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ThemaBF München - Ausbildung, usw.31 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
Infos:
  • FAQ: Wie komme ich zur Berufsfeuerwehr bzw. wie werde ich hauptamtlicher Feuerwehrmann?
  • FW München: " Karriere "
  • FM: Berufsfeuerwehr-Ausbildung
  •  
    AutorAndr8eas8 H.8, Unterwössen / Bayern785514
    Datum25.03.2014 10:0611468 x gelesen
    Hallo,

    ich wollte mich über die Ausbildung bei der BF München erkundigen.

    ua. wohnt man unter der Woche auf der Wache oder wird gependelt? Werden Lehrgänge wie zb. Maschinistenlehrgang, Atemschutzlehrgang, Sanitätsdienstausbildung usw. anerkannt?


    Gruß
    Andi

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    AutorRonn8y O8., Nußloch / BW785520
    Datum25.03.2014 11:438121 x gelesen
    Hallo,

    bezüglich den Inhalten und Abläufen der Ausbildung erkundigst du dich am besten bei der entsprechenden Feuerwehr, Kontaktdaten sind im Internet zu finden. Dieses Thema wurde aber auch schon mehrfach hier und in anderen Foren besprochen/diskutiert.

    Die meisten Ausbildungen bzw. Lehrgänge werden in der Regel nicht anerkannt und müssen im Zuge der Ausbildung bei einer Berufsfeuerwehr, Werkfeuerwehr etc. nochmals absolviert werden.

    Gruß
    Ronny

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    AutorGott8fri8ed 8B., München / Bayern785529
    Datum25.03.2014 15:377768 x gelesen
    Grundsätzlich wird gependelt. Die BF hatte früher mal Möglichkeiten Lehrgangsteilnehmer von außerhalb preisgünstig unterzubringen, dies gibt es aber nicht mehr. Evt. kann man ein Zimmer in der Stahlgruber-Stiftung belegen.
    Die üblichen Ausbildungen bei der FF werden nicht anerkannt. Eine eventuell vorhandene Rettungssanitäterausbildung wird anerkannt.


    Gruß

    Gottfried

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    AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern785552
    Datum25.03.2014 22:027470 x gelesen
    Geschrieben von Andreas H.ich wollte mich über die Ausbildung bei der BF München erkundigen.

    Hallo Andi,

    einen guten Einblick in den Ausbildungsverlauf des Grundlehrganges in München findest Du hier, er hat den letzten Lehrgang besucht der vor 2 Wochen zu Ende ging.

    Wie bereits geschrieben wird nichts anerkannt außer evtl. vorhandener RS/RA. Bin mir aber nicht sicher ob der einfach so anerkannt wird, oder trotzdem nach eine Prüfung bzw. ein Test abgelegt werden muss.

    Im Grundlehrgang selbst machst Du den Atemschutzlehrgang, eine First-Responder Ausbildung und für die Maschinisten jeder Lehrgangsgruppe, eine Einweisung auf die HLF. Nach Abschluss des Grundlehrganges erfolgt dann Führerschein, RS falls noch nicht vorhanden und Wachpraktika.


    Schöne Grüße

    Florian

    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY785556
    Datum25.03.2014 22:427118 x gelesen
    Servus,

    in München macht ja die BF auch den Rettungsdienst. Kann es dann einem FM(SB) passieren, dass er da in einer Schicht im Rettungsdienst fährt und in der anderen die "normalen" Feuerwehreinsätze leistet?
    Ich glaube, in einer Doku über die BF Hamburg habe ich mal sowas gesehen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern785557
    Datum25.03.2014 22:467106 x gelesen
    Anton das kommt auf die Diensteinteilung an, ich bin gerne immer die 3 Wachtage im Rettungsdienst gefahren,andere wechseln jeden Wachtag, das kommt auf den wachschreiber an,wenn möglich wird auf persönliche Empfindlichkeiten eingegangen,wenn einer gerne RD fährt kann er auch 3 oder mehr WT am RtW oder Nef oder NAW bleiben.Das bleibt jeder Wachabteilung überlassen,die schauen auch das keiner "benachteiligt" oder bevorzugt wird.
    Gruß

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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    AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern785558
    Datum25.03.2014 22:577081 x gelesen
    Hallo Anton,

    in München fährt die BF regulär nur den Notarztdienst und besetzt den Rettungshubschrauber. Dazu kommen die RTW des Löschzuges die zur Spitzenabdeckung im Rettungsdienst eingesetzt werden. Außerdem fahren alle BF HLF als First Responder zu bestimmten Stichworten parallel zum Rettungsdienst dazu.

    Geschrieben von Anton K.Kann es dann einem FM(SB) passieren, dass er da in einer Schicht im Rettungsdienst fährt und in der anderen die "normalen" Feuerwehreinsätze leistet?

    Ich vermute die komplette Schicht durch wird entweder als Feuerwehr oder Rettungsdienst gefahren. Teilweise sind die RTW aber auch in die Feuerwehrarbeit eingebunden, z.B. bei Gefahrguteinsätzen.


    Schöne Grüße

    Florian

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern785563
    Datum26.03.2014 04:597532 x gelesen
    Geschrieben von Florian F.in München fährt die BF regulär nur den Notarztdienst und besetzt den Rettungshubschrauber. Dazu kommen die RTW des Löschzuges die zur Spitzenabdeckung im Rettungsdienst eingesetzt werden. Außerdem fahren alle BF HLF als First Responder zu bestimmten Stichworten parallel zum Rettungsdienst dazu.


    Mir wird richtig warm ums Herz, wie schön und nett du das be(um)schrieben hast :-)

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen785573
    Datum26.03.2014 09:116721 x gelesen
    Moin,
    RS und RA werden ohne Probleme anerkannt.
    Was mich mal interessieren würde wäre, warum ihr feste Maschinisten im B1-Lehrgang habt.
    Bei uns bekam jeder die Einweisung(nicht gleichzusetzen mit Maschinisten-Lehrgang) auf die LF/HLF und in den Übungen wurde durchrotiert.

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern785576
    Datum26.03.2014 09:256643 x gelesen
    Geschrieben von Stephan S.Was mich mal interessieren würde wäre, warum ihr feste Maschinisten im B1-Lehrgang habt

    Ich vermute mal ,das nicht jeder die Fahrerlaubnis hatte, in der Regel wird Fahrerlaubnis und Maschinistenlehrgang im Anschluss gemacht.

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen785581
    Datum26.03.2014 09:446566 x gelesen
    Das war bei uns auch nicht der Fall, da bei Übungen an der Schule aber ja nicht die Anfahrt dabei ist, kann auch jemand ohne CE-Führerschein Maschinist machen(in den Übungen).

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern785582
    Datum26.03.2014 09:516636 x gelesen
    Hmhh ja komisch,aber ich denke Florian kann das beantworten der war ja live dabei :-)

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
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    AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern785639
    Datum26.03.2014 22:006448 x gelesen
    Geschrieben von Stephan S. Was mich mal interessieren würde wäre, warum ihr feste Maschinisten im B1-Lehrgang habt.

    Hallo Stephan,

    der Grundlehrgang war in drei Gruppen aufgeteilt mit jeweils drei Maschinisten. Diese Maschinisten hatten auch alle eine LKW-Führerschein was ja die Minderheit im Lehrgang war. Die Fahrzeug wurden in der Regel bei den Übungen bewegt, innerhalb und außerhalb des Geländes.


    Schöne Grüße

    Florian

    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
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    AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern785643
    Datum27.03.2014 07:036339 x gelesen
    Mal ein wenig ab vom Thema:
    Verstehe ich das richtig, dass man zuerst ein Studium ablegen muss, um danach überhaupt erst die Ausbildung bei der BF beginnen zu können/dürfen? Das würde ja bedeuten, dass man 6 oder 7 Semester studiert und eigentlich kein/kaum Geld verdient und danach dann mit Anwärtergehalt beim öffentlichen Arbeitgeber anfängt. Somit steht man doch letztendlich ca. 6 1/2 Jahre (bei veranschlagter 3-jähriger Ausbildung bei der BF) mit keinem bzw. nur sehr geringem Einkommen da? Und was ist, wenn man die Ausbildung nicht schafft? Kann man das Studium eigentlich dann auch irgendwie außerhalb der BF nutzen und einen Beruf finden?
    Oder wird man schon fest bei der BF eingestellt und absolviert die Lehrgänge sozusagen, um die Fertigkeiten zu erlangen?

    Ich frage deshalb, weil man bspw. bei dem Studium für den gehobenen Verwaltungsdienst (sog. duales Studium) in der Regel ja fest bei der Kommune als Anwärter angestellt ist und man mit erfolgreichem Abschluss des Studiums dann auch bei der Kommune zum Arbeiten anfangen kann und gleich voll in Lohn und Brot steht.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg785644
    Datum27.03.2014 07:506251 x gelesen
    Geschrieben von Stefan O.Verstehe ich das richtig, dass man zuerst ein Studium ablegen muss, um danach überhaupt erst die Ausbildung bei der BF beginnen zu können/dürfen?

    Im gehobenen und höheren Dienst ja. Im mittleren Dienst ist Eingangsvoraussetzung eine abgesclossene Berufsausbildung.


    Geschrieben von Stefan O.Das würde ja bedeuten, dass man 6 oder 7 Semester studiert und eigentlich kein/kaum Geld verdient und danach dann mit Anwärtergehalt beim öffentlichen Arbeitgeber anfängt.

    Genau. Das ist die Ausgangslage für den gD Feu und hD Feu. Und m.E. auch ein Problem bezüglich der Einkommenssituation und der Arbeitsmarktchancen auf einem enger werdenden Bewerbermarkt.


    Geschrieben von Stefan O.Und was ist, wenn man die Ausbildung nicht schafft? Kann man das Studium eigentlich dann auch irgendwie außerhalb der BF nutzen und einen Beruf finden?

    Du absolvierst ein ganz normales ziviles Studium an irgend einer Hochschule und bewirbst Dich mit Deiner Abschlussurkunde um einen Ausbildungsplatz im gD oder hD. Davor hast Du kein Dienstverhältnis mit irgend jemandem. Du kanns mit dem selben Studienabschluss auch bei jedem zivilen Unternehmen anheuern. Es handelt sich nicht um eine Duale Ausbildung wie bei Dir, wo bereits ein Dienstverhältnis mit dem Dienstherren im Rahmen der Ausbildung besteht.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorTim 8L., München / Bayern785671
    Datum27.03.2014 14:386290 x gelesen
    Geschrieben von Stefan O.
    Das würde ja bedeuten, dass man 6 oder 7 Semester studiert und eigentlich kein/kaum Geld verdient und danach dann mit Anwärtergehalt beim öffentlichen Arbeitgeber anfängt. Somit steht man doch letztendlich ca. 6 1/2 Jahre (bei veranschlagter 3-jähriger Ausbildung bei der BF) mit keinem bzw. nur sehr geringem Einkommen da?

    Die von dir beschriebene Einkommensproblematik ist den Kommunen sicher bekannt. In München - um mal den Bezug zu den Fragen des Threadopeners herzustellen - wird das Problem zumindest abgeschwächt indem Auszubildende in der QE3 (gD) im ersten Ausbildungsjahr als Tarifbeschäftigte (TVÖD-L, E9) angestellt werden. Erst im zweiten Jahr folgt dann die Aufnahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit entsprechenden Bezügen. So besteht wenigstens die Option sich im ersten Jahr ein kleines Finanzpolster für das zweite Jahr anzusparen, falls nötig.
    Richtig hart treffen die geringen Verdienstmöglichkeit wohl vor allem diejenigen, die nach dem Studium schon in Lohn und Brot standen, entsprechend Verdient haben und u.U. Familien gegründet haben. Ich persönlich habe den Übergang vom Ende des Studiums in die Ausbildung im gD glücklicherweise fast nahtlos geschafft und habe dadurch natürlich weniger Probleme als die erwähnten Kollegen, da die Ausbildung das erste richtige Arbeitsverhältnis darstellt. Das scheint aber, nachdem ich in verschiedenen Einstellungsverfahren zahlreiche Bewerber kennengelernt habe, auch eher die Ausnahme zu sein.

    Nachzulesen ist das übrigens hier: Ausbildung QE3 BF München

    Meine Beiträge geben ausschließlich meine private Meinung wieder.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY785673
    Datum27.03.2014 15:155973 x gelesen
    Servus,

    das größte Problem wird aber die Wohnsituation in München sein. Bezahlbarer Wohnraum, gerade für Bezieher kleiner Einkommen, ist da doch sehr selten.
    Ich weiß von einem Kameraden, der hatte bei der Polizei in München eine Dienstwohnung für sich und seine Familie, genau in Höhe der Fahrbahn des Mittleren Rings.
    Hat die Stadt München dann nicht auch für solche "Härtefälle" Dienstwohnungen im oder beim Schloß Nymphenburg? Ich glaube, ich habe da in einer Doku über das Schloß da mal was gehört.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern785676
    Datum27.03.2014 15:396035 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Hat die Stadt München dann nicht auch für solche "Härtefälle" Dienstwohnungen im oder beim Schloß Nymphenburg? Ich glaube, ich habe da in einer Doku über das Schloß da mal was gehört.

    Unabhängig von den Voraussetzungen des sozialen Wohnungsbaus, kann jede Dienstkraft einen Wohnungsantrag stellen.

    Auch Wohngemeinschaften können vorgemerkt werden, wenn sie auf Dauer angelegt sind.

    Es besteht die Möglichkeit der Vermittlung einer öffentlich geförderten bzw. einer Wohnung ohne Sozialbindung, für die die Landeshauptstadt München das Belegungsrecht zugunsten städtischer Dienstkräfte hat.

    Des weiteren besteht die Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung in einem Appartement in unserem Wohnheim, wobei hier die Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der Qualifikationsebene 3 für die Dauer der Praktika vorrangig behandelt werden.

    Ausserdem besteht noch die Möglichkeit einer Anmietung im
    Das Programm "München Modell" für Mieter
    Das "München Modell" für Mieter und Genossenschaftsmitglieder richtet sich vor allem an Familien mit mittlerem Einkommen.
    Die Landeshauptstadt München bietet mit dem "München Modell" Münchner Haushalten mit mittlerem Einkommen und Familien mit Kindern die Möglichkeit, in der Stadt Wohnungen zu tragbaren Mieten zu finden. Das Angebot ist auch für die vielen Berufspendler gedacht, die außerhalb wohnen, aber in München arbeiten. Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen.
    Es gibt zwei Arten:

    das "München Modell" für Mieter
    das "München Modell" für Genossenschaftsmitglieder

    Dann noch die Baugenossenschaften und das Beamtenheimstättenwerk,Beamtenverein usw. Möglichkeiten gibt es viele aber halt nicht morgen kommen und übermorgen einziehen :-)

    Grüßle

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern785677
    Datum27.03.2014 15:425887 x gelesen
    Finanziell gesehen ist der gehobene oder höhere Dienst höflich formuliert "wenig attraktiv". Erst das Studium an der FH oder an der TU. dann bist Du mit der ersten Ausbildung fertig. Jetzt könntest Du auch in die Industrie gehen.

    Doch statt dann Geld zu verdienen hungerst Du mit Anwärterbezügen herum.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern785679
    Datum27.03.2014 15:486028 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Finanziell gesehen ist der gehobene oder höhere Dienst höflich formuliert "wenig attraktiv

    Stimmt so ganz nicht, gD bitte Beitrag von Tim L. lesen und im hD gehts leider nicht anders ,wenn man Beamter werden will, alles hat seine 2 Seiten ,besonders die Industrie :-) Geld allein ist nicht alles ,sagt man nicht umsonst ,ich kenne einen grösseren Anteil der von einer Werkfeuerwehr in den hD wechselt als umgekehrt .

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    'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern785681
    Datum27.03.2014 19:505766 x gelesen
    Das mag sein - als Alternative gibt es noch richtig Geld verdienen als Dipl.-Ing. in der Industrie und Feuerwehr als Hobby...

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern785682
    Datum27.03.2014 20:025723 x gelesen
    mag sein , ich weiss die umgekehrte Alternative, es hebt sich auf, der wo in den hD oder gD zur Feuerwehr will ,der tut das auch, wenn er es schafft die Industrie bleibt ihm dann immer noch.Weil Geld allein macht nicht glücklich ,es beruhigt nur.

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
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    AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern785686
    Datum27.03.2014 22:315662 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Finanziell gesehen ist der gehobene oder höhere Dienst höflich formuliert "wenig attraktiv".

    Hallo Volker,

    ich denke die Entscheidung BF oder nicht hängt von vielen Faktoren ab. Letztendlich sind es aber doch weiche Faktoren wie Leidenschaft und Spaß am Job die Leute zu dem Schritt bewegen. Das ist ja nicht nur bei der Feuerwehr so sondern auch in anderen Bereichen. Der Streetworker oder Polizist gehört sicherlich auch nicht zu den einkommensstärksten Berufsgruppen.

    Und wie es so oft heißt, Geld ist nicht alles. Natürlich kannst Du als Selbständiger richtig Kohle machen. Allerdings darf man auch nicht vergessen, dass Du gerade am Anfang, Urlaub, Wochenende und viele Abende an den Nagel hängen kannst weil Du am Arbeiten bist. Nach außen hin schaut zwar die viele Kohle toll aus, allerdings muss man halt auch wirklich sehen was man dafür opfert.

    Ich habe mich mit älteren Selbständigen unterhalten die richtig Kohle haben und gerade die sehen, was ich am allerwenigsten gedacht habe, den weg zur BF positiv. Auch vor dem Hintergrund, dass sie durch ihre viele Arbeit sehr hohe soziale Opfer bringen mussten (Beziehung im Eimer, keine Zeit für die Kinder, etc.).

    Als größtes Manko sehe ich die Anwärterbezüge. Das hat vielleicht mal früher Sinn gemacht, wo die Leute ziemlich bald nach Studienende zur BF sind. Jetzt, wo es im gD und hD oftmals keine Altersgrenzen mehr gibt wird es für Spätzünder aber zunehmend schwieriger diese 1-2 Jahre Ausbildung zu finanzieren. Da reden wir nämlich schnell mal von 20 bis 40.000 Euro die man als Anwärter in dieser Zeit nicht hat.

    In Bayern wird das ja zumindest schonmal auf 1 Jahr abgefedert.


    Schöne Grüße

    Florian

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern785690
    Datum27.03.2014 23:035621 x gelesen
    Einen wesentlichen Unterschied gibt es im Bereich Feuerwehr wenn Du BF und Industrie vergleichst:
    Pensionierung bei der BF mit 60
    Pensionierung in der Industrie gemäß Manteltarifvertrag mit 66..67 Jahren (je nach dem Alter)

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen785697
    Datum28.03.2014 07:525521 x gelesen
    Aber auch nur wenn du mindestens 10 Jahre im Schichtdienst warst, wenn nicht muss man bis 62;-).

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern785698
    Datum28.03.2014 08:005438 x gelesen
    20 Jahre :-)

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen785701
    Datum28.03.2014 08:095443 x gelesen
    Hessen sind es 10 Jahre;-).
    Aber wir sind ja eh anders;-).
    Ich bin ganz froh das es mich hier her verschlagen hat:-).

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern785704
    Datum28.03.2014 08:305443 x gelesen
    und ich das ich die 20 weit überschritten hab :-)

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen785708
    Datum28.03.2014 08:505593 x gelesen
    Stephan, auch in Hessen sind es 20 Jahre. Alles darunter geht dann gestaffelt bis 62 in Pension.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen785709
    Datum28.03.2014 08:595411 x gelesen
    Bei uns ist die Aussage dazu 10 Jahre...

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen785712
    Datum28.03.2014 09:385525 x gelesen
    Geschrieben von Stephan S.Bei uns ist die Aussage dazu 10 Jahre...

    Und wer hat euch das erzählt?

    Anlage zum Rundschreiben "Feuerwehr" 1/2011

    Punkt 3.

    Eintritt in den Ruhestand bei Tätigkeit im Schicht- oder Wechselschichtdienst

    Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr, die im Schicht- oder Wechselschichtdienst

    - 20 Jahre tätig gewesen sind, treten 24 Monate
    - 15 Jahre tätig gewesen sind, treten 18 Monate
    - 10 Jahre tätig gewesen sind, treten 12 Monate

    vor Erreichen der für sie geltenden Altersgrenze (vgl. Tz. 1), jedoch frühestens mit dem Ende des Monats, in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, in den Ruhestand (§ 194 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 197 Abs. 1 Satz 2 HBG).


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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