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ThemaAusbildung FF/BF/BwF17 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorThom8as 8S., Wenden / NRW782905
Datum08.02.2014 23:0318164 x gelesen
Hallo Forum,

Habe da ein Problem was ich hier erfragen und evtl. gelöst haben würde.

Folgendes:
Ich bin Mitglied einer FF gehe zum IdF und mache einen F3 und werde somit Gruppenführer Dienstgrad Brandmeister.
Frage:
Ich bin Mitglied einer FF, arbeite bei einer BF bestandene Laufbahnprüfung mD: Dienstgrad Brandmeister kein B3 was für einen Dienstgrad kann ich bei der FF werden?
Wenn man den B3 hat wird man dann in der FF zum GF befördert?

und jetzt für Kenner:

Ich bin Mitglied in einer FF, arbeite bei der Bundeswehr Feuerwehr, habe eine Laufbahnprüfung mD bestanden.
Welchen Dienstrang kann ich bei der FF belegen?
Kann ich zum Brandmeister befördert werde?
Gibt es bei der Bundeswehr Feuerwehr auch Gruppenführerlehrgänge?
Was hat es für folgen wen ich zum Brandmeister in der FF befördert wurde keinen F/B 3 belegt habe?
viele fragen aber ich hoffe es gibt ein paar Antworten.
Ach noch was ich komme aus NRW
Oha

Alle rennen raus. Aber wir rennen rein.
Alles was ich hier schreibe ist rein meine Argumentation der Themen die hier veröffentlicht werden.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP782908
Datum08.02.2014 23:2913919 x gelesen
Also hier in RLP: FW-Kamerad ist OBM bei BW-Feuerwehr(glaube B3 ). Dienstgrad und Ausbildungen wurden bei uns anerkannt ( war vorher m.W. HFM)

Dies ist meine Meinung.

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW782909
Datum09.02.2014 00:0513674 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas S.Ich bin Mitglied einer FF, arbeite bei einer BF bestandene Laufbahnprüfung mD: Dienstgrad Brandmeister kein B3 was für einen Dienstgrad kann ich bei der FF werden?

UBM

Geschrieben von Thomas S.Wenn man den B3 hat wird man dann in der FF zum GF befördert?

Ja.

Geschrieben von Thomas S.Welchen Dienstrang kann ich bei der FF belegen?

Wenn man bei der Bundeswehr-Feuerwehr keinen BIII im Vorbereitungsdienst macht, dann ebenfalls UBM.

Geschrieben von Thomas S.Was hat es für folgen wen ich zum Brandmeister in der FF befördert wurde keinen F/B 3 belegt habe?

Da die Rechtsgrundlage zur Beförderung die LVO FF ist und diese in Anlage 1 festlegt, dass zum Brandmeister ernannt wird "wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin
oder Unterbrandmeister war und am Gruppenführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer 4.1, am Institut der Feuerwehr erfolgreich teilgenommen hat." kann man nicht zum Brandmeister ernannt werden ohne einen FIII oder BIII angelegt zu haben. Wenn das aus welchen Gründen auch immer gemacht wurde müsste die Ernennung nichtig sein.

Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die meines Dienstherren.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW782915
Datum09.02.2014 13:3712294 x gelesen
Geschrieben von Thomas S. Ich bin Mitglied einer FF, arbeite bei einer BF bestandene Laufbahnprüfung mD: Dienstgrad Brandmeister kein B3 was für einen Dienstgrad kann ich bei der FF werden? UBM weil du ja die Ausbildung zum TF absolviert hast. So sieht es die Laufbahnverordnung FF in NRW vor.

Geschrieben von Thomas S. Ich bin Mitglied in einer FF, arbeite bei der Bundeswehr Feuerwehr, habe eine Laufbahnprüfung mD bestanden.
Welchen Dienstrang kann ich bei der FF belegen?
Siehe oben, die Vorraussetzungen sind die gleichen.

Geschrieben von Thomas S. Kann ich zum Brandmeister befördert werde? Was hat es für folgen wen ich zum Brandmeister in der FF befördert wurde keinen F/B 3 belegt habe? Gemäß Laufbahnverordnung FF ist das nicht möglich.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW782927
Datum09.02.2014 18:3511542 x gelesen
Geschrieben von Andreas B.Siehe oben, die Vorraussetzungen sind die gleichen.

Die Laufbahnausbildung mD bei der Bw-Feuerwehr schließt mit einer Staffelführerprüfung ab. Vermutlich wird das auch in NRW als BIII anerkannt. Im Zweifelsfall mal beim IdF NRW nachfragen, die Frage ist ganz sicher beim Wechsel von BwFw zu einer BF schon beantwortet worden.

Gruß, Stefan

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW782942
Datum09.02.2014 21:2411391 x gelesen
Geschrieben von Stefan H. Die Laufbahnausbildung mD bei der Bw-Feuerwehr schließt mit einer Staffelführerprüfung ab. Vermutlich wird das auch in NRW als BIII anerkanntNaja, wenn die Aubildung bei der BW wirklich nur auf das Führen einer Staffel abzielt wird die wohl eher nicht als BIII anerkannt. Weil dort im Lernzielkatalog das Führen einer Gruppe aufgeführt wird.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW782957
Datum10.02.2014 00:0211243 x gelesen
Geschrieben von Andreas B.Naja, wenn die Aubildung bei der BW wirklich nur auf das Führen einer Staffel abzielt wird die wohl eher nicht als BIII anerkannt. Weil dort im Lernzielkatalog das Führen einer Gruppe aufgeführt wird.

Das würde ich recht entspannt sehen, da im HA-Bereich i.d.R. schließlich keine Gruppen von einem Gruppenführer geführt werden. Taktisch ist die Führungsausbildung eh die Gleiche. In BaWü gibt es übrigens eine förmliche Anerkennung als "Führungslehrgang I".

Letztlich müsste für die ursprüngliche Fragestellung auch nur geklärt werden, ob eine BF-Staffelführerausbildung als FF-Gruppenführerausbildung anerkannt werden kann. Fachliche Zweifel kann da niemand haben - das wäre höchstens eine rein formale Diskussion.

Gruß, Stefan

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg782958
Datum10.02.2014 00:2311093 x gelesen
Geschrieben von Stefan H.Die Laufbahnausbildung mD bei der Bw-Feuerwehr schließt mit einer Staffelführerprüfung ab.
Ist das schon immer so? Ich kann mich erinnern noch vor ein paar Jahren an unserer Schule Feuerwehrleute von der BwF gemeinsam mit Angehörigen von WF und BF im selben B3 Lehrgang gesehen zu haben.

Gruß Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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AutorRalf8 K.8, Köln / NRW782959
Datum10.02.2014 07:3310977 x gelesen
Geschrieben von Ralf H.Ist das schon immer so? Ich kann mich erinnern noch vor ein paar Jahren an unserer Schule Feuerwehrleute von der BwF gemeinsam mit Angehörigen von WF und BF im selben B3 Lehrgang gesehen zu haben.

Kann ich bestätigen, ich habe BW Kollegen sowohl auf BIII als auch auf BIV Lehrgängen an LFS gesehen.

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AutorRobi8n B8., Kamen / NRW783032
Datum10.02.2014 18:1310847 x gelesen
Geschrieben von Stefan H.Die Laufbahnausbildung mD bei der Bw-Feuerwehr schließt mit einer Staffelführerprüfung ab. Vermutlich wird das auch in NRW als BIII anerkannt.
Da es in meinem persönlichen Umfeld gerade genau den Fall gab, kann ich sagen, dass die Ausbildung durch das IDF nicht als B III anerkannt wird, da bei der BW keine ABC 2-Ausbildung und Ausbildung in Methodik und Didaktik stattfindet, welche in NRW Bestandteil des B III sind.

MkG Robin!

Ich betone hiermit ausdrücklich, dass es es sich bei dem o.g. um meine persönliche Meinung handelt, und ich hier nicht im Namen anderer spreche! Desweiteren muss meine Meinung nicht zwangsläufig mit der anderer Leute übereinstimmen!

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AutorPete8r S8., Köln / NRW783034
Datum10.02.2014 19:4910789 x gelesen
Geschrieben von Stefan H.
Das würde ich recht entspannt sehen, da im HA-Bereich i.d.R. schließlich keine Gruppen von einem Gruppenführer geführt werden. Taktisch ist die Führungsausbildung eh die Gleiche.

Das kannst Du auch entspannt sehen. Sofern der RS nachgeholt wird, erkennen die Bezirksregierungen (statt IdF) die Ausbildung als gleichwertig an. Inklusive B III.

Gruß
Peter

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AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen783069
Datum11.02.2014 19:2610570 x gelesen
Geschrieben von Robin B.Da es in meinem persönlichen Umfeld gerade genau den Fall gab, kann ich sagen, dass die Ausbildung durch das IDF nicht als B III anerkannt wird, da bei der BW keine ABC 2-Ausbildung und Ausbildung in Methodik und Didaktik stattfindet, welche in NRW Bestandteil des B III sind.
Mal eine doofe Frage als "Nicht-NRW'ler"... Ich gehe richtig in der Annahme dass das, was in NRW als BIII gilt (und wahrscheinlich in vielen anderen Bundesländern so ähnlich auch) bei der FF als Gruppenführerlehrgang anerkannt wird?
Wir können uns auch noch darauf verständigen, dass der BIII ziemlich sicher mehr abdeckt als der Gruppenführer nach FwDV2 (der muss zum Beispiel keine ABC 2-Ausbildung haben...), oder?
Warum sollte dann die mD-Ausbildung der Bundeswehrfeuerwehr nicht als Gruppenführer der FF (und so verstand ich die Ausgangsfrage des Threadopeners) anerkannt werden? Bitte nicht falsch verstehen, da das so durch das IdF geschehen ist, ist das so. Ich möchte nur gerne verstehen, ob es da irgendwelche tieferen Beweggründe gibt, oder ob der Gruppenführer in NRW einfach umfangreicher als der in beispielsweise Niedersachsen (weil ich da ungefähr die Ausbildungsinhalte kenne, man könnte wahrscheinlich auch jedes andere Bundesland zum Vergleich heranziehen) ist.

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg783092
Datum11.02.2014 21:5510450 x gelesen
Hallo Felix,

Geschrieben von Felix H.Mal eine doofe Frage als "Nicht-NRW'ler"... Ich gehe richtig in der Annahme dass das, was in NRW als BIII gilt (und wahrscheinlich in vielen anderen Bundesländern so ähnlich auch) bei der FF als Gruppenführerlehrgang anerkannt wird?Richtig.

Geschrieben von Felix H.Warum sollte dann die mD-Ausbildung der Bundeswehrfeuerwehr nicht als Gruppenführer der FF (und so verstand ich die Ausgangsfrage des Threadopeners) anerkannt werden? Weil die Ausbildung mD- Feu, in vielen Bundesländern nicht Automatisch, die BIII Ausbildung (GF- BF) enthält. Und die Angehörigen des mD- Feu ohne BIII nicht zum führen einer Gruppe ausgebildet sind.

Vergleiche Hier von "unserer" LFS Baden - Würtemberg (Bruchsal)

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen783119
Datum12.02.2014 09:4510450 x gelesen
Geschrieben von Michael B.Weil die Ausbildung mD- Feu, in vielen Bundesländern nicht Automatisch, die BIII Ausbildung (GF- BF) enthält. Und die Angehörigen des mD- Feu ohne BIII nicht zum führen einer Gruppe ausgebildet sind.

Ok, das verstehe ich. Aber bei der Bundeswehr-Fw war doch die Rede von einem Staffelführerlehrgang. Ohne dessen genauen Inhalte zu kennen müsste er doch rein theoretisch in dder FwDV am ehesten als Gruppenführer eingeordnet werden, da der Staffelführer (so wie theoretisch sogar der des selbstständigen Truppes...) auch Gruppenführerqualifikationen haben soll. Wie sähe das dann mit der Anerkennung einer Bundeswehrfeuerwehr-mD-Ausbildung in der FF aus?

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen783124
Datum12.02.2014 11:2610351 x gelesen
Ein Lehrgang wird aber nicht automatisch dem nächst höheren angepasst/zugeordnet, sondern den nächst niederen.
Und das bestimmt nicht ohne Grund.
Mir sind mehrere Beamte der Bundeswehrfeuerwehr bekannt, die nach einem Wechsel zu einer BF zum B3 mussten.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg783142
Datum12.02.2014 17:4510303 x gelesen
Hallo Felix,

Geschrieben von Felix H.Aber bei der Bundeswehr-Fw war doch die Rede von einem Staffelführerlehrgang. Ohne dessen genauen Inhalte zu kennen müsste er doch rein theoretisch in dder FwDV am ehesten als Gruppenführer eingeordnet werden, da der Staffelführer (so wie theoretisch sogar der des selbstständigen Truppes...) auch Gruppenführerqualifikationen haben soll.Kann man so sehen. Wir hatten in unserer Wehr vor ca. 10-15 Jahren einen Angehörigen der BW- Feuerwehr. Wenn ich mich noch richtig erinnere wurde sein Lehrgang als FIII anerkannt. Wurde damals von der LFS geprüft und anerkannt. Wir haben uns rausgehalten.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorKevi8n A8., Saarbrücken / Saarland797782
Datum29.10.2014 22:419943 x gelesen
Hallo, ich bin neu hier und gerade auf das Thema gestoßen. Es ist zwar schon ne Weile her aber evt. gibt es noch den ein oder anderen hier im Forum der ähnliche Fagen hat also werde ich versuchen ein wenig Licht in das Thema Bundeswehr-Feuerwehr zu bringen. Zum Thema Ausbildung bei der BwFw kann ich schon mal sagen das die Bundeswehr wie jedes Bundesland eine eigene Laufbahnverordung hat in der ganz klar geregelt ist wie und in welcher Höhe der Beamtenanwärter ausgebildet wird. Die Bundeswehr hat z.Zt ca. 3000 Beamte im mittleren/gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst. Die Kollegen des mittleren Dienstes werden in der Regel an der eigenen Feuerwehrschule in Stetten am kalten Markt ausgebildet. Die Laufbahnausbildung für den mittleren Dienst dauert 18 Monate und schließt mit dem so genannten Abschlusslehrgang ( Laufbahnprüfung ) ab. Nun zu den Vergleichen. Ja die Kollegen des mittleren Dienstes werden an der Schule in ihrer Abschlussprüfung als Führer einer Staffel geprüft. Die Inhalte der Ausbildung richten sich jedoch nach der FwDV 3 in der die taktische Grundeinheit die Gruppe darstellt. Das die Kollegen als Staffelführer geprüft werden hat ganz einfach taktische Gründe, würde das Thema verfehlen....Nochmal zurück zur Ausbildung. Nach Bestehen der Laufbahnprüfung hat man die Voraussetzung als Brandmeister eingestellt zu werden. Kollegen welche über eine Laufbahnausbildung B1 ( NRW ) verfügen müssen den B3 an einer Landesfeuerwehrschule im Bundesgebiet nachholen. Wie oben bereits angesprochen sitzen die Kollegen dann mit denen von der BF/WF zusammen in einem Hörsaal. Spätestens jetzt sollte die Frage über die Gleichheit der Ausbildung erklärt sein. Die Kollegen der Berufsfeuerwehr hier im Forum werden bestätigen das ein Wechsel von Behörde zu Behörde gängige Praxis ist. Jedoch kann ( da Brandschutz Ländersache ist ) jedes Land für sich die Ausbildung des anderen anerkennen oder nicht. Man muß hier den Bund und somit die Bundesrepublik als 17 Bundesland sehen welches ebenfalls eigene Vorschriften und Vorgaben im Bereich Brandschutz erlassen darf. Das einzige was die BwFw wirklich von der Ausbildung BF unterscheidet ist die RS Ausbildung. Die BwFw hat in vielen Standorten mit Feuerwehr auch Notärzte und Rettungsdienst so das die BwFw zur Zeit keinen Bedarf an dieser Ausbildung hat. Die Kollegen des gehobenen und höheren Dienstes werden auf der Ebene B4-B6 ausgebildet. Auch hier werden die Kameraden der Berufsfeuerwehr den ein oder anderen Brandoberinspektor Anwärter der BwFw auf ihren Wachen im Einsatzpraktikum gesehen haben. Zum Abschluss ein paar Beispiele aus eigener Erfahrung.
Nach Abschluss meier Laufbahnausbildung im mittleren Dienst BwFw habe ich die Aubildungsunterlagen bei der Landesfeuerwehrschule eingereicht. Nach ca. 3 Monaten wurde mir vom Innenministerium Reff Brandschutz folgende Zusatz bzw. Führungs-Lehrgänge anerkannt: F3, Technische Hilfe, ABC Einsatz 1 u. 2, Ausbilder der Ausbilder ( Der Rest wie Atemschutz/CSA Träger MAschinist etc..versteht sich von selber ). Des weiteren habe ich bei der BwFw weitere Lehrgänge gemacht welche mir durch das Land u.a. als Führen im ABC Einsatz anerkannt wurde. Im letzten Jahr habe ich einen Zugführerlehrgang bei der BwFw gemacht ( übrigens 12 Wochen...!!! ) auch dieser wurde vom Land als F4 anerkannt. Da ich auch iun der FF bin wurde ich natürlich auch dementsprechend befördert. So nun das ganze umgekehrt. Auf meiner Wache wurde vor vier Jahren ein Kollege von der BF Köln eingestellt ( B1 ) Kollege BF Köln musste den B3 nachholen um nicht benachteiligt gegenüber den anderen welche den so genannten Staffelführer haben zu werden. Mittlerweile haben wir auch einen Kollegen BF Düsseldorf auch hier das gleiche. Ein weiterer Kollege BF Trier hatte den B3 bereits und wurde auch direkt als OBM eingestellt.
Zu guter letzt nocht ein Fall wie er hier auch gefragt wurde. 5 meiner Kollegen aus der Laufbahnausbildung sind gewechselt von der BwFw zu einer BF. Wurde alles anerkannt, musste lediglich der RettSan nachgeholt werden...!
So jetzt habe ich aber wirklich genug geschrieben..Sollte noch jemand Fragen zum Thema BwFw haben werde ich sie versuchen so gut wie möglich zu beantworten. Sollte mir das nicht möglich sein so kann ich gerne den ein oder anderen Kollegen an unserer Brandschutzdirektion kontaktieren....!!

MKG Kevin

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