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ThemaBeamtin durch Tröte verletzt18 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY781767
Datum25.01.2014 18:279104 x gelesen
Hallo,

ich weiß ja nicht, wo ich den Thread platzieren soll, unter "Jux und Tollere" oder unter Feuerwehrtechnik".

Im Finanzamt Solingen ist eine Beamtin bei der Alarmierung durch eine Tröte verletzt worden.

Hier der entsprechende Link zum Artikel.

Ich muß da nur den Kopf schütteln.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP781771
Datum25.01.2014 18:436066 x gelesen
Geschrieben von Anton K."Jux und Tollere
Trifft wohl eher zu.
Geschrieben von Anton K.Im Finanzamt Solingen ist eine Beamtin bei der Alarmierung durch eine Tröte verletzt worden.
Rasche Genesung !
Geschrieben von Anton K.Ich muß da nur den Kopf schütteln.
Achtung! Schleudertraumata werden von der Forums-BG nicht anerkannt.

Dies ist meine Meinung.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY781774
Datum25.01.2014 18:566001 x gelesen
Servus,

ist aber bei einer Übung passiert. Und die Tröte soll ja die Feuermelder ersetzen. Also ist´s durch einen technischen Defekt verursacht.

Geschrieben von Volker C.Achtung! Schleudertraumata werden von der Forums-BG nicht anerkannt.

Kann mir nicht mehr passieren. Durch eine Krankheit ist meine Wirbelsäule so versteift, dass ich zum Kopfschütteln den ganzen Oberkörper bewegen muß. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP781778
Datum25.01.2014 19:425851 x gelesen
Geschrieben von Anton K.ist aber bei einer Übung passiert
Am Wahrheitsgehalt habe ich keinerlei Zweifel.

Dies ist meine Meinung.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 781788
Datum26.01.2014 09:365387 x gelesen
Geschrieben von Anton K.ich weiß ja nicht, wo ich den Thread platzieren soll, unter "Jux und Tollere" oder unter Feuerwehrtechnik".

Wie wäre es unter Unfallverhütung.

Hier hat nämlich irgendjemand bei seinen Hausaufgaben geschlafen.
Ich gehe einfach mal davon aus das die nicht solche sondern eher sowas. .

Die haben mal geschmeidige 110 db +/-.

Zum Vergleich: (Quelle Wikipedia)

Schmerzschwelle 134 dB
Gehörschäden bei
kurzfristiger Einwirkung ab 120 dB
Düsenflugzeug
100 m entfernt 110140 dB
Presslufthammer,
1 m entfernt / Diskothek ~ 100 dB
Gehörschäden bei
langfristiger Einwirkung ab 85 dB
Hauptverkehrsstraße,
10 m entfernt 8090 dB


Also hätte man im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen müssen das es unter Umständen zu Problemen mit den Tröten kommen könnte und entsprechende Alternativen ausarbeiten.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorUwe 8R., Schwerin / M-V781794
Datum26.01.2014 10:28   5529 x gelesen
Wohl das Ziel der Beamtin:

Krankenakte aufbauen - Trauma - Dienstunfähigkeit - Frühpensionierung

Es häufen sich leider diese Fälle......

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP781797
Datum26.01.2014 11:465002 x gelesen
Geschrieben von Florian B.Die haben mal geschmeidige 110 db +/-.
Zum Vergleich:
- Autohupen dürfen in 7m Entfernung noch 105 dB(A) haben.
- Die gute alte E57 wird bei 30m Entfernung mit 101 dB(A) angegeben
- Unsere lustigen Hörnchen, also nicht unsere, sondern die von den großen Brummbrumms mit Blaulicht, sollen vorschriftsmäßig über 100 db haben.

Geschrieben von Florian B.Also hätte man im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen müssen...dass die Tröten eine Warn- (und als Beamter darf ichs ja schreiben: Weck-)funktion haben sollten, nicht dafür gedacht sind dass in Einzelfällen plötzlich mal irgendwelche Ohren in einer zu geringen Entfernung zur Tröte auftauchen, und deshalb alles ok ist.
Oder: ...dass es zwar modern ist, Wörter wie "Gefährdungsbeurteilung" zu benutzen, aber eine solche in der Sache an sich manchmal doch reichlich albern wäre? Ach, ich Depp, das wäre ja dann sicher, wenn man es nicht macht, ein "Organisationsverschulden"... Klasse, schon zwei Kreuzchen beim Bullshit-Bingo...

Falls ich mal ein Finanzamt bauen sollte, erinnert mich hoffentlich jemand daran, dass ich für 5- oder 6-stellige Summen eine nach Vorschrift entbehrliche BMA installiere, oder am besten gar nichts mache. Alarmierungsmittel, die z.B., in diversen Schulen noch üblich sind, selbst in Kindergärten genutzt werden, scheitern im Finanzamt ja schon an der Gefährdungsbeurteilung.

Mal unabhängig von der erschlagenden Masse der bislang bekannten Fakten und den Mutmaßungen zur Intention der Beamtin: Hätte die Menschheit von dieser fahrlässigen Trötenverletzung überhaupt was mitbekommen, wenn genau diese Tröten in genau diesem Finanzamt nicht gerade vor einem halben Jahr schon "großes Thema" gewesen wären?
Vermutlich nicht.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen781798
Datum26.01.2014 11:51   5119 x gelesen
Geschrieben von Uwe R. Es häufen sich leider diese Fälle...

Und da hast Du jetzt natürlich den Einblick und kannst das auch belegen?

Die meisten Beamten können sich eine Frühpensionierung überhaupt nicht leisten.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen781804
Datum26.01.2014 12:394899 x gelesen
Welch böse Unterstellung...
Und sich hast Du auch Belege dafür, dass sich "diese Fälle" häufen?
Ganz schön unpassend, Dein Geschwätz, äh Beitrag.

Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
-
Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
-
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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern781805
Datum26.01.2014 12:494743 x gelesen
so ganz spontan meine Meinung:

ich schüttele den Kopf. O,K. wenn Sie neben der Tröte stand dann gab's eventuell ein Pfeifen im Ohr. aber gleich krankgeschrieben? Ist das nicht "ungewöhnlich" - vorsichtig formuliert?

Lassen wir uns nach einer Alarmfahrt unter Preßlufttröte auch gleich krankschreiben?

Man darf sich schon wundern - und als Sicherheitsingenieur sehe ich da auch wenige zu Beanstanden, weil das Thema Gefährdungsbeurteilung angesprochen wurde. Beim Schalldruckpegel ist ja auch die Einwirkungszeit zu beachten. Da ist der kurze Moment mit vielleicht 110dB(A) tolerabel. Sie wird ja nicht ihr Ohr auf den Schalltrichter gepresst haben.

Eventuell doch eine "willkommene Gelegenheit" genutzt sich krankschreiben zu lassen? So ganz abwägig ist dieser Gedanke nicht, denn es gibt immer wieder Arbeitnehmer, die eine Gelegenheit zur Krankschreibung gerne aufgreifen.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen781807
Datum26.01.2014 12:534847 x gelesen
Geschrieben von Uwe R.Wohl das Ziel der Beamtin:

Es ist möglich (!), dass die Beamtin das Ziel hatte einen kleinen Schritt in Richtung einer früheren Pensionierung zu gehen.

Es ist aber auch möglich (!), dass die Beamtin den Schritt gegangen ist, um den Schwachsinn mit den Tröten (aktenkundlich (!)) zu bekämpfen. Es kann manchmal erforderlich sein so vorzugehen.

Faktenlage:
- Der Bauherr des Gebäudes hat auf ein zentrales Warnsystem verzichtet.
- Kurz vor der "Inbetriebnahme" des Gebäudes kamen dann Fragen nach Alarmierungskonzepten auf.
- Es hätte die Möglichkeit gegeben, ein zentrales Alarmierungssystem nachzurüsten (größere Menge Geld ausgeben) oder ein paar Tröten zu kaufen (billig im 1 Euro Laden) und ein paar Blatt Papier mit der Aussage "bei Feuer Tröte benutzen" zu beschriften.
- Das Management fällte nun die Entscheidung Wir machen das mit den Fähnchen!, obwohl letztlich jedem klar sein muss, dass die Wirksamkeit nur sehr theoretisch ist.
- Um zu zeigen, dass alles Funktioniert wie theoretisch erdacht, wird dann noch eine Übung angesetzt (wobei ich nicht weiß, ob das eine unangekünigte Übung war oder ob die Übung via Flurfunk angekünigt wurde).

Und nun das Problem: Wenn nun alle Leute an der Basis schon vorher wissen, dass das Konzept vorsichtig betrachtet "Schwachstellen" aufweist, ist solch eine Gelegenheit dann nicht ideal, um die Schwachstellen mal aktenkundlich werden zu lassen. Wenn ich in dem Bau arbeiten würde, dann würde ich mir sehr deutlich überlegen, ob ich eine Schönwettertrockenübung unterstütze, damit später dann ein Anstaltsleiter nach außen hin verkünden kann dass alles ganz toll geklappt hat und dass die x Tausend Euros für ein zentrales System wirklich überflüssig waren.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY781808
Datum26.01.2014 12:554679 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Sebastian K.Hätte die Menschheit von dieser fahrlässigen Trötenverletzung überhaupt was mitbekommen, wenn genau diese Tröten in genau diesem Finanzamt nicht gerade vor einem halben Jahr schon "großes Thema" gewesen wären?

wahscheinlich nicht. Aber es ist ein Zeichen dafür, zumindest für mich, wie die Menschheit langsam Intelligenz abbaut. Und die Intention der Beamtin ist mir relativ egal. Wenn sie kann und darf, waum nicht. Wer von uns würde das nicht tun?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW781812
Datum26.01.2014 13:554708 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Es ist aber auch möglich (!), dass die Beamtin den Schritt gegangen ist, um den Schwachsinn mit den Tröten (aktenkundlich (!)) zu bekämpfen. Es kann manchmal erforderlich sein so vorzugehen.


Sehr gewagt!
Also nicht nur die gängige und Praxis erprobte bewährte nicht elektronischen Alarmierung als >schwachsinnig< zu bezeichnen sondern viel mehr die Vortäuschung einer Straftat (hier Körperverletzung) als legitimen Beschwerdeweg zu nutzen.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen781820
Datum26.01.2014 17:514447 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Da ist der kurze Moment mit vielleicht 110dB(A) tolerabel. Sie wird ja nicht ihr Ohr auf den Schalltrichter gepresst haben.

Da wir nicht ansatzweise wissen welche Tröten mit welchen Werten eingesetzt werden...

Wenn ein Gang schmal ist, jemand mit Tröte auf Schulterhöehe rumtrötet und die Flüchtenden direkt an der Tröte vorbei müssen?

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 782013
Datum29.01.2014 07:154165 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K. die z.B., in diversen Schulen noch üblich sind, selbst in Kindergärten genutzt werden,

Einmal wurden die Tröte durch was elektronisches ersetzt, einmal dient die Tröte als Rückfallebene. Tolle Auswahl :-)

Geschrieben von Sebastian K.ss es zwar modern ist, Wörter wie "Gefährdungsbeurteilung" zu benutzen, aber eine solche in der Sache an sich manchmal doch reichlich albern wäre? Ach, ich Depp, das wäre ja dann sicher, wenn man es nicht macht, ein "Organisationsverschulden"... Klasse, schon zwei Kreuzchen beim Bullshit-Bingo...

Auch wenn es sich mit der Grafschafter "Laissez faire" Doktrin nicht so 100% in Einklang bringen lässt (wie auch schon die VOL):

1) Es gibt einen Rechtrahmen in Deutschland an den sich jeder mal zu halten hat. Ob es ihm gefällt oder nicht oder ob es ihm bequem ist. Macht er das nicht wird er unter Umständen bestraft.

2) Du wirst es kaum glauben, aber der ganze Kram hat auch einen Sinn. Hier die Abwehr von Gefahren. In erster Linie die Abwehr von Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten. Der Kram dienst aber auch der Abwehr von Gefahren für den Unternehmer. Und zwar der Gefahr des Produktionsausfall oder aber von Strafen.

3) Nur weil man Arbeitsschutz betreibt darf man trotzdem den gesunden Menschenverstand bemühen. Im hier vorliegenden Fall wäre es zum Beispiel schlicht und ergreifend übertrieben jetzt jedem Mitarbeiter Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, Glastüren zu verbauen, alle 2 Jahre ein Untersuchung nach G 20 anzubieten und eine spezielle Finanzamtströte zu entwickeln. Es reicht wahrscheinlich aus die Brandschutzhelfer zu unterweisen wie und wo am schlausten zu tröten ist und vielleicht zu schauen ob es vielleicht nicht doch eine günstige Alternative zu den Tröten gibt.

Genauso mit der Gefährdungsbeurteilung: Ich würde hier nicht "Tröten im Brandfall" beurteilen sondern "Gebäudeevakuierung". Wenn ich da an die Tröterei gedacht habe ist es gut wenn nicht auch. Was dann passiert: Siehe unten

4) Organisationsversagen: Wann habe ich denn ein Organisationsversagen? Entweder wenn ich gar nichts mache was ich machen müsste (keine Gefährdungsbeurteilung) oder wenn ich von Mängeln weiß, die aber nicht nachhaltig verfolge.

Beispiel für die Feuerwehr. Die Gemeinde als Unternehmer muss für die Feuerwehr eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Wenn das die Feuerwehr selber macht ist es gut. Erstellt die Gemeinde aber keine dann hat in erster Linie die Gemeinde ein Problem. Und bevor jemand fragt: Die Gemeinde hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Geht die Gemeinde jetzt hin und erstellt eine Gefährdungsbeurteilung "allgemeine Bürotätigkeit" und denkt das damit Ihre Pflichten erfüllt sind und bei der Feuerwehr passiert etwas dann hat die Gemeinde ein Problem.

Hat aber die Gemeinde an die Feuerwehr erteilt eine GefB zu erstellen und dort wird ein Punkt schlichtweg übersehen dann ist das erstmal nicht so schlimm. Schliesslich hat man sich Gedanken gemacht.

Auch wenn man eine Gefahr erkannt hat, bestellt eine Lösung und die ist einfach noch nicht da, weil es so lange Lieferzeiten gibt, ist das auch nicht schlimm weil man sich Gedanken macht! Wenn man aber von einer Gefährdung weiß und macht nix dann hat man wiederrum ein Problem.

Ich weiß ja nicht ob du schon mal für dein Gerätehaus eine GefB geschrieben hast. Du wirst überrascht sein wie wenig in der Regel zusammen kommt und wie schnell die meisten Sachen erledigt sind.

5) Ich schliesse mich U.S. an und bin auch der Meinung das der Krankenschein unter Umständen "taktisch" war. Fakt ist aber: wir haben hier einen Arbeitsunfall mit D Arzt Besuch und Ausfalltagen. Die BG wird eine Unfalluntersuchung einleiten. Rate mal was die erste Frage da ist.. Richtig: wo ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Und der Kern der Unfalluntersuchung dreht sich weder um die Frage "wer ist schuld" noch "wen können wir bestrafen" sondern "wie kann der Unfall in Zukunft vermieden werden".

Und mit forcierten Unfällen auf Missstände hinzuweisen ist nicht ungewöhnlich!

Fazit: eigentlich ist das Ganze ein wunderbares Beispiel um Zusammenhänge im Arbeitsschutz herleiten zu können.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP782086
Datum29.01.2014 14:283899 x gelesen
Geschrieben von Florian B.Rate mal was die erste Frage da ist.. Richtig: wo ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.Wenn es Arbeitsschutzmaßnahmen gibt, aber keine schriftlich fixierte Gefährdungsbeurteilung dazu, interessieren erstere niemanden?
Im Internet vielleicht, in der Praxis sind meine Erfahrungen da vernünftiger (da wird dieses ominöse "Laissez faire" Doktrin im Übrigen durch diverse vorgeschriebene und freiwillige interne und externe Prüfungen, nicht nur im FW-Bereich, eher gestärkt als der ewige Schrei nach Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentationen bei jedem kleinsten Furz, in den ansatzweise eine "Gefährdung" hineininterpretiert werden kann).

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 782163
Datum30.01.2014 09:00   3909 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Wenn es Arbeitsschutzmaßnahmen gibt, aber keine schriftlich fixierte Gefährdungsbeurteilung dazu, interessieren erstere niemanden?

Ich eskaliere es jetzt mal bewusst: Was nicht aufgeschrieben wurde ist nicht wahr!

Wenn der Grafschafter Bürgermeister auf dem Marktplatz eine Fläche 10*10m einzäunen lässt hat er eine Arbeitsschutzmaßnahme getroffen. Stellt sich die Frage: vor welcher Gefährdung wollte er schützen? Und hat er sein Ziel erreicht?

Geschrieben von Sebastian K. ... eher gestärkt als der ewige Schrei nach Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentationen bei jedem kleinsten Furz, in den ansatzweise eine "Gefährdung" ...

Wo genau liegt eigentlich dein Problem? Eine Gefährdungsbeurteilung ist ganz klar nach Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Genau so wie die Fahrschule nach FeVo. Und wenn man sich Gedanken macht wo liegt das Problem das Ganze aufzuschreiben? Das ist einmal ein bisschen Arbeit und dann ist es wieder gut. Und ohne groß auf der Schiene "Organistionsverschulden" oder "du stehst mit einem Bein im Knast" rumzureiten: möchtest du nicht das deine Leute sicher Ihren Dienst verrichten?

Man kann auch Gefährdungsbeurteilungen mit dem gesunden Menschenverstand machen, du wirst es kaum glauben. Und nur weil es 15 Kategorien mit Gefährdungen gibt heißt es noch lange nicht bei jeder etwas mit aller Gewalt finden zu müssen und jeder Gefährung einen Rattenschwanz an Maßnahmen für Trölf Fantastilliarden Euro folgen lassen zu müssen.

Ich bin der festen Meinung das die akuten Gefährdungen sehr übersichtlich ausfallen werden und sich davon ein Teil technisch aus der Welt schaffen lassen.

Aber: Ih, Gefährdungsbeurteilung, doof, Arbeit.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz782607
Datum04.02.2014 21:073732 x gelesen
Hallo Florian,

ich denke mal, die Wahrheit liegt wie so oft irgendwo in der Mitte zwischen dir und Sebastian.

Genauso wie du Sebastian evtl. zurecht vorwirfst, das er (anscheinend) grundsätzlich gegen Gefährdungsbeurteilungen ist, so kann ich dagegen halten, das Uwe das andere "Extrem" ist und nur auf die Gefährdungsbeurteilungen verweist.

Ich beschäftige mich momentan wegen meiner kommenden neuen Funktion ein bißchen intensiver mit der Thematik und muss sagen, es ist ein sehr sehr komplexes Thema, wo ich mir so recht auch noch keine Meinung zu gebildet habe.
Und es ist glaub ich wesentlich arbeitsintensiver wie du meinst......leider :-(

Gruss
Ralf

Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


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