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ThemaLeute - löscht leiser!65 Beträge
RubrikEinsatz
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  • Martinhorn muss sein!
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg780764
    Datum12.01.2014 18:5027887 x gelesen
    hallo,

    Sirenen in der Nacht verärgern Anwohner

    Es war in der Nacht gegen vier Uhr, als die Sirenen Mitte Dezember in Moos (Landkreis Deggendorf) heulten. Ein Nebengebäude eines Anwesens an der Thundorfer Straße brannte. Die Feuerwehren aus Moos, Osterhofen, Aholming, Langenisarhofen, Haardorf und Thurndorf rückten mit Blaulicht und Martinshorn aus. Das verwundert die Anwohner, die um ihren Schlaf gebracht wurden und daraufhin bei den Feuerwehren nachfragten. ...

    p.gifSirenen in der Nacht verärgern Anwohner

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen780765
    Datum12.01.2014 18:5321297 x gelesen
    Dusch mich, aber mach mich nicht nass :-)
    -
    Das ist doch nicht das erste Mal..

    Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
    -
    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
    -
    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz

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    AutorChri8sti8an 8S., Hösbach / Bayern780766
    Datum12.01.2014 18:5420916 x gelesen
    Bei uns hat sich neulich die Nachbargemeinde darüber beschwert, dass die Sirene auch bei Ihnen zu hören sei, und nicht an der Ortsgrenze verstummt. Die Sirene läuft nur am Tag nicht in der Nacht.

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü780767
    Datum12.01.2014 18:5520853 x gelesen
    Hallo,

    ist nur die Frage wo da das größere Informationsdefizit vorherrscht sollte diese Aussagen wirklich so gefallen sein....


    Gruß Andi

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg780769
    Datum12.01.2014 19:0020700 x gelesen
    Leider inzwischen völlig normal.

    Aus meiner Nachbarwehr, aber schon etwas älter (2010):
    http://www.morgenweb.de/region/mannheimer-morgen/edingen-neckarhausen/wir-wollen-doch-die-leute-nicht-argern-1.286324

    Ich wurde auch schon mal darauf hingewiesen, dass wir mittags (!) leise abzurücken hätten. Wir müssten uns ja schließlich an die Mittagsruhe halten!

    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern780770
    Datum12.01.2014 19:05   21045 x gelesen
    Eine berechtigte Frage... das wäre eine passende Antwort :

    Stellen Sie sich bitte einmal vor, dass Sie an einer Hauptverkehrsstraße wohnen.
    Nachts um drei Uhr fährt mit Martinshorn - die Feuerwehr, der Rettungsdienst, das Technische Hilfswerk oder eine der anderen Hilfsorganisationen mit ihren größtenteils freiwilligen und somit "unbezahlbaren" Helfern an Ihrem Haus vorbei.
    Sie werden sofort wach und denken vielleicht...

    "Hoffentlich kommen die noch rechtzeitig?" oder
    "Na ja, nach 35 StVO muss der Fahrer ja mit Blaulicht und Martinshorn fahren"

    am wahrscheinlichsten...

    "Müssen diese Idioten wieder so einen Krach machen?"

    Aber haben Sie auch schon einmal daran gedacht, dass diese Idioten vor fünf Minuten noch genauso friedlich in ihrem Bett schlummerten, wie Sie?

    Dass diese Idioten auch um sechs Uhr früh wieder raus müssen, wie Sie?

    Aber dass diese Idioten, wenn sie nach zwei oder drei Stunden wieder ins Bett fallen, eh nicht mehr schlafen können, weil man eben nicht mehr so gut schläft, wenn man gerade einen Menschen aus einem brennenden Haus oder verunfallten Fahrzeug gerettet hat?

    Aber wahrscheinlich werden Sie gar nicht wach, weil unsere Fahrer aus Rücksicht auf unsere Mitbürger trotz 35 StVO das Martinshorn auslassen - oder weil Sie nicht an einer Hauptverkehrsstraße wohnen.
    Dann haben Sie eben Glück und brauchen sich nicht über die "Idioten" von der Feuerwehr, dem Rettungsdienst, dem THW oder von den anderen Hilfsorganisationen aufregen.

    Außerdem denken die inzwischen schon selbst:
    "Warum mache ich IDIOT das eigentlich???"

    Grüßle

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on'

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    AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg780774
    Datum12.01.2014 19:2719970 x gelesen
    Hallo,

    Das passt übrigens genau in das Schema der Pflichtfeuerwehren.... Das Verständnis, dass Bürger Bürgern helfen ist in den letzten Jahren extrem gesunken.

    Ruhestörung durch die Feuerwehr im Einsatz ist schon lustig. Naja als das Martinshorn verstummte waren wohl nur noch die leisen Motoren der Notstromaggregate und der LF zu hören?

    MFG Daniel

    Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern780777
    Datum12.01.2014 19:3719959 x gelesen
    Geschrieben von Daniel K.Ruhestörung durch die Feuerwehr im Einsatz ist schon lustig. Naja als das Martinshorn verstummte waren wohl nur noch die leisen Motoren der Notstromaggregate und der LF zu hören?
    kommt in etwa hin

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on'

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    AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg780778
    Datum12.01.2014 20:2319501 x gelesen
    Hach, stimmt - ich vergaß die Umweltbelastung durch die laufenden Motoren... :-)

    MFG Daniel

    Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP780779
    Datum12.01.2014 21:1019189 x gelesen
    Da ja seit 1 Jan. alle Euro 6 haben ist das nicht mehr so aktuell.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorJan 8P., Darmstadt / (Süd-)Hessen780780
    Datum12.01.2014 21:1119239 x gelesen
    Mich verblüfft es immer wenn ich an die Anzahl derartiger Vorkommnisse trotz meiner jungen Jahre denke..

    Da gibt es Harmloses wie:
    -Beschwerden der "Feuerwehrhausnachbarn" warum man in der Nacht wieder mit Martinshorn ausgerückt ist.
    - Beschwerden bei der an der Einsatzstelle anwesenden Polizeistreife, weil die doofe Feuerwehr mit ihrer Drehleiter das Auto "zuparkt".

    Interessant immer wieder auch:
    - Tobende Autofahrer
    - Anwohner an der Einsatzstelle

    Besonders in Erinnerung ist mir aber folgender Vorfall:
    F2Y in einem Bungalow in schicker Wohnlage, die gesicherte Haustüre war gerade mit Halligan und hydraulischem Türöffner in Bearbeitung, als ich dabei war den Motortrennschleifer anzuwerfen, um ein Gitter von einem Fenster im EG zu entfernen. Plötzlich stand ein Anwohner vor uns und beschwerte sich lauthals tobend über die Lautstärke unserer Geräte /Fahrzeuge.

    Ich glaube ich hatte hier mal von einem Vorfall gelesen, bei dem der Motor des LF bei laufendem Innenangriff von einem umweltbewussten Mitmenschen ausgeschaltet wurde?

    Es gibt schon tolle Menschen auf der Welt :-) Cool bleiben!

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    AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H./Weissach / Baden-Württemberg780782
    Datum12.01.2014 21:49   19262 x gelesen
    Eigentlich lohnt es sich garnicht zu versuchen solchen Leuten etwas zu erklären. Das ist die Mühe und Aufregung nicht Wert, wer so ignorant durchs Leben geht lässt sich nicht belehren. Ich glaube die nervenschonendere Umgangsweise damit ist zu akzeptieren, dass es schlichtweg Leute gibt die man nie verstehen wird, so sehr man sich bemüht. Manchmal ist das allerdings ein deprimierender Gedanke.

    Gruß Alex

    Dies ist meine persönliche Meinung!

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen780786
    Datum12.01.2014 22:10   19874 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Klaus S.das wäre eine passende Antwort : Nein.

    Zum einen ist der Text einfach mal inhaltlich falsch und wird vom zigfachen Kopieren nicht richtiger. Wenn ich
    "Na ja, nach 35 StVO muss der Fahrer ja mit Blaulicht und Martinshorn fahren"lese, bekomme ich Brechdurchfall. Aber bei dem Thema bin ich evtl. auch einfach sehr sensible ;o) Wenn aber selbst Kommandant und Kreisbrandrat das nicht auf die Kette bekommen, ist das traurig. Mit so einer Aussage weckt man aber vor allem kein Verständnis, weil der normal denkende Bürger sich zu Recht fragt, wer uns so einen Käse vorschreiben soll, auf menschenleeren Straßen Lärm zu machen.

    Zum anderen ist das aber einer dieser unzähligen Selbstmitleids-Texte, die die Verfasser m. E. mehr für sich selbst oder andere FA schreiben als für die uninformierte Bürgerschaft. Meiner Meinung nach kommen solche Messages nicht an, weil sich der Leser denkt "Ja, eben, warum machen die Trottel das denn dann, wenns so schlimm ist?" und gut ists.

    Sachlich und knapp aufklären, zwei drei Sätze maximal - dabei den Bürger aber nicht für dumm verkaufen wollen. Den querulantigen Rest muss man ignorieren, so schwer es fällt.

    Dem unten genannten Mitbürger, der bei laufendem Innenangriff das LF ausmacht, hätte ich aber vermutlich im Affekt auch Dinge gesagt oder angetan, die strafbewehrt sind. Finde ich selbst nicht gut, aber wer ist schon Vulkanier genug, bei solcher Dreistigkeit locker zu bleiben!?

    Gruß
    Sebastian

    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern780788
    Datum12.01.2014 22:42   19211 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian W.ese, bekomme ich Brechdurchfall. Aber bei dem Thema bin ich evtl. auch einfach sehr sensible ;o

    Eben nur du und noch ein paar von hier, da wirst du solche Verfasser die in dem Kommentar verzapft sind nicht finden,deswegen spare die lieber den Durchfall,egal aus welcher Öffnung:-)

    Geschrieben von Sebastian W.Zum anderen ist das aber einer dieser unzähligen Selbstmitleids-Texte, die die Verfasser m. E. mehr für sich selbst oder andere FA schreiben als für die uninformierte Bürgerschaft. Meiner Meinung nach kommen solche Messages nicht an, weil sich der Leser denkt "Ja, eben, warum machen die Trottel das denn dann, wenns so schlimm ist?" und gut ists.


    Die liest eh niemand,welcher Ottonormalnichtinteressierter Bürger geht schon bitte auf eine Feuerwehrhomepage und liest unter dem Baum "Nachdenkliches" ?

    Geschrieben von Sebastian W.Sachlich und knapp aufklären, zwei drei Sätze maximal - dabei den Bürger aber nicht für dumm verkaufen wollen. Den querulantigen Rest muss man ignorieren, so schwer es fällt.

    Nicht mal das klappt, man vergleiche die uferlosen Threads über Mitgliedergewinnung.

    Geschrieben von Sebastian W.Den querulantigen Rest muss man ignorieren, so schwer es fällt.

    Muss man nicht weil der ignoriert uns sowieso.
    Grüßle

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on'

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    AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen780789
    Datum12.01.2014 23:3819162 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jochen P.Aus meiner Nachbarwehr, aber schon etwas älter (2010):
    http://www.morgenweb.de/region/mannheimer-morgen/edingen-neckarhausen/wir-wollen-doch-die-leute-nicht-argern-1.286324


    Auch dieser Artikel zeigt mal wieder, dass viele mit § um sich werfen können ohne diese jemals gelesen zu haben, geschweige denn verstanden.

    Grüße, der Steffen!

    Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
    (OVG NRW)

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    AutorJürg8en 8G., Frankfurt / Hessen780790
    Datum13.01.2014 00:53   19260 x gelesen
    Es ist schon traurig, mit welcher Dramatik und Profilneurose manche "Feuerwehrleute" an die Sache ran gehen. Selbstverständlich ist es juristisch korrekt, bei einer Alarmfahrt stets Blaulicht UND Einsatzhorn zu nutzen. Auch nachts um vier Uhr in einem 500-Einwohner Kuhkaff.
    Selbstverständlich ist auch das heroische, selbstlose Tätig werden (nein, nicht das nass geschwitzte) der mutigen Feuerwehrleute zu achten. Diese eilen uneigennützig (nicht getreu dem Motto: wenn ich wach bin, können es die anderen auch sein) zum Brandort (oder zum umgefallenen Baum) um zu helfen (nicht um ihr eigenes Bedürfnis zu befriedigen)!

    Alles etwas überspitzt geschrieben. Genauso überspitzt wie nachts um vier prophylaktisch (!!!) mit Einsatzhorn ganze Ortschaften zu wecken. Kirche im Dorf lassen...

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    AutorBori8s L8., Neuburg am Rhein / Rheinland-Pfalz780791
    Datum13.01.2014 06:03   19306 x gelesen
    Wo steht in dem Artikel eigentlich das sich jemand beschwert hat?
    Ich lese da nur was von Nachfragen aus der Bevölkerung.
    Ist doch kein Problem demjenigen darzustellen warum und weshalb
    dies und das so ist.

    Ich vertrete hier ausschließlich meine PRIVATE MEINUNG und nicht die der Feuerwehr Neuburg am Rhein!

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    AutorChri8sti8an 8L., Waldsolms / Hessen780797
    Datum13.01.2014 10:09   18724 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen G.Auch nachts um vier Uhr in einem 500-Einwohner Kuhkaff.

    Da ja vorher die Sirene gelaufen ist, sind sowieso alle wach und man kann auch mit Martinhorn fahren ;-)

    Christian

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    AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH780820
    Datum13.01.2014 17:47   17797 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen G.Alles etwas überspitzt geschrieben. Genauso überspitzt wie nachts um vier prophylaktisch (!!!) mit Einsatzhorn ganze Ortschaften zu wecken. Kirche im Dorf lassen...

    Genau, und da meine Kuhkaffbewohner nicht jede 2. Nacht terrorisiert werden, ist es mir lieber, wenn meine Fahrer sich aufs fahren konzentrieren als sich mit der Bedienung des Sondersignals zu beschäftigen.
    Kann man sehen wie man will und ist bei uns dem GMV jedes einzelnen Maschinisten überlassen.

    Gruss aus der Schweiz

    - ohne Vorbaupumpen
    - dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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    AutorPier8re-8Dom8ini8que8 V.8, Wildemann / Niedersachsen780823
    Datum13.01.2014 18:3317755 x gelesen
    Das ist ja das Beste was ich seit langem gehört habe...
    ... Wir müssten die Mittagsruhe einhalten !... ( Aua, Bauchweh vom lachen... )
    Ist aber vielleicht gar nicht so schlecht, wenn Wir inkognito anfahren...
    Dann merkt z.B. das Feuer nicht das wir kommen und haut nicht vorher ab !!!
    wäre ja schade...
    Vielleicht sollten wir die Martinshörner auch gegen die Musik eines Eiswagens tauschen... ;-)))

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    AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW780827
    Datum13.01.2014 20:17   18436 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen G.Genauso überspitzt wie nachts um vier prophylaktisch (!!!) mit Einsatzhorn ganze Ortschaften zu wecken. Kirche im Dorf lassen...

    da muß ich mal wiedersprechen.
    Selbsverständlich muß man auch Nachts und auch auf dem Dorf mit Martinhorn fahren.

    Auch um 3 oder 4 Uhr sind noch Spätheimkehrer, Taxis, Lieferwagen und LKWs unterwegs. Ebenso der Rettungsdienst und die Polizei zur selben Einsatzstelle wie die Feuerwehr. Aber auch ein Kamerad von Zuhause zum Gerätehaus könnte kommen.

    Als Sonderrechtsfahrer muß man den übrigen Verkehrsteilnehmern die objektive Möglichkeit geben sich auf die Inanspruchnahme der Sonderrechte einzustellen.
    Das bedeutet, er muß uns frühzeitig hören und sehen um die Situation erfassen, verarbeiten und reagieren zu können.
    Das erreichen wir aber nicht wenn das Martinhorn erst bei Sichtkontakt oder 10 m vor jeder Kreuzung und Einmündung eingeschaltet wird.

    Gruß,
    F.-G.

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen780831
    Datum13.01.2014 20:41   18039 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Franz-Georg B.
    da muß ich mal wiedersprechen.
    Nicht so aufgeregt: "widerspr..." reicht.

    Selbsverständlich muß man auch Nachts und auch auf dem Dorf mit Martinhorn fahren.
    Bei "Profilneurosen" mag das hinkommen, ansonsten gibt es nirgends diesbezüglich ein "muß"!

    Auch um 3 oder 4 Uhr sind noch Spätheimkehrer, Taxis, Lieferwagen und LKWs unterwegs
    Dann frag doch mal die Rumtreiber, wie gut sie so vorankommen um die Zeit und uns erkläre mal welche Sekunden man mit "Krach" gewinnen kann?

    Ebenso der Rettungsdienst und die Polizei zur selben Einsatzstelle wie die Feuerwehr.
    Hier wird die Frage spannend, welches Blaulicht/Horn jetzt die "höhere Macht" besitzt?

    Das bedeutet, er muß uns frühzeitig hören und sehen um die Situation erfassen, verarbeiten und reagieren zu können.
    Das erreichen wir aber nicht wenn das Martinhorn erst bei Sichtkontakt oder 10 m vor jeder Kreuzung und Einmündung eingeschaltet wird.

    Du glaubst also ernsthaft, das man in einer menschenleeren Stadt, die Quelle des Schalls räumlich wirklich orten kann?

    Alle Wetter, soviel Blödsinn auf einmal, mit der Überzeugung...

    (mal davon ab: was "kostet" es einen bei seiner Grünphase einfach mal vorzulassen...???)

    mkg hwk

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    AutorJens8 O.8, Heide / Schleswig-Holstein780838
    Datum13.01.2014 21:49   17579 x gelesen
    Hallo Hanswerner,

    vielen Dank für deinen Beitrag. Ich hatte mir schon seit Stunden eine Antwort auf den Schwachsinn zurecht gelegt, der sich in vielen Beiträgen hier offenbart. Von der Unfähigkeit der Kameraden, einen simplen Text (§ 35 & 38 StVO) zu begreifen, von der Frage, ob diese Kameraden denn bei dieser offensichtlichen "Begriffsstutzigkeit" in der Lage sein können, z B. Feuerwehrdienstvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Taktikvorgaben, Lehrunterlagen der Feuerwehrschulen, Einatztaktikstandards etc. zu begreifen und in der Praxis umzusetzen.
    Zum Glück brauchte ich das alles nicht formulieren, da du in deiner unnachahmlichen Art das Absurde vieler Beiträge in der Antwort auf einen Beitrag auf den Punkt gebracht hast!

    Und hier noch die große Frage zum § 38 StVO:

    Welcher wesentlichen Vorraussetzung bedarf es, anderen Verkehrsteilnehmern per Einsatzhorn mitzuteilen, daß sie "unverzüglich Freie Bahn" zu schaffen haben?

    Antwort: Es müssen Verkehrsteilnehmer da sein, die eine "Freie Bahn" behindern (könnten)!



    In diesem Sinne

    Gruß Jens

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP780843
    Datum13.01.2014 23:1917253 x gelesen
    Warum auch? Wird doch jeden Nachmittag im TV von Babara Salesch und Alexander Hold immer schön erklärt. Da passt immer was;-)

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland780844
    Datum13.01.2014 23:25   17389 x gelesen
    Hallo,

    nach reiflicher Überlegung gebe ich zu dem eigentlich schon seit Jahren ausgelutschten Thema auch noch meinen Senf hinzu.

    Geschrieben von Jens Oberg
    vielen Dank für deinen Beitrag. Ich hatte mir schon seit Stunden eine Antwort auf den Schwachsinn zurecht gelegt, der sich in vielen Beiträgen hier offenbart.


    Ja auch ich ärgere mich über die Diskussionskultur die sich bei solchen Themen einstellt, da werden per Ferndiagnose Profilneurosen attestiert, kleine Schreibfehler werden zu einem aufhänger usw. so langsam wünsche ich mir neben der Möglichkeit Themen inhaltlich zuzustimmen oder abzulehnen mittlerweile auch die Möglichkeit den Diskussionsstil zu bewerten, denn auch wenn der Inhalt eines Beitrags richtig ist ist das kein Grund polemisch zu werden oder jemanden persönlich anzugreifen.

    Geschrieben von Jens Oberg
    Von der Unfähigkeit der Kameraden, einen simplen Text (§ 35 & 38 StVO) zu begreifen, von der Frage, ob diese Kameraden denn bei dieser offensichtlichen "Begriffsstutzigkeit" in der Lage sein können, z B. Feuerwehrdienstvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Taktikvorgaben, Lehrunterlagen der Feuerwehrschulen, Einatztaktikstandards etc. zu begreifen und in der Praxis umzusetzen.
    Zum Glück brauchte ich das alles nicht formulieren, da du in deiner unnachahmlichen Art das Absurde vieler Beiträge in der Antwort auf einen Beitrag auf den Punkt gebracht hast!


    Interessant von einer persönlichen Einstellung zu Einsatzfahrten mit Martinshorn soll man nun auf deren Ausbildungsstand schließen können. Aber in einem Punkt gebe ich dir und auch vielen anderen Recht es gibt keine Pflicht bei einer Einsatzfahrt das Einsatzhorn permanent eingeschaltet zu haben, das ganze liegt im ermessen des Maschinisten.

    Geschrieben von Jens Oberg
    Und hier noch die große Frage zum § 38 StVO:

    Welcher wesentlichen Vorraussetzung bedarf es, anderen Verkehrsteilnehmern per Einsatzhorn mitzuteilen, daß sie "unverzüglich Freie Bahn" zu schaffen haben?

    Antwort: Es müssen Verkehrsteilnehmer da sein, die eine "Freie Bahn" behindern (könnten)!


    Auch wenn kein Verkehrsteilnehmer da ist der mich behindert, (diejenigen die mich behindern könnte sieht man meistens nicht) kann es sinnvoll zu sein das Einsatzhorn zu verwenden.

    Im folgenden versuche ich mal meine Sichtweise zu Erläutern und auch zu Erläutern weshalb ich die Kameraden verstehe die anders handeln.

    Geschrieben von STVO

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.


    Der erste Satz nennt die Bedinungen wann ich das Einsatzhorn nutzen darf, hier gibt es keine Einschränkungen wie lange das Einsatzhorn eingeschaltet werden darf oder das es nur eingeschaltet werden darf um anderen Verkehrsteilnehmer anzuordnen mir freie Bahn zu schaffen.

    Der zweite Satz besagt das andere Verkehrsteilnehmer dem Fahrzeug mit Einsatzhorn freie Bahn zu schaffen haben. Jedoch gibt es hier keine Verknüpfung das ich das Horn nur einschalten darf wenn ich jemanden vor mir habe der mir in der Bahn steht.

    Vielleicht interpretiere ich hier etwas in den Text das vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehen war, aber der Text gibt die Möglichkeit her das Einsatzhorn zu nutzen auch wenn es keine Verkehrsteilnehmer gibt die mir freie Bahn schaffen müssen. Somit hat man die Möglichkeit des Einsatzhorn als eine akkustische Warneinrichtung zu nutzen. Den nutzen sehe ich darin das somit das Umfeld sensibilisiert wird das hier ein Fahrzeug kommt was sich unter umständen nicht STVO konform verhält. So erreiche ich sowohl denjenigen der gerade ausparken will, den Fußgänger am Zebrastreifen, denjenigen der hinter dem Bus über die Straße will da ja auch der Gegenverkehr schrittgeschwindigkeit fährt, oder ein Verkehrsteilnehmer den ich übersehen habe der mir doch Freie Fahrt schaffen muss.

    Lange Rede kurzer Sinn, es gibt keine Regelung die das nutzen des Einsatzhorns untersagt wenn die in Satz eins genannten Punkt erfüllt sind.

    Jeder Maschinist der das Einsatzhorn nutzt, und sei es auch vom Gerätehaus bis zur EST nachts um drei, weil er sich davon einen Sicherheitsgewinn verspricht hat von mir die volle Unterstützung.

    Auch verstehe ich es wenn jemand sagt bevor mir jemand ans Bein pinkeln will weil ich das Horn nicht anhatte lasse ich es immer an. Ein Maschinist hat sehr viel Verantwortung bei einer Einsatzfahrt da ist es für mich verständlich wenn er so das Risiko eines Unfalls minimieren will.

    Nur weil das Einsatzhorn andere eventuell wach macht darf ich einem Maschnisten nicht sein Recht das Horn zu nutzen streitig machen.

    Es kommt ja auch hoffentlich keiner auf die Idee bei nem Brand zu sagen, nee lass mal die Überhose zu hause das wird nicht so wild und außerdem ist die Reinigung viel zu aufwendig.

    So und bevor jetzt alle meinen ich wäre ein Blaulichtrambo, nein auch ich versuche das Einsatzhorn so sparsam wie möglich umzugehen und es kommt durchaus vor das ich zu einem Einsatz ganz ohne Einsatzhorn fahre.

    So ich habe nun viel geschrieben und stelle mich der Diskussion und würde mich freuen wenn diese in sachlicher Form weitergehen würde.


    Gruß Jan

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    AutorJürg8en 8G., Frankfurt / Hessen780846
    Datum14.01.2014 00:05   17996 x gelesen
    Genau Franz-Georg. Da hast du wundervoll in deiner Woche Maschinistenlehrgang aufgepasst. Sogar noch einen Paragraphen verstanden. Sehr sehr gut. Note 1.
    DANN darf sich nur keiner drüber aufregen, dass sich die Bürger aufregen. Dann passt es auch.

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    AutorJürg8en 8G., Frankfurt / Hessen780847
    Datum14.01.2014 00:08   17593 x gelesen
    Ach so... polizei und Rettungsdienst... die machen das hauptberuflich. Nicht wie die ganzen Star-Trucker vieler freiwilligen Feuerwehren (Musik an und ab!). Die KÖNNEN eben auch ohne Horn fahren und es passiert genauso wenig. Die fahren halt mit 50 durchs Ort, nicht mit 90... Aber es geht ja um was... Rechts ist Gas. Oben laut und unten schnell...

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen780849
    Datum14.01.2014 00:5617515 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen G.die machen das hauptberuflich.

    Es gibt auch hauptberufliche Feuerwehr, brauchst nicht weit gucken...

    Geschrieben von Jürgen G.Die KÖNNEN eben auch ohne Horn fahren und es passiert genauso wenig.

    Das ist so Quatsch... Die einen dürfen manchmal nicht mit Horn fahren, die anderen wollen manchmal nicht mit Lärm rumfahren.
    Ob da wirklich weniger passiert, wage ich zu bezweifeln...

    Geschrieben von Jürgen G.Die fahren halt mit 50 durchs Ort, nicht mit 90...

    Wenn Du das glaubst...

    Grüße

    Lüder Pott


    www.sei-dabei.info

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt780850
    Datum14.01.2014 00:5617659 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen G.Genau Franz-Georg. Da hast du wundervoll in deiner Woche Maschinistenlehrgang aufgepasst. Sogar noch einen Paragraphen verstanden. Sehr sehr gut. Note 1.
    Sag mal muss dieser herablassende Ton sein? Ich finde nicht!

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorJürg8en 8G., Frankfurt / Hessen780851
    Datum14.01.2014 02:26   17618 x gelesen
    Da es genauso gemeint ist... Ja

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    AutorJürg8en 8G., Frankfurt / Hessen780852
    Datum14.01.2014 02:29   17374 x gelesen
    Genau. Die bekommen es verboten. Dann freu dich doch auch es verstandenen zu haben und schalte alles ein was du hast! Läuft...

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    AutorFlor8ian8 B.8, Obertshausen / Hessen780853
    Datum14.01.2014 04:35   17572 x gelesen
    Diese Aussagen halte ich für absolut unpassend.

    Man kann keinem verbieten mit Sonder und Wegerechten zu fahren bzw. diese zu nutzen wenn die LST oder der Einsatz dies rechtfertigt.

    Ich Persönlich verusche Nachts so wenig mit Martinshorn zu fahren wie möglich um nicht Gott und die Welt zu wecken.

    Ich muss sowieso, sollte ich keine Vorfahrt haben, auf Schrittgeschwindigkeit herunter bremsen, egal ob mit oder ohne Lärm.

    Und egal ob ich mit Horn fahre oder ohne, da passiert genau das gleiche, ich würde sogar sagen nachts nur blaulicht auf ner einsamen Straße ab und an ein verkehrsteilnehmer reagiert dieser so entspannter als mit Horn.

    Schönen Gruß und kommt immer Gesund wieder!

    Alle verfassten Beiträge enthalten meine Persönliche Meinung

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt780855
    Datum14.01.2014 06:23   17516 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen G.Da es genauso gemeint ist... Ja
    Ach schau an, so plattes Trolling hatten wir hier glaub ich schon länger nicht.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW780858
    Datum14.01.2014 06:4117110 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen G.Da hast du wundervoll in deiner Woche Maschinistenlehrgang aufgepasst. Sogar noch einen Paragraphen verstanden.

    ja, im Gegensatz zu dir ;-)

    Geschrieben von Jürgen G.DANN darf sich nur keiner drüber aufregen, dass sich die Bürger aufregen.

    mache ich auch nicht. Aufklären, und der Bürger ist zufrieden.

    Gruß,
    F.-G.

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern780859
    Datum14.01.2014 07:01   17327 x gelesen
    Unter welchem Stein ist den der hervorgekrochen ? Anstand wie ein Stück Brot

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on'

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    AutorAlex8and8er 8H., Leipzig / Sachsen780866
    Datum14.01.2014 09:0816844 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von -Jan M.-
    Lange Rede kurzer Sinn, es gibt keine Regelung die das nutzen des Einsatzhorns untersagt wenn die in Satz eins genannten Punkt erfüllt sind.

    und
    Nur weil das Einsatzhorn andere eventuell wach macht darf ich einem Maschnisten nicht sein Recht das Horn zu nutzen streitig machen.


    Die Einschränkung findest du in § 1 STVO (Hervorhebung durch mich):

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Blaulicht und Martinhorn setzen das nicht außer Kraft!

    Gruß
    Alexander

    --------------------------------------------------------------
    Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung.

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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland780867
    Datum14.01.2014 09:1516764 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Einschränkung findest du in § 1 STVO

    Geschrieben von Alexander H.Blaulicht und Martinhorn setzen das nicht außer Kraft

    Naja, eigentlich schon:

    Geschrieben von STVOVon den Vorschriften dieser Verordnung sind[...] die Feuerwehr [...] befreit [...]

    Deshalb steht am Ende nochmal ganz dick und fett drin:

    Geschrieben von STVODie Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


    Gruß
    Frank

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    AutorAlex8and8er 8H., Leipzig / Sachsen780868
    Datum14.01.2014 09:3316694 x gelesen
    Geschrieben von --Frank R.--
    Geschrieben von STVO
    "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind[...] die Feuerwehr [...] befreit [...]


    Hier hast du den wichtigsten Teil des Satzes unterschlagen:

    § 38 Abs. 1 STVO:
    soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    Gruß
    Alexander

    --------------------------------------------------------------
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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland780869
    Datum14.01.2014 09:3616671 x gelesen
    okay, das ist richtig. Mir ging's eher darum, dass man natürlich in diesem Fall auch vom §1 befreit ist und deshalb der Abschnitt 8 noch einmal auf die Sicherheit und Ordnung verweist.

    Viele Grüße
    Frank

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    AutorAlex8and8er 8H., Leipzig / Sachsen780870
    Datum14.01.2014 09:4716623 x gelesen
    Verdammter Fehlerteufel, hier habe ich den falschen Paragrafen genannt...

    § 38 Abs. 1 STVO:
    soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.


    Es ist der § 35 Abs. 1!

    Gruß
    Alexander

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    AutorAlex8and8er 8H., Leipzig / Sachsen780873
    Datum14.01.2014 10:1316636 x gelesen
    Hier schließt sich der Kreis wieder. :-)

    Gruß
    Alexander

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    AutorJürg8en 8G., Frankfurt / Hessen780881
    Datum14.01.2014 11:03   16868 x gelesen
    Da sagt es einer... Aber, Florian, da bist du hier alleine. Es sind zu viele die unbedingt das Horn brauchen. Auch nachts...

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    AutorJürg8en 8G., Frankfurt / Hessen780882
    Datum14.01.2014 11:06   16791 x gelesen
    Na... ich denke du magst herablassende Töne nicht? Jetzt reicht ein kurzer Kommentar und du musst dich auch herablassen? Schade

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg780887
    Datum14.01.2014 11:46   17270 x gelesen
    hallo,

    klare Ansage:

    Wenn sich der Tonfall in diesem Thread nicht deutlich und vor allem sofort verbessert mach ihn ihn mit einer Schreibsperre dicht!

    macht das interessante Thema nicht kaputt.

    das wäre schade.

    MkG
    Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen780900
    Datum14.01.2014 12:3916796 x gelesen
    Geschrieben von Florian B.Man kann keinem verbieten mit Sonder und Wegerechten zu fahren bzw. diese zu nutzen wenn die LST oder der Einsatz dies rechtfertigt.

    Der Fahrer ist verantwortlich, er wird ja auch im Falle eines Falles bestraft.
    Allerdings hat er einen Rahmen, in dem er sich bewegen muß. Das ist einmal StVO und evtl. sein Dienstherr oder Führungskräfte. Bei der Pol gibt legt oft die Leitstelle fest wie anzufahren ist. Oder der Notarzt entscheidet über Schonfahrt und Lärmbelästigung. Oder ein EL legt die Art der Anfahrt fest....

    Geschrieben von Florian B.Ich Persönlich verusche Nachts so wenig mit Martinshorn zu fahren wie möglich um nicht Gott und die Welt zu wecken.
    Das ist aber kein sinnvolles Ziel.
    Die Frage ist, ob ich § 38 nutzen will oder nur §35, aber trotzdem eine akustische Warnung benötige.

    Geschrieben von Florian B.Ich muss sowieso, sollte ich keine Vorfahrt haben, auf Schrittgeschwindigkeit herunter bremsen, egal ob mit oder ohne Lärm.

    Sinnvoll.

    Geschrieben von Florian B.Und egal ob ich mit Horn fahre oder ohne, da passiert genau das gleiche, ich würde sogar sagen nachts nur blaulicht auf ner einsamen Straße ab und an ein verkehrsteilnehmer reagiert dieser so entspannter als mit Horn.

    Ja und nein. Es kann auch sein, daß ein PKW beschleunigt und den RTW nicht vorbei lässt, "denn der hat ja nur Blaulicht an"

    Grüße

    Lüder Pott


    www.sei-dabei.info

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern780901
    Datum14.01.2014 12:4516878 x gelesen
    Das Problem hat sich wohl mit "Userdaten nicht mehr verfügbar" erledigt...

    Grüße
    Magnus

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    AutorFlor8ian8 B.8, Obertshausen / Hessen780913
    Datum14.01.2014 13:5316766 x gelesen
    Geschrieben von Lüder P. Der Fahrer ist verantwortlich, er wird ja auch im Falle eines Falles bestraft.
    Allerdings hat er einen Rahmen, in dem er sich bewegen muß. Das ist einmal StVO und evtl. sein Dienstherr oder Führungskräfte. Bei der Pol gibt legt oft die Leitstelle fest wie anzufahren ist. Oder der Notarzt entscheidet über Schonfahrt und Lärmbelästigung. Oder ein EL legt die Art der Anfahrt fest....


    Natürlich ist der Fahrer verantwortlich, das habe ich auch nicht bestritten und egal wie man es dreht und wendet, der Fahrer ist immer der Verantwortliche und entscheidet alleine welche hilfsmittel er gebraucht.

    Geschrieben von Lüder P.Das ist aber kein sinnvolles Ziel.
    Die Frage ist, ob ich § 38 nutzen will oder nur §35, aber trotzdem eine akustische Warnung benötige


    Ob es Sinnvoll ist sei mal dahingestellt, ich sehe das ganze immer von 2 Standpunkten, einmal als Bürger, und da wäre ich schon froh um meine Nachtruhe, vor allem in großstädten wenn ich direkt neben einer starkfrequentierten Wache wohnen würde wäre ich dankbar wenn nicht jeder RTW obwohl er einen Einsatz mit Sonderrechten hat mit Martinshorn rausfahren würde, sondern einfach nur rechts und links gucken würde ob jemand kommt.
    2. als Fahrzeugführer, natürlich bin ich mir bewusst, dass ich wenn ich ohne horn fahre ein hohes Risiko eingehe, aber solange ich so fahre, das ich mein Fahrzeug jederzeit unter kontrolle habe und auf Situationen reagieren kann sehe ich das recht unproblematisch.

    Ich möchte nicht das hier der eindruck entsteht, das man unangemessene Risiken eingeht, selbstverständlich benutze ich das Martinshorn wenn ich auf unübersichtliche Situatiionen stoße. Ich würde auch jedem raten wenn er sich unsicher ist, macht das Horn bei Kreuzungen und in Gefahren situationen an, aber es muss nicht mit dauerhorn von der Wache bis zur Alamierten Hausnummer gefahren werden, oder sieht das jemand anders?

    Geschrieben von Lüder P. Ja und nein. Es kann auch sein, daß ein PKW beschleunigt und den RTW nicht vorbei lässt, "denn der hat ja nur Blaulicht an"

    Habe ich in der situation noch nie mitbekommen. Das jemand beschleunigt, und vor uns davon fährt, ja klar, aber dann ist es auch nicht mein Problem, denn er macht mir ja "freiebahn" auch wenn es mir anders lieber wäre.
    Wenn ich merke der depp da vorne ignoriert mich lasse ich natürlich das Horn mitaufen, denn dazu haben wir vom Gesetzgeber Hilfsmittel an die Hand bekommen.

    Ich finde die Diskusion hier sehr interessant, und nur weil ich meine Meinung vertrete, heißt das noch lange nicht das ich keine anderen akzeptiere ;)

    Schönen Gruß und kommt immer Gesund wieder!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780914
    Datum14.01.2014 14:0816595 x gelesen
    Geschrieben von Lüder P. Die Frage ist, ob ich § 38 nutzen will oder nur §35, aber trotzdem eine akustische Warnung benötige.Gute Sichtweise mit dem "akustisch unterstützen § 35". Wenn mich nicht alles täuscht, gab es auch schon Verordnungen, Erlasse oder Gerichtsurteile, die auch in die Richtung gingen.

    Mir würde nochwas einfallen, und nein, ich will damit nicht das Horn dauerhaft mit der Zündung koppeln, damit es ja niemals schweigt:
    Der Patient/Kunde steht/sitzt/liegt nach einem Notruf irgendwo und erwartet die Hilfe von FW, RD oder POL. Macht es für ihn einen Unterschied, ob diese Hilfe von jetzt auf gleich erscheint, oder ob er während der Wartezeit akustisch mitbekommt, das sie näher kommt?
    Klar ist diese "Vorankündigung" je nach Ort und Zeit verschieden lang, könnte mir aber auch Fälle vorstellen, wo es für die Psyche des Kunden hilfreich ist, wenn "ein Ende in Sicht" ist. Die berühmte Ewigkeit des Wartens, von der Kundschaft und Zeugen öfters berichten...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY780916
    Datum14.01.2014 14:1216366 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Kundschaft und Zeugen öfters berichten...

    Dies berichten aber auch hin und wieder, dass ihnen dass mit anfahren mit Horn sehr unangenehm ist.

    Wir können es letztendlich keinem recht machen. Bääää... Zu laut!!! Bääää... Zu leise. ;-)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780920
    Datum14.01.2014 14:4716560 x gelesen
    Geschrieben von Sascha H.Dies berichten aber auch hin und wieder, dass ihnen dass mit anfahren mit Horn sehr unangenehm ist.Klar, diese Kunden ;-), oder welche bei denen die Sachlage vor Ort tatsächlich keine Sonderrechtsfahrten begründen würde (die berühmte Wasserpfütze im Keller). Muss der Nachbar ja nicht wissen, das man zu faul zum selberwischen ist oder halt bei gewissen gesundheitlichen Problemen. Ich hatte aber jetzt mehr so die wirklich eilbedürftigen Verletzten/Geschädigten unter unseren Schäfchen gedacht, VU, Brandgeschädigte etc.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW780963
    Datum14.01.2014 21:25   16555 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Hanswerner K.Nicht so aufgeregt: "widerspr..." reicht.
    danke für den Hinweis ;-)

    Geschrieben von Hanswerner K.Bei "Profilneurosen" mag das hinkommen, ansonsten gibt es nirgends diesbezüglich ein "muß"!
    Wenn man kein Wegerecht fordert benötigt man auch kein Martinhorn. Dann aber auch kein Blaulicht, und genau da ist das Problem, es wird nur mit Blaulicht gefahren und erwartet das Wegerecht zu bekommen denn sonst wäre auch das Blaulicht ausgeschaltet.

    Geschrieben von Hanswerner K.und uns erkläre mal welche Sekunden man mit "Krach" gewinnen kann?
    Geschrieben von Hanswerner K.Hier wird die Frage spannend, welches Blaulicht/Horn jetzt die "höhere Macht" besitzt?

    Es geht darum, den anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren daß ein Fahrzeug kommt das
    in diesem Moment von einigen Vorschriften der STVO befreit ist und dieses auch nutzen möchte.

    Geschrieben von Hanswerner K.Du glaubst also ernsthaft, das man in einer menschenleeren Stadt, die Quelle des Schalls räumlich wirklich orten kann?

    Nicht unbedingt, was aber auch nicht nötig ist. Wichtig ist doch daß der Andere gewarnt ist und nun vorsichtig fährt (objektive Wahrnehmung), was nun mal der Sinn des Martinhorn ist.

    Geschrieben von Hanswerner K.Alle Wetter, soviel Blödsinn auf einmal, mit der Überzeugung...
    dito

    Gruß,
    F.-G.

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen780965
    Datum14.01.2014 21:57   16392 x gelesen
    Geschrieben von Franz-Georg B.Wenn man kein Wegerecht fordert benötigt man auch kein Martinhorn. Dann aber auch kein Blaulicht, und genau da ist das Problem, es wird nur mit Blaulicht gefahren und erwartet das Wegerecht zu bekommen denn sonst wäre auch das Blaulicht ausgeschaltet.

    Schon mal den §38 StVO ganz durchgelesen?

    §38 StVO:
    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.


    Zum schnelleren Erkennen des relevanten Textabschnittes unterstrichen.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW780974
    Datum15.01.2014 06:3116120 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel H.§38 StVO: "
    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. "

    Zum schnelleren Erkennen des relevanten Textabschnittes unterstrichen.

    das blaue Blinklicht allein verpflichtet die Verkehrsteilnehmer aber nicht dazu sofort frei Bahn zu schaffen sondern nur in Verbindung mit dem Einsatzhorn.

    Gruß,
    F.-G.

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    AutorBori8s L8., Neuburg am Rhein / Rheinland-Pfalz780976
    Datum15.01.2014 08:1315920 x gelesen
    Ich glaube nicht das der durchschnittliche Autofahrer (oder auch Fahrerin) den Unterschied kennt.
    Der wird i.d.R Platz machen sobald er das Einsatzfahrzeug bemerkt.
    Und das wird nachts eher der Fall sein da die blaue Beleuchtung mehr auffällt.
    Tagsüber brauche ich u.U öfter das Horn um auf mich und mein
    Bedürfniss vorbei zu müssen hinzuweisen.

    Ich vertrete hier ausschließlich meine PRIVATE MEINUNG und nicht die der Feuerwehr Neuburg am Rhein!

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    AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern780978
    Datum15.01.2014 08:31   15985 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Franz-Georg B.
    das blaue Blinklicht allein verpflichtet die Verkehrsteilnehmer aber nicht dazu sofort frei Bahn zu schaffen sondern nur in Verbindung mit dem Einsatzhorn.

    Welchen Verkehrsteilnehmer muss ich um 3 in der früh in einer Wohnsiedlung verpflichten sofort freie Bahn zu schaffen?
    Da is niemand!

    Bei der nächsten großen oder schlecht einsehbaren Kreuzung ist das wieder etwas anderes. Und selbst da muss ich mich so oder so erst langsam in die Kreuzung vortasten.

    Viele Grüße,
    Albert

    Hier geschriebene Beiträge werden von mir nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht. Für Kritik habe ich immer ein offenes Ohr und erwarte (insbesondere von Führungskräften), dass mir diese persönlich mitgeteilt wird.

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780981
    Datum15.01.2014 09:37   15768 x gelesen
    Moin,


    puuuuhhh ganz schön schwerer Stoff hier.

    Naja, ich kann in der Nacht meine Fahrweise nur mit blauem LED Super _ HyperFlash Balken auch so anpassen, dass ich gut ohne Horn auskommen. Und ja, ich bin mir dessen bewußt, was ich da vorne links so mache... auch in der Nacht. Und ja, ich mach das ab und an auch gerne.... und versuche meinen GMV (Unwort des Jahres 2014) möglichst mit dem Wecken durch den Melder hoch laufen zu lassen....


    Leute, entspannt euch....


    Gruß

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780984
    Datum15.01.2014 09:5016154 x gelesen
    Servus,

    auf fb ist jetzt auch eine hitzige Diskussion zu genau diesem Thema zu Gange. Hier mal der Link zu diesem Beitrag.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorSven8 G.8, HAGENBURG / Niedersachsen780987
    Datum15.01.2014 10:2415974 x gelesen
    Das ist aber von einem anderen Einsatz. Der Schreiber scheint aber auch etwas verbittert zu sein , wenn man den letzten Teil des Leserbriefes liest.
    Es geht um diesen hier: http://www.neustaedter-zeitung.de/artikel/10444.html

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780989
    Datum15.01.2014 10:50   15909 x gelesen
    Geschrieben von Sven G.Der Schreiber scheint aber auch etwas verbittert zu sein , wenn man den letzten Teil des Leserbriefes liest.


    Jemand sagte mal so schon: "Die Gauß'sche Normalverteilung gilt auch bei Menschen. Das heißt 5% der Menschen sind einfach toll. Und 5% sind einfach Arschlöcher..."

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen780991
    Datum15.01.2014 11:1915902 x gelesen
    Moin!

    Danke Anton, schöne Kommentare dabei (Feuerwehr als Querschnitt der Gesellschaft!). "Versicherungsschutz", "Sonderrechte und Blaulicht", ... gleich heimzu noch ne Tüte Popcorn holen und nen lustigen Lesenachmittag machen ... ;-)

    ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


    ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


    ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780997
    Datum15.01.2014 12:0615800 x gelesen
    Servus,

    draum habe ich ja hier eingestellt, v.a. weil die Kommentare dort ja um Längen blöder sind als hier.
    Und es war mir schon klar, dass es sich um einen anderen Einsatz handelt. Aber die Kommentare, von der Schädigung des Ehrenamtes bis zu den Deppen, welche manche Anwohner doch sind, ähneln sich immer wieder.
    Und die Gauß´sche Kurve von CiFi muß man doch etwas ändern von 10-15 % in einem Spektrum bis zu 5 % im anderen. ;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen780999
    Datum15.01.2014 12:19   15945 x gelesen
    Geschrieben von Franz-Georg B.das blaue Blinklicht allein verpflichtet die Verkehrsteilnehmer aber nicht dazu sofort frei Bahn zu schaffen sondern nur in Verbindung mit dem Einsatzhorn.

    Hab ich auch nirgendwo behauptet. Du hast aber geschrieben:
    Wenn man kein Wegerecht fordert benötigt man auch kein Martinhorn. Dann aber auch kein Blaulicht, und genau da ist das Problem, es wird nur mit Blaulicht gefahren und erwartet das Wegerecht zu bekommen denn sonst wäre auch das Blaulicht ausgeschaltet.

    Du behauptest also, dass wenn man kein Wegerecht einfordern will, auch kein Blaulicht einzuschalten hat, denn sonst würde man ja Wegerecht einfordern wollen. Und ich hab Dir geantwortet, dass laut §38 StvO das blaue Blinklicht auch auf Einsatzfahrten eingeschaltet sein darf. Entsprechend kann ich auch nur mit Blaulicht fahren, wenn ich kein Wegerecht einfordern will oder einfordern muss.
    Also auch wenn dieser Teil des Gesetzestextes auf den laufenden Einsatz nicht zutrifft: wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
    Natürlich muss ich dann auch entsprechend fahren, aber das ist das Problem des betreffenden Maschinisten und nicht dass man immer wenn man ausrückt vom Anfang bis zum Ende das Signalhorn laufen lassen muss, denn das steht in der StvO nirgends.

    Und jetzt bitte nicht wieder "Der Maschinist steht immer schon mit einem Bein im Knast!"...

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern781012
    Datum15.01.2014 16:2515758 x gelesen
    Geschrieben von Jan K.gleich heimzu noch ne Tüte Popcorn holen und nen lustigen Lesenachmittag machen ...
    Puh, da beneide ich dich drum. Ich bin da eher geneigt ne Flasche Baldrian zu holen. Is ja übel was da los ist.
    Da kann man sich gut den Mob vorstellen, der jetzt mit Heugabel und Fackel auf Jagd nach Rene S. geht.

    Viele Grüße,
    Albert

    Hier geschriebene Beiträge werden von mir nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht. Für Kritik habe ich immer ein offenes Ohr und erwarte (insbesondere von Führungskräften), dass mir diese persönlich mitgeteilt wird.

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen781021
    Datum15.01.2014 19:44   15808 x gelesen
    Hallo,
    in der Annahme, das Du eine Antwort erwartest möchte ich das auch tun.

    Wenn man kein Wegerecht fordert benötigt man auch kein Martinhorn. Dann aber auch kein Blaulicht, und genau da ist das Problem, es wird nur mit Blaulicht gefahren und erwartet das Wegerecht zu bekommen denn sonst wäre auch das Blaulicht ausgeschaltet.
    Nein, das wurde von vielen Anderen ja auch schon angemerkt: Es geht ja erst mal um die Sonderrechte und wo steht im §35 was von Blauhorn?
    Das man seine Sonderrechte allgemeinverständlich kenntlich macht (Blaulicht) stört doch keinen? Und >90% der Kraftfahrer werden auf Nachfrage nicht wissen wo der Unterschied zw. BL und Horn liegt. Das reden denen erst die Anwälte ein, die mit (bezahlter) Haarspalterei sich wichtig machen wollen, wozu erst mal das Kind in den Brunnen gefallen sein muß. Also der christliche Slogan: "Dem Nächsten zur" ist verarsche, weil Cleverness und Erfolg eben spitze Ellenbogen erfordert nur so nebenbei.

    Weiter:
    Natürlich kann man zu bestimmten Einsätzen auch gänzlich "ohne" Fahren, nur ist das für die meisten "Ketzerei" :-(

    Weiter:
    Wer ehrlich seine Erlebnisse darlegt, wird überwiegend zu dem Schluß kommen:
    Die meißten Probleme entstehen nicht daher, das die "Zivilisten" das Blaulicht negieren, sondern das sie nicht recht wissen was sie ganz schnell jetzt tun sollen!

    Es geht darum, den anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren daß ein Fahrzeug kommt das
    in diesem Moment von einigen Vorschriften der STVO befreit ist und dieses auch nutzen möchte.

    Ist doch schon gegeben (s.o.)! Aber:
    In meinen "Kuhkaff" (der Begriff stammt nicht von mir!, wurde trotzdem unbesehen von den Mods toleriert) gibt es viele Straßen-km die nicht mehr als 4,5m Fahrbahnbreite haben. Also LKW oder Bus haben es schwer sich zu begegnen. Auch 10 Tröten machen die Straße nicht breiter oder schrumpfen die Autos. Auf Krawall gehts mind. um Spiegel und die Hochglanzpolitur.
    Abhilfe schafft hier v.a. der GMV (evtl. regional verbunden mit GLL ("gesunder Landluft" -> meine Erfindung ;-)). Denn natürlich haben solche Straßen die in Friedenzeiten durchaus von LKW&Bus frequentiert werden auch Ausweichstellen. In Abwendung o.g. Gefahren und Möglichkeiten ist es durchaus (statistisch eigentlich 50/50) notwendig, das der Sonderrechtsinhaber ausweicht und stehen bleibt bis der Begegnungsverkehr vorbei gefahren ist trotz seiner Rechte!!!

    Weiter:
    Auch in Großstädten gibt es Viertel, die ähnliche Verkehrsbreiten haben oder legal! so zugeparkt werden dürfen, das Begegnungsverkehr nicht uneingeschränkt möglich ist. Und das läuft (da alle voneinander abhängig sind) recht gut. Der Wartepflichtige fährt (i.d.R. sind es Grundstückausfahrten) in Lücken um den Anderen durchzulassenusw.

    Weiter:
    Es wird immer wieder (auch hier) gesagt, das der Gebrauch von BL&Horn die "Sicherheit" einer Einsatzfahrt erhöht. Seltsamerweise sagt die Statistik der So/We-Rechtsunfälle gerade das Gegenteil. Progressiv steigend mit der Geschwindigkeit. Und gerade diese wird ja auf "freier" Straße gerne ausgereizt (Erster sein).
    Offensichtlich scheint die (allg.) menschliche Psyche hier der Logik einen Streich zu spielen?

    Nicht unbedingt, was aber auch nicht nötig ist. Wichtig ist doch daß der Andere gewarnt ist und nun vorsichtig fährt (objektive Wahrnehmung)
    Also Hoppla, was machts Du, wenn du unmittelbar vor der "Grünen Ampel" ein Horn hörst? Hoffentlich nicht bremsen, sonst freut sich der Anwalt des hinter Dir Fahrenden

    Weiter:
    Neben Dir sitzt auch noch ein Einheitsführer. Der hat vielleicht erkannt, das "Alarmfaxe" auf Grund der Dynamik verschiedener Einsätze bestenfalls fürs Klo taugen
    Er macht sich Gedanken und einen Plan. Dafür braucht er den Funk (als einziges Kommunikationsmittel nach "draussen"), den der Ma aber gerade für sein Vorwärtskommen blockiert?

    ...was nun mal der Sinn des Martinhorn ist.
    Der Sinn ist, die optische Wahrnehmung um eine Akustische zu erweitern. Dazu muß man aber auch wissen, wo und wann sowie wie lange es von Nutzen ist. Wenn es dem Schnellfahren dienen soll, dann ist man kein Ma sondern ein Hasardeur!

    mkg hwk

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    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland781022
    Datum15.01.2014 19:5915725 x gelesen
    Geschrieben von Albert K.Bei der nächsten großen oder schlecht einsehbaren Kreuzung ist das wieder etwas anderes. Und selbst da muss ich mich so oder so erst langsam in die Kreuzung vortasten.

    Jetzt mal ich nicht als Anwender sondern als "geschädigter" in Sachen Blaulicht und Horn. Ich wohne in Ortsrandlage, mein Garten ist in Sichtweite einer Kreuzung. Rettungswache zwei Orte weiter und die Kreuzung ist Haupteinflugschneise für den RD zu einem großen Industriegebiet und mehreren Ortschaften. Zwischen dem Nachbarort und meiner Kreuzung liegen ein ein paar hundert Meter Landstrasse die man Abends/Nachts ohne Horn fahren kann. Das Erschrecken ist jedesmal groß wenn der RTW-Pilot es gut meint, ohne Horn fährt (die Anwohner im Nachbarort danken es Ihm sicher; ich aber nicht) wenn er erst kurz vor der Kreuzung das Horn wieder aufdreht. Da stehst du senkrecht im Bett, da ist es (für mich) besser ich höre schon aus 2 km Entfernung ein leises TATÜ-TATA das beständig lauter wird.

    Gruß Daniel

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