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ThemaEinsatz: Wer hat das sagen und wer darf übernehmen?29 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW783070
Datum11.02.2014 19:3411176 x gelesen
Hallo,

nur so aus reiner Neugier:

In einem Betrieb brennt eine Produktionshalle. Schaden kann in den zweistelligen Millionenbetrag gehen.

Konstellation A
Betrieb hat keine eigene Feuerwehr. Für das Objekt ist die örtliche FF zuständig.

Konstellation B
Betrieb hat eine Betriebsfeuerwehr. Für das Objekt ist die örtliche FF zuständig.

Konstellation C
Betrieb hat eine Betriebsfeuerwehr. Für das Objekt ist eine größere BF zuständig.

Konstellation D
Betrieb hat eine große Werksfeuerwehr. Für das Objekt ist eine größere BF zuständig.

Mich würde interessieren, wer darf die Einsatzleitung (NRW) übernehmen?

Danke und Gruß
Martin

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen783071
Datum11.02.2014 19:478018 x gelesen
Moin,
Wenn ich das FSHG NRW richtig interpretiere, liegt die Einsatzleitung bei dem bestellten Einsatzleiter der BF//FF der Stadt/Gemeinde bei den Konstellationen A/B/C.
Da sie ja auch automatisch alarmiert wird.
Siehe:
Geschrieben von ---FSHG NRW--- § 26
Leitung der Abwehrmaßnahmen
Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 leitet der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter die Abwehrmaßnahmen. Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz.

Bei Konstellation D hat die Werkfeuerwehr die Leitung nur solange sie alleine/ohne FF/BF agiert.
Falls ich falsch liege korrigiert mich bitte;-).

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern783072
Datum11.02.2014 20:007648 x gelesen
Bin zwar nicht aus NRW, antworte aber aus Bayern.

A) => FF
B) => Einsatzleitung hat FF mit Erscheinen auf dem Werksgelände
C) => Einsatzleitung hat BF mit Erscheinen auf dem Werksgelände
D) => Einsatzleitung hat die WF. Die BF ist NICHT zuständig, denn durch die Anerkennung der WF geht die kommunale Aufgabe "Feuerwehr" an die WF über. Wenn da ein BI der BF meint er müsse sich aufplustern und auf "dicke Hose" machen und die Einsatzleitung an sich reißen....dann darf er nie einen Fehler machen. Das war dann sein letzter Fehler angesichts der Schadensersatzforderungen...

Interessant wird es zukünftig wenn eventuell die Betriebsfeuerwehr in die Landesfeuerwehrgesetze kommt.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen783073
Datum11.02.2014 20:057374 x gelesen
Naja, ein BI wird dort wohl kaum Einsatzleiter machen.
Eher BIV im Schadensfall.
Aber da mein Bezug aufs FSHG war, ist wohl die FF/BF in NRW zuständig, sofern mit- oder dazualamiert.

By the Way, in Hessen bleibt die Einsatzleitung auch bei der WF.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW783074
Datum11.02.2014 20:077192 x gelesen
Moin,

vermute ihr meint das selbige.... Nach dem BiV wird man zum BI ;-)

Gruß

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen783075
Datum11.02.2014 20:097049 x gelesen
Das könnte sein;-).

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz783076
Datum11.02.2014 20:286706 x gelesen
Hallo,

ist zwar nicht NRW aber vielleicht interessant.


§ 24 Abs. 4 LBKG RLP
(4) In Betrieben mit einer Werkfeuerwehr hat der Leiter der Werkfeuerwehr die Einsatzleitung. Wird neben der Werkfeuerwehr eine Berufsfeuerwehr eingesetzt, so bilden sie eine gemeinsame Einsatzleitung, deren Führung bei hauptberuflicher Werkfeuerwehr bei deren Leiter, sonst bei dem Leiter der Berufsfeuerwehr liegt. Der Bürgermeister kann sich selbst die Einsatzleitung vorbehalten oder einen anderen damit beauftragen, wenn Gefahren für die Allgemeinheit drohen.

Würde alle deine Fragen für RLP klären.

Daniel

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AutorArne8 O.8, Hildesheim / Niedersachsen783080
Datum11.02.2014 21:116533 x gelesen
Moin,

auch nicht NRW sondern der Nachbar aus Niedersachsen:

In allen Faellen A/B/C/D hat der Einsatzleiter der gemeindlichen Feuerwehr (selbst wenn es nur der frischgebackene GF der zustaendigen Ortsfeuerwehr ist) die Einsatzleitung. Allerdings soll die WF beteiligt werden und die Empfehlungen des Leiters der WF sollen beruecksichtigt werden. (NBrandSchG)

Gruesse, Arne

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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern783081
Datum11.02.2014 21:176777 x gelesen
Geschrieben von Volker L.D) => Einsatzleitung hat die WF. Die BF ist NICHT zuständig, denn durch die Anerkennung der WF geht die kommunale Aufgabe "Feuerwehr" an die WF über.

Hallo Volker,

das liest sich aus meiner Sicht aber im Art. 18 (3) des BayFwG etwas anders.

"In Betrieben oder Einrichtungen mit Werkfeuerwehr leitet deren Leiter den Einsatz. "... " Der Leiter der Einsatzkräfte einer hilfeleistenden Feuerwehr kann die Einsatzleitung übernehmen, wenn deren technische Einsatzmittel die der Werkfeuerwehr erheblich überwiegen. "

Geschrieben von Volker L.Wenn da ein BI der BF meint er müsse sich aufplustern und auf "dicke Hose" machen und die Einsatzleitung an sich reißen....dann darf er nie einen Fehler machen. Das war dann sein letzter Fehler angesichts der Schadensersatzforderungen...

Diese Verantwortung ist dem Einsatzleiter sicherlich bewußt und die hat er auch bei allen anderen Einsätzen die er außerhalb von Werksgeländen meistern muss.


Schöne Grüße

Florian

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern783084
Datum11.02.2014 21:246505 x gelesen
Geschrieben von Florian F. kann die Einsatzleitung übernehmen, wenn deren technische Einsatzmittel die der Werkfeuerwehr erheblich überwiegen
Definierst Du wie?

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern783085
Datum11.02.2014 21:396178 x gelesen
Erheblich überwiegen ?

Die WF ist mit einem Löschzug vor-Ort. Was ist dann erheblich überwiegen? 3 Löschzüge, 4 Löschzüge? Was ist erheblich überwiegend wenn die BF mit ihren HLF erscheint die WF beispielsweise mit ULF, Teleskopmast und Turbolöscher ?????

Oder nehme als anderes Beispiel einen Flughafen. Welche Feuerwehr hat die überwiegenden Einsatzmittel? HLF vs. Z8 / Rosenbauer Panther ??????

Hilfeleistenden Feuerwehr steht da auch noch. Wann hole ich mir eine hilfeleistende Feuerwehr ins Werk? Doch nur denn wenn die Schadenslage so groß ist, dass ich sie selber nicht mehr bewältigen kann und dann handelt es sich um Schadensausmaß, dass eh gemeinsame Anstrengungen erfordert.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern783087
Datum11.02.2014 21:416423 x gelesen
Geschrieben von Thomas B. Definierst Du wie?

Hallo Thomas,

das kann ich Dir nicht genau sagen, da das Gesetz hier bewußt einen Intepretationsspielraum lässt. Gefühlt würde ich allerdings sagen, dass bis auf Ausnahmefälle (Flughafen München, evtl. TU München Garching, evtl. WF Wacker Burghausen, etc.) die Einsatzmittel der örtlichen Feuerwehr häufig erheblich überwiegen.

Wenn das nicht der Fall sein sollte gibt es immer noch die Möglichkeit, bei (sehr) großen Sachen die Einsatzleitung als Örtlicher Einsatzleiter (ÖEL) gemäß dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz zu übernehmen.


Schöne Grüße

Florian

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern783089
Datum11.02.2014 21:506296 x gelesen
Servus Florian,

Geschrieben von Florian F.
Wenn das nicht der Fall sein sollte gibt es immer noch die Möglichkeit, bei (sehr) großen Sachen die Einsatzleitung als Örtlicher Einsatzleiter (ÖEL) gemäß dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz zu übernehmen.
das wird dann aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Kommandant der örtlichen zuständigen Feuerwehr sein... :-)

Allerdings: haben wir so bei einer Übung bei uns im Landkreis (Sonderflughafen) im Oktober vergangenen Jahres so gehandhabt.

Gruß
Markus

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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern783091
Datum11.02.2014 21:526129 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Hilfeleistenden Feuerwehr steht da auch noch. Wann hole ich mir eine hilfeleistende Feuerwehr ins Werk? Doch nur denn wenn die Schadenslage so groß ist, dass ich sie selber nicht mehr bewältigen kann und dann handelt es sich um Schadensausmaß, dass eh gemeinsame Anstrengungen erfordert.

Hallo Volker,

ich gehe mal stark davon aus, dass die Beteiligten sich davor schon mal über solche Sachen unterhalten haben. Wenn das Werk so groß ist, dass auch eine entsprechend große Werkfeuerwehr vorhanden ist, wird es sicherlich auch entsprechende Alarmpläne geben und auch gemeinsame Übungen stattfinden.

Es würde mich daher wundern wenn zum ersten Mal WF und FF/BF aufeinander treffen um dann zu diskutieren wer denn letztendlich die Einsatzleitung hat.

Geschrieben von Volker L.Doch nur denn wenn die Schadenslage so groß ist, dass ich sie selber nicht mehr bewältigen kann und dann handelt es sich um Schadensausmaß, dass eh gemeinsame Anstrengungen erfordert.

Es wird wohl keinen BF/FF Einsatzleiter geben der auf das Know-How und die Technik der Werkfeuerwehr verzichtet. Und auch wenn der BF/FF Einsatzleiter übernimmt, heißt es ja nicht, dass plötzlich nicht mehr mit der WF zusammengearbeitet wird. Aus meiner Sicht ist es aber schon wichtig, dass alle beteiligten Wissen wer im Zweifelsfall die Einsatzleitung inne hat.


Schöne Grüße

Florian

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern783095
Datum11.02.2014 22:116521 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Florian F.Einsatzmittel der örtlichen Feuerwehr häufig erheblich überwiegen WF BMW Dingolfing vs. FF Dingolfing; WF KKI vs. FF Ohu; WF Industriepark Münchsmünster vs. FF Münchsmünster;...

Ich denke das es eher umgekehrt der Fall ist und bis auf wenige Ausnahmen (München, Nürnberg, Würzburg, Regensburg,...) die WF die Oberhand hat. Aber wie schon festgestellt, woran macht man das fest?

Grüßle

PS: du bist doch eh gerade in der Schule. Frag doch mal nach.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY783097
Datum11.02.2014 22:216239 x gelesen
Servus,

mal blöd gefragt, aber warum macht man das nicht miteinander? Ich sag mal nix gegen unsere KBR in Bayern, aber gerade in grßen Industriestandorten kennt sich die WF in ihrem "Gäu" sicher besser aus als eine FF. Und gerade auch in einer Stadt mit BF kann die BF zwar viel, aber sie wird auch hier etwas überfordert sein.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern783099
Datum 11.02.2014 23:30   6859 x gelesen
Geschrieben von Anton K. mal blöd gefragt, aber warum macht man das nicht miteinander?

Hallo Anton,

ich denke wir müssen ein paar Dinge trennen:

1. Wir unterhalten uns hier über die rechtliche Grundlage der Einsatzleitung. Die sollte vor einem möglichen Einsatz allen Beteiligten klar sein, da ich es sehr ungünstig finde so etwas während des Einsatzes auszudiskutieren. Ist auch für andere Beteiligte (Presse, Unternehmensführung, Hilfsorganisationen, Polizei) nicht sehr vertrauenserweckend wenn man klären muss wer jetzt eigentlich Chef ist.

2. Gegen eine gemeinsame Einsatzleitung spricht nichts und wird auch die Regel sein, es sollte aber aus meiner Sicht nur einen Einsatzleiter geben.

3. Die Übernahme der Einsatzleitung ist ein Kann-Recht. Wie bei vielen Einsätzen auch wird der mögliche Einsatzleiter sein Recht überhaupt nicht in Anspruch nehmen. Die zwanghafte Übernahme der Einsatzleitung ist die absolut letzte Eskalationsstufe die ein Einsatzleiter nutzen kann. In 99,9 % der Fälle wird er das aber nicht machen müssen weil...

a: ...er es nicht für notwendig erachtet die Einsatzleitung zu übernehmen
b: ...er durch seine soziale Kompetenz und geschickte Fragestellungen ("habt ihr eigentlich schon an xy Gedacht?") den Einsatz in die gewünschte Richtung lenkt, ohne dass Führungskräften vor den Kopf gestoßen wird oder er nach außen als Einsatzleiter auftreten muss
c: ...ihm die Übernahme der Einsatzleitung angeboten wird

Stell Dir einfach mal vor die Diskussion die wir die letzten Stunden geführt haben gibt es an der Einsatzstelle:

Einsatzleiter WF Volker: "So Jungs, dann legen wir mal los und machen es so und so"
Einsatzleiter FF Florian. "Stopp, sollten wir es nicht anders machen?"
Einsatzleiter WF Volker: "Moment mal, als Einsatzleiter der WF habe ich doch hier das sagen"
Einsatzleiter FF Florian: "Nein, meine technischen Einsatzmittel überwiegen doch"
Stellv. Einsatzleiter WF Thomas: "Ha da kann ja jeder daher kommen, was heißt den "überwiegen" eigentlich?"
Einsatzleiter FF Florian: "Pah, dann ruf ich halt den Katastrophenfall aus und mach ÖEL (Örtlicher Einsatzleiter)"
KBR Markus: "Du bist ja witzig, als kleiner popliger Kommandant stehst Du doch garnicht auf der Liste der vorbestimmten ÖEL, wenn dann mach ich ÖEL"
Kommandant Anton: "Hey Leute, wollt ihr es nicht mal miteinander probieren?"
usw.

Hoffentlich ist bis dahin die Bude nicht abgebrannt...



Schöne Grüße

Florian

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AutorChri8sti8an 8F., Wunstorf / Niedersachsen783100
Datum11.02.2014 23:366074 x gelesen
Ich war schon in meinen Grundfesten erschüttert und dachte ich hätte beim GF (niedersachsen) nicht richtig aufgepasst, so wie du das hier schreibst hab ich es auch gelernt... ABER: Bei allen Betrieben die unter das Bergrecht Fallen (also Bergbau aber auch Ölförderer etc.) Bleibt die Einsatzleitung bei der WF.

Flughafen wurde auch genannt, Flughafen ist keine WF im eigentlichen Sinn. Deren Grundlage ist die ICAO. Es kann durchaus sein, dass das Vorfeld aifgabe der Flughafen Feuerwehr ist, aber die Terminals und so ins Aufgabengebiet der kommunalen Feuerwehr fällt. Daher in so einem Fall am besten vorher klären und üben!

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern783102
Datum12.02.2014 06:345925 x gelesen
Guten morgen zusammen!

Einsatzleiter FF Florian oder sonst wer, kann doch den K-Fall garnicht ausrufen, oder? Liegt doch eher in der Hand des OB/Landrat?!?

Grundsätzlich hast du schon recht. Solche Fronten sollten vorher geklärt werden und auch die beteiligten Personen sollten einander kennen.

Ich glaube allerdings auch nicht, das sich irgendwer freiwillig den Hut aufsetzt, und die Einsatzleitung in einem solchen Betrieb an sich reißt (außer einem mir persönlich bekannten Hobby-EL, aber das ist eine andere Geschichte). Schon alleine, wie Volker schon sagte, wegen möglicher Schadensersatzansprüche. Sieht man ja jetzt wieder bei dem tödlichen Silounfall: "der Einsatzleiter war schuld"

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AutorHend8rik8 T.8, Südlohn / NRW783106
Datum12.02.2014 07:455677 x gelesen
Hallo,

ich bin gerade dabei mich auf den F IV in NRW vorzubereiten und lese mir gerade das FSHG NRW durch. Eine Betriebsfeuerwehr ist erstmal keine anerkannte Feuerwehr. Wenn mit Betriebsfeuerwehr aber eine Werkfeuerwehr gemeint ist, dann ist es im FSHG nicht geregelt wer die Einsatzleitung hat.
Bei den Kommentaren steht drin, daß dieser Sachverhalt im Vorfeld mit der öffentlichen Feuerwehr und der Werkfeuewehr geklärt werden sollte. Egal ob BF oder FF.

Ich selber würde aber immer den EL der Werkfeuerwehr bevorzugen, da er sich am besten mit den Materialien, Gebäuden und alles andere besser auskennt.

Gruß aus dem Münsterland

Hendrik

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern783110
Datum12.02.2014 08:215581 x gelesen
Geschrieben von Thomas B. WF BMW Dingolfing vs. FF Dingolfing; WF KKI vs. FF Ohu; WF Industriepark Münchsmünster vs. FF Münchsmünster;...

Das sind aber einzelfälle, bayernweit sieht es da anders aus.


Geschrieben von Thomas B.Ich denke das es eher umgekehrt der Fall ist und bis auf wenige Ausnahme

Nein das glaube ich nicht, mir sind jetzt auf einen Schlag einige Werkfeuerwehren mit 1-3 Fahrzeugen bekannt, da überwiegt die örtliche Feuerwehr deutlich.
Irgendwelche Konzerne hats nicht an jeder Ecke ......


Gruß
Christian




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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern783112
Datum12.02.2014 08:455578 x gelesen
Einspruch euer Ehren ! WFen sind u.a. die Flughäfen Frankfurt, Düsseldorf, Nürnberg, München. (ich beziehe mich nur auf diese WFen, da ich die Häuptlinge dort kenne).

Da ist der Gebäudebrandschutz und der Vorfeld-Brandschutz. Beides unter dem "Dach" der WF. Auf dem Vorfeld hat die örtliche FF eh' nichts zu suchen und ist dafür weder ausgebildet noch ausgerüstet und im Gebäudebrandschutz auf dem Flughafen ist das auch keine Popelangelegenheit... Dafür bildet sich die Vorfeldlöschgrupep eien Flughafens auch nicht ein Tierrettung aus brennenden Scheunen zu machen....

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern783115
Datum12.02.2014 08:52   5768 x gelesen
Köstlich und dafür ein "Daumen hoch".

Sind wir mal ehrlich. Wenn wir sachverständig miteiander umgehen und uns gegenseitig respektieren und die jeweiligen Stärken anerkennen, dann dürfte es eigentlich keien Probleme gebene.

Ja, wenn....... Aber es gibt immer wieder Heißdüsen und Profilneurotiker, an deren Person die Feuerwehrwelt genesen soll. Und das sind die, die die Probleme verursachen.

Öffentliche Wehren die sich ohne Alarmierungen selber zu Einsätzen auf Werksgelände der WF einladen.... Oder Revierfürsten, die z.B. der WF einer großen deutschen Universität verbieten, 10m vor dem Universitätsgelände bei "VU mit Person Klemm" zur Menschenrettung aktiv zu werden, weil es ja "ihr" VU ist........da werden lieber alle Gemeinden ringsrum alamiert und kleckerlesweise angefahren als das die WF vor-Ort (aber formell out of area) helfen und schon mal anfangen darf.....

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern783121
Datum12.02.2014 10:235683 x gelesen
Hallo Volker,

Geschrieben von Volker L.
Einspruch euer Ehren !
den darf/ muss ich auch erheben... :-)

Geschrieben von Volker L.
WFen sind u.a. die Flughäfen Frankfurt, Düsseldorf, Nürnberg, München. (ich beziehe mich nur auf diese WFen, da ich die Häuptlinge dort kenne).

Da ist der Gebäudebrandschutz und der Vorfeld-Brandschutz. Beides unter dem "Dach" der WF.

Das stimmt durchaus, und diese (!) Feuerwehren sind sowohl materiell wie auch personell gut ausgestattet. Wobei auch diese WF bei bestimmten Einsatzstichworten Unterstützung "von außen" erhalten (für die WF am Flughafen München kann ich das sicher sagen, für die anderen nehme ich das jetzt einfach mal an). Aber

Geschrieben von Volker L.
Auf dem Vorfeld hat die örtliche FF eh' nichts zu suchen und ist dafür weder ausgebildet noch ausgerüstet und im Gebäudebrandschutz auf dem Flughafen ist das auch keine Popelangelegenheit...
diese Aussage ist schlichtweg zu pauschal! Bei uns im Landkreis ist die WF am Sonderflughafen auch für den Gebäudebrandschutz zuständig, weil einzelne Gebäude schlichtweg innerhalb der Hilfsfrist nicht von den kommunalen Feuerwehren erreicht werden können. Mit einer Regelstärke von 8 FM zzgl. 1 Zentralist (jeweils in 24 h-Besetzung) zzgl. 2 FM im Tagdienst und einer nebenamtlichen Löschgruppe während der Woche (Mo-Fr jeweils 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr?) ist ab einer bestimmten (im voraus definierten) Einsatzlage zwingend Unterstützung von außen erforderlich - das beginnt regelmäßig spätestens bei den Einsatzstichworten B3, Person eingeklemmt und Luftnotlage B. Nachts und am Wochenende (wo teilweise auch Flugbetrieb stattfindet), wenn auf die nebenamtlichen Einsatzkräfte nicht zurückgegriffen werden kann, sieht das nochmal anders aus!

Ein Teil der externen Kräfte hat die erforderliche Sicherheitsbelehrung, die KBI sogar generelle Zutrittsberechtigung auf das Flughafengelände. Die turnusmäßig vorgeschriebenen Übungen (für den Flugbetrieb) finden daher stets auch unter Einbeziehung externer Kräfte (je nach Einsatzstichwort => umliegende Feuerwehren) statt. Es kann also funktionieren, wenn man möchte! Wobei es bislang nie ein Problem gab, wer die (Feuerwehr-)Einsatzleitung hat... bei entsprechend "großen" Lagen gibt es dann in aller Regel ohnehin "Koordinierungsbedarf", und ein ÖEL nach Art. 15 BayKSG benannt.

Geschrieben von Volker L.
Dafür bildet sich die Vorfeldlöschgrupep eien Flughafens auch nicht ein Tierrettung aus brennenden Scheunen zu machen....
Die WF fährt bei uns auch manchmal nach außen zur Unterstützung, z.B. bei Wald-/ Flächenbränden mit einem FLF. Auch bei Gefahrgut-/ Strahlenschutzeinsätzen wäre dies denkbar. Parallel besetzt dann aber eine "freiwillige" Löschgruppe die dortige Wache um den Gebäudebrandschutz mit abzudecken...

Gruß
Markus

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