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Thema | Mindestanforderung Tritthöhe? | 10 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Mich8ael8 H.8, Ellringen / Niedersachsen | 788812 | |||
Datum | 21.05.2014 13:43 | 4041 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, wir befinden uns z.Z.in der Beschaffung eines LF10. Gestern waren wir beim Aufbauer, den Aufbau der Geräteräume und die Bestückung durchzusprechen, da das Fahrzeug unseren örtlichen Gegebenheiten angepasst ist. Dadurch das es ein Allradfahrzeug ist, mit mehr Bodenfreiheit, empfanden wir beim Ausstieg den letzten Schritt schon ohne PSA als sehr unangenehm. Laut Aufbauer ist das aber so in Ordnung. Jetzt bin ich auf der Suche, nach Mindestanforderungen für die Tritthöhe. Eventuell könnt Ihr mir helfen ob es soetwas überhaupt gibt, wie diese Höhen sind und wo das steht? Gruß Michael http://www.feuerwehr-ellringen.de | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 788814 | |||
Datum | 21.05.2014 13:55 | 2570 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael H. Laut Aufbauer ist das aber so in Ordnung. Jetzt bin ich auf der Suche, nach Mindestanforderungen für die Tritthöhe. DIN EN 1846-2 wie diese Höhen sind und wo das steht? Es ist nicht nur eine Zahl sondern Höhe, Versatz, Winkel... Wäre eine kleine Skizze nützlich, was Euch "spanisch" vorkommt... mkg hwk | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Ellringen / Niedersachsen | 788818 | |||
Datum | 21.05.2014 14:41 | 2484 x gelesen | |||
Hallo Hanswerner, spanisch kommt uns nur der letzte Schritt vom Tritt zur Strasse vor, der ist unserem empfinden nach zu hoch. Der zwickt schon in bequemer Hose.:) Gruß Michael | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 788827 | |||
Datum | 21.05.2014 17:31 | 2122 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael H.Laut Aufbauer ist das aber so in Ordnung. Was sagt eure Technische Prüfstelle dazu. Ev. mal kontaktieren bevor es bei der Abnahme Ärger gibt. Manfred | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 788828 | |||
Datum | 21.05.2014 17:32 | 2120 x gelesen | |||
Die BGV D29 gibt maximal 0,65m vor (§ 25), siehe auch Anhang 2 der Vorschrift. Wo du allerdings die dort genannten "Führerhausrichtlinien" findest, kann ich dir leider auch nicht sagen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 788831 | |||
Datum | 21.05.2014 17:43 | 2172 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael H. spanisch kommt uns nur der letzte Schritt vom Tritt zur Strasse vor Ok, für Kategorie 1 (straßenfähig) sind da <= 550mm vorgeschrieben. Für Kat. 2 und 3 (geländefähig, -gängig) <= 600mm (ich glaub schon das das zwickt... ;-)) mkg hwk | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Ellringen / Niedersachsen | 788835 | |||
Datum | 21.05.2014 17:53 | 2088 x gelesen | |||
Vielen Dank für Eure Antworten, bringt mich schon mal weiter. Ich habe nochmal in der ersten Entwurfszeichnung geschaut, dort stehen 600mm drin. Dann passt das wohl doch. Haben wir auch nur als zu hoch empfunden. Vielleicht müssen wir uns auch nur an die größeren Dimensionen gewöhnen. Gruß Michael | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 788850 | |||
Datum | 21.05.2014 20:39 | 2139 x gelesen | |||
Was habt Ihr den ausgeschrieben / bzw. im Auftrag festgehalten? Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Ellringen / Niedersachsen | 788854 | |||
Datum | 21.05.2014 21:56 | 2020 x gelesen | |||
Bestellt wurde ein LF10 mit Allradfahrgestell. Dabei handelt es sich um ein Gebrauchtes (Aufgearbeitetes)Fahrgestell und darauf kommt der neue Aufbau. Festgehalten an Maßen wurden nur die max. Maße (Länge und Höhe) damit das Fahrzeug in unser Gerätehaus passt und wir noch den mindestplatz um das Auto haben ohne umzubauen. Gruß Michael | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 788872 | |||
Datum | 22.05.2014 09:40 | 1796 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Volker C. Was habt Ihr den ausgeschrieben / bzw. im Auftrag festgehalten? Nuja, korrigiert mich, wenn ich mich irre: Es gibt sowas wie implizite Anforderungen. Und da gehört imho auch die Einhaltung gängiger Normen dazu. Kompliziert wird es allerdings, wenn der Besteller das Fahrgestell beistellt und der Aufbauer ggf. baulich keine Möglichkeit hat, diese einzuhalten (Sofern nicht die kompletten Maße des Fahrgestells bei der Ausschreibung des Aufbaus bereits bekannt waren...) Viele Grüße Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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