alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

Themawarum man lieber einen Rettungswagen rufen sollte ...20 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg784295
Datum03.03.2014 14:3311810 x gelesen
hallo,

das wurde teuer :-()

direkt vor der Notaufnahme des Krankenhauses:

patientenschonende_rettung_nordhorn_5.jpEin Handwerker, welcher bei arbeiten in etwa vier Metern Höhe auf die Erde auf den Rücken gestürzt war, benötigte dringend ärztliche Hilfe. Jedoch anstatt den Rettungsdienst zu alarmieren entschied man sich den Patienten, welcher zu diesem Zeitpunkt noch geh fähig war selber in die Notfallaufnahme in das Nordhorner Krankenhaus zu bringen.

Dort angekommen, klagte der Patient bereits über so starke Schmerzen im Rücken, dass ein einfaches aussteigen aus dem PKW ohne eine erhebliche Gefährdung des Patienten nicht mehr möglich war.


Weitere Infos und Bilder im Einsatzbericht der Feuerwehr Nordhorn

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern784296
Datum03.03.2014 14:407801 x gelesen
Das ist ja nicht der erste derartige Fall. Beim Zeitwert des W 124 ist der finanzielle Schaden nicht ganz so hoch - aber ärgerlich ist es schon.

Aus genau diesem Grund habe ich bei einem VU (Fahrrad / PKW) trotz Regenwetter den verunfallten Radfahrer nicht in den ELW gesetzt sondern ihn im Nieselregen auf den RTW warten lassen (unterm Regenschirm)

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen784297
Datum03.03.2014 14:40   7691 x gelesen
Und dann heißt es immer, das Zerschneiden eines unverformeten PKW der auf allen vier Rädern steht bei Übungen sei praxisfremd :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 N.8, Leipzig / Sachsen784306
Datum03.03.2014 15:477344 x gelesen
Hallo liebe Forumsgemeinde,

mich würde ja mal interessieren wer dann für den Einsatz und den Schaden aufkommt? Die Haftpflicht des Verletzten?


Viele Grüße, Florian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen784312
Datum03.03.2014 16:247413 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Volker L.:
Das ist ja nicht der erste derartige Fall. Beim Zeitwert des W 124 ist der finanzielle Schaden nicht ganz so hoch - aber ärgerlich ist es schon.
Der finanzielle Schaden ist vielleicht eher gering, da ich aber grade (schon länger) auf der Suche nach eben solchen einem, "vernünftigen" (!), 124er bin, kann ich sagen, daß solche Exemplare langsam wirklich selten werden. Aber dies eigentlich nur am Rande und davon ab:

Irgendwo stellt sich mir hier die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Ein ansonsten völlig intaktes Fahrzeug. - Gab es da wirklich absolut keine andere Möglichkeit (Pat. saß offensichtlich auf dem Beifahrersitz -> beide Sitze ganz runter, Fahrersitz notfalls raus, Spineboard o.ä. drunter, schräg durch die Fondtür raus)? Patientenschonende Rettung - bei ohnehin mehr oder weniger stark zerstörten Fahrzeugen ok, aber mußte hier wirklich gleich das Dach ab, und der Daimler damit in einen kapitalen Totalschaden verwandelt werden? Und noch eine ganz kleine Frage: Wer bezahlt den Spaß jetzt eigentlich? Die Kfz-Versicherung ja wohl eher nicht, die Krankenkasse eher auch nicht...? Die private Haftpflicht des Pat.? Fragen über Fragen...

Wieder bezugnehmend auf den ersten Satz war meine spontane Regung daher auch etwas in Richtung: "Meinen 124er hätte unter Garantie keiner demoliert, in Teile zersäbelt! Der Kollege wäre da schon irgendwie anders rausgekommen..."


Gruß

Daniel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW784315
Datum03.03.2014 16:277372 x gelesen
Hallo Daniel,

~Böse an~

Naja, irgendwann muss das geübte ja mal umgesetzt werden

~Böse aus~

Ich mag es aus der Ferne nicht beurteilen, ob der Weg alternativlos war....

Gruß

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg784316
Datum03.03.2014 17:067059 x gelesen
Geschrieben von Florian N.mich würde ja mal interessieren wer dann für den Einsatz und den Schaden aufkommt? Die Haftpflicht des Verletzten?

Kommt darauf an. Wenn es ein "echter" Arbeitsunfall war, dann greift evtl. die gesetzliche Unfallversicherung.

Darüber hinaus könnte §2 Abs. 1 Nr. 13 SGB VII i.V.m §13 SGB VII den Schaden am PKW ersetzen. Diese Regelung hat man extra eingeführt, nachdem man bei einem ähnlichen Fall (Ersthelfering bei VU setzt verletzte Person in eigenen PKW, Rettungsdienst erkennt auf WS-Verletzung und FW nimmt das Dach ab - und keiner zahlt den Schaden am Pkw der Ersthelfering) die Schutzlücke erkannt hat.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r S8., Köln / NRW784317
Datum03.03.2014 17:107124 x gelesen
Geschrieben von Martin D.
Ich mag es aus der Ferne nicht beurteilen, ob der Weg alternativlos war....

Volle Zustimmung.
Vielleicht war der Einsatz eines K.E.D.-Systems nicht möglich bzw. unbekannt.

Ist auf jeden Fall eine unschöne Situation und wieder ein 124 fürs H-Kennzeichen weggefallen.

Gruß
Peter

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW784326
Datum03.03.2014 19:22   7105 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Irgendwo stellt sich mir hier die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

Auch wenn man hier nur die rein finanzielle Seite betrachtet:
Der Schaden am Fahrzeug dürfte maximal im Bereich 3.000 bis 5.000 Euro liegen.
Für das Geld bekommt man nicht viel zusätzliche Heilbehandlung; von Reha oder gar Erwerbsminderung mal garnicht zu sprechen.

Allerdings hoffe ich, dass die meisten Entscheidungsträger in solchen Fällen nicht nach rein finanziellen Gesichtspunkten entscheiden, sondern auch ein gewisses Wertesystem vertreten, in dem ein Mensch eine andere Stellung hat als eine Sache.

(bevor gleich wieder jemand vorschlägt, die Sache im Rahmen der Amtshilfe durch die Polizei regeln zu lassen, weil ja eine 9mm-Patrone weniger als einen Euro kostet...)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen784356
Datum04.03.2014 09:375997 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Henning K.:
Der Schaden am Fahrzeug dürfte maximal im Bereich 3.000 bis 5.000 Euro liegen.
Für das Geld bekommt man nicht viel zusätzliche Heilbehandlung; von Reha oder gar Erwerbsminderung mal garnicht zu sprechen.

Ja, sicher richtig, das kann man so sehen. BTW: Mich würde hier übrigens die Epikrise mal interessieren...


Allerdings hoffe ich, dass die meisten Entscheidungsträger in solchen Fällen nicht nach rein finanziellen Gesichtspunkten entscheiden, sondern auch ein gewisses Wertesystem vertreten, in dem ein Mensch eine andere Stellung hat als eine Sache.
Ich hoffe, daß die Entscheidungsträger nachdenken, überlegen, abwägen und sich eben vielleicht auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen stellen. Und nicht Maßnahmen ergreifen, weil es ja Standard ist, weil es im Trauma-Training auch immer so gemacht wird und "weil man es eben kann". Ich habe mir die Bilder jedenfalls inzwischen noch ein paar Mal angesehen, nachgedacht und denke mir (jetzt) meinen Teil dazu...


Gruß

Daniel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.784363
Datum04.03.2014 10:535702 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Ich hoffe, daß die Entscheidungsträger nachdenken, überlegen, abwägen und sich eben vielleicht auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen stellen.

Ist zwar unsere Nachbarwehr, aber über den Einsatz selber habe ich noch keine konkreten Details gehört. Deswegen mal im allgemeinen, warum nach Abwägung diese Maßnahme getroffen sein könnte:
- Schmerz nicht mehr tolerabel für eine aufwendigere Rettung durch Ausbau,
- Patient versperrt durch Schonhaltung bzw. Körperkrümmung Wege im Fahrzeug,
- Beginnende Lähmungssyptomatik,
- Notärztin ordnet unverzügliche Rettung an,
- die Einsatzstelle versperrt den Weg zur Liegendzufahrt,
- schnellstmögliche Verbringung zum CT, um Verletzungsbild zu erhalten,
- ...

Alles spekulativ!

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen784369
Datum04.03.2014 11:215577 x gelesen
Hallo

Auch mal meine Meinung dazu.
20 Minuten Rettungszeit lt. der Homepage sprechen nicht für eine akute Rettung. Die/der Arzt wollte den Pat. achsengerecht gerettet haben.
Nun ist das Fahrzeug ja nicht das engst gebaute. Auf ein Spineboard muss der Patient eh oder es muss ein KET an ihn ran. Minimale Bewegungen sind also ohnehin nötig.Mit beiden Hilfsmitteln bringe ich den Pat. zerstörungsfrei aus dem Fahrzeug. Ich würde mir ja selbst die Entfernung des Gummis der Heckscheibe und deren Entnahme gefallen lassen um ihn nach hinten zu entnehmen.

Den Wünschen und Anregungen bzgl. solcher Einsatzlagen schließe ich mich Daniel vorbehaltlos an.

Peter

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.784371
Datum04.03.2014 11:345489 x gelesen
Geschrieben von Peter L.20 Minuten Rettungszeit lt. der Homepage sprechen nicht für eine akute Rettung. Zwanzig Minuten nach Alarmierung! Das heißt 3-4 Minuten Einsatzkräfte zum Feuerwehrhaus, 2-3 Minuten zur Einsatzstelle (ca. 2 Kilometer innerstädtisch), 2-3 Minuten Lageerkundung und Aufbau Ablageplatz. Geschätzte Rettungszeit also nach 10 Minuten. Ist das etwas akuter?

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg784373
Datum04.03.2014 11:35   5859 x gelesen
Auch auf die Gefahr hin dass ich mich wieder unbeliebt mache und der Vorwurf der "Ferndiagnose" kommt.


Geschrieben von Christian B.- Notärztin ordnet unverzügliche Rettung an,


Gerade dann ist fast jede andere Methode schneller, als Dach ab...


Da wäre dann ein Tunnel über das Rückfenster um Längen schneller gewesen.

Ferner wurde bei der Methode "Dach klappen" mal wieder der Standardfehler Nummer 1 gemacht. Das Dach wurde nach hinten geklappt. Warum? Weil man nichts dabei denkt oder weil man es schon immer so macht. Wenn die achsengerechte Rettung erfolgen soll, dann i.d.R. nach hinten. Dann aber ist es maximal unsinnig, das Dach selbst nach hinten zu klappen. Weil dann ist es im Weg. Entweder dann ganz ab oder, wenn man sich zwei Säulen sparen will, nach vorne klappen. Dann spart man sich ganz nebenbei auch noch die unsägliche Sägerei der Frontscheibe und die Diskussion um die Glasstaubentwicklung.

Außerdem hat man die Rettung hier dann noch mit B-Säule entfernen kombiniert. also eine Rettung schräg zur Seite. Das ist dann nicht schnell und auch nicht so 100% achsengerecht, wie gerade nach hinten raus.



Ganz ehrlich? Rein von der handwerklichen Ausführung der Maßnahmen ist das für mich in Noten ausgedrückt bestenfalls eine 3-4. Also durchaus Schulungsbedarf auch und vor allem für die taktischen Führer.


Das ist eine popelige Allerweltslage, Fahrzeug stabil auf den 4 Rädern. Wie in der Grundausbildung. Patient "nur" mit neurologischen Ausfällen.

Da kann ich über Tunnel im Heck über Fischdose bis zu Dach nach vorne klappen ganz viele Varianten spielen, die alle schneller gewesen wären (wenn es wie von Dir vermutet vom Doc so angesagt wurde), als die gewählte Vorgehensweise. Und taktisch sinnvoller auch.


Wenn man "materialschonend" im Bezug auf den PKW, Geschwindigkeit der Rettung und Achsengerechtigkeit kombinieren wollte, dann hätte ich die Heckscheibe geschossen, die Rückenlehne zurück gedreht und dann über das Spineboard gerade nach hinten durch die Heckscheibenöffnung raus.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg784374
Datum04.03.2014 11:375575 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Das heißt 3-4 Minuten Einsatzkräfte zum Feuerwehrhaus, 2-3 Minuten zur Einsatzstelle (ca. 2 Kilometer innerstädtisch), 2-3 Minuten Lageerkundung und Aufbau Ablageplatz. Geschätzte Rettungszeit also nach 10 Minuten. Ist das etwas akuter?

Siehe mein anderes Posting. Mit "meiner" Maßnahme habe ich Dir den Patienten nach 60 Sekunden durch den RettD mit dem Spineboard rettbar. Wenn der RettD will kann er diese sogar ganz ohne Beteiligung der Feuerwehr durchführen, denn die Heckscheibe bekommt er auch alleine mit der DIN-Ausstattung eines RTW kaputt...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen784375
Datum04.03.2014 11:455413 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Geschätzte Rettungszeit also nach 10 Minuten. Ist das etwas akuter?

CiFi hat es genau so beantwortet wie ich jetzt auch getan hätte.
Bei mir wäre allerdings die Heckscheibe sogar noch heile geblieben ;-).

Peter

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.784376
Datum04.03.2014 12:025554 x gelesen
Geschrieben von Christian F. Auch auf die Gefahr hin dass ich mich wieder unbeliebt mache und der Vorwurf der "Ferndiagnose" kommt.
Bei mir aktuell damit nicht. ;-)

Geschrieben von Christian F.Gerade dann ist fast jede andere Methode schneller, als Dach ab...

Da wäre dann ein Tunnel über das Rückfenster um Längen schneller gewesen.

Sagen wir es mal so: Ich bin nicht der Verteidiger der Nordhorner Feuerwehrehre. Ich habe spekulativ ein paar Gründe aufgeführt, warum es so gekommen sein könnte. Ob die so zutreffen, keine Ahnung.

Ich erlaube mir mal so viel Anmerkung, dass ich als taktischer Führer bei einer Dachentnahme anders verfahren hätte.

Was die Beweggründe für diese Art der Rettung waren, weiß ich nicht. Bin aber auch nicht die Instanz, vor der man sich rechtfertigen müsste.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen784386
Datum04.03.2014 15:465015 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Christian F.:
Wenn die achsengerechte Rettung erfolgen soll, dann i.d.R. nach hinten. Dann aber ist es maximal unsinnig, das Dach selbst nach hinten zu klappen. Weil dann ist es im Weg. Entweder dann ganz ab oder, wenn man sich zwei Säulen sparen will, nach vorne klappen.
Genau das ist zum Beispiel einer der "Teile", die ich mir auch so dazu gedacht habe...

Dann spart man sich ganz nebenbei auch noch die unsägliche Sägerei der Frontscheibe und die Diskussion um die Glasstaubentwicklung.
Und dies beim Anblick der Bilder zum Beispiel auch.

Außerdem hat man die Rettung hier dann noch mit B-Säule entfernen kombiniert. also eine Rettung schräg zur Seite. Das ist dann nicht schnell und auch nicht so 100% achsengerecht, wie gerade nach hinten raus.
So ist es...

Ganz ehrlich?
Ja, von mir auch: Man hat den 124er Daimler hier m.E. ziemlich bis völlig unnötig zerstört! Was man da gemacht hat, hätte man auch, völlig beschädigungsfrei, über die Seite machen können. Oder, etwas eleganter, durch die Heckscheibe, wie hier vorgeschlagen, und mit nicht ganz so finalem Schaden fürs Fahrzeug. Stattdessen ist man hier völlig "ohne Rücksicht auf Verluste" vorgegangen, und das nicht mal besonders sinnvoll.


Gruß

Daniel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen784394
Datum04.03.2014 16:38   5201 x gelesen
Hallo,

ich würde es ja sonst nicht so schreiben, weil ich finde, daß es etwas platt ist, aber (auch hier): Danke! Gut, daß ich nicht so ganz alleine da stehe. Denn meiner Meinung nach ist es hier doch so:

Wie grade schon geschrieben, wurde hier m.E. völlig "ohne Rücksicht auf Verluste" vorgegangen! Dies scheint "bei uns" inzwischen immer dann gerechtfertigt, wenn etwas wie dies ins Spiel kommt

- nochmals zitiert von Henning K. weiter oben:
Allerdings hoffe ich, dass die meisten Entscheidungsträger in solchen Fällen nicht nach rein finanziellen Gesichtspunkten entscheiden, sondern auch ein gewisses Wertesystem vertreten, in dem ein Mensch eine andere Stellung hat als eine Sache.
So weit, so gut, streite ich ja auch gar nicht ab! Immer öfter muß dieser heere Grundsatz m.E. aber für, sagen wir mal, "ganz geringfügig überzogene" Maßnahmen herhalten - "Es geht doch um Menschenleben! Was machen da die paar Euro!?"

Ich will ja der betroffenen Wehr gar keine Vorwürfe machen, hier den Stab brechen oder ähnliches. Aber, nochmals bezugnehmend auf die Fotos, hier mal meine weiteren Gedanken zu dieser Sache:

Auf den Bildern sind auch diverse Rettungsdienstler zu sehen, und wenn ich da so gucke überwiegt das gewohnte Bild: Relativ jung, also durchaus gut ausgebildet, aber mitunter vielleicht manchmal etwas über das Ziel hinaus... Ich denke daher, die glorreiche Idee zur Dachabnahme kam eher aus diesem Kreis, weil "ist ja Standard zur achsengerechten Rettung, macht man eben so..." OK, wenn da nicht jemand aus den eigenen (Rettungsdienst-) Reihen drauf kommt, daß das vielleicht eher eine Maßnahme bei Unfallfahrzeugen ist, und etwas bremst, erwarte ich eigentlich ein bißchen von der Führungskraft der Feuerwehr die Frage: "Jungs (und Mädels), Doktor, ist nicht euer Ernst?" (oder deutlicher: "... gehts noch?!?") ... Das sind aber auch nur meine ganz persönlichen spontanen Gedanken dazu.

Ach so, ja: Dass sich bei der Aktion jemand ernsthaft kurz Gedanke um die finanziellen Folgen gemacht hat, glaube ich auch nicht so ganz. Geht / ging ja schließlich "um Menschenleben, was machen da die paar Euro...!?" Dass das im Nachhinein dann doch ein kleines Problemchen ist, weil die meisten eben nicht mal ein paar tausend Euro über / rumliegen haben, und daher die Gesichter lang und länger werden, weil keiner zahlen will und / oder die Versicherungen die Aktion vielleicht auch ganz vorsichtig hinterfragen, steht auf einem ganz anderen Blatt...

Eine Sache hab ich noch: Es ging um die Frage des Anhebens eines Pkw per DLK, wenn eine Person drunter liegt. Statt der einfachen und finalen Feststellung, daß das mit dem konkret vorhandenen Gerät (DLK - GL) schlicht kaum bzw. nicht sinnvoll möglich ist (und man sich was anderes einfallen lassen muß), kam auch hier die Ansage "wenn es um Menschenleben geht - ist die DLK danach eben beschädigt..." Unter Umständen irreparabel, möchte ich hier mal hinzufügen. Und wenn es dann um die Kosten geht, hier mal eben 5 - 600.000 Euro, werden die Gesichter unter Umständen auch hier lang und länger... und die Fragen äußerst unangenehm. Ist aber nur meine unmaßgebliche Ansicht.


Gruß

Daniel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW784406
Datum04.03.2014 21:275016 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Gut, daß ich nicht so ganz alleine da stehe.

Das ist deine Meinung.

Ich sehe schon einen fundamentalen Unterschied, ob man die getroffenen Maßnahmen unter dem Aspekt ihrer Vor- und Nachteile für den Patienten diskutiert (*), oder ob man unter dem Vorwand der Verhältnismäßigkeit die Unversehrtheit eines angehenden Auto-Klassikers vor die Abwehr von ggf. bleibenden Schäden für den Patienten stellt (und dann aber konkrete Argumente zur Verhältnismäßigkeit unbeachtet lässt).

Geschrieben von Daniel R.Eine Sache hab ich noch: Es ging um die Frage des Anhebens eines Pkw per DLK, wenn eine Person drunter liegt. Statt der einfachen und finalen Feststellung, daß das mit dem konkret vorhandenen Gerät (DLK - GL) schlicht kaum bzw. nicht sinnvoll möglich ist (und man sich was anderes einfallen lassen muß), kam auch hier die Ansage "wenn es um Menschenleben geht - ist die DLK danach eben beschädigt..."

genau, wenn der einzige Weg zur Menschenrettung das Opfern unseres Geräts ist (BTW: wer nimmt seine eigene DL mit zum Einsatz? unsere gehört der Gemeinde...), dann muss man diesen Weg gehen. Eine Einheit hier in der Nähe hat letztes Jahr bei einer Menschenrettung (mindestens) den Korb ihrer DL zerstört, mit der Folge von Reparaturkosten im mittleren fünfstelligen Bereich. Der zum Einsatzzeitpunkt verantwortliche Führer meinte hinterher sinngemäß: noch nie kam keine Kritik bei so einem hohen Schaden. Wowereit.

(*)
ja, hier stehe ich durchaus auf der Seite von CF. Auch wenn er es geschafft hat, trotzdem das Wort "schiessen" ein sein Posting einzubauen ;-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt