datum10.01.2014 09:4814085 x gelesen
    Hallo Ulrich,

    die Versicherungen sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen. Und da wird es dann verschiedene Gründe geben, bei der Regulierung einfach genauer hinzuschauen. Und dazu gehört sicherlich auch, dass denen Abrechnungen der Gemeinden vorliegen, die schon beim Lesen nicht schlüssig waren.

    Wie man das für die Zukunft regeln will? Kein Plan.... Die Versicherungen werden den Gemeinden keinen Freifahrtschein ausfüllen....

    Gruß

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780611
    Datum10.01.2014 10:5814254 x gelesen
    Geschrieben von Holger E.Aber jetzt wird auch noch nach dem Entsorgungsbeleg gefragt, welcher mit der Höhe der eingesetzten Menge übereinstimmen müsste.Nö, kann man doch anteilig herausrechnen?

    Geschrieben von Holger E.Für was dann die Versicherung Kopien des Fahrzeugscheine der eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge braucht, entzieht sich meiner Kenntnis. Da hätte ich dann aber schnell am Telefon gehangen, und in liebenswertester Freundlichkeit mal mit der Frage "Habt ihr sie eigentlich noch alle?" die Begründung dafür eingefordert.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen780613
    Datum10.01.2014 11:1214179 x gelesen
    Geschrieben von Holger E.Für was dann die Versicherung Kopien des Fahrzeugscheine der eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge braucht, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Geschrieben von Sebastian K.Da hätte ich dann aber schnell am Telefon gehangen, und in liebenswertester Freundlichkeit mal mit der Frage "Habt ihr sie eigentlich noch alle?" die Begründung dafür eingefordert.

    Vielleicht war das ja einfach nur eine sehr merkwürdige Berechnung, die mal jemand hinterfragt hat. Ich verweise mal auf diese Diskussion, bei der es damals um eine doch etwas merkwürdige Kostensatzung ging. Problem waren sehr unterschiedliche Sätze für Fahrzeuge, teilweise sollte die Drehleiter weniger kosten als ein MTW/MTF.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780614
    Datum10.01.2014 11:1313761 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich W.Nun, zunächst betrifft das ja die Gemeinde und nicht die Feuerwehr.Die Verwaltung wird mit solchen Fragen außer "Weiterleiten" erstmal nichts zu tun haben, fachlich auch nicht unbedingt können.

    Geschrieben von Ulrich W.Weiterhin frage ich mich, was dazu geführt haben könnte, dass die Versicherer genauer hinschauen.Man kann die Feuerwehrwelt nicht von schwarzen Schafen freisprechen, Kostenbescheide wurden im Hinblick auf eingesetzte Fahrzeug- und Personalmengen immer mal wieder erfolgreich angefochten. Das Versicherungen in der Hinsicht dann sensibilisiert werden, ist klar.
    Bei Fragen wie die nach den Fahrzeugscheinkopien der Einsatzfahrzeuge, wie hier im Thema dargestellt, kann ich außer Zahlungsverzögerung und/oder Querulantentum aber keine Ursache finden.

    Geschrieben von Martin D.Wie man das für die Zukunft regeln will? Kein Plan.... Wir in RLP machen uns gerade erstmal Gedanken, wie man "tatsächliche Personalkosten" ermitteln will.
    Auch ein Zug, auf den die Versicherungen aufspringen werden, und am Ende werden die Kommunen auf deutlich mehr Kosten sitzen bleiben, als das heute der Fall ist. Und das wird dann auch schnell der "Kostenverursacher Feuerwehr" merken.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorHolg8er 8E., Hofheim / Bayern780616
    Datum10.01.2014 11:2013742 x gelesen
    Hallo Sebastian,

    Geschrieben von ---Sebastian K.--- Nö, kann man doch anteilig herausrechnen?


    Könnte man, wenn nicht explizit nach dem Beleg hierfür gefragt wird und wir aktuell auch nicht zur Entsorgung fahren mussten. Also haben wir nach Entsorgungsgebühr x eingesetzte Menge angesetzt, und - ewiges Drama.

    Geschrieben von ---Sebastian K.--- Da hätte ich dann aber schnell am Telefon gehangen, und in liebenswertester Freundlichkeit mal mit der Frage "Habt ihr sie eigentlich noch alle?" die Begründung dafür eingefordert.

    Wäre auch meine Reaktion gewesen.

    Ich denke es ist ein ganz natürlicher Vorgang, dass Versicherungen im Wege einer Schadensübernahme auch die entsprechenden Kosten hierfür prüfen. Fraglich ist für mich wie weit das geht. Und ich denke hier wird die Grenze der sachlichen Überprüfung überschritten mit dem Ziel die Regulierungssumme zu drücken.

    Gruß

    Holger Eiring

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780617
    Datum10.01.2014 11:2613979 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.Problem waren sehr unterschiedliche Sätze für Fahrzeuge, teilweise sollte die Drehleiter weniger kosten als ein MTW/MTF.Grund für diese merkwürdigen Berechnungen sind nicht zuletzt eben die Forderungen der Versicherer bzw. Kostenersatzpflichtigen, dass die ihnen auferlegten Kosten berechnet und nicht pauschal festgesetzt werden. Mit unserem MTW, 30 Jahre jünger als die DLK, könnte ich auch zu solchen Ergebnissen kommen. Denn was den Sätzen als Kosten und Zeiträume zugrunde liegen darf, wurde m.W. noch nirgendwo wirklich endgültig bestimmt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorHolg8er 8E., Hofheim / Bayern780618
    Datum10.01.2014 11:2913753 x gelesen
    Hallo Uwe,

    Geschrieben von ---Uwe S.--- Vielleicht war das ja einfach nur eine sehr merkwürdige Berechnung, die mal jemand hinterfragt hat. Ich verweise mal auf diese Diskussion, bei der es damals um eine doch etwas merkwürdige Kostensatzung ging. Problem waren sehr unterschiedliche Sätze für Fahrzeuge, teilweise sollte die Drehleiter weniger kosten als ein MTW/MTF.

    Nein, es war keine merkwürdige Berechnung. Zum damaligen Zeitpunkt waren wir mit den verrechneten Sätzen deutlich (Satzung von 1999) unter den anderer Gemeinden. Hier gab es keine Diskrepanzen wie von dir beschrieben.

    Gruß

    Holger Eiring

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen780622
    Datum10.01.2014 13:3013920 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Grund für diese merkwürdigen Berechnungen sind nicht zuletzt eben die Forderungen der Versicherer bzw. Kostenersatzpflichtigen, dass die ihnen auferlegten Kosten berechnet und nicht pauschal festgesetzt werden. Mit unserem MTW, 30 Jahre jünger als die DLK, könnte ich auch zu solchen Ergebnissen kommen.

    Dann dürfte das THW eigentlich nie etwas von einer Versicherung bekommen, denn beim THW wird die Abrechnung danach erstellt mit welchem Typ Ausstattung eine Leistung erbracht wird. Es kosten alle GKW 1 Typ "72" gleich viel und es kosten alle GKW 1 Typ "neu" gleich viel.

    Mir persönlich ist das natürlich egal, ich sehe eh nix von der Kohle.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg780623
    Datum10.01.2014 13:4813266 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Holger E.Bei genannten Einsatz waren erheblich Kräfte für Verkehrsumleitung notwendig

    Gibt's bei euch keine Polizei?
    Andere Frage: Ist das Aufgabe der Feuerwehren in Bayern?
    Bei uns nicht. Somit nicht abrechenbar.

    Zu den anderen Antworten bezüglich der Kostensatzung.
    Evtl. will die Versicherung mit der Einforderung der Fzg.-Scheine auch prüfen, ob Altersabschreibungen berücksichtigt sind.

    Ich persönlich würde auch jede Rechnung, die von der Feuerwehr kommt, prüfen lassen.

    Mit freundlichstem Gruß
    Torsten

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz780625
    Datum10.01.2014 13:5013292 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Torsten C.Evtl. will die Versicherung mit der Einforderung der Fzg.-Scheine auch prüfen, ob Altersabschreibungen berücksichtigt sind.

    1. Mit welchem Recht will die Versicherung die Fzg-Scheine?
    2. Wie alt das Fahrzeug ist, spielt keine Rolle. Oder verlangt der Handwerker, der mit dem 30 Jahre alten Bulli kommt, auch weniger als der mit dem nagelneuen T5?

    Gruß,
    Michael

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen780626
    Datum10.01.2014 13:5413232 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Oder verlangt der Handwerker, der mit dem 30 Jahre alten Bulli kommt, auch weniger als der mit dem nagelneuen T5?

    Bei dem Handwerker wurde hoffentlich vor dem Erbringen der definierten Leistung eine Absprache über den Preis gemacht. Ist das bei Einsätzen der Feuerwehr auch so üblich?

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg780627
    Datum10.01.2014 14:0413191 x gelesen
    Hallo,

    da ist aber einer erregt. ;-)

    Sicherlich ist die Art und Weise der Forderung von Fahrzeugscheinen nicht korrekt.

    Geschrieben von Michael W.2. Wie alt das Fahrzeug ist, spielt keine Rolle. Oder verlangt der Handwerker, der mit dem 30 Jahre alten Bulli kommt, auch weniger als der mit dem nagelneuen T5?

    Der Handwerker ist auch auf Profit aus. Das darf die öffentliche Hand nicht.
    Die Verfahrensweisen der Abschreibungen ist da allerdings recht vielfältig. siehe hier

    Eigentlich wollte ich damit auch lediglich einen möglichen Grund nennen, ohne Einzelheiten zu kennen oder kennen zu wollen.

    Mit freundlichstem Gruß
    Torsten

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.780630
    Datum10.01.2014 14:4313192 x gelesen
    Geschrieben von Torsten C.Andere Frage: Ist das Aufgabe der Feuerwehren in Bayern?
    Aufgabe - naja ... . Zumindest dürfen sie es.

    Geschrieben von Torsten C.Evtl. will die Versicherung mit der Einforderung der Fzg.-Scheine auch prüfen, ob Altersabschreibungen berücksichtigt sind.
    Okay, lt. BMF AfA für Anlagevermögen ist der Abschreibungszeitraum für Feuerwehrfahrzeuge 10 Jahre. Und jetzt dürfen elf Jahre alte Fahrzeuge nur noch mit Erinnerungswert abgerechnet werden?

    Geschrieben von Torsten C.Ich persönlich würde auch jede Rechnung, die von der Feuerwehr kommt, prüfen lassen.
    Ich prüfe grundsätzlich jede Rechnung. Die Frage ist, widerspreche ich ihr um eine Zahlungsverpflichtung zu verzögern oder weil ich wirklich was zu beanstanden habe.

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780631
    Datum10.01.2014 14:5713162 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.Okay, lt. BMF AfA für Anlagevermögen ist der Abschreibungszeitraum für Feuerwehrfahrzeuge 10 Jahre. Und jetzt dürfen elf Jahre alte Fahrzeuge nur noch mit Erinnerungswert abgerechnet werden?Lt. VV-Afa RLP sind Feuerwehrfahrzeuge über 15 Jahre abzuschreiben (und Feuerlöschfahrzeuge auch - frag mich nicht, wieso beide Bezeichnungen separat genannt werden). Nur ELW sind nach 10 Jahren "wertlos".
    Das sind so die lustigen Fragen der Kostenberechnung. Feuerwehr der Gemeinde A leistet kostenersatzpflichtige Hilfe mit einem Bundes-LF-KatS und einem kommunal beschafften, baugleichen LF-KatS. Tatsächliche Kosten des Fahrzeugs?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt780632
    Datum10.01.2014 15:3413233 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.denn beim THW wird die Abrechnung danach erstellt mit welchem Typ Ausstattung eine Leistung erbracht wird
    Größtenteils richtig, es gibt allgemein gültige Tabellen für die Abrechnung. Dabei wird zwischen Auslagen und Kosten unterschieden. Bei Amtshilfe fallen die Auslagen an, bei allen anderen Einsätzen die Kosten. Der Unterschied ist, dass in die Kosten die Nutzungsdauer und Abschreibung mit eingeht, in die Auslagen nicht. Dadurch wird quasi einbezogen, dass bei der Amtshilfe durch den Anforderer bestellt wird, was der Bund "eh schon da hat".

    Unter der Tabelle finden sich aber auch für nicht gelistete Ausstattungsteile Berechnungsformeln für beide Werte. Hier ganz unten. Ich gehe stark davon aus, dass diese auch zur Berechnung der gelisteten Pauschalsätze eingesetzt wurden, bzw. dass sie aus den Pauschalsätzen entstanden sind, die aus gemittelten Einzelberechnungen erstellt wurden.

    Ganz nebenbei unterscheidet das THW Personalkosten danach, ob tatsächlich Lohnfortzahlung geleistet werden musste, oder nicht. Sprich: Wenn der Anforderer oder dessen Versicherung Glück hat, kommt eine Einheit, die ausschließlich aus Arbeitslosen besteht.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen780634
    Datum10.01.2014 15:5113155 x gelesen
    Mir erschließt sich jetzt aber irgendwie noch immer nicht, weshalb bei einer Feuerwehr genau differenziert werden soll welches Auto konkret im Einsatz war (bei der von mir verlinkten Satzung/Diskussion gab es eine Unterscheidung ob das alte oder das neue MTF zum Einsatz kam) während beim THW alle Fahrzeuge eines Typs gleich abgerechnet werden (MTW nagelneu kostet genau so viel wie MTW 20 Jahre alt).

    Geschrieben von Linus D.Ganz nebenbei unterscheidet das THW Personalkosten danach, ob tatsächlich Lohnfortzahlung geleistet werden musste, oder nicht. Sprich: Wenn der Anforderer oder dessen Versicherung Glück hat, kommt eine Einheit, die ausschließlich aus Arbeitslosen besteht.

    Richtig, das THW unterscheidet ob gezahlt wird oder nicht. Aber es unterscheidet nicht, wie viel gezahlt wird. Hintergrund: Damit die Abrechnung der Gesamtleistung möglichst schnell erstellt werden kann, wird nicht die tatsächliche Höhe der konkreten Erstattung abgerechnet, sondern die durchschnittliche Höhe der Erstattungen der Vergangenheit. Somit kann dann die Abrechnung geschrieben werden, sobald bekannt ist, für wie viele Helfer Erstattung fällig wird (und nicht erst wenn der letzt Arbeitgeber tatsächlich abgerechnet hat).

    Interessanter Effekt: Da die Differenz zwischen durchschnittlicher Erstattung der letzten Jahre und konkreter Erstattung aus einem Topf des Ortsverbandes geht, werden die Häuptlinge zukünftig darauf hin arbeiten, dass nur Helfer abgerechnet werden, deren tatsächliche Kosten unter dem Durchschnitt liegen. In der Konsequenz wird dann wiederum in Zukunft der ermittelte Durchschnittswert sinken ... bis es irgendwann nichts mehr gibt für den Einsatz.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780635
    Datum10.01.2014 15:5213314 x gelesen
    Geschrieben von Linus D. Ganz nebenbei unterscheidet das THW Personalkosten danach, ob tatsächlich Lohnfortzahlung geleistet werden musste, oder nicht. Sprich: Wenn der Anforderer oder dessen Versicherung Glück hat, kommt eine Einheit, die ausschließlich aus Arbeitslosen besteht.Werden dann nach Einsätzen jeweils Berichte diesbezüglich angefertigt, bzw. wie detailiert (Einsatzkraft X auf Fahrzeug Y)?

    Sofern das bei den Feuerwehren Einzug hält (und davon gehe ich mittelfristig aus, zumindest in RLP), könnte ich mir vorstellen, dass auch eine Funktion ähnlich des Verwaltungsbeauftragten beim THW erforderlich bzw. vorgeschrieben wird.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern780639
    Datum10.01.2014 16:38   13491 x gelesen
    Wenn hier das Grundprinzip "Frechheit" sprich' Versicherer will einfach nicht zahlen, weil dies zum einschlägig bekannten Stil gehört, dann würde ich zur Abwechslung mal drastisch antworten.

    Kostensatzung Feuerwehr zuschicken. Mahnschreiben mit Fristsetzung und Androhung der Vollstreckung. Und dann auch den Vollstreckunsgbescheid wirklich durchziehen.

    Da die Versicherung nicht der "Vertragspartner" der Feuerwehr ist geht das Schreiben an den Betroffenen. Daher hinzufügen, dass man leider als Feuerwehr keine andere Wahl hat. Daraufhinweisen, dass der Betroffene leider Vertragspartner der Versicherung ist und den Tipp hinzufügen, er möge überlegen in diesem Fall bei dem Verhalten seiner Versicherung den Ombudsmann und die lokale Presse einzuschalten.

    Wenn solche Fälle öfters auftreten und in der Öffentlichkeit bekannt werden, dann haben die betroffenen Versicherungsvertreter und die nämliche Versicherung ein massives Image-Problem, dass sich bestimmt nicht verkaufsfördernd auf zukünftige Policen auswirkt. Da hilft der Druck der Kunden und einbrechende Umsätze ware Wunder bei der Vertragserfüllung so mancher widerspänstiger Versicherung.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen780641
    Datum10.01.2014 17:2613163 x gelesen
    Hier ein Bericht zum gleichen Thema in der HNA
    Dort wird der Sachverhalt etwas detailierter dargestellt..
    Zitat: "Einem der Lastwagenbesitzer stellte die Gemeinde nach dem mehrstündigen Einsatz für Personal, Fahrzeuge und Material 11.000 Euro in Rechnung. Die Versicherer verlangen nun, dass die Leistungen aufgeschlüsselt und belegt werden." Zitat Ende
    -
    Weiter heißt es in dem Artikel: "Das ist demotivierend für die Feuerwehrleute, die sich in ihrer Freizeit für die Allgemeinheit einsetzen, sagt Kreissprecher Michael Adam. Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt, der derzeit im Urlaub ist, werde das Thema am kommenden Wochenende auf der Feuerwehr-Dienstversammlung ansprechen." Zitat Ende
    -
    Der berühmte Satz: "Wir machen das alle nur freiwillig..." ist hier aber sicher der falsche Ansatz, meine ich.

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen780642
    Datum10.01.2014 17:5412929 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Wenn hier das Grundprinzip "Frechheit" sprich' Versicherer will einfach nicht zahlen, weil dies zum einschlägig bekannten Stil gehört, dann würde ich zur Abwechslung mal drastisch antworten.
    Laut dem Artikel der HNA möchte die Versicherung die Leistung der Feuerwehr aufgeschlüsselt bekommen, damit sie die Rechnung prüfen können.
    -
    Geschrieben von Volker L.Da die Versicherung nicht der "Vertragspartner" der Feuerwehr ist geht das Schreiben an den Betroffenen. Daher hinzufügen, dass man leider als Feuerwehr keine andere Wahl hat. Daraufhinweisen, dass der Betroffene leider Vertragspartner der Versicherung ist und den Tipp hinzufügen, er möge überlegen in diesem Fall bei dem Verhalten seiner Versicherung den Ombudsmann und die lokale Presse einzuschalten.

    Damit erschreckt man keinen Versicherungskonzern :-)
    -
    Geschrieben von Volker L.Wenn solche Fälle öfters auftreten und in der Öffentlichkeit bekannt werden, dann haben die betroffenen Versicherungsvertreter und die nämliche Versicherung ein massives Image-Problem, dass sich bestimmt nicht verkaufsfördernd auf zukünftige Policen auswirkt. Da hilft der Druck der Kunden und einbrechende Umsätze ware Wunder bei der Vertragserfüllung so mancher widerspänstiger Versicherung.
    Und das wird auch nicht erfolgreich sein, denn eine Versicherung, die die Rechnungen prüft, bevor sie zahlt, könnte günstigere Prämien haben, als der großzüge Mitbewerber.
    Das ist das bessere Verkaufsargument :-)

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern780644
    Datum10.01.2014 18:3512829 x gelesen
    Hallo,
    Das die detaillierte Dokumentation der eingesetzten Mittel mitunter Arbeitsintensiv sein kann, ist klar. Grundsätzlich verständlich ist aber auch der Wunsch nur das zu bezahlen was wirklich gezahlt werden muss. Jede Kommune oder jeder Kreis, der (nicht ganz zu unrecht) die Befürchtung hegt, dass darunter ehrenamtliche Engagement leidet, sollte daher zwei Überlegungen anstellen: 1. Wie können die Ehrenamtlichen bei der notwendigen Dokumentation unterstützt werden? 2. Welche Dokumentationsanforderungen stellen wir als Kommune an ehrenamtlich Tätige anderer Organisationen und Vereine. Der Umfang der (Verwendungs-)Nachweise die manch kommunal oder gar staatlich geförderter Verein erbringen muss ist ehrenamtlich kaum leistbar. Auch sollen, so habe ich gehört, gerade die privaten Hilfsorganisationen nach Betreuungseinsätzen oft Probleme haben ihre Aufwendungen von den zuständigen Kostenträgern (Städte/Gemeinden/Kreise/) ersetzt zu bekommen. Die im Nachgang als Abrechnungsgrundlage geforderten Nachweise sind insbesondere aufgrund der Einsatzsituation kaum zu liefern.

    Grüßle

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on'

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen780646
    Datum10.01.2014 18:5413066 x gelesen
    Hier zum Thema eine Stellungnahme Haveriekommisariat:
    LINK!
    Das stellt den Sachverhalt m.M.n. gut dar.

    Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780648
    Datum10.01.2014 19:48   13073 x gelesen
    Servus,

    ha, jetzt habe ich mich anmelden können in der Fremde.

    Geschrieben von Ulrich W.Die Versicherer verlangen nun, dass die Leistungen aufgeschlüsselt und belegt werden.

    Das ist das gute Recht jedes Zahlungsempfängers. Ich kann doch auch für den Bau einer Straße nicht einfach eine Pauschalrechnung stellen. Der Bauherr würde zu Recht diese nicht begleichen.

    Und es ist doch nicht Sache der Feuerwehr, so eine aufgeschlüsselte Rechnung zu erstellen, sondern das muss die Gemeinde machen. Die Gemeinde bekommt von den Kommandanten oder EL einen Bericht. Da stehen alle relevanten Daten drin. Normalerweise kann der Gemeindebedienstete nun problemlos die Rechnung schreiben. Sollten jetzt noch die Kopien der Fahrzeugscheine gefordert werden, dann kann der gute Mann, die gute Frau, jederzeit ins Gerätehaus (in jedem Rathaus findet sich normalerweise ein Schlüssel fürs Gerätehaus) und diese dort oder im Rathaus kopieren.

    Warum das jetzt ein Angriff auf die Feuerwehr sein soll und warum da schon mal wieder ein Anschlag auf das Ehrenamt befürchtet wird, das erschließt sich mir nicht. Irgenwann reitet man das mit der "Ehrenamtlichkeit" zu Tode.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780660
    Datum11.01.2014 00:0512796 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Und es ist doch nicht Sache der Feuerwehr, so eine aufgeschlüsselte Rechnung zu erstellen, sondern das muss die Gemeinde machen. Die Gemeinde bekommt von den Kommandanten oder EL einen Bericht. Da stehen alle relevanten Daten drin. Normalerweise kann der Gemeindebedienstete nun problemlos die Rechnung schreiben.Die absolute Mehrzahl der Kostenbescheide, die es ins Widerspruchs- oder gar Gerichtsverfahren schaffen, kranken genau an dieser Schnittstelle Verwaltung <-> Einsatzdienst. Denn was relevante Daten für die Kostenanforderung sind, weiß noch lange nicht jeder EL, mir fällt auch kein Lehrgang ein der das wirklich gut zum Inhalt hat. Einsatzberichte waren in meinem Gruppenführerlehrgang das Lückenfüllerthema der 1. Woche, am letzten Tag zwischen schriftl. Prüfung und der "Urteilsverkündung".
    Umgekehrt ist es genauso, die Verwaltungsmitarbeiter sehen z.B. ab und zu mal Ansätze, wo vielleicht Kosten entstanden sind, die aber nicht im Bericht auftauchen. Oder falsch/gar nicht begründet sind, diese Begründung für einen rechtssicheren Bescheid aber notwendig ist. Oder haben rechtliche Veränderungen schon auf dem Tisch gehabt, bis die sich in der Feuerwehrwelt herumsprechen...
    Und dann kommt es zwangsläufig zu Nachfragen, auch wiederholt. Oder zu Forderungen, entsprechende Schulungen zu besuchen, sich weiterführendes Wissen anzueignen etc.
    Und ja, das bedeutet dann Mehraufwand fürs Ehrenamt. Und ja, dann sollte man das auch mal ansprechen dürfen, ohne das gleich Taschentücher wegen Ehrenamtsheulerei verteilt werden.

    Nicht umsonst hat das THW die Verwaltungsbeauftragten. Lehrgangsdauer wenn ich mich nicht irre 5 Tage. Entsprechende Inhalte in Feuerwehr(führungs)lehrgängen...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern780662
    Datum11.01.2014 00:4612653 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Sebastian K. Nicht umsonst hat das THW die Verwaltungsbeauftragten. Lehrgangsdauer wenn ich mich nicht irre 5 Tage. Entsprechende Inhalte in Feuerwehr(führungs)lehrgängen...

    In Bayern werden die Kommandanten auf den Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" geschickt.
    Lehrgangsinhalt

    Aber die Abrechnung der Verwaltung wurde damals max. kurz gestreift... Zumindest kann ich das gerade ohne Nachzuschauen nicht mehr wiedergeben...

    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
    Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780666
    Datum11.01.2014 09:1912512 x gelesen
    Servus,

    Der Titel klingt aber so schön reißerisch. Aber was soll´s.

    Geschrieben von Sebastian K.Und ja, das bedeutet dann Mehraufwand fürs Ehrenamt

    Ich kann jetzt nur für Bayern sprechen, aber genau für sowas bekommen die Kommandanten in Bayern eine Aufwandsentschädigung. Diese richtet sich nach den vorhanden Fahrzeugen im Stall. So bekam ich als 2. Kdt. vor 5 Jahren noch ca. 13 - 1400 , der 1. Kommandant doppelt so viel. Dafür kann man schon mal ins Rathaus und das Eine oder Andere mit dem Sachbearbeiter klären. Und wenn´s mal mehr ist, wie an vielbefahrenen Autobahnstrecken, dann wissen beide, auf was zu achten ist.

    Geschrieben von Sebastian K.Denn was relevante Daten für die Kostenanforderung sind, weiß noch lange nicht jeder EL, mir fällt auch kein Lehrgang ein der das wirklich gut zum Inhalt hat.

    Das passiert einmal oder zweimal, aber dann sollte der EL, Kommandant oder was auch immer, wissen, was die Gemeinde braucht, um eine Rechnung zu stellen. Das sollte eine Führungskraft aber auch wissen, was für Verwaltungsaufgaben auf sie zukommen, wenn sie einen solchen Posten anstrebt.
    Und das hat jetzt wirklich nichts mit dem Ehrenamt zu tun. Otto Normalfirefighter hat mit dieser Materie aber auch rein gar nichts zu tun. Darum verstehe ich auch das "Zermürben" der Feuerwehren nicht".

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP780747
    Datum12.01.2014 14:4812233 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Werden dann nach Einsätzen jeweils Berichte diesbezüglich angefertigt, bzw. wie detailiert (Einsatzkraft X auf Fahrzeug Y)?

    Ja, das geht bei der Berichtserstellung im ARIGONPlus quasi "nebenbei". Inklusive Erstellung der Lohnausfallbescheinigung für den Arbeitgeber.

    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 780749
    Datum12.01.2014 15:10   12379 x gelesen
    Aha.. Mimimi "Ehrenamt mit Füßen getreten" mimimi...

    Schauen wir uns doch mal die Fakten an:

    1) Versicherungen sind keine caritativen Heilsbringer. Sie sind in der Regel gewinnorientierte Wirtschaftsunternehmen, das heißt irgendjemand möchte am Ende des Jahres 17 Mark 50 mehr eingenommen als ausgegeben haben.
    Das heißt darauf zu gucken wer wieviel Geld von mir will und ob das alles so in Ordnung ist.
    Und ja, die Feuerwehr kann und soll man davon nicht ausnehmen, nur weil es die Feuerwehr ist. ABER: Es gibt einen Punkt wo Kontrolle endet und Korinthenkackerei anfängt.
    Es kann sich aber ein jeder fragen wie er morgen reagieren würde wenn er ein Schreiben seiner KFZ Versicherung bekommt "Ab sofort zahlen wir alle Forderungen jeder Feuerwehr in D ohne Prüfung, dafür zahlen Sie aber im Monat 10 Euro mehr."

    2) Die Feuerwehren. Die dokumentieren den Einsatz und rechnen den Spass dann mit der Versicherung ab. So weit so gut. Nur kann es vielleicht sein dass diese Dokumentation lückenhaft oder unvollständig ist? Das man die 3 Sack Ölbindemittel die man übers Jahr immer als Bagatelle irgenwo verbraucht hat auf den LKW Unfall draufrechnet weil "es eh nicht auffällt"? Das die 2 Mann die nach einer halben Stunde wegen Arbeit eingerückt sind komplett abgerechnet werden? Das die EInsatzdokumentation so lückenhaft ist das ein 4 stündiger Einsatz in 3 Zeilen dokumentiert ist?

    Vielleicht fühlt sicht Jemand angesprochen?

    Vielleicht sollte man ein System entwickeln mit dem sich - ähnlich dem DIVI Protokoll die Dokumentation von selbst erledigt und fast nix vergessen werden kann? Wäre vielleicht auch ein tolles Führungsmittel. Und ja: wir bräuchten dann mehr als 1 Sorte Protokoll.

    3) Die Abrechnerei. Wer sagt denn das die arme ehrenamtliche Führungskraft damit rumschlagen soll ob die Versicherung jetzt 2mm Abrieb am Besen oder 4mm bezahlt? Hier ist in meinen Augen ganz klar der Punkt an dem das Ehrenamt vom Hauptamt entlastet werden muss. Und wenn sich dann mehrere Gemeinden zusammentun müssen dann ist das so.

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 780751
    Datum12.01.2014 15:1912190 x gelesen
    Nachtrag: Vielleicht sollte man sich überlegen ein neues Abrechnungssystem einzuführen, in dem nicht mehr Kosten = (Personal *Zeit) +(Fahrzeuge*Zeit) ist sondern in denen Leistungen konkret abgerechnet werden ...

    Z.B. von den Fahrzeugen werden nur noch die Kilometer und die Betriebszeit abgerechent.
    Erkundung VU, 1 PKW 33,50
    Erkundung VU, 2 PKW 49,90
    Erkundung VU, jeder weitere PKW 17,50

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780754
    Datum12.01.2014 16:1712305 x gelesen
    Geschrieben von Florian B.Nachtrag: Vielleicht sollte man sich überlegen ein neues Abrechnungssystem einzuführen, in dem nicht mehr Kosten = (Personal *Zeit) +(Fahrzeuge*Zeit) ist sondern in denen Leistungen konkret abgerechnet werden ...Das wäre eine denkbare Alternative, landesweit einheitliche Gebührenkataloge wie es sie mit Gebührenverzeichnissen in anderen Gebieten der öffentl. Verwaltung schon gibt.
    Oder: Gar keine einzelfallbezogenen Kostenersatzansprüche mehr, stattdessen wie bei der Feuerschutzsteuer auf Versicherungsprämien für Feuerversicherungen etwas gleichartiges auf KFZ-Versicherungen schaffen, oder gleich ganz anders "querfinanzieren". Und wenns "nur" über die Eh-Da-Steuern ist (Grund-/Gewerbe).
    Lässt sich so manches sicher auch kostenneutral, vielleicht sogar kostengünstiger umsetzen, als das heutige System, wo es augenscheinlich insgesamt mehr Durcheinander als Rechtssicherheit gibt. Mal schauen, werde den Bereich als Themenvorschlag zur Bachelorarbeit einreichen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern780761
    Datum12.01.2014 18:3512073 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Werden dann nach Einsätzen jeweils Berichte diesbezüglich angefertigt, bzw. wie detailiert (Einsatzkraft X auf Fahrzeug Y)?
    Machen wir hier ebenfalls. Auf den Fahrzeugen sind Formblätter für den Einsatzschnellbericht. Hier wird ohne viel Aufwand ziemlich alles zusammengefasst und muss nur noch digitalisiert werden. Das Formblatt sieht in etwa soaus. Wir haben es noch leicht modifiziert, so dass man direkt die ganze Mannschaft auf das jeweilige Fahrzeug schreiben kann. Der Verwaltungsaufwand hält sich in Grenzen.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorChri8sti8an 8S., Hösbach / Bayern780763
    Datum12.01.2014 18:4812045 x gelesen
    Wäre interessant zu wissen was denn in diesem Bescheid über 11.000 Euro so drin steht.
    Mit Mannschaft und Fahrzeugen ist das mit den mir bekannten Verrechnungssätzen eigentlich kaum darstellbar.

    Diese Frage wird sich auch der Versicherer gestellt haben.

    Was daran für den einzelnen Feuerwehrmann demotivierend sein soll kann ich nicht verstehen.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780768
    Datum12.01.2014 18:5912232 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Wäre interessant zu wissen was denn in diesem Bescheid über 11.000 Euro so drin steht.
    Mit Mannschaft und Fahrzeugen ist das mit den mir bekannten Verrechnungssätzen eigentlich kaum darstellbar.
    Die Gebührensatzung dürfte diese sein. Übermäßig hohe Sätze sehe ich darin jetzt nicht.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
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    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorChri8sti8an 8S., Hösbach / Bayern780772
    Datum12.01.2014 19:1111949 x gelesen
    Naja 240 Euro je TLF / Stunde ohne Personal sind meiner Meinung nach nicht gerade ein Schnäppchen.

    Aber selbst damit lässt sich diese Summe nicht erklären.

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP780775
    Datum12.01.2014 19:3211989 x gelesen
    In RLP gibt es ja einen standartisierten Einsatzbericht, der wird bei uns in digitaler Form geführt. Dazu liegen auf jedem Fahrzeug Vordrucke in die die Mannschaft (GF und Maschinist extra) eingetragen werden. Die werdem der Einsatzdoku der FEZ beigelegt und ermöglichem dem EL die Erstellung des Berichtes. Anschließend druckt er u.a. die Bescheinigungen für die Arbeitgeber aus der Software aus und legt sie dem Wachleiter zur Unterschrift vor.
    Anhand der elektronischen Einsatzberichte kann dann der Sachbearbeiter die Kostenbescheide erstellen.
    Auch hier hält sich der Aufwand für den Einzelnen in Grenzen, der Mehrwert ist beträchtlich.

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen780776
    Datum12.01.2014 19:3512131 x gelesen
    Die Berichterstattung und Diskussion hier, bei facebook oder anderen Portalen inkl. Lokalzeitung und Online-Nachrichten hat Florian von Feuerwehrleben zu diesem lesenswerten Artikel inspiriert.
    -
    Einen schönen Start in sie Woche,
    UW

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780793
    Datum13.01.2014 09:1711788 x gelesen
    Servus,

    ohne den Bescheid jetzt gelesen zu haben, kann ich mir diese Summe schon vorstellen. Meines Wissens stellen die Entsorgungskosten am stärksten zu Buche.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein780927
    Datum14.01.2014 16:02   11953 x gelesen
    Moin,

    ich finde es gut, dass die Versicherungen den Gemeinden stärker auf die Finger schauen, weil die Entwicklung bei den Gebührensatzungen meinem Selbstverständnis als freiwilliger FA schon länger widerspricht.

    Ich bin in die FF eingetreten, um anderen Menschen in Not freiwillig und unentgeltlich zu helfen. Dazu gehört für mich auch das Abpumpen eines vollgelaufenen Kellers, die Beseitigung einer Gefahr nach Sturm oder die Türöffnung im Notfall. Ich freue mich, wenn ich dazu beitragen kann, eine Umweltverschmutzung zu vermeiden, oder der Verkehr nach Räumen der Unfallstelle schnell wieder fließt. Wenn der Gemeinde durch meinen Einsatz Auslagen entstehen (Lohnfortzahlung, Verbrauchsmaterial o.ä.), soll sie sich diese gern vom Verursacher des Schadens erstatten lassen. Ich bin aber nicht damit einverstanden, dass die Gemeinde die Arbeitszeit, die ich kostenlos zur Verfügung stelle, Dritten mit einem Stundensatz berechnet. Im Extremfall bezahlt mein privater Arbeitgeber, der sich die Lohnfortzahlung grundsätzlich nicht erstatten lässt, meine Arbeitszeit, damit diese von der Gemeinde in Rechnung gestellt wird. Das kann doch nicht richtig sein!

    Natürlich kenne ich die Argumentation, dass die Gemeinde ja für meine Ausbildung und Ausrüstung aufkommt. Diese ist aber ausgelegt für die - unentgeltliche - Hilfe bei Bränden und lebensgefährlichen Notlagen, für die die Feuerwehr gesetzlich rund um die Uhr vorgehalten werden muss. Das gleiche gilt für die Fahrzeuge: Zum Abstreuen einer Ölspur brauche ich kein HLF für 300.000 Euro und für die Beseitigung eines Wespennestes keine Drehleiter für 600.000 Euro. Diese Fahrzeuge werden mit ihrer Ausstattung vorgehalten für die - unentgeltlichen - Pflichtaufgaben und nur nachrangig für gebührenpflichtige Dienstleistungen eingesetzt, weil es dafür keine anderen Fahrzeuge gibt. Deshalb halte ich es für ungerechtfertigt, die kalkulatorischen Kosten für Fahrzeuge, Ausbildung und Ausrüstung einfach auf die Einsatzstunden umzulegen und bei gebührenpflichtigen Einsätzen in Rechnung zu stellen. Fragwürdig ist auch der kalkulierte Abschreibungssatz für über 30 Jahre alte LFs (müsste kaufmännisch eigentlich bei 0 Euro liegen!). Vielleicht ist das auch der Grund, warum sich Versicherungen für Fahrzeugscheine interessieren?

    Wenn ich die von den Versicherungen ausgelösten Verwaltungsgerichtsurteile der jüngeren Zeit richtig interpretiere, gehen diese wohl auch in die Richtung, dass (kalkulatorische) Vorhaltekosten nur beschränkt auf die gebührenpflichtigen Einsatzstunden umgelegt werden dürfen. Zumindest für die Freiwilligen Feuerwehren finde ich diese Entwicklung gut, weil ich nach meinem eigenen Selbstverständnis keine billige Arbeitskraft für meine Gemeinde sein will. Bei allem Verständnis für ehrgeizige Bürgermeister, die einen möglichst großen Teil der Feuerwehrkosten über Gebühren refinanzieren wollen, müssen hier doch klare Grenzen gezogen werden. Die Feuerwehr wird für die Allgemeinheit vorgehalten und muss deshalb auch vorrangig von der Allgemeinheit über Steuermittel getragen werden.

    Viele Grüße von der grauen Ostsee

    Rainer

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    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen780928
    Datum14.01.2014 16:4111459 x gelesen
    Jein und Nein als EA und HA -Geschädigter.

    Der Bürger erwartet jegliche Leistung umsonst! Unredlich wie ich finde....

    Lass mal die Art der Haushaltsführung raus und du wirst sehen das wir immer noch viel zu billig sind um nicht den Hampelmann zu spielen!

    Peter

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen780929
    Datum14.01.2014 16:5211520 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Rainer K.Ich bin in die FF eingetreten, um anderen Menschen in Not freiwillig und unentgeltlich zu helfen. Dazu gehört für mich auch das Abpumpen eines vollgelaufenen Kellers, die Beseitigung einer Gefahr nach Sturm oder die Türöffnung im Notfall. Ich freue mich, wenn ich dazu beitragen kann, eine Umweltverschmutzung zu vermeiden, oder der Verkehr nach Räumen der Unfallstelle schnell wieder fließt.

    ... dann bist Du schon beim Eintritt einem Irrtum aufgelegen. Dein Gesetzgeber ist nämlich grundsätzlich folgender Ansicht:

    Geschrieben von § 29 BrSHG SH(1) Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist unbeschadet des Absatzes 2 für die Geschädigten unentgeltlich bei
    1. Bränden,
    2. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen,
    3. der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse verursacht werden.
    (2) Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren einschließlich der Feuersicherheitswache kann der Träger der Feuerwehr gebühren oder privatrechtliche Entgelte erheben. Dabei können Pauschalbeträge festgesetzt werden. Das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein gilt entsprechend. (...)


    Geschrieben von Rainer K.Wenn der Gemeinde durch meinen Einsatz Auslagen entstehen (Lohnfortzahlung, Verbrauchsmaterial o.ä.), soll sie sich diese gern vom Verursacher des Schadens erstatten lassen.

    Diese Ansicht hätte dann bei den Versicherungen vermutlich zur Konsequenz, dass sie gerne den Einsatz von Arbeitslosen oder Hausfrauen/-männer und Schülern als freiwillige Feuerwehrleute geleistet hätten, weil Ihnen der Lohnersatz für den Handwerksmeister, Ingenieur o.ä. zu teuer ist ("zum Wasser abpumpen braucht man schließlich keine >5 jährige Ausbildung"). Daher gibt es hier eben keine Spitzabrechnung.

    Gruß
    Gerhard

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780940
    Datum14.01.2014 18:1611596 x gelesen
    Geschrieben von Rainer K.Wenn ich die von den Versicherungen ausgelösten Verwaltungsgerichtsurteile der jüngeren Zeit richtig interpretiere, gehen diese wohl auch in die Richtung, dass (kalkulatorische) Vorhaltekosten nur beschränkt auf die gebührenpflichtigen Einsatzstunden umgelegt werden dürfen. Tlw. dies, tlw. aber auch so, dass Vorhaltekosten gar nicht umgelegt werden dürften.
    Wenn sich da wenigstens die Verwaltungsgerichte einig wären, wäre man auch einen Schritt weiter.

    Geschrieben von Rainer K.Zumindest für die Freiwilligen Feuerwehren finde ich diese Entwicklung gut, weil ich nach meinem eigenen Selbstverständnis keine billige Arbeitskraft für meine Gemeinde sein will.Will/darf man da zwischen BF und FF unterscheiden? Oder zwischen Einsatzkräften, die ohne Lohnausfall zum Dienst können, und denen die die Gemeinde wirklich was kosten? In diese Richtung gehen manche Urteile schon...
    Andererseits: Ehrenamtliche sind "billige Arbeitskräfte" für die Gemeinde. Muss man nicht gut finden, als Definition ist es aber nunmal gar nicht so weit hergeholt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein781059
    Datum16.01.2014 14:2111532 x gelesen
    Moin,

    die Kommunalberatung KUBUS in Schwerin, ein Unternehmen der kommunalen Landesverbände aus MV und SH, das u.a. auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen übernimmt, bietet ein Seminar für Verwaltungsmitarbeiter zur rechtssicheren Gestaltung und Kalkulation von Feuerwehr-Gebührensatzungen an:
    Workshop Feuerwehrgebühren

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